DE1808749A1 - Vorrichtung zum Fuellen und Entleeren von Kapseln fuer keramische Formlinge und zum Stapeln und Entstapeln der Kapseln - Google Patents
Vorrichtung zum Fuellen und Entleeren von Kapseln fuer keramische Formlinge und zum Stapeln und Entstapeln der KapselnInfo
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Description
- "Vorrichtung zum Füllen und Entleeren von Kapseln für keramische Formlinge und zum Stapeln und Entstapeln der Kapseln', Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Einsetzen von zu brennenden keramischen Formlingen in Kapseln, zum Bilden von Stapeln übereinanderstehender gefüllter oder leerer Kapseln, zum Entleeren von Kapseln und zum Vereinzeln der Kapseln eines Stapels.
- Keramische Formlinge werden vielfach zum Brennen in Kapseln gesetzt, die in raumsparenden Stapeln übereinandergesetzt werden. Damit erreicht man die beste Ausnutzung des teuren Ofenraumes und einen guten Schutz der Formlinge beim Brennen sowie vorher und nachher, Das Stapeln leerer Kapseln, das Vereinzeln der Kapseln eines Stapels sowie Füllen und Entleeren der Kapseln erfolgen bisher größtenteils in Handarbeit, Dabei muß körperliche Arbeit geleistet werden, und es sind zahlreiche Arbeitskräfte nötig.
- Bei einer bekannten Vorrichtung zum Entstapeln von Brennkapseln für keramische Erzeugnisse (DAS 1 269 953, 81e - 129) wird nur ein mechanisches Lösen und Vereinzeln der Kapseln, aber kein maschinelles Entnehmen der Formlinge erreicht. Der Stapel wird am unteren Ende durch seitlich angepreßte Reibrollen gehalten, und durch Rotation der Reibrollen wird die unterste Kapsel nach unten abgezogen. 8ie fällt frei auf ein Förderband und wird seitlich abgefördert. Da der Formling in der Kapsel nach oben übersteht, muß ihre freie Fallhöhe etwas größer als der überstand sein, so daß eine Erschütterung des Formlings nicht zu vermeiden ist.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, solche Mängel zu vermeiden und eine weitgehende Mechanisierung der erwahnten Arbeitsgänge zu erreichen. Dabei kommen verschiedene Einsatzgebiete in Frage, von denen einige im folgenden kurz geschilder seien: Nach dem Glasieren wird Flachgeschirr bisher am Fuß abgewischt, z. B. mittels eines Schwammgllmmibandes. Eine Arbeitskraft setzt dann den abgewischten Teller oder dgl. in eine leere Kapsel ein, die beispielsweise auf einem als Ausgleichspuffer dienenden Drehtisch steht. Auf die gefüllte Kapsel wird durch eine andere Arbeitskraft eine weitere leere Kapsel gesetzt usf., bis Stapel von etwa bis zu 6 Kapseln gebildet sind. Eine dritte Arbeitskraft, der sogenannte Setzer, nimst z. B. drei gefüllte Kapseln zusammen ab und setzt sie auf den Glattwagen, der sie zum Glattbrandofen fördert. Es werden also drei Arbeitskräfte benötigt.
- Auch beim Entleeren der Kapseln nach dem Glattbrand ist verhältnismäßig viel Personal nötig: Die Kapseln müssen voneinander gelöst werden, was Schwierigkeiten bereiten kann. Durch das Trennen der Kapseln mittels Gummihammer entstehen feine Risse am Standscherben, die sich nach weiteren Bränden vergrößern und die Haltbarkeit der Kapsel herabsetzen. Die gebrannten Formlinge müssen entnommen und anschließend am Fuß geschliffen werden. Die Kapseln müssen vor erneuter Verwendung gesäubert und gewöhnlich nochmals gestapelt werden.
- Die Aufgabe, den Arbeitsaufwand in solchen Fällen alu verringern, die menschliche Arbeit zu erleichtern, Personal bei der Handhabung der Kapseln und der Behandlung der Formlinge einzusparen und die Lebensdauer der Kapseln zu verlängern, wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß Fördervorrichtungen mit heb- und senkbaren und im Kreislauf zwischen mehreren Standplätzen für Kapseln und für Formlinge bewegbaren Aufnahmeköpfen und an den Standplätzen für Kapseln Hubtische vorgesehen sind, die nach dem Abstellen oder Entnehmen einer Kapsel jeweils um deren Höhe absenkbar oder anhebbar sind.
- Durch eine derartige Ausbildung von Hubtischen lassen sich auch beim Stapeln und Entstapeln verhältnismäßig einfache Fördervorrichtungen verwenden, deren Aufnahmeköpfe beim auf nehmen und Absetzen von Formlingen und Kapseln nur geringe Hub- und Senkbewegungen auszuführen haben. Vorzugsweise werden die Fördervorrichtungen als Drehkreuze ausgebildet, die absatzweise um je eine vertikale Achse drehbar sind. Die Drehkreuze weisen beispielsweise waagerechte Arme auf, an denen auf und ab bewegbare Aufnahmeköpfe angeordnet sind.
- Die Aufnahmeköpfe werden vorzugsweise als Saugköpfe, beispielsweise unter Verwendung eines Faltenbalges, ausgebildet.
- Für eine Anlage zum Füllen von Kapseln mit glasierten Formlingen wird dann beispielsweise eine "erste" Fördervorrichtung in der Nachbarschaft einer Glasierlinie vorgesehen, deren Aufnahmeköpfe nacheinander auf einen glasierten Formling abgesenkt, mit dem Formling angehoben, zu einem Füllplatz für Kapseln bewegt und dort zur Abgabe des Formlings auf eine leere Kapsel abgesenkt werden. Die leeren Kapseln stehen an ihre Füllplatz Bei auf einem ersten Hubtisch, der vor dem Bereitstellen einer weiteren Kapsel j jeweils um eine Kapselhöhe abgesenkt wira, so daß die Arbeitsebenen zum Absetzen einer Kapsel und zum Füllen in ihrer Höhe unverändert bleiben.
- Zu dieser Anlage gehört eine "zweite" Fördcrrichtung, die vorzugsweise ebenfalls als Drehkreuz axe@ebildet wird und hinsichtlich der Stückzahl fürKapseln die gleiche Förderleistung wie die "erste" Fördervorrichtung für- Formlinge aufweist. Die Aufnahmeköpfe der zweiten Fördervorrichtung werden nacheinander zunächst zu eìnem sogenannten Vorratsplatz bewegt, wo ein Stapel leerer Kapseln auf einem "zweiten" Hubtisch bereitsteht. Ein Aufnahmekopf der "zweiten" Fördervorrichtung entnimmt die oberste leere Kapsel vom Hubtisch des Vorratsplatzes, fördert sie zum Füllplatz und setzt sie unmittelbar auf dem "ersten" Hubtisch oder auf der obersten, vorher mit einem glasierten Formling gefüllten Kapsel ab.
- Der "erste" Hubtisch wird vorzugsweise nach dem Füllen einer Kapsel mit einem Formling um eine Kapselhöhe abgesenkt, während der "zweite" Hubtisch um eine Kapselhöhe angehoben wird, so daß auch die Arbeitsebene zum Entnehmen einer Kapsel in ihrer Höhe unverändert bleibt.
- Bei einer bevorzugten Anwendung der Erfindung stehen die vom Glattbrandofen gekommenen gefüllten Kapseln in einem Stapel übereinander, und es wird eine mit einem Hubtisch zusammenarbeitende Fördervorrichtung in Form eines Drehkreuzes benutzt, um den Stapel aufzulösen, die Kapseln zu entleeren und zu ihrer Wiederverwendung einer anderen Fördervorrichtung zu überlassen.
- Besonders vorteilhaft ist es, nicht nur das Entleeren und erneute Füllen von Kapseln miteinander zu verbinden, sondern den aus einer Kapsel eben entnommenen fertiggebrannten Formling mittels der gleichen Fördervorrichtung, also z. B.
- durch ein Drehkreuz, zu einem Schleifband zu bringen, den Fuß glatt zu schleifen und den Formling dann an ein Sortierband oder dgl. abzugeben.
- Im gleichen Rhythmus wie die Kapseln in dieser Weise auf einem Hubtisch an der "Entleerstation" entleert werden können, werden sie gesäubert, zu einem "Büllplatz" gefördert und dort auf einem Hubtisch nacheinander mit glasierten Formlingen gefüllt, die vorher am Fuß abgewischt und auf einem "Übernahmeplatz" grob zentriert worden sind.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann das Abwischen überschüssiger Glasur von der Standfläche eines frisch glasierten Formlings von einer Stelle vor der "ersten" Fördervorrichtung in deren Bereich selbst verlegt werden. Der Formling wird dann von der Glasierstelle mit einem normalen Förderer zugefördert, durch einen Aufnahmekopf der "ersten" Fördervorrichtung aufgenommen, zu einer Glasurabwischeinrichtung bewegt und dort in passender Stellung über der Einrichtung festgehalten,'wobei die Wischeinrichtung ggf. angehoben wird. Danach kann der abgewischte Formling zum Füllen platz weiterbewegt werden.
- Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigen Fig. 1 die schematische Ansicht einer Vorrichtung, teilweise im Schnitt, Fig. 2 die Draufsicht zu Fig. 1, Fig. 3 die stark vereinfachte Ansicht einer anderen Vorrichtung, Fig. 4 die Draufsicht zu Fig. 3, Fig. 5 die Ansicht einer Standplatte, Fig. 6 die Draufsicht zu Fig. 5, Fig. 7 die Draufsicht auf eine Fördereinrichtung.
- Bei dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine Anlage zum Einsetzen glasierter Teller oder dgl. in Kapseln und zum tereinanderstapeln der Kapseln. Dabei arbeiten eine nersten Fördervorrichtung 10, eine ttsweite* Fördervorrichtung 20, ein erstere Hubtisch 1 und ein "zweiter Hubtisch 2 in gleichem Rhythmus, aber mit versetzten Stillstandszeiten zusammen. Die "erste" Fördervorrichtung 10 besteht im wesentlichen aus einer Standsäule 11, die ein Drehkreuz trägt. Dieses besteht aus beispielsweise vier vorzugsweise etwa waagerechten Armen 12, 13, 14, 15, die absatzweise um die vertikale Mittelachse der Fördervorrichtung drehbar sind. Zum Antrieb dient ein Motor, der beispielsweise in einem Getriebegehäuse 16 untergebracht sein kann. Däs Getriebegehäuse kann auch eine Einrichtung enthalten, mit deren Hilfe das aus den vier Armen bestehende Drehkreuz in der Höhe verstellt oder periodisch im ganzen gehoben und gesenkt werden kann. Am oberen Ende weist die "erste" Fördervorrichtung 10 ein Kettenrad 17 auf, von dem aus ein Kettentrieb 18 zu der "zweiten" Förderyorrichtung 20 führt, deren Drehkreuz vier Arme 22, 23, 24, 25 aufweist.
- Jeder Arm des ersten Drehkreuzes trägt am Ende einen Aufnahmekopf 19, der als Saugkopf ausgebildet ist und dessen untere Fläche mittels eines Faltenbalges oder auch mittels einer anderen besonderen, in Fig. 1 angedeuteten Einrichtung 4 relativ zu dem tragenden Arm des Drehkreuzes gehoben und gesenkt werden kann.
- Die zweite Fördervorrichtung 20 kann in gleicher Weise aufgebaut sein wie die weste, sie weist also beispielsweise eine Standsäule 21 und ein Getriebegehäuse 26 auf. Durch den Kettentrieb 18, schaltbare Kupplungen 5, Aussetzgetriebe oder auch in anderer Weise wird sichergestellt, daß beide Fördervorrichtungen in gleichem Rhythmus mit versetzten Stillstandszeiten arbeiten und die gleiche Stückleistung aufweisen. Es ist möglich, Aufnahmeköpfe 29 der tizweiten" Fördervorrichtung 20 nicht als Saugköpfe, sondern als mechanische Greifeinrichtungen auszubilden, falls die Handhabung der Kapseln dies erfordert.
- Der "zweite Hubtisch 2, der hier als Vorratsplatz 3 bezeichnet werden kann, und der an einem Füllplatz 31 stehende "erste" Hubtisch 1 weisen einen teleskopartigen Fuß 33 bzw. 34 auf. Mittels des Fußes 33, 34 kann jeder Hubtisch 1, 2 nach dem Abstellen oder Entnehmen einer Kapsel 35 bzw.
- 36 jeweils um deren Höhe abgesenkt oder angehoben werden.
- Das Teleskop kann auch durch eine Schraubspindel oder eine andere Einrichtung ersetzt werden.
- Bei der Behandlung glasierter Teiler oder anderen Flachgeschirrs arbeitet die Anlage nach Fig. 1 und 2 folgendermaßen: Ein glasierter Formling 3<? wird mittels eines Schwammbandes 40 am Fuß abgewischt und in Pfeilrichtung auf eine anschlie-Bende glatte Platte 41 aus Metall oder Kunststoff übergeben, die als Übernahmeplatz 32 bezeichnet sei. Teller gleicher Größe und gleicher Art bleiben nach dem Uebergang auf eine derartige Platte gewöhnlich ausreichend genau an der gleichen ßtelle stehen, so daß eine besondere Zentriereinrichtung kaum erforderlich ist. Der an dem Ubernahmeplatz 32 befindliche Formling 38 wird von dem auf ihn abgesenkten Saugkopf 19 erfaßt, angehoben und durch absatzweise Drehung des Drehkreuzes zunächst in die Stellung des Armes 13 und anschließend in die für den Arm 14 gezeichnete Stellung geschwenkt, Hier wird der Formling 39 durch Absenken und Belüften des betreffenden Saugkopfes 19 aut die oberste Kapsel 36 des Stapels abgesetzt, der an dem Füllplatz 31 auf dem "ersten" Hubtisch 1 bereitsteht.
- An dem Vorratsplatz 3 werden auf dem "zweiten" Hubtisch 2 Stapel von Kapseln 35 bereitgestellt, die für dieses Ausführungsbeispiel als leer angenommen sind. Sie können vor dem Einsatz jeweils durch ein Gebläse 42 oder in anderer Weise gereinigt werden, wobei natürlich durch eine Absaugung eine Staubentwicklung vermieden wird. Die oberste Kapsel 35 wird mittels eines Aufnahmekopf es 29 ergriffen und durch mehrfache absatzweise Drehung des Drehkreuzes der "zweiten" Fördervorrichtung 20 von dem Vorratsplatz 3 zu demFüllplatz 71 gebracht. Durch die neu herangeführte Kapsel wird die vorher mit einem Formling 39 gefüllte und durch den "ersten" Hubtisch 1 um eine Kapselhöhe abgesenkte Kapsel 36 abgedeckt. Der "zweite" Hubtisch 2 wird um die Höhe der entnommenen Kapsel 35 angehoben. Die Hubhöhe, um die ein Hubtisch jeweils gehoben oder gesenkt wird, muß veränderlich sein und wird jeweils entsprechend der Höhe der verwendeten Kapseln eingestellt.
- Da normalerweise nicht mit einer Zufuhr glasierter Formlinge 37 in gleichen Abständen zu rechnen ist, ist eine Lichtschranke 43 vorgesehen, die in bekannter Weise von einer Lichtquelle 44 und einer Fotozelle 45 gebildet wird. Die Lichtschranke 43 wird über dem Schwammband 40 so angeordnet, daß sie von einem angeförderten Formling 37 jeweils unterbrochen wird. Damit wird in an sich bekannter Weise auf elektrischem Wege der Antrieb der Fördervorrichtungen und der Hubtische übereinstimmend gesteuert. Es wird außerdem eine mechanische Sperre 6 angebracht, die verhindert, daß die Formlinge 7, 3? zu dicht hintereinander zugefördert werden. Auch die Sperre 6 kann von der Lichtschranke 43 aus gesteuert werden.
- Bei dem in Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel liegt der Schwerpunkt der Anlage in dem Entleeren von Kapseln 46, die nach dem Glattbrand von einem Wagen oder einer Rollenbahn auS- in einem Stapel auf den Hubtisch 2 abgesetzt werden. Der Hubtisch 2 kann hier als Entleerstation 8 bezeichnet werden. Diese Anlage kann im Bereich der Fördervorrichtungen 10 und 20 ebenso ausgeführt werden wie die vorher beschriebene Anlage zur Behandlung glasierter Teiler. Hier ist jedoch eine driften Fördervorrichtung 30 vorgesehen, die auch als Drehkreuz d¢gestellt wotden ist.
- Durch einen Aufnahmekopf 9 der Fördervorrichtung 30 wird jeweils ein glattgebrannter Formling 47 aus der obersten Kapsel 46 entnommen und durch Schwenkung des betreffenden Armes um 900 über ein Schleifband 48 gebracht. Hier wird durch Absenken des Aufnahmekopfes 9 oder des Drehkreuzarmes oder durch Anheben des Schleifbandes 48 oder auch ohne gegenseitige Höhenveränderung der Fuß des Formlings 57 geschliffen, und anschließend wird der Formling 47 bei erneuter Schwenkung des Drehkreuzes über einen Abförderer 49 gebracht und an diesen abgegeben. Der Abförderer 49 kann unmittelbar als Sortierband ausgebildet sein, oder er kwnn als Börderer*u einer anderen Bearbeitungsstelle dienen.
- Die nach der Entnahme des Formlings 47 freigewordene oberste Kapsel 46 wird von einem Aufnahmekopf 29 der "zweiten" Fördervorrichtung 20 angehoben und von der Entleerstation 8 zu dem Füllplatz 31 bewegt, wo sie auf den Hubtisch 1 abgesetzt wird. Hier kann die Kapsel 36 in der früher geschilderten Weise mit einem glasierten und am Fuß abgewischten Formling 39 gefüllt werden.
- Nach Figo 3 und 4 erfolgt das Abwischen überschüssiger Glasur erst im Bereich der ersten Fördervorrithtung 10.
- Der frisch glasierte Formling 7 wird daher durch ein übliches Gummiband 50 oder dgl. zugefördert, wird am Ubernahmeplatz 32 aufgenommen und dann durch das Drehkreuz über ein Schwammband oder eine andere Glasurabwischeinrichtung 51 gebracht, wo die Schwenkung des Drehkreuzarmes wieder unterbrochen wird. Der Formling wird hier abgesenkt; oder die Einrichtung 51 wird angehoben, um den Fuß des Formlings abzuwischen. Dann wird der Formling weiter gefördert und an dem Füllplatz 31 in eine Kapsel 36 gesetzte Wenn in der -geschilderten Weise ein Hubtisch 2 am Vorratsplatz 3 oder an der Entleerstation 8 leer gearbeitet und ein Hubtisch 1 am Füllplatz 31 vollgestapelt wird, 90 mub natürlich von Zeit zu Zeit der fertige Stapel vom Hubtisch 1 entfernt und dieser Hubtisch um die ganze Stapelhöhe angehoben werden. Etwa gleichzeitig soll der leer gewordene Hubtisch 2 um eine ganze Stapelhöhe abgesenkt und mit einem neuen Stapel von Kapseln beladen werden.
- An die Stelle eines Drehkreuzes kann unter anderem ein Ereisbahn-Hangeförderer oder eine in waagerechter Ebene schwenkbare Schwinge treten.
- Es ist zweckmäßig, die Stapel von leeren oder gcfüllten Kapseln bei ihrem Transport auf Rollenbahnen oder dgl. und beim Aufbau auf einem Hubtisch mit einer Standplatte 52 zu unterstützen, die nach Fig0 5 und 6 zur Zentrierung der untersten Kapsel beispielsweise mit zwei Anschlägen 53 ausgerüstet ist. Die Anschläge 53 können zur Anpassung an verschiedene Kapselgrößen in Schlitzen 54 verschiebbar sein.
- Um einen regelmäßigen Nachschub von Standplatten 52 und/ oder Kapseln zu erleichtern, kann an einer Rollenbahn 55 nach Fig. 7 eine Einrichtung 56 zum seitlichen Abschieben einer Standplatte auf einen Hubtisch 2 angeordnet sein0 Eine entsprechende Einrichtung 56 zum seitlichen Abschieben läßt sich am Hubtisch 1 des Füllplatzes 31 anordnen, um einen fertigen Stapel gefüllter Kapseln 36 seitwärts auf eine Rollenbahn zu drücken, die den Stapel zur Setzstation fördert.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Einsetzen von zu brennenden keramischen Formlingen
in Kapseln, zum Bilden von Stapeln übereinanderstehender gefüllter oder leerer Kapseln,
zum Entleeren von Kapseln und zum Vereinzeln der Kapseln eines Stapels, dadurch
gekennzeichnet, daß Fördervorrichtungen (10, 20, 30) mit heb- und senkbaren und
im Kreislauf zwischen mehreren Standplätzen (3, 8, 31, 32) für Kapseln (35, 36,
46) und für Formlinge bewegbaren Aufnahrnekbpfen (9, 19 29) und an den Standplätzen
(3, 8, 31) für Kapseln Hubtische (1, 2) vorgesehen sind, die nach dem Abstellen
oder Entnehmen einer Kapsel (35, 36, 46) jeweils um deren Höhe absenkbar oder anhebbar
sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadu h gekennzeichnet, daß zum Füllen
von Kapseln mit glasierten Fc' o @lin@en eine "erste" Förderrichtung (10) vorzugsweise
in der Nachbarschaft einer Glasierlinie vorgesehen ist, deren als Saugköpfe ausgebildete
Aufnahmeköpfe (19) nacheinander an einem Übernahmeplatz (32) auf einen glasierten
Formling (38) absenkbar, mit dem Formling (38) anhebbar, zu einem Püllplatz (31)
für Kapseln (36) bewegbar und dort zur Abgabe des Formlings (39) auf eine leere,
auf einem "ersten" Bubtisch (1) stehende gapsel (36) absenkbar sind, und daß eine
"zweite" Fördervorrichtung (20) mit gleicher Förderleistung vorgesehen ist1 deren
Aufnahmeköpfe (29) nacheinander zu einem Yorratsplatz (3) bewegbar, dort auf die
oberste Kapsel von übereinander auf einem "zweiten" Hubtisch (2) stehenden leeren
kapseln (35) absenkbar, mit der leeren Kapsel anhebbar und zu dem Füllplatz (31)
bewegbar und dort zur Abgabe der Kapsel auf den "ersten" Hubtisch (1) absenkbar
sind
3. Vorrichtung nach Anspruch 2 zum Füllen von Kapseln mit
glasierten Formlingen, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeköpfe (19) der "ersten"
Fördervorrichtung (10) auf dem Wege vom Übernahmeplatz (32) zum Füllplatz (31) über
eine zum Abwischen überschüssiger Glasur von der Standfläche der Formlinge geeignete
Glasurabwischeinrichtung (51) geführt werden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasurabwischeinrichtung
(51) ein Schwammgummilaufband aufweist, das vorzugsweise für den Eingriff mit einem
stillstehenden Formling (57) anhebbar und wieder absenkbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zum öffnen von in einem Stapel stehenden, mit gebrannten Formlingen gefüllten
Kapseln (46) eine "zweite" Pordervorrichtúng (20) vorgesehen ist, deren Aufnahmeköpfe
(29) nacheinander auf den Stapel absenkbar, mit der obersten, einen Formling abdeckenden
Kapsel (46) anhebbar, zu einem Füllplatz (31) bewegbar und dort zur abgabe der Kapsel
auf den "ertsen" Hubtisch (1) absenkbar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zum Entleeren
von in einem Stapel stehenden, mit gebrannten Formlingen gefüllten Kapseln (46)
eine "dritte" Fördervörrichtung (30) vorgesehen ist, deren Aufnahmeköpfe (9) nacheinander
jeweils nach Abdecken einer Kapsel auf den Stapel absenkbar, mit einem gebrannten
Formling (4j) anhebbar, zu einem Schleifband (48) oder dgl. bewegbar und auf das
Schleifband oder dgl. absenkbar, mit dem am Fuß glattgeschliffenen Formling wieder
anhebbar, su einem Abförderer (49) bewegbar und auf diesen zur Abgabe des Formlings,
vorzugsweise zum Sortieren, absenkbar sind.
r Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Fördervorrichtungen
(10, 20, 30) als absatzweise um je eine vertikale Achse drehbare Drehkreuze ausgebildet
sind, an deren etwa waagerechten Armen auf und ab bewegbare Aufnahmeköpfe (9, 19,
29) angeordnet sind, die vorzugsweise als Saugköpfe ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebe
zusammenarbeitender Drehkreuz derart mechanisch oder elektrisch miteinander gekuppelt
sind und die Aufnahmeköpfe (9, 19, 29) so gesteuert sind, daß jeweils in gleichen
Zeitabständen eine leere Kapsel (6) am Füllplatz (31) bereitgestellt und ein Formling
(39) auf die Kapsel abgesetzt wird und/oder daß jeweils vorzugsweise im gleichen
Rhythmus eine gefüllte Kapsel (46) entleert, ein gebrannter Teller (47) geschliffen
und abgefördert und eine entleerte Kapsel (35, 36) an einen Vorratsplatz (3)- oder
an den Füllplatz (31) gefördert wird.
9. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich
der "ensten" Fördervorrichtung (10) im Anschluß an eine Glasierlinie und an eine
Glasurabwischeinrichtung (Schwammband 40) oder im Anschluß an einen Zufôrderer (Gummiband
50) ein Übernahmeplatz (32) für glasierte Formlinge (37, 38) angeordnet ist, der
ggf. mit einer Zentriervorrichtung versehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein der
"ersten" Fördervorrichtung (10) vorgeschalteter Zuförderer (Gummiband 50) oder ein
Schwammband (40) für glasierte Formlinge (37) mit einer Lichtschranke (43) versehen
ist, von der aus der Antrieb der Fördervorrichtungen (10, 20, 50) und/oder der Hubtische
(1, 2) und/oder eine Sperre (6) für zu dicht aufeinander folgende Formlinge (1/,
37) gesteuert werden.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Aufsetzen
der Stapel Standplatten (52) vorgesehen sind, die vorzugsweise verstellbare Zentrieranschläge
(53) für die unterste Kapsel (35, 36, 46) aufweisen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß an einem
Zuförderer für leere oder mit Kapseln besetzte Standplatten (52), z. B. einer Rollenbahn
(55), eine Einrichtung (56) zur seitlichen Abgabe je einer Standplatte .(52) auf
einen Hubtisch (2) angeordnet ist.
L e e r s e i t e
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| DE19681808749 DE1808749B2 (de) | 1968-11-14 | 1968-11-14 | Vorrichtung und verfahren zum fuellen und entleeren von kapseln fuer keramische formlinge und zum stapeln und ent stapeln der kapseln |
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