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DE1809134C - Vorrichtung zur Kontrolle der Schluß und Bremsleuchten eines Kraftfahrzeuges - Google Patents

Vorrichtung zur Kontrolle der Schluß und Bremsleuchten eines Kraftfahrzeuges

Info

Publication number
DE1809134C
DE1809134C DE19681809134 DE1809134A DE1809134C DE 1809134 C DE1809134 C DE 1809134C DE 19681809134 DE19681809134 DE 19681809134 DE 1809134 A DE1809134 A DE 1809134A DE 1809134 C DE1809134 C DE 1809134C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lamp
reserve
lights
normal
circuit
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19681809134
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English (en)
Other versions
DE1809134A1 (de
DE1809134B2 (de
Inventor
Der Anmelder Ist
Original Assignee
Waschkuttis, Gerhard, 5025 Stommeln
Filing date
Publication date
Application filed by Waschkuttis, Gerhard, 5025 Stommeln filed Critical Waschkuttis, Gerhard, 5025 Stommeln
Priority to DE19681809134 priority Critical patent/DE1809134C/de
Publication of DE1809134A1 publication Critical patent/DE1809134A1/de
Publication of DE1809134B2 publication Critical patent/DE1809134B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE1809134C publication Critical patent/DE1809134C/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Kontrolle der Schluß- und Bremsleuchten eines Kraftfahrzeuges, mit einem Normalstromkreis, an den die serienmäßig vorhandene Lampe angeschlossen ist, und mit einem Reservestromkreis, an den eine *5 neben der serienmäßigen Lampe angeordnete Reservelampe sowie eine am Armaturenbrett angebrachte Kontrollampe angeschlossen sind, wobei beide Stromkreise über ein Relais gekoppelt sind, das im stromlosen Zustand bei Ausfall der Normallampe den Reservestromkreis mit Reservelampe und Kontrollampe betätigt.
Bei Kraftfahrzeugen ist es Vorschrift,, daß die Tätigkeit der Blinker, die eine vom Kraftfahrer beabsichtigte Fahrtrichtungsänderung anzeigen, durch'55 eine am Armaturenbrett angeordnete Kontrolleuchte überwacht wird. Mit dem Aufleuchten eines Blinkers leuchtet gleichzeitig eine Kontrollampe am Armaturenbrett auf. Das Aufleuchten der Kontrolleuchte am Armaturenbrett zeigt dem Kraftfahrer somit an, daß der Blinker in Ordnung ist. Wenn trotz der Betätigung des Blinkereinschalthebels die Kontrollleuchte nicht aufleuchtet, dann ist zumindest einer der vier Blinker, von denen zwei an der Vorderfront des Fahrzeuges und zwei an der Rückfront des Fahrzeuges angeordnet sind, nicht in Ordnung.
Im Straßenverkehr ist vielfach zu beachten, daß an einem Kraftfahrzeug die Rücklichter und/oder die Bremslichter, die jeweils an oder im Bereich der Ecken des Fahrzeuges angeordnet sind, ausgefallen sind. Das hat schon zu folgenschweren Unfällen geführt. Leuchtet beispielsweise nur eines der beiden Rücklichter auf, dann kann ein Verkehrsteilnehmer der Auffassung sein, es würde sich um ein Motorrad handeln. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein Kraftfahrzeug mit entsprechender Breite. Die Unfälle kommen dann daher, weil die Breite des zu überholender. Fahrzeuges nicht richtig eingeschätzt wurde.
Schadhafte Bremslichter sind in ihren Folgen mindestens ebenso gefährlich. Werden beim Abbremsen eines Fahrzeuges die Bremslichter betätigt und leuchtet von den beiden vorgeschriebenen Bremslichtern nur eines auf, dann hat ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer vielfach den Eindruck, es würde sich um das Aufleuchten eines Blinkers handeln und der vor ihm fahrende Kraftfahrer wolle seine Fahrtrichtung ändern. Dieser Eindruck entsteht insbesondere dann, wenn der Fahrer des Fahrzeuges mit der schadhaften Bremslichtar,lage die Bremse nicht gleichmäßig betätigt, sondern wenn er dosiert in mehreren Intervallen abbremst, wie das vielfach üblich ist. Die daraus sich ergebende falsche Einschätzung eines vorher fahrenden Kraftfahrzeuges hat schon zu schwerwiegenden Unfällen geführt.
Es ist eine Vorrichtung d^r eingangs genannten Art bekannt (USA.-Patentschrift 2 540 410), die es ermöglicht, daß bei einem Ausfall nicht der Schluß- und Bremsleuchten, sondern der vorderen zwei Scheinwerfer eines Kraftfahrzeuge, sofort zwei zusätzliche Leuchten in Funktion treten, wobei der Ausfall der Hauptsci einwerfer und das automa tische Einschalten der Zusatzleuchten über am Armaturenbrett des Fahrzeuges befindliche Kontrolllampen dem Fahrer mitgeteilt werden. Dazu weist die bekannte Einrichtung zwei Normalstromkreise mit den beiden Normallampen auf und zwei Reservestromkreise an welche die Reservelampen so- : wie· amrArmatu: ;nbrett angebrachte Kontrollampen angeschlossen sind. Die Normalstromkreise und die Reservestromkreise rind jeweils über ein Relais gekoppelt. Bei Ausfall einer serienmäßig vorhandenen Lampe wird das zugehörige Relais stromlos, welches dann den jeweiligen Reservestromkreis schließt. Die bekannte Einrichtung ermöglicht also, daß beim Ausfall eines Hauptscheinwerfers bzw. einer Normallampe automatisch die zugehöiige Rese^elampe und gleichzeitig noch eine Kontrollampe am Armaturenbrett des Fahrzeuges eingeschaltet wird, so daß der Fahrer über den Ausfall der Normallampe und über die automatische Einschaltung der Reservelampe unterrichtet wird.
Die bekannte-Vorrichtung, weist Nachteile auf. So leuchtet bei Ausfall einor Normallampe die Reservelampe zusammen mit der zugehörigen Kontrolllampe am Armaturenbrett auf, welche letztere auch dann weiterleuchtet, wenn die Reservelampe ebenfalls ausgefallen ist. Bei der bekannten Vorrichtung kann also ein Defekt der Reservelampe nicht bemerkt werden, was unbefriedigend ist. Insbesondere ist keine Kontrolle der Funktionstätigkeit der Reservelampe in der Weise gegeben, daß die Kon- -„-£ trollampe aufleuchtet, wenn die Reservelampe aus- .... fällt. ^
Es ist auch eine Schaltanordnung bekannt (deut- "J*
sehe Auslegeschrift 1 141366), bei welcher beim Ausfall eines elektrischen Verbrauchers, zum Beispiel einer Glühlampe, durch ein Relais selbsttätig ein Ersatz verbraucher, zum Beispiel ebenfalls eine Glühlampe eingeschaltet wird, d. h. bei Durchbrenneu -ihlt Normallampe wird automatisch eine Ersatzlampe eingeschaltet. Mit dem Umschalten von der Normallampe auf die Ersatzlampe kann dabei gleichzeitig irgendeine andere Anzeige bewirkt werden. J. h. mit der Ersatzlampe kann gleichzeitig bei- i< > spiel·..-.eise eine Kontrollampe aufleuchten, wie das auch !>ei der vorstehend beschriebenen Vorrichtung der > all ist. Bei der bekannten Schaltanordnung kön;".-Ii auch mehrere' Ersatzlampen mit ihren zugehiv;-.-· η Kontrollampen nacheinander je nach erfoltten '< lurchbrennen automatisch eingeschaltet werdei -.<> daß hierdurch die Funktionstüchtigkeit softi-: .ler Normallampe als au^h der jeweils eingesct !en Reservelamp- überwacht werden kann. Di. \ft des Uberwachens der Funktionstüchtigkeit de- . osL-ivelampe ist jedoch sehr aufwendig und d lic,-ir ilen Einbau in Kraftfahrzeugen nicht geeii.·' '·
1 r Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine ei hc Kontrolleinrichtung zu schaffen, mit der bei eii -Ί Beleuchtungssystem eines Kraftfahrzeuges πι, s'ormal- und Re?'_rvelampe nicht nu. dio Funkle Tüchtigkeit der Normallampe, sondern auch die de lieservelampe überwacht werden kann.
fi'.ese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der cm viiigs genannten Art erfiudungsgemäß dadurch gi-!i)-.t, daß im Reservestromkreis ein Schalter ang!.iiinet ist, mit dem der Reservestromkreis zu trenne υ und die Reservelampe mit dem Normalstromkf.-,s zu verbinden ist.
Dadurch, daß der Reservestromkreis mittels eines St halters zu trennen und die Reservelampe mit dem Normalstromkreis zu verbinden ist, wird der besondere Vorteil erreicht, daß nach Defektwerden d^t-, Rück- bzw. -bremslichtbirne, d.h. nach Aufleuchten der Reserverück- bzw. Reservebremslichtbirne auch diese genauso wie die Normallampe überwacht werden kann, d. h. die Kontrollampe leuchtet nur auf, wenn die Reiervelampe ihrerseits defekt wird. Man hat so eine gute Kontrolle für die Reservelampe, bis die Normaliampe erneuert ist. Anschließend ist der Reservestromkreis mittels des Schalters wieder zu schließen.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist auch im Normalstromkreis ein Schalter angeordnet, mit dem der Normalstromkreis zu unterbrechen ist. Auf diese Weise kann, sofern nach der Erneuerung der Nurmallampe die Umschaltung auf den Ausgangszustand vergessen wurde, letzteres bei Defektwerden der Reservelampe nachgeholt werden, so daß der ursprüngliche Zustand dann wieder hergestellt ist.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß mit dem im Normalstromkreis angeordneten Schalter die Normallampe mit dem Reservestromkreis zu verbinden isit. Bei dieser Ausführungsart können mit beiden Schaltern die Reservelampe mit dem Normalstromkreis und die Normallampe mit dem Reservestromkreis verbunden werden. In diesem Fall braucht man bei Defektwerden der Normallampe lediglich den Schalter wie vorstehend beschrieber zu betätigen und die defekte Lampe zu erneuern. Ein nachträgliches Umschalten auf die Ausgangsstellung des Schalters ist dabei nicht erforderlich, da jetzt die Rollen der Normallampe und der Reservelampe vertauschbar sind.
Schließlich können die Schalter am Armaturenbrett des Kraftfahrzeuges angebracht sein, wobei die Betätigung der Schalter durch Druckknöpfe. Umlegehebel oder Drehknöpfe erfolgen kann.
Für die in den Ansprüchen 4 und 5 angegebenen Merkmale wird nur Schutz im Rahmen echter Unteransprüche begehrt. Die Ansprüche 4 und 5 gelten daher nur im Zusammenhang mit einem der übergeordneten Ansprüche 1 bis 3.
Die Erfindung wird an Hand der in den Figuren schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt:
F i g. 1 in perspt-'-ivischer Darstellung einen Personenwagen mit Rück- und Bremsleuchten,
F i g. 2 p.\n am Armaturenbrett anzuordnendes Gehäuse mit drei Kontrollampen,
F-'i g. 3 eine Schaltungsanordnung für das Rück- und Bremslicht,
F i g. 4 eine Schaltungsanordnung für das Rück- und Bremslicht nach F i g. 3 mit Schaltern in den Stromkreisen der Rück- und Bremslichtbirne und
Fig. 5 bis 7 verschiedene Schalter«>tellungen der Schalter in den Stromkreisen der Ruck- und Bremslichtbirnen.
Der in Fig. 1 dargestellte Personenwagen 10 hai an seiner Rückfront jeder Ecke zugeordnete Blinkleuchten 11 und 11a. Weiterhin sind Rückleuchten
12 und 12a sowie Bremsleuchten 13 und 13a vorhanden. Die Kontrolle der hinteren Blinkleuchten 11 und Πα sowie der vordc/en Fünkleuchten i\b und (zeichnerisch nicht dargestellt) lic erfolgt in an sich bekannter Weise durch eine am Armaturenbrett 14 angeordnete Kontrollampe 15.
Auch den Rückleuchten 12 und I2a sowie den Bremsleuchten 13 und 13t/ sind im Blickbereich dt:·. ■Fahrers.,, vorzugsweise am Armaturenbrett 14, angeordnete Kontrollampen 16 und 17 zugeordnet, wobei die Kontrollampe 17 zur Kontrolle der Bremsleuchten beispielsweise zusammen mit den Bremsleuchten
13 und 13 a aufleuchten kann. Der Kraftfahrer hat durch Aufleuchten der Kontrollampe 17 dabei nicht nur die Kontrolle, daß auch beide Bremsleuchten ihre Funktion erfüllen, sondern er kann, sichtbar durch die Kontrollampe 17, Kenntnis von der Wirksamkeit seiner Bremsen erlangen und die Zeit zu einci notwendigen Bremsung feststellen. Es ist jedoch auch eine solche Anordnung möglich, daß die Kontrollampe 17 dann aufleuchtet, wenn bei einer Betätigmg der Bremse eine der beiden oder beide Bremsleuchten 13 und 13 a ihre Funktion nicht erfüllen.
Die Kontrollampe 16 leuchtet dann auf, wenn eine der beiden oder beide Rückleuchten 12 und 12a ihre Funktion nicht erfüllen.
Die Kontrollampen 16 und 17 können auch in der Nähe des Armaturenbrettes auf einer besonderen Konsole angeordnet sein. Es ist auch möglich, sie in einer Uhr anzuordnen. Auch ist es möglich, die Kontrollampen für die Blinkleuchten, die Bremsleuchten und die Rückleuchten in einem Gehäuse 18 anzuordnen.
In Fig. 3 ist im gleichen Gehäuse zusätzlich zu einer serienmäßig vorhandenen Normallampe 19 eine Rescrvelampe 20 vorhanden. Dabei ist eine Kontrolllampe 21 mit der Normaliampe 19 über einen
Normalstromkreis 22 sowie ein Relais 23 und mit der Reservelampe 20 über einen Reservestromkreis 24 verbunden. Bei intakter Normallampe 19 leuchtet nur diese auf, d. h. die Kontrollampe 21 und die Reservelampe 20 sind dunkel. Wenn die Normallampe 19 ausfällt, leuchten die Kontrollampe 21 und die Reservelampe 20 gleichzeitig auf, so daß das Kraftfahrzeug auf diese Weise nie ohne Rück- bzw. Bremslicht ist, wobei gleichzeitig dem Fahrer durch das Aufleuchten der Kontrollampe 21 angezeigt wird, daß die Normallampe 19 ausgefallen ist und die Reservelampe 20 an deren Stelle getreten ist.
Die Anordnung nach Fig. 4 unterscheidet sich von derjenigen nach Fig. 3 dadurch, daß in dem Normalstromkreis 22 Kontakte 25 und 26 mit einem dazwischen befindlichen Schalter 27 und in dem Reservestromkreis 24 Kontakte 28 und 29 mit einem dazwischen befindlichen Schalter 30 vorgesehen sind. Mit Hilfe der Schalter 27 und 30 sind die in den Fig. 5, 6 und 7 dargestellten Schalterstellungen ao möglich.
In Fig. 5 ist die einfachste Schalterstellung, bei defekter Normallampe 19 gezeigt, wonach der Schalter 27 unverändert den Normalstromkreis 22 schließt und der Schalter 30 die Reservelampe 20 as mit dem Normalstromkreis 22 verbindet, so daß die Funktionstüchtigkeit der Reservelampe 20 durch die Kontrollampe 21 überwacht wird. Bei dieser Anordnung sollte der Fahrer nach Erneuerung der Normallampe 19 jedoch nicht vergessen, den Schalter 30 in seine Ausgangsstellung nach F i g. 4 zu bringen, weil anderenfalls die Normallampe 19 und die Reservelampe 20 gleichzeitig aufleuchten.
Nach der Ausführung gemäß Fig. 6 wird bei defekter Normallampe 19 der Normal- und Reserve-Stromkreis geöffnet und die Reservelampe 20 mit dem Normalstromkreis 22 verbunden. Wenn der Fahrer nach Erneuerung der Normallampe 19 vergessen sollte, die Schalter 27 und 30 in ihre Ausgangsstellung nach Fig. 4 zurückzuschalten und nach einer gewissen Zeit auch die Reservelampe 20 defekt wird, so wird das durch Aufleuchten der Kontrollampe 21 angezeigt. Dann kann der Fahrer die Schalter 27 und 30 in die Ausgangsstellung nach F i g. 4 bringen, wodurch seine inzwischen erneuerte Normallampe 69 wieder zum Aufleuchten zu bringen ist.
Am sichersten und daher auch als besonders vorteilhaft zu empfehlen ist die Anordnung nach Fig. 7. Wenn ausgehend von der Schalterstellung nach Fig. 4 die Normallampe 19 ausfällt, wird der Schalter 30 auf den Kontakt 25 des Normalstromkreises 22 und der Schalter 27 auf den Kontakt 28 des Reservestromkreises 24 gelegt. Damit sind die Rollen der Normallampe 19 und der Reservelampe 20 vertauscht, d. h. die Reservelampe 20 tritt an die Stelle der Normallampe 19 und umgekehrt.
Wenn nach Erneuerung der Normallampe 19 vom Fahrer vergessen werden sollte, die Schalter 27 und 30 in ihre Ausgangsstellung nach Fig. 4 zurückzuschalten, so bringt das nicht den geringsten Nachteil mit sich, weil nach Ausfallen der Reservelampe 20 die Normallampe 19 zusammen mit der Kontrolllampe 21 aufleuchtet. Es ist dann lediglich notwendig, die Schalter 27 und 30 in ihre Ausgangsstellung nach F i g. 4 zu bringen, wodurch an die Stelle der defekten Reservelampe 20 die inzwischen erneuerte Normallampe 19 und die Reservelampe 20 beliebig austauschbar sind. Diese zuletzt beschriebene Anordnung nach Fig. 7 bietet die größte Sicherheit, jedoch bietet bereits die Ausführung nach Fig. 3 hinreichend Sicherheit, sofern der Fahrer im Erneuern der defekt gewordenen Normallampe 19 nicht nachlässig ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (5)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zur Kontrolle der Schluß- und Bremsleuchten eines Kraftfahrzeuges, mit einem Normalstromkreis, an den die serienmäßig vorhandene Lampe angeschlossen ist, und mit einem Reservestromkreis, an den eine neben der serienmäßigen Lampe angeordnete Reservelampe sowie eine am Armaturenbrett angebrachte Kontrollampe angeschlossen sind, wobei beide xo Stromkreise über ein Relais gekoppelt sind, das im stromlosen Zustand bei Ausfall der Noimallampe den Reservestromkreis mit Reservelampe und Kontrollampe betätigt, dadurch gekennzeichnet, daß im Reservestromkreis (24) ein Schalter (30) angeordnet ist, mit dem der Re* c vestromkreis zu trennen und die Reservelampe (20) mit dem Normalstromkreis (22) zu verbinden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch im Normalstromkreis (22) ein Schalter (27) angeordnet ist, mit dem der Normalstromkreis zu unterbrechen ist.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem im Normalstromkreis angeordneten Schalter (27) die Norir>aMampe (19) mit dem Reservestromkreis (24) zu verbinden ist.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalter (27; 30) am Armaturenbrt.t des Kraftfahrzeuges angebracht sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalter (27; 30) durch Druckknöpfe, Umlegehebel oder Drehknöpfe zu betätigen sind.
DE19681809134 1968-11-15 Vorrichtung zur Kontrolle der Schluß und Bremsleuchten eines Kraftfahrzeuges Expired DE1809134C (de)

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Publications (3)

Publication Number Publication Date
DE1809134A1 DE1809134A1 (de) 1971-06-16
DE1809134B2 DE1809134B2 (de) 1972-11-30
DE1809134C true DE1809134C (de) 1973-06-20

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