DE1795328U - Vorrichtung zur aufnahme von krankentragen. - Google Patents
Vorrichtung zur aufnahme von krankentragen.Info
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Description
- Vorrichtung zur Aufnahme von Krankentragen Gegenstand der Neuerung ist eine Vorrichtung zur Aufnahme von Krankentragen, bestehend aus zwei parallelen Führungsschienen, die die Hochlagerung von Kranken, insbesondere mit schweren inneren Verletzungen, ermöglicht.
- Um zu verhindern, daß bei stark blutenden inneren Verletzungen während des Transportes Blut aus der Mundhöhle in die Lungen eindringt, müssen derartige Verletzte mit den Füssen höher gelagert werden, als mit dem Kopf, so daß auch die Mundhöhle tiefer als die Lunge liegt.
- Bei den bekannten Anordnungen konnte zu diesem Zweck das Fußende der Trage nur dadurch höher gestellt werden, daß die Trage aus ihrer ; hinteren Halterung in die Führungsschienen gelöst und mit zusätzlichen Einrichtungen hochgehalten wurde. Hierdurch wurde jedoch die sichere Befestigung der Krankentrage beeinträchtigt bzw. mußte die Halteeinrichtung verhältnismäßig schwer ausgeführt werden.
- Diese Nachteile der bekannten Vorrichtungen werdenisuerungsgemäß dadurch vermieden, daß die Führungsschienen gemeinsam um eine quer zur Längsrichtung angeordnete Achse schwenkbar sind. Die Krankentrage braucht daher an ihrem Fußende nicht mehr aus den Führungsschienen herausgenommen zu werden, sondern bleibt in den bekannten Halterungen, während die Führungschienen zusammen mit der um eine quer zur Längsrichtung angeordnete Achse soweit geschwenkt werden, daß die Krankentrage die erforderliche Schrägstellung einnimmt.
- Nach einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Neuerung sind die Führungsschienen um eine im wesentlichen in ihrer querverlaufenden Schwerebene angeordnete Achse schwenkbar. Hierdurch wird erreicht, daß die Anordnung ausserordentlich leicht verstellbar ist und auch bei hochgestelltem Fußende die Arretierungsvorrichtung nur wenig beansprucht wird.
- Da fast ausschließlich aus Personenkraftwagen entwickelte Fahrzeugtypen als Krankentransportfahrzeuge aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und guten Fahreigenschaften Verwendung finden und bei diesen Fahrzeugtypen der Boden des Laderaums zumeist tiefer als der hintere Wellentunnel liegt, können neuer-ungsgemäß die Führungsschienen von der hinteren Beladetür aus ansteigen und im Bereich der Schwenkachse nach unten abgewinkelt sein. In normaler Stellung liegen die Führungschienen daher mit ihren der hinteren Beladetüt zugekehrten Enden auf dem Fahrzeugboden auf oder dann wenn ein ebenfalls von der Beladetür zum Wellentunnel ansteigender Zwischen-
diesem Zwischenboden auf. Um die Schwenkmöglichkeit herzustellen ist ferner die Anordnung so getroffen, daß sich die der Beladetür entgegengesetzten Enden der Tragenschienen in Normalstellung oberhalb des Fahrzeugbodens befinden. Dieser freie Raum zwischen vorderem Ende der Führungsschienen und dem Fahrzeugboden ergibt sich bei den genannten Fahrzeugtypen durch den vor dem Wellentunnel tiefer liegenden Fußraum des Fahrzeugs. Durch den von der hinteren Beladetür zunächst ansteigenden, jedoch etwa von der Schwenkachse wieder abfallenden Verlauf der Führungsschienen ergibt sich für die Trage in Normalstellung eine im wesentlichen waagrechte Lagen während der an den vorderen Sdüenenenden zur Verfügung stehende Schwenkweg nach unten ausreicht, um das Fußende der Trage in der gewünschen Weise zu heben. Durch die Abwinklung der Führungsschienen wird ferner in vorteilhafter Weise die Höhe der gesamten Anordnung vermindert.boden vorgesehen ist mit dem grössten Teil ihrer Länge auf - Im Bereich der der Beladetür entgegengesetzten Enden der Führungsschienen ist neuerungsgemäß eine Arretiervorrichtung angeordnet, die die Schienenenden in mindestens zwei höhenmäßig verschiedenen Stellungen festsetzt. Die obere Stellung entspricht hierbei der Normallage der Krankentrage in der die Arretierungsvorrichtung kaum beansprucht wird und lediglich ein möglicherweise bei scharfem Bremsen erfolgendes Kippen der Vorrichtung verhindert, während die Arretierungsvorrichtung die mit dem Fußende hochgeschwenkte Trage zusammen mit den Führungsschienen in ihrer unteren Lage sicher hält. Die Arretierungsvorrichtung kann aus einem am Fahrzeugboden um eine zur Schwenkachse parallele Achse drehbaren Rohr od. dgl. bestehen, über das eine mit den Führungsschienen verbundene Hülse o. dgl. gleitet.
- Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Neuerung sind anhand der Zeichnungen näher erläutert.
- Es zeigt : Fig. 1 die neuerungsgemäße Vorrichtung in der Seitenansicht in Normalstellung, Fig. 2 eine Draufsicht zu Fig. 1 und Fig. 3 die Vorrichtung mit hochgelagertem Fußteil in der Seitenansicht.
- Die von der hinteren Beladetür ansteigenden Führungsschienen 1 und 2 sind um eine quer zu ihrer Längsrichtung verlaufende, vorzugsweise auf dem hinteren Wellentunnel angeordnete Schwenkachse 4 drehbar. Nach dem Beispiel, wie es in den Zeichnungen dargestellt ist, sind die Führungsschienen 1 und 2 ferner durch die Rohre 3 und 5 miteinander verbunden. Die hierdurch gebildete rahmenartige Anordnung kann jedoch auch so ausgeführt sein, daß die der Wagenmitte zu gehgene Führungsschiene 2 um in den Querrohren 3, 4 und 5 angebrachte Gelenke auf die Rührungsschiene 1 geklappt und dann der auf diese Weise verkleinerte Rahmen um weitere Gelenke in eine aufrechte, parallel zu l genwmd verlaufende Ebene hochgestellt werden kann. Die hierzu erforderlichen Gelenke bzw. die lösbare Anordnung der Lagerungen für die Schwenkachse 4 gehören nicht zur. vorliegenden Neuer-ung und sind daher nicht dargestellt. Desgleichen kann die Vorrichtung dahingehend erweitert werden, daß z. B. die Führungsschiene 2 zur Anpassung an verschiedene Spurweite von Krankentragen in Querrichtung verstellbar ist. Darüberhinaus kann z. B. das hintere Ende der Führungsschiene 2 zur Erleichterung des Beladevorgangs mit einem klappbaren Löffel ausgestattet sein.
- Nach der in den Figuren gezeigten Anordnung ist die Schwenkachse 4, durch Distanzringe 6 gegen Bewegungen in ihrer Axialrichtung gesichert, in den Drehhülsen 7 gelagert, die mittels der Platten 8 auf dem Wagenboden befestigt sind. Auf dem vorderen Verbindungsrohr 3 ist die Drehhülse 10 zwischen dem Distanzringen 11 angeordnet, die mit der Schiebehülse 9 vorzugsweise aus einem Stück besteht. Die Schiebehülse 9 umgreift das am Boden des vor dem Wellentunnel gelegenen Fußraums angelenkte Rohr 17, in dem die Rastöffnungen 14 und 15 angebracht sind, in die ein an der Schiebehülse 9 befestigter Schnäpper 12 einrastet. Das Rohr 17 ist um den Zapfen 18 in dem Lagerbock 13 drehbar und an seinem oberen Ende mit einer Abschlußplatte 16 versehen, welche verhindert, daß die Schiebehülse 9 über das obere Ende des Rohres 17 gleitet. Am vorderen, nach unten abgewinkelten Teil der Führungsschiene 1 ist ein Betätigungsgriff 19 (Fig. 2) befestigt.
- Die mit einem Verletzten beladene Krankentrage wird von der hinteren Beladetür auf die in Normalstellung befindliche Vorrichtung (Fig. 1) aufgeschoben und in den Führungsschienen befestigt. Um das Fußende der Trage anzuheben, wird der Schnäpper 12 bzw. ein federbelasteter Raststift aus der Bohrung 14 des Rohres 17 herausgezogen und das Kopfende der Fürhrungschienen mittels des Betätigungsgriffs 19 nach unten gedrückt, bis der Schnäpper in der Öffnung 15 einrastet (Fig. 3). Beim Entladen der Trage verläuft der Vorgang in umgekehrter Reihenfolge, d. h. die in die Öffnung 15 eingreifende Rastvorrichtung wird aufgehobene das Kopfende der Vorrichtung am Handgriff 19 hochgehoben und nimmt dann die im wesentlichen waagerechte Stellung nach Fig. 1 ein, in der die Trage leicht ausgeladen werden kann.
Claims (7)
- Schutzansprüche 1. Vorrichtung zur Aufnahme von Krankentragen, bestehend aus zwei parallen Führungsschienen., dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (1 2) gemeinsam um eine quer zur Längsordnung angeordnete Achse (4) schwenkbar sind.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (19 2) um eine im wesentlichen in ihrer querverlaufenden Schwerebene angeordnete Achse (4) schwenkbar sind.
- 3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (1, 2) von der hinteren Beladetür aus ansteigen und im Bereich der Schwenkachse (4) nach unten abgewinkelt sind.
- 4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (1, 2) in Normalstellung mit ihren der hinteren Beladetür zugekehrten Enden auf dem Fahrzeugboden aufliegen.
- 5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die der Beladetür entgegengesetzten Enden der Tragenschienen (1,2) in Normalstellung oberhalb des Fahrzeugbodens befinden.
- 6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der der Beladetür entgegengesetzten Enden der Führungsschienen (1, 2) eine Arreitierungsvorrichtung (17) angeordnet ist, die die Schienenenden in mindestens zwei höhenmäßig verschiedene Stellungen festsetzt.
- 7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet daß die Arretierungsvorrichtung aus einem am Fahrzeugboden am eine zur Schwenkachse (4) parallele Achse (18) drehbaren Rohr (17) od. dgl. besteht, über das eine mit den Führungsschienen (1, 2) verbunden Hülse (9) cd. dgl. gleitet.8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7"dadurch gekenn zeichnet, daß das Rohr (17) mit Bohrungen (14, 15) versehen ist in die ein an sich bekannter, an der Hülse (9) angeordneter Schnappstift (12) od. dgl. einrastet.9.-Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet ? daß die Hülse (9) um ein, die der Beladetür abgekehrten Enden der Führungsschiene (1 ; 2) verbindendes Quer-
reich der Arretierungsvorrichtungen (17) ein seitlich vorstehender Betätigungsgriff (19) angeordnet ist.rohr (3) od. dgl. drehbar angeordnet ist. r-' 10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 99 dadurch gekenn- zeichnet, daß mindestens an einer Führungsschiene (2) im Be- 11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (4) auf dem hinteren Wellentunnel des Kraftfahrzeugs angebracht ist.12. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 11 dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierungsvorrichtung (17) vor dem Wellentunnel im Fußraum des Fahrzeugs angebracht ist.13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet daß die Führungsschienen (1, 2) an ihren der Beladetür zugekehrten Enden in an sich bekannter Weise verbreitert sind. 1. Krankentransportfahrzeug, insbesondere vom Typ des Personenkraftwagens, mit in den Laderaum ragendem Hinterachstunnel und zur Aufnahme der Krankentrage dienenden Führungschienen, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (1, 2) auf dem Hinterachstunnel um eine Querachse beweglich und mit ihren vorderen Enden in den Raum vor dem Hinterachstunnel absenkbar sind.NEUESCHUTZANSPRÜCHE 2. Krankentransportfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (1,2) in Normalstellung mit ihren hinteren Enden im Bereich der hinteren Beladetür am Fahrzeugboden aufliegen und an ihrem entgegengesetzten Ende oberhalb des Fahrzeugbodens enden.3. Krankentransportfahrzeug nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (1, 2) im Bereich der Schwenkachse (4) abgewinkelt sind.4. Krankentransportfahrzeug nach den Ansprüchen 1 bis 39 dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen (1,2) mittels einer an sich bekannten Arretierungsvorrichtung in mindestens zwei Stellungen mit verschiedener Neigung feststellbar sind. 5. Krankentransportfahrzeug nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierungsvorrichtung (17) vor dem Hinterachstunnel im Fußraum des Fahrzeugs angebracht ist.*/Im wesentlichen in ihrer qtterverlaufenden Schwerebene 6. Krankentransportfahrzeug nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnete daß die Arretierungsvorrichtung aus besteht, auf welchem eine an den Führungsschienen angeordnete Hülse (9) gleitet.einem am Fahrzeugboden in Längsrichtung schwenkbaren Rohr (17) CD 7. Krankentransportfahrzeug nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (17) mit Bohrungen (14, 15) versehen ist, in die ein an sich bekannter, an der Hülse (9) angeordneter Schnappstift (12) o. dgl. einrastet und daß die Hülse (9) um ein die der Beladetür abgekehrten Enden der Führungsschiene (1,2) verbindendes Querrohr (3) o. dgl. drehbar angeordnet ist, wobei mindestens an einer Führungmhiene (2) im Bereich der Arretierungsvorrichtung (17) ein seitlich vorstehender Betätigungsgriff (19) angeordnet ist.
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| DE1959M0031666 DE1795328U (de) | 1959-04-28 | 1959-04-28 | Vorrichtung zur aufnahme von krankentragen. |
Applications Claiming Priority (1)
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- 1959-04-28 DE DE1959M0031666 patent/DE1795328U/de not_active Expired
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