DE1802195B - Dosenträger - Google Patents
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Description
40
Die Erfindung betrifft einen Dosenträger, nämlich einen Träger für eine Anzahl von Behälterpaaren, der
Halterungen für die mit Randwulsten versehenen Behälter aufweist, wobei die Halterungen Abschnitte
zum schlüssigen Angreifen an den Wulsten und jeweils eine seitliche öffnung umfassen, durch die die
Randwulste in die Halterung einschiebbar bzw. durch die die Randwulste aus der Halterung herausziehbar
sind. Dabei sind die öffnungen in aufeinander zu gerichteter Lage angeordnet und die Behälter befinden
sich in Normallage der Halterungen in einer Sperrlage zur gegenseitigen Sicherung in der jeweiligen
Halterung. Bei dem Träger sind ferner die Halterungen derart miteinander verbunden, daß sie aus dieser
Normallage in eine Lage bewegbar sind, in der die Behälter in die Halterungen einsetzbar sind.
Bei einem bekannten Träger dieser Art sind Flaschen mit ihren oberen Randwulsten in schlüssellochartige
Ausnehmungen im Träger eingehängt, wobei die Flaschen zunächst in den größeren Teil des
Schlüssellochs eingeführt und dann seitlich nach außen verschoben werden, wobei der Wulst jeweils
über die seitlichen Ränder des kleineren Teils des Schlüssellochs greift und die Flasche gegen Herausfallen
festhält. Bei diesem Träger besteht die Gefahr, daß beim Aufsetzen der eingehängten Flaschen auf
einen Tisch od. dgl. der Träger etwas nach unten rutscht, wobei die Flaschenhälse in die größeren
Teile der Schlüssellöcher gelangen. Wenn dann die Packung wieder aufgehoben wird, besteht die Gefahr,
daß einige Flaschen nicht mit angehoben werden oder nach dem Anheben endgültig herausfallen.
Es sind auch andere Träger für Behälter bekanntgeworden, bei denen jedoch entweder das Einsetzen
der Behälter oder das Herausnehmen verhältnismäßig schwierig ist,
Ausgehend von den bekannten Behältern Hegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Träger der
eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß auch beim Aufsetzen der gesamten Packung keine
Gefahr besteht, daß die eingehängten Behälter nach oben aus dem Träger herausgleiten. Diese Aufgabe
wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Halterung durch unten offene Einschubkappen gebildet
sind, die jeweils einen an der Behälteroberseite anliegenden Oberteil und einen Seitenteil aufweisen, der
seitlich am Behälterwulst anliegt und die Einschubbewegung begrenzt und den Behälterwulst formschlüssig
umgreift.
In diesen Träger werden die Behälter mit ihren oberen Randwulsten, von der Mittellinie des Behälters
ausgehend nach außen, eingeschoben und sitzen fest und unverlierbar in dem Träger. Sie können aber
auch ebenso leicht einzeln aus dem Träger herausgenommen werden, in dem der Träger wieder längs seiner
Mittellinie gefaltet wird und der betreffende Behälter aus seiner Tasche herausgezogen wird.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß der Seitenteil an dem Behälter über höchstens 180° anliegt. Durch
diese Ausbildung wird das Einschieben sowie das Herausnehmen sehr einfach gestaltet. Will man jedoch
eine noch festere Halterung erzielen, so ist vorgesehen, daß der Seitenteil um etwas mehr als 180°
am Behälter anliegt. Dann müssen die Behälter in die Taschen mit einem verhältnismäßig geringen Kraftaufwand
eingefedert werden, halten dafür aber auch um so sicherer im Träger.
Vorzugsweise besteht der Träger aus elastischer Kunststoffolie. Dadurch wird nicht nur die Herstellung
verbilligt, sondern auch bei der vorgenannten Ausbildung, das Einfedern erleichtert.
Die Erfindung wird nachstehend in Ausführungsbeispielen näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Paketes
von sechs Konservendosen mit einem erfindungsgemäßen Träger,
F i g. 2 eine vergrößerte perspektivische Darstellung des Trägers in Fig. 1, in Aufnahmestellung gefaltet,
F i g. 3 eine Endansicht auf den Träger mit einer voll eingesetzten und einer halbeingesetzten Dose,
F i g. 4 einen Schnitt längs der Linie 4-4 in F i g. 1,
F i g. 5 einen Schnitt ähnlich F i g. 4 eines abgewandelten Trägers,
F i g. 6 eine Endansicht eines Pakets mit einem Träger nach F i g. 5,
F i g. 7 eine Endansicht, ähnlich F i g. 6,
F i g. 8 eine Seitenansicht des Pakets nach F i g. 7,
F i g. 9 eine Draufsicht auf einen Träger nach einem weiteren Ausführungsbeispiel und
F i g. 10 eine Endansicht eines Trägers nach F i g. 9 mit eingesetzten Dosen,
Das in F i g. 1 dargestellte Paket 20 umfaßt sechs paarweise angeordnete Konservendosen 22 und 24
mit Endfalzen 26 in einem Träger 28. Der Träger ist
aus einer dünnen Kunststoffolie geformt, die zwei längsverlaufende flache Platten 30 und 32 umfaßt,
die längs einer Mittellinie 34 miteinander verbunden sind und sich gegeneinander falten lassen, Die Platten
30 und 32 sind mit Einschubkappen 36 bzw. 38 zur S Aufnahme der Konservendosen 22 bzw. 24 versehen.
Jede Einschubkappe weist einen an der Oberseite je· der Dose anliegenden Oberteil 40 bzw. 50 sowie
einen seitlich am Behälterwulst anliegenden, dessen Einschubbewegung begrenzenden und den Wulst
formschlüssig umgreifenden Seitenteil 42 bzw. 52 auf, die eine einwärts gerichtete Schulter 44 bzw. 54 besitzt.
Der Radius der Innenfläche des Seitenteils 42 bzw, 52 ist praktisch gleich dem Radius des Behälterwulstes,
während der kleinste Radius der Schulter 44 bzw. 54 etwas kleiner ist. Die Oberteile 40 und 50
verlaufen, wie man insbesondere aus den F i g, 3 bis 7 der Zeichnung erkennen kann, unter einem spitzen
Winkel zur übrigen Platte 30 bzw. 32, so daß jede Einschubkappe in Richtung auf die Mittellinie 34 des
Trägers hin allmählich an Höhe verliert und in die Platte 30 bzw. 32 übergeht. Dadurch ist jede Einschubkappe
an ihrer der Mittellinie 34 zugewandten Seite mit einer Einschuböffnung 48 bzw. 60 versehen.
Um die Dosen in den Träger einsetzen zu können, wird dieser zunächst, wie in F i g. 2 dargestellt, um
die Mittellinie 34 gefaltet. Dann werden die Dosen 22 in die Einschubkappen der Platte 30 eingeschoben.
Sobald das geschehen ist, werden drei weitere Dosen in die Einschubkappen 38 der Platte 32 eingeschoben.
Dann kann der Träger so zurückgefaltet werden, daß alle sechs Behälter mit ihren Längsachsen etwa
parallel zueinander liegen, wobei dann die Oberteile 40 bzw. 50 der Einschubkappen sämtlich miteinander
fluchten. In dieser Lage können keine Dosen aus dem Träger entnommen werden.
Der Träger 28 besitzt auf der Mittellinie zwischen den drei Behälterpaaren zwei öffnungen 61 und 63,
die ein Ergreifen des Pakets mit den Fingern bzw. Daumen und Finger ermöglichen.
Bei dem in den F i g. 5 bis 8 dargestellten abgewandelten Ausführungsbeispiel werden, soweit es sich um
gleiche Teile handelt, dieselben Bezugszeichen wie im Ausführungsbeispiel der F i g. 1 bis 4 verwendet, je-
40 doch zur Unterscheidung mit einem zusätzlichen Index α versehen. Hier sind die beiden mit Einschubkappen
versehenen Platten 30« und 32« jedoch nicht direkt miteinander verbunden, sondern Über zwei Abschnitte
62 und 64, die längs einer gemeinsamen Mittellinie 66 miteinander verbunden und gegeneinander
biegsam sind. Die Abschnitte 62 und 64 haben jeweils zusammen eine Breite, die dem Durchmesser
einer Konservendose entspricht. Bei dieser Ausführungsform ist es also möglich, Behälter einzusetzen
oder auch wieder herauszunehmen, ohne, wie bei der Ausführung nach den F i g. 1 bis 4, den Träger dazu
längs der Mittellinie falten zu müssen.
Die Dosen werden in den etwa in ebener Lage befindlichen
Träger, wie in F i g. 5 dargestellt, eingeschoben. Dann werden die Abschnitte 62 und 64, wie
in F i g. 6 dargestellt, hochgefaltet und umgelegt und in dieser umgelegten Lage, wie in F i g. 8 dargestellt
durch Heftklammern 68 miteinander verbunden. Die Abschnitte 62 und 64 können dabei, wie in F i g. 7
und 8 dargestellt ist, einen aufrecht stehenden Griff bilden, in dem sich eine Grifföffnung 70 befindet.
Um aus einem solchen Träger eine oder mehrere Dosen entfernen zu können, kann man entweder, wie
es an Hand des ersten Ausführungsbeispiels beschrieben wurde, die beiden Platten 30 a und 32 a mit je
einer Behältergruppe um die Mittellinie 34 a falten. Man kann aber auch die Befestigungselemente 68
entfernen und den Träger zur Entnahme der Dosen zunächst in die in F i g. 5 dargestellte gestreckte Lage
bringen.
Bei dem in den Fig. 9 und 10 dargestellten Ausführungsbeispiel, bei dem wiederum die gleichen Bezugszeichen,
jedoch unter Hinzufügung des Index b verwendet werden, ist der Träger 28 b relativ starr
ausgebildet, beispielsweise im Spritzgußverfahren hergestellt. Um hier ein Verschwenken bzw. Falten
der beiden Platten 30 6 und 32 6 gegeneinander zu ermöglichen, ist zwischen diesen Platten ein relativ
dünner, biegsamer Scharnierabschnitt 34 6 vorgesehen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt dieser
Scharnierabschnitt einen etwa halbkreisförmigen Querschnitt und erleichtert somit das Falten des Trägers
in der gewünschten Weise.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Träger für eine Anzahl von Behälterpaaren, der Halterungen für die mit Randwulsten versehonen
Behälter aufweist, wobei die Halterungen Abschnitte zum schlüssigen Angreifen an den
Wulsten und jeweils eine seitliche öffnung umfassen, durch die die Randwulste in die Halterung
einschiebbar bzw. durch die die Randwulste aus der Halterung herausziehbar sind, wobei die öffnungen
in aufeinander zu gerichteter Lage angeordnet sind und wobei in Normallage der Halterungen
sich die Behälter in einer Sperrlage zur gegenseitigen Sicherung in der jeweiligen Halterung
befinden, und wobei ferner die Halterungen derart miteinander verbunden sind, daß sie aus
dieser Normallage in eine Lage bewegbar sind, in der die Behälter in die Halterungen einsetzbar
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungen durch unten offene Einschubkappen
(36, 38) gebildet sind, die jeweils einen an der Behälteroberseite anliegenden Oberteil (40, SO) und
einen Seitenteil (42, 52) aufweisen, der seitlich am Behälterwulst (26) anliegt und die Einschubbewegung
begrenzt und den Behälterwulst formschlüssig umgreift.
2. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Seitenteil an dem Behälter über
höchstens 180° anliegt.
3. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Einfedern der Seitenteile um
etwas mehr als 180° am Behälter anliegt.
4. Träger nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger aus elastischer
Kunststoffolie besteht.
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