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DE19512747A1 - Vorrichtung zum Schließen einer Maueröffnung - Google Patents

Vorrichtung zum Schließen einer Maueröffnung

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DE19512747A1
DE19512747A1 DE1995112747 DE19512747A DE19512747A1 DE 19512747 A1 DE19512747 A1 DE 19512747A1 DE 1995112747 DE1995112747 DE 1995112747 DE 19512747 A DE19512747 A DE 19512747A DE 19512747 A1 DE19512747 A1 DE 19512747A1
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DE
Germany
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frame
wall
plate
legs
flange
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Withdrawn
Application number
DE1995112747
Other languages
English (en)
Inventor
Gerald Kainz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Borchert Joachim 74909 Meckesheim De
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B2009/007Flood panels

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Door And Window Frames Mounted To Openings (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schließen einer vorzugsweise rechtwinkeligen Maueröffnung, insbesondere einer Maueröffnung mit einem Fenster, einer Tür oder dgl.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Problematik zugrunde, daß in der letzten Zeit nicht nur in unmittelbarer Flußnähe immer häufiger und länger anhaltender Hochwasser auftritt. Ursache hierfür sind aller Voraussicht nach ökologische Veränderungen, die auch in Zukunft immer häufiger und intensiver das Auftreten von Hochwasser erwarten lassen.
Bei Schneeschmelze und lange anhaltendem Regen wird die Bevöl­ kerung in den gefährdeten Regionen meist frühzeitig vor dem drohenden Hochwasser gewarnt. Übliche Maßnahmen werden ergrif­ fen, wobei gefährdete Häuser ganz überwiegend mit Sandsäcken gesichert werden. Sandsäcke dienen bspw. zum Bau von Schutzwäl­ len oder zum Schließen von Fenster und Türen aufweisenden Mau­ eröffnungen. Durch die Sandsäcke soll das Eindringen von Wasser verhindert werden. Vor allem aber soll der vom reißenden Hoch­ wasser mitgerissene Schlamm und sollen mitgerissene Gegenstände davon abgehalten werden, in die Häuser einzudringen.
Neben dem eigentlichen Wasserschaden bringen nämlich Verunrei­ nigungen durch Schlamm oder Beschädigungen durch mit dem Wasser mitgerissene Gegenstände ganz erhebliche Probleme mit sich, da deren Beseitigung nach dem Hochwasser ein weitaus größeres Pro­ blem darstellt als mit der Behebung der originären Wasserschä­ den.
Abgesehen von den Sandsäcken gehört es auch bereits zum Stand der Technik, die Türen und/oder Fenster für zu verbarrikadieren und sogar mit Brettern oder sonstigen zur Verfügung stehenden Materialien regelrecht zuzunageln. Dabei werden nicht nur die Fenster bzw. Fensterrahmen selbst, sondern auch das Mauerwerk um die Fenster und Türen herum aufs schwerste beschädigt.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Schließen einer vorzugsweise rechtwinkeli­ gen Maueröffnung anzugeben, die die Maueröffnung zumindest weitgehend wasserdicht schließt und dabei das Mauerwerk nicht beschädigt. Zur Gewährleistung einer einfachen Handhabung soll die Konstruktion möglichst einfach und somit auch preiswert sein.
Die zuvor genannte Aufgabe ist durch eine Vorrichtung zum Schließen einer vorzugsweise rechtwinkeligen Maueröffnung gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Danach ist eine Vorrichtung der hier in Rede stehenden Art durch einen in die Öffnung einspannbaren Rahmen und eine in den eingespannten Rah­ men eingesetzte oder einsetzbare Platte gekennzeichnet, wobei der Rahmen zumindest weitgehend gegen die Mauer und die Platte zumindest weitgehend gegen den Rahmen abdichtet.
Erfindungsgemäß ist demnach erkannt worden, daß eine hinrei­ chende Abdichtung der Fenster und Türen aufweisenden Maueröff­ nungen dadurch erreicht werden kann, daß ein vorgefertigtes - in sich zumindest weitgehend wasserdichtes - Spannteil in die Maueröffnung eingespannt wird. Konkret handelt es sich dabei um eine Rahmenkonstruktion, in die wiederum eine wasserdichte Platte bereits eingesetzt ist oder - im eingespannten Zustand - einsetzbar ist. Der Rahmen dichtet im eingespannten Zustand zu­ mindest weitgehend gegen die Mauer und die Platte dichtet in dem in den Rahmen eingesetzten Zustand zumindest weitgehend ge­ gen den Rahmen ab, so daß sich insgesamt eine sichere Abdich­ tung der Maueröffnung ergibt. Das dahinter befindliche Fenster bzw. die dahinter befindliche Tür muß demnach nicht mehr beson­ ders gesichert werden, vor allem müssen an der Tür bzw. an dem Fenster keine besonderen Dichtungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Bei rechtzeitiger Kenntnis eines drohenden Hochwassers läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung einfach in die Maueröff­ nung einspannen, so daß - für die Dauer des Hochwassers - ein sicherer Schutz geschaffen ist. Dabei ist nicht nur eine Ab­ dichtung gegenüber dem Wasser geschaffen, sondern sind vielmehr auch jedwede mit dem Hochwasser mitgerissene Teile daran gehin­ dert, durch die Tür oder das Fenster in das vom Hochwasser be­ drohte Haus einzudringen. Insbesondere Kellerfenster, Schächte oder dgl. lassen sich auf diese Weise ganz besonders einfach und sicher schließen bzw. abdichten.
Hinsichtlich einer konkreten Ausgestaltung der erfindungsge­ mäßen Vorrichtung ist es nun von ganz besonderem Vorteil, wenn der Rahmen teleskopartig verlängerbare Rahmenschenkel umfaßt. Mittels einer besonderen Spannrichtung ist der Rahmen in die Maueröffnung einspannbar bzw. gegen die Leibung der Tür oder des Fensters drückbar. Dies erfolgt durch Verlängern der Rah­ menschenkel, die sich gerade durch die Spanneinrichtung ausein­ anderschieben und gegen die Wand bzw. Leibung drücken lassen. Ein Verspannen des Rahmens erfolgt vorzugsweise an allen vier Rahmenschenkeln, so daß entsprechend jedem Rahmenschenkel bzw. jedem Paar der teleskopartig ineinandergreifenden Teile der Rahmenschenkel eine solche Spanneinrichtung zugeordnet ist.
Die zum Einspannen des Rahmens dienende Spanneinrichtung könnte bspw. Spannschrauben umfassen, durch die sich die Teile der Rahmenschenkel auseinanderdrücken lassen und somit der Rahmen­ schenkel verlängerbar ist. Die Spannschrauben könnten durch eine dem einen Teil des Rahmenschenkels zugeordnete Mutter bzw. durch einen entsprechenden Gewindegang hindurch gegen eine dem anderen Teile des Rahmenschenkels zugeordneten Anschlag schraubbar sein, wodurch sich die Teile des Rahmenschenkels zur Verlängerung des Rahmenschenkels auseinanderdrücken lassen. Beim Herausschrauben können dann die Teile des Rahmenschenkels wieder ineinander geschoben werden, so daß eine Entspannung bzw. Entlastung zum Ausbau des Rahmens stattfindet.
Ebenso wäre es denkbar, die Spanneinrichtung als den Teilen der Rahmenschenkel zugeordnete Schnellspanneinrichtung auszuführen. Dazu könnte im konkreten ein sogenannter Schnellspannbügel vor­ gesehen sein, der beim Spannen die Teile der Rahmenschenkel auseinanderhebelt. Dieser Schnellspannbügel könnte wiederum mit Spannschrauben kombiniert sein. Jedenfalls wäre es insoweit von ganz besonderem Vorteil, die Schnellspanneinrichtung mit einem vorzugsweise arretierbaren Spannhebel auszustatten, so daß ein unbeabsichtigtes Lösen des Rahmens, insbesondere beim Auftref­ fen harter Gegenstände, wirksam vermieden ist.
Hinsichtlich einer konkreten Ausgestaltung des Rahmens bzw. der Rahmenschenkel ist es von weiterem Vorteil, wenn die Rahmen­ schenkel als Vierkantprofile mit ineinander schiebbaren Vier­ kant-Teleskopteilen ausgebildet sind. Zum einen handelt es sich bei Vierkantprofilen um handelsübliche Ware und zum anderen weisen solche Vierkantprofile eine erhebliche Festigkeit auf. Im übrigen eignen sich Vierkantprofile ganz besonders zur An­ lage an die meist rechtwinklig zueinander angeordnete Flächen aufweisenden Leibungen.
Zum sicheren Abdichten dienen die Außenflächen der Rahmenschen­ kel zur Anlage an die Mauer bzw. Leibung. Um nun das Einbringen des Rahmens zu erleichtern, könnte dieser mehrere Laschen, Aus­ kragungen, Flansche oder dgl. aufweisen, wobei vorzugsweise mindestens eine Lasche, eine Auskragung, ein Flansch oder dgl. an jedem Rahmenschenkel vorgesehen ist. Diese Teile dienen je­ denfalls als Anschlag zur Anlage des Rahmens an die Mauer bzw. zur Begrenzung des Einschiebens des Rahmens in die Maueröff­ nung.
Ebenso wäre es in ganz besonders vorteilhafter Weise sowohl im Hinblick auf eine einfache Konstruktion bzw. Fertigung als auch im Hinblick auf ein sicheres Abdichten von ganz besonderem Vor­ teil, wenn der Rahmen einen den Rahmenschenkeln zugeordneten umlaufenden Außenrand oder Außenflansch als Anschlag zur Anlage des Rahmens an die Mauer bzw. zur Begrenzung des Einschiebens des Rahmens in die Maueröffnung aufweist. Insoweit würde der Rahmen im Außenbereich der Leibung quasi bündig anliegen bzw. könnte entsprechend eingespannt werden.
Um nun auch wirksam zu verhindern, daß geringste Mengen an Was­ ser durch die Vorrichtung hindurch bzw. an der Vorrichtung vor­ bei zum Fenster bzw. zur Tür gelangen, ist es von weiterem Vor­ teil, wenn die Rahmenschenkel zumindest auf der der Leibung bzw. Mauer zugewandten Außenfläche mit einer vorzugsweise ela­ stischen, komprimierbaren Dichtung belegt sind. Mit dieser Dichtung werden dann die Rahmenschenkel gegen die Mauer ge­ drückt, wobei aufgrund des elastischen und dabei komprimierba­ ren Verhaltens der Dichtung eine gute Dichtwirkung erzielt wird. Im konkreten kann es sich bei der Dichtung um ein vor­ zugsweise flächiges Moosgummi handeln, welches auch bei einem rauhen Außenputz hinreichend gegen den grobkörnigen Putz ab­ dichtet.
Im Falle der Vorkehrung eines Außenflansches oder Außenrandes zur sicheren Anlage des Rahmens am Mauerwerk könnte der Außen­ flansch oder Außenrand auf der der Mauer zugewandten Innenflä­ che ebenfalls mit einer vorzugsweise elastischen, komprimierba­ ren Dichtung belegt sein, wobei es sich auch hier um ein Moos­ gummi handeln kann. Insoweit wäre eine doppelte Abdichtung ge­ schaffen, nämlich einerseits zwischen der Außenfläche des Rah­ mens und der Mauer und andererseits zwischen der Innenfläche des Außenflansches bzw. des Außenrandes und der Mauer. Da diese beiden Flächen idR. rechtwinklig zueinander angeordnet bzw. ausgebildet sind, ist die abdichtende Wirkung durch diese Maßnahme ganz erheblich verbessert.
Bereits zuvor wurde angesprochen, daß es sich bei dem die Mau­ eröffnung eigentlich verschließenden Medium um eine in den Rah­ men eingesetzte oder nach dem Einspannen einsetzbare Platte handelt. In konstruktiver Sicht ist es dabei wohl am einfach­ sten, wenn die Platte - hier könnte es sich bspw. um eine ver­ siegelte Preßspannplatte handeln - nach dem Einspannen des Rah­ mens in diesen eingesetzt bzw. auf diesen aufgesetzt wird. Dazu könnte der Rahmen eine besondere Aufnahme für die Platte auf­ weisen. Genauer gesagt könnte eine Außenfläche des Rahmens ge­ meinsam mit einer Halteeinrichtung als Aufnahme für die Platte dienen, wobei dabei die Platte an die Außenfläche des Rahmens abdichtend angedrückt werden müßte. Eine Dichtung zwischen dem Rahmen und der Platte sollte hier auf jeden Fall vorgesehen sein.
Im Rahmen einer weiteren Alternative wäre es jedoch auch denk­ bar, wenn die Rahmenschenkel bzw. wenn der Rahmen einen umlau­ fenden Innenrand bzw. Innenflansch aufweist, der gemeinsam mit einer besonderen Halteeinrichtung als Aufnahme für die Platte dient. Insoweit wäre die Platte in den Rahmen eingesetzt und ließe sich dort - ebenfalls vorzugsweise gegen ein abdichtendes Medium - pressen bzw. abdichtend drücken.
Im Rahmen einer weiter vorteilhaften Ausgestaltungsmöglichkeit könnten die Rahmenschenkel einen als Halteeinrichtung dienen­ den, innerhalb des Rahmens umlaufenden Doppelflansch zur sand­ wichartigen Aufnahme eines Randbereichs der Platte aufweisen. Dabei müßte jedoch gewährleistet sein, daß die Platte auch nach Auseinanderdrücken der Rahmenschenkel bzw. nach dem Einspannen des Rahmens immer noch in abdichtender Weise durch den Doppel­ flansch aufgenommen ist. Abdichtungsprobleme stellen hier wohl die größte Herausforderung dar.
Wie bereits zuvor erwähnt sollte der Innenflansch oder Innen­ rand auf der der Platte zugewandten Fläche mit einer vorzugs­ weise elastischen, komprimierbaren Dichtung belegt sein, wobei es sich auch hier um ein vorzugsweise flächiges Moosgummi han­ deln kann. Im Falle einer festen Anordnung der Platte zwischen einem umlaufenden Doppelflansch des Rahmens müßte eine hinrei­ chende Verschiebbarkeit der Platte innerhalb des Doppelflan­ sches ohne Verlust an Dichtwirkung gewährleistet sein.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorlie­ genden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und wei­ terzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Ansprü­ che, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Aus­ führungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verwei­ sen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausfüh­ rungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer schematischen Ansicht ein Ausführungsbei­ spiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Schließen einer Maueröffnung, im eingebauten Zustand in die Leibung eines Fensters und
Fig. 2 in einer schematischen Seitenansicht, geschnitten und vergrößert, den Gegenstand aus Fig. 1 bei eingespann­ ter Platte.
Die in Fig. 1 gewählte schematische Darstellung zeigt ein Aus­ führungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Schließen einer eine in der Fig. nicht gezeigtes Fenster auf­ weisenden Maueröffnung 1, wobei es sich hier ebenso um eine Maueröffnung bzw. Leibung für eine Tür handeln könnte.
Erfindungsgemäß ist ein in die Öffnung eingespannter Rahmen 2 und eine in den eingespannten Rahmen 2 eingesetzte Platte 3 vorgesehen. Dabei ist wesentlich, daß der Rahmen 2 zumindest weitgehend gegen die Mauer 4 und die Platte 3 zumindest weitge­ hend gegen den Rahmen 2 abdichtet, wobei die Platte 3 mittels besonderer Klemmittel 5 gegen den Rahmen bzw. in den Rahmen ge­ drückt werden kann.
In Fig. 1 ist lediglich angedeutet, daß der Rahmen 2 teleskop­ artig verlängerbare Rahmenschenkel 6 umfaßt. Mittels einer Spanneinrichtung 7 lassen sich die Rahmenschenkel 6 verlängern und dabei in die Maueröffnung 1 einspannen bzw. gegen die Lei­ bung drücken. Bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel ist als Spanneinrichtung 7 eine mit jeweils einem Spannhebel ausge­ stattete Schnellspanneinrichtung vorgesehen, so daß ein Ein­ spannen und Lösen des Rahmens ohne besonderen handwerklichen Aufwand und ohne besondere Werkzeuge möglich ist. Hinsichtlich einer weiteren konkreten Ausgestaltung der Spanneinrichtung sei auf die Beschreibungseinleitung verwiesen, so daß sich hierzu Wiederholungen erübrigen.
Fig. 2 läßt deutlich erkennen, daß die Rahmenschenkel 6 als Vierkantprofile mit ineinander verschiebbaren Vierkant-Tele­ skopteilen ausgebildet sind. Insoweit ist eine ganz besondere Verwindungssteifigkeit bzw. Festigkeit des Rahmens gewährlei­ stet.
Die Fig. 1 und 2 zeigen gemeinsam, daß die Außenflächen 8 der Rahmenschenkel 6 zur Anlage an die Mauer 4 bzw. Leibung dienen. Zur definierten Anlage des Rahmens 2 an die Mauer 4 weist der Rahmen 2 einen den Rahmenschenkeln 6 zugeordneten umlaufenden Außenflansch 9 auf, der als Anschlag zur Anlage des Rahmens 2 an die Mauer 4 bzw. zur Begrenzung des Einschiebens des Rahmens 2 in die Maueröffnung 1 dient. Um eine Leckage im Bereich des zwischen den Teilen eines Rahmenschenkels 6 und den Teilen des Außenflansches 9 zu vermeiden, sind deren Fugen bzw. Teilungen nicht fluchtend, sondern zueinander versetzt ausgebildet. Eine Abdichtung ist durch diese konstruktive Maßnahme begünstigt.
Fig. 2 zeigt besonders deutlich, daß die Rahmenschenkel 6 auf der der Mauer 4 zugewandten Außenfläche 8 mit einer Dichtung 10 belegt sind. Diese Dichtung 10 dient zum Andrücken an die Mauer 4. Ebenso ist der Außenflansch 9 auf seiner Innenfläche 11 mit einer Dichtung 12 versehen, die ebenfalls zum Anlage an die Mauer 4 dient. Sowohl die Außenfläche 8 der Rahmenschenkel 6 als auch die Innenfläche 11 des Außenflansches 9 sind bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel mit einer Dichtung 10, 12 belegt, wobei es sich hier im konkreten um ein Moosgummi han­ delt. Das Moosgummi läßt sich bei der hier realisierten recht­ winkeligen Anordnung zwischen Außenfläche 8 der Rahmenschenkel 6 und Innenfläche 11 des Außenflansches 9 optimal gegen die Mauer 4 in abdichtender Weise drücken.
Die Fig. 1 und 2 zeigen des weiteren gemeinsam, daß der Rahmen 2 eine besondere Aufnahme 13 für die Platte aufweist. Im kon­ kreten weist dazu der Rahmen 2 bzw. weisen die Rahmenschenkel 6 einen umlaufenden Innenflansch 14 auf, der gemeinsam mit einer die Klemmittel 5 umfassenden Halteeinrichtung 15 als Aufnahme 13 für die Platte 3 dient. Mit anderen Worten wird die Platte 3 - nach eingespanntem Rahmen 2 - gegen den Innenflansch 14 ge­ drückt und dort verklemmt bzw. mittels der Halteeinrichtung 15 gehalten. Zur Verbesserung der abdichtenden Wirkung weist der Innenflansch 14 auf der der Platte zugewandten Fläche 16 eine Dichtung 17 auf, wobei es sich auch hier um ein flächiges Moos­ gummi handelt. Folglich wird die Platte 3 mittels der Halteein­ richtung 15 gegen die Dichtung 17 des Innenflansches 14 ge­ drückt, so daß auch insoweit eine abdichtende Wirkung gewähr­ leistet ist.
Schließlich sei an dieser Stelle erwähnt, daß die Platte auch gegenüber der umlaufenden Innenfläche 18 des Rahmens 2 bzw. der Rahmenschenkel 6 eine Dichtung 19 aufweisen kann, wobei die Platte 3 mit der Dichtung 19 an die Innenmaße des konkret ein­ gebauten Rahmens 2 angepaßt sein muß.
Abschließend sei ganz besonders darauf hingewiesen, daß das voranstehende Ausführungsbeispiel lediglich zur Erörterung der beanspruchten Lehre dient, diese jedoch nicht auf das Ausfüh­ rungsbeispiel einschränkt.

Claims (19)

1. Vorrichtung zum Schließen einer vorzugsweise rechtwinkeli­ gen Maueröffnung (1), insbesondere einer Maueröffnung (1) mit einem Fenster, einer Tür oder dgl., gekennzeichnet durch einen in die Öffnung (1) einspannbaren Rahmen (2) und eine in den eingespannten Rah­ men (2) eingesetzte oder einsetzbare Platte (3), wobei der Rah­ men (2) zumindest weitgehend gegen die Mauer (4) und die Platte (3) zumindest weitgehend gegen den Rahmen (2) abdichtet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (2) teleskopartig verlängerbare Rahmenschenkel (6) umfaßt und mittels einer Spanneinrichtung (7) - durch Verlän­ gern der Rahmenschenkel (6) - in die Öffnung (1) einspannbar bzw. gegen die Leibung drückbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanneinrichtung (7) Spannschrauben umfaßt, durch die sich die Teile der Rahmenschenkel (6) auseinanderdrücken lassen und somit der Rahmenschenkel (6) verlängerbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanneinrichtung (7) als den Teilen der Rahmenschenkel (6) zugeordnete Schnellspanneinrichtungen ausgeführt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellspanneinrichtung vorzugsweise arretierbare Spannhe­ bel umfaßt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Rahmenschenkel (6) als Vierkantprofile mit ineinander schiebbaren Vierkant-Teleskopteilen ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Außenflächen (8) der Rahmenschenkel (6) zur Anlage an die Mauer (4) bzw. Leibung dienen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (2) mehrere Laschen, Auskragungen Flansche oder dgl., vorzugsweise mindestens eine Lasche, eine Auskragung, einen Flansch oder dgl. an jedem Rahmenschenkel (6), als An­ schlag zur Anlage des Rahmens (2) an die Mauer (4) bzw. zur Be­ grenzung des Einschiebens des Rahmens (2) in die Maueröffnung (1) aufweisen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (2) einen den Rahmenschenkeln (6) zugeordneten um­ laufenden Außenrand oder Außenflansch (9) als Anschlag zur An­ lage des Rahmens (2) an die Mauer (4) bzw. zur Begrenzung des Einschiebens des Rahmens (2) in die Maueröffnung (1) aufweisen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Rahmenschenkel (6) zumindest auf der der Leibung bzw. Mauer (4) zugewandten Außenfläche (8) mit einer vorzugsweise elastischen, komprimierbaren Dichtung (10) belegt sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (10) als vorzugsweise flächiges Moosgummi ausge­ führt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9 und ggf. nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenflansch (9) oder Außenrand auf der der Mauer (4) zugewandten Innenfläche (11) mit einer vorzugsweise elastischen, komprimierbaren Dichtung (12) belegt ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (12) als vorzugsweise flächiges Moosgummi ausge­ führt ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Rahmen (2) eine Aufnahme (13) für die Platte (3) aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine Außenfläche (8) des Rahmens (2) gemeinsam mit einer Halte­ einrichtung (15) als Aufnahme (13) für die Platte (3) dient.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenschenkel (6) einen umlaufenden Innenrand bzw. Innen­ flansch (14) gemeinsam mit einer Halteeinrichtung (15) als Auf­ nahme (13) für die Platte (3) aufweisen.
17. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenschenkel (6) einen als Halteeinrichtung (15) dienen­ den, innerhalb des Rahmens (2) umlaufenden Doppelflansch zur sandwichartigen Aufnahme eines Randbereichs der Platte (3) auf­ weisen.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenflansch (14) oder Innenrand auf der der Platte (3) zugewandten Fläche (16) mit einer vorzugsweise elastischen, komprimierbaren Dichtung (17) belegt ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (17) als vorzugsweise flächiges Moosgummi ausge­ führt ist.
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