DE1713868U - Anordnung zum aufbringen eines schriftbildes auf roentgenbilder. - Google Patents
Anordnung zum aufbringen eines schriftbildes auf roentgenbilder.Info
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-
- G—PHYSICS
- G03—PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
- G03B—APPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
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- G03B42/02—Obtaining records using waves other than optical waves; Visualisation of such records by using optical means using X-rays
- G03B42/04—Holders for X-ray films
- G03B42/047—Holders for X-ray films provided with marking means
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- General Physics & Mathematics (AREA)
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Description
des Herrn
Dr» med. Heinz Casterra, Berlin-Halensee,
Kurfürstendamm 103/04
Veyfuhreft zum Aufbringen eines Schriftbildes auf
Röntgenbilder in einem Beschriftungsgang mit der
Röntgenaufnahme unter Verwendung von nachleuchtenden Kontrastschichtträffern,
Um Röntgenfilme mit den erforderlichen Daten zu versehen,
war es bisher notwendig, nach den Entwicklungsarbeiten diese entweder von Hand oder mit Klebezetteln mit den notwendigen
Daten wie Personalien des Patienten, Name des Arztes bzw. des Röntgeninstituts usw. zu beschriften und damit Verwechslungen
auszuschiiessen. Diese Art der Kennzeichnung bedingt neben
der eigentlichen Röntgenaufnahme einen zusätzlichen Arbeitsgang, nämlich die Arbeit des Abschreibens von der Karteikarte
des betreffenden Patienten und hatte den Kachteil, dass trotz sorgfältigster Arbeit Verwechslungen möglich sein konnten,
die zu schweren Irrtümern führen können und daher keine absolute dokumentarische Sicherheit bzv/. keinen dokumentarischen
Wert besitzen. ITm derartige Irrtümer auszuschalten, ist es bekannt, mit Hilfe eines Zusatzgerätes den gewünschten Text
auf fotographischem Wege deren nachträgliches Aufkopieren
auf den belichteten Film sichtbar werden zu lassen. Jedoch ist auch hierzu der zweite Arbeitsgang des Aufkopierens auf
den Film notv/endig und daher eine absolute Unmöglichkeit eventueller Verwechslungen auch nicht ausgeschlossen und
eine dokumentarische Sicherheit auch nieht gegeben, &anz abgesehen
davon, dass für diese Art des nachträglichen Aufkopierens ein besonderes und kostspieliges Gerät notwendig ist·
Oin die zusätzlichen Kosten eines derartigen Geräts zu sparen und dem Röntgenfilm den Charakter eines einwandfreien Dokumente
zu geben, ist es notwendig, in einem einzigen Arbeitsgang mit Hilfe der Röntgenstrahlen sowohl das darzustellende Objekt
als auch die Filmbeschriftung festzuhalten. Dies wird erfindungsgemäss
bei der Verwendung von nachleuchtenden Kontrastschichtträgern dadurch erreicht, dass ein vor- und rückseitig
beschriebener Bogen strahlendurchlässigen Papiers zwischen
den zu belichtenden Bildschichtträger und den Kontrastschichtträger gelegt wird, um in dieser Lage der Strahlenbelichtung
ausgesetzt zu werden. Bs hat sich dabei herausgestellt, dass überraschenderweise die Ausschaltung'der Kontrastgeber ausreicht'.
um mit Röntgenstrahlen einen Bildeindruck bleibender Art herbeizuführen.
Der zu diesem Zweck zu verwendende Papierbogen wird sorgfältig längsseitig gefaltet und durch entsprechendes Einlegen von
Kohlepapier so von Hand, mit Schreibmaschine oder im Druck beschriftet, dass die Schrift auf Vorder- und Rückseite des
gefalteten Bogens in Durchsicht auf allen vier Seiten übereinstimmend
klar und deutlich erscheint. Derartiges Papier ebenso wie das benötigte Kohlepapier ist in jedem Büro zur Hand, sodass
die Anschaffung keine zusätzlichen Kosten verursacht· Ausser dem üblichen Durchschlagpapier kann auch jedes andere
lichtdurchlässige Papier verwandt werden. Nach Entfernung des Kohlepapiers wird sodann dieser gefaltete Doppelbogen reiterartig
in der Dunkelkammer oder im abgedunkelten Durchleuchtungsraum so auf eine der vier Kanten des zu belichtenden
Bildschichtträgers gesteckt, dass die Röntgenstrählen zweckmässigerweise
ohne Brechung durch das aufzunehmende Objekt den auf den Film gesteckten Papierstreifen direkt treffen,
damit nicht etwa das zur Beurteilung anstehende Objektbild
durch die Schrift überdeckt wird. Um eine Übereinstimmung des gefalteten Doppelstreifens mit der Stärke des Bildschichtträgers
zu erreichen und damit ein Abgleiten von diesem zu vermeiden, ist es zweckmässig, den Doppelstreifen am Bruch über
entsprechende Zwischenlagen zu brechen. Sine zusätzliche Abdeckung bzw. Markierung des Bildschichtträgers oder der nachleuchtenden
Kontrastschichtträger oder der Kassette im Bereich des zu erscheinenden Schriftbildes ist nicht erforderlich.
Ss wird ferner zweckmässig sein, diesem beliebig grossen Doppelstreifen einen weiteren perforierten die Originalbeschriftung
tragenden Blattstreifen anzuhalten, der nach Abreissen vor der Strahlenbeliehtung für andere Markierungszwecke
Verwendung finden kann, beispielsweise bei der Aussenmarkierung
der Kassette oder als Aufkleber auf die Karteikarte. Ferner wird es z.B. bei Knochenaufnahmen in mehreren Ebenen mit
verschiedenen Kassettten oder bei Magendurchleuchtungen aich
als zweckmässig erweisen, weitere möglichst perforierte Doppelstreifen anzufalten, um in einem Besehriftungsgang die
erforderlichen Daten identisch festzuhalten. Sin auf diese
Art beschrifteter Bildschiehtträger ist somit zu einem einwandfreien Dokument geworden, das allein bei Vorlage vor Gutachtern Berichten Beweiskraft besitzen kann, da nachträglich nichts mehr hinzugesetzt oder fortgelassen werden kann.
erforderlichen Daten identisch festzuhalten. Sin auf diese
Art beschrifteter Bildschiehtträger ist somit zu einem einwandfreien Dokument geworden, das allein bei Vorlage vor Gutachtern Berichten Beweiskraft besitzen kann, da nachträglich nichts mehr hinzugesetzt oder fortgelassen werden kann.
In der beigefügten Zeichnung ist ein Ausfübrungsbeispiel
dargestellt, das zeigt wie in der geöffneten Kassette 1
zwischen den nachleuchtenden Kontratsschichttragern 2 der zu belichtende Bildschiehtträger 3 liegt, auf dessen eine Kante der doppelseitig in Durchsicht beschriftete und gefaltete
Papierbogen 4 gesteckt ist.
dargestellt, das zeigt wie in der geöffneten Kassette 1
zwischen den nachleuchtenden Kontratsschichttragern 2 der zu belichtende Bildschiehtträger 3 liegt, auf dessen eine Kante der doppelseitig in Durchsicht beschriftete und gefaltete
Papierbogen 4 gesteckt ist.
Claims (5)
1.) Anordnung £ur Beschriftung von Röntgenfilmen in einem Belichtungsgang
mit der Röntgenaufnahme unter Verwendung von nachleuchtenden kontrastschichtträgern dadurcr, gekennzeichnet, dass
ein vor- und rückseitifr mit dem Schriftbild übereinstimmend
versehener Blattstreifei/^Jbtrahlendurchlässiger zwischen dem zu
belichtenden Bildschichttrager^Jünd dem Kontrastschichtträgei^6)aufgebracht
und in dieser Paketlage der Strahlenbelichtung ausgesetzt ist·
2.) Anordnung wie Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass beim
einbringen des Bildschichtträgers (3) zwischen zwei Kontrastschichtträgern
(2) auf der Vor- und Rückseite des zu belichtenden Bildschichtträgers (3) je ein beschriftetes strahlendurchlässigis
Blatt (4) im strahlengang mit der Schrift übereinstimme!,
aufgebracht ist.
3.) Anordnung nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass ein
zu einem Doppelstreifen längs zusammengefaltetes strahlendurchlässiges Blatt (4) - vorzugsweise ein handelsüblich Dünnpost
genanntes Papier - unter Zwischenlage von Kohlepapier von Hand, mittels Schreibmaschine oder im Druck von allen vier Seiten des
gefalteten Doppelstreifens mit in Durchsicht übereinstimmenden Schriftbild versehen und nach Entfernung des Kohlepapiers reiterartig
über den Rand des zu beichtenden Sildschichtfcrägers
(3) gesteckt ist, wobei die Längsfaltung gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Zwischenlagen am Bruch in der Stärke des Bildschichtträgers
(3) gehalten ist·
4·) Anordnung nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass an der einen Längskante des Doppelstreifens (4) ein weiterer Blattstreifen
- vorzugsweise unter Perforierung - angefaltet ist, der bei der beschriftung den Doppelstreifen überdeckend, mit
der Originalbeschriftung versehen ist.
5.) Anordnung nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass an
der einen Längskante des Soppelstreifens - vorzugsweise unter
Perforierung - weitere Doppelstreifen angefaltet sind.
Der Anmelder t
9-,2U'~, S'id. P-x2U:K
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEC3294U DE1713868U (de) | 1955-03-24 | 1955-03-24 | Anordnung zum aufbringen eines schriftbildes auf roentgenbilder. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEC3294U DE1713868U (de) | 1955-03-24 | 1955-03-24 | Anordnung zum aufbringen eines schriftbildes auf roentgenbilder. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1713868U true DE1713868U (de) | 1955-12-29 |
Family
ID=32515025
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEC3294U Expired DE1713868U (de) | 1955-03-24 | 1955-03-24 | Anordnung zum aufbringen eines schriftbildes auf roentgenbilder. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1713868U (de) |
-
1955
- 1955-03-24 DE DEC3294U patent/DE1713868U/de not_active Expired
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