DE854151C - Leuchtende Buchstaben oder bildliche Darstellungen - Google Patents
Leuchtende Buchstaben oder bildliche DarstellungenInfo
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- G09F13/04—Signs, boards or panels, illuminated from behind the insignia
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Description
- Leuchtende Buchstaben oder bildliche Darstellungen Gegenstand der Erfindung bilden Werbezwecken dienende Buchstaben oder bildliche Darstellungen, d,ie in der Form von Firmen- oder Warenbezeichnungen, Warenabbildungen, Schutzmarken od. @dgl., an Häuserfronten oder auf Dächern weithin sichtbar angebracht, bei Dunkelheit zum Leuchten gebracht werden.
- Bei den bekannten Werbemitteln dieser Art sind die Buchstaben in Blockschrift oder Fraktur als Hohlkörper aus Leichtmetall od. dgl. gebildet, in denen die Anschlüsse, Fassungen und sonstigen Armaturen für Leuchtröhren untergebracht sind, die außen und mittig auf der Vorderseite der Buchstaben diese in dünner Linienführung nachzeichnen. Bei bildlichen Darstellungen, z. B. Nachbildungen der Ware, aus Leichtmetall od. dgl. -ist in der Regel die Kontur des Bildes von Leuchtröhren umrissen. Werbemittel dieser bekannten ;.Ausführung sind teuer und in ihrer Wirkung beschränkt und unsicher. Die verhältnismäßig dünnen Leuchtröhren treten bei Tage überhaupt nicht in Erscheinung, so daß sich die Wirkung auf die stumpfen metallischen rlohlkörperformen der Buchstaben und bildlichen Darstellungen beschränkt. Bei Dunkelheit, :bei der die Wirkung ausschließlich auf die dünne Linienführung der Leuchtröhren abgestellt ist, fallen oft Buchstaben, ja ganze Teile der Inschriften wegen der Empfindlichkeit der Leuchtröhren aus und kommen bildliche Darstellungen infolge der bloßen UmriBzeichnun g durch die Leuchtröhren nicht zu voller Geltung.
- Die den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildenden Buchstaben bzw. bildlichen Darstellungen unterscheiden sich von den oben beschriebenen bekannten Werbemitteln dieser Art grundsätzlich dadurch, daß sie ausschließlich als Glashohlkörper mit in ihrem Innern angebrachten elektrischen Lampen ausgebildet sind. Infolgedessen ureben, die Buchstaiben oder bildlichen Darstellungen bei Dunkelheit plastisch in vollem Umfange leuchtend in Erscheinung, und sie können bei entsprechendem Schliff ihrer Schauflächen auch das auffallende Tageslicht reflektieren, so daß von ihnen auch bei Tage eine effektvolle Wirkung ausgeht. Dabei sind diese völlig aus Glas gebildeten Buchstaben und bildlichen Darstellungen nicht nur erheblich billiger als die bekannten Werbemittel dieser Art herzustellen und nicht nur wetterfester als diese, sondern auch erheblich zuverlässiger in der Wirkung. Denn an sich sind elektrische Lampen schon widerstandsfähige als Leuchtröhren, und wenn schließlich die eine oder die andere Lampe eines Buchstabens ausfällt, beeinträchtigt dies die Leuchtwirkung des ganzen Buchstabens kaum merklich, wöhingegen beim Ausfall einer Leuchtröhre entweder der ganze Buchstabe ausfällt oder doch bis zur Unleserlichkeit verstümmelt wird.
- Weitere Einzelheiten der Erfindung sind hierunter an Hand der einige Ausführungsbeispiele zeigenden Zeichnung erläutert. In dieser ist Fig. i die Ansicht eines Buchstabens @in Blockschrift von vorn; Fig. 2 und 3 zeigen zwei Buchstaben in Kursivschrift in Vorderansicht, die Fig. 4 und 5 Einzelheiten zu der Ausführung nach Fig. (i, während die Fig. 6 bis 8 eine andere Ausführung eines Buchstabens im senkrechten Schnitt, Vorderansicht und Querschnitt zeigen.
- Die Buchstaben A, g und K der Fig. i bis 3 bilden Hohlkörper i aus Glas, die z. B. durch Einblasen in Formen erzeugt sind und jede gewünschte Größe (bis 2 m Höhe und mehr) besitzen können. In gleicher Weise lassen sich Nachbildungen von Schutzmarken oder Waren, wie Füllfederhalter, Zigaretten usw., erzeugen. Die allseitig durch Wände abgeschlossenen Hohlkörper i besitzen in ihrer Rückwand eine Anzahl Löcher 2, die gleichmäßig über die Buchstabenfläche dieser Rückwand verteilt und von solcher Größe sind; daß sich elektrische Glühlampen 3 (Fig. 4) mit ihren Fassungen durch diese Löcher 2 in das Innere des Glashohlkörpers einführen lassen. Zum leicht lösbaren Befestigen dieser Glühlampen 3 in den genannten Löchern können kegelstumpfförmige Sockel 4 aus Hartgummi od. dgl. dienen, die sich pfropfenartig in die Löcher 2 eindrücken lassen. Über jeden Sockel 4 kann eine Schutzkappe 5 aus Blech geschoben werden, deren Ränder sich hinter entsprechende Randleisten 6 der Glashohlkörper ?i festhaken lassen, und die die Sockel 4 in den Löchern 2 sichern.
- Eine durchgebrannte Lampe 3 kann also in einfachster Weise durch Abnehmen der Schutzkappe 5 und Herausziehen des betreffenden Sockels 4 aus dem Loch 2 des Hohlkörpers i ausgewechselt werden. An die Rückseite der Glashohlkörper i sind in geeignetem Abstand zueinander liegend konische Ansätze? angeblasen, die in entsprechend profilierte, an der Hauswand befestigte Leichtmietallschienen 8 schwalbenschwanzförmig eingeschoben und an ihrem Platz innerhalb einer Inschrift durch konische Stifte 9, die in entsprechenden, sich deckenden Bohrungen der genannten Ansätze 7 und Schiene 8 eingeschoben sind, gesichert werden. Ein zwischen der Rückseite der Ansätze 7 und der Schienenrückwand verbleibender Raum i o dient zur Aufnahme der zu den elektrischen Glühlampen 3 führenden Leitungen.
- Bei der Ausführungsform nach den Fig. 6 bis 8 bilden die Buchstaren oder bildlichen Darstellungen Glashohlkörper i, deren offene Rückseite durch eine Rückwand i i aus Blech, Kunststoff oder anderen geeigneten Stoffen abgeschlossen ist, die mit Haltefedern i2 auf die zu diesem Zweck mit Warzen 14 versehenen Glashohlkörper i aüfgeklemmt wird und die die Sockel 15 für die Glühlampen 3 trägt. In diesem Falle ist @dieRückwand ii mit den konischen Ansätzen 7 zum Einschieben in die Tragschiene 8 versehen und durch eine Bohrung 16 die Leitung für die Glühbirnen 3 in die Glashohlkörper i eingeführt. Durch einfaches Abziehen des Hohlglasbuchstabens i bzw. der bildlichen Darstellung von den Haltefedern i-- werden die Glühlampen 3 zwecks Auswechslung zugänglich. Die Rückwand vi kann zur Abstützung des Glashohlkörpers,i an ihrer unteren Kante einen Lappen 17 besitzen, der unter den Glashohlkörper greift (Fig. 6).
- Die aus Buchstaben gemäß der Erfindung gebildeten leuchtenden Inschriften oder bildlichen Darstellungen können unter Wirkung eines geeigneten Schaltwerkes periodisch ein- und ausgeschaltet werden oder als schreibende Schrift zur Wirkung gebracht werden. Hierfür geeignete Schaltwerke sind bekannt.
- Die Glashohlkörper lassen sich in jeder gewünschten Tönung färben und auf ihrer Schauseite so anschleifen, facettieren, daß sie das auffallende Tageslicht in effektvoller Weise reflektieren.
- Auch lassen sich aus den neuen Gliasbohlkörpern bildliche Darstellungen mit Inschriften kombinieren, z. B. in der Form, daß z. B. eine überdimensionierte Nachbildung einer Ware, beispielsweise einer Zigarette oder eines Füllhalters, in ihrem Innern noch durchscheinend eine stehende oder laufend schreibende Leuchtschrift enthält usw.
Claims (1)
- PATENTANSPRÜCHE: i. Leuchtende Buchstaben oder bildliche Darstellungen für Ankündigungen an Häuserfronten, auf Dächern usw., dadurch gekennzeichnet, daß die Buchstaben oder bildlichen Darstellungen als Glashohlkörper (i) mit in ihrem Innern angebrachten elektrischen Glühlampen (3) ausgebildet sind. z. Buchstaben nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die Schauseiten der Glashohlkörper (i) zur Erzielung von Reflexwirkungen durch auffallendes Tageslicht geschliffen sind. 3. Buchstaben nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Rückseite der Glashohlkörper (i) offen und durch eine aufgeklemmte oder sonst leicht lösbar mit' ihm verbundene Rückwand aus :Metall, Kunststoff od. dgl. abschließbar ist, die die Sockel der Glühlampen (3) trägt. .+. Buchstaben nach Anspruch i oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Glühlampen (3) eines oder einiger oder aller Buchstaben einer Inschrift oder einer bildlichen Darstellung durch ein Schaltwerk periodisch ein-und ausschaltbar sind. 5. Buchstaben nach Anspruch :i oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Glühlampen (3) der Buchstaben (Hohlkörpern) einer Inschrift unter Einfluß eines Schaltwerkes in fortlaufender Reihenfolge ein- und ausgeschaltet werden zum Zwecke der Erzeugung schreibender Schrift. 6. Buchstaben nach Anspruch i, 3 oder d, dadurch gekennzeichnet, daß eine bildliche Darstellung mit einer in ihrem Innern ihres Glaskörpers angeordneten durchscheinenden Leuchtschrift kombiniert ist. 7. Buchstaben nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß der allseitig geschlossene Glashohlkörper (i) auf seiner Rückseite über die Buchstabenfläche gleichmäßig verteilte Löeber (2) solcher Größe besitzt,daß elektrische Glühlampen (3) durch diese Löcher (2) in das Innere des Glashohlkörpers (i) eingeführt werden können. B. Buchstaben nach Anspruch i, 2 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Glühlampen (3) auf kegelstumpfförmigen Sockeln (,I) angeordnet sind, die pfropfenartig in die Löcher (2) des geschlossenen Glashohl-,körpers (i) einschiebbar sind. g. Buchstaben nach Anspruch i bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Glashohlkörper (i) auf ihrer Rückseite konische Ansätze (7) besitzen, die schwalbenschwanzartig in entsprechend profilierte Tragschienen (8) für die Buchstaben einschiebbar sind.
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