DE19504782C2 - Verfahren und Formkörper für die Herstellung von künstlichen Felsformationen - Google Patents
Verfahren und Formkörper für die Herstellung von künstlichen FelsformationenInfo
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Description
Die Erfindung richtet sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Formkörpern
für künstliche Felsformationen in Form von Oberflächennachbildungen einer
bestimmten Gesteinsart mittels einer Form und einer hydraulisch erhärtenden
Masse, wobei die Form mit der hydraulisch erhärtenden Masse, welcher Fasern
zugefügt werden, in der nötigen Stärke ausgefüllt wird, in den Formkörper
Verankerungslöcher eingeformt und/oder Metallaschen oder Befestigungsteile
aus Metall zur Befestigung an einer Stützkonstruktion eingebettet oder
angeklebt werden, und der Formkörper nach dem Erhärten entformt und der
Verwendungsstelle zugeführt wird, sowie auf einen nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Formkörper.
Bei dem Versuch, für die Gartenanlagen ihrer Schlösser künstliche Grotten und
Eremitenklausen zu schaffen, haben die Fürsten des Barock und Rokoko
unzählige Mosaiksteinchen an ihre Gartenbauwerke zementieren lassen. Sie
sind jedoch dabei der Illusion einer echten Felsformation ebenso weit entfernt
geblieben wie bspw. der Vorerfinder einer Verbundbauplatte für Außenwände,
der diese in dem deutschen Gebrauchsmuster 19 89 376 hat schützen lassen.
Denn nach diesem vorbekannten Verfahren wurde auf den Boden einer
rechtwinkligen Plattenform eine Schicht von Mosaik- oder Kieselsteinchen oder
Split eingefüllt, sodann wurde die Form mit dünnflüssigem Porenbeton
ausgefüllt, so daß nach dem Aushärten eine Verbundbauplatte ähnlich dem
allseits bekannten Waschbeton entstand. Eine echte Felsformation kann damit
keinesfalls nachempfunden werden, da hierfür jegliche Vorlage fehlt.
Auch das deutsche Gebrauchsmuster 17 70 801 sowie die deutschen
Offenlegungsschriften 37 12 480 sowie 39 28 969 betreffen künstliche Steine,
die zwar eine leicht profilierte Oberfläche aufweisen, in ihren
Grundabmessungen jedoch quaderförmig oder kubisch gestaltet sind. Während
das Gebrauchsmuster primär auf die Herstellung von Mauersteinen gerichtet
ist, sollen gemäß den aus den obigen Offenlegungsschriften bekannten
Verfahren Pflastersteine hergestellt werden. Hierzu wird in eine
entsprechende, quaderförmige oder kubische Form zunächst eine die
Oberflächengestalt wiedergebende Matrize eingelegt, sodann wird eine
Betonmasse eingefüllt und festgerüttelt.
Weiterhin ist es aus der JP 6-114 811 (A) bekannt, zur Herstellung eines
künstlichen Felsbrockens zunächst eine Form aus einem weichen Material in
der Gestalt eines natürlichen Felsens auf ein weiches Untergrundmaterial
aufzusetzen und zunächst mit einem faserverstärkten Mörtel derart
auszusprühen, daß nach dem Erhärten eine schalenartige Form entsteht, die
sodann mit einem Beton ausgegossen wird. Sobald dieser erhärtet ist, kann der
künstliche Felsbrocken in gestürztem Zustand, so daß seine ebene Oberfläche
nun auf dem Boden aufliegt, in einem Garten ausgelegt werden.
Die vorbekannten Verfahren sind völlig ungeeignet zur Herstellung von
Felsformationen: Die Verbundbauplatte gemäß dem deutschen
Gebrauchsmuster 19 89 376 hat eine ebene Gestalt, deren einzige Struktur
durch die eingebetteten Mosaiksteinchen gebildet ist. Die Kunststeine gemäß
den weiteren, deutschen Entgegenhaltungen weisen zwar eine
natursteinähnlich profilierte Oberfläche auf, ihre Stabilität ist jedoch äußerst
gering, so daß diese Technik auf massive Gegenstände beschränkt ist und
größere Felsformationen sich auf diesem Weg nicht herstellen lassen, da diese
viel zu schwer und unhandlich wären. Dasselbe gilt auch für den künstlichen
Felsbrocken gemäß der japanischen Druckschrift, da hier der in die Form
eingespritzte Mörtel trotz seiner Faserverstärkung ohne das vollständige
Ausgießen mit Beton keine ausreichende mechanische Stabilität erhält. Die
vorbekannten Verfahren leiden demnach allesamt an dem Nachteil, daß es
nicht möglich ist, völlig natürliche und dennoch leichte Felsformationen mit
größeren Abmessungen herzustellen.
Hier gibt auch die europäische Offenlegungsschrift 0 311 145 keinen weiteren
Anhaltspunkt für eine Problemlösung. Diese Druckschrift ist auf das Herstellen
einseitig offener Gefäße aus Zementmörtel gerichtet, wobei eine Hohlform um
ihre Symmetrieachse rotiert und von ihrer Innenseite her mit einem durch
Glasfasern bewehrten Zement ausgespritzt wird. Wie aus der obigen,
japanischen Entgegenhaltung hervorgeht, ist die Stabilität von mit Fasern
verstärktem Mörtel für den erfindungsgemäßen Zweck nicht ausreichend.
Aus den Nachteilen des vorbekannten Stands der Technik resultiert das die
Erfindung initiierende Problem, ein Verfahren zur Herstellung von Formkörpern
für künstliche Felsformationen in Form von Oberflächennachbildungen einer
bestimmten Gesteinsart mittels einer Form und einer hydraulisch erhärtenden
Masse zu schaffen, wobei die Formkörper möglichst leicht sein sollen, um
bequem von dem Herstellungsort zum Verwendungsort transportiert werden zu
können, ohne daß hierdurch ihre Stabilität eingeschränkt werden soll.
Zur Lösung dieses Problems sieht die Erfindung vor, daß ein gattungsgemäßes
Verfahren dadurch weitergebildet wird, daß eine flexible Form von einer
natürlichen Felsformation abgeformt wird, daß als hydraulische Masse ein
zementgebundener Feinbeton verwendet wird mit einem Größtkorn der
Zuschlagsstoffe unter 4 mm, einem Zuschlagsstoff-Gemisch aus Grob-, Mittel-
und Feinquarzsand mit einem hohen Feinteilgehalt, daß als Fasern Glasfasern
mit einem hohen Alkaliwiderstand und einem Durchmesser von mindestens 10
µm verwendet werden, und daß der Formkörper eine wandartige
Beschaffenheit mit einer Stärke von 8 bis 20 mm erhält.
Die Erfindung besteht darin, daß ohne Zusatz von künstlichen Stoffen, nur
unter Beigabe von natürlichen Bindemitteln und Zuschlagsstoffen, Kunststeine
entstehen, die in der Oberflächenstruktur dem natürlichen Vorkommen
gleichgestellt sind. Insbesondere die erfindungsgemäßen Kunstfelsen lassen
sich von ihren Originalen aus der Natur hinsichtlich Form, Struktur und Farbe
nicht mehr unterscheiden. Dadurch ist eine Möglichkeit geschaffen, den steten
Abbau von Felspartien in der Natur zu vermeiden, so daß das natürliche
Gleichgewicht, insbesondere bestehende Biotope und deren Flora und Fauna
nicht gestört werden. Die Natur wird gemäß der Erfindung in einer Weise
nachgebildet, die der Betrachter nicht mehr vom Original unterscheiden kann.
Dies gelingt sogar bei stark verwitterten Felspartien von bspw.
Muschelkalkformationen oder Schiefergestein, die aufgrund ihrer schmalen, oft
nur locker zusammengehaltenen Gesteinsriemchen nach einem Abbau nicht
wieder in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild aufgebaut werden könnten.
Von besonderem Vorteil ist es, daß vorwiegend äußerst dekorative
Naturschönheiten in einem umweltschonenden Verfahren abgeformt werden
können und somit einer Vervielfältigung zugänglich sind, ohne daß ein
nachhaltiger Eingriff in die Natur erfolgt. Darüber hinaus ist es sogar möglich,
durch die problemlose Vervielfältigung der vormals abgenommenen Formen
auf kostensparende Weise die Natur nachzubauen und somit einen Beitrag zur
Renaturierung von durch Baumaßnahmen wie Straßen, Schiffahrtskanäle,
sonstige Hochbaumaßnahmen sowie durch bergbauliche Maßnahmen
entstellter Regionen zu leisten. Dabei kann zusätzlich der Effekt genutzt
werden, daß die erfindungsgemäßen Wände im Rahmen des Schallschutzes
weitere Möglichkeiten zur Lärmreduzierung eröffnen. Infolge der Verwendung
von nicht brennbaren Materialien bilden die erfindungsgemäßen
Felsformationen einen aktiven Brandschutz und eignen sich somit besonders
für den Einsatz im Dekorationsbereich. Der Einsatzbereich der
erfindungsgemäßen Kunstfelsen ist überhaupt nicht eingegrenzt, da sämtliche
verwendeten Materialien schadstofffrei sind und daher überall Verwendung
finden können. Die erfindungsgemäßen Produkte können wieder vollständig
rückgebaut und ohne großen Aufwand zerkleinert und als Komponente einem
Schotter oder Beton als Zuschlagsstoff zugefügt werden, so daß ein
umweltverträgliches Recycling gegeben ist.
Durch Verwendung eines Feinbetons mit optimiertem Kornaufbau, d. h., einer
Mischung aus Zement und Zuschlägen, insbesondere Sand mit einem
Größtkorn unter 4 mm und einem kontinuierlichen Korngrößenspektrum bis
herab zu Feinquarzsand und einem sehr hohen Feinteilgehalt wird auch ohne
Rütteln eine hohe Verfestigung der Betonmatrix erreicht. Die Festigkeit wird
weiterhin durch Verwendung von Glasfasern mit einem hohen Alkaliwiderstand
und einem Durchmesser von mindestens 10 µm verbessert, da dieselben sich
zusammen mit dem Feinquarzsand in die Zwischenräume zwischen den
grobkörnigeren Zuschlagsstoffen einlagern und noch verbleibende
Zwischenräume sodann durch die Zementmasse vollständig geschlossen
werden können. Hierdurch ist es möglich, auf den Vorgang des Rüttelns zu
verzichten, so daß sich auch Formen mit völlig unterschiedlichem
Oberflächenverlauf in einen Beton-Formkörper abbilden lassen, der eine
wandartige Beschaffenheit mit einer Stärke von 8 bis 20 mm aufweist. Durch
diese relativ geringe Dicke kann das Gewicht eines erfindungsgemäßen
Formkörpers trotz dessen hoher, mechanischer Stabilität gegenüber den bisher
bekannten Kunststeinen deutlich gesenkt werden, so daß auch große Flächen
felsähnlich gestaltet werden können, ohne daß hierbei schwere und dabei
kaum transportfähige Blöcke entstehen. Die Erfindung profitiert hierbei davon,
daß weder bei der Verarbeitung noch bei der Entsorgung von Glasfaserbeton
Schadstoffe freigesetzt werden. Da Glasfasern mit einem Durchmesser von
weniger als 10 µm ausgesondert werden, kann von dem fertigen Formkörper
keine Gefahr für die Gesundheit von Personen ausgehen. Denn es hat sich
erwiesen, daß erst Fasern mit einem Durchmesser von weniger als 3 µm für
die Gesundheit kritisch sind, weil sie sich als Schwebstoffe in der Luft halten
können. Der Alkaliwiderstand der verwendeten Glasfasern wird einerseits durch
die Glaszusammensetzung, bspw. durch einen Anteil an Zirkonoxyd, und durch
die Schlichte (= Beschichtung) erreicht. Eine derartige Glasfaser ist mit der
Zementmatrix verträglich und kann daher während des Verarbeitungsprozesses
von der Zementmatrix ummantelt werden. Da eine Glasfaser durch übliche
mechanische Bearbeitung des Betons wie Sägen, Bohren, Brechen und
Schleifen nicht in dünnere Fasern gespaltet wird, ist auch während der
Verarbeitung keine Gefahr für die Gesundheit von Personen gegeben.
Als Vorbilder für nach dem erfindungsgemäßen Verfahren abgeformte
Felsformationen eignen sich insbesondere Eruptiv- und/oder Sedimentgesteine
wie bspw. Sandstein, Porphyr, Basalt, Keuper, Lava oder sonstige, natürliche
Gesteins- oder Erdformationen.
Zur Erzielung eines besonders natürlichen Eindrucks kann in die Form
zunächst Natursand und/oder Natursplit eingestreut werden.
Die Oberflächenstrukturen können nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
sowohl durch flexible Strukturwalzen als auch durch Abdruck-Matrizen aus
elastischem Material erzeugt werden.
Die Fertigung der dünnwandigen, montierbaren Bauteile erfolgt vorzugsweise
im Gieß- oder Spritzverfahren. Vorwiegend werden die Bauteile in Formen
hergestellt, wobei es in Sonderfällen jedoch auch möglich ist, mit einer Matrix
vorbereitete und/oder im Dünnbettverfahren beschichtete Glasfasermatten mit
hohem Alkaliwiderstand in Formen einzulegen oder frei zu formen.
Da für die gleichbleibende Festigkeit der erfindungsgemäßen Formkörper die
Einhaltung der gewünschten Wandstärke von großer Bedeutung ist, sieht die
Erfindung hierfür eine elektronische Steuerung der Körperstärke vor.
Indem als Bindemittel ein Traßzement verwendet wird, kann der pH-Wert
reduziert werden, um eine Verbindung mit Wasserbauteilen und/oder einen
Einsatz in Flora- und Faunabereichen zu ermöglichen.
Um eine weitere Reduzierung des Eigengewichts der erfindungsgemäßen
Formkörper zu erreichen, kann der Beton mit polymeren Zusatzstoffen
modifiziert werden.
Die Verwendung von Betonfarben wie bspw. Eisenoxid- und/oder Chromoxid-
Pigmenten erlaubt eine besonders natürliche Farbgebung, wobei entstehende
Ausblühungen sogar erwünscht sind und nicht unterdrückt werden sollten.
Weitere Fasern, wie bspw. Mineralfasern, Kohlenstoffasern, organische Fasern
und/oder Metallfasern können hinzugefügt werden, wobei insbesondere
Stahlfasern einerseits die Biegezugfestigkeit erhöhen und andererseits
Ausfärbungen in Form von Rostflecken erzeugen, was eine naturgetreue
Nachbildung von erzhaltigen Gesteinen ermöglicht.
Während in die Betonmatrix eingebettete Glasfasermatten die Festigkeit des
Endprodukts erhöhen, kann ein Metallgeflecht auch als Trägerkonstruktion für
die Formgebung während des Herstellungsverfahrens verwendet werden.
Die fertigen Glasfaserbeton-Formkörper müssen über einen ausreichenden
Zeitraum aushärten und können sodann sowohl im Innen- wie auch im
Außenbereich eingebaut werden. Hierbei ist zu beachten, daß für diese
verschiedenen Anwendungsbereiche unterschiedliche Anforderungen gelten
und sich das Material auch unterschiedlich verhält. Sofern die Formkörper
stärkeren Temperaturschwankungen ausgesetzt sind, sollte für entsprechende
Dehnungsfugen ausreichende Vorsorge getroffen werden.
Die erfindungsgemäßen Formkörper sind untereinander kombinierbar und
können als Ganzes oder als Bruchteil mittels einer entsprechenden Matrix
verbunden bzw. zu größeren Einheiten zusammengefaßt werden. Hierbei
erfolgt die Verbindung durch eine Verspannung der an den Teilenden
herausstehenden Fasern.
Einbauart und hierbei verwendete Befestigungsmittel der erfindungsgemäßen
Formkörper bestimmen sich nach den vorgegebenen Randbedingungen,
insbesondere der am Befestigungsort vorhandenen Unterkonstruktion.
Bevorzugt werden die Formkörperteile an einer Stützkonstruktion wie einer
bestehenden Wand oder einem Metallgerüst angeschraubt.
Claims (18)
1. Verfahren zur Herstellung von Formkörpern für künstliche Felsformatio
nen in Form von Oberflächennachbildungen einer bestimmten Ge
steinsart mittels einer Form und einer hydraulisch erhärtenden Masse,
wobei die Form mit der hydraulischen erhärtenden Masse, welcher Fa
sern zugefügt werden, in der nötigen Stärke ausgefüllt wird, in den
Formkörper Verankerungslöcher eingeformt und/oder Metallaschen oder
Befestigungsteile aus Metall zur Befestigung an einer Stützkonstruktion
eingebettet oder angeklebt werden, und der Formkörper nach dem Er
härten entformt und der Verwendungsstelle zugeführt wird, dadurch ge
kennzeichnet, daß eine flexible Form von einer natürlichen Felsformation
abgeformt wird, daß als hydraulische Masse ein zementgebundener
Feinbeton verwendet wird mit einem Größtkorn der Zuschlagsstoffe un
ter 4 mm, einem Zugschlagstoff-Gemisch aus Grob-, Mittel- und Fein
quarzsand mit einem hohen Feinteilgehalt, daß als Fasern Glasfasern
mit einem hohen Alkaliwiderstand und einem Durchmesser von minde
stens 10 µm verwendet werden, und daß der Formkörper eine wandar
tige Beschaffenheit mit einer Stärke von 8 bis 20 mm erhält.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die flexible
Form von Eruptiv- und/oder Sedimentgesteinen wie z. B. Sandstein,
Porphyr, Basalt, Keuper, Lava oder anderen natürlichen Gesteins- oder
Erdformationen abgeformt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Erzielung eines dem natürlichen Gestein entsprechenden Aussehens in
die Form Natursand und/oder Natursplit eingestreut wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Oberflächenstrukturen von der flexiblen Form mit
Strukturwalzen und/oder mit Abdruck-Matrizen aus elastischen Materia
lien aufgebracht werden.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die hydraulisch erhärtende Masse nach Vermischung
mit den Zuschlagstoffen und den Fasern auf die Form aufgespritzt wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die gewünschte Wandstärke durch eine elektronische
Steuerung der Körperstärke möglichst exakt eingehalten wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß als Bindemittel ein Traßzement verwendet wird, um
den pH-Wert zwecks Verbindung mit Wasserbauteilen und/oder Einsatz
in Flora- oder Faunabereichen zu reduzieren.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Beton mit polymeren Zusatzstoffen modifiziert
wird, um das Eigengewicht eines Formkörpers zu reduzieren.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch die Verwendung von Betonfarben wie bspw. Eisenoxid- und/oder
Chromoxid-Pigmenten, wobei die Farbintensität des damit pigmentierten
Betons von der Pigmentierungshöhe, dem Wasserzementwert, der Ze
menteigenfarbe, der Härtungstemperatur und dem Einfluß der Schalung
und Nachbehandlung abhängt, und wobei entstehende Ausblühungen
erwünscht sind und nicht unterdrückt werden.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Mineralfasern, Kohlenstoffasern, organische
Fasern und/oder Metallfasern hinzugeführt werden.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch die Verwendung von Stahlfasern zur Erhöhung der Biegezugfe
stigkeit und Ausfärbung von Eisenoxid in Form von Rostflecken mit der
entsprechenden Antik-Patina.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß Glasfasern in Mattenform in die Matrix eingebettet
werden.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß als Trägerkonstruktion für die Formgebung ein Me
tallgeflecht verwendet wird.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Oberflächenstruktur durch Absäuern, Auswa
schen, Sandstrahlen und/oder Spritzen nachbearbeitet wird.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß Silikatfarben und/oder andere Farben unter Beach
tung der Herstellervorschriften und nach vorheriger Hydrophobierung
insbesondere auf der Basis von Kieselsäureverbindungen zur Farbge
bung und/oder Texturnachbildung aufgespritzt werden.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Formkörpernachbildungen mit Drehsteck-,
Einsatz-, Hohlraum- und/oder Leichtbetonankern und/oder mit Einschlag-
und/oder Nylondübeln, gegebenenfalls mittels vorzugsweise über Ge
windestabstücke geschobener Abstandhalter befestigt werden, wobei
bevorzugt Schraubelemente mit Innengewinde Verwendung finden.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß einzelne Formkörperteile durch eine Betonmatrix,
vorzugsweise mit eingebetteten Glasfasermatten, und/oder durch einen
Kleber, vorzugsweise einen Zweikomponentenkleber, miteinander ver
bunden werden.
18. Formkörper zur Herstellung künstlicher Felsformationen, hergestellt nach
einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 17.
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|---|---|---|---|
| DE19504782A DE19504782C5 (de) | 1995-02-14 | 1995-02-14 | Verfahren und Formkörper für die Herstellung von künstlichen Felsformationen |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19504782A DE19504782C5 (de) | 1995-02-14 | 1995-02-14 | Verfahren und Formkörper für die Herstellung von künstlichen Felsformationen |
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|---|---|
| DE19504782A1 DE19504782A1 (de) | 1996-08-29 |
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- 1995-02-14 DE DE19504782A patent/DE19504782C5/de not_active Expired - Fee Related
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