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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Anordnung zwischen einem
Rahmen eines Fensters oder einer Türe und einer dem Rahmen zugeordneten
Leibung. Die Erfindung betrifft außerdem einen Rahmen mit einer
derartigen Vorrichtung.
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Aus
dem Stand der Technik ist bekannt, Fenster- oder Türrahmen
in zugeordnete Leibungen einzusetzen, wobei der Zwischenraum zwischen dem
Rahmen und der Leibung nachträglich
mit Schaummaterial und/oder Silikon aufgefüllt wird. Da das Einbringen
von Schaum und/oder Silikon normalerweise manuell. erfolgt, besteht
die Gefahr, dass ein zu geringer oder ein zu hoher Materialeintrag
erfolgt. Dies hängt
im Wesentlichen von der Sorgfalt des Monteurs ab.
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Ferner
ist es erforderlich, den Rahmen vor dem Einschäumen in eine Endposition zu
bringen; hierzu werden beispielsweise Unterlegklötze oder Keilhölzer verwendet,
die manuell, beispielsweise mittels eines Hammers, in den Zwischenraum
zwischen Rahmen und Leibung derart eingebracht werden, dass der
Rahmen in seiner Endposition in der Leibung verkeilt ist. Um ein
genaues Verkeilen des Rahmens in der Leibung zu erreichen, ist besonderes Geschick
erforderlich.
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Aus
der
EP 1 300 536 A2 ist
bekannt geworden, zwischen einem Stock eines Fensters oder einer Türe und einer
Außenmauer
zum Überbrücken der Anschlussfuge
eine Dichtung aus einem Kunststoffprofil vorzusehen, wobei das Kunststoffprofil
einen angeformten, im Wesentlichen biegesteifen Anschlussschenkel
für die
Außenmauer
aufweist, der über
ein elastisches Filmscharnier mit dem übrigen Profilkörper verbunden
ist.
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Aus
der
EP 39 88 55 A2 ist
bekannt geworden, in eine Umfangsnut im Rahmenprofil des Fensterrahmens
einen im Wesentlichen biegesteifen Anschlussschenkel schwenkbar
einzusetzen, der aus einer am Rahmenprofil anliegenden Transportstellung
in eine vom Fensterrahmen abstehende Funktionsstellung verschwenkt
werden kann, in der er die Außenmauer
auf der Außenseite übergreift,
um die Anschlussfuge mit Überstand
zu überbrücken.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung
der eingangs genannten Art derart zu schaffen, dass die Anordnung
zum einen einfach und sicher montierbar ist und zum anderen der
Fensterrahmen samt Fenster, beziehungsweise der Türrahmen
samt Türe,
in der Leibung während
der Montage sicher gehalten ist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
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Eine
solche Einrichtung umfasst ein Grundteil zur Anlage gegen die Leibung
und einen über
wenigstens einen scharnierartig ausgebildeten Abschnitt am Grundteil
angeordneten Hubabschnitt. Der scharnierartige Stegabschnitt ist
dabei über
Auslenkmittel derart auslenkbar, dass der Hubabschnitt zum Einstellen
und Verkeilen des Rahmens in der Leibung weg vom Grundteil oder
auf das Grundteil zu bewegbar ist. Aufgrund des wenigstens einen
scharnierartigen Stegabschnitts, der über Auslenkmittel bewegbar
ist, kann ein genaues und definiertes Anordnen des Rahmens in der
Leibung erfolgen. Durch die Erfindung kann ein gezieltes Bewegen
des Hubabschnitts erreicht werden, wodurch das Einstellen des Rahmens
in der Leibung und das Verkeilen weitgehend unabhängig von
der Erfahrung und dem Können
des Monteurs erfolgt. Der Rahmen kann folglich durch die erfindungsgemäße Einrichtung
positionsgenau durch Verkeilen in der Leibung fixiert werden, bevor
er beispielsweise mittels Reaktionsschaum endgültig und unlösbar in
der Leibung befestigt wird.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, dass die Stegabschnitte V-förmig ausgebildet
sind, wobei die freien Enden der einzelnen V-Schenkel am Grundteil
und am Hubabschnitt angeordnet und der Verbindungsabschnitt der
Schenkel zwischen dem Grundteil und dem Hubabschnitt angeordnet
sind. Als Scharnierabschnitte fungieren dabei insbesondere die am
Grundteil beziehungsweise am Hubabschnitt angeordneten Enden der
V-Schenkel und der Verbindungsabschnitte der jeweiligen zugehörigen Schenkel.
Dabei ist vorteilhaft, wenn zwei gegenüberliegende V-förmige Stegabschnitte
vorgesehen sind, bei denen die Verbindungsabschnitte der Schenkel
jeweils einander zu- oder einander abgewandt sind. Insgesamt sind folglich
drei Scharnierachsen vorgesehen, nämlich eine im Übergangsbereich
des einen Schenkels zum Hubabschnitt, eine im Verbindungsabschnitt
der beiden Schenkel und eine im Übergangsbereich
des anderen Schenkels zum Grundteil. Für den Fall, dass das Grundteil
samt den Schenkeln und dem Hubabschnitt einstückig aus Kunststoff ausgebildet
ist, können
die Bereiche der Scharnierachsen filmscharnierartig ausgebildet
sein. Der eigentliche Stegbereich kann dabei stärker ausgebildet sein als der
Bereich der filmscharnierartigen Scharnierachsen. Durch eine solche
scherenartige Ausbildung ergibt sich ein gleichmäßiges Auslenken der Stegabschnitte
und damit ein gleichmäßiges Bewegen
des Hubabschnitts.
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Dabei
ist vorteilhaft, wenn ein Auslenkmittel jeweils im Bereich der Verbindungsabschnitte
der einander gegenüberliegenden
Schenkel derart angreift, dass die Verbindungsabschnitte aufeinander zu-
oder voneinander wegbewegbar sind. Dabei ist denkbar, dass die Verbindungsabschnitte
in einer mittleren Hublage einander zugewandt oder einander abgewandt
angeordnet sind. Dadurch, dass das Auslenkmittel im Bereich der
Verbindungsabschnitte angreift, ergibt sich eine vorteilhafte Bewegung
des Hubabschnitts.
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Insbesondere
kann als Auslenkmittel eine Stellschraube vorgesehen sein. Die Stellschraube greift
dann vorteilhafterweise bei zwei einander gegenüberliegenden V-förmigen Stegabschnitten an den
jeweiligen Verbindungsabschnitten an. Beim Verdrehen der einen Stellschraube
werden dann die beiden Stegabschnitte ausgelenkt, das heißt bei zwei gegenüberliegenden
Stegabschnitten werden die Stegabschnitte aufeinander zu oder voneinander weg
derart bewegt, dass sich der Hubabschnitt gegenüber dem Grundteil hebt oder
senkt. Vorteilhafterweise kann dabei die Stellschraube den einen
Stegabschnitt durchgreifen und in ein am anderen Stegabschnitt vorhandenes
Gewinde einschraubbar sein. Die Stellschraube weist dabei vorteilhafterweise an
wenigstens einer freien Stirnseite einen Betätigungskopf auf, über den
mittels eines geeigneten Werkzeugs oder von Hand die Schraube verdreht werden
kann. Vorteilhafterweise ist die Stellschraube senkrecht zur Rahmenebene
angeordnet, so dass sie leicht zugänglich ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Grundteil und der Hubabschnitt
im Wesentlichen parallel zueinander angeordnete Anlageflächen vorsehen.
Dabei sind die Stegabschnitte vorzugsweise so gewählt, dass
beim Betätigen
des Auslenkmittels die. Anlagefläche
des Hubabschnitts weitgehend parallel zur Anlagefläche des
Grundteils bewegt wird. Dies ist, wie im Vorhergehenden beschrieben,
insbesondere mit zwei gegenüberliegenden,
V-förmig
ausgebildeten Stegabschnitten möglich.
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Ferner
kann vorgesehen sein, dass das Grundteil einen Leibungsanschlag
umfasst, mit dem die Einrichtung an einer Kante der Leibung angeschlagen
werden kann. Dies hat den Vorteil, dass die Einrichtung in einem
vorgegebenen Abstand zur Kante der Leibung in der Leibung einsetzbar
ist. Die Einbautiefe des Rahmens in der Leibung ist damit vorgebbar.
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Erfindungsgemäß ist ferner
möglich,
dass das Grundteil und/oder der Hubabschnitt einen Rahmenanschlag
umfasst, der zum Anschlagen des Rahmens an der Einrichtung in Richtung
quer zur Rahmenebene vorgesehen ist. Dies hat den Vorteil, dass nicht
nur die Einrichtung gegenüber
der Leibung in eine vorgebbare Position bringbar ist, sondern dass
auch der Rahmen gegenüber
der Einrichtung, und damit auch gegenüber der Leibung, in eine vorgegebene
Einbauposition gebracht werden kann. Insgesamt kann also die Einbautiefe
des Rahmens gegenüber
der Leibung vorgegeben werden.
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Zur
zusätzlichen
Fixierung und Verkeilung des Rahmens kann die Vorrichtung ein Sicherungselement
vorsehen, mit dem das Hubteil und/oder der Rahmen nach Anordnung
und Einstellung des Rahmens in der Leibung gesichert werden kann.
Das Sicherungselement kann dabei beispielsweise als Sicherungsschraube
ausgebildet sein, die den Hubabschnitt oder den Rahmen gegen das
Grundteil verspannt. Die Sicherungsschraube kann dabei am Grundteil
angeordnet sein und eine hülsenartige Stellmutter
aufweisen, die bei Verdrehen entsprechend der Hubrichtung des Hubabschnitts
bewegbar ist. Nach dem Anordnen und Einstellen des Rahmens über die
Auslenkmittel kann folglich die Stellmutter der Sicherungsschraube
so weit verdreht werden, bis sie am Hubabschnitt oder am Rahmen
anliegt.
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Das
Grundteil kann dabei eine Aufnahmeschiene zur drehsicheren Aufnahme
des Schraubenkopfes der Sicherungsschraube aufweisen. Vorteilhafterweise
ist dann die hülsenartige
Stellmutter mittels eines Schlüssels,
insbesondere eines Gabelschlüssels,
auf der Sicherungsschraube verdrehbar angeordnet.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass das Grundteil samt Stegabschnitten
und Hubabschnitten als einstückiges
Hohlprofil, und insbesondere als Kunststoffhohlprofil, ausgebildet
ist.
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Um
eine optimale Isolierung der Einrichtung zu erreichen, kann erfindungsgemäß vorgesehen sein,
dass die von der Einrichtung gebildeten Hohlräume wenigstens teilweise mit
Schaumstoff aufgefüllt
sind.
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Dabei
ist vorteilhaft, wenn der Schaumstoff an der Einrichtung angebrachter
Reaktionsschaum ist, der nach Anordnung und Einstellung des Rahmens
in der Leibung aktivierbar ist. Zum endgültigen und dauerhaften Festsetzen
des Rahmens in der Leibung kann der Reaktionsschaum ausgelöst werden. Ein
Auslösen
kann beispielsweise durch einen mechanischen Kontakt erfolgen, beispielsweise
durch Ziehen an einer Reaktionsauslöseleine. Der Reaktionsschaum
kann vorteilhafterweise als auslösbares Reaktionsschaumpaket
an entsprechenden Stellen an der Einrichtung angeordnet sein.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind am Grundteil
Halteabschnitte zur Halterung einer Ablaufwasserschiene angeordnet.
Hierdurch kann erreicht werden, dass ein positionsgenaues und vorgebbares
Anordnen einer Wasserablaufschiene an der Einrichtung möglich ist.
Da der Rahmen vorteilhafterweise in einer vorgegebenen Lage an der
Einrichtung anliegt, erfolgt die Anordnung der Wasserablaufschiene
auch positionsgenau gegenüber
dem Rahmen.
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Die
erfindungsgemäße Einrichtung
kann sich wenigstens weitgehend über
wenigstens eine der Leibung zugewandte Seite des Rahmens erstrecken. Vorteilhafterweise
erstreckt sich die Einrichtung über die
der Leibung zugewandten unteren Seite des Rahmens. Die Einrichtung
befindet sich dabei beim Einbau zwischen der Leibung und dem Rahmen.
Durch Betätigen
der Auslenkmittel wird der Hubabschnitt angehoben, bis der Rahmen
in seiner endgültigen Lage
in der Leibung angeordnet ist. Erfindungsgemäß kann ebenfalls vorgesehen
sein, dass an den anderen Seiten des Rahmens entsprechende Einrichtungen
vorgesehen sind. Denkbar ist, dass die Einrichtungen den Rahmen
dann allseitig einfassen beziehungsweise umfassen.
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Der
Hubabschnitt der Einrichtung kann vorteilhafterweise lösbar mit
dem Rahmen verbindbar sein. Dies hat den Vorteil, dass die Einrichtung
vor Einsetzen des Rahmens in die Leibung an dem Rahmen angeordnet
werden kann und dann zusammen mit dem Rahmen in die Leibung eingesetzt
wird.
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Erfindungsgemäß ist auch
denkbar, dass die Einrichtung einstückig mit einem Rahmen eines Fensters
oder einer Tür
ausgebildet ist. Insbesondere kann bei Kunststoffrahmen die Einrichtung,
die insbesondere ebenfalls aus Kunststoff ist, auch an den Rahmen
angeformt sein.
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Wie
eingangs erwähnt,
betrifft die Erfindung auch einen Rahmen, insbesondere einen Fenster- oder
Türrahmen,
der eine erfindungsgemäße Einrichtung
umfasst.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und Einzelheiten der Erfindung sind
der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand
des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben
ist.
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Es
zeigen:
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1 die
Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung samt dem zu
befestigenden Fensterrahmen und der zugehörigen Leibung;
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2 einen
vergrößerten Ausschnitt
aus der 1 gemäß II;
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3 die
Draufsicht auf die erfindungsgemäße Einrichtung
gemäß 1 und 2;
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4 einen
Querschnitt durch die erfindungsgemäße Einrichtung gemäß 3 entlang
der Linie IV;
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5 verschiedene
Ansichten eines Sicherungselements in Form einer Sicherungsschraube; und
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6 eine
vergrößerte Ansicht
eines Ausschnitts VI aus der 4.
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In
der 1 ist ein Fenster 10 gezeigt, das in einer
Leibung 12 eines Mauerwerks angeordnet ist. Das Fenster 10 umfasst
eine in einem über
Scharniere 14 in einem Flügelrahmen 16 eingefasste
Fensterscheibe 18. Das Fenster 10 umfasst außerdem einen dem
Mauerwerk 20 zugewandten Rahmen 22, der von vier
erfindungsgemäßen Einrichtungen 24 umgeben
ist. Die vier Einrichtungen 24 können dabei als vier einzelne
Einrichtungen oder als eine den Rahmen einfassende Einrichtung ausgebildet
sein. Gemäß der Erfindung
ist es ebenfalls denkbar, lediglich an einer oder zwei Seiten, zum
Beispiel an der Unterseite und/oder einer seitlichen Seite des Rahmens 22,
eine erfindungsgemäße Einrichtung 24 vorzusehen.
Die Einrichtungen 24 liegen dabei vorteilhafterweise direkt
an den der Leibung 12 zugewandten Seiten des Rahmens 22 an.
Denkbar ist allerdings, dass zwischen den Einrichtungen und dem
Rahmen weitere Bauteil vorhanden sein können, wie beispielsweise Folien,
Abdichtmittel, Isolierplatten oder dergleichen.
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Auf
der dem Mauerwerk 20 zugewandten Seite der Einrichtungen 24 weisen
die Einrichtungen jeweils ein Grundteil 26 auf, an dem über Stegabschnitte 28 ein
Hubteil 30 angeordnet ist. Zum Bewegen des Hubteils 30 gegenüber dem
jeweiligen Grundteil 26 sind Auslenkmittel in Form von
Stellschrauben 32 vorgesehen.
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Wie
aus der 1 deutlich wird, erstrecken sich
die erfindungsgemäßen Einrichtungen 24 jeweils über die
gesamte Länge
der dem Mauerwerk zugewandten Seiten des Rahmens 22. Jede
erfindungsgemäße Einrichtung 24 sieht
insgesamt zwei Stellschrauben 32 vor, mit denen jeweils
ein Hubelement 30 gegenüber
jeweils einem Grundteil 26 bewegt werden kann. Je nach
Längserstreckung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
können
noch weitere Stellschrauben 32 Verwendung finden. Genauso können entlang
einer Linie zwei oder mehr erfindungsgemäße Einrichtungen zwischen den
Rahmen eines Fensters und dem zugehörigen Mauerwerk angeordnet
sein.
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In
der 2, die den Ausschnitt II gemäß 1 vergrößert wiedergibt,
sind die beiden Stellschrauben 32 deutlich zu erkennen.
Die Stellschrauben 32 sind im Verbindungsabschnitt 34 von
im Querschnitt V-förmig
ausgebildeten, einander gegenüberliegenden
Stegabschnitten 28.1 und 28.2 angeordnet. Die
im Querschnitt V-förmig
ausgebildeten Stegabschnitte 28.1 und 28.2 sind
insbesondere in der 4 deutlich zu erkennen. Die
Stegabschnitte 28.1 und 28.2 weisen jeweils zwei
quer liegende V-Schenkel 36 auf, wobei die einander abgewandten
Kanten 38 und 40 der V-Schenkel 36 einerseits
am Grundteil 26 und andererseits am Hubabschnitt 30 angeordnet sind.
Wie in der 6 dargestellt ist, können die
Kantenbereiche 38 und 40 filmscharnierartig ausgebildet sein;
die Kanten 38, 40 bilden dann jeweils eine Scharnierachse.
Ebenso können,
wie in 6 dargestellt, die einander zugewandten Kanten
der V-Schenkel 36, das heißt der Verbindungsabschnitte der
beiden V-Schenkel 36, filmscharnierartig ausgebildet sein.
Hierdurch ergibt sich eine dritte Scharnierachse. Insgesamt ergibt
sich eine scherenartige Anordnung.
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Wie
aus der 4 deutlich wird, sind die V-förmig ausgebildeten
Stegabschnitte 28.1 und 28.2 so angeordnet, dass
ihre Verbindungsabschnitte 34 einander abgewandt sind.
In einer neutralen Hublage, wie sie in der 4 dargestellt
ist, umschließen die
V-Schenkel 36 jeweils einen Winkel von 60 bis 120°, und insbesondere
einen Winkel α von
ca. 90°. Die
jeweiligen V-Schenkel 36 sind unter einem Winkel von ca.
30 bis 60°,
und insbesondere einem Winkel β von
45° an dem
Grundteil 36 beziehungsweise dem Hubabschnitt 30 angeordnet.
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Wie
ebenfalls aus der 4 deutlich wird, greifen die
Stellschrauben 32 jeweils im Bereich der Verbindungsabschnitte 34 der
Stegabschnitte 28.1 und 28.2 an. Dazu sieht der
Stegabschnitt 28.1 ein Durchgangsloch 42 für die Schraube 32 vor.
Im Bereich des Verbindungsabschnitts des Stegabschnitts 28.1 ist
ein Gewinde 44 vorgesehen, in das die Schraube 32 einschraubbar
ist.
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Beim
Einschrauben der Stellschraube 32 werden die beiden Verbindungsabschnitte 34 der
beiden Stegabschnitte 28.1 und 28.2 aufeinander
zu bewegt, wodurch der Hubabschnitt 30 gegenüber dem Grundteil 26 angehoben
wird. Aufgrund des Vorsehens von den einander gegenüberliegenden
und im Wesentlichen symmetrisch zueinander ausgebildeten scherenartig
angeordneten Stegabschnitten 28.1 und 28.2 erfolgt
beim Einschrauben der Stellschraube 32 eine gleichmäßige Anhebung
des Hubabschnitts 30. Der Hubabschnitt 30 bewegt
sich dabei im Wesentlichen parallel zum Grundteil 26. Der
Hubabschnitt 30 sieht dabei auf seiner dem Rahmen 22 zugewandten
Seite eine Anlagefläche 46 für den Rahmen 22 vor;
das Grundteil 26 sieht auf seiner dem Mauerwerk 20 zugewandten
Seite eine dazu parallel verlaufende Anlagefläche 48 vor.
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Wie
insbesondere aus der 1 und 2 deutlich
wird, erstrecken sich die V-Schenkel 36 über die
gesamte Länge
der Einrichtung 10. Lediglich im Bereich der Schrauben 32 sehen
die Stegabschnitte 28.1 Löcher zur Aufnahme der Schrauben 32 vor.
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Wie
ebenfalls aus der 4 deutlich wird, ist am Grundteil 26 ein
Leibungsanschlag 50 vorgesehen, mit dem das Grundteil 26,
und damit die gesamte Einrichtung 24, an der Kante 52 des
Mauerwerks 20 anschlägt.
Damit kann eine vorgebbare Einbautiefe des Rahmens 22 in
der Leibung 12 erreicht werden.
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Außerdem sieht
das Grundteil 26 einen Rahmenanschlag 54 vor,
an den der Rahmen 22 angeschlagen ist. Hierdurch wird eine
vorgebbare Relativposition des Rahmens 22 zum Grundteil 26,
und damit zum Mauerwerk 20, ermöglicht.
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Wie
aus der 4 ebenfalls deutlich wird, ist am
Grundteil 26 ein Sicherungselement in Form einer Sicherungsschraube 56 samt
zugehöriger,
hülsenartiger
Stellmutter 58 angeordnet. Wie aus der 5 deutlich
wird, die die Sicherungsschraube 56 in verschiedenen Ansichten
zeigt, sieht die Sicherungsschraube 56 einen länglichen
Schraubenkopf 60 vor, an dem ein Gewindebolzen 62 angeordnet
ist.
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Der
Schraubenkopf 60 der Sicherungsschraube 56 kann
dabei in eine am Grundteil 26 angeformte Schiene 64 eingesetzt
werden. Die Schiene 64 ist im Querschnitt, wie er in der 4 dargestellt ist,
T-Nut-artig ausgebildet. Der Schraubenkopf 60 kann dabei
in diese T-Nut-artige Ausbildung eingesetzt werden. Ein Verdrehen
des Schraubenkopfs ist aufgrund der länglichen Ausbildung des Kopfes 60 nicht
möglich.
Folglich wird ein Verdrehen der Stellmutter 58, beispielsweise
mittels eines Gabelschlüssels,
möglich.
Die Führungsschiene 64 für die Sicherungsschraube 58 ist
in der 3 deutlich zu erkennen. Die Sicherungsschraube 62 kann
dabei in der Führungsschiene 64 an
eine günstig
erscheinende Stelle verschoben und dort zur Sicherung des Rahmens
eingesetzt werden. Außerdem
können
mehrere Sicherungsschrauben 56 samt zugehörigen Stellmuttern 58 Verwendung
finden.
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Zur
Montage des Rahmens 22 werden die Stellschrauben 32 so
weit verdreht, bis der Rahmen 22 in seiner optimalen Lage
in der Leibung 12 sitzt. Zur Sicherung dieser Lage werden
dann in einem nächsten
Arbeitsschritt die Stellmuttern 58 so weit von den Sicherungsschrauben 58 abgedreht,
bis die dem Grundteil 26 abgewandte Stirnseite der Stellmutter 58 gegen
den Rahmen 22 wirkt. Die Lage des Rahmens 22 in
der Leibung wird damit gesichert.
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In
einem nächsten
Arbeitsschritt kann der Rahmen in der Leibung durch Reaktionsschaum endgültig und
unlösbar
festgesetzt werden. Der Reaktionsschaum füllt dabei vorteilhafterweise
auch die Hohlräume
der Einrichtung 10. Der Reaktionsschaum kann beispielsweise
als Aktivschaumpakete an der Einrichtung 24 angeordnet
sein. Diese Schaumpakete werden zum Auslösen des Schaums aktiviert.
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Nachdem
der Rahmen 22 in der Leibung 12 mit Reaktionsschaum
endgültig
befestigt ist, kann ein Verputzen erfolgen.
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Das
Grundteil 26 sieht gemäß der 4 zwei
Halteabschnitte 66 und 68 vor, an denen eine Wasserablaufschiene 70 angeordnet
ist. Aufgrund der Halteabschnitte 66 und 68 kann
die Schiene 70 positionsgenau an der Einrichtung 10 angeordnet werden.
Aufgrund der Anschläge 50 und 59 ist
die Schiene auch positionsgenau relativ zum Mauerwerk 20 und
zum Rahmen 22 angeordnet. Die Schiene 70 kann
zusätzlich
mit weiteren Befestigungsmitteln, wie beispielsweise mit Befestigungsschrauben
oder -nieten, am Grundteil oder am Mauerwerk befestigt sein.
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Vorteilhafterweise
ist die erfindungsgemäße Einrichtung
einstückig
aus Kunststoff hergestellt. Allerdings ist erfindungsgemäß ebenfalls
denkbar, dass die Einrichtung 24 aus mehreren Bauteilen
zusammengesetzt ist. Insbesondere können anstelle von Filmscharnieren
auch herkömmlich
ausgebildete Gelenkscharniere Verwendung finden.