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Gebrauchsmusteranmeldung D 1677 : "Buchversandhillle."
| Anmelder : Firma Papier und Pappe AG., Zweigniederlassung Oberau, |
| (13 a) Oberau (Loisach), bei Garmisch-Partenkirchen |
Die bisher gebräuchlichen Buchhüllen werden im allgemeinen vor Aufnahme des Buches
hergestellt, wobei die einzelnen Teile der Buchhülle durch Kleben oder Heften miteinander
verbunden werden müssen. Will man aus Platzersparnisgründen vom Kartonagenhersteller
nicht die fertigen Buchhüllen, sondern die flachliegenden Zuschnitte beziehen, dann
muß der Verbraucher unter Verwendung von Heftmaschinen oder Leim erst die Buchhüllen
vor Aufnahme des Buches herstellen. Dies ist nicht nur umständlich, sondern auch
unzweckmäßig, denn das Buch kann bei Verwendung von Heftklammern beschädigt und
bei Verwendung von Leim beschmutzt werden, wenn man nicht vor dem Einstecken des
Buches das Trocknen des Leimes abwarten will.
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Die vorliegende Neuerung betrifft eine Buchhülle, die in flachliegendem
Zustand angeliefert, im Augenblick des Verpackens des Buches gefaltet und durch
einen Steckverschluß zusammengehalten wird. Die Neuerung ist in den beiliegenden
Abbildungen dargestellt, wobei Abb. 1 den Zuschnitt und Abb. 2 die geschlossene
Buchhülle zeigt. Die bei der Beschreibung der Buchhülle verwandten Bezeichnungen
"oben","unten".,"senkrecht","waagerecht"beziehen
sich auf das die Lage dieser Teile an der flachliegenden um das Buch gelegten Hülle.
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Zwischen der viereckigen Bodenfläche a und der viereckigen Deckelfläche
h befindet sich durch Biegelinien getrennt die senkrechte Seitenwand b. An der gegenüberliegenden
Seite der Bodenfläche a ist die senkrechte Seitenwand c und an den übrigen Bodenkanten
der Grundfläche a, ebenso wie an den entsprechenden Oberkanten der Deckfläche h
sind die senkrechten Seitenwände d, e, f und g angelenkt. An den Oberkanten der
senkrechten Seitenwände c, d und e befinden sich die Übergreifklappen i, k und 1
während die waagerechten Oberkanten der senkrechten Seitenwände f und g mit den
abgeschrägten und in oberen Steckverschlüssen o, auslaufenden Übergreifrändern m,
n versehen sind. Außerdem sind an den senkrechten Seitenkanten der senkrechten Seitenwände
d und e die senke rechten Laschen d1, d2 bzw. e1, e2 angelenkt.
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Zum Einpacken wird das Buch auf die Bodenfläche a gelegt, dann richtet
man die Seiten c, d und e auf, schlägt die Seitenlaschen d1, d2 und e1, e2 nach
innen und biegt die Übergreifklappen i, k und 1 über das Buch. Dann wird die Deckelfläche
h über das Buch geschlagen, das Buch herumgedreht, die Seitenflächen f und g hochgebogen
und die Ohren o und p in die Schlitze q und r gesteckt.
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Diese Buchhülle kann flachliegend transportiert werden, und das
Buch
wird mit wenigen Handgriffen in die Hülle eingeschlagen, wobei diese ohne Anwendung
von Heftklammern oder Klebstoff verschlossen wird. Ein besonderer Vorteil besteht
darin, daß die besonders beanspruchten Kanten des Buches durch die senkrechten Laschen
d. j dp bzw. e, e2 besonders geschützt sind.
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S chutzansprüche 1. Buchversandhülle aus rill-oder biegefähigem Material
wie Karton, Voll-oder Wellpappe, bestehend aus den durch die senkrechte Seitenwand
b miteinander verbundenen Boden-bzw.
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Deckelflächen a bzw. h, wobei an die der senkrechten Seitenwand b
gegenüberliegende Kante der Bodenfläche a, die senkrechte Seitenfläche c mit dem
waagerechten Ubergreifrand i angelenkt ist, während an die übrigen waagerechten
Seiten der Bodenfläche a die senkrechten Seitenwänden d bzw. e mit den Übergreifrändern
k bzw. 1 und an die entsprechenden waagerechten Oberkanten der Deckelfläche h die
senkrechten Sitenwände g bzw. h und an diese die Ubergreifränder m bzw. n angelenkt
sind, wobei die letzteren in Steckverschlüsse o und p auslaufen und die Bodenfläche
a Schlitze p und q für das Einstecken der Steckverschlüsse aufweist.