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DE102005029516B4 - Tisch-Bett-Anlage - Google Patents

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DE102005029516B4 DE102005029516A DE102005029516A DE102005029516B4 DE 102005029516 B4 DE102005029516 B4 DE 102005029516B4 DE 102005029516 A DE102005029516 A DE 102005029516A DE 102005029516 A DE102005029516 A DE 102005029516A DE 102005029516 B4 DE102005029516 B4 DE 102005029516B4
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    • A47D3/00Children's tables
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47C17/62Table beds; Billiard table beds, or like beds
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47DFURNITURE SPECIALLY ADAPTED FOR CHILDREN
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  • Health & Medical Sciences (AREA)
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Abstract

Tisch-Bett-Anlage für Schulen oder Kindertagesstätten mit mehreren in einer Reihe angeordneten Grundgestellen recheckiger Grundfläche, deren kürzere Querseiten jeweils eine gemeinsame Flucht bilden, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Grundgestell (10, 10') zwei an seinen beiden Längsseiten angeordnete senkrechte Standwände (16, 18) umfasst, die im unteren Bereich innen durch wenigstens eine waagerechte Verbindungsplatte (20) verbunden sind und außen Plattenauflager (24) tragen, und dass jedem Grundgestell (10, 10') eine rechteckige Mehrzweckplattte (12, 12') zugeordnet ist, die von einer Tischposition zu einer Bettposition und umgekehrt verlagerbar ist, bei Tischfunktion oben auf den senkrechten Standwänden (16, 18) des Grundgestells (10, 10') aufliegt und bei Bettfunktion auf den Plattenauflagern (24) zwischen benachbarten Grundgestellen (10, 10') oder auf einem Plattenauflager (24) eines ersten oder letzten Grundgestells (10) in der Reihe und einem weiteren Plattenauflager (26) eines Reihenendgestells (14) aufliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Tisch-Bettanlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Das "Netzwerk Kinderbetreuung und andere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer der Europäischen Kommission" hat Qualitätsziele für Kindertageseinrichtungen formuliert, die in einem späteren Aktionsprogramm umgesetzt werden sollen. So besteht ein Ziel darin, Räumlichkeiten so zu möblieren, dass Kinder ausreichend Platz zum Spielen, Lernen und Schlafen haben.
  • Wünschenswert wäre es, hierfür gesonderte Räume zur Verfügung stellen zu können, was allerdings angesichts beschränkter öffentlicher oder privater Mittel nicht immer möglich ist. Um auch bei beschränkten Räumlichkeiten die gesetzten Ziele realisieren zu können, kommt eine Möblierung in Betracht, die eine kombinierte Nutzung ermöglicht.
  • Zwar sind Multifunktionsmöbel bekannt, die sich in einen Tisch, ein Sitzmöbel oder ein Bett umwandeln lassen, diese Möbel sind aber nur für die Nutzung von ein oder zwei Personen in einem kleinen Raum oder einem Wohnwagen oder Wohnmobil konzipiert.
  • Aus der DE 27 25 81 C ist eine in ein Bett umwandelbare Schulbank bekannt. Bei der Schulbank sind Sitz und Pult fest miteinander verbunden, wobei Lehnen- und Pultoberkante in gleicher Höhe vom Fußboden liegen. In Höhe des Sitzes ist eine Tragleiste angeordnet, auf die nach auf den Kopf Stellen der Schulbank ein Boden aufgelegt wird. Die umgedrehte Bank mit dem Boden bildet dann ein Bettgestell mit einem Bettboden.
  • Aus der DE 29 52 702 A1 ist ein umwandelbares Möbelstück bekannt. Das Möbelstück umfasst zwei Rahmenteile und eine Platte. In einer senkrechten Position der Rahmenteile und waagerechten Position der Platte bildet das Möbelstück einen Tisch. In einer waagerechten Position der Rahmenteile und senkrechten Position der Platte bildet das Möbelstück ein Bett, bei dem die Rahmenteile Bestandteil einer Liegfläche sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tisch-Bett-Anlage für einen Schulraum oder Kindertagesraum zu schaffen, die einerseits vollwertige Arbeitstische für jeweils zwei Kinder bereitstellt, an denen gespielt oder gebastelt werden kann oder Schreibarbeiten ausgeführt werden können, andererseits aber mit geringem Aufwand auch in Betten für jeweils zwei Kinder umgewandelt werden kann, damit die Kinder dort in einer Ruhephase ihren Mittagsschlaf abhalten können.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Tisch-Bett-Anlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die Merkmale dieses Anspruchs gelöst.
  • Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Ausgehend von einer Möblierung mit in einer Reihe hintereinander aufgestellten Tischen und einem Aufenthaltsbereich für zwei Kinder zwischen den Tischen zum Spielen oder Sitzen nutzt die Erfindung sowohl den vom Tisch eingenommenen Raum als auch den vor dem Tisch vorhanden Aufenthaltsbereich zur Schaffung von zwei Liegeflächen. Dazu weist der Tisch abweichend von üblichen Schultischen oder Spieltischen in Kindergärten ein Grundgestell auf, das bereits über eine erste Liegefläche verfügt. Diese Liegefläche ist nämlich durch eine waagerechte Verbindungsplatte zwischen zwei als Ständer für die Tischplatte dienenden senkrechten Standwänden gebildet.
  • Die Verbindungsplatte als Liegefläche wird zugänglich, wenn die obere Platte entfernt wird. Die Funktion dieser oberen Platte ist nicht nur auf eine Tischplatte beschränkt. Sie wird deshalb als Mehrzweckplatte bezeichnet. Wenn die Mehrzweckplatte in den Zwischenraum zwischen benachbarten Grundgestellen verbracht und auf die dort vorhandenen Plattenauflager aufgelegt wird, wird sie zur zweiten Liegefläche und übernimmt so eine Bettfunktion. Durch einfaches Verlagern der Mehrzweckplatte vom Grundgestell in den Zwischenraum wird somit ein Zweiertisch mit Aufenthaltsbereich für zwei Kinder in ein Doppelbett für zwei Kinder verwandelt und umgekehrt.
  • Der verfügbare Raum wird so wirtschaftlich und auch von der Handhabung her optimal ausgenutzt. Gleichzeitig entfällt wegen der Doppelnutzung der Mehrzweckplatte ein Stauraum, wie er erforderlich wäre, wenn eine gesonderte Tischplatte und Liegefläche nötig wären.
  • Da als Plattenauflager außer dem eigenen Grundgestell jeweils noch ein benachbartes Grundgestell nötig wäre, würde am Anfang oder Ende eine Reihe jeweils ein Grundgestell fehlen. Hier kann ein Reihenendgestell angeordnet werden, das lediglich ein sicheres Plattenauflager auf einer Seite aufweisen muss. Dieses kann daher einfacher als die übrigen Grundgestelle beschaffen sein.
  • Das Grundgestell kann dahingehend verbessert werden, dass eine erste waagerechte Verbindungsplatte im Abstand zur Standfläche der senkrechte Standwände und eine zweite waagerechte Verbindungsplatte oder waagerechte Verbindungsschenkel an oder nahe der Standfläche der senkrechte Standwände zwischen den senkrechte Standwänden angeordnet ist.
  • Die beiden Verbindungsplatten bilden mit den beiden Standwänden einen auf vier Seiten geschlossenen Kasten, der eine größere Stabilität aufweist als ein lediglich aus drei Platten oder Wänden bestehendes H-förmiges Grundgestell.
  • Gemäß einer Weiterbildung weisen die wenigstens eine oder die erste waagerechte Verbindungsplatte sowie die Mehrzweckplatte an jeder Querseite eine Aufkantung auf. Die Aufkantungen bilden zusammen mit den senkrechten Standwänden einen umlaufenden Rahmen für Matratzen, so dass diese sicher fixiert sind und nicht zu irgendeiner Seite unbeabsichtigt herausrutschen können.
  • Wir die Mehrzweckplatte in der Tischfunktion genutzt, stellt die Aufkantung einen Schutz gegen seitliches Herabfallen von auf dem Tisch liegen Gegenständen dar. Für einen Spielbetrieb mit Schiebefahrzeugen, beim dem die Mehrzweckplatte auch die Funktion eines Fahrweges übernimmt, stellt die Aufkantung eine Fahrbahnbegrenzung oder Leitplanke dar.
  • Vorzugsweise ist die Mehrzweckplatte an ihrer Querseite breiter als die Verbindungsplatte und liegt auf den senkrechten Standwänden des Grundgestells mit einseitigem Überstand auf.
  • Der Abstand benachbarter Grundgestelle ist auf das Maß der Querseite der Mehrzweckplatte bemessen und die Grundgestelle sind am Boden fixiert.
  • Durch den Überstand wird erreicht, dass Kinder auch in Sitzhaltung dichter an den Tisch heranrücken können ohne mit den Knien gegen die vor ihnen befindliche senkrechte Standwand des Grundgestells zu stoßen.
  • Durch Fixierung der Grundgestelle am Boden wird erreicht, dass der Zwischenraum zwischen benachbarten Grundgestellen stets exakt der Breite der Mehrzweckplatten entspricht und diese zudem sicher auf den Plattenauflagern ruhen ohne Gefahr, die Grundgestellen auseinander schieben zu können und den Mehrzweckplatten so den gleichzeitigen Halt auf den gegenüberliegenden Plattenauflagern zu nehmen.
  • Gemäß einer Weiterbildung sind jedem Grundgestell zwei Matratzen zugeordnet, von denen eine die gleiche Gesamtbreite wie die Verbindungsplatte und die andere die gleiche Gesamtbreite wie die Mehrzweckplatte aufweist, aber längs geteilt auf die Breite der Verbindungsplatte faltbar oder umklappbar ist.
  • Um bei einer im Vergleich zur Verbindungsplatte breiteren Mehrzweckplatte die bei der Bettfunktion durch die Mehrzweckplatte verfügbare breitere Liegefläche vollständig mit der Matratze ausfüllen zu können, muss die Matratze die gleiche Breite wie die Mehrzweckplatte aufweisen. Allerdings lässt sich die Matratze dann nicht mehr ohne weiteres auf der schmaleren Matratze im Grundgestell verstauen. Um dies dennoch zu ermöglichen, ist die breitere Matratze längs geteilt und auf die Breite der Verbindungsplatte faltbar oder umklappbar.
  • So kann sie bei der Tischfunktion zusammen mit der schmaleren Matratze in gefalteter oder umgeklappter Form auf der schmaleren Matratze im Grundgestell gelagert werden, und in der Bettfunktion entnommen, auf die volle Breite entfaltet oder aufgeklappt werden und auf die Mehrzweckplatte aufgelegt werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind an oder nahe den Querseiten der Grundgestelle Halterungen zur Aufnahme von Stützen angeordnet, die bei Bettfunktion einen textilen Baldachin aus einem Dach und einzelnen Seitenelementen tragen, wobei deren jeweilige Breite und Anordnung der Breite und Anordnung der Verbindungsplatten und Mehrzweckplatten entspricht.
  • Durch den Baldachin lässt sich die Tisch-Bett-Anlage bei der Bettfunktion abdunkeln, um das Einschlafen zu erleichtern. Gleichzeitig wird die Kopffreiheit eingeschränkt, um ein aufrechtes Stehen, Hüpfen oder Toben zu verhindern, da das erfahrungsgemäß andere Kinder stören würde. Die Seitenelemente lassen sich jedoch für jedes Bett einzeln öffnen, um den Kindern individuell Zugang zu ihrem Bett oder ein Verlassen des Bettes zu ermöglichen.
  • Weiterhin können die Stützen oben über die senkrechten Standwände hinausragen und am Dach über den senkrechten Standwänden können Längselemente angeordnet sein, die wenigstens bis zur Oberkante der Standwände der Grundgestelle bzw. der Standwand des Reihenendgestells herabragen.
  • Durch die Länge der Stützen wird die Dachhöhe des Baldachins gegenüber der Höhe der Standwände der Grundgestelle erweitert. Dadurch wird eine ausreichende Raumhöhe erreicht, ohne dass der Aufenthalt Platzangst auslöst. Zweckmäßig wird die Länge der Stützen so bemessen, dass zwischen der Matratze und dem Baldachin eine Höhe zwischen 60 cm bis 100 cm verbleibt, bei der noch ein aufrechtes Sitzen möglich ist, nicht aber Stehen, Hüpfen oder Toben. Die Längselemente sorgen für einen Sichtschutz zwischen benachbarten Betten und vermindern so gegenseitige Störungen.
  • Zusätzlich können jedem Grundgestell wenigstens zwei Brücken zugeordnet sein, die bei Tischfunktion zwischen benachbarten Mehrzweckplatten zur Bildung eines umlaufenden Fahrweges für Schiebefahrzeuge angeordnet sind.
  • Mit Hilfe dieser Brücken lassen sich die einzelnen Tische untereinander zu einem Parcour für Schiebefahrzeuge ausgestalten, der über mehrere Tisch führt. Bei Nichtbenutzung können die Brücken im Grundgestell unter der jeweiligen Verbindungsplatte verstaut werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Tisch-Bett-Anlage bei Tischfunktion,
  • 2 eine Seitenansicht einer Tisch-Bett-Anlage bei Bettfunktion,
  • 3 eine Draufsicht auf eine Tisch-Bett-Anlage bei Tischfunktion und
  • 4 eine Draufsicht auf eine Tisch-Bett-Anlage bei Bettfunktion.
  • 1 und 2 zeigt eine Seitenansicht einer Tisch-Bett-Anlage aus zwei Grundgestellen 10, 10', zwei Mehrzweckplatten 12, 12' und zwei Reihenendgestelle 14, 14'. Dabei entspricht der Abstand zwischen den Grundgestellen 10, 10' und der Abstand zwischen dem linken Reihenendgestell 14 und dem benachbarten Grundgestell 10 der Breite der Mehrzweckplatten 12, 12', während das rechte Reihenendgestell 14' unmittelbar an das benachbarte Grundgestell 10' angrenzt.
  • Jedes Grundgestell 10, 10' besteht aus zwei senkrechten Standwänden 16, 18 und zwei waagerechten Verbindungsplatten 20, 22. Eine erste waagerechte Verbindungsplatte 20 ist im Abstand zur Standfläche 36 und eine zweite waagerechte Verbindungsplatte 22 ist nahe der Standfläche 36 zwischen den beiden senkrechten Standwänden 16, 18 angeordnet. Außen an den senkrechten Standwänden 16, 18 der Grundgestelle 10, 10' sowie an der Standwand 38 des linken Reihenendgestells 14 sind Plattenauflager 24, 26 angeordnet.
  • In 1 ist die Tisch-Bett-Anlage in Tischfunktion dargestellt. Die Mehrzweckplatten 12, 12' liegen auf den Grundgestellen 10, 10' auf. Aufkantungen 30 an den Querseiten der Mehrzweckplatten 12, 12' verhindern ein seitliches Herunterfallen von auf dem Tisch liegenden Gegenständen. Zwischen den Grundgestellen 10, 10' sowie zwischen dem Reihenendgestell 14 und dem benachbarten Grundgestell 10 befindet sich jeweils ein Aufenthaltsbereich 40, 40' für zwei Kinder. Für eine stehende Tätigkeit bleibt der Aufenthaltsbereich 40, 40' unmöbliert, während für eine sitzende Tätigkeit zwei Stühle aufgestellt werden können.
  • Auf der ersten waagerechten Verbindungsplatte 20 jedes Grundgestells 10, 10' lagern eine erste Matratze 32, deren Breite gleich der Breite der Verbindungsplatte 20 ist, und eine zweite längsgeteilte Matratze 34, die durch Umklappen an zweite längsgeteilte Matratze 34, die durch Umklappen an die Breite der Verbindungsplatte 20 angepasst ist, aber durch Aufklappen auf die Breite der Mehrzweckplatte 12 erweitert werden kann.
  • Zwischen der ersten und zweiten Verbindungsplatte 20, 22 ist ein Lagerraum 42 gebildet, der zu Zwischenlagerung von Verbindungsbrücken, Stützen und Baldachinen genutzt werden kann, die für andere Anwendungen eingesetzt werden können.
  • In 2 ist die Tisch-Bett-Anlage in Bettfunktion dargestellt. Die Mehrzweckplatten 12, 12' liegen hier auf den Plattenauflagern 24 zwischen den Grundgestellen 10, 10' bzw. auf dem Plattenauflager 24 des einen Grundgestells 10 und dem Plattenauflager 26 des linken Reihenendgestells 14 auf.
  • Die jeweils zweite längsgeteilte Matratze 34 lagert auf der Mehrzweckplatte 12, 12' und ist auf deren Breite aufgeklappt, während die jeweils erste Matratze 32 auf der Verbindungsplatte 20 verbleibt. Die Verbindungsplatte 20 mit der ersten Matratze 32 bildet ein erstes Bett und die Mehrzweckplatte 12, 12' mit der zweiten Matratze 34 bildet ein zweites Bett.
  • Aufkantungen 28, 30 an den Querseiten der ersten Verbindungsplatten 20 und der Mehrzweckplatten 12, 12' sorgen zusätzlich für eine Fixierung der Matratzen 32, 34 in Längsrichtung.
  • An den Querseiten der Grundgestelle sind Halterungen zur Aufnahme von Stützen 44 angeordnet. Bei der in 2 dargestellten Bettfunktion tragen die Stützen 44 einen textilen Baldachin 46 aus einem Dach 48 und einzelnen Seitenelementen 50. Die jeweilige Breite und Anordnung der Seitenelemente 50 entspricht der Breite und Anordnung der Verbindungsplatten 20 und Mehrzweckplatten 12, 12'.
  • Die Stützen 44 ragen oben über die senkrechten Standwände 16, 18 hinaus. Am Dach 48 über den senkrechten Standwänden 16, 18 sind Längselemente 52 angeordnet, die wenigstens bis zur Oberkante der Standwände 16, 18 der Grundgestelle 12, 12' bzw. der Standwand 38 des Reihenendgestells 14 herabragen.
  • 3 zeigt eine Draufsicht auf eine Tisch-Bett-Anlage bei Tischfunktion. Auf den Grundgestellen 10, 10' lagern mit Überstand zum Aufenthaltsbereich 40, 40' die Mehrzweckplatten 12, 12' und dienen als Arbeits-, Spiel- oder Bastelfläche. Für Schreibarbeiten sind die Aufenthaltsbereich 40, 40' mit Stühlen 54 möbliert, um eine sitzende Tätigkeit zu ermöglichen. Um für spielende Tätigkeit z. B. einen Fahrweg für Schiebefahrzeuge zu schaffen, sind die Zwischenräume zwischen den Mehrzweckplatten 12, 12' mit Brücken 56 verbunden.
  • 4 zeigt eine Draufsicht auf eine Tisch-Bett-Anlage bei Bettfunktion. Die Mehrzweckplatten 12, 12' liegen hier zwischen den Grundgestellen 10 und 10' bzw. zwischen dem Grundgestell 10 und dem Reihenendgestell 14. Auf den Mehrzweckplatten 12, 12' liegen die Matratzen 34 und auf den ersten Verbindungsplatten 20 liegen die Matratzen 32. Weiter ist die Anordnung der Stützen 44 für den hier nicht gezeigten Baldachin dargestellt.

Claims (8)

  1. Tisch-Bett-Anlage für Schulen oder Kindertagesstätten mit mehreren in einer Reihe angeordneten Grundgestellen recheckiger Grundfläche, deren kürzere Querseiten jeweils eine gemeinsame Flucht bilden, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Grundgestell (10, 10') zwei an seinen beiden Längsseiten angeordnete senkrechte Standwände (16, 18) umfasst, die im unteren Bereich innen durch wenigstens eine waagerechte Verbindungsplatte (20) verbunden sind und außen Plattenauflager (24) tragen, und dass jedem Grundgestell (10, 10') eine rechteckige Mehrzweckplattte (12, 12') zugeordnet ist, die von einer Tischposition zu einer Bettposition und umgekehrt verlagerbar ist, bei Tischfunktion oben auf den senkrechten Standwänden (16, 18) des Grundgestells (10, 10') aufliegt und bei Bettfunktion auf den Plattenauflagern (24) zwischen benachbarten Grundgestellen (10, 10') oder auf einem Plattenauflager (24) eines ersten oder letzten Grundgestells (10) in der Reihe und einem weiteren Plattenauflager (26) eines Reihenendgestells (14) aufliegt.
  2. Tisch-Bett-Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste waagerechte Verbindungsplatte (20) im Abstand zur Standfläche (36) der senkrechte Standwände (16, 18) und eine zweite waagerechte Verbindungsplatte (22) oder waagerechte Verbindungsschenkel an oder nahe der Standfläche (36) der senkrechte Standwände (16, 18) zwischen den senkrechte Standwänden (16, 18) angeordnet ist.
  3. Tisch-Bett-Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine oder die erste waagerechte Verbindungsplatte (20) sowie die Mehrzweckplatte (12, 12') an jeder Querseite eine Aufkantung (28, 30) aufweist.
  4. Tisch-Bett-Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrzweckplatte (12, 12') an ihrer Querseite breiter als die Verbindungsplatte (20) ist und auf den senkrechten Standwänden (16, 18) des Grundgestells (10, 10') mit einseitigem Überstand aufliegt und dass der Abstand benachbarter Grundgestelle (10, 10') auf das Maß der Querseite der Mehrzweckplatte (12, 12') bemessen und die Grundgestelle (10, 10') sowie die Reihenendgestelle (14, 14') am Boden auf der Standfläche (36) fixiert sind.
  5. Tisch-Bett-Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Grundgestell (10, 10') zwei Matratzen (32, 34) zugeordnet sind, von denen eine die gleiche Gesamtbreite wie die Verbindungsplatte (20) und die andere die gleiche Gesamtbreite wie die Mehrzweckplatte (12, 12') aufweist, aber längs geteilt auf die Breite der Verbindungsplatte (20) faltbar oder umklappbar ist.
  6. Tisch-Bett-Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an oder nahe den Querseiten der Grundgestelle (10, 10') Halterungen zur Aufnahme von Stützen (44) angeordnet sind, die bei Bettfunktion ein textiles Baldachin (46) aus einem Dach (48) und einzelnen Seitenelementen (50) tragen, deren jeweilige Breite und Anordnung der Breite und Anordnung der Verbindungsplatten (20) und Mehrzweckplatten (12, 12') entspricht.
  7. Tisch-Bett-Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (44) oben über die senkrechten Standwände (16, 18) hinausragen und dass am Dach (48) über den senkrechten Standwänden (16, 18) Längselemente (52) angeordnet sind, die wenigstens bis zur Oberkante der Standwände (16, 18) der Grundgestelle (10, 10') bzw. der Standwand (38) des Reihenendgestells (14) herabragen.
  8. Tisch-Bett-Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Grundgestell (10, 10') wenigstens zwei Brücken (56) zugeordnet sind, die bei Tischfunktion zwischen benachbarten Mehrzweckplatten (12, 12') zur Bildung eines umlaufenden Fahrweges für Schiebefahrzeuge angeordnet sind.
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Owner name: BEHNSEN, ADOLF, 30890 BARSINGHAUSEN, DE

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