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Firma Johann Cuno König, Solingen, Helenenstraße 20/22 Möbelgleiter.
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Die Erfindung bezieht sich auf Möbelgleiter mit einer auf den Möbelfuß
aufzusteckenden runden Hülse und einem daran gelenkig abgestützten Gleitfuß. Im
besonderen hat sie einen solchen Möbelgleiter zum Gegenstand, bei dem der Gleitfuß
mittels eines am Fuß gebildeten, als Teil einer Hohlkugel ausgeführten Gelenkzapfens
abgestützt und mit der Hülse durch eine den Rand einer mittleren Öffnung des Gelenkzapfens
untergreifenden, vorzugsweise federnden Haltescheibe und einer im Innern der Hülse
angeordneten, mit der Haltescheibe durch einen zentralen Niet verbundenen Gegenscheibe
verbunden ist. Bei bereits bekannten Möbelgleitern dieser Art hat man den unteren
Endteil der Hülsenwandung bogenförmig einwärts gekrümmt. An dem Rand der dadurch
verengten Öffnung des unteren Hülsenendes stützt sich der Gleitfuß mit seinem Gelenkzapfen
ab, während die hohlgewölbte Oberfläche des einwärts gebogenen Teiles der Hülsenwandung
als Auflager für die Gegenscheibe dient. Diese bekannte Einrichtung ist nur für
solche Möbelgleiter geeignet, deren Hülsen eine verhältnismäßig große Weite haben,
nicht. jedoch für engere Hülsen.
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Um die Fabrikation von Möbelgleitern mit an der Aufsteckhülse gelenkig
befestigtem Gleitfuß möglichst zu vereinfachen, geht das Bestreben der Fachleute
dahin, einen und denselben Möbelfuß
für Aufsteckhülsen von verschiedener
Weite verwenden zu können. Dieses Ziel ist bei den oben erwähnten bekannten Möbelgleitern
nur in beschränktem Umfang erreichbar, weil es nur bei im Verhältnis zum Gelenkzapfen
des Fußes weiten Hülsen möglich ist, den unteren Endteil der Hülsenwandung um einen
ausreichenden Betrag einwärts zu biegen, um daran sowohl den Fuß als auch die Gegenscheibe
abstützen zu können.
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Der Erfindung liegt in erster Linie die Aufgabe zugrunde, einen und
denselben Gleitfuß bei einer größeren Anzahl von unterschiedlich weiten Aufsteckhülsen
verwenden zu können, um auf diese Leise die Fertigung von Gleitfüßen mit unterschiedlich
großen Gelenkzapfen sparen zu können. Zur Erreichung dieses Zieles besteht das Neue
am Gegenstand der Erfindung im wesentlichen darin, daß das Auflager für die Gegenscheibe
der Haltemittel des Gleitfußes durch eine etwas oberhalb des unteren Hülsenrandes
in die Hülsenwandung eingepreßte, nach innen vorspringende Sicke gebildet ist, die
vorzugsweise in die Form eines ebenen Flansches gepreßt ist. Bei dieser neuen Ausbildung
ist es nicht mehr notwendig, den unteren Endteil der Hülsenwandung einwärts umzubiegen,
vielmehr besteht nunmehr die Möglichkeit, den Gleitfuß je nach der Weite der Hülse
an der Stirnkante des beim Einpressen der Sicke oder beim Anbringen eines ebenen
Innenflansches entweder gar nicht oder nur unwesentlich in seiner Weite veränderten
unteren Hülsenendteiles oder an der Stirnkante des in seiner Weite mehr oder weniger
vergrößerten oder auch verkleinerten Hüisenendteiles abzustützen. Wie ohne weiteres
ersichtlich, ist auf diese Weise erreicht,
daß ein und derselbe
Gleitfuß nicht nur bei zwei oder mehreren verhältnismäßig weiten Aufsteckhülsen
der bekannten Ausführung sondern außerdem auch bei zwei oder mehreren engeren Aufsteckhülsen
der neuen Ausführung zu benutzen ist, so daß man für eine große Anzahl von Hülsen
unterschiedlicher Weite mit einem und demselben Gleitfuß auskommen kann.
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Wie bereits erwähnt, kann die etwas oberhalb des unteren Hülsenrandes
in die Hülsenwandung eingepreßte Sicke vorzugsweise' zu einem ebenen Flansch umgepreßt
sein. Diese Ausführung hat nebenher noch den Vorteil, daß der ebene Innenflansch
der Gegenscheibe der Haltemittel des Gleitfußes eine bessere Auflagerfläche darbietet,
als es bei der bekannten Ausführung, wo die Gegenscheibe an der hohlgewölbten Oberfläche
eines einwärts gebogenen Endteiles der Hülsenwandung abgestützt ist. Das trifft
besonders dann zu, wenn die Gegenscheibe federnd ausgebildet ist. In diesem Falle
verwendet man eine vorzugsweise aus elastisch biegsamen Kunststoff bestehende, mehr
oder weniger stark gewölbte Gegenscheibe, die beim Anziehen des sie mit der Haltescheibe
verbindenden Nietes dadurch unter Spannung gesetzt wird, daß sie eine etwas flachere
Form annimmt. Da hierbei der Außendurchmesser der Scheibe sich etwas vergrößert,
muß ihr Außenrand auf seinem Auflager gleiten können, was bei einer ebenen Auflagerfläche
besser möglich ist als bei einer hohlgewölbten Auflagerfläche.
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Der beim Gegenstand der Erfindung verwendete Gleitfuß kann ähnlich
wie die Gleitfüße der oben erwähnten bekannten Möbelgleiter
aus
einem etwa die Form einer flachen Haube aufweisenden Blechhohlkörper bestehen, der
an seiner Decke einen als Gelenkzapfen dienenden mittleren, kugelig gewölbten Vorsprung
hat und mit einer die Standfläche des Fußes bildenden Kunststoffeinlage versehen
ist. Bei den bekannten Gleitfüßen dieser Art liegt der abwärts gerichtete Außenrand
des haubenförmigen Blechhohlkörpers mit der von der Kunststoffeinlage gebildeten
Standfläche bündig, was leicht zur Folge hat, daß der Blechrand bei dem insbesondere
bei Stühlen häufig vorkommenden Verschieben oder auch Kippen auf dem Fußboden scheuert
und hier Kratzer erzeugt. Beim Gegenstand der Erfindung ist dieser Nachteil dadurch
beseitigt, daß die Kunststoffeinlage aus dem Blechkörper des Fußes nach unten etwas
herausragt und an ihrem Aussenrand mit einem den Rand des Blechhohlkörpers untergreifenden
und nach unten abdeckenden, ringförmigen Vorsprung versehen ist. Auf der Zeichnung
ist die Erfindung beispielsweise dargestellt.
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Dabei zeigen : Fig. 1 einen Möbelgleiter in schaubildlicher Ansicht
und etwa natürlicher Größe, Fig. 2 und 3 denselben Möbelgleiter in einem vergrößerten
Längsschnitt und einer vergrößerten Draufsicht,
| Fig. 4-6 verschiedene Stufen des Herstellungsverfah- |
| rens der beim Möbelgleiter nach Fig. 1-3 ver- |
| wendeten |
| Fig. 7 eine etwas abgeänderte Ausführung des Möbel- |
| v |
gleiters in einem vergrößerten Längsschnitt.
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Der in den Fig. 1-4 dargestellte Möbelgleiter umfaßt eine auf den
Möbelfuß aufzusteckende Hülse A und einen daran kugelgelenkig abgestützten Gleitfuß
B. Die Aufsteckhülse ist nahtlos und hat einen kreisrunden Querschnitt. Sie ist
in einem kurzen Abstand von ihrer Unterkante mit einem ebenen Innenflansch 3 versehen.
Der oberhalb dieses Flansches liegende, zur Aufnahme des Möbelfußes bestimmte Hauptteil
1 der Hülse ist konisch gestaltet, derart, daß er sich nach oben allmählich erweitert.
Der unterhalb des Flansches 3 liegende kurze Endteil 2 der Hülse ist dagegen im
wesentlichen zylindrisch gestaltet. Er kann aber auch etwas konisch sein, jedoch
abweichen vom Hauptteil 1, derart, daß er sich nach unten etwas erweitert. In beiden
Fällen ist der Durchmesser des Endteiles 2 im wesentlichen oder nahezu gleich dem
Durchmesser des in Höhe des Flansches 3 liegenden unteren Endes des Hülsenhauptteiles
1, so daß der Endteil 2 gegenüber dem Hauptteil in radialer Richtung nicht vorspringt.
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Bei der Herstellung der mit einem Innenflansch versehenen Aufsteckhülse
kann so verfahren werden, daß zunächst ein Abschnitt eines nahtlosen, zylindrischen
Rohres in die Form einer koni-
| schen Hülse A' (Fig. 4) gepreßt und in diese an derjenigen |
| Stelle, wo der Flansch sich befinden soll, eine nach innen
vor- |
| nt~ ; rs 38 0 ; w n A) |
| springende Sicke 3' (Fig. 5) eingepreßt wird. Alsdann werden
die |
| Wände der Sicke in Achsrichtung der Hülse zusammengedrückt |
| (Fig. 6), wodurch die Sicke in einen ebenen Innenflansch 3
um- |
geformt wird. Das Zusammendrücken der Sickenwände geschieht mit
Hilfe. zweier von entgegengesetzten Seiten her in die Hülse eingeführter Preßstempel,
von denen der ojre konisch ist und in den Hauptteil 1 der Hülse paßt, während der
andere zylindrisch gestaltet ist derart, daß er den unteren ursprünglich konischen
Endteil 2 der Hülse in eine zylindrische Form drückt.
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Wenn der Endteil 2 sich nach unten etwas erweitern soll, kann unten
ein etwas konischer Preßstempel verwendet werden.
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Der Gleitfuß B besteht aus einem mit einer Einlage 4 aus Kunststoff
versehenen Blechhohlkörper 5. Dieser Hohlkörper hat die Form einer flachen Haube,
aus dessen Decke ein mittlerer, etwa halbkugelig gewölbter Vorsprung 6 herausgedrückt
ist, der oben eine mittlere Öffnung 7 enthält. Die Kunststoffeinlage 4 hat die Form
einer mit einer Randverstärkung versehenen Platte, die in ihrer Mitte einen hohlen,
zylindrischen Vorsprung 8 aufweist, der mit seinem halbkugelig begrenzten oberen
Ende innen an der Decke des hohlkugeligen Vorsprunges 6 des Blechkörpers 4 anliegt
und diesen so abstützt. Der Vorsprung 8 ist gleichfalls mit einer mittleren Öffnung
versehen, deren Weite der Weite der Öffnung 7 entspricht.
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Der kugelig gewölbte Vorsprung 6 des Blechkörpers 5 dient als Gelenkzapfen
zur gelenkigen Abstützung des Gleitfußes B an der Aufsteckhülse A. Die Abstützung
geschieht dadurch, daß der Vorsprung 6 sich mit seiner Kugelfläche an der Stirnkante
des unteren Endteiles 2 der Aufsteckhülse anlegt (Fig. 3). Um den Gleitfuß mit der
Aufsteckhülse unverlierbar und so zu verbinden, daß er nach allen Seiten verschwenkt
werden kann, sind
folgende Mittel vorgesehen. Im Innern des hohlen
Gelenkzapfens 6,8 des Fußes B ist eine kugelig gewölbte Haltescheibe 9 angeordnet,
die den Rand der Öffnung 7 dieses Zapfens untergreift, während im Innern der Aufsteckhülse
A eine Gegenscheibe 10 angeordnet ist, die sich an der Oberfläche des ebenen Innenflansches
3 abstützt. Die beiden Scheiben 9 und 10 sind durch einen, durch die Öffnung 7 des
Gelenkzapfens hindurchtretenden Niet 11 fest miteinander verbunden.
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Die in Fig. 1-3 und 6 gezeigte Gestaltung des unteren Endteiles 2
der Aufsteckhülse A wird bei Hülsen angewendet, deren
| unterer Enddurchmesser von Haus aus im richtigen Verhältnis |
| zu dem am Gleitfuß A vorgesehenen, etwa halbkugeligen Gelenk-- |
zapfen 6 steht. Hat die Hülse eine kleinere lichte Weite, wie dies in Fig. 7 der
Fall ist, dann wird die in der letztgenannten Abbildung gezeigte abgeänderte Ausführung
angewendet, bei der das untere Hülsenende 2 auf einen dem Gelenkzapfen des Fußes
angemessenen Durchmesser erweitert ist. Diese Erweiterung wird bei der Umwandlung
der in die Hülsenwandung eingepreßten Sicke 3'in einen ebenen Innenflansch 3 durch
den unteren Preßstempel vorgenommen. Hat die Aufsteckhülse eine größere lichte Weite
als in Fig. 1-6 angenommen, dann kann so vorgegangen werden, daß der untere Endteil
2 der Hülse auf einen kleineren'Durchmesser eingezogen wird. Dieses Einziehen geschieht
zweckmäßig vor dem Anbringen der Sicke 3', nämlich beim Umpressen des zylindrischen
Ausgangswerkstückes in die Form einer konischen Hülse. Der als Ausgangswerkstück
verwendete Rohrabschnitt wird also nur in einer dem Hauptteil 1 der Hülse
entsprechenden
Teil konisch gepreßt, auf seinem unteren Endteil 2 dagegen zu einem Zylinder von
kleinerem Durchmesser eingezogen. Dabei entsteht zwischen dem Hauptteil und dem
unteren Endteil der Hülse ein stark konisches Zwischenstück, das durch Einpressen
einer Sicke und Zusammendrücken der Sickenwandung in einen Innenflansch umgeformt
wird. In all diesen Fällen kann in Verbindung mit dem gleichen Gleitfuß eine Mehrzahl
von verschieden weiten Hülsen verwendet werden. Bei noch weiteren Hülsen kann man
die bekannte Ausführungsform der Aufsteckhülse verwenden, die darin besteht, daß
der untere Teil der Hülsenwandung in Bogenform einwärts gekrümmt ist, um die Öffnung
des unteren Hülsenendes auf den Kugelgelenkzapfen des Fußes fassend zu machen und
gleichzeitig eine Auflagerfläche für die Gegenscheibe 10 zu schaffen. Wie ersichtlich,
ist es auf die beschriebene Weise möglich, einen und denselben Gleitfuß bei zahlreichen
Aufsteckhülsen verschiedener Weite anzuwenden.
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Die einen Teil der Festhaltemittel für den Gleitfuß bildende Gegenscheibe
10 kann wahlweise starr oder federnd ausgebildet sein. Bei federnder Ausbildung
besteht sie zweckmäßig aus einem elastisch biegsamen Kunststoff.
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Der in den Zeichnungen veranschaulichte Gleitfuß zeigt insofern noch
eine Besonderheit, als seine Kunststoffeinlage so bemessen ist, daß sie mit ihrer
als Standfläche dienenden Unterfläche aus dem abwärts gerichteten Außenrand des
Blechhohlkörpers-5 etwas herausragt und daß sie mit einem diesen Rand
| J |
| des Blechkörpers untergreifenden, ringförmigen Vorsprung 12
ver- |
| sehen ist. Dieser Vorsprung deckt, wie ersichtlich, die schar- |
fe Blechkante des Gleitfußes nach unten ab, so daß diese nicht auf dem Fußboden
scheuern kann.
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Natürlich beschränkt sich die Erfindung nicht auf die dargestellten
und beschriebenen Beispiele, vielmehr sind mancherlei Abänderungen derselben sowie
andere Ausführungsformen möglich.
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Insbesondere kann die beschriebene Verbesserung des Gleitfußes, die
darin besteht, daß der Rand des Blechhohlkörpers 5 durch einen ringförmigen Vorsprung
12 der Kunststoffeinlage 4 abgedeckt ist, auch bei Möbelgleitern mit anderer Ausbildung
ihres Kugelgelenkes verwendet werden. Auf die Umformung der in die Wandung der Aufsteckhülse
eingepreßten Sicke 3'in einen ebenen Flansch kann gegebenenfalls verzichtet werden.
Die Gegenscheibe
| 10 wird dann an der Oberseite der Sicke 3'abgestützt, die ent- |
weder, wie gezeichnet, einen etwa halbkreisförmigen Querschnitt oder aber auch einen
anderen, z. B. dreieckigen Querschnitt erhalten kann. Die Umformung der Sicke 3'in
einen ebenen Flansch 3 ist wegen der besseren Abstützung der Gegenscheibe vorzuziehen.
Statt des gezeichneten kreisrunden Querschnittes könnte die Hülse auf ihrem Aufsteckteil
1 auch einen länglich runden oder eiförmigen Querschnitt aufweisen. Der untere Endteil
2 wird dagegen stets kreisrund ausgeführt.