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DE19501973A1 - Quaderförmiger Kasten, vorzugsweise aus Kunststoff zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren - Google Patents

Quaderförmiger Kasten, vorzugsweise aus Kunststoff zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren

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DE19501973A1
DE19501973A1 DE19501973A DE19501973A DE19501973A1 DE 19501973 A1 DE19501973 A1 DE 19501973A1 DE 19501973 A DE19501973 A DE 19501973A DE 19501973 A DE19501973 A DE 19501973A DE 19501973 A1 DE19501973 A1 DE 19501973A1
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wall
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Franz Delbrouck 58710 Menden De GmbH
Franz Delbrouck GmbH
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Franz Delbrouck 58710 Menden De GmbH
Franz Delbrouck GmbH
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    • B65D21/02Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together
    • B65D21/04Open-ended containers shaped to be nested when empty and to be superposed when full
    • B65D21/048Identical stackable containers specially adapted for retaining the same orientation when nested, e.g. the upper container being fixed or slightly rotatable during the nesting operation
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    • B65D25/005Side walls formed with an aperture or a movable portion arranged to allow removal or insertion of contents

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Stackable Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen quaderförmigen Kasten, vorzugsweise aus Kunststoff, zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren mit Seitenwandungen, Bodenwandungen, einem mündungsseitig umlaufenden Greif- und Stapelrand sowie bodenseitig vorgesehener Aufstandsfläche gegebenenfalls mit Stapelvorsprüngen zum Aufstapeln gleicher Kästen aufeinander und/oder in Kreuzverbundstapelung.
Insbesondere betrifft die Erfindung sogenannte Regalkästen für in Beuteln abgepackte Waren oder Weichwaren. Solche Kästen sind auch als Präsentationskästen in Verkaufs­ lokalen beispielsweise für quaderförmige Milchtüten oder dergleichen brauchbar. Bei diesen Kästen handelt es sich vorzugsweise um wannenartig geschlossene Formen, so daß ein Auslaufschutz gegen auslaufendes Flüssiggut gebildet ist. Kästen, die derartig brauchbar und ausgebildet sind, weisen üblicherweise ein Maß von 400 × 200 mm oder auch von 300 × 200 mm auf. Sie können auch eine ähnliche Teilung im Verhältnis von 2 : 1 oder 3 : 2 besitzen. Bei den angegebenen Maßen handelt es sich um ISO-Maße für die Verbundstapelung. Solche Kästen sind sowohl zur Säulenstapelung geeignet als auch zur Kreuz­ verbundstapelung. Unter Säulenstapelung versteht man in diesem Zusammenhang eine gleichsinnige Stapelung von Kästen übereinander, wobei jeweils die aufgestapelten Kästen in der Flucht der untergestapelten Kästen ausgerichtet sind. Unter Kreuzverbundstapelung versteht man eine solche Stapelung, bei der insbesondere Kästen mit einem Seitenmengenverhältnis von 2 : 1 kreuzweise gestapelt sind, so daß auf zwei mit den längeren Seiten parallel zueinander und nebeneinander angeordnete Kästen zwei gleiche Kästen um 90° versetzt aufgestapelt werden können.
Solche Kästen sind durchaus gebräuchlich und vielfach in Verwendung. Sie werden üblicherweise aus Kunststoff gefertigt. Nachteilig bei solchen Kästen ist, daß beim Rücklauf leerer Kästen das gleiche Raumvolumen eingenommen wird, wie bei gefüllten Kästen, was sich nachteilig auf die Kosten des Rücktransportes auswirkt.
Es sind zwar Kästen bekannt, die auch ineinander schachtelbar sind, wobei solche Kästen aber entweder eine Scharnierausbildung oder dergleichen aufweisen, so daß ihre Grundfläche verkleinert werden kann und sie ineinander schachtelbar sind, woraus aber Probleme bezüglich der Reinigung entstehen, oder aber es handelt sich um sogenannte Drehstapelbehälter, die in einer bestimmten Orientierung aufeinander stapelbar sind und die durch Drehung um 180° relativ zueinander ineinander schachtelbar sind. Bei solchen Kästen sind aber spezielle Stützecken und dergleichen zur Lastübertragung bei der Stapelung erforderlich, so daß eine Stapelung in unterschiedlichen Lagen nicht möglich ist. Zudem ist es bei solchen Kästen für den Benutzer erforderlich, die richtige Ausrichtung der Kästen beim Aufeinander­ stapeln vorzunehmen, andernfalls die Kästen ungewollt ineinander geschachtelt werden und die darin befindliche Ware zerdrückt werden kann.
Ausgehend von dem eingangs bezeichneten Stand der Technik liege der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Kasten gattungsgemäßer Art zu schaffen, der eine Aufstapelung in Säulenform oder in Verbundstapelung in beliebiger Ausrichtung der Kästen zueinander ermöglicht, wobei aber zudem eine raumsparende Ineinanderschachtelung von leeren Kästen ermöglicht sein soll, dabei aber insbesondere auf Scharnierausbildungen oder dergleichen verzichtet werden soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß zwei zueinander parallele Seitenwandungen und eine der beiden anderen Seitenwandungen vom bündigen Bodenanschluß ausgehend zur Mündung hin in einer Stufe zur Kastenaußenseite hin versetzt sind, wobei die Stufenbreite etwa der Wandungsstärke der Seitenwandungen entspricht, oder zwei gegenüberstehende Seitenwandungen und mindestens eine der beiden anderen Seitenwandungen vom bündigen Bodenanschluß zur Mündung hin divergierend verlaufen, wobei die Divergenz einer jeden Wandung gegenüber dem Lot auf den Kastenboden etwa der Wandungsstärke entspricht, daß mindestens die verbleibende, nicht gestufte Seitenwand oder auch die diesem gegenüberstehende Seitenwand von einem zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens (Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hinzielend schräg verlaufend und divergierend gerichtet verläuft und bei gestuften Seitenwandungen im Niveau der Stufe der benachbarten Wandungen in einen dem Stufenversatz der benachbarten Wandungen entsprechend nach außen versetzten Wandungsteil übergeht, der parallel zum entsprechenden Wandungsteil der gegenüberstehenden gestuften Seitenwandung verläuft, daß dieser Wandungsteil ebenso wie der entsprechende Wandungsteil der gegenüberstehenden Wandung mindestens eine fensterartige Ausnehmung aufweist, die sich von einem mündungsnahen Bereich bis in die Nähe der Stufe oder bis zur Stufe erstreckt oder bei ungestuften divergierenden Seitenwandungen fensterartige Ausnehmungen in den Seitenwandungen vorgesehen sind, die sich von einem mündungsnahen Bereich bis zu einem der Einschachtel­ tiefe entsprechenden bodennahen Bereich erstrecken, daß am Boden über die bündig anschließenden unteren Wandungsteile der mit Ausnehmungen im oberen Bereich versehenen Seitenwandungen in Verlängerung des Bodens vorstehende Bereiche ausgebildet sind, die zum Zwecke der verschachtelten Stapelung gleicher Kästen in Säulenstapelung in die Ausnehmungen eines unterge­ schachtelten Kastens eingreifen und die zum Zwecke der Aufeinanderstapelung in Säulenstapelung auf dem Mündungsrand eines untergestapelten Kastens aufliegen und mit diesem in der Außenflucht bündig abschließen.
Erfindungsgemäß sind unterschiedliche Alternativlösungen vorgesehen. Einerseits ist es möglich, zwei parallele Seitenwandungen, vorzugsweise die längeren Seitenwandungen, vom bündigen Bodenanschluß ausgehend zur Mündung hin in einer Stufe zur Kastenaußenseite hin versetzt auszubilden, so daß sich also der zwischen den Wänden eingeschlossene Hohlraum zur Mündung hin stufig verbreitert, wobei die Stufenbreite etwa der Wandungsstärke der Seitenwandungen entspricht. Eine der beiden weiteren Seitenwandungen, vorzugsweise der schmaleren Seitenwandungen kann dabei ebenfalls stufig ausgebildet sich vom bündigen Bodenanschluß ausgehend zur Mündung zur Kastenaußenseite hin erweitern, so daß der Kasteninnenraum vergrößert ist. Auch hierbei entspricht die Stufenbreite dann der Wandungsstärke der Seitenwandung. Bei dieser Ausführungsform kann dann die weitere Seitenwandung, vorzugsweise die weitere schmale Seitenwandung, die nicht gestuft ist, von einem zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens (Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hin zielend schräg verlaufend und divergierend den Kasteninnenraum erweiternd gerichtet verlaufen. Es kann aber auch die dieser Wandung gegenüberstehende Seitenwandung in gleicher Weise ausgebildet sein. Anstelle der stufigen Ausbildung ist auch eine Ausbildung möglich, in der zwei einander gegenüberstehende Seitenwandungen vom bündigen Bodenanschluß zur Mündung hin divergierend verlaufen, wobei die Divergenz einer jeden Wandung gegenüber dem Lot auf den Kastenboden etwa der Wandungsstärke entspricht. Dabei können dann die beiden anderen Seitenwandungen entweder beide von einem zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens (Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hinzielend schräg und divergierend verlaufen oder aber nur eine der beiden Seitenwandungen hat den starken Divergenzwinkel aufgrund des Versatzmaßes eines Mehrfachen der Wandungsstärke und die andere Seitenwandung hat nur eine Divergenz, die der Divergenz der anderen beiden gegenüberstehenden Seitenwandungen entspricht. Bei allen diesen Ausbildungen sind dann in den entsprechenden Wandungsteilen fensterartige Ausnehmungen vorgesehen, in die die Verlängerungen des Bodens in Form vorstehender Bereiche einsetzbar sind, sofern die Kästen in Schachtelstapelung zusammengefügt werden sollen.
Gemäß dieser Ausbildung ist es möglich, entsprechende Kästen in gleichsinniger Anordnung oder auch in 180° um die Hochachse gedrehter Anordnung säulenartig übereinander zu stapeln, wobei die aufgestapelten Kästen jeweils sich mit dem über den Boden vorstehenden Bereich an zwei parallelen Randkanten auf dem darunter befindlichen Kasten, insbesondere dessen Mündungsrand, abstützen können. Es ist auch eine Verbundstapelung mit solchen Kästen möglich.
Zur platzsparenden Leerschachtelung solcher Kästen können diese ineinander geschachtelt werden, wozu einem leeren Kasten als untersten Kasten ein einzuschachtelnder Kasten gleicher Art so zugeführt werden kann, daß dieser einzuschachtelnde Kasten zunächst in einer Schräglage in die Mündung des darunter befindlichen Kastens eingeführt wird, wobei der schräge Wandungsbereich den Freiraum zur Verfügung stellt, damit der einzuschachtelnde Kasten mit seinem an der Schrägfläche befindlichen Bodenvorsprung in das entsprechende Fenster oder die Ausnehmung des darunter befindlichen Kastens eingesetzt und geringfügig gegenüber diesem seitlich verschoben werden kann, so daß die an der dazu parallelen Randkante des Bodens befindliche Vorsprungsausbildung ebenfalls in den unter dem einzuschachtelnden Kasten befindlichen Kasten eingeschoben werden kann, bis auch dieser Vorsprung die entsprechende Ausnehmung (fensterartige Öffnung) erreicht. Anschließend wird der eingeschachtelte Kasten zwangsläufig durch die Schrägfläche in eine Sollposition überführt, in der er achsgerecht in den unteren Stapel eingeschachtelt ist. Die Einschachteltiefe ist insbesondere von der entsprechenden Höhe der Ausnehmungen abhängig, wobei diese Höhe entsprechend dem gewünschten Einschachtelgrad gewählt werden kann. Begrenzend für den Grad der Einschachtelung ist zudem die Anordnung des Stufenversatzes, da bei eingeschachteltem Kasten der obere Kasten mit der Unterfläche der Stufe auf der Randkante des darunter befindlichen Kastens aufsitzt. Je nach Abstand der Stufenausbildung vom Mündungsrand des Kastens kann in weiterer Abhängigkeit von der Höhe des Fensters der Grad der Verschachtelung bestimmt werden.
Die fensterartigen Ausnehmungen ebenso wie die entsprechenden vorstehenden Bereiche des Kastenbodens, die in diese Ausnehmungen einsetzbar sind, können unterschiedliche Form, Höhe und Anordnung sowie Anzahl aufweisen. Beispielsweise ist es möglich, drei parallele Ausnehmungen in den jeweiligen Seitenwandungen auszubilden, wobei dann entsprechend drei vorstehende Bereiche als Verlängerung der Bodenfläche vorzusehen sind. Es ist aber auch möglich, ein einziges Fenster in jeweils einer Wandung vorzusehen und dann die entsprechende Verlängerung des Bodens (vorstehendem Bereich) der Breite des Fensters anzupassen, wobei wiederum die vorstehenden Bereiche durch einen einzigen Bereich oder auch durch mehrere fingerartige Bereiche gebildet sein können, die parallel zueinander und nebeneinander angeordnet und ausgebildet sind.
Eine bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, daß unterhalb des Bodens Stapelvorsprünge ausgebildet sind, die bei in Säulenstapelung aufeinander gestapelten Kästen in die Mündung des untergestapelten Kastens eingreifen und bei ineinander geschachtelten Kästen auf der bodennahen Randkante der jeweiligen Ausnehmung sich abstützen.
Desweiteren ist bevorzugt vorgesehen, daß an dem schrägen Wandungsteil ggf. nahe des Übergangs zum versetzten Wandungsteil außenseitig ein Zentriervorsprung ausgebildet ist, der in Schachtelposition an der Innenseite des oberen Wandungsteils des gleichsinnig untergeschachtelten Kastens anliegt.
Insbesondere ist bevorzugt vorgesehen, daß alle Seiten­ wandungen mindestens eine Entformungskonizität aufweisen.
Insbesondere bei der Formung aus Kunststoff ist eine solche Entformungskonizität erforderlich. Insoweit ist der Begriff "parallel" im Anspruch 1 im weiteren Sinne auch so zu verstehen, daß die entsprechenden Seitenwandungen nicht exakt parallel zueinander ausgerichtet sind, sondern geringfügig vom Boden zur Mündung divergieren, was der Entformungskonizität entspricht. Auch eine größere Konizität ist unter Umständen nützlich und erforderlich, um eine entsprechende Nestbarkeit (Schachtelung) zu ermöglichen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Kasten in Prinzip­ darstellung im Mittellängsschnitt mit zwei in Verbundstapelung aufgestapelten gleichartigen Kästen schematisiert;
Fig. 2 das System einer Verbundstapelung in Draufsicht;
Fig. 3 zwei aufeinander gestapelte Kästen in Seiten­ ansicht, teilweise geschnitten;
Fig. 4 desgleichen in Stirnansicht;
Fig. 5 zwei Kästen in Schachtelposition gemäß Fig. 3 gesehen;
Fig. 6 die Schachtelposition in der Ansicht gemäß Fig. 4;
Fig. 7 und 8 eine alternative Ausführungsform in der Darstellung gemäß Fig. 3 bzw. gemäß Fig. 5.
Bei den Ausführungsformen handelt es sich um quaderförmige Kästen aus Kunststoff, die zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren geeignet sind. Die Kästen weisen Seitenwandungen 1, 2, 3, 4 auf. Ferner besitzen sie einen Boden 5 und einen mündungsseitig umlaufenden Greif- und Stapelrand. An der Unterseite des Bodens 5 sind Stapel­ vorsprünge 6, 27 ausgebildet. Diese Kästen sind sowohl zur Säulenstapelung, also zur Aufstapelung gleicher Kästen gemäß Fig. 3 und 4 bzw. Fig. 7 geeignet, als auch zur Kreuzverbundstapelung gemäß Fig. 1 und 2. Erfindungsgemäß sind diese Kästen auch im Leerzustand ineinander schachtelbar, wie in den Ausführungsformen gemäß Fig. 5 und 6 bzw. Fig. 8 gezeigt.
Um dies zu ermöglichen weisen bei den Kästen gemäß Fig. 1 bis 6 die beiden zueinander parallelen Seitenwandungen 1, 4 (es handelt sich hierbei um die längeren Seitenwandungen des im Querschnitt rechteckigen Kastens) und die eine Seitenwandung 2, die schmaler als die Seitenwandungen 1, 4 ausgebildet ist, vom bündigen Bodenanschluß ausgehend (in den Zeichnungsfiguren unten) zur Mündung hin eine Erweiterung in Form einer Stufe 7 auf, wobei die Stufenbreite der Wandungsstärke der Seitenwandungen entspricht. Die nicht gleichermaßen gestufte Seitenwand 3 verläuft von einem relativ zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens (in Zeichnungsfigur 3 und 5 rechts) zur Mündung hin schräg divergierend, wobei der Rückversatz des Bodens 5 bzw. der Anbindungsstelle der Seitenwand 3 am Boden 5 ein Mehrfaches der Wandungsstärke, im Ausführungsbeispiel etwa ein Vierfaches der Wandungsstärke beträgt. Im Niveau der Stufe 7 der benachbarten Wandungen geht dieser schräge Wandungsteil 8 in einem dem Stufenversatz der benachbarten Wandungen 1, 4 entsprechend nach außen versetzen Wandungsteil 9 über, der parallel zum entsprechenden Wandungsteil der gegenüberstehenden gestuften Seitenwandung 2 verläuft.
Unter dem Begriff parallel ist in diesem Zusammenhang nicht die exakte Parallelität zu verstehen, sondern es kann auch eine gering konische bzw. keilförmige Ausbildung realisiert werden, die mindestens der Entformungskonizität bei der Fertigung solcher Kästen aus Kunststoff entspricht.
Der Wandungsteil 9 weist ebenso wie der entsprechende Wandungsteil 10 der gegenüberstehenden Wandung 2 eine fensterartige Ausnehmung 11 bzw. 12 auf. Die Ausnehmung 11 bzw. 12 erstreckt sich von einem mündungsnahen Bereich bis in die Nähe der Stufe 7, im Ausführungsbeispiel sogar bis zur Stufe 7.
Der Boden 5 weist über die bündig anschließenden unteren Wandungsteile 8 bzw. 13 der im oberen Bereich mit den Ausnehmungen 11 bzw. 12 versehenen Seitenwandungen 2, 3 in Verlängerung des Bodens 5 vorstehende Bereiche 14, 15 auf, die zum Zwecke der verschachtelten Stapelung gemäß Fig. 5 und 6 gleicher Kästen in Säulenstapelung in die Ausnehmungen 11, 12 eines untergeschachtelten Kastens eingreifen und die zum Zwecke der Aufeinander­ stapelung gemäß Fig. 3 und 4 in Säulenstapelung auf den Mündungsrand eines untergestapelten Kastens aufliegen und mit diesen in der Außenflucht bündig abschließen, wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich ist. Um einen aufgestapelten Kasten aus der Position gemäß Fig. 3 in die Position gemäß Fig. 5 überführen zu können, ist es erforderlich, den oberen Kasten geringfügig vom Mündungsrand des unteren Kastens abzuheben und um eine Mittelachse zu drehen, die bei 16 in Fig. 3 angegeben ist. Die Drehung erfolgt beispielsweise um 30° oder 45° im Uhrzeigersinn, so daß der obere Kasten mit dem Vorsprung 15 voraus in den unteren Kasten eintaucht und dieser Vorsprung in den Bereich des Fensters 11 gelangt.
Anschließend kann der obere Kasten um das Maß des Zurück­ versatzes der schrägen Seitenwandung 8 in der Zeichnung nach rechts verschoben werden, so daß der linke Vorsprung 15 ebenfalls in den unteren Kasten eintauchen kann und bis in die Ausnehmung 12 verschoben werden kann. Anschließend kann der obere Kasten in die Position gemäß Fig. 5 überführt werden, wobei eine Zwangsausrichtung und -verschiebung in Querrichtung durch die schräge Wandung 8 erfolgt, die an dem Innenwandungsbereich der Fläche 9 der Seitenwandung 2 zur Anlage kommt. Es ist dann die Schachtelposition gemäß Fig. 5 erreicht.
Die unterhalb des Bodens 5 vorgesehenen Stapelvorsprünge 6 greifen bei in Säulenstapelung aufeinander gestapelten Kästen gemäß Fig. 3 in die Mündung des untergestapelten Kastens ein und bei ineinander geschachtelten Kästen gemäß Fig. 5 stützen sie sich auf der bodennahen Randkante der jeweiligen Ausnehmung 11 bzw. 12 ab.
Zusätzlich stützt sich die Mündung des unteren Kastens gemäß Schachtelposition nach Fig. 5 an der unteren Stufenfläche der Stufe 7 ab, wie aus den Fig. 5 und 6 ersichtlich ist.
Hierdurch wird die Einschachteltiefe bestimmt. Durch entsprechende Verlegung der Stufe 7 und Vergrößerung oder Verkleinerung der Ausnehmung 11 bzw. 12 ist ein größerer Grad an Einschachtelung oder ein kleinerer Grad an Einschachtelung realisierbar.
An dem schrägen Wandungsteil 8 ist nahe des Übergangs (bei 7) zum versetzten Wandungsteil 9 außenseitig ein Zentriervorsprung 17 ausgebildet, der in der Schachtel­ position gemäß Fig. 5 an der Innenseite des oberen Wandungsteiles 9 des gleichsinnig untergeschachtelten Kastens anliegt.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 5 ist noch eine zusätzliche vorteilhafte Ausbildung gezeigt. Dort ist der Boden 5 mindestens innenseitig schuppenartig ausgebildet, so daß entsprechend schräggestellte Aufstandsflächen 18 gebildet sind, die durch stufenartige Absätze 19 voneinander separiert sind. Die stufenartigen Absätze 19 verlaufen parallel zur Streckenseitenwandung 8, während die Aufstandsflächen 18 mit der schrägen Fläche 8 bzw. mit dazu verlaufenden Parallelen rechte Winkel einschließen.
Auf diese Weise ist die Präsentation von quaderförmigen Warenpäckchen 20 verbessert, da die Warenpäckchen, wie aus Fig. 5 nur rein schematisch ersichtlich, schräg angeordnet sind, so daß deren vorderste Stirnfläche 21 für einen Betrachter gut ersichtlich ist und er das in dem Kasten untergebrachte Gut eindeutig identifizieren kann.
In den Fig. 7 und 8 ist unter Verwendung gleicher Bezugszeichen eine alternative Ausführungsform gezeigt. Bei dieser Ausführungsform sind zwei gegenüberstehende Seitenwandungen 1 und 4 vorgesehen, die vom unteren bündigen Bodenanschluß zur Mündung hin divergieren, so daß der Kasteninnenraum zur Mündung hin größer wird. Diese Divergenz entspricht dabei gegenüber der Vertikalen auf dem Kastenboden im Bereich der Anbindungsstelle etwa der Wandungsstärke. Auch die Seitenwandung 2 ist in gleicher Weise divergierend vom Boden zur Mündung ausgebildet, wobei auch hier der Divergenzgrad etwa der Wandungsstärke der Wandungen entspricht. Alternativ könnte diese Wandung aber ebenso ausgebildet sein, wie die Seitenwandung 3, die nachstehend noch näher beschrieben wird.
Die Seitenwand 3 ist von einem zum Kasten inneren versetzten Ende des Bodens 5 (das Versatzmaß entspricht einem Mehrfachen der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hinzielend schräg verlaufend und divergierend gerichtet. Die Seitenwandungen 2 und 3 weisen entsprechende fensterartige Ausnehmungen 11, 12 auf, die sich von einem mündungsnahen Bereich bis in einen solchen Abstandsbereich vom Boden 5 erstrecken, der der gewünschten Einschachteltiefe entspricht. Am Boden 5 sind über die bündig anschließenden und unteren Wandungsteile der Seitenwandungen 2 und 3 in Verlängerung des Bodens 5 vorstehende Bereiche 14, 15 ausgebildet, die zum Zwecke der verschachtelten Stapelung gleicher Kästen in Säulenstapelung in die Ausnehmungen 11, 12 eines untergeschachtelten Kastens eingesetzt werden und dort eingreifen können, wie in Fig. 8 gezeigt, oder die in Säulenstapelung zum Zwecke der Aufeinanderstapelung auf den Mündungsrand eines untergestapelten Kastens aufgesetzt werden können und mit diesem in der Außenflucht bündig abschließen, wie in Fig. 7 gezeigt ist. Das Einsetzen des jeweils oberen Kastens in den unteren Kasten erfolgt analog, wie bei dem vorherigen Ausführungsbeispiel beschrieben.
In Abhängigkeit vom Divergenzgrad der Seitenwandungen und von der Größe der fensterartigen Ausnehmungen ist eine unterschiedlich tiefe Einschachtelung möglich.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (4)

1. Quaderförmiger Kasten, vorzugsweise aus Kunststoff zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren, als Zusatz zu P 44 47 205.6, mit Seitenwandungen, Bodenwandungen, einem mündungsseitig umlaufenden Greif- und Stapelrand sowie bodenseitig vorgesehener Aufstandsfläche gegebenenfalls mit Stapelvorsprünge zum Aufstapeln gleicher Kästen aufeinander und/oder in Kreuzverbundstapelung, dadurch gekennzeichnet, daß zwei zueinander parallele Seitenwandungen (1, 4) und eine der beiden anderen Seitenwandungen (2, 3) vom bündigen Bodenan­ schluß ausgehend zur Mündung hin in einer Stufe (7) zur Kastenaußenseite hin versetzt sind, wobei die Stufenbreite etwa der Wandungsstärke der Seitenwandungen entspricht, oder zwei gegenüber­ stehende Seitenwandungen (1, 4) und mindestens eine der beiden anderen Seitenwandungen (2 oder 3) vom bündigen Bodenanschluß zur Mündung hin divergierend verlaufen, wobei die Divergenz einer jeden Wandung gegenüber dem Lot auf den Kastenboden etwa der Wandungsstärke entspricht, daß mindestens die verbleibende, nicht gestufte Seitenwand (3) oder auch die dieser gegenüberstehende Seitenwand (2) von einem zum Kasteninneren versetzten Ende des Bodens (5) (Versatzmaß ein Mehrfaches der Wandungsstärke) zur Kastenmündung hinzielend schräg verlaufend und divergierend gerichtet verläuft und bei gestuften Seitenwandungen im Niveau der Stufe (7) der benachbarten Wandungen (1, 4) in einen dem Stufenversatz der benachbarten Wandungen entsprechend nach außen versetzten Wandungsteil (9) übergeht, der parallel zum entsprechenden Wandungsteil (10) der gegenüberstehenden gestuften Seiten­ wandung (2) verläuft,
daß dieser Wandungsteil (9) ebenso wie der entsprechende Wandungsteil (10) der gegenüberstehenden Wandung mindestens eine fensterartige Ausnehmung (11, 12) aufweist, die sich von einem mündungsnahen Bereich bis in die Nähe der Stufe (7) oder bis zur Stufe (7) erstreckt oder bei ungestuften divergierenden Seitenwandungen fensterartige Ausnehmungen (11, 12) in den Seitenwandungen (2, 3) vorgesehen sind, die sich von einem mündungsnahen Bereich bis zu einem der Einschachteltiefe entsprechenden bodennahen Bereich erstrecken,
daß am Boden (5) über die bündig anschließenden unteren Wandungsteile (8, 13) der mit Ausnehmungen (11, 12) im oberen Bereich versehenen Seitenwandungen (2, 3) in Verlängerung des Bodens (5) vorstehende Bereiche (14, 15) ausgebildet sind, die zum Zwecke der verschachtelten Stapelung gleicher Kästen in Säulenstapelung in die Ausnehmungen (11, 12) eines untergeschachtelten Kastens eingreifen und die zum Zwecke der Aufeinanderstapelung in Säulenstapelung auf dem Mündungsrand eines untergestapelten Kastens aufliegen und mit diesem in der Außenflucht bündig abschließen.
2. Kasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Bodens (5) Stapelvorsprünge (6) ausgebildet sind, die bei in Säulenstapelung auf­ einander gestapelten Kästen in die Mündung des unter­ gestapelten Kastens eingreifen und bei ineinander­ geschachtelten Kästen auf der bodennahen Randkante der jeweiligen Ausnehmung (11, 12) sich abstützen.
3. Kasten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem schrägen Wandungsteil (8) ggf. nahe des Übergangs zum (bei 7) versetzten Wandungsteil (9) außenseitig ein Zentriervorsprung (17) ausgebildet ist, der in Schachtelposition an der Innenseite des oberen Wandungsteils (9) des gleichsinnig untergeschachtelten Kastens anliegt.
4. Kasten nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß alle Seitenwandungen (1 bis 4) mindestens eine Entformungskonizität aufweisen.
DE19501973A 1994-12-30 1995-01-24 Quaderförmiger Kasten, vorzugsweise aus Kunststoff zum Transport und zur Aufbewahrung von Waren Withdrawn DE19501973A1 (de)

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