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Verstellbarer Verschluß für Mappen, Aktentaschen od. dgl. Die Erfindung
betrifft einen verstellbaren Verschluß für Mappen, Aktentaschen od. dgl. mit einem
auf der Taschenwand angeordneten rippenartigen Gegenschließteil und einem auf der
Klappe der Mappe sitzenden Schloßgehäuse, welches auf dem rippenartigen Gegenschließteil
verschiebbar geführt und mit einem aushebbar in den Gegenschließteil einrastenden
Fallenriegel versehen ist.
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Man hat bekanntlich bei Mappen, Aktentaschen u. dgl. eine Verstellbarkeit
der Schließweite der Klappe durch Anbringung eines sogenannten Leiterschlosses erreicht.
Diese Leiterschlösser sind in vielerlei Ausführungen bekannt. Sie sind entweder
so ausgebildet, daß eine an der Klappe sitzende Haspe in verschiedene, im Schloßgehäuse
vorgesehene Ausnehmungen senkrecht zur Taschenfläche eingesteckt bzw. umgesteckt
werden kann. Es ist aber auch bekannt, einen an der Klappe sitzenden Schließteil
in einen auf der Taschenvorderwand verschiebbar gelagerten Schloßteil parallel zur
Taschenwand einzustecken und ihn gemeinsam mit diesem zu verschieben.
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Ferner hat man auch eine, an der Klappe sitzende, mit einer Anzahl
von Rasten versehene Zunge in das fest an der Taschenwand angebrachte Schloßgehäuse
flach liegend einsteckbar ausgebildet.
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Endlich ist es auch bekannt, das Schloßgehäuse an der Klappe der Mappe
zu befestigen und es auf eine an deren Wand vorgesehene Reiterreihe auf- und verschiebbar
aufsitzend auszubilden, wobei eine Rastvorrichtung die Einstellung festhält.
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Hierdurch wird zwar die bekannte »Nievoll«-Verstellung erreicht, jedoch
ist die Handhabung der Verschlüsse umständlich, da das Inverbindungbringen bei entgegen
der Steckrichtung auftretenden Zugkräften erfolgen muß. Besonders aber ergibt sich
auch ein erschwertes Öffnen des Verschlusses, da man ein Ausrasten der in der Regel
als federnde Falle ausgebildeten Schließorgane bewirkt und außerdem das trennende
Herausziehen des Schließteiles aus dem Schloßgehäuse vornehmen muß.
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Die Erfindung bezweckt, einen Verschluß zu schaffen, dessen Handhabung
erleichtert ist.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der rippenartig ausgebildete
Gegenschließteil rechtwinklig profiliert und mit seitlichen Rastlöchern zum Eintritt
der Nase des Fallenriegels versehen ist und in eine Rinne hineinreicht, welche im
Bodenblech des Schloßgehäuses über dessen ganze Länge ausgebildet ist.
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Zufolge dieser Ausgestaltung wird durch ledigliches Aufdrücken des
Schloßgehäuses auf den Gegenschließteil die Wirkung einer Einrastung erreicht. Diese
Maßnahme kann mit einer einzigen Hand, gegebenenfalls sogar ohne Finger durch ledigliches
Aufschlagen auf das Schloßgehäuse vollführt werden.
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Durch die rechtwinklige Profilierung des Gegenschließteiles wird nämlich
erreicht, daß die Schheßung des Schlosses an jeder Stelle auf dem Gegenschließteil
erfolgen kann, also unabhängig davon, ob. die im Schloßgehäuse vorgesehene Fallennase
genau oberhalb eines der seitlichen Rastlöcher liegt. Beim Zudrücken des Schlosses
schnappt vielmehr die Fallennase hinter die durch die winkelförmige Prof!-lierung
gebildete Fühmngskante. Das Schloß ist danach in einer Vorrastung entsprechenden
Weise auf dem Gegenschließteil befestigt. Eine Verschiebung des Schloßgehäuses in
der Längsrichtung des Gegenschließteiles, beispielsweise durch eine Zugwirkung an
der Klappe, bedingt, daß die Fallennase in die nächstliegende Rastausnehmung einspringt.
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Im übrigen wird durch den erfindungsgemäß ausgebildeten Gegensehließteil
bewirkt, daß, unabhängig von dem Füllungsgrad der Mappe, das Schloß stets mit dem
gleichen Druck zu schließen ist, da an jeder Schließstelle stets die Falle um den
Betrag der geradlinig verlaufenden, die Führungskante ausbildenden Überschnappkantz
des Gegenschließteiles zurückgedrückt zu werden braucht.
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Durch die Tatsache, daß die im Bodenblech des Schlosses angeordnete
Rinne sich über die ganze Länge des Schloßgehäuses erstreckt, ist der Vorteil erreicht,
daß eine beliebig zu bemessende Verstellmöglichkeit trotz möglichst kleingehaltenem
Schloßgehäuse vorgenommen werden kann. Die Verstellmöglichkeit hängt vielmehr nur
von der Länge des, rippenförmigen Gegenschließteiles ab. Bei größerer Bemessung
kann dieser vermöge der sich über die
ganze Länge des Schloßgehäuses
erstreckenden Rinne über das Schloßgehäuse vorstehen.
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Um nun in einfacher und vorteilhafter Weise die im Boden des Schlosses
angeordnete Rinne fabrikatorisch herzustellen, ist gemäß der Erfindung das Bodenblech
des Schloßgehäuses zu einer Rinne gebogen, durch deren Seitenwandung die Nase des
unter Federwirkung stehenden Fallenriegels eintritt, der unter überbrückung der
Rinne mit der Auslösenase aus einem Stück besteht.
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Damit das Zusammenbringen von Schloß und Gegenschließteil auch bei
schiefgestellter Klappe leicht möglich ist, ist gemäß der Erfindung die Rinne nach
beiden Enden zu trichterförinig erweitert.
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Ferner kann man die Reibung des Fallenriegels in der überbrückung
dadurch gering halten und die Betätigung und insbesondere die ratschenartige Wirkung
der Falle erleichtern, indem erfindungsgemäß eine zur Schloßebene schiefgestellte
Fallenfeder und eine warzenartige, sich gegen die Schloßdecke anlegendeAusdrückung
des Fallenriegels vorgesehen ist, so daß der Fallenriegel durch die Wirkung dieser
Feder jeweils nur an einer kleinen, in der Drückrichtung der Feder liegenden Fläche
reibt und die Schloßdecke reibungsentlastet ist.
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Ein ratschenartiges Ausweichen der Fallennase bei der Längsverschiebung
des Schlosses auf dem Gegenschließteil beim Straffspannen der Mappenklappe erreicht
man in einfachster Weise dadurch, daß die seitlichen Rastlöcher zum Eintritt der
Fallennase durch freigeschnittene und geneigt in das Innere des rippenartig ausgebildeten
Gegenschließteiles abgebogene Lappen gebildet sind. Zufolge dieser Ausbildung weisen
die Rastlöcher eine geneigt stehende Bodenfläche auf, welche bei Verschiebungskräften,
die am Schloß angreifen, die Fallennase selbsttätig zurückdrücken. Im übrigen verwirklicht
diese Ausgestaltung eine herstellungstechnisch günstige Bauform des Gegenschließteiles.
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In der Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform der Erfindung
dargestellt. Es zeigt Abb. 1 eine Ansicht des Verschlusses von vom, Abb.
2 eine Ansicht von der die Auslösenase aufweisenden Seite, Abb. 3 die Ansicht
der gegenüberliegenden glatten Seite, Abb. 4 eine Darstellung des Schloßeingerichtes
in Vorderansicht des geöffneten Schloßkastens bei gesicherter Schließstellung, Abb.
5 eine gleiche Darstellung des Schloßeingerichtes in Auslösestellung, Abb.
6 einen Schnitt gemäß Linie A-B der Abb. 4, Abb. 7 eine Ansicht des
Schlosses von der Rück-Seite, Abb. 8 einen Querschnitt durch den Gegenschließteil
nach Linie C-D der Abb. 3 und Abb. 9 einen teilweisen Längsschnitt
in vergrößertem Maßstabe gemäß Linie E-F der Abb. 8.
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An der die Taschenwand 1 überdeckenden Klappe 2 ist das Schloßgehäuse
3 befestigt, welches nach vom über den Klappenrand vorsteht.
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Das Schloßgehäuse 3 bildet zusammen mit dem auf der Taschenwand
1 sitzenden Gegenschließteil 4, der aus einer von dem Schloß überbrückten
Rippe, die auf einer Platte 5 befestigt ist, besteht, den Taschen-bzw. Mappenverschluß.
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Das Gegenschließteil 4 setzt sich aus einem Steg 6
und einem
Gurt 7 zusammen; letzterer Überragt vorzugsweise den doppelwandig ausgebildeten
Steg, so daß die Gurtränder Führungskanten darstellen. Die eine Wandung des Steges
ist mit Rastlöchern 17 versehen.-Das Schloßgehäuse weist ein Bodenblech
8 auf, das in der Symmetrielinie x-x (s. Abb. 7) des Schloßkastens
zu einer der Höhe der Rippe des Gegenschließteiles 4 angepaßten Rinne
9 geformt ist. Durch eine Seitenwand 9' der Rinne tritt die Fallennase
10
des unter der Wirkung der Feder 11 stehenden Fallenriegels 12. Letzterer
ist plattenförmig gestaltet und überbrückt die Rinne 9. Durch die Abwinkelung
13
wird ein Führungslappen gebildet, an dem die Fallennase 10 angesetzt
ist und an dem auch der Schenkel einer zur Schloßbodenebene schiefgestellten Fallenfeder
11 angreift. An dem jenseits der Rinne 9 liegenden Fallenriegelrande
ist eine durch das Schloßgehäuse 3 nach außen durchtretende Auslösenase 14
ang geordnet.
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Die Fallennase 10 ist hochkant gestellt und an der Brustfläche
15 abgeschrägt, damit die Falle beim Aufdrücken auf den Gurt 7 der
Rippe 4 zurückgedrückt wird.
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Bei der Bewegung des Fallenriegels 12 ist der Druck der gespannten
Feder 11 gegen den Schloßboden gerichtet, so daß der Fallenriegel in der
Hauptsache auf der schmalen Kante der Abwinkelung 13 gleitend geführt ist.
Damit beim Aufdrücken der Fallennase 10 der Fallenriegel 12 ebenfalls eine
leicht gleitende Abstützung erhält, ist aus der Fläche des Fallenriegels eine sich
gegen die Schloßdecke anlegende warzenaltige Ausdrückung 16 ausgebildet.
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Die Rinne 9 ist, wie aus Abb. 7 ersichtlich, nach beiden
Enden zu trichterförmig erweitert, damit die Rippe 4 auch bei schiefer Stellung
des Schloßgehäuses, was bei starker Spannung der Taschenklappe vorkommt, leicht
zum Eingriff in die Rinne 9
gebracht werden kann.
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Die in der Wandung des Steges 6 angebrachten Rastlöcher
17 sind durch Freischneiden von Lappen 18 (s. Abb. 9) gebildet
und diese Lappen in zur Längsachse der Rippe 4 geneigter Stellung in das Steginnere
abgebogen. Hierdurch erzielt man dann eine ratschenartige Beweglichkeit, der eingreifenden
Fallennase 10.
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Als Schheßsicherung für die Falle ist in an sich bekannter Weise eine
durch Schlüssel zu betätigende Zuhaltungsfeder 19 vorgesehen, deren Sperrschenkel
gegen ausgepreßte Stützschultern 20 anliegen.
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Anstatt, wie dargestellt und beschrieben, das Schloß mit einer Rinne
und die zugehörige Rippe an einer Platte anzuordnen, kann man auch in umgekehrter
Weise die Rippe am Schloß und die entsprechende Rinne in der an der Taschenwand
befestigten Platte anbringen.