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DE1713868U - Anordnung zum aufbringen eines schriftbildes auf roentgenbilder. - Google Patents

Anordnung zum aufbringen eines schriftbildes auf roentgenbilder.

Info

Publication number
DE1713868U
DE1713868U DEC3294U DEC0003294U DE1713868U DE 1713868 U DE1713868 U DE 1713868U DE C3294 U DEC3294 U DE C3294U DE C0003294 U DEC0003294 U DE C0003294U DE 1713868 U DE1713868 U DE 1713868U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
double
image
arrangement
exposed
folded
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEC3294U
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz Dr Med Casterra
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEC3294U priority Critical patent/DE1713868U/de
Publication of DE1713868U publication Critical patent/DE1713868U/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B42/00Obtaining records using waves other than optical waves; Visualisation of such records by using optical means
    • G03B42/02Obtaining records using waves other than optical waves; Visualisation of such records by using optical means using X-rays
    • G03B42/04Holders for X-ray films
    • G03B42/047Holders for X-ray films provided with marking means

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Radiography Using Non-Light Waves (AREA)
  • Apparatus For Radiation Diagnosis (AREA)

Description

Gebrauchs must er- Anmeldung
des Herrn
Dr» med. Heinz Casterra, Berlin-Halensee, Kurfürstendamm 103/04
Veyfuhreft zum Aufbringen eines Schriftbildes auf Röntgenbilder in einem Beschriftungsgang mit der Röntgenaufnahme unter Verwendung von nachleuchtenden Kontrastschichtträffern,
Um Röntgenfilme mit den erforderlichen Daten zu versehen, war es bisher notwendig, nach den Entwicklungsarbeiten diese entweder von Hand oder mit Klebezetteln mit den notwendigen Daten wie Personalien des Patienten, Name des Arztes bzw. des Röntgeninstituts usw. zu beschriften und damit Verwechslungen auszuschiiessen. Diese Art der Kennzeichnung bedingt neben der eigentlichen Röntgenaufnahme einen zusätzlichen Arbeitsgang, nämlich die Arbeit des Abschreibens von der Karteikarte des betreffenden Patienten und hatte den Kachteil, dass trotz sorgfältigster Arbeit Verwechslungen möglich sein konnten, die zu schweren Irrtümern führen können und daher keine absolute dokumentarische Sicherheit bzv/. keinen dokumentarischen Wert besitzen. ITm derartige Irrtümer auszuschalten, ist es bekannt, mit Hilfe eines Zusatzgerätes den gewünschten Text auf fotographischem Wege deren nachträgliches Aufkopieren auf den belichteten Film sichtbar werden zu lassen. Jedoch ist auch hierzu der zweite Arbeitsgang des Aufkopierens auf den Film notv/endig und daher eine absolute Unmöglichkeit eventueller Verwechslungen auch nicht ausgeschlossen und eine dokumentarische Sicherheit auch nieht gegeben, &anz abgesehen davon, dass für diese Art des nachträglichen Aufkopierens ein besonderes und kostspieliges Gerät notwendig ist·
Oin die zusätzlichen Kosten eines derartigen Geräts zu sparen und dem Röntgenfilm den Charakter eines einwandfreien Dokumente zu geben, ist es notwendig, in einem einzigen Arbeitsgang mit Hilfe der Röntgenstrahlen sowohl das darzustellende Objekt als auch die Filmbeschriftung festzuhalten. Dies wird erfindungsgemäss bei der Verwendung von nachleuchtenden Kontrastschichtträgern dadurch erreicht, dass ein vor- und rückseitig
beschriebener Bogen strahlendurchlässigen Papiers zwischen den zu belichtenden Bildschichtträger und den Kontrastschichtträger gelegt wird, um in dieser Lage der Strahlenbelichtung ausgesetzt zu werden. Bs hat sich dabei herausgestellt, dass überraschenderweise die Ausschaltung'der Kontrastgeber ausreicht'. um mit Röntgenstrahlen einen Bildeindruck bleibender Art herbeizuführen.
Der zu diesem Zweck zu verwendende Papierbogen wird sorgfältig längsseitig gefaltet und durch entsprechendes Einlegen von Kohlepapier so von Hand, mit Schreibmaschine oder im Druck beschriftet, dass die Schrift auf Vorder- und Rückseite des gefalteten Bogens in Durchsicht auf allen vier Seiten übereinstimmend klar und deutlich erscheint. Derartiges Papier ebenso wie das benötigte Kohlepapier ist in jedem Büro zur Hand, sodass die Anschaffung keine zusätzlichen Kosten verursacht· Ausser dem üblichen Durchschlagpapier kann auch jedes andere lichtdurchlässige Papier verwandt werden. Nach Entfernung des Kohlepapiers wird sodann dieser gefaltete Doppelbogen reiterartig in der Dunkelkammer oder im abgedunkelten Durchleuchtungsraum so auf eine der vier Kanten des zu belichtenden Bildschichtträgers gesteckt, dass die Röntgenstrählen zweckmässigerweise ohne Brechung durch das aufzunehmende Objekt den auf den Film gesteckten Papierstreifen direkt treffen, damit nicht etwa das zur Beurteilung anstehende Objektbild durch die Schrift überdeckt wird. Um eine Übereinstimmung des gefalteten Doppelstreifens mit der Stärke des Bildschichtträgers zu erreichen und damit ein Abgleiten von diesem zu vermeiden, ist es zweckmässig, den Doppelstreifen am Bruch über entsprechende Zwischenlagen zu brechen. Sine zusätzliche Abdeckung bzw. Markierung des Bildschichtträgers oder der nachleuchtenden Kontrastschichtträger oder der Kassette im Bereich des zu erscheinenden Schriftbildes ist nicht erforderlich.
Ss wird ferner zweckmässig sein, diesem beliebig grossen Doppelstreifen einen weiteren perforierten die Originalbeschriftung tragenden Blattstreifen anzuhalten, der nach Abreissen vor der Strahlenbeliehtung für andere Markierungszwecke Verwendung finden kann, beispielsweise bei der Aussenmarkierung der Kassette oder als Aufkleber auf die Karteikarte. Ferner wird es z.B. bei Knochenaufnahmen in mehreren Ebenen mit
verschiedenen Kassettten oder bei Magendurchleuchtungen aich als zweckmässig erweisen, weitere möglichst perforierte Doppelstreifen anzufalten, um in einem Besehriftungsgang die
erforderlichen Daten identisch festzuhalten. Sin auf diese
Art beschrifteter Bildschiehtträger ist somit zu einem einwandfreien Dokument geworden, das allein bei Vorlage vor Gutachtern Berichten Beweiskraft besitzen kann, da nachträglich nichts mehr hinzugesetzt oder fortgelassen werden kann.
In der beigefügten Zeichnung ist ein Ausfübrungsbeispiel
dargestellt, das zeigt wie in der geöffneten Kassette 1
zwischen den nachleuchtenden Kontratsschichttragern 2 der zu belichtende Bildschiehtträger 3 liegt, auf dessen eine Kante der doppelseitig in Durchsicht beschriftete und gefaltete
Papierbogen 4 gesteckt ist.

Claims (5)

ΒΙ68273ΕΗΠ1.55 Sciiut zansprüche ·
1.) Anordnung £ur Beschriftung von Röntgenfilmen in einem Belichtungsgang mit der Röntgenaufnahme unter Verwendung von nachleuchtenden kontrastschichtträgern dadurcr, gekennzeichnet, dass ein vor- und rückseitifr mit dem Schriftbild übereinstimmend versehener Blattstreifei/^Jbtrahlendurchlässiger zwischen dem zu belichtenden Bildschichttrager^Jünd dem Kontrastschichtträgei^6)aufgebracht und in dieser Paketlage der Strahlenbelichtung ausgesetzt ist·
2.) Anordnung wie Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass beim einbringen des Bildschichtträgers (3) zwischen zwei Kontrastschichtträgern (2) auf der Vor- und Rückseite des zu belichtenden Bildschichtträgers (3) je ein beschriftetes strahlendurchlässigis Blatt (4) im strahlengang mit der Schrift übereinstimme!, aufgebracht ist.
3.) Anordnung nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass ein zu einem Doppelstreifen längs zusammengefaltetes strahlendurchlässiges Blatt (4) - vorzugsweise ein handelsüblich Dünnpost genanntes Papier - unter Zwischenlage von Kohlepapier von Hand, mittels Schreibmaschine oder im Druck von allen vier Seiten des gefalteten Doppelstreifens mit in Durchsicht übereinstimmenden Schriftbild versehen und nach Entfernung des Kohlepapiers reiterartig über den Rand des zu beichtenden Sildschichtfcrägers (3) gesteckt ist, wobei die Längsfaltung gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Zwischenlagen am Bruch in der Stärke des Bildschichtträgers (3) gehalten ist·
4·) Anordnung nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass an der einen Längskante des Doppelstreifens (4) ein weiterer Blattstreifen - vorzugsweise unter Perforierung - angefaltet ist, der bei der beschriftung den Doppelstreifen überdeckend, mit der Originalbeschriftung versehen ist.
5.) Anordnung nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass an der einen Längskante des Soppelstreifens - vorzugsweise unter Perforierung - weitere Doppelstreifen angefaltet sind.
Der Anmelder t
9-,2U'~, S'id. P-x2U:K
DEC3294U 1955-03-24 1955-03-24 Anordnung zum aufbringen eines schriftbildes auf roentgenbilder. Expired DE1713868U (de)

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