DE19510328A1 - Gabelstapler - Google Patents
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- B66F9/00—Devices for lifting or lowering bulky or heavy goods for loading or unloading purposes
- B66F9/06—Devices for lifting or lowering bulky or heavy goods for loading or unloading purposes movable, with their loads, on wheels or the like, e.g. fork-lift trucks
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Description
Die Erfindung betrifft Gabelstapler, insbesondere, aber
nicht ausschließlich, mitnehmbare Gabelstapler.
Herkömmlicherweise umfaßt der Mast eines Gabelstaplers
einen aufrechten äußeren Rahmen, der, um den Mast zu
kippen, an der Vorderseite des Gabelstaplers um eine
horizontale Achse drehbar angebracht ist, sowie einen
inneren Rahmen, der zum Heben und Senken relativ zum
äußeren Rahmen mittels Rollen an dem äußeren Rahmen
verschließbar angebracht ist. Schließlich ist ein über
Rollen gehaltener Gabelträger verschiebbar an dem inneren
Rahmen angebracht, um relativ zu dem inneren Rahmen
gehoben und gesenkt zu werden. Um den inneren Rahmen
relativ zu dem äußeren Rahmen zu heben oder zu senken,
sind Hubantriebsmittel, üblicherwiese ein oder mehrere
hydraulische Kraftgeräte, vorgesehen.
Ketten sind mit einem Ende an dem Chassis des
Gabelstaplers befestigt, über das obere Ende des inneren
Rahmens geführt und mit dem anderen Ende an dem
Gabelträger befestigt. Im Betrieb wird der Gabelträger
durch Heben des inneren Rahmens um den doppelten Betrag
angehoben, um den sich der innere Rahmen bewegt.
Bei einem mitnehmbaren Gabelstapler sind Mittel
vorgesehen, um die Gabeln an der Rückseite eines
Fahrzeugs anzubringen; nach der Befestigung an dem
Fahrzeug werden die Hubantriebsmittel dazu verwendet, das
Chassis des Gabelstaplers zum Transport an der Rückseite
des Fahrzeugs über den Boden zu heben.
Dieser Hebevorgang wird ermöglicht, indem das hebende
hydraulische Kraftgerät doppelwirkend ausgeführt ist und
indem, in Ergänzung zu den über den inneren Rahmen
führenden Ketten, eine oder mehrere weitere Ketten mit
einem Ende an der Unterseite des Gabelstaplers
angebracht, um das untere Ende des inneren Rahmens
geführt und an dem Chassis befestigt werden.
Mitnehmbare Gabelstapler sollen im allgemeinen nur eine
Hubhöhe aufweisen, die ausreicht, um Nutzlast von der
Ladefläche eines Fahrzeugs auf den Boden bzw. vom Boden
auf die Ladefläche eines Fahrzeugs zu heben. Dies
entspricht typischerweise einer senkrechten Höhe von
1,5 m und es ist deshalb ausreichend, wenn ein
mitnehmbarer Gabelstapler eine dem annähernd
entsprechende Hubhöhe aufweist.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Gabelstapler mit
einem Mast zu schaffen, der im Vergleich zu dem der oben
beschriebenen Art mit geringeren Kosten und mit
geringerem Gewicht erstellt werden kann.
Gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt ein Gabelstapler
einen Mast mit einem einzigen an der Vorderseite des
Chassis eines Gabelstaplers aufrecht angebrachten Rahmen,
einem an dem Rahmen zum Heben und Senken relativ zum
Rahmen verschiebbar angebrachten Gabelträger sowie zwei
hydraulischen Kraftgeräten, deren Zylinder relativ
zueinander befestigt sind und deren Kolbenstangen sich in
entgegengesetzte Richtungen erstrecken, wobei das Ende
einer Kolbenstange an dem Gabelträger befestigt und das
Ende der anderen Kolbenstange an dem Rahmen oder dem
Chassis befestigt ist.
Da nur ein einziger Rahmen verwendet wird, welcher direkt
an der Vorderseite des Chassis des Gabelstaplers
angebracht ist (d. h. er gleitet nicht innerhalb eines
anderen Rahmens), liegt der Vorteil der Erfindung darin,
daß weder Ketten noch die dem üblicherweise vorgesehenen
inneren gleitenden Rahmen zugeordneten Rollen benötigt
werden. Damit besteht die Möglichkeit, sowohl nennenswert
Gewicht einzusparen als auch Herstellungskosten zu
sparen. Auf der anderen Seite erlaubt die Bereitstellung
der beiden aneinander befestigt hydraulischen
Kraftgeräte mit ihren voneinander weg weisenden
Kolbenstangen, die maximale Hubhöhe innerhalb eines
einzelnen Rahmens zu erreichen.
Eine Ausführungsform der Erfindung wird nun anhand eines
Beispiels beschrieben, wobei auf die beiliegenden
Zeichnungen Bezug genommen wird. Dabei ist
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Mastes für
einen Gabelstapler, wobei sich der Gabelträger
in seiner höchsten Position am Mast befindet,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Mastes gemäß
Fig. 1, wobei sich der Gabelträger in seiner
niedrigsten Position am Mast befindet und
Fig. 3 ein schematischer Schnitt der Doppel-
Kraftgeräteanordnung der Fig. 1 und 2.
Gemäß den Fig. 1 und 2 weist ein Gabelstapler einen
Mast auf, welcher einen offenen, im wesentlichen
rechtwinkligen Stahlrahmen 10 mit im wesentlichen
parallelen Seitenteilen 11 und 12 umfaßt, welche im
oberen Bereich und im unteren Bereich jeweils durch
Querteile 13 und 14 verbunden sind. Der Rahmen 10 ist an
der Vorderseite des Chassis eines Gabelstaplers aufrecht
angebracht und kann durch Drehung um eine horizontale
Achse an der Vorderseite des Chassis leicht nach
rückwärts gekippt werden. Der Gabelstapler selbst ist
nicht gezeigt, es kann sich jedoch um einen herkömmlichen
Gabelstapler handeln, wie auch die Art und Weise, den
Rahmen 10 am Chassis zu befestigen, herkömmlich sein
kann.
Ein im wesentlichen rechtwinkliger stählerner Gabelträger
15 umfaßt zwei durch Querbalken 18 verbundene aufrechte
längliche Platten 16 und 17. Die Platten 16 und 17 passen
zwischen die Seitenteile 11 und 12 des Rahmens 10 und
sind an diesen jeweils über Rollen gehalten, so daß der
Gabelträger 15 zum Heben und Senken relativ zum Rahmen 10
als ganzes verschiebbar an dem Rahmen 10 befestigt ist.
Fig. 1 zeigt den Gabelträger 15 in seiner höchsten
Position am Rahmen 10 und Fig. 2 zeigt den Gabelträger
in seiner niedrigsten Position am Mast. Gabeln 19 sind an
den Querbalken 18 des Gabelträgers angebracht.
Zwei hydraulische Kraftgeräte 20 und 21, deren jeweilige
Zylinder 22 und 23 jeweils miteinander verbunden sind und
deren Kolbenstangen 24 und 25 sich jeweils in
entgegengesetzte Richtung im wesentlichen parallel zu den
Seitenteilen 11 und 12 des Rahmens 10 erstrecken, liefern
Kraft, um den Gabelträger 15 an dem Rahmen 10 auf und ab
zu bewegen. Das Ende der Kolbenstange 24 ist an dem
Gabelträger 15 befestigt und das Ende der anderen
Kolbenstange 25 ist an dem Querteil 14 des Rahmens 10
befestigt. Alternativ kann das Ende der Kolbenstange 25
an dem Chassis des Gabelstaplers befestigt werden. In
diesem Ausführungsbeispiel sind die hydraulischen
Kraftgeräte doppeltwirkend.
Der obere Querbalken 18 des Gabelträgers weist eine
Verlängerung 29 nach oben auf, die im wesentlichen die
Form eines umgekehrten U hat, welche den oberen Bereich
des Zylinders 22 umgreift, wenn der Gabelträger 15 in
seiner niedrigsten Position im Rahmen 10 (Fig. 2) ist,
und über das obere Querteil 13 des Rahmens 10 vorsteht,
wenn der Gabelträger 15 in seiner obersten Position in
dem Rahmen ist (Fig. 1). Das Ende der Kolbenstange 24 ist
an dem oberen Ende der Verlängerung 29 befestigt. Diese
Anordnung erlaubt den ganzen Bewegungsbereich des
Gabelträgers 15 an dem Rahmen 10 auszunutzen.
Durch Ausfahren der hydraulischen Kraftgeräte 20 und 21
wird der Gabelträger 15 in Richtung des oberen Bereichs
des Mastes geschoben, Fig. 1. Da die Kraftgeräte
doppeltwirkend sind, können des weiteren die
hydraulischen Kraftgeräte 20 und 21 eingezogen werden, um
den Gabelträger 15 zum Fuß des Mastes hin zu ziehen,
Fig. 2. Durch Befestigen der Gabeln 19 an der Rückseite
eines Fahrzeugs auf der Höhe der Ladefläche des Fahrzeugs
kann somit durch Einziehen der Kraftgeräte 20 und 21 der
Gabelstapler zum Transport vom Boden abgehoben werden.
Es wird nun auf Fig. 3 Bezug genommen. Der hydraulische
Druck wird über den Kolben 25 des nach unten gerichteten
Kraftgeräts 21 beiden Kraftgeräten 20 und 21 zugeführt.
Die Kolbenstange 25 ist hohl und weist eine innenliegende
Röhre 30 auf, die sich von einer Einlaßverbindung 33 an
dem unteren Ende der Kolbenstange 25 durch den Kolben 31
zur Vollquerschnittsseite 32 des Zylinders 23 erstreckt.
Das untere Ende der Kolbenstange 25 weist eine weitere
Einlaßverbindung 34 in das die Röhre 30 umgebende Innere
der Kolbenstange 25 auf und in der Wandung der hohlen
Kolbenstange 5 ist nahe dem Kolben 31 eine Öffnung 35
vorgesehen. Eine außenliegende Röhre 36 verbindet die
Vollquerschnittsseite 32 des Zylinders 23 mit der
Vollquerschnittsseite 37 des Zylinders 22 und eine
weitere außenliegende Röhre 38 verbindet die
Ringquerschittsseite 39 des Zylinders 23 mit der
Ringquerschnittsseite 40 des Zylinders 22.
Durch Zuführen unter Druck stehender Hydraulikflüssigkeit
an die Einlaßöffnung 33 werden über die Röhre 30 der
Zylinder 23 und des weiteren über die Röhre 36 der
Zylinder 22 und damit die Vollquerschnittsseiten 32 und
37 beider Zylinder unter Druck gesetzt, so daß beide
Kraftgerte 20 und 21 ausgefahren werden. Gleichzeitig
wird die in den Ringquerschnittsseiten 39 und 40 der
Zylinder befindliche Flüssigkeit durch die
Einlaßverbindung 34 über die Röhre 38 und die Öffnung 35
ausgestoßen.
Umgekehrt werden, wenn unter Druck stehende
Hydraulikflüssigkeit der Einlaßöffnung 34 zugeführt wird,
die Ringquerschnittsseiten 39 und 40 der Zylinder über
die Öffnung 35 und die Röhre 38 unter Druck gesetzt, so
daß die Kraftgeräte 20 und 21 eingezogen werden und die
Flüssigkeit in den Vollquerschnittsseiten 32 und 37 der
Zylinder durch die Einlaßverbindung 33 über die Röhren 30
und 36 ausgestoßen wird.
Der Hydraulikdruck zum Betrieb der Kraftgeräte kann auf
für Gabelstapler übliche Weise gewonnen werden.
Claims (5)
1. Gabelstapler, gekennzeichnet durch
einen Mast mit einem einzigen an der Vorderseite des
Chassis des Gabelstaplers aufrecht angebrachten
Rahmen (10), einem an dem Rahmen (10) zum Heben und
Senken relativ zum Rahmen (10) verschiebbar
angebrachten Gabelträger (15) sowie zwei hydraulische
Kraftgeräte (20, 21), deren Zylinder (22, 23) relativ
zueinander befestigt sind und deren Kolbenstangen
(24, 25) sich in entgegengesetzte Richtungen
erstrecken, wobei das Ende einer Kolbenstange (24) an
dem Gabelträger (15) befestigt ist und das Ende der
anderen Kolbenstange (25) an dem Rahmen (10) oder dem
Chassis befestigt ist.
2. Gabelstapler nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Gabelträger (15) eine Verlängerung (29) nach oben
aufweist, welche über den oberen Bereich des Rahmens
(10) vorsteht, wenn der Gabelträger (15) in seiner
obersten Stellung in dem Rahmen (10) ist, und daß das
Ende der einen Kolbenstange (24) an der Spitze der
Verlängerung (29) befestigt ist.
3. Gabelstapler nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
hydraulischen Kraftgeräte (20, 21) doppeltwirkend
sind.
4. Gabelstapler nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
Hydraulikdruck durch die andere Kolbenstange (25) an
beide Kraftgeräte (20, 21) übertragen wird.
5. Gabelstapler, gekennzeichnet
durch eine im wesentlichen hier unter Bezugnahme auf
die beigefügten Zeichnungen beschriebenen Mast.
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| GB9405861D0 (en) | 1994-05-11 |
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