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Haltevorrichtung für Rückstrahler od. dgl.
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Vorschriften oder andere Gründe sind oft die Veranlassung dafür,
daß Fahrzeugteile, insbesondere Rückstrahler, mit Hilfe einer besonderen Haltevorrichtung
am Fahrzeug angebracht werden müssen. Weiterhin sind der Verwendungszweck des Fahrzeuges
und dessen Bauform oft der Grund, daß es empfehlenswert ist, diese Haltevorrichtungen
elastisch auszubilden* So gibt es als Haltevorrichtungen Verlängerungen aus Bandeisen,
welche durch ein Scharnier eine beschränkte Bewegungsmöglichkeit haben und mit Schrauben
oder auf andere Weise am Fahrzeug befestigt werden. Derartige Haltevorrichtungen
haben jedoch den Nachteil sehr beschränkter Ausweichmöglichkeit des z. B. befestigten
Rückstrahlers, da nur Stöße, welche senkrecht zur Scharnierachse erfolgen, ausgeglichen
werden können. Jeder stoß, welcher über die Bewegungsgrenzen des Scharniers hinausgeht,
macht sich in bleibender Verformung bemerkbar. Ferner gibt es Aufhängevorrichtungen
aus langen Gummi-Formteilen, die jedoch den Nachteil haben, daß
sie
verhältnismäßig starker Alterung unterliegen, so daß bei der bedingten Stärke der
Vorrichtungen bei leichten Anhängeteilen die elastische Zurückstellung in die vorgesehene
Normallage nicht gewährleistet ist. Weiterhin besteht der Nachteil, daß diese Vorrichtungen
bei einem bestimmten Längenverhältnis dazu neigen, sich in Längsrichtung zu verwinden,
ohne wieder in die Normallage zurückzufinden.
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Es ist auch eine Ausführung bekannt, bei der in einen bandförmigen
Gummi-Formteil ein Metallstreifen einvulkanisiert ist, einerseits um die Festigkeit
des Gummiteiles zu steigern, andererseits um die Elastizität in eine bestimmbare
Größe zu bringen. Diese Ausführung bietet noch größte Möglichkeit, die Elastizität
der Vorrichtung den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Sie hat aber den großen
Nachteil, daß das Herstellungsverfahren sehr aufwendig ist und die Lagerhaltung
sehr beschränkt ist, weil jede Type von Haltevorrichtungen, die sich im wesentlichen
in der Länge unterscheiden, für ihre Herstellung besondere Werkzeuge erforderlich
macht.
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Die Neuerung bezieht sich auf Haltevorrichtungen vorzugsweise mit
metallischer Einlage und besteht im wesentlichen darin, daß die Haltevorrichtung
mit einer oder mehreren, in Längsrichtung der Haltevorrichtung sich erstreckenden
Kanälen versehen ist, in welche eine metallische Einlage od. dgl. von dem einen
oder anderen Ende her, vorzugsweise aber von oben, eingeschoben ist. Durch die Neuerung
ist
es möglich, die Haltevorrichtung mit den erforderlichen Kanälen im Strangpreßverfahren
in beliebiger Länge und demzufolge billig herzustellen und zu lagern. Je nach den
Erfordernissen können von dem Strang gewünschte Längen für Halte vorrichtungen ohne
Materialverlust abgeschnitten und mit ganz einfachen Vorrichtungen herzustellenden
Einlagen armiert werden.
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In weiterer Ausgestaltung des Gegenstandes der Neuerung können der
oder die Kanäle einen länglich-rechteckigen Querschnitt aufweisen und in den Kanal
oder in die Kanäle kanr ein Federbandstreifen eingeschoben sein. Der oder die Federbandstreifen
können vorteilhaft durch die Befestigungschrauben der Haltevorrichtung in dieser
gehalten sein. Zur Lagensicherung können die Federbandstreifen über den oberen Rand
der Haltevorrichtung abgewinkelt sein.
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Nach einem anderen Merkmal können der oder die Kanäle runden Querschnitt
aufweisen und in den Kanal oder in die Kanäle kann Federdraht eingeschoben sein.
Hierbei kann für je zwei benachbarte Kanäle der Federdraht auf der oberen Begrenzung
der Haltevorrichtung haarnadelartig miteinander verbunden sein. Eine im Querschnitt
winkelförmige Lasche, in welcher Bohrungen für Befestigungsschrauben angeordnet
sind, kann zur Sicherung des eingelegten Drahtes auf den oberen Rand der Haltevorrichtung
aufgesetzt sein.
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Je zwei benachbarte Federdrähte können auch aus einem Stück bestehen
und über den oberen Rand, und zwar
nach der Rückseite der Haltevorrichtung
zu umgebogen sein.
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Die Sicherung dieses Drahtes erfolgt dann zweckmäßig durch Schrauben,
die innerhalb des umgebogenen Drahtteils angeordnet werden.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Neuerung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt.
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Es zeigen : Fig. 1 eine Ansicht auf eine Haltevorrichtung mit daran
angeordnetem Rückstrahler, Fig. 2 bis 4 eine Haltevorrichtung mit einem Federbandstreifen
in einer Ansicht von vorn, von der Seite und im Querschnitt, Fig. 5 und 6 eine Haltevorrichtung
mit zwei schmalen Federbandstreifen in einer Ansicht und im Querschnitt, Fig. 7
und 8 eine Haltevorrichtung mit zwei zusammenhängenden Federdrähten in einer Ansicht
und im Querschnitt, Fig. 9 und 10 eine Haltevorrichtung mit vier Federdrähten, von
denen je zwei zusammenhängen, in einer Ansicht und im Querschnitt, Fig. 11 und 12
eine Haltevorrichtung mit zwei Federdrähten
und mit einer Sicherungslasche
in einer Ansicht von vorn und von der Seite und Fig. 13 eine perspektivische Ansicht
einer Haltevorrichtung, bei welcher der Federdraht in besonderer Weise abgebogen
ist.
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Die Haltevorrichtung 1 nach Fig. 1 ist im wesentlichen streifenförmig
ausgebildet und besteht aus Gummi oder Kunststoff. Am oberen Ende der Haltevorrichtung
sind zwei Bohrungen 2 vorgesehen, welche zur Befestigung mittels Schrauben dienen.
Mit diesen Schrauben kann die Haltevorrichtung am rückwärtigen Teil eines Fahrzeuges
so befestigt werden, daß die Haltevorrichtung, an deren anderem Ende der Rückstrahler
3 befestigt ist, pendelnd herabhängt.
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Um der Haltevorrichtung eine gewisse Elastizität mit genügenden Rückstellkräften
zu geben und die Haltevorrichtung genügend stabil zu gestalten, sind in der Haltevorrichtung
metallische Einlagen angeordnet. Damit metallische Einlagen in derartige Haltevorrichtungen
von beliebiger Länge jeweils im Bedarfsfalle angeordnet werden können und um die
Herstellung zu vereinfachen, ist die in Fig. 2 bis 4 gezeigte Haltevorrichtung 1
im Strangpreßverfahren hergestellt. Sie weist einen im Querschnitt länglich-rechteckigen
Kanal 4 auf.
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In diesen Kanal 4 ist der Federbandstreifen 5 eingeschoben, der an
seinem oberen Ende einen abgebogenen Winkel 6 aufweist. Dieser Winkel 6 liegt auf
dem oberen Rand der Haltevorrichtung 1 auf.. Außerdem weist der Federbandstreifen
Bohrungen
auf, die mit den Bohrungen 2 in der Haltevorrichtung fluchten, so daß außer durch
den Winkel 6 auch durch die Befestigungsschrauben, die in die Bohrungen 2 eingesetzt
werden, eine Sicherung des Federbandstreifens 5 gegeben ist.
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Die Haltevorrichtung 1 nach dem zweiten Ausführung beispiel entsprechend
den Fig. 5 und 6 zeigt zwei parallel zueinander verlaufende, im Querschnitt rechteckige
Kanäle 7, in welche im Querschnitt entsprechende Federbandstreifen 8 eingeschoben
sind. Wie der Federbandstreifen 5 in dem ersten Ausführungsbeispiel nach den Fig.
2 bis 4 sind auch die beiden Federbandstreifen 8 des zweiten Ausführungsbeispieles
mit einem Winkel 9 versehen, der auf der oberen Begrenzung der Haltevorrichtung
aufliegt. Außerdem sind die Federbandstreifen 8 mit Bohrungen versehen, die mit
den Bohrungen 2 in der Haltevorrichtung zusammenfallen. Die Federbandstreifen 8
können deshalb ebenfalls durch die in die Bohrungen 2 einzusetzenden Schrauben gehalten
werden.
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Die Haltevorrichtung 1 nach dem dritten Ausführungsbeispiel ist,
wie aus den Fig. 7 und 8 hervorgeht, im Strangpreßverfahren mit zwei längskanähn
10 von rundem Querschnitt versehen. In diese Kanäle 10 sind Federdrähte 11 eingeschoben,
die an der oberen Begrenzung der Haltevorrichtung haarnadelartig über den Teil 12
miteinander verbunden sind.
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Durch diese haarnadelartige Verbindung ist eine Lagensicherung für
den Federdraht geschaffen. Die Haltevorrichtung ist am Fahrzeug durch die Schrauben
gehalten, die in die Bohrungen 2 eingesetzt werden.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 9 und 10 sind in der Haltevorrichtung
1 vier runde Kanäle 13 angeordnet, in welchen vier Federdrähte 14 eingesetzt sind.
Die ersten beiden Federdrähte 14 sind am oberen Ende der Haltevorrichtung durch
den Teil 15 und die folgenden beiden Federdrähte 14 sind ebenfalls durch einen Teil
15 haarnadelartig miteinander verbunden.
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Das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 11 und 12 zeigt eine Haltevorrichtung
1 wie Fig. 7. Zusätzlich ist die winkelförmige Lasche 16 zur Sicherung vorgesehen,
die den Verbindungsteil 12 der Federdrähte 11 nach oben abdeckt und die an der Vorderseite
der Vorrichtung mit Bohrungen 17 versehen ist, welche mit den Bohrungen 2 für die
Befestigungsschrauben fluchten.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 13 sind die beiden in Längskanälen
angeordneten Federdrähte 11, die nach oben aus der Haltevorrichtung 1 herausragen,
zur Rückseite der Vorrichtung abgebogen, so daß sie eine Strecke lang zur ursprünglichen
Richtung parallel verlaufen, und anschließend sind die abgebogenen Teile 18 durch
den Teil 19 miteinander verbunden. Der Teil 19 liegt unterhalb der Bohrungen 2,
so daß die einzusetzenden Befestigungsschrauben eine Lagensicherung für den Federdraht
ergeben.
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Anstelle beispielsweise von Federbandstreifen aus Stahl ist es auch
möglich, Streifen aus Kunststoff zu verwenden, welche die erforderliche Elastizität
aufweisen.