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Verstellbarer Verschluß für Mappen, Aktentaschen oder dergleichen.
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Die Erfindung betrifft einen verstellbarer Verschluß für Mappen, Aktentaschen
oder dergleichen mit einem auf der Taschenwand angeordneten Gegenschließteil und
einem an der Mappenkaape sitzenden Schloßgehäuse, welches mit einem aushebbar in
das Gegenschließteil einrastenden Fallenriegel versehen ist, dessen vordere abgeschrägte
Fallenfläche in eine vom Bodenblech gebildete Rinne des Schloßgehäuses ragt.
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Derartig bekanntgewordene Verschlüse zeichnen sich besonders durch
eine erleichterte Handhabung aus. Doch ist ihre gesamte Bauhöhe relativ hoch,
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es entsteht ein Problem, insbesondere beaflilich der leichten Schließbetätigung,
wenn es gilt, solche Verschlüsse in einer möglichst flachen Gesamtbauform zu erstellen.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine gattungsgemäßen
Verschluß derart auszubilden, daß eine flache Bauform und trotzdem eine leicht herbeizuführende
Schließung verwirklicht ist.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der Fallemkopf in
eine Nut der Bodenplatte der Schloßgehäuses ragt.
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Ein vorteilhaftes der Erfindung besteht darin, daß die Mat sich in
Bereich einer ausgedrückten Rippe der Bodenplatte befindet und der Fallenkopf gegenüber
dem Fallenschwanz stufenförmig abegsetzt ist.
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Ferner ist es erfindungsgemäß günstig, wenn die der Fallenfläche gegenüberliegende
Stufenkante an der End-Querkante der Nut oinen Anschlag findet.
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Schließlich ist es gemäß der Erfindung noch vorteilhaft, daß die der
Rippe benachbarte Teil-Bodenfläche der Bodenplatte vertieft liegend angeordnet ist
und die Scheitelfläche der Rippe auf der Hahe derjenigen Teil-Bbdenfllcbe angeordnet
ist, die auf der anderen Seite der Rinne liegt.
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Zufolge dieser Ausgestaltung ist ein gattungsgemäß Schloß in einer
äußerst flachen Bauforn geschaffen.
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Dieser Verschluß kann jeder Tasche, Mappe oder dergleichen zugeordnet
werden. Insbesondere eignet er sich in vorteilhafter Weise dazu, wenn es darum geht,
Mappen, Aktentaschen oder dergleichen in einer möglichst flaschen Gesamtbauhöhe
zu erstellen.
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Die den Verschluß auszeichnende Grundtzuform erfährt keine Veründerung.
Dadurch, daß de3r Fallenkopf in eine Nut der Bodenplatte des Schloßgehäuses ragt,
resultiert hieraus eine geringe Gesamtbauhöhe bei leichter Schließbetätigung. Der
Fallenkopf kann in seiner Höhe groß bemessen werden und es ist daher möglich, die
Fallenschräge in steilen Winkel und genügend lang auszubilden. Es ist hierdurch
eine Schließung mit nur geringem Kraftaufwand durchführbar. Die Nut ist vorteilhafterweise
im Bereich der ausgedrückten Rippe der Bodenplatte
vorgesehen, wodurch
die Bodenplatte zusätzlich eine Stabilisierung erhält. Der Fallenkopf ist gegenüber
dem Fallenschwanz stufenförmig abgesetzt. Diese Stufenkante liegt der Fallenfläche
gegenüber und findet in zurückgeschobener Stellung des Fallenriegels an der End-Querkante
der Nut einen zusätzlichen Anschlag. Letzters ist vorteilhaft, wenn die aus dem
Schloßgehäuse herausragende Handhabe nicht winkelförmig ausgebildet ist, sondern
sich in Form einer flachen Nase erstreckt. In verriegelter Stellung des Verschlusses
ist eine gute Abstützung des Schloßgehäuse verwirklicht, da die an einer Seite der
Rinne angeordnete Scheitelfläche der Rippe auf gleicher Höhe mit der Teil-Bodenfläche
liegt, die auf der anderen Seite der Rinne angeordnet ist. Die Tatsache, daß die
der Rippe benachbarte Teil-Bodenfläche vertieft liegend vorgesehen ist, gestattet
beim Schließen eine gewise Einsicht auf den mit Rastöffnungen versehenen Steg des
Gegenschließteiles. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß auch bei vollen Taschen
die obersten Rastöffnungen des Gegenschließteiles ausgenutzt werden. Man erhält
durch die vertieft liegende Teilbodenfläche auch
Vorteile für den
günstigen Hinbau weiterer Schloßeingerichtteile, insbesondere der Zuhaltungsfeder.
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Der Gegenstand ist auf der Zeichnung in einen Ausführungsbeispiel
dargestellt, und zwar zeigen: Abb. 1 eine Vorderansicht des Verschlusses, Abb. 2
eine Ansicht von der die Betätigungstaste aufweisenden Seite, Abb. 3 die Ansicht
der gegenüberliegenden glatten Seite, Abb. 4 eine Rückansicht des Verschlusses in
vergrößerter Darstellung, Abb. 5 den Schnitt nach der Linie A - 3 der Abbildung
4 und Abb. 6 einen Schnitt gemäß der Linie C - D der Abbildung 4 mit im Querschnitt
dargestellten und dem Schloßgehäuse zugeordnetem Gegenschließteil.
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An der die Taschenewand 1 überdeckenden Klappe 2 ist das Schloßgehäuse
3 befestigt, welches nach vorn über den Klappenrand vorsteht.
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Das Schloßgehäuse 3 bildet zusammen mit dem auf der Taschenwand 1
sitzendem Gegenschließteil den Taschen- bzw. Mappen verschluß.
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Das Gegeschließteil setzt sich aus dem an einer Platte 4 befestigten
U-förmigen Steg 5 und einem Gurt 6 zusammen. Letzterer überragt vorzugsweise den
U-förmige Steg 5, so daß die Gurtrander Führungskanten dargestellen. Der eine Schenkel
des U-förmigen Steges 5 ist mit den leiterförmig angeordneten Rastöffnungen 76 versehen.
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Das Schloßgehäuse 3 besitzt die Bodenplatte 8, die eine der Höhe des
Steges 5 angepaßte Rinne 9 ausbildet. Die Bodenplatte 8 formt ferner eine Rippe
10, derart, daß die der Rippe benachbarte Teil-Bodenflächen 11 vertieft liegend
angeordnet ist.
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Die Scheitelfläche 10' der Rippe 10 dagegen befindet sich auf der
Höhe derjenigen Teil-Bodenflächen 12, die auf der anderen Seite der Rinne 9 liegt.
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In der Scheitelflächen 10' der ausgedrückten Rippe 10 ist eine Nute
13 vorgesehen, welch letztere sich bis in den Bereich der Seitenwand 9, der Rinne
9 fortsetzt.
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Der Fallenkopf 14 eines Fallenriegels 15 ragt in diese Nut 13 und
tritt alt seiner steil verlaufenden Fallenflächen 16 in der Rinne 9. Unter Ausbildung
einer Stufe 17 geht der Paenkopf 16 in den Fallenschwanz 18 über. Einen zusätzlichen
Anschlag findet der Fallenriegel 15 in zurückgeschobener Stellung an der End-Querkante
19 der Nut 13, indem die der Fallenflächen 16 gegenüberliegende Stufen 17 diese
Querkante 19 beaufschlagt.
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Der Fallenschwanz 18 und Fallenkopf 14 sind von einer Abwinkelung
des Fallenriegels 15 gebildet.
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Letztere ist plattenförmig gestaltet und überbrückt die Rinne 9. Gegenüberliegend
zu der den Fallenkopf und Fallenschwanz bildenden Abwinkelung besitzt der Fallenriegel
15 eine weitere Abwinkelung 20, an welche die Drehfeder 21 iit ihrem Bnde 21' angreift,
während sich das andere Ende 21'' an der einen Wind 22 der Bodenplatte 8 abstützt.
Hierdurch ist der Fallenriegel 15 stets in Schließrichtung beaufschlagt.
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Die Schließbewegung des Fallenriegels 15 ist zufolge der die Seitenwand
9' der Rinne 9 beaufschlagenden Stützfläche 23 des Fallenschwanzes 18 begrenzt.
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Das aus dem Schloßgehäuse 3 herausragende abgewinkelte Ende 24 des
Fallenriegels 15 dient als Handhabe und kann bei der Eindrückbewegung des Fallenriegels
ebenfalls einen Anschlag bilden.
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Beim Aufdrücken des Schloßgehäuses 3 auf das Gegenschließteil beaufschalgt
die Fallenfläche 16 des Fallenriegels 15 die eine Randkante des zum Gegenschließteil
zugehörigen Gurtes 6. Unter Überwindung der Federkraft wird der Fallenriegel 15
zufolge der schräg verlaufenden Fallenfläche 16 in Richtung des Pfeiles x gedrückt.
Sobald der Steg 5 weit genug von der Rinne Ö übergriffen ist, kann der Fallenkopf
16 in eine bereitstehende Rastöffnung 7 des Steges eintreten. Während dieser Aufdrückbewegung
stützt sich der Fallenknopf 14 mit seiner schmalen Kante 14 gegen die von der Nut
13 gebildeten Kante 9" der Seitenwand 9' der Rinne 9 ab, so daß .ine leicht durchzuführende
Schließung ermöglicht ist.
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Die Rinne 9 ist, wie aus Abbildung 4 ersichtlich, nach beiden Enden
trichterförmig erbreitert, damit der
Steg 5 des Gegenschließteiles
auch bei schiefer Stellung des Schloßgehäuses 3, was bei starker Spannung der Taschenklappe
vorkommt, leicht zum Eingriff in die Rinne 9 gebracht werden kann.
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Als Schließsicherung für den Fallenriegel 15 ist in an sich bekannter
Weise die durch einen Schlüssel zu betätigende Zuhaltungsfeder 25 vorgesehen, die
in vorgeschobener, in Richtung des Pfeiles y beweger Stellung den Fallenriegel 15
arretiert. Diese Zuhaltungsfeder 25 stützt sich auf der vertieft liegenden Teil-Bodenfläche
11 der Bodenplatte 8 ab und ist von einer Abwinkelung 26 der Bodenplatte 8 in ihrer
Stellung gesichert.
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Anstatt wie dargestellt und beschrieben, das Schloß mit einer Rinne
und den zugehörigen Steg an einer Platte anzuordnen, kann man auch in umgekehrter
Weise den Steg am Schloß und die entsprechende Rinne in der an der Taschenwand befestigten
Platte anbringen.