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DE19501177C1 - Programmgesteuerte Näh- oder Stickmaschine - Google Patents

Programmgesteuerte Näh- oder Stickmaschine

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DE19501177C1
DE19501177C1 DE19501177A DE19501177A DE19501177C1 DE 19501177 C1 DE19501177 C1 DE 19501177C1 DE 19501177 A DE19501177 A DE 19501177A DE 19501177 A DE19501177 A DE 19501177A DE 19501177 C1 DE19501177 C1 DE 19501177C1
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Germany
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sewing
embroidery machine
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memory
memory card
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DE19501177A
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Juergen Hartwig
Christof Reichmann
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VSM Group AB
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GM Pfaff AG
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    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05BSEWING
    • D05B19/00Programme-controlled sewing machines
    • D05B19/02Sewing machines having electronic memory or microprocessor control unit
    • D05B19/04Sewing machines having electronic memory or microprocessor control unit characterised by memory aspects
    • GPHYSICS
    • G05CONTROLLING; REGULATING
    • G05BCONTROL OR REGULATING SYSTEMS IN GENERAL; FUNCTIONAL ELEMENTS OF SUCH SYSTEMS; MONITORING OR TESTING ARRANGEMENTS FOR SUCH SYSTEMS OR ELEMENTS
    • G05B19/00Programme-control systems
    • G05B19/02Programme-control systems electric
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Description

Die Erfindung betrifft eine programmgesteuerte Näh- oder Stickmaschine gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Eine entsprechende Nähmaschine ist aus der DE 41 05 089 A1 bekannt. Sie besteht im wesentlichen aus einem stichbildenden Geräteteil, welches u. a. die Nähnadel trägt, einer Vorschubs­ einheit mit einer Haltevorrichtung für das Nähgut und einem integrierten Mikrorechner, welcher die Funktionen sowohl des stichbildenden Geräteteiles als auch der Vorschubseinheit steuert und kontrolliert.
Auf Seite 7 der DE 41 05 089 A1 wird in den Zeilen 35 bis 43 ferner erwähnt, daß der Mikrorechner auch über eine Schnitt­ stelle mit einer Kommunikationseinrichtung verbunden sein kann, die einen Transmissionskanal enthält. Bei diesem Trans­ missionskanal soll es sich beispielsweise um eine Telefonlei­ tung handeln können. Welchen Zweck der Transmissionskanal erfüllen soll, läßt sich der erwähnten Offenlegungsschrift indessen nicht entnehmen. Insbesondere bleibt offen, ob der Transmissionskanal die Verbindungsleitung zu den in der Offenlegungsschrift erwähnten und von der Nähmaschine separat angeordneten Ein- und Ausgabeeinrichtungen sowie einem zu­ sätzlichen Personalcomputersystem (PC) darstellt.
Aus Fig. 1 der vorstehend erwähnten Offenlegungsschrift läßt sich ferner entnehmen, daß der mit der Nähmaschine verbundene externe PC über eine weitere Kommunikationseinrichtung mit einer Datenleitung, möglicherweise eine Telefonleitung, ver­ bunden ist. Sofern daher z. B. Stickmusterdaten von einer ortsfremden Datenbank (Mailbox) eines zentralen Rechners auf die in der DE 41 05 089 A1 offenbarte Nähmaschine kopiert werden sollen, müssen diese Daten zunächst auf den PC über­ tragen, dort gegebenenfalls modifiziert und anschließend mit­ tels des Mikrorechners über die Schnittstelle in einen inter­ nen oder externen Speicher der Nähmaschine geladen werden.
Nachteilig wäre bei einer derartigen Anordnung vor allem der relativ hohe apparative Aufwand, der mit der Übertragung der extern gespeicherten Stickmusterdaten über einen PC auf die programmgesteuerte Nähmaschine erforderlich ist.
Aus der DE 33 38 153 C2 ist ferner eine elektronisch gesteuer­ te Muster-Nähmaschine mit einem Mikrocomputer bekannt, bei der zur Erhöhung der Speicherkapazität Einsteck-Module vorgesehen sind, die zusätzliche Muster oder Programme enthalten. Um eine hohe Sicherheit bei der Ausführung der Nähmusterabläufe zu gewährleisten, vergleicht der Mikrocomputer ein dem Einsteck- Modul zugeordnetes Prüfdatenmuster mit einem entsprechenden gespeicherten Datenmuster des Computers. Außerdem werden zu­ sätzliche, für das jeweilige Einsteck-Modul charakteristische Prüfsummendaten mit Hilfe des Mikrocomputers überprüft.
Aus der DE 35 27 465 A1 ist schließlich eine Eingabevorrich­ tung zur Programmierung von Stichmustern für Nähmaschinen bekannt. Die Eingabevorrichtung ist zweiteilig ausgebildet und besteht aus einem tragbaren Vorrichtungsteil und einem in der Nähmaschine installierten Vorrichtungsteil. Darüber hinaus sind Steuereinrichtungen für die Erstellung, für den Test, für das Einlesen und für das Auslesen der Stichmuster vorgesehen, wobei alle diese Funktionen in direkter Verbindung mit der Nähmaschine ausgeübt werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine programmgesteuerte Näh- oder Stickmaschine der eingangs er­ wähnten Art anzugeben, mit der auf einfache Weise entspre­ chende Näh- oder Stickmusterdaten von einem ortsfremden Rechner (Mailbox) abgerufen und gespeichert werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Weitere beson­ ders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche (Ansprüche 2 bis 5).
Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, alle für die Kommunikation mit der ortsfremden Mailbox erforderli­ chen Baueinheiten, wie Display, Tastatur und Speichereinrich­ tungen, in der programmgesteuerten Näh- oder Stickmaschine selbst anzuordnen, so daß die Näh- oder Stickmaschine mittels eines (internen oder externen) Modems direkt mit einer Tele­ fonleitung verbindbar ist. Die entsprechenden Steuer- und Kontrollfunktionen für die Kommunikation mit der Mailbox erfolgt dabei mittels des für die Programmsteuerung der Näh- oder Stickmaschine ohnehin vorhandenen Mikrorechners.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vor­ gesehen, die Näh- oder Stickmaschine zusätzlich mit einer Speichervorrichtung mit Kartenschacht für auswechselbare Speicherkarten, sog. Memory-Cards, zu versehen, so daß die von der Mailbox abgerufenen Näh- und Stickmusterdaten auch separat auf einer Speicherkarte abgespeichert werden können.
Um zu verhindern, daß die auf der jeweiligen Memory-Card abgespeicherten Daten, z. B. mittels eines separaten Perso­ nalcomputers etc., kopiert werden können, ist bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorge­ sehen, daß in einem Speicher des Mikrorechners der Näh- oder Stickmaschine eine diese Maschine charakterisierende Serien­ nummer abgelegt ist, welche zusammen mit den Näh- oder Stickmusterdaten auf die Memory-Card - in der Regel in kodier­ ter Form - kopiert wird. Ferner ist der Mikrorechner der Näh- oder Stickmaschine derart ausgelegt, daß er beim Lesen der entsprechenden Näh- oder Stickmusterdaten von der jeweiligen Memory-Card die auf dieser Speicherkarte abgelegte Serien­ nummer entschlüsselt und mit der der entsprechenden Näh- oder Stickmaschine zugeordneten Seriennummer vergleicht. Lediglich wenn die dekodierte Nummer der Speicherkarte mit der Serien­ nummer der entsprechenden Näh- oder Stickmaschine überein­ stimmt, näht oder stickt die entsprechende Maschine das auf der Speicherkarte abgelegte Muster. Es ist daher zwar mög­ lich, daß der Inhalt der Speicherkarte von einem PC kopiert werden kann, diese Kopie kann aber von einer fremden Maschine nicht gelesen werden, da die beiden Nummern nicht überein­ stimmen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Figuren eines Ausführungs­ beispieles erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch die Verbindung einer ausführungsbeispielsgemäßen Nähmaschine mit einem ortsfremden Rechner über eine Telefonleitung und
Fig. 2 das Blockschaltbild der ausführungsbeispielsgemäßen Nähmaschi­ ne.
In Fig. 1 ist mit 1 eine programmgesteuerte Nähmaschine be­ zeichnet, die im wesentlichen aus einem stichbildenden Gerä­ teteil 2, einer Vorschubseinheit 3 und einem gestrichelt angedeuteten Mikrorechner 4 besteht. Der Mikrorechner 4 weist eine z. B. serielle Datenschnittstelle 5 (z. B. RS 232- oder V 24-Schnittstelle) auf, die über ein Modem 6 mit einer Tele­ fonleitung 7 verbunden ist. Ebenfalls über ein Modem 8 ist mit der Telefonleitung 7 ein Rechner 9 verbunden. Der Rechner 9 enthält eine Mailbox 10, in der eine Vielzahl von Näh- oder Stickmusterdaten abgespeichert sind, welche über die Telefonleitung 7 von dem Mikrorechner 4 der Nähmaschine 1 angewählt werden kann.
Die Nähmaschine 1 weist ferner ein mit 11 bezeichnetes Anzei­ gendisplay sowie eine Tastatur 12 auf. Beide Baueinheiten sind zwar auch bei bekannten programmgesteuerten Nähmaschinen zur Vorgabe und Kontrolle der Programme vorgesehen, doch sol­ len sie bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zusätzlich auch zur Kommunikation, d. h. zur Aufnahme der Verbindung mit der Mailbox 10, sowie zur Speicherung der von der Mailbox abgerufenen Näh- oder Stickmusterdaten verwendbar sein. Die Tastatur 12 weist daher gegenüber bekannten Nähmaschinen entweder zusätzliche Tasten auf oder die Tastatur 12 besitzt zwar den gleichen Aufbau wie die Tastatur bekannter Nähma­ schinen, aber die einzelnen Tasten sind mehreren unterschied­ lichen Funktionen zugeordnet.
Die Nähmaschine besitzt ferner eine Speichervorrichtung mit Kartenschacht 13 für Speicherkarten, welche ebenfalls mit dem Mikrorechner 4 verbunden ist, so daß die von dem Rechner 4 bei der Mailbox 10 abgerufenen Näh- oder Stickmusterdaten auch extern auf einer Speicherkarte abgelegt werden können.
In Fig. 2 ist ein Blockdiagramm des Mikrorechners 4 mit dem Display 11, der Tastatur 12 sowie der Schnittstelle 5 darge­ stellt. Der Mikrorechner 4 besteht im wesentlichen aus einem Prozessor 14, der über einen Bus 15 mit dem Anzeigendisplay 11, der Tastatur 12, der Speichervorrichtung mit Karten­ schacht 13 und mit der Modemschnittstelle 5 verbunden ist. Ferner enthält der Mikrorechner 4 sowohl einen Programmspei­ cher 16, einen Datenspeicher 17 und eine Einheit 18 zur Ansteuerung des Nähmaschinenmotors (nicht dargestellt), der dem stichbildenden Geräteteil 2 und der Vorschubseinheit zugeordnet ist. Weitere Einheiten, die für die Erklärung der Erfindung nicht von wesentlicher Bedeutung sind (wie der Taktgenerator oder die Einheit für die Ansteuerung der Vor­ schubseinheit etc.), wurden aus Übersichtlichkeitsgründen in Fig. 2 nicht dargestellt.
Im folgenden wird auf die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Nähmaschine 1 eingegangen:
Beispielsweise mit Hilfe eines Kataloges sucht sich der Ver­ wender der Nähmaschine 1 ein für ihn geeignetes Stickmuster aus. Anschließend wählt er mit Hilfe der Tastatur 12 der Näh­ maschine 1 die Nummer der Mailbox 10 an, gibt sowohl sein Passwort als auch die Nummer des aus dem Katalog entnommenen Stickmusters ein. Die entsprechend eingegebenen Werte werden dabei an dem Anzeigendisplay 11 zur Kontrolle angezeigt. Die Mailbox sendet daraufhin die entsprechenden Stickmusterdaten über die Telefonleitung 7 der Nähmaschine 1 zu, wo sie in dem Datenspeicher 17 und gegebenenfalls bei in den Kartenschacht der Speichervorrichtung 13 eingelegter Speicherkarte auch auf dieser Karte abgespeichert werden.
Um zu verhindern, daß die auf der jeweiligen Speicherkarte abgespeicherten Stickmusterdaten, z. B. mittels eines sepa­ raten Personalcomputers etc., beliebig kopiert und dann an Dritte weitergegeben werden können, wird die entsprechende Speicherkarte von dem Mikrorechner 4 zunächst formatiert. Hierzu wird zusammen mit den Näh- oder Stickmusterdaten eine der Nähmaschine 1 zugeordnete und in ihrem Programm-, Daten- oder sonstigen Speicher 16, 17 abgelegte Seriennummer in ko­ dierter Form in das Verzeichnis der Speicherkarte kopiert.
Beim Lesen der Speicherkarte entschlüsselt der Mikrorechner 4 dann die auf der Karte abgelegte Seriennummer und vergleicht diese Nummer mit der Seriennummer der Nähmaschine 1. Stimmen beide Nummern überein, wird das stichbildende Geräteteil über die Einheit 18 entsprechend angesteuert. Stimmen die Serien­ nummern hingegen nicht überein, so können die auf der Spei­ cherkarte abgelegten Daten nicht gelesen werden.
Das zuvor beschriebene Ausführungsbeispiel kann auch verändert werden. So kann beispielsweise das nähmaschinenseitige Telefon-Modem 6 auch in der Nähma­ schine 1 integriert sein. Ferner kann es sich bei der Daten­ übertragungsverbindung zwischen Nähmaschine und Mailbox sowohl um eine analoge wie um eine digitale Telefonleitung, aber auch um eine drahtlose (Funk-) Verbindung handeln.

Claims (5)

1. Programmgesteuerte Näh- oder Stickmaschine mit einem stichbildenden Gerät (2), einem integrierten Mikrorech­ ner (4), mindestens einem Speicher (16, 17) und minde­ stens einer Datenschnittstelle (5), wobei die Näh- oder Stickmaschine (1) zur Eingabe und Kontrolle von Werten für die Programmsteuerung sowohl eine Tastatur (12) als auch ein Anzeigendisplay (11) aufweist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Datenschnittstelle (5) der Näh- oder Stickmaschine (1) direkt mittels eines entsprechenden Modems (6) über eine Datenübertragungsverbindung (7) mit der Mailbox (10) eines Zentralrechners (9) verbindbar ist, und daß die für die Kommunikation mit der Mailbox (10) erforderlichen Baueinheiten, wie Anzeigendisplay (11), Tastatur (12) und Speicher (16, 17), in der Näh- oder Stickmaschine (1) selbst angeordnet sind, wobei die für die Kommunikation mit der Mailbox (10) erforderli­ chen Funktionsabläufe mittels des für die Programmsteu­ erung der Näh- oder Stickmaschine erforderlichen Mikro­ rechners (4) gesteuert und kontrolliert werden.
2. Programmgesteuerte Näh- oder Stickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Näh- oder Stickmaschine (1) zusätzlich eine Speichervorrichtung mit einem Kartenschacht (13) für auswechselbare Spei­ cherkarten (Memory-Cards) aufweist, und daß die Näh- und Stickmusterdaten auch auf der Speicherkarte ablegbar sind.
3. Programmgesteuerte Näh- oder Stickmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Speicher (16, 17) der jeweiligen Näh- oder Stickmaschine (1) eine für diese Maschine charakteristische Seriennummer abgelegt ist, daß der Mikrorechner (4) vor dem Abspeichern des jeweiligen Näh- oder Stickmusters auf der Speicherkarte eine Formatierung der Speicherkarte vornimmt und hierbei die Seriennummer der jeweiligen Näh- oder Stickmaschine (1) auf der Speicherkarte abspeichert, daß zum Lesen der Speicherkarte der Mikrorechner (4) zunächst die Serien­ nummer der Speicherkarte identifiziert und mit der der jeweiligen Näh- oder Stickmaschine (1) zugeordneten Seriennummer vergleicht, und daß das stichbildende Ge­ räteteil (2) von dem Mikrorechner (4) nur dann aktivier­ bar ist, wenn die Seriennummer der Näh- oder Stickma­ schine und die auf der Speicherkarte gespeicherte Seriennummer übereinstimmen.
4. Programmgesteuerte Näh- oder Stickmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Datenschnittstelle (5) der Näh- oder Stick­ maschine (1) um eine serielle Schnittstelle handelt.
5. Programmgesteuerte Näh- oder Stickmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Datenübertragungsverbindung (7) um ein analoges oder digitales Telefonnetz oder um eine draht­ lose Verbindung (Funknetz) handelt.
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