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GEORG L A N G E R in Langelsheim am Harz Mülltonnenschrank Die Erfindung
bezieht sich auf einen Mülltonnenschrank.
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Das Aufstellen von Mülltonnen im Freien hat sich besonders in größeren
Städten als ein Übelstand erwiesen. Deshalb geht man mehr und mehr dazu über, Mülltonnen
in geschlossenen kleinen Räumen, sogenannten Mülltonnenschränken, aufzubewahren.
Dadurch wird die Mülltonne und damit ihr Inhalt vor den Einflüssen der Witterung,
beispielsweise vor Sonneneinwirkung im Sommer und Frosteinwirkung im Winter, wirksam
geschützt. Derartige Mülltonnenschränke sind im allgemeinen
in
ihren Innenabmessungen nicht wesentlich größer als die Außenabmessungen der darin
aufbewahrten Mülltonnen.
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Für die Beschickung der Mülltonne sowie für das Entleeren durch die
Müllwerker ist es wichtig, daß die Mülltonne ohne größere Schwierigkeiten oder Kraftaufwendungen
aus dem Mülltonnenschrank herausgenommen werden kann. Bei modernen Mülltonnenschränken
ist deshalb die Mülltonne innerhalb des Müllschrankes so aufgehängt oder gelagert,
daß entweder beim Öffnen der Schranktür die Mülltonne unmittelbar mit herausgefahren
wird oder nach dem Öffnen der Schranktür herausgeschwenkt werden kann, so daß sie
vor dem Mülltonnenschrank hängt und nun sehr einfach zu beschikken bzw. zu entleeren
ist. Für eine derartige schwenkbare Aufhängung der Mülltonne im Mülltonnenschrank
sind bereits mehrere Vorschläge bekannt.
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Es ist beispielsweise bekannt, die Mülltonne an der vorzugsweise
aus Stahl oder Stahlblech hergestellten Schranktür so aufzuhängen, daß beim Öffnen
der Tür die Mülltonne mit aus dem Mülltonnenschrank herausgeschwenkt wird. Es liegt
auf der Hand, daß bei einer derartigen Anordnung der Mülltonne die Schranktür ungewöhnlichen
Belastungen ausgesetzt ist, da das gesamte, häufig nicht unbedeutende Gewicht der
Mülltonne von der Schranktür aufgenommen und von hier auf die seitlich angeordneten
Scharniere und damit auf die tragfähigen Wände des Mülltonnenschrankes übertragen
werden muß. Es ist also Voraussetzung für eine störungsfreie Wirkungsweise des Mülltonnenschrankes,
daß die Schranktür
gegenüber Verwindungen genügend widerstandsfähig
ausgebildet ist. Diese Forderung konnte bei der bisher bekannten Schranktür nur
durch eine sehr komplizierte und aufwendige Aussteifung der Tür mit einem mittig
auf das Türblech aufgeschweißten kastenförmigen senkrechten Hohlsteg sowie mit einer
Randumbördelung und mit ungewöhnlich kräftigen Scharnierbändern erzielt werden.
Eine so aufwendig gestaltete Tür bringt erhebliche Herstellungskosten mit sich.
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Bei einem anderen bekannten Vorschlag sind die Schranktür und eine
Halterung zur Aufhängung der Mülltonne unabhängig voneinander starr mit einer seitlich
angeordneten vertikalen Drehsäule verbunden. Die Drehsäule besteht hierbei aus einem
Siederohr, welches in seinem unteren und oberen Ende drehbar in der unteren und
oberen Begrenzungswand der Türöffnung gelagert ist. Die Drehsäule dient gleichermaßen
als ein sich über die ganze Höhe der Tür erstreckendes Scharnier. Beim Öffnen der
Tür wird auch hier automatisch die Mülltonne aus dem Mülltonnenschrank mit herausgeschwenkt.
Bei diesem Vorschlag werden zwar die vorstehend aufgeführten Nachteile vermieden,
weil die Belastung infolge der Mülltonne nicht mehr von der Tür aufgenommen werden
muß, sondern unmittelbar auf die Drehsäule übertragen wird, jedoch bringt die Verwendung
eines von der Tür unabhängigen Rohres als Drehsäule herstellungstechnische Nachteile
mit sich, weil das Rohr in einem aufwendigen Arbeitsgang mit dem Türblatt, vorwiegend
Stahlblech, verbunden werden muß. Die Verbindung
zwischen diesen
beiden Teilen muß sehr genau und haltbar ausgeführt sein, um Störungen bei der Benutzung
zu vermeiden. Diese Forderung bringt aber ebenfalls wiederum unerwünscht hohe Herstellungskosten
mit sich.
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Mülltonnenschrank, dessen Tür
vorzugsweise aus Stahlblech besteht und um eine seitlich angeordnete vertikale Drehsäule
verschwenkbar ist.
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Die Erfindung ist sowohl bei Mülltonnenschränken, bei denen die Mülltonne
unmittelbar an der Tür aufgehängt ist, als auch bei Mülltonnenschränken, bei denen
die Mülltonne mit einer Halterung an der Drehsäule befestigt ist, anwendbar. Dabei
werden die Nachteile der bisher bekannten Vorschläge dieser Art dadurch vermieden,
daß die Drehsäule und die Tür aus ein und demselben Werkstück geformt sind. Diese
Lösung bringt einerseits herstellungstechnische Vorteile mit sich, besonders bei
einer Drehsäule mit annähernd quadratischem Querschnitt, da diese bei der Herstellung
der Schranktür in einem Arbeitsgang, und zwar maschinell durch mehrmaliges rechtwinkliges
Abknicken des Türbleches parallel zu einer ihrer seitlichen Kanten geformt werden
kann, wobei sich mit jeder Abknickung eine seitliche Begrenzungswandung der Drehsäule
aus dem Türblech ergibt. Hierbei wird die freie Kante der zuerst abgeknickten Fläche
mit dem Türblech fest verbunden, beispielsweise durch Schweißen. Durch den Abstand
der einzelnen Abknickstellen voneinander sind die Kantenabmessungen der Drehsäule
festgelegt. An ihrem oberen und
unteren Ende kann die Drehsäule
jeweils drehbar auf der oberen und unteren Begrenzungswandung der Türöffnung gelagert
sein.
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Durch die Anordnung einer vertikalen, unmittelbar mit der Schranktür
verbundenen und zusammenwirkenden Drehsäule ergibt sich eine Schranktür von so großer
Verwindungssteifigkeit, daß die Mülltonne unmittelbar an der Schranktür aufgehängt
werden kann, ohne daß dabei zusätzliche aufwendige Aussteifungsmaßnahmen oder beispielsweise
das Anordnen besonders starker Scharnierbänder erforderlich sind. Dieses wünschenswerte
Ergebnis ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die durch das Gewicht der Mülltonne
in die Schranktür eingeleitete Belastung bei der erfindungsgemäßen Schranktür im
Bereich einer gesamten Seitenlänge der Tür, nämlich im Gesamtbereich der vertikalen
Drehsäule, gleichmäßig verteilt aufgenommen und von hier unmittelbar in das untere
und obere Lager der Drehsäule eingeleitet wird, wodurch die Tür trotz eingehängter
Mülltonne und trotz verhältnismäßig geringer Blechstärken frei von Verwindungen
bleibt. Im Gegensatz hierzu wird beispielsweise bei einer bekannten Schranktür mit
zwei Einzelscharnieren die Kraft nur an zwei Punkten, nämlich im Bereich der Scharnieraufhängung,
aufgenommen. Dadurch ergeben sich an einigen Stellen der Tür konzentrierte Beanspruchungen,
die leicht eine Verwindung des Türbleches hervorrufen.
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Zusammenfassend gesehen, wird durch die Erfindung einerseits eine
Verbesserung und Verbilligung bei der Herstellung
einer Tür für
Mülltonnenschränke erreicht und andererseits eine in statischer Hinsicht wirksamere
Aussteifung der Tür erzielt.
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Im weiteren Verfolg des Erfindungsgedankens kann die Tür an ihrer
oberen und unteren Begrenzungskante mit einer im Querschnitt gesehen etwa U-förmigen
Umbördelung versehen sein, welche herstellungstechnisch sehr einfach durch zweimaliges
Abknicken der Türkanten erzeugt werden kann. An der von der Drehsäule abgelegenen
Seitenkante der Tür kann vorteilhafterweise zur Bildung eines Anschlages ein parallel
zur Seitenkante und im Abstand davon verlaufendes Winkeleisen befestigt sein, z.
B. in der Weise, daß einer der Schenkel des Winkeleisens senkrecht zur Innenfläche
des Türbleches mittels Punktschweißung auf diesem befestigt ist, wobei der andere
Schenkel parallel zum Türblech in Richtung auf die Drehsäule weist.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im folgenden
in Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen näher erläutert.
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In den Zeichnungen stellen dar : Fig. 1 eine Ansicht eines Ausführungsbeispieles
der Erfindung ; Fig. 2 einen Vertikalschnitt des Ausführungsbeispiels gemäß Fig.
1 ; Fig. 3 einen Horizontalschnitt des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1 und 2 ;
und
Fig. 4 einen Horizontalschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels
der Erfindung.
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Die zeichnerische Darstellung sowie die Beschreibung der Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind auf die erfindunggemäßen Türen für Mülltonnenschränke begrenzt%
während Einzelheiten des eigentlichen Mülltonnenschrankes nicht aufgeführt wurden,
da für die Erfindung mehrere bekannte Typen infrage kommen.
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Die erfindungsgemäße Schranktür 1 besteht im wesentlichen aus einem
einzigen, zusammenhängenden Werkstück, vorzugsweise Stahlblech, welches an einer
Seitenkante durch entsprechende Verformung eine senkrechte Drehsäule 2 bildet, deren
Höhe etwa der Höhe der Schranktür 1 entspricht. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen
hat die Drehsäule 2 die Querschnittsform eines Quadrates. Das hat vor allen Dingen
herstellungstechnische Vorteile, da die Begrenzungswandungen 3, 4 und 5 der Drehsäule
2 sehr einfach durch mehrmaliges Abknicken des Türbleches geformt werden können.
Die freie Kante der Begrenzungswand 5 kann mit dem Türblatt oder einem weiter unten
noch erläuterten, auf die Tür aufgesetzten Hohlkasten 22 durch Schweißen od. dgl.
verbunden sein. Andere Querschnittsformen, beispielsweise kreisförmige oder rechteckige,
für die Drehsäule sind aber durchaus möglich.
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Zweckmäßig ist die Drehsäule auf der Innenseite des Türbleches angeordnet,
damit die Außenfläche der Tür eine ebene Form aufweist.
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Die senkrechte Drehsäule 2 bildet gleichzeitig das
Scharnier
der Schranktür 1. Um ein Verschwenken der Tür beim Öffnen und Schließen zu ermöglichen,
ist die Drehsäule 2 an ihrem unteren und oberen Ende mit einem Lagerkörper 6 und
6' versehen. Diese Lagerkörper 6 und 6'besitzen im Grundriß etwa eine Form, die
den Innenabmessungen der Drehsäule 2 entspricht, sind in den dargestellten Beispielen
also quadratisch. Beide Lagerkörper 6 und 6'sind fest und unverschieblich in der
Drehsäule angeordnet, beispielsweise durch Verschweißen. Der untere Lagerkörper
6 bildet ein Drucklager ; er ist mit einer Ausnehmung versehen, in welche ein Lagerzapfen
7 an seinem oberen Ende mit Spielpassung einfaßt. Der Lagerzapfen 7 muß an seinem
unteren Ende haltbar im Boden des Mülltonnenschrankes bzw. in einer Türzarge 8 verankert
sein, da er die Belastungen, die durch den Lagerkörper 6 übertragen werden, also
das Eigengewicht der Tür sowie die Belastung infolge einer an der Tür oder an der
Drehsäule angehängten Mülltonne aufnehmen und in den Boden des Mülltonnenschrankes
abgeben muß. Der Lagerzapfen 7 darf, wie erwähnt, nicht mit zu enger Passung in
die Ausnehmung des Lagerkörpers 6 einfassen, da der Lagerkörper beim Öffnen der
Tür auf dem oberen Ende des Zapfens 7 drehen muß.
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Die exzentrische Aufhängung der Tür bringt außer der vertikalen Belastung,
die in voller Größe durch den Lagerkörper 6 bzw. durch den Lagerzapfen 7 aufgenommen
wird, ein Paar horizontaler entgegengesetzt gerichteter Kräfte, dessen eine Kraft
durch den Lagerkörper 6 auf den Zapfen 7 und dessen andere Kraft
durch
den Lagerkörper 6'auf einen Zapfen 9 abgegeben wird. Der Lagerzapfen 7 muß also
auch gegen horizontale Belastungen gesichert sein, obwohl diese Belastung natürlich
wesentlich geringer ist als die vertikale.
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Die zweite horizontale Kraft wird, wie erwähnt, durch den oberen
Lagerkörper 6'abgegeben. In diesem Lagerkörper 6' ist in einer durchgehenden vertikalen
Bohrung der Zapfen 9 gelagert, welcher mit seinem oberen Ende in eine entsprechende
Ausnehmung eines in der oberen Begrenzungswand der Türöffnung, beispielsweise also
in der Zarge 8, angeordneten Lagers 10 einfaßt, und zwar derart, daß Drehbewegungen
des Zapfens 9, beispielsweise beim Öffnen und Schließen der Tür, in der Ausnehmung
des Lagers 10 möglich sind.
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Um ein Einsetzen der erfindungsgemäßen Tür in die Öffnung eines fertiggestellten
Mülltonnenschrankes bzw. um im Bedarfsfalle ein Herausnehmen der Tür zu ermöglichen,
ist der Zapfen 9 im oberen Lagerkörper 6 verschieblich gelagert. Ein mit dem Zapfen
9 vorzugsweise an seinem unteren Ende verbundener waagerechter Dorn 11 ist in einem
Schlitz 12, zweckmäßig in der inneren Wandung 4 der Drehsäule 2, geführt. Der Dorn
11 kann so weit durch den Schlitz 12 hindurch nach außen ragen, daß er beispielsweise
von Hand betätigt werden kann, um Axialverschiebungen des Zapfens 9 hervorzurufen.
Beim Ein-bzw. Ausbau der Tür befindet sich der Zapfen 9 in einer Stellung,
bei
der sein oberes Ende nicht über die obere Begrenzungsfläche des Lagerkörpers 6'hinausragt.
Dabei liegt der Dorn 11 zweckmäßig an die untere Kante des Schlitzes 12 an, so daß
ein gänzliches Herausfallen des Zapfens 9 aus der Bohrung des Lagerkörpers 6'verhindert
wird. Nach dem Einsetzen der Tür kann der Zapfen 9 durch Betätigen des Dornes 11
in Axialrichtung nach oben bewegt werden, bis er in die Ausnehmung des Lagers 10
einfaßt. Ein Schraubenbolzen 13, der durch die Wandung 4 der Drehsäule 2 und durch
eine mit Innengewinde versehene Bohrung des Lagerkörpers 6'hindurchgeführt ist,
kann gegen den an entsprechender Stelle mit einer Abflachung versehenen Zapfen 9
gedrückt werden, so daß Axial-und Drehbewegungen des Zapfens 9 in der Bohrung des
Lagerkörpers 6', beispielsweise beim Öffnen oder Schließen der Tür, durch die Wirkung
des Schraubenbolzens 13 verhindert werden.
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Zur weiteren Aussteifung der Tür 1 kann an deren oberen und unteren
Rand eine, im Querschnitt gesehen, U-förmige Umbördelung 14 vorgesehen sein, die
ähnlich wie die Drehsäule 2 durch zweimaliges rechtwinkliges Abknicken des Türbleches
nach innen geformt werden kann. Die von der Drehsäule 2 abgelegene Seitenkante der
Tür 1 kann zweckmäßig mit einem parallel zur äußeren Kante der Tür verlaufenden
Winkeleisen 15 versehen sein, und zwar in einem Abstand vom äußeren Rand, so daß
ein Anschlag der Tür gebildet ist, der bei geschlossener Tür gegen die Außenfläche
der Türzarge 8, beispielsweise einem T-Profil, anliegt.
Das äußere
Ende des einen Schenkels des Winkeleisen 15 kann mittels Punktschweißung auf der
Innenfläche der Tür 1 so befestigt sein, daß dieser Schenkel senkrecht auf der Innenfläche
steht, während der andere Schenkel parallel zur Tür in Richtung auf die Drehsäule
2 weist. Weiterhin kann die Tür 1 mit einem üblichen und bekannten Griff 16 versehen
sein, der das Öffnen und Schließen der Tür erleichtert.
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Zahlreiche Möglichkeiten zum Befestigen einer Mülltonne an der Schranktür
bzw. der Drehsäule sind bekannt. Die besonders vorteilhafte Ausbildung der erfindungsgemäßen
Schranktür ermöglicht die Verwendung jeder der bekannten Befestigungsvorrichtungen,
beispielsweise eine Aufhängung einer Mülltonne 17, entweder unmittelbar an der Schranktür
oder mittels einer Halterung an der Drehsäule 2. Die erste Art der Mülltonnenaufhängung
ist in den Fig. 1, 2 und 3 dargestellt. Im oberen Bereich der Tür 1 sind zwei Haken
17 und 17'auf gleicher Höhe und in einem Abstand voneinander an der Innenseite der
Tür befestigt. Zweckmäßig sind beide Haken 17 und 17'durch einen waagerechten Steg
18 miteinander verbunden, der an der Türfläche anliegen kann und dadurch eine größere
Befestigungsfläche für die Haken 17 und 17' bildet. In diese Haken wird die Mülltonne
19 mittels eines von der Mülltonne abstehenden Bügels 20 eingehängt. Mülltonnen
werden im allgemeinen in verschiedenen, aber genormten und für einen Abfuhrbereich
gleichmäßigen Größen hergestellt, so daß die Aufhängevorrichtung für die Mülltonne
auf diese wenigen genormten Größen der Mülltonne eingerichtet ist. Im unteren Bereich
der
Tür kann ein bekannter und üblicher Abstandhalter 20 angeordnet sein, der die eingehängte
Mülltonne in einer senkrechten Stellung hält und ein Anschlagen an die Innenwandung
der Tür verhindert.
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Bekanntlich ist es unzweckmäßig, die Haken 17 und 17'sowie den Abstandhalter
20 unmittelbar an der Innenseite der Tür 1 zu befestigen, da das zu einem Ausbeulen
oder Beschädigen des Türbleches führen könnte. Deshalb ist eine zweite Wandung 22
parallel zum Türblech und im Abstand davon so angeordnet, daß sich ein Hohlkasten
mit seitlichen Begrenzungswandungen 21 und 23 etwa in der Breite der Mülltonne 19
ergibt, der sich vom oberen bis zum unteren Ende der Tür erstreckt. Zur weiteren
Aussteifung der Tür kann dieser Hohlkasten so auf das Türblech aufgeschweißt sein,
daß die der Drehsäule 2 zugekehrte seitliche Begrenzungswand 23 des Hohlkastens
mit der dem Hohlkasten zugekehrten Wandung 5 der Drehsäule 2 verbunden ist, beisp-ielsweise
durch Verschweißen. Die Wandung 23 des Hohlkastens kann auch einen Teil dieser Wandung
5 ersetzen, wodurch eine Materialeinsparung gegeben ist, ohne daß die Festigkeit
leidet. Auf die in das Innere des Mülltonnenschrankes weisende Fläche des Hohlkastens
können in der bereits beschriebenen Form die Haken 17 und 17' sowie der Abstandhalter
20 befestigt sein. Dadurch werden außergewöhnliche Belastungen, beispielsweise das
Anschlagen der Mülltonne an die Wandung des Hohlkastens bei unsachgemäßer Handhabung,
nicht unmittelbar auf das Türblech abgegeben, so daß Beschädigungen
und
Ausbeulungen der Tür vermieden werden.
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Fig. 4 zeigt eine Anordnung, bei der die Mülltonne 19 über eine Halterung
24 mit der Drehsäule 2 verbunden ist.
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Für die Ausführung der Halterung 24 sind bereits verschiedene Vorschläge
bekannt, die im Zusammenhang mit der Erfindung verwendet werden können. Die in Fig.
4 gezeigte besteht aus einem starr mit der Drehsäule 2 verbundenen Arm 25, an welchem
Haken 17 und 17'befestigt sind. Die Aufhängung der Mülltonne erfolgt hier wie bei
dem in Fig. 1, 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispiel, wobei auch hier ein Abstandhalter
vorgesehen sein kann, der ebenfalls mittels eines starren Armes an die Drehsäule
angeschlossen ist.'Die Anordnung eines Hohlkastens, wie in Fig. 1, 2 und 3 beschrieben,
ist bei dieser Aufhängung der Mülltonne nicht unbedingt erforderlich. Im übrigen
können die Schranktür und die Drehsäule sowie deren Lager die gleiche Ausstattung
besitzen wie das in Fig. 1, 2 und 3 beschriebene Ausführungsbeispiel. Bei beiden
Ausführungsbeispielen wird die Mülltonne beim Öffnen der Tür mit aus dem Mülltonnenschrank
herausgeschwenkt. - Ansprüche-