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Wohnraumleuchte.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine insbesondere als Wandleuchte ausgebildete
Wohnraumleuchte. Von den Verbrauchern wird oftmals eine symbolhafte Anpassung des
Aussehens vorzugsweise von Wandleuchten an den vornehmlichen Zweck des beleuchteten
Platzes gefordert. Dazu wurden bisher auf Teilen des Leuchtengehäuses symbolhafte
Darstellungen angebracht. Dies ist langwierig und teuer und setzt eine umfangreiche
Lagerhaltung voraus. Außerdem sind in der Regel die symbolhaften Darstellungen nur
bei eingeschalteter bzw. nur bei ausgeschalteter Lampe gut sichtbar.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wohnraumleuchte insbesondere
Wandleuchte zu schaffen, die in erster Linie an ihr angebrachte symbolhafte Darstellungen
sowohl bei eingeschalteter als auch bei ausgeschalteter Lampe einwandfrei sichtbar
werden läßt, und die überdies eine wohlfeile Herstellung ermöglicht sowie die erforderliche
Lagerhaltung zumindest in bezug auf die wesentlichen Teile der Leuchte begrenzt.
Dies wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht, daß einem dem Lichtdurchtritt
dienenden Durchbruch in der Stirnwand eines die Lampe aufnehmenden Gehäuses eine
in der Umrißform dekorativ gegliederte Abschirmung mit freiem Abstand zu der Gehäusestirnwand
vorgelagert wird. Bei dieser Ausgestaltung bildet die Abschirmung
selbst
durch ihre Umrißform ein dekoratives Zeichen, das stets gut sichtbar ist. Die Herstellungskosten
der Leuchten bleiben gering, da lediglich die Umrißform der Abschirmung dem darzustellenden
Zeichen bzw. Symbol anzupassen ist. Damit entfällt die bisherige Notwendigkeit,
durch Farbaufträge od. dgl. an Ge-
| häuseteilen Symbole bzw. dekorative Zeichen darzustellen, wodurch |
| neben hohen Fertigungskosten eine umfangreiche Lagerhaltung
be- |
| dingt war. |
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Die Erfindung läßt sich in mancherlei Arten verwirklichen. Dabei ist
es fallweise zweckmäßig, die Form des dem Lichtaustritt dienenden Durchbruches der
Gehäusestirnwand derjenigen der Abschirmung anzupassen. Dies ist jedoch nicht zwingend
erforderlich, da die Umrißformen der Abschirmungen sich auch so wählen lassen, daß
eine bei allen Leuchtenausführungen einheitliche Lichtaustrittsöffnung stets ausreichend
abgeschirmt wird, um der Blendungsgefahr zu begegnen. Es empfiehlt sich jedoch gemäß
einem weiteren Merkmal der Erfindung, das Leuchtengehäuse zur Aufnahme austauschbarer,
unterschiedliche Umrißformen aufweisender Abschirmungen vorzubereiten. Dann können
einheitliche Gehäusegrundkörper wahlweise mit unterschiedliche Umrißformen aufweisenden
Abschirmungen ausgerüstet werden. Die den Abschirmungen zugeordnete Halterung läßt
sich dabei in einfacher Art so ausbilden, daß ein Austauschen der Abschirmungen
auch technisch ungeübten Personen keinerlei Schwierigkeiten bereitet. Die Leuchten
können dann in einfacher Weise wechselnden Zwecken des beleuchteten Raumbereiches
angepaßt werden. Gelegentlich ist es überdies zweckmäßig, Anordnungen zu wählen,
bei denen das Leuchtengehäuse neben der austauschbaren Abschirmung eine austauschbare,
die
wirksame Lichtaustrittsöffnung in der Gehäusestirnwand begrenzende
Blende aufweist. Beim Austauschen der Abschirmung kann damit die Lichtaustrittsöffnung
entsprechend der Form der gewählten Abschirmung begrenzt werden, so daß keinerlei
Blendungsgefahr besteht.
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Auf der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in Ausführungsbeispielen
dargestellt. Es zeigen : Fig. 1 eine Wandleuchte in Stirnansicht, Fig. 2 einen Schnitt
II-II nach Fig. 1, Fig. 3 die Leuchte nach den Fig. 1 und 2 in Draufsicht, Fig.
4 eine Wandleuchte in Stirnansicht, Fig. 5 einen Schnitt V-V nach Fig. 4, Fig. 6
die Leuchte nach den Fig. 4 und 5 in Draufsicht.
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Die in den Fig. 1-3 dargestellte Leuchte weist ein Gehäuse 10 auf,
dessen Form entsprechend der vorgesehenen Lampenbestükkung gewählt sein mag. Es
kann quader-bzw. pyramidenstumpfförmig oder auch zylindrisch bzw. kegelstumpfförmig
ausgebildet sein. Das Gehäuse 10 trägt eine im Blickbereich liegende Stirnwand 11,
die vorzugsweise die Umrißform des Gehäuses 10 mit äusseren Randteilen überragt.
Die Stirnwand 11 weist einen Durchbruch 12 auf, durch den das Licht einer in dem
Gehäuse 10 untergebrachten
Lampe austritt. Dem Durchbruch 12 ist
mit freiem Abstand von der Stirnwand 11 eine Abschirmung 13 vorgelagert, die von
in der Stirnwand verankerten Stützen 14 getragen werden mag. Die Anordnung ist vorzugsweise
derart gewählt, daß die Abschirmung 13 auch von technisch ungeübten Personen ausgetauscht
werden kann. Bei dem in den Fig. 1-3 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die
seitlichen, das Gehäuse 10 überragenden Randbereiche der Stirnwand 11 zu Abschirmstegen
15 vorgebogen, während die Abschirmung 13 von einer flachen Platte gebildet ist,
deren Umrißform ein dekoratives Symbol darstellt.
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Das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 4-6 stimmt mit demjenigen nach
den Fig. 1-3 insoweit überein, als auch hier ein Leuchtengehäuse 10 mit einem dem
Lichtaustritt dienenden Durchbruch 12 verwandt ist. Die diesen enthaltende Stirnwand
16 des Gehäuses 10 ist jedoch insgesamt eben ausgebildet. Mit freiem Abstand vor
der Stirnwand 16 ist an Stützen 14 eine Abschirmung 17 gehaltert, die in ihrer Umrißform,
zumindest im mittleren Breitenbereich, ein den Lichtdurchtritt 11 abschirmendes
Symbol 18 bildet und d außerdem Seitenbereiche 19 aufweist, die gegen die Stirnwand
16 abgebogen sind, um jegliche Blendungsgefahr auszuschließen. Auch bei solchen
Ausführungen empfiehlt es sich, die Abschirmung 17-19 austauschbar an dem Leuchtengehäuse
zu befestigen. Im übrigen kann es zweckmäßig sein, dem Durchbruch 12 in der Gehäusestirnwand
11 bzw. 16 austauschbare Blenden zuzuordnen, um die Umrißform des Lichtaustrittes
derjenigen der jeweils verwandten Abschirmung anpassen zu können.
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Die dargestellten Ausführungen sind, wie schon erwähnt wurde,
nur
beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung, die nicht darauf beschränkt ist,
sondern auch mannigfaltig abweichend ausgeführt werden kann. Die Form der das Leuchtengehäuse
bildenden Teile läßt sich ebenso abwandeln wie die Umrißform der jeweils verwandten
Abschirmungen. Diese bestehen in der Regel zweckmässig aus undurchsichtigem Werkstoff,
könnten jedoch auch durchscheinend sein.