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Abdeckplatte für Innenraumschaltanlagen der offenen Bauweise.
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Die Neuerung bezieht sich auf Abdeckplatten für Innenraumschaltanlagen
der offenen Bauweise bzw. für sogenannte Kombinationsschaltanlagen, die beispielsweise
aus einem Unterteil der gekapselten und einem Oberteil der offenen Bauweise bestehen,
und hat u. a. die Aufgabe, die Gefährdung des Bedienungspersonals durch die bei
Kurzschlüssen in der Schalt zelle entstehenden Lichtbogeneinwirkungen auf ein Mindestmaß
zu beschränken. Bei gekapselten Schaltanlagen sind die Voraussetzungen für einen
ausreichenden Schutz des Bedienungspersonals durch die allseitige Stahlblechverkleidung
gegeben. Anders verhält es sich dagegen bei Innenraumschaltanlagen der offenen Bauweise.
Es ist zwar in diesem Fall der Leistungsschalterraum gegen den Bedienungs-bzw. Kontrollgang
durch Stahlblechtüren oder Wände, die noch mit feuerfestem Material verstärkt werden
können, entsprechend abgeschirmt, doch weist der Trennschalterraum sowie das darüber
angeordnete Sammelschienensystem keinerlei Abdeckung auf und ist gegen den Bedienungs-bzw.
Kontrollgang
vollkommen offen. Das Bedienungspersonal ist also bei einem etwaig auftretenden
Kurzschluß im Trennschalterraum in höchstem Grade gefährdet, wobei noch. erschwerend
hinzukommt, daß durch eine im allgemeinen abfallende Neigung von Boden und Decke
des Trennschalterraumes die Druckwelle im ungünstigen Fall schräg nach unten auf
das Bedienungspersonal gerichtet ist. Die Gefährdung kann auch durch die Anbringung
von Druckentlastungsöffnungen im Trennschalterraum nicht vermindert werden, da es
sich gezeigt hat, daß der Feueraustritt zum größten Teil aus den offenen Seiten
des Trennerraumes erfolgt.
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Es ist bereits vorgeschlagen worden, die zum Kontroll-bzw.
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Bedienungsgang offenen Trennschalterraumseiten mit Abdeckvorrichtungen,
z. B. sogenannten Leitplatten, zu versehen, die derart angeordnet sind, daß die
heißen Lichtbogengase schräg nach oben austreten. Diese Schutzmaßnahmen haben sich
in der Praxis but bewahrt und wesentlich zur Verringerung der Gefahrenmomente für
das Bedienungspersonal beigetragen. Sie stellen aber noch keinen vollkommenen Schutz
dar und sind, zumal bei großer Netzkurzschluleistung, nicht immer ohne weiteres
ausführbar.
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Die vorliegende Neuerung betrifft eine weitere Schutzanordnung, durch
die die Sicherheit des Bedienungspersonals in noch höherem Mae gewährleistet ist.
Sie kann entweder allein oder aber auch in Verbindung mit den schon vorgeschlagenen
Abdeckvorrichtungen angewendet werden. Es ist bekannt, den oberen Teil des im Bereich
der Trennschalter und Sammelschienen liegenden Bedienungs-bzw. Kontrollganges durch
Schutzwünde gegen den unteren begehbaren Teil abzuschließen. Durch das Einfügen
dieser Schutzwtinde wird ein höchstes Maß an Sicherheit erreicht, da das Bedienungspersonal
praktisch vollkommen gegen die direkte und indirekte Einwirkung eines im Trennschalterraum
entstehenden Lichtbogens geschützt ist.
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Für den Betrieb der Anlage hat es sich dabei als vorteilhaft herausgestellt,
die Schutzwand derart auszubilden und anzuordnen, daß die Trennschalter sowie die
Sammelschienen im Bedarfsfalle, beispielsweise bei einer Revision der Anlage, ohne
Schwierigkeiten zugänglich sind. Die Neuerung sieht nun klapp-bzw. drehbar oder
verschiebbar anzubringende Abdeckplatten vor, die bei einreihiger Schaltanlage entweder
an den Schaltzellen oder an der gegenüberliegenden Wand befestigt werden können.
Im Fall, daß die Abdeckplatten an der Schaltanlage befestigt werden, ist dabei die
Anordnung so getroffen, da die Platten in aufgeklappter Stellung abgenommen werden
können, um die Zugänglichkeit zum Trennschalterraum bzw. zu den Sammel-
| schienen zu ermöp |
| schienen zu ermöglichen. Bei zweireihigen Schaltanlagen |
hat es sich als zweckmäßig erwiesen, zwischen den beiden Reihen vertikale Trennwände
zur Befestigung oder zur Auflage der Abdeckplatten vorzusehen. Diese vertikalen
Trennwände, die vorzugsweise bis in den Bereich des Trennschalterraumes herunterreichen,
dienen dabei gleichzeitig zur gegenseitigen Abschirmung der gegenüberliegenden Schaltzellen.
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Eine andere Ausführungsmöglichkeit der Abdeckplatten besteht darin,
diese verschiebbar auszubilden, oder sie so auszufuhren, daj3 sie zusammengefaltet
werden können. Um auch im abgedeckten Zustand die Trennschalter kontrollieren zu
können, werden zu diesem Zweck die Abdeckplatten und gegebenenfalls, soweit vorhanden,
die vertikalen Trennwände vollständig oder teilweise aus Sicherheitsglas oder einem
ähnlichen durchsichtigen und druck-und hitzebeständigen Glas, das den Anforderungen
Genüge leistet, hergestellt. Um eine Arretierung der Abdeckplatten in ihrer jeweiligen
Stellung zu gewährleisten, sind Riegel, Verschlüsse oder dergleichen vorgesehen,
mit denen die Platten festgestellt bzw. festgeklemmt werden.
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Unter der Vielzahl der AusbildungsmUglichkeiten sind einige Beispiele
in der Zeichnung dargestellt. In den einzelnen Figuren ist dabei jeweils der geöffnete
Zustand, der den Zugang zu den Trennschalter bzw. den Sammelschienen ermöglicht,
strichliert gezeichnet.
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Figur 1 zeigt beispielsweise eine schwenkbare Abdeck-
| platte a, deren Drehpunkt an der der Schaltwelle gegen- |
überliegenden Wand liegt, oder wenn der Abstand zu groß ist, an einem Wandvorsprung,
Träger oder dergleichen.
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Im geschlossenen Zustand ist der Bedienungsgang b bzw.
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Kontrollgang vollständig gegen den oberen Teil der Schaltzelle mit
dem Trennschalterraum c und den Sammelschienen d abgeschlossen.
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Figur 2 zeigt eine Ausführung, bei der sich der Drehpunkt der Abdeckplatten
an der Schaltzelle befindet. In diesem Fall wird die Platte erst in die senkrechte
Lage gebracht und kann dann abgenommen werden.
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Die Verwendung faltbarer Abdeckplatten zeigt die Figur 3, bei der
zwei Teilplatten in einem Rahmen lagern und mittels eines Seilzuges oder dergleichen
zusammengefaltet werden.
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In Figur 4 ist der Rahmen als schiefe Ebene ausgebildet, und der Seilzug
greift am Ende der faltbaren Plattenanordnun Ein. Natürlich besteht auch die Möglichkeit,
die Plattenanordnung in diesem Falle ganzteilig auszubilden.
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Figur 5 zeigt eine Plattenanordnung, die in der Mittelachse drehbar
ist. Die Drehpunkte sind dabei in Rahmen oder dergleichen gelagert. Natürlich ist
es nicht unbedingt erforderlich, die Abdeckplatten schwenk-bzw. drehbar auszuführen,
sondern es besteht auch die Möglichkeit, sie in Richtung des Bedienungsganges zu
schieben, wobei es zweckmäßig ist, nebeneinanderliegende Platten jeweils in verschiedenen
Ebenen anzuordnen, so daß beim Verschieben einer Platte diese über oder unter die
Nachbarplatte gleitet.
Figur 6 zeigt die Anordnung von schwenkbaren
Abdeckplatten bei gegenüberliegenden Schaltzellen. Die Abdeckplatten sind dabei
an einer vertikalen Trennwand e drehbar befestigt, die sich bis in den Bereich des
Trennschalterraumes erstreckt und somit die beiden Schaltanlagenteile gegeneinander
abschirmt. Ansprüche :