DE19512712A1 - Arbeitsplatz - Google Patents
ArbeitsplatzInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47B—TABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
- A47B21/00—Tables or desks for office equipment, e.g. typewriters, keyboards
-
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- A47B2200/0066—Workstations
- A47B2200/0067—Enclosure type with computer
- A47B2200/0069—Enclosure type with computer with rack
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- Combinations Of Kitchen Furniture (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Arbeitsplatz nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Unter einem Arbeitsplatz versteht man jede räumlich gebundene
Stelle in einem Betrieb oder auch im Privatbereich, an dem
eine Person beschäftigt ist. Der Aufbau des Arbeitsplatzes
beeinflußt insbesondere die Belastung und auch das
Arbeitsergebnis des daran arbeitenden Menschen. Daher wird
die bestmögliche Gestaltung des Arbeitsplatzes angestrebt. Im
allgemeinen unterscheidet man zwischen Arbeitsplätzen im
Industriebetrieb sowie Arbeitsplätzen im Büro. Je nach
Einsatzgebiet werden solche Arbeitsplätze unterschiedlich
ausgestaltet.
Ein Büro-Arbeitsplatz wird im allgemeinen als Schreibtisch im
weitesten Sinne bezeichnet, wobei moderne Schreibtische eine
Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten in ihrer Anordnung der
Schreibtischflächen bieten. Insbesondere wird auch bei
Computer-Arbeitsplätzen mit Arbeitsflächen gearbeitet, die
sich in unterschiedlichen Höhen befinden, um eine
ergonomische Betätigung der einzelnen Geräte sowie eine
ergonomische Arbeitsweise der hieran arbeitenden Person zu
erhalten.
Das Arbeiten an einem Arbeitsplatz im Büro oder auch im
Betrieb ist im allgemeinen derart geregelt, daß jeder Person
ein individueller Arbeitsplatz zugeordnet ist. Hierdurch kann
die arbeitende Person individuell ihr Arbeitspensum
verrichten und ihren Arbeitsplatz bestmöglichst ausnutzen.
Nachteilig bei herkömmlichen Arbeitsplätzen ist im
allgemeinen der hohe Platzbedarf aufgrund der verschiedenen
benötigten Arbeitsflächen sowie dessen starre und unflexible
Anordnung im Raum. Nachteilig ist weiterhin, daß der
Arbeitsplatz von der daran arbeitenden Person, insbesondere
in Büroräumen mit mehreren Arbeitsplätzen, stets auf- oder
abgeräumt werden muß, wozu ein nicht unbeträchtlicher Teil
der Arbeitszeit verwendet werden muß. Bei Abwesenheit des
Arbeitenden muß der Arbeitsplatz in aller Regel aufgeräumt
sein, d. h. die einzelne Vorgänge müssen vorübergehend
abgelegt werden. Unter diesem Gesichtspunkt erscheinen die
aus früheren Jahren her bekannten sogenannten "Sekretäre" von
großem Vorteil zu sein, die Arbeitsflächen in mehreren Ebenen
aufweisen und die insbesondere nach getaner Arbeit ohne
weitere Aufräumarbeit mittels einer schalosienartigen Klappe
oder dergleichen verschlossen werden können. Dies hat den
Vorteil, daß unnötige Aufräumarbeiten nicht erforderlich
sind, so daß die arbeitende Person bei Wiederaufnahme der
Arbeit unmittelbar an den Stand anknüpfen kann, an welchem
sie die Arbeit verlassen hat.
Aus der DE 41 06 141 ist beispielsweise ein Büro-Container
bekanntgeworden, der insbesondere zur Verwendung eines
Computer-Arbeitsplatzes dient. Dabei ist eine Ablage für die
Geräte vorgesehen. Weiterhin weist der bekannte Büro-
Container Ablage- und Schreibflächen auf.
Auch dieser Büro-Container ist schrankartig aufgebaut und
insgesamt nicht geeignet, die Benutzung nach Art eines
herkömmlichen Schreibtisch es zu ermöglichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Arbeitsplatz
zu schaffen, der äußerst flexibel im Büro als auch im Betrieb
einsetzbar ist und der insbesondere als individueller, an die
Benutzerperson angepaßter Arbeitsplatz verwendet werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Arbeitsplatz nach der Gattung
des Anspruchs 1 durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige
Weiterbildungen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Arbeitsplatzes angegeben.
Der Erfindung liegt der Kerngedanke zugrunde, daß ein
flexibler Arbeitsplatz nur dadurch geschaffen werden kann,
daß dieser sowohl räumlich flexibel, d. h. weitestgehend
ortsunabhängig einsetzbar als auch persönlich
individualisiert ist. Hierdurch ergeben sich völlig neue
Einsatzgebiete und optimale Einsatzbedingungen bei seiner
Verwendung.
Der erfindungsgemäße Arbeitsplatz ist nach Art eines
Container-Arbeitsplatzes aufgebaut, der in seiner
Ausgangsposition einen geschlossenen Korpus (Container-Box)
mit vorzugsweise rechteckigen Grundriß darstellt und
transportabel ausgebildet ist. Ein solcher, auf engstem Raum
zusammengeklappter Korpus in Form eines Schrankes, einer Box,
einer Kiste oder dergleichen wird zu seiner Verwendung
geöffnet und zu einem Arbeitsplatzsystem aufgeklappt. Dabei
bewegen sich die einzelnen Arbeitsplatzelemente durch ein
Verschwenken um z. B. zwei vertikale Schwenkachsen einer
Querseitenwand derart, daß aus der zusammengeklappten Box ein
geöffneter, vorzugsweise winklig angeordneter Arbeitsplatz
entsteht.
Dieser Arbeitsplatz wird durch eine Vielzahl von
Arbeitsplatten, Einschüben, Regalen oder dergleichen
gebildet, die an den einzelnen Seitenwandungen befestigt sind
und deren Zugänglichkeit durch das Aufklappen des
Arbeitsplatzsystems erreicht wird. Im zusammengeklappten
Zustand sind die einzelnen Arbeitsflächen so aufeinander
abgestimmt, daß sie kollisionsfrei zusammenwirken, wobei
verschiedene Ebenen eingenommen werden. Auf diese Weise
entsteht im aufgefalteten Zustand ein Arbeitsraum mit
Schreib- und Ablageflächen, wobei Beleuchtungseinrichtungen,
Stauräume, Pinnflächen usw. von ca. 4 qm erreichbar sind.
Dabei kann im zusammengeklappten Arbeitsplatz selbst ein
Stuhl integriert sein, der entsprechend anzuordnen ist.
Ein solcher Arbeitsplatz wird vorzugsweise in den Grundmaßen
von 120 × 80 cm gefertigt, so daß dieser dem gebräuchlichen
Transportmaß einer Europalette entspricht. Hierdurch kann der
Arbeitsplatz mittels einer Europalette verladen und
transportiert werden. Vorort wird der Arbeitsplatz auf Rollen
transportiert und kann auch so von einer Person bewegt
werden.
Der Arbeitsplatz hat weiterhin den Vorteil, daß er zweierlei
Gesichter zeigt. Zum einen gehört beispielsweise die "äußere
Hülle" dem Unternehmen und repräsentiert durch eine
einheitliche und vornehme Gestaltung die Firmenidentität.
Demgegenüber repräsentiert die Innenseite die Eigenart des
Benutzers und ermöglicht eine höchstindividuelle Ausstattung,
ohne daß diese mit der Firmenrepräsentation kollidiert.
Der Arbeitsplatz läßt sich je nach Anforderung
umkonfigurieren, so daß die Möglichkeit besteht, sich zur
Umgebung hin abzuschirmen. Bei einer anderen Tätigkeit kann
der Arbeitsplatz sich aufgrund seiner flexiblen
Verschiebbarkeit zum Nachbar-Arbeitsplatz hin zuwenden oder
auch Gruppenarbeitsräume bilden.
Vorteilhaft ist weiterhin, daß der jeweilige Arbeitsplatz
nicht abgeräumt werden muß. Vielmehr kann dieser in jeder
Form zurückgelassen werden, wobei der Korpus geschlossen
wird. Die Möglichkeit, alle Arbeitsvorgänge im
Bearbeitungszustand trotz geschlossenem Korpus
liegenzulassen, verhindert überflüssige
Reorganisationsmaßnahmen vor erneutem Arbeitsbeginn. Dies
kann den Einstieg in bestimmte Vorgänge zum Beispiel zu
Wochenbeginn oder nach Urlaubstagen erheblich erleichtern.
Mit dem erfindungsgemäßen Arbeitsplatz können demzufolge
flexiblere Arbeitszeiten und auch flexiblere Arbeitsformen
bei geringerem organisatorischen Aufwand ermöglicht werden.
Hierdurch können traditionelle Arbeitsplätze in flexible
Arbeitsplätze umgewandelt werden, die auch problemlos bei
Teilzeitarbeiten genutzt werden können. Dies geschieht
insbesondere dadurch, daß der persönliche Arbeitsplatz jeder
Teilzeitkraft erhalten bleibt, d. h. die Arbeitskraft erhält
während ihrer Teilzeitarbeit ihren persönlichen Arbeitsplatz,
der danach zusammengeklappt werden kann. Der erfindungsgemäße
Arbeitsplatz stellt demzufolge einen kompletten Arbeitsplatz
dar, der sich bei Abwesenheit des Benutzers schließen und bei
Platzbedarf sogar für die Dauer der Abwesenheit an einem
anderen Ort lagern läßt.
Es ist bekannt, daß in vielen Firmen Organisations- und
Verwaltungsarbeit dezentralisiert und vorort verwaltet wird.
Auch in diesen Fällen läßt sich der erfindungsgemäße
Arbeitsplatz direkt verschiedenen Abteilungen kurzfristig und
flexibel zuordnen, d. h. ein Ingenieur kann beispielsweise
sein Arbeitsplatz vorübergehend vom Büro in die Fertigung
verlegen.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Arbeitsplatzes
liegt auch in der Möglichkeit des Transportes an jedem
beliebigen Ort. Überall, wo für eine bestimmte Zeit
Arbeitsplätze benötigt werden, z. B. Messen, Kongresse,
Veranstaltungen, Bauvorhaben usw. lassen sich derartige
Arbeitsplätze verwenden. Dies gilt beispielsweise auch für
eine zeitweise nach Hause verlagerte Arbeit. Hier kann ein
Firmenarbeitsplatz problemlos in ein Privathaus verlagert
werden, wobei sich der Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld nach
Feierabend schließen und auf kleinstem Raum lagern läßt.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung sieht einen
noch kompakteren Aufbau des Arbeitsplatzes vor, der im
zusammengefalteten Zustand z. B. nur eine Länge von 70 cm und
eine Breite von 50 cm aufweist. Das zuvor beschriebene
Grundprinzip wird auch hier beibehalten.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des erfindungsgemäßen
Arbeitsplatzes ergeben sich aus den Zeichnungen, die als
nachfolgende Ausführungsbeispiele näher erläutert sind.
Es zeigen
Fig. 1 einen aufgeklappten Arbeitsplatz in
perspektivischer Ansicht;
Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten Arbeitsplatz
in zusammengeklappter Form;
Fig. 3 eine weitere Darstellungsvariante des
Arbeitsplatzes nach Fig. 1;
Fig. 4a, 4b verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten des
Arbeitsplatzes;
Fig. 5a,b-10 ein weiteres Ausführungsbeispiel für
einen Arbeitsplatz.
Die Darstellung der Erfindung in Fig. 1 zeigt einen
Arbeitsplatz 1 in auf geklappter Stellung, der insbesondere
als Büro-Arbeitsplatz verwendbar ist. Der gleiche
Arbeitsplatz ist im zusammengeklappten Zustand als
schrankförmiger Korpus 2, bzw. als Container-Box 2 in Fig. 2
dargestellt.
Der zusammenfaltbare bzw. auf klappbare Korpus 2 zur Bildung
eines Arbeitsplatzes 1 besteht aus zwei Längsseitenwandungen
3, 4 einer ersten Querseitenwand 5 sowie einer
gegenüberliegenden zweiten Querseitenwand 6. Der geschlossene
Korpus weist damit eine Länge L = 120 cm, eine Breite B =
80 cm sowie eine Höhe H = 110 cm auf. Das Grundmaß L × B
eignet sich dafür, den Korpus auf eine handelsübliche
Europalette als Transportmittel zu stellen.
Der Korpus 2 weist weiterhin einen aus zwei geteilten
Deckplatten 7, 8 bestehenden oberen Abschluß auf, sowie einen
nach unten weitestgehend offenen Bodenbereich 9. Die zweite
Querseitenwand 6 ist selbst wiederum als eigenständiger
Schrankkörper 10 ausgebildet, aus welchem ein Einschubregal
11 seitlich herausziehbar ist (s. Fig. 3). Die erste
Querseitenwand 5 weist eine kreiszylindrische Außenkontur 12
auf, die dem Korpus ein ansprechendes Design vermittelt. An
der Unterseite des Korpuses 2 befinden sich eine Vielzahl von
Einzelrollen 13, die es erlauben, daß jedes Teil standsicher
im auf geklappten Zustand bewegt werden kann.
In Fig. 2 ist eine Längsmittelebene 14 schematisch
angedeutet, die den geschlossenen Korpus als vertikale
Längsmittelebene teilt.
Um den in Fig. 2 dargestellten geschlossenen Korpus zur
Bildung eines Arbeitsplatzes aufzuklappen, weist die erste
Querseitenwandung 5 beidseitig je ein vertikales Scharnier
15, 16 auf, d. h. die Querseitenwandung 5 ist über das
Scharnier 15 mit der ersten Längsseitenwandung 3 und über das
Scharnier 16 mit der zweiten Längsseitenwandung 4 verbunden.
Beim Aufklappen trennt sich der Korpus zunächst etwa in
seiner Längssymmetriemittelebene 14 auf, so daß die beiden
Deckplatten 7, 8 winklig auseinanderlaufen. Die
Längsseitenwandung 4 weist an ihrem, der ersten
Querseitenwandung 5 gegenüberliegenden Ende eine Querwand 17
auf, die etwa die Breite der oberen Deckplatte 8, d. h. die
Breite 1/2 B aufweist. Am unteren Ende der Querwand 17
befinden sich zwei jeweils außenliegende Rollen 13. Die
Querwandung 17 liegt beim Zusammenfahren des Arbeitsplatzes
an der Innenseite der Querwandung 6 an und reicht etwa bis
zur Längssymmetriemittelebene 14.
Die erste Querseitenwandung 5 weist aufgrund ihrer
kreiszylindrischen Außenkontur eine obere 18 und untere 19
kreissegmentförmige Anschlußplatte auf, die die Seitenwandung
5 zum einen stabilisiert und zum anderen als seitlicher
Abschluß zu den übrigen Wandungsbereichen dient. Insbesondere
liegt beim geschlossenen Korpus 2 der obere Abschnitt 18 in
der gleichen Ebene wie die beiden Abschlußdeckel 7, 8.
Der Innenbereich des Arbeitsplatzes im aufgeklappten Zustand
wird durch mehrere Arbeitsplatten 20 gebildet, die im
zusammengeklappten Zustand des Arbeitsplatzes kollisionsfrei
nebeneinander und/oder übereinander liegen. Demzufolge
befindet sich in einer üblichen Schreibtischplatzhöhe eine
erste Schreibtischplatte 21 in einer Höhe h₁ oberhalb der
Unterkante 22 des Korpuses 2. Die Breite b₁ entspricht nahezu
der Gesamtbreite B des Korpuses, um eine möglichst große
Schreibtisch-Arbeitsplatte zu erhalten. Die Länge l₁
entspricht etwa der Gesamtlänge L abzüglich der Breite b₂ des
angesetzten Schrankkörpers 10 und der Breite b₃ der gewölbten
Querseitenwandung 5 bzw. der Anschlußplatte 18. Auch
hierdurch wird′ nahezu die gesamte Länge des Korpuses für die
Schreibtischplatte 21 verwendet.
Der Schreibtischplatte 21 ist eine kleine Ablagefläche 23 mit
der gleichen Länge l₁ zugeordnet, die eine Breite b₄ ≈ 1/4 b₁
aufweist. Sie erhebt sich in einer geringen Höhe h₂ über die
Schreibtischplatte 21 und bildet damit eine doppelte
Ablagefläche in diesem Bereich.
Die Schreibtischplatte 21 sowie die zusätzliche Ablagefläche
23 sind an der Seitenwandung 4 bzw. der zugehörigen Querwand
17 befestigt (s. auch Fig. 3).
In Fig. 1 ist an der gegenüberliegenden Seitenwandung 3 eine
weitere Schreibtischplatte 24 angeordnet, die sich in einer
Höhe h₃ von der Unterkante 22 befindet, wobei die Höhe h₃ die
Höhe eines Stehpultes einnimmt. Die Breite b₅ kann gleichgroß
sein, wie die Breite b₁, d. h. sie kann sich ebenfalls über
die gesamte Innenbreite des Korpuses erstrecken. Sie kann
jedoch auch kleiner ausgeführt sein.
Die Länge l₂ der Schreibtischplatte 24 kann wiederum etwa der
Länge l₁ der Schreibtischplatte 21 entsprechen.
Die beiden oberen Deckplatten 7, 8 sind über jeweils ein
Scharnier 25, 26 mit der zugehörigen Längsseitenwand 3 bzw. 4
verbunden. Hierdurch können die Deckel senkrecht nach oben
geklappt werden oder eine beliebige Zwischenstellung bei
Bedarf einnehmen, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist. Bei
hochgeklapptem Deckel 7 oder 8 kann die Innenseite 27 des
Deckels 7 oder die Innenseite 28 des Deckels 8 sowohl als
Sichtschutz gegenüber benachbarten Arbeitsplätzen als auch
als Pinnwand, Display oder dergleichen verwendet werden.
Im unteren Bereich weisen die beiden Längsseitenwandungen 3,
4 je ein nach innenragendes Versteifungsbrett 29, 30 auf,
wobei das Versteifungsbrett 30 insbesondere auch als
Fußstütze verwendet werden kann, wenn eine Person an der
Schreibtischplatte 21 arbeitet. Eine vertikale Stützwand 31
am Versteifungsbrett 29 dient als Anschlag für den unteren
Kreissegmentabschnitt 19 beim Zusammenklappen des Korpuses.
Gleichzeitig dienen die unteren Versteifungsbretter 29, 30
zur Aufnahme der erforderlichen Rollen 13 beidseitig der
ersten Querseitenwandung 5 sowie am jeweils
gegenüberliegenden Ende.
Das Einschubregal 11 wird mittels einer nicht näher
dargestellten Längsführung im stirnseitig angeordneten
Schrankkörper 10 herausziehbar geführt, wobei seine dem
Arbeitsplatz zugewandte Seite 32 Regaleinbauten, Schubladen
oder Fächer oder dergleichen aufweist, während die
gegenüberliegende Außenseite 33 als geschlossene Wand
ausgebildet ist. Hierdurch sind die Einbauregale oder
dergleichen nur zugänglich, wenn das Einschubregal 11 aus dem
Schrankkörper 10 herausgezogen ist.
Sowohl die hochgestellten Deckplatten 7, 8 als auch das
ausgezogene Einschubregal 11 ermöglicht es dem Benutzer sich
unter dem Vorwand der funktionellen Benutzung sich
Sichtschutz zu verschaffen, ohne daß sich andere Mitarbeiter
ausgegrenzt fühlen.
Der Korpus 2 enthält auf seiner Unterseite soviel
Einzelrollen 13, daß jedes bewegbare Teil vollständig
unterstützt ist.
In Fig. 3 ist in gestrichelter Form an die Querwand 17 in der
Höhe der Schreibtischplatte 21 ein zusätzliches horizontales
Gelenk 34 angeordnet, an welchem ein Klapptisch 35 befestigt
ist. Dieser nur gestrichelt dargestellte Klapptisch 35 weist
einen Querschnitt eines 1/4-Kreises auf und dient im
hochgeklappten Zustand als zusätzliche Arbeitsfläche, bzw.
Besprechungstisch oder als Anschlußfläche zu benachbarten
Arbeitsplätzen.
In den Fig. 4a, 4b sind einige Aufbaubeispiele des
erfindungsgemäßen Arbeitsplatzes 10 dargestellt. Dabei weist
jeder Arbeitsplatz einen zusätzlichen, in den Fig. 1 bis 3
nicht dargestellten Arbeitssitz 36 auf, der im geschlossenen
Zustand des Korpuses integriert werden kann. Dies kann durch
eine entsprechende Stützkonstruktion bzw. eine
Sesselhalterung innerhalb des Korpuses geschehen.
Fig. 4a zeigt sechs Arbeitsplätze, die in zwei Reihen
nebeneinander angeordnet sind. Dabei ist beispielsweise der
in der linken Spalte mittlere Arbeitsplatz von Fig. 4a
geschlossen (entspricht Fig. 2) während der in der Fig. 4a
darüberliegende und darunterliegende Arbeitsplatz jeweils
geöffnet ist. Vorzugsweise wird die Öffnung derart vollzogen,
daß sich zwischen den Längsseitenwandungen 3, 4 etwa ein
Winkel α ∼ 90-120° einstellt, wobei die
Längsseitenwandungen 3, 4 durch die diagonalliegende
Querseitenwand 5 verbunden sind.
In der Fig. 4a sind in der rechten Spalte, oben zwei
gegenläufig angeordnete Arbeitsplätze aneinandergestellt, um
einen Arbeitsplatzverband zu erreichen, wobei die
hochklappbaren Klapptische 35 mit ihrer Verbindungskante 37
aneinanderliegen. In Fig. 4a, rechte Spalte unten ist
wiederum ein einzelner Arbeitsplatz in Normalstellung, d. h.
in rechtwinkliger Anordnung dargestellt. Der zusätzlich
hochgeklappte Klapptisch 35 vergrößert die Arbeitsfläche. Bei
dem danebenliegenden Arbeitsplatz ist das Einschubregal 11
aus dem Schrankkörper 10 herausgezogen.
Die Fig. 4b zeigt eine alternative Anordnung von
Arbeitsplätzen in einem Raum, wobei dies in dem gleichen Raum
an einem anderen Tag sein kann. Hier wird wiederum eine
individuelle Arbeitsplatzgestaltung vorgenommen, wobei jeder
Arbeitsplatz höchstpersönlich auf die hieran arbeitende
Person ausgerichtet bzw. an eine solche gebunden ist. Nach
getaner Arbeit kann jeder Arbeitsplatz problemlos
zusammengeklappt werden, um die Form nach Fig. 2 einzunehmen.
Dabei bedarf es keinerlei Aufräumarbeiten oder
Umräumarbeiten. Ein nur schematisch dargestelltes
Schließsystem 38 kann einen solchen Arbeitsplatz auch für
Unbefugte unzugänglich machen. Selbstverständlich lassen sich
die jeweiligen Seitenwandungen bzw. die Deckplatten 7, 8
fixieren und arretieren und damit von außen unzugänglich
machen. Über das Schloßsystem 38 kann der komplette
Arbeitsplatz verschlossen werden. Ein unterer Bodenverschluß
ist im allgemeinen nicht erforderlich, da der Arbeitsplatz
aufgrund seines hohen Gewichtes nicht von unten her
zugänglich ist. Dies kann jedoch in Sonderfällen durch
Einziehen gewisser Bodenwände erfolgen.
In weiterer Ausbildung kann beispielsweise auch die
Querseitenwandung 6 mit Schrankkörper 10 über ein weiteres
Scharnier 39 flexibel schwenkbar mit der Seitenwandung 3
verbunden sein. Gleiches gilt für die Seitenwandung 17
gegenüber der Seitenwand 4 mit einem vertikalen Scharnier
39′.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung nach den
Fig. 5a, 5b-9a, 9b sowie Fig. 10 ist eine weitere
Variante der Erfindung dargestellt, wobei eine noch
kompaktere Anordnung gewählt wird. Die jeweiligen Fig. 5a-
9a stellen perspektivische Darstellungen des gleichen
aufklappbaren Korpuses in verschiedenen Arbeitsstellungen
dar, wobei die Fig. 5b-9b die jeweils zugehörige
Draufsicht zeigt. Die Fig. 10 zeigt den Arbeitsplatz mit
ausgeklappten Arbeitsflächen im prinzipiellen Arbeitseinsatz.
In den Fig. 5-10 sind gleiche Teile mit gleichen
Bezugszeichen versehen, sofern diese in den Fig. 1-4
bereits beschrieben sind. Darüber hinaus werden jedoch die
verschiedenen Arbeitsplatten bzw. Deckplatten zusätzlich mit
Großbuchstaben A, A′ - C, C′ zum besseren Verständnis
bezeichnet.
Die Fig. 5a zeigt das zweite Ausführungsbeispiel mit einem
Korpus 2′ in zusammengeklappten oder zusammengefalteten
Zustand, Fig. 5b zeigt die entsprechende Draufsicht. Die
Länge beträgt L ≈ 70 cm, die Breite B ≈ 50 cm. Die Höhe
entspricht derjenigen aus dem Ausführungsbeispiel nach
Fig. 1-4.
Der Korpus 2′ nach Fig. 5a, 5b wird zunächst gemäß der
perspektivischen Darstellung nach Fig. 6a und der Draufsicht
nach Fig. 6b in einem Winkel von 90° aufgeklappt, d. h. die
Seitenwandungen 3′, 4′ bilden in ihrer Verlängerung einen
entsprechenden rechten Winkel und sind über die erste
Querseitenwandung 5′ gelenkig miteinander verbunden.
Die oberen Deckplatten 7′, 8′ werden als erste Auflagenebene
A, A′ bezeichnet. Über zugehörige horizontale Scharniere 25,
26 lassen sich diese beiden gleichgroßen Deckplatten auch
noch oben schwenken, wie dies beispielsweise in der Fig. 10
zur Deckplatte A symbolisch dargestellt ist.
Die Seitenwandung 4′ weist in einer Zwischenebene
entsprechend der Tischplatte 21 in Fig. 1 eine weitere
Arbeitsplatte 21′ bzw. B auf, die über ein horizontales
Scharnier oder Gelenk 34′ mit einer vertikalen Seitenplatte 17′
bzw. B′ schwenkbar verbunden ist. In einem nur geringen
Abstand unterhalb der Arbeitsplatte B befindet sich eine
weitere, ausziehbare Arbeitsplatte C die über ein seitliches,
horizontales Scharnier 34′′ mit einer hieran gelenkten
weiteren Seitenwandung 35′ verbunden ist. In Fig. 6a sind die
Seitenwandungen 17′, B′ bzw. 35′, C′ in vertikaler Stellung
angeordnet und bilden somit die zweite Querseitenwandung 6′
für einen seitlichen Abschluß des zu schließenden Korpuses.
Parallel zum Seitenwandungsteil 35′ ist in Fig. 6a ein
feststehender, unterer Wandungsteil 40 als seitliche Stütze
mit darunterliegenden Einzelrollen 13 angeordnet, welches
fest mit der Seitenwandung 4′ verbunden ist. Weiterhin zeigt
Fig. 6a, 6b einen mit der Seitenwandung 3′ verbundenen
Container 41 mit einer nach vorne herausziehbaren Schublade
42. Der Container 41 bildet eine obere Ablagefläche 43. Er
erstreckt sich über nahezu die gesamte Länge der
Seitenwandung 3′. An seiner unteren, innenliegenden vorderen
Seite kann eine zusätzliche Stützrolle 13 vorgesehen sein.
Die Darstellung nach Fig. 7a, 7b unterscheidet sich von der
Darstellung nach Fig. 6a, 6b im wesentlichen dadurch, daß die
unterhalb der Tischplatte B angeordnete weitere Tischplatte C
nach vorne herausgezogen ist, wobei die Seitenwandung 35′, C′
über das Gelenk 34′′ mit nach vorne gezogen wird.
Entsprechende, nicht näher dargestellte Teleskopschienen
halten die Tischplatte C in ihrer Lage. Das Seitenteil 35′
verschiebt sich demzufolge gegenüber dem stationären Teil 40
nach vorne.
Bei der Darstellung des Aufbaus des Arbeitsplatzes nach Fig.
8a, 8b ist gegenüber der Darstellung nach Fig. 7a, 7b die
Seitenwandung 17′ um ihre horizontale Gelenkachse 34′ in eine
horizontale Lage geklappt, um die Tischplatte B′ zu bilden.
Zusätzlich ist eine unterhalb der Tischplatte C angeordnete
Schiebeplatte D seitlich über entsprechende Teleskopzüge
herausgezogen, so daß die Tischplatte D überhalb dem
Container 41 zu liegen kommt. Die Tischplatten B und C
befinden sich etwa in normaler Schreibtischhöhe, wobei die
Tischplatte C in ihrer Höhenlage geringfügig unterhalb der
Tischplatte B liegt.
Die Darstellung nach Fig. 9a, 9b zeigt ergänzend zur
Darstellung von Fig. 8a, 8b die seitlich hochgeklappte
Tischplatte C′ sowie eine herausgezogene Schublade 42 des
Containers 41. Die Tischplatte B′ in Fig. 8a, 9a kann durch
einen Seilzug 44 in ihrer horizontalen Lage gehalten werden.
Die hochgeklappte Tischplatte C′ wird durch eine
Teleskopschiene 45 gehalten, die sich aus ihrer horizontalen
Lage unterhalb der Tischplatte C seitlich herausziehen läßt.
Die Darstellung nach Fig. 10 zeigt ein Anwendungsbeispiel für
die vorliegende Erfindung. Die entsprechenden Teile sind
wiederum mit entsprechenden Bezugszeichen markiert. An der
Längsseitenwandung 3′ kann ein Regalsystem 46 für Aktenordner
47 angeordnet sein. Die Längsseitenwandung 4′ kann
Schubladensysteme oder Kleinteilebehälter 47 oberhalb der
Tischplatte B aufweisen. Die Querseitenwand 5′ kann als
Pinnwand 48 ausgebildet sein. Die Ausziehfläche D, die
unterhalb der Tischfläche C gelagert ist, kann als
Schubladenbehälter ausgeführt sein. Der Container 41 kann auf
seiner Auflage 43 einen Drucker 49 aufnehmen.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und dargestellte
Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt auch vielmehr alle
fachmännischen Weiterbildungen und Verbesserungen im Rahmen
der Schutzrechtsansprüche.
Bezugszeichenliste
1 Arbeitsplatz
2 Korpus
3 Längsseitenwandung
4 Längsseitenwandung
5 erste Querseitenwand
6 zweite Querseitenwand
7 Deckel
8 Deckel
9 Bodenbereich
10 Schrankkörper
11 Einschubregal
12 kreiszylindrische Außenkontur
13 Einzelrolle
14 Längsmittelebene
15 Scharnier
16 Scharnier
17 Querwand
18 kreissegmentischer Abschnitt
19 kreissegmentischer Abschnitt
20 Arbeitsplatten
21 Schreibtischplatte
22 Unterkante
23 Ablagefläche
24 Schreibtischplatte
25 Scharnier
26 Scharnier
27 Innenseite
28 Innenseite
29 Versteifungsbrett
30 Versteifungsbrett
31 Stützwand
32 Seiten
33 Seite
34 Gelenk
35 Klapptisch
36 Arbeitssitz
37 Verbindungskante
38 Schloßsystem
39 Scharnier
40 Wandungsteil
41 Container
42 Schublade
43 Ablagefläche
44 Seilzug
45 Teleskopschiene
46 Regalsystem
47 Kleinteilebehälter
48 Pinnwand
49 Drucker
2 Korpus
3 Längsseitenwandung
4 Längsseitenwandung
5 erste Querseitenwand
6 zweite Querseitenwand
7 Deckel
8 Deckel
9 Bodenbereich
10 Schrankkörper
11 Einschubregal
12 kreiszylindrische Außenkontur
13 Einzelrolle
14 Längsmittelebene
15 Scharnier
16 Scharnier
17 Querwand
18 kreissegmentischer Abschnitt
19 kreissegmentischer Abschnitt
20 Arbeitsplatten
21 Schreibtischplatte
22 Unterkante
23 Ablagefläche
24 Schreibtischplatte
25 Scharnier
26 Scharnier
27 Innenseite
28 Innenseite
29 Versteifungsbrett
30 Versteifungsbrett
31 Stützwand
32 Seiten
33 Seite
34 Gelenk
35 Klapptisch
36 Arbeitssitz
37 Verbindungskante
38 Schloßsystem
39 Scharnier
40 Wandungsteil
41 Container
42 Schublade
43 Ablagefläche
44 Seilzug
45 Teleskopschiene
46 Regalsystem
47 Kleinteilebehälter
48 Pinnwand
49 Drucker
Claims (16)
1. Arbeitsplatz mit Arbeitsflächen, die in einem
aufklappbaren Korpus verschließbar angeordnet sind, dadurch
gekennzeichnet, daß der Korpus (2, 2′) im zusammengeklappten
Zustand einen quadratischen oder rechteckförmigen Grundriß
aufweist, mit einer ersten, querliegenden Seitenwandung
(5, 5′), die über zwei vertikal verlaufende
Scharnierverbindungen (15, 16) mit zwei angrenzenden,
Längsseitenwandungen (3, 3′, 4, 4′) schwenkbar verbunden ist,
wobei wenigstens eine gegenüberliegende zweite querliegende
Seitenwandung (6, 6′) mit einer der Längsseitenwandungen
(3, 3′, 4, 4′) zur Bildung von vier Abschlußwänden verbunden
ist und wobei innerhalb des Korpuses (2, 2′) Arbeitsflächen
(20 - 24 bzw. A-C, A′-C′) an den Seitenwandungen
(3, 3′, 4, 4′, 5, 5′, 6, 6′) derart angeordnet sind, daß der
Korpus kollisionsfrei aufklappbar und verschließbar ist.
2. Arbeitsplatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die im geschlossenen Zustand des Korpuses
gegenüberliegenden Seitenwandungen (3, 4) in
unterschiedlichen Ebenen Schreibtischflächen (21, 24) als
Arbeitsflächen aufweisen, die im zusammengeklappten Zustand
weitestgehend übereinander liegen.
3. Arbeitsplatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß im zusammengeklappten Zustand des
Korpuses (2) die Schreibtischflächen (21, 24) an den
Längsseitenwandungen (3, 4) mindestens über die
Längssymmetriemittelebene (14) hinausragen und vorzugsweise
den gesamten innenliegenden Querschnitt einnehmen.
4. Arbeitsplatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2
oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Arbeitsflächen
bzw. Schreibtischflächen (21, 24) wenigstens teilweise über
etwa die gesamte Länge l₁, l₂ der jeweiligen
Längsseitenwandung (3, 4) bzw. über die gesamte
Innenraumlänge erstrecken.
5. Arbeitsplatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Längsseitenwandungen (3, 3′, 4, 4′) an ihrer
Längsoberkante ein Scharnier (25, 26) oder dergleichen
aufweisen, mittels welchem eine obere, um 90° klappbare
Deckplatte (7, 7′, 8, 8′) verschwenkbar ist, die sich im
zusammengeklappten Zustand des Korpuses (2) bis etwa zur
Längssymmetriemittelebene (14) erstreckt und eine obere
Abschlußplatte bildet.
6. Arbeitsplatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Querseitenwandung (5) im Querschnitt eben oder
gewölbt ausgebildet ist, wobei bei gewölbter Ausbildung obere
(18) und untere (19) Segmentflächen als Übergangsflächen
vorgesehen sind.
7. Arbeitsplatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die an der Längsseitenwandung
angrenzende Querseitenwandung (6, 6′) starr oder flexibel mit
einer der Längsseitenwandung (3, 3′, 4, 4′) oder einer der
Tischplatten verbunden ist.
8. Arbeitsplatz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Querseitenwandung (6) als Schrankkörper (10)
ausgebildet ist, in welchem ein Einschubregal (11)
längsverfahrbar und herausziehbar gelagert bzw. geführt ist.
9. Arbeitsplatz nach Ansprüche 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die zweite Querseitenwandung (6, 6′)
über die gesamte Breite B des Korpuses in geschlossenem
Zustand erstreckt.
10. Arbeitsplatz nach Ansprüche 7, 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Querseitenwandung (6′) als sich um
horizontale Querachsen verschwenkbare Wandungsabschnitte
ausgebildet sind, die in horizontaler Lage Tischplatten (B′,
C′) bilden.
11. Arbeitsplatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine der aufklappbaren
Längsseitenwandungen (3, 3′, 4, 4′) eine feststehende oder
flexible stirnseitige Wandbegrenzung bzw. Querwand (6′, 17)
aufweist, die in geschlossenem Zustand des Korpuses (2) an
der zweiten Querseitenwandung (6) innenliegend angrenzt oder
die die Querseitenwandung selbst bildet.
12. Arbeitsplatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Längsseitenwandung (3, 3′, 4, 4′) mit zugehöriger,
angrenzender Querseitenwandung (6, 6′) auf ggf.
feststellbaren Rollen (13) verschiebbar ist.
13. Arbeitsplatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Längsseitenwandungen (3, 3′, 4, 4′) um einen
Schwenkwinkel α von 0 bis 270° und vorzugsweise
α ∼ 90-120° gegeneinander verschwenkbar sind.
14. Arbeitsplatz nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenseite der Querwand (6′, 17) ein Scharnier (34,
34′, 34′′) für wenigstens eine hochstellbare Klappe (35, B′,
C′) aufweist, die vorzugsweise einen Querschnitt in Form
eines 1/4-Kreissegments, Quadrats oder Rechtecks aufweist.
15. Arbeitsplatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an einer Seitenwandung (3, 3′, 4, 4′) ein Container (41)
mit Auszügen befestigt ist.
16. Arbeitsplatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Korpus (2) im geschlossenen Zustand einen Grundriß
der Maße L × B ≈ 120 × 80 cm oder L × B ≈ 70 × 50 cm und eine
Höhe H ≈ 110 cm aufweist, wobei vorzugsweise ein Transport
auf Europaletten erzielbar ist.
Priority Applications (12)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19512712A DE19512712A1 (de) | 1994-07-29 | 1995-04-10 | Arbeitsplatz |
| CA002195943A CA2195943C (en) | 1994-07-29 | 1995-07-22 | Workstation |
| EP95925721A EP0772411B1 (de) | 1994-07-29 | 1995-07-22 | Arbeitsplatz |
| HK98115915.3A HK1014468B (en) | 1994-07-29 | 1995-07-22 | Workstation |
| AT95925721T ATE176135T1 (de) | 1994-07-29 | 1995-07-22 | Arbeitsplatz |
| DE59504996T DE59504996D1 (de) | 1994-07-29 | 1995-07-22 | Arbeitsplatz |
| AU29755/95A AU711023B2 (en) | 1994-07-29 | 1995-07-22 | Workstation |
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| JP8506085A JPH10506024A (ja) | 1994-07-29 | 1995-07-22 | 作業台 |
| MX9700762A MX9700762A (es) | 1995-04-10 | 1995-07-22 | Puesto de trabajo. |
| US08/809,193 US6053588A (en) | 1994-07-29 | 1995-07-22 | Workstation |
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| DE19512712A Withdrawn DE19512712A1 (de) | 1994-07-29 | 1995-04-10 | Arbeitsplatz |
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|---|---|
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| WO2000011985A1 (fr) | 1998-08-31 | 2000-03-09 | Cathala Francois Henri | Dispositif mobilier roulant pour la gestion d'un espace |
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- 1995-04-10 DE DE19512712A patent/DE19512712A1/de not_active Withdrawn
- 1995-07-22 DE DE59504996T patent/DE59504996D1/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE59504996D1 (de) | 1999-03-11 |
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