DE3445285C1 - Sicherungsschalter - Google Patents
SicherungsschalterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen handbetätigten Sicherungsschalter mit den im Oberbegriff des Anspruches 1
aufgeführten Merkmalen. Derartige Sicherungsschalter werden blockweise aneinandergereiht insbesondere für
Haushaltssicherungen im Niederspannungsbereich verwendet.
Solche, beispielsweise aus der DE-OS 29 34 149 oder DE-OS 26 18 360 bekannten Schalter weisen an der
Oberseite ihres Gehäuses eine klappenförmige Schaltschwinge auf, mit der ein im Gehäuse einliegender
Schalter von Hand betätigt wird. In Geschlossen-Steilung
des Schalters wird dabei der Schacht für, den Schmelzsicherungseinsatz von der Schaltschwinge abgedeckt.
Dadurch muß für den Sicherungsaustausch die Schaltschwinge erst in Offen-Stellung gebracht werden,
wobei der versorgungsseitige Kontakt für den Schmelzsicherungseinsatz vom Stromnetz abgetrennt wird.
Gleichzeitig wird bei nicht- oder nicht korrekt eingesetztem Schmelzsicherungseinsatz ein Verriegelungsmechanismus betätigt, der die Schaltschwinge in ihrer
Offen-Stellung blockiert. Damit ist für den Benutzer ein hohes Maß an Berührungssicherheit gewährleistet.
Die Erfindung geht von der Erfahrung aus, daß in der Praxis durch eine gewaltsame Betätigung der Schaltschwinge
deren Verriegelung zerstört werden kann. Dies führt entweder zur Funktionsunfähigkeit des
Schalters oder schlimmerenfalls zu einer Schließung des
Lastschalters, wodurch trotz fehlenden oder nicht vorschriftsmäßig
eingesetzten Schmelzsicherungseinsatzes der versorgungsseitige Fußkontakt des Sicherungssokkels
unter Strom gesetzt wird. Insbesondere wenn ein elektrischer Verbraucher durch blockweise nebeneinanderliegende
Sicherungsschalter mehrfach abgesichert ist, können Teile des Verbrauchers über die parallelliegenden,
mit einem ordnungsgemäß eingesetzten Schmelzsicherungseinsatz versehenen Sicherungsschalter
unter Strom gesetzt werden, obwohl in der Schaltung des Verbrauchers offensichtlich ein Fehler vorhanden
ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Sicherungsschalter
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß die Verriegelung des Sicherungsschalters
wirksam vor Zerstörung durch gewaltsame Handbetätigung der Schaltschwinge geschützt wird.
Dies ist durch eine Ausgestaltung eines handbetätigten Sicherungsschalters gemäß dem kennzeichnenden
Merkmal des Anspruches 1 gewährleistet.
Vorteilhafte Weiterbildungen und konstruktive Merkmale der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen
beschrieben.
Durch das erfindungsgemäße Kniegelenk im Betätigungsarm der Schaltschwinge wird erreicht, daß diese
nicht starr in sich ist. Bei entnommenem Sicherungseinsatz und damit blockierter Schaltschwinge knickt bei
gewaltsamer Betätigung des Schalters das Kniegelenk aus der Streckstellung gegen die Federbelastung in seine
Knickstellung. Damit wird die Verrastung nicht mit der vollen Betätigungskraft — die bei herkömmlichen
Sicherungsschaltern durch die Hebelverhältnisse noch vervielfacht wird — beaufschlagt, sondern nur mit einem
von der Federbelastung abhängigen Bruchteil davon.
Durch die Kennzeichnungsmerkmale der Ansprüche 2—4 ist eine konstruktionstechnisch besonders sinnvolle
Lösung der gestellten Aufgabe beschrieben. Das Kniegelenk wird durch eine koaxial mit seiner Drehachse
angeordnete Drehfeder in Streckrichtung beaufschlagt. Diese Drehfeder kann quasi in das Gelenk integriert
werden, wodurch sich ein besonders kompakter und platzsparender Aufbau ergibt. Durch die spezielle
Auswahl der Federkonstante ist ein problemloses Funkfläche zur Betätigung des Schalters. Außerdem liegen
durch die Anordnung des Kniegelenkes in der Nähe des Drehpunktes bezüglich der Verrastungsstelle etwa
gleicharmige Hebelverhältnisse vor. Dies erleichtert die Auswahl der Drehfeder, da deren Federkonstante lediglich
so gewählt werden muß, daß die maximale übertragbare Kraft kleiner als die Bruchkraft für die Verriegelungsstelle
ist. Komplizierte Berechnungen dafür aufgrund unterschiedlicher Hebelverhältnisse können entfallen.
Durch die Kennzeichnungsmerkmale der Ansprüche 6—8 ist das Kniegelenk besonders gut vor Zugriff von
außen und unsachgemäßen Manipulationen geschützt. Da die Drehfeder nicht über die Umrißfläche der
Schaltschwinge hinaussteht, können deren spitze Enden keine Verletzungen beim Bedienungspersonal verursachen.
Durch die gemäß Kennzeichnungsmerkmal des Anspruches 9 knickrichtungsseitig hinter dem Kniegelenk
angeordneten Anschlagflächen zur gegenseitigen Anlage von Innen- und Außenschenkel aneinander wird ein
Überstrecken des Kniegelenkes bei Betätigung der Schaltschwinge in Öffnungsrichtung wirkungsvoll vermieden.
Vor allem durch die winklige Ausbildung der Anschlagflächen gemäß Anspruch 10 wird ein stabiler
Aufbau des Kniegelenks erzielt. Da die Anschlagflächen im wesentlichen formschlüssig ineinanderliegen, wird
der auf sie wirkende Flächendruck gleichmäßig verteilt. Diese Eigenschaft wird durch das kennzeichnende
Merkmal des Anspruches 11 weiter unterstützt, da dadurch für die Anlage des Kniegelenks und der beiden
Anschlagflächen besonders viel »Fleisch« geschaffen wird. Durch die Erfindung wird also ein Sicherungsschalter vorgeschlagen, der in der Summe seiner Vortei-Ie
sehr funktionssicher und weitgehend vor Beschädigung geschützt ist.
Besondere Vorzüge weist der Sicherungsschalter auf, wenn mehrere seiner Art, wie in den Ansprüchen
12—14 beschrieben, zu einem Schalterblock kombiniert werden. Ist nämlich nur ein Schmelzsicherungseinsatz
nicht oder nicht korrekt eingesetzt, werden durch die in diesem einen Sicherungsschalter angebrachte Verriegelung
und die starre Verbindung der Antriebsarme sämtliche Sicherungsschalter blockiert. Da alle Betätigungs-
tionieren des erfindungsgemäßen Sicherungsschalters 45 arme der Schaltschwingen durch ein Kniegelenk gesigewährleistet.
Da die übertragbaren Kräfte größer als chert sind, ist es nicht möglich, die Verrastung zu zerstö-
die zu überwindenden Einschaltkräfte sind, ist ein sicheres Schließen des Schalters bei ordnungsgemäß eingesetztem
Schmelzsicherungseinsatz jederzeit möglich. Bei blockierter Schaltschwinge wird nur ein Bruchteil so
der Betätigungskraft durch die Feder auf die Verrastung übertragen. Durch die Auslegung der Feder ist diese
Kraft so gering, daß für die verrastenden Bauteile des Schalters die Gefahr einer Zerstörung nicht besteht.
Darüber hinaus verhält sich die Schaltschwinge bei korrekt eingesetztem Sicherungseinsatz wie bei herkömmlichen
Sicherungsschaltern. Für ungeschultes Personal ergeben sich somit keine Umstellungen bei der Bedienung.
Das besondere, sicherheitstechnisch vorteilhafte Verhalten des erfindungsgemäßen Sicherungsschalters
tritt erst bei fehlerhafter Bedienung zutage.
Da das Kniegelenk gemäß dem Kennzeichnungsmerkmal des Anspruches 5 im innenliegenden Bereich
des Betätigungsarmes in der Nähe des Drehpunktes der Schaltschwinge angeordnet ist, kann eine Betätigung
des Schalters nur über den knickgesicherten Außenschenkel des Betätigungsarmes erfolgen. Da der Innenschenkel
sehr kurz ist, bietet er nämlich keine Angriffsren und den dem Sicherungsblock nachgeschalteten
Verbraucher ganz oder teilweise unter Strom zu setzen. Dies bringt einen wesentlichen Sicherheitsvorteil gegenüber
den Schalterblöcken nach dem Stande der Technik mit sich. Eine besonders vorteilhafte, da einfache
Konstruktion für die Schaltschwingen ist in den Ansprüchen 13 und 14 beschrieben. Der ganze Block wird
quasi von einer einzigen Schaltschwinge betätigt, die durch ein Kniegelenk abgesichert ist.
Die Erfindung wird anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es
zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf eine geöffnete Gehäusehälfte des Sicherungsschalters bei vorschriftsmäßig eingesetztem
Sicherungseinsatz und in Einschalt-Stellung befindlichem Lastschalter,
F i g. 2 eine Draufsicht entsprechend F i g. 1 bei entnommenem Schmelzsicherungseinsatz und in Ausschalt-Stellung
befindlicher Schaltwippe und Lastschalter,
F i g. 3 eine Draufsicht entsprechend F i g. 1 und 2, bei entnommenem Schmelzsicherungseinsatz bei angedeu-
teter Betätigung der Schaltwippe trotz Blockierung.
Der insgesamt mit 1 bezeichnete Sicherungsschalter ist aus zwei aus Isolierstoff bestehenden Gehäusehälften
2 zusammengesetzt, von denen nur eine in den Figuren dargestellt ist. Die Teilfuge zwischen den Gehäusehälften
2 verläuft in der Zeichnungsebene der Figuren. Die beiden Gehäusehälften 2 sind im Endzustand miteinander
vernietet. Die Nieten reichen dabei durch die Durchgangslöcher 3 hindurch. Der Sicherheitsschalter 1
enthält einen Schacht 4 zur Aufnahme des Schmelzsicherungseinsatzes 5. Zum Stromanschluß des Schmelzsicherungseinsatzes
5 dienen die Anschlußklemmen 6,7. Die Anschlußklemme 7 ist über die Zuleitung 10 elektrisch
leitend mit der Gewindebrille 8 verbunden, in die die mit der Haltekappe 9 fest verbundene Schraubkappe
11 mit ihrem Gewinde einschraubbar ist.
Der Schmelzsicherungseinsatz 5 ist an seinem Kopf- und an seinem Fußende mit jeweils einem Endkontakt,
nämlich der Kopfkontaktkappe 12 und der Fußkontaktkappe 13 versehen. Bei vorschriftsmäßig eingeschraubter
Schraubkappe 11 besteht ein leitender Kontakt zwischen der Schraubkappe 11 und der Kopfkontaktkappe
12 des Schmelzsicherungseinsatzes 5. Der Fußkontakt
13 des Schmelzsicherungseinsatzes 5 liegt an einem in der Zeichnungsebene der Figuren beweglich innerhalb
des Gehäuses angeordneten Gegenkontakt 14 an. Der Gegenkontakt 14 führt seitlich aus dem Bereich des
Schachtes 4 hinaus zu einer Kontaktbrücke 15 eines durch die Schaltschwinge 16 betätigbaren Lastschalters.
Die Kontaktbrücke 15 liegt bei eingeschaltetem Lastschalter (Fig. 1) mit ihren beiden Kontaktenden 17,18
an den Gegenkontaktenden 19,20 des Gegenkontaktes
14 des Schmelzsicherungseinsatzes 5 bzw. der mit der Anschlußklemme 6 verbundenen Kontaktfahne 21 an.
Die Kontaktbrücke 15 wird durch den Druck der Schließfedern 22,23 in Richtung auf die Gegenkontaktenden
19, 20 bzw. in Richtung auf die Einschaltstellung beaufschlagt. Die Schließfedern 22, 23 stützen sich mit
ihrem unteren Ende an der Gehäusewand 24 ab.
An der Oberseite der Kontaktbrücke 15 liegt ein aus Isolierstoff bestehender Druckstößel 25 mit seinem
Stirnende an. Der Druckstößel 25 ist in Druckrichtung der Schließfedern 22,23 bzw. rechtwinklig zur Längserstreckung
der Kontaktbrücke zwischen den Gehäusewänden 27 längsverschiebbar innerhalb des Sicherungsschalters 1 gelagert. Durch seine Auflage auf der Kontaktbrücke
15 liegt er im Zwischenraum zwischen den in Einsatzstellung durch die Kontaktbrücke 15 elektrisch
leitend miteinander verbundenen Gegenkontaktenden 19,20 ein.
Die Schaltwippe 16 ist um die lotrecht zur Zeichnungsebene verlaufende Drehachse 28 schwenkbar am
Sicherungsschalter 1 gelagert. Sie ist an ihrem dem Druckstößel 25 zugewandten Ende 29 mit einer Ausnehmung
30 zur Aufnahme des schaltwippenseitigen Lenkers — nachstehend Schaltschwingenlenker 31 genannt
— eines aus dem Schaltschwingenlenker 31 und dem weiteren Lenker 32 gebildeten, insgesamt mit 33 bezeichneten
Kniehebels versehen. Das Freiende des Schaltschwingenlenkers 31 ist um die Drehachse 28 der
Schaltschwinge 16 schwenkbar gelagert. Der Lenker 32 dient als Druckübertragungsteil und liegt mit seinem
Freiende 34 an der der Kontaktbrücke 15 abgewandten Rückseite des Druckstößels 25 an. Das Freiende 34 des
Lenkers 32 ruht dabei in einer an der Rückseite des Druckstößels 25 angeordneten Kerbe 35 derart, daß es
um den Zwickel der Kerbe 35 in der Zeichnungsebene der Figuren um einen gewissen Winkelbetrag schwenkbar
ist. Durch die Beaufschlagung der Kontaktbrücke 15 und des Druckstößels 25 durch die Schließfedern 22,23
liegt der Lenker 32 mit seinem Freiende 34 permanent in der Kerbe 35 ein.
Bei der Überführung der Schaltschwinge 16 aus der Einschalt-Stellung (F i g. 1) in die Ausschalt-Stellung
(F i g. 2) wird der Kniehebel 33 durch Anlage des unteren Endes der Ausnehmung 30 der Schaltschwinge 16
durch seine Strecklage (nicht dargestellt) hindurchgedrückt. Dabei wandert die Gelenkachse 37 des Kniehebels
33 nach unten in Richtung auf die Kontaktbrücke 15. Über den Lenker 32 wird dabei der Druckstößel 25
nach unten gedrückt (Pfeilrichtung 26) und die Kontaktbrücke 15 von den Gegenkontaktenden 19, 20 abgehoben(Fig.2).
Nachstehend sei kurz Aufbau und Funktionweise der Verriegelungsvorrichtung für die Schaltschwinge 16 beschrieben.
Sie enthält im wesentlichen einen in Pfeilrichtung 26 verlaufenden Verriegelungsbügel 37, der mit
seinem kontaktseitigen Ende 38 am Gegenkontakt 14 im kontaktbrückenseitigen Randbereich des Schachtes
4 befestigt ist Das Freiende 39 des Verriegelungsbügels 37 befindet sich im Umfangsbereich des Endes 29 der
Schaltschwinge 16. In Ausschalt-Stellung der Schaltschwinge 16 liegt die Ausnehmung 30 diesem Freiende
39 des Verriegelungsbügels gegenüber. Der Gegenkontakt 14 des Schmelzsicherungseinsatzes 5 wird von seiner
Unterseite her durch die Kontaktfeder 40 beaufschlagt, die sich mit ihrem Fuß an der Gehäusewand 24
abstützt. In Ausschalt-Stellung (Fig.2) der Schaltschwinge
16 liegt die Ausnehmung 30 dem Freiende 39 des Verriegelungsbügels 37 gegenüber. Wird nun der
Schmelzsicherungseinsatz 5 entnommen, wird durch die Beaufschlagung des Gegenkontakts 14 durch die Kontaktfeder
40 dieser angehoben und das Freiende 39 des Verriegelungsbügels in die Ausnehmung 30 verschoben.
Bei Betätigung der Schaltschwinge 16 in Einschaltrichtung 41 kommt das Freiende 39 des Verriegelungsbügels
37 in Anlage an den Rand 42 der Ausnehmung 30, wodurch die Schaltschwinge 16 blockiert ist. Diese Situation
ist in F i g. 3 dargestellt.
Anhand dieser Figur soll im folgenden der Aufbau und die Funktion der Schaltschwinge 16 erläutert werden:
Die Schaltschwinge 16 ist hebelartig ausgebildet und um die Drehachse 28 schwenkbar am Sicherungsschalter
1 gelagert. Sie ist im wesentlichen L-förmig, wobei der L-Horizontalschenkel 43 an seinem Freiende in eine
konzentrisch um die Drehachse 28 angeordnete Zylinderrolle 44 übergeht. Diese Zylinderrolle 44 weist in
ihrem kontaktseitigen Umfangsbereich die Ausnehmung 30 auf, in die der Verriegelungsbügel 37 bei nicht
oder nicht korrekt eingesetztem Schmelzsicherungseinsatz 5 eingreift und in der der Schaltschwingenlenker 31
einliegt. Der kontaktseitige Teil der Zylinderrolle 44 dient damit als Antriebsarm 45 für den Kniehebel 33 und
damit für die Betätigung der Kontaktbrücke 15 über den Druckstößel 25. Der kontaktabseitige Teil der Zylinderrolle
44 wird zusammen mit dem L-Formteil als
Betätigungsarm 46 bezeichnet. Dieser Betätigungsarm 46 ist durch das im Übergangsbereich zwischen der Zylinderrolle
44 und dem L-Horizontalschenkel 43 angeordnete Kniegelenk 49 in einen Innen- 47 und Außenschenkel
48 geteilt. Das Kniegelenk 49 wird durch eine konzentrisch mit seiner Gelenkachse 50 gelagerte
Drehfeder 51 entgegen der Einschaltrichtung 41 der Schaltschwinge 16 beaufschlagt. Die Beaufschlagungskraft wird durch die Freienden 53,54 der Drehfeder 51
übertragen, indem diese an der der Knickrichtung 55 zugewandten Seite des Innen- 47 bzw. Außenschenkels
48 anliegen. Die Drehfeder weist eine solche Federkonstante auf, daß die durch sie übertragbaren Kräfte größer
als die zu überwindenden Einschaltkräfte, aber kleiner als die Sperrkraft der durch den Verriegelungsbügel
37 hergestellten Verrastung 56 sind. Dadurch verharrt beim Betätigungsvorgang bei nichtblockierter Schaltschwinge
16 (Fig. 1) das Kniegelenk 49 durch die Federbelastung im wesentlichen in seiner Streckstellung.
Bei blockierter Schaltschwinge (F i g. 3) wird das Kniegelenk 49 in seine Knickstellung übergeführt.
Die F i g. 3 zeigt eine besonders vorteilhafte Ausführungsform für die Ausbildung der Schaltschwinge 16 mit
ihrem Kniegelenk 49. Das Kniegelenk 49 liegt nämlich in der sich im Übergangsbereich zwischen Zylinderrolle
44 und L-Horizontalschenkel 43 erstreckenden Ausnehmung
57 ein, ohne daß die Freienden 53,54 der Drehfeder 51 über die Umrißfläche der Schaltschwinge 16 hervorstehen.
Von dieser Ausnehmung 57 ausgehend erstreckt sich die Teilungsfuge 58 im Umfangsbereich der
Zylinderrolle 44. Innen- 47 und Außenschenkel 48 weisen einander zugewandte Anschlagflächen 59,60 auf, die
in Streckstellung des Kniegelenkes 49 (Fig. 1, 2) ineinander einliegen. Die gewinkelte Form der Anschlagflächen
59,60 ist dabei in der Weise vorteilhalft, daß quasi
in beliebigen Richtungen auftretende Betätigungskräfte durch die formschlüssige Anlage der Winkelflächen
möglichst gut verteilt werden. Die spezielle Ausbildung der Schaltschwinge 16 als !.-Formteil und Zylinderrolle
44 schafft zudem eine Vergrößerung der gegenseitigen Anschlagflächen 59,60, wodurch die auftretenden spezifischen
Flächendrücke weiterhin reduziert werden.
Durch mehrere, parallel nebeneinander angeordnete Sicherungsschalter 1 gemäß den Fig. 1-3 kann ein
mehrpoliger Schalterblock gebildet werden. Bei solchen Schalterblöcken sind die einzelnen Schaltschwingen 16
koaxial auf einer Drehachse 28 gelagert. Erfindungsgemäß vorteilhaft ist, wenn dabei die den Innenschenkel 47
des Betätigungsarmes 46 bzw. die Antriebsarme 45 bildenden Zylinderrollen 44 starr miteinander verbunden
sind. In der Praxis wird dies dadurch erreicht, daß für die einzelnen Sicherungsschalter 1 des Sicherungsblockes
eine einstückig geformte, durchgehende Zylinderrolle 44 verwendet wird. Durch diese starre Verbindung ist
gewährleistet, daß bei Verriegelung eines Sicherungsschalters 1 der ganze Sicherungsblock durch Eingreifen
des betreffenden Verriegelungsbügels 37 in eine Ausnehmung 30 verriegelt ist. Da die Außenschenkel 48 der
Schaltschwinge 16 jeweils durch das Kniegelenk 49 abknickbar sind, kann der Sicherungsblock weder betätigt,
noch die Verrastung 56 durch gewaltsames Überführen der Schaltschwinge 16 in die Einschaltposition (Fig. 1)
zerstört werden.
Durch die starre Verbindung der Außenschenkel 48 der Betätigungsarme 46 der einzelnen Sicherungsschalter
1, wirken diese als einheitliches Ganzes als mehrpoliger Sicherungsblock, wobei die Verriegelungsfunktion
bei nicht oder nicht korrekt eingesetztem Schmelzsicherungseinsatz 5 jeweils von einem einzigen Pol ausgehend
die Betätigung des ganzen Blockes verhindert. In diesem Falle erübrigt sich die starre Verbindung der
Zylinderrollen 44 zu einem zusammenhängenden Bauteil. Wird nämlich nur ein Antriebsarm 45 durch die
Verrastung blockiert, ist durch die starre Verbindung der Außenschenkel 48 zueinander nur noch ein Knickdrehmoment
auf sämtliche Kniegelenke, aber kein Einschaltdrehmoment mehr auf die nichtblockierten Antriebsarme
übertragbar.
| Bezugszeichenhste | |
| 1 | Sicherungsschalter |
| 2 | Gehäusehälfte |
| 3 | Durchgangsloch |
| 4 | Schacht |
| 5 | Schmelzsicherungseinsatz |
| 6 | Anschlußklemme |
| 7 | Anschlußklemme |
| 8 | Gewindebrille |
| 9 | Haltekappe |
| 10 | Zuleitung |
| 11 | Schraubkappe |
| 12 | Kopfkontaktkappe |
| 13 | Fußkontaktkappe |
| 14 | Gegenkontakt |
| 15 | Kontaktbrücke |
| 16 | Schaltschwinge |
| 17 | Kontaktende |
| 18 | Kontaktende |
| 19 | Gegenkontaktende |
| 20 | Gegenkontaktende |
| 21 | Kontaktfahne |
| 22 | Schließfeder |
| 23 | Schließfeder |
| 24 | Gehäusewand |
| 25 | Druckstößel |
| 26 | Pfeilrichtung |
| 27 | Gehäusewand |
| 28 | Drehachse |
| 29 | Ende |
| 30 | Ausnehmung |
| 31 | Schaltschwingenlenker |
| 32 | Lenker |
| 33 | Kniehebel |
| 34 | Freiende |
| 35 | Kerbe |
| 36 | Gelenkachse |
| 37 | Verriegelungsbügel |
| 38 | Ende |
| 39 | Freiende |
| 40 | Kontaktfeder |
| 41 | Einschaltrichtung |
| 42 | Rand |
| 43 | Horizontalschenkel |
| 44 | Zylinderrolle |
| 45 | Antriebsarm |
| 46 | Betätigungsarm |
| 47 | Innenschenkel |
| 48 | Außenschenkel |
| 49 | Kniegelenk |
| 50 | Gelenkachse |
| 51 | Drehfeder |
| 53 | Freiende |
| 54 | Freiende |
| 55 | Knickrichtung |
| 56 | Verrastung |
| 57 | Ausnehmung |
| 58 | Teilungsfuge |
| 59 | Anschlagfläche |
| 60 | Anschlagfläche |
| Hierzu 3 Blatt Zeichnungen |
- Leerseite -
Claims (14)
1. Handbetätigter Sicherungsschalter (1) mit einer Schaltschwinge (16) und einem den Schmelzsicherungseinsatz
(5) aufnehmenden Schacht (4),
dessen Schaltschwinge (16) in Einschaltstellung des Schalters (1) den Schacht (4) für den Schmelzsicherungseinsatz
(5) abdeckt,
10
— wobei die Schaltschwinge (16)
— hebelartig ausgebildet ist,
— einen Betätigungsarm (46) und einen Antriebsarm (45) enthält und
— der Antriebsarm (45) bei entferntem oder nicht korrekt eingesetztem Schmelzsicherungseinsatz
(5) in Offen-Stellung der Schaltschwinge (16) durch eine Verrastung
(56) blockiert ist,
20
dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsarm (46) der Schaltschwinge (16) ein entgegengesetzt
zu deren Einschaltrichtung (41) federbelastetes, den Betätigungsarm (46) in einen Innenschenkel
(47) und Außenschenkel (48) teilendes Kniegelenk (49) enthält.
2. Sicherungsschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Knickrichtung (55) des
Kniegelenkes (49) gleichsinnig mit der Einschaltrichtung (41) der Schaltschwinge (16) ist.
3. Sicherungsschalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die die Federbelastung
im Kniegelenk (49) erzeugende Feder eine koaxial mit der Gelenkachse (50) des Kniegelenks (49) angeordnete
Drehfeder (51) ist, deren Freienden (53,54) einerseits den Innen- (47) und andererseits den Außenschenkel
(48) des Betätigungsarmes (46) auf der der Knickrichtung (55) zugewandten Seite beaufschlagen.
4. Sicherungsschalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehfeder (51) eine solche
Federkonstante aufweist, daß die durch sie übertragbaren Kräfte größer als die zu überwindenden Einschaltkräfte,
aber kleiner als die Sperrkraft der Verrastung (56) sind derart, daß beim Betätigungsvorgang
bei nichtblockierter Schaltschwinge (16) das Kniegelenk (49) durch die Federbelastung im wesentlichen
in seiner Streckstellung verharrt und bei blockierter Schaltschwinge (16) das Kniegelenk (49)
in seine Knickstellung übergeführt wird. so
5. Sicherungsschalter nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kniegelenk (49) im innenliegenden Bereich des Betätigungsarmes (46) in der Nähe der Drehachse (28)
der Schaltschwinge (16) angeordnet ist.
6. Sicherungsschalter nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsarm
(46) der Schaltschwinge (16) L-förmig mit in Einschaltstellung den Schacht (4) abdeckenden
und in Ausschaltstellung den Schacht (4) freigebenden L-Vertikalschenkel ausgebildet ist, wobei
das Kniegelenk (49) innenseitig an dem die Gelenkachse (50) enthaltenden L-Horizontalschenkel (43)
angeordnet ist.
7. Sicherungsschalter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der L-Horizontalschenkel (43)
an seiner der Knickrichtung (55) zugewandten Innenseite eine Ausnehmung (57) aufweist, in der das
Kniegelenk (49) einliegt.
8. Sicherungsschalter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehfeder (51) innerhalb
der L-Umrißfläche angeordnet ist.
9. Sicherungsschalter nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Innen-
(47) und Außenschenkel (48) des Betätigungsarmes (46) knickrichtungsabseitig hinter dem Kniegelenk
(49) angeordnete, einander zugewandte Anschlagflächen (59,60) zur gegenseitigen Anlage aufweisen.
10. Sicherungsschalter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagflächen (59, 60)
winklig ausgebildet sind und in Streckstellung des Kniegelenks (49) im wesentlichen formschlüssig ineinanderliegen.
11. Sicherungsschalter nach einem der vorgenannten
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenschenkel (47) des Betätigungsarmes (46) und der
Antriebsarm (45) zusammen von einer drehgelagerten Zylinderrolle (44) gebildet sind.
12. Mehrpoliger, aus parallel nebeneinanderliegenden Sicherungsschaltern (1) nach einem der vorgenannten
Ansprüche gebildeter Schalterblock, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltschwingen (16)
koaxial gelagert und die Antriebsarme (45) bzw. Innenschenkel (47) der Betätigungsarme (46) bezüglich
der Ein- und Ausschalt-Drehbewegung starr miteinander verbunden sind.
13. Mehrpoliger, aus parallel nebeneinanderliegenden Sicherungsschaltern (1) nach einem der Ansprüche
1 — 11 gebildeter Schalterblock, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenschenkel (48) der Betätigungsarme
(46) bezüglich der Ein- und Ausschalt-Drehbewegung starr miteinander verbunden sind.
14. Mehrpoliger Schalterblock nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenschenkel
(48) einstückig aus einem Kunststoff gefertigt sind.
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