DE1541166A1 - Patiententisch fuer die Untersuchung mit Roentgenstrahlen - Google Patents
Patiententisch fuer die Untersuchung mit RoentgenstrahlenInfo
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Description
Patiententisch für die Untersuchung mit Röntgenstrahlen
Die Erfindung betrifft einen Patiententisch für die Untersuchung mit Röntgenstrahlen und gibt einen Aufbau des Tisches an,
der für solche Untersuchungen besonders gut geeignet ist.
An einen Patiententi3ch für Röntgenuntersuehungen werden Anforderungen gestellt, die nicht leicht zu erfüllen sind. Die lagerplatte
für den Patienten sollte an allen vier Seiten für den Arzt frei zugänglich sein. Die Einrichtung für die Aufnahme des
Eöntgenbildes, beispielsweise ein Röntgenbildverstärker, sollte von einer Tischlängsseite aus unter die lagerplatte fahrbar und
anschließend bis dicht an die Unterseite der eigentlichen Lagerfläche hebbar sein. Dazu müßte an die Unterseite der Lagerfläche
ein genügend breiter und bis zum Boden reichender freier Raum
angrenzen und die Lagerplatte müßte auf ihrer Unterseite weitgehend frei sein von zur Lagerung der Lagerfläche erforderlichen
Metallteilen. Auch an die Kanten der Längsseiten der Lagerungsplatte müßte die Röntgenaufnahmeeinrichtung dicht herangebracht
werden können, ohne daß dabei die die Lagerfläche haltenden Seitenteile stören. Ferner sollten die Lagerplatte und die Röntgenaufnahmeeinrichtung
in einem solchen Umfang relativ zueinander verstellbar sein, daß alle Körperteile des auf der Lagerplatte
liegenden Patienten ohne Veränderung der Lage des Patienten auf der Lagerplatte in die Röntgenstrahlung gebracht werden
können.
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Den vorstehenden Forderungen werden bekannte Röntgenuntersuchungstische
mit einer einzigen Bodenstütze, die unter der Lagerplatte angeordnet ist, nicht gerecht. Um die lange lagerplatte
sicher unterstützen zu können, muß diese einzige Bodenstütze sehr stabil sein und einen in Längsrichtung des Tisches
weit ausladenden Sockel haben. Dadurch wird das Einfahren der Röntgenaufnahmeeinrichtung von einer Längsseite des Tisches
aus unter den Tisch erheblich behindert. Auch, die von der einzigen
Bodenstütze getragenen Längsholme, auf denen die Lagerfläche ruht, müssen sehr-stabil sein, um die notwendigerweise
gegenüber der Bodenstütze längsverschiebbare Lagerfläche sicher
zu tragen. Solche sehr stabilen Längsholme decken erhebliche Teile der Unterseite der Lagerfläche, ab und behindern daher ein
Anheben der unter den Tisch gefahrenen Röntgenaufnahmeeinrichtung
bis dicht an die Unterseite der Lagerfläche. Auch ein bekannter Röntgenuntersuchungstisch," bei dem die Lagerplatte entweder
an einer ihrer Schmalseiten oder an beiden Schmalseiten an einem Boden-Deckenstativ gehaltert ist, benötigt solche sehr
stabilen störenden Längsholme. Außerdem ist bei einem solchen Tisch nachteilig, daß seine Lagerplatte nicht an allen vier Seiten
frei zugänglich ist.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß ein etwa einen Meter breiter freier Raum unterhalb der Lagerplatte, der von einer
Tischlängsseite zu der anderen Tischlängsseite nach Art eines Quertunnels durchgeht, für das Herein- und Herausfahren der
Röntgenaufnahmeeinrichtung ausreichend sein würde. Dieser Quertunnel
sollte im Bereich der Längsmitte der Lagerplatte liegen, weil dann nur verhältnismäßig geringe Längsverschiebungen der
Lagerplatte in beiden Richtungen erforderlich sind, um alle Teile der Lagerplatte in den Bereich des Quertunnels schieben zu können.
Die kurzen Verschiebungswege der Lagerplatte wurden es ermöglichen,
mit kurzen und verhältnismäßig schwachen Führungen für die Lagerplatte auszukommen, so daß diese Führungen das Annähern
der Röntgenaufnahmeeinrichtung an die Unterseite der Lagerplatte
nicht behindern.
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Entsprechend dieser Erkenntnis besteht der Patiententisch nach der Erfindung aus zwei an der Unterseite der Lagerfläche für
den Patienten nahe ihrer beiden Längsseiten angebrachten Längsholmen,
aus zwei in Längsrichtung des Tisches in Abstand voneinander unter der Lagerplatte angeordneten Bodenstützen mit je einem
Querholm, sowie aus einem Wagen, der längs der beiden Querholme verstellbar und arretierbar geführt ist und auf dem die
Längsholme der Lagerplatte längsverschiebbar und arretierbar gehaltert sind. Die beiden Bodenstützen lassen sich so unter der
Lagerplatte aufstellen, daß ein für das Ein- und Ausfahren der Röntgenaufnahmeeinrichtung von beiden Längsseiten des Tisches
her freier Raum (Quertunnel) unter der Lagerplatte entsteht. Wegen der Aufteilung der Abstützung der Lagerplatte am Boden auf
zwei unter der Lagerplatte angeordnete Stützen sind in Längsrichtung der Lagerplatte ausladende Sockel dieser Stützen nicht
erforderlich. Am Boden'des Quertunnels können daher Schienen verlegt
werden, auf denen die Röntgenaufnahmeeinrichtung bequem
verschoben werden kann.
Dabei kann in besonders vorteilhafter Weise der Wagen und die
Lagerplatte je einen Rahmen umfassen, bestehend aus einem Längsholmenpaar
und einem Querholmenpaar, wobei das eine Längsholmenpaar mit iührungsgliedern und das andere Längsholmenpaar mit
Gegenführungsgliedern ausgerüstet sein kann, um den Längsverschiebungsmechanismus
für die Lagerplatte zu bilden,und wobei beide Längsholmenpaare in der gleichen Horizontalebene angeordnet
sein können, derart, daß ihre Mhrungs- und Gegenführungsglieder
in horizontaler Richtung ineinander eingreifen, und daß die Querholme des Wagens unterhalb der Längsholme dieses Wagens
liegend angeordnet sein können, in einem Abstand vonein-
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ander, entsprechend dem Abstand von zwei voneinander getrennten Bodenstützen, welche Bodenstützen FUhrungsglieder tragen können,
die in Gegenführungsglieder der Querholme passen, um den Quervers chiebungsmechanismus für die Lagerplatte zu bilden. Auf
diese Weise wird in einem verhältnismäßig breiten Bereich zwischen den beiden Bodenstützen die geringstmögüche Dicke der
Lagerplatte erreicht und unterhalb der Lagerplatte ein Quertunnel gebildet, der frei von Bodenstützen und Längsholmen vom
Fußboden bis an die Unterkante der Lagerfläche reicht. Dadurch ist es möglich, mit einer bis unmittelbar an die Unterseite der
Lagerfläche heranreichenden Röntgenaufnahmeeinrichtung auf den
Bodenschienen von einer Tischlängsseite auf die andere Tischlängsseite hindurchzufahren und damit eine einzige kostspielige
Röntgenaufnahmeeinrichtung mehreren solchen Tischen zuzuordnen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die rationelle Ausnutzung
der Röntgenaufnahmeeinrichtung durch mehrschichtige Arbeiten. Auch wirkt sich der durch die genannte Ausbildung des
Patiententisches ermöglichte geringe Abstand der Bildschicht vom Patienten vorteilhaft auf die Bildqualität aus.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann mindestens eine
der beiden Bodenstützen in ihrer Höhe verstell- und arretierbar sein, so daß die Möglichkeit besteht, die Lagerplatte gegenüber
der Horizontalen zu neigen.
Die Mittel zur Längsverschiebung der Längsholme der Lagerplatte
auf dem Wagen und/oder die Mittel zur Querverschiebung des Wagens längs der Querholme können gemäß einem weiteren Merkmal
der Erfindung so ausgebildet sein, daß die Lagerplatte mit ihren Längsholmen vollständig von dem Wagen und/oder der Wagen vollständig von den Querholmen herunterrollbar ist. Dadurch
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wird es möglich., den Patienten schon auf seiner Station auf die
von dem Patiententisch heruntergerollte Lagerplatte zu betten,
diese Lagerplatte mit dem Patienten auf ein fahrbares Untergestell zu heben, damit in den Untersuchungsraum zu fahren und
dort die Lagerplatte mit dem darauf liegenden Patienten auf das Tischgestell zu schieben.
Weitere Merkmale der Erfindung werden nachstehend an Hand eines
Ausführungsbeispieles des Patiententisches nach der Erfindung
erläutert, der in der Pig. 1 in Seitenansicht mit gestrichelt eingezeichneter, gegen die Horizontale geneigter Lagerplatte und
in der Fig. 2 in einer perspektivischen Ansicht mit von den
Querholmen vollständig heruntergerollten Wagen für die Lagerplatte und mit teilweise aufgebrochener Lagerplatte dargestellt
ist.
In der Fig. 1 ist die Lagerplatte mit 1 bezeichnet. Sie wird
getragen von einem Wagen, bestehend aus zwei Längsholmen, von denen
in der Fig. 1 nur der vordere, mit 2 bezeichnete zum Teil
sichtbar ist, sowie aus den beiden U-profilförmigen Querholmen
3 und 4. Den Querholmen 3 bzw. 4 sind die aus Winkeleisen bestehenden Querholme 5 bzw. 6 zugeordnet, die um die horizontalen
Achslagerungen 7 bzw. 8 kippbar an den Bodenstützen 9 bzw. 10 angelenkt
sind. An den Querholmen 5 bzw. 6 sind die Laufrollen 11
bzw. 12 gehaltert, die den Querholmen 3 bzw. 4 zugeordnet sind.
Die Bodenstütze 9 ist teleskopartig ausziehbar und in der eingestellten
Höhe durch die Klemmbacke 13 mit Feststellschraube 14 arretierbar. Der Flansch 16 des Sockels 15 der Bodenstütze 9 ist
mittels der Schrauben 17 an den Fußboden 18 angeschraubt'. Mittels
der horizontalen Achslagerung 19 ist das äußere Teleskoprohr der Bodenstütze 9 mit seinem unteren Ende an den Sockel 15 angelenkt.
Die Bodenstütze 10 ist unten mit dem Flansch 20 versehen, der mittels der Schraube 21 am Fußboden 18 befestigt ist. Die strichpunktierten
Linien deuten an, wie bei in ihrer Höhe verstellter Bodenstütze 9 das äußere Teleskoprohr dieser Stütze um die Achs-
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lagerung 19 und die Querholme 5 bzw. 6 um die Achslagerungen 7
bzw. 8 kippen, damit der Wagen 2, 3, 4 mit der Lagerplatte 1 die dargestellte gegen die Horizontale geneigte Lage einnehmen kann.
Mit 22 und 23 sind im freien Raum zwischen den Bodenstützen auf dem Fußboden 18 verlegte Schienen bezeichnet, auf denen ein nicht
dargestellter Röntgenbildverstärker quer zur Längsrichtung der Lagerplatte 1 verschiebbar gelagert ist.
In der Pig. 2 sind diejenigen Teile, die den in der Pig. 1 dargestellten
entsprechen, mit gleichen Ziffern gekennzeichnet, Die Lagerplatte 1 besteht aus den beiden Längsholmen 24 und 25 mit TJ-Profil,
die an ihren sich gegenüberliegenden Enden durch leicht nach unten durchgebogene Querholme 26 verbunden sind, sowie aus
der die Längsholme 24 und 25 übergreifendaieigentlichen Lagerfläche
27 aus für Röntgenstrahlen durchlässigem Material. Auch die eigentliche Lagerfläche 27 ist leicht nach unten durchgebogen.
Den Längsholmen 24 bzw. 25 sind die Längsholme 2 bzw. 21
zugeordnet, die mit ihren Enden den Querträgern 3 und 4 aufliegend fest mit diesen Querträgern zu einem Wagen verbunden sind.
Die Längsholme 2 und 21 dieses Wagens tragen jeder an seiner
Außenseite zwei Paare von Laufrollen 28 und 29 bzw. 28'.und 29',
die in die U-Profil-Längsholme 24 bzw. 25 passen. An der Außenseite
des Längsholms 2 ist außerdem der Elektromagnet 30 befestigt. Der Wagen 2, 2', 3, 4 trägt die Längsholme 24, 25 mit
ihren Querholmen 26 und der eigentlichen Lagerfläche 27 in Längsrichtung dieser Lagerfläche 27 verstellbar. Der in dem
Längsholm 24 gleitende Elektromagnet 30 dient der Arretierung dieser Längsverschiebung.
Den Querholmen 3 bzw. 4 des Wagens 2, 21, 3, 4 sind die Querholme
5 bzw. 6 zugeordnet, an deren lotrechten Innenseitei je zwei
Paare von Laufrollen 31 und 32 bzw. 31' und 32' gehaltert sind,
die in die ü-profilförmigen Querholme 3 bzw. 4 passen. Dadurch ist der Wagen 2, 21, 3, 4 längs der Querholme 5, 6 verstellbar. Der Elektromagnet 33 an der Innenseite des Querholms 6
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dient in Verbindung mit dem Querholm 4 der Arretierung dieser
Verstellmöglichkeit.
Die Bodenstütze 9 besteht aus dem äußeren Teleskoprohr 9' und
dem inneren Teleskoprohr 9M, das an seinem unteren Ende den
in das äußere Rohr 91 passenden Kolben 34 trägt. Die Klemmbacke
13 ist an der Kappe 35 gehaltert, die das äußere Teleskoprohr 91
oben bis auf ein Loch für das innere Rohr 911 abschließt.
Aus den Pig. 1- und 2 und der vorstehenden Beschreibung ergibt
sich ohne weiteres, daß die lagerplatte 1 (24 bis 27) bis zur
vollständigen Trennung vom Wagen 2, 2', 3, 4 in ihrer Längsrichtung
verschiebbar und der Wagen 2, 21, 3, 4 samt der von ihm getragenen Lagerplatte 1 (24 bis 27) bis zur vollständigen
Trennung von den Querholmen 5, 6 in Querrichtung der Lagerplatte
1 verschiebbar sind. Alle Teile der Lagerplatte 1 (24 bis 27) können daher über den vom Fußboden 18 bis zur Unterseite der
eigentlichen Lagerfläche 27 reichenden freien Raum (Quertunnel) eingestellt und in dieser Stellung arretiert werden. Durch Ausziehen
der Teleskopstütze 9 kann die Lagerplatte 1 (24 bis 27) gegen die Horizontale geneigt werden. Sowohl durch vollständiges
Herunterrollen der Lagerplatte 1. (24 bis 27) vom Wagen 2, 21, 3,
4 als auch durch vollständiges Herunterrollen des Wagens 2, 21,
3, 4 von den Querholmen 5, 6 kann die Lagerplatte 1 (24 bis 27)
von den Bodenstützen 9, 10 abgenommen und entsprechend wieder aufgesetzt werden. Man kann daher für die abgenommenen Teile ein
nicht dargestelltes Fahrgestell vorsehen, mit dem diese Teile auf
die Station des Patienten gebracht werden können. Dort kann der
Patient auf die Lagerplatte 1 gelegt, anschließend in den Untersuchungsraum transportiert und dort die Lagerplatte 1 wieder auf
die Bodenstützen 9, 10 aufgesetzt werden. Eine mehrmalige Umbettung
des Patienten bis zur Röntgenuntersuchung ist somit entbehrlich, was für schwer kranke und gebrechliche Patienten außerordentlich günstig ist. Es besteht sogar die Möglichkeit, den
Patienten gleich bei der Einlieferung in die Klinik auf der von den Bodenstützen 9» 10 abgenommenen Lagerplatte 1 zu lagern, was
vor allem bei Knochenbrüchen von großem Vorteil sein kann.
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Claims (5)
1. Patiententisch für die Untersuchung mit Röntgenstrahlen, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der Lagerfläche
(27) für den Patienten nahe jeder ihrer beiden Längsseiten ein Längsholm (24 bzw. 25) befestigt ist, als Träger der Lagerfläche
(27) zwei in Längsrichtung des Tisches in Abstand voneinander unter der Lagerplatte (1) angeordnete Bodenstützen (9, 10)
dienen, die je einen Querholm (5 bzw. 6) tragen, und daß längs der beiden Querholme (5, 6) ein Wagen (2, 2», 3, 4) verstellbar
und arretierbar geführt ist, auf dem die Längsholme (24, 25) der Lagerplatte (1) längsverschiebbar und arretierbar gehaltert sind.
2. Patiententisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen und die Lagerplatte je einen Rahmen umfassen., bestehend
aus einem Längsholmenpaar (2, 21, bzw. 24, 25) und einem
Querholmenpaar (3, 4 bzw. 26), wobei das eine Längsholmenpaar (2, 2') mit Pührungsgliedern (28, 29) und das andere Längsholmenpaar
(24, 25) mit Gegenführungsgliedern ausgerüstet ist, um den Längsverschiebungsmechanismus für die Lagerplatte zu bilden,
und wobei beide Längsholmenpaare in der gleichen Horizontalebene angeordnet sind, derart, daß ihre lührungs- und G-egenführungsglieder
in horizontaler Richtung ineinander eingreifen, und daß
die Querholme (3, 4) des Wagens unterhalb der Längsholme (2, 2') dieses Wagens liegend angeordnet sind in einem Abstand voneinander,
entsprechend dem Abstand von zwei voneinander getrennten Bodenstützen (9, 10), welche Bodenstützen Führungsglieder
(31, 32) tragen, die in Gegenführungsgliedern der Querholme (3,4) passen, um den Querverschiebungsmechanismus für die Lagerplatte
zu bilden.
oder 2
3. Patiententisch nach Anspruch \/t dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine (9) der beiden Bodenstützen (9, 10) in ihrer
Höhe verstellbar und arretierbar ist, die Querholme (5, 6) an den Bodenstützen (9, 10) um eine zur Längsrichtung der Querholme parallele
Achse (7 bzw. 8) kippbar angelenkt sind und die - g -
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Neue Unterlagen (Art.'
in ihrer Höhe verstellbare Bodenstütze (9) um eine zur Längsrichtung
der Querholme parallele Achse (I9)kippbar an einen Sockel (15) angelenkt ist.
oder 2
4. Patiententisch nach Anspruch f, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerfläche (27) mit ihren Längsholmen (24» 25) vollständigvon
dem Wagen (2, 21, 3» 4) herunterrollbar ist.
oder 2
5. Patiententisch nach Anspruch 1/ dadurch gekennzeichnet,
daß der Wagen (2, 2',3, 4) von den Querholmen (5, 6) vollständig
herunterrollbar ist.
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