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DE1790039U - Handfeger. - Google Patents

Handfeger.

Info

Publication number
DE1790039U
DE1790039U DE1959P0014612 DEP0014612U DE1790039U DE 1790039 U DE1790039 U DE 1790039U DE 1959P0014612 DE1959P0014612 DE 1959P0014612 DE P0014612 U DEP0014612 U DE P0014612U DE 1790039 U DE1790039 U DE 1790039U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wood
handle
hand brush
bristle
extension
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1959P0014612
Other languages
English (en)
Inventor
Lucia Pianka
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1959P0014612 priority Critical patent/DE1790039U/de
Publication of DE1790039U publication Critical patent/DE1790039U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

  • Handfeger Die Neuerung betrifft einen Handfeger, der sich durch besondere Wirtschaftlichkeit und durch stets gutes Aussehen auszeichnet.
  • Es ist bekannte daß sich die Borsten eines Handfegers in der Regel einseitig abnutzen. Zur Beseitigung dieses Übels hat man bereits behelfsweise vorgeschlagen, den Griff des Handfegers an dem anderen Schmalende, etwa durch Annageln oder Anschrauben anzubringen. Meist wird aber dabei der Handfeger verdorben, ganz abgesehen davon, daß der Handgriff keine ausreichende Festigkeit mehr aufweist und der ganze Handfeger ein ausgesprochen unschönes Aussehen erhält. Durch die Neuerung werden diese Nachteile beseitigt und zugleich eine Reihe weiterer Vorteile erzielt. ohne die Herstellungskosten merklich zu verändern.
  • Die Neuerung besteht im wesentlichen darin, daß der Handgriff eines Handfegers über die Mitte des Borstenholzes hinaus verlängert ist und mit dem Borstenholze allein durch eine Maachinenschraube mit Flügelmutter verbunden ist. Die Maschinenschraube wird dabei auf irgendeine bekannte Weise, wie einierkant-oder Hammerangatz oder auch durch Rippen unterhalb des Schraubenkopfes gegen Verdrehen gesichert.
  • Die Flügelmutter wird am besten auf der Rückseite der Griff-Verlängerung vorgesehen. Zweckmäßiger Weise erstreckt sich die Verlängerung des Handgriffes über die ganze Rückseite des Borstenholzes und überragt sogar noch ein wenig das vordere Ende des Borstenholzes, wenn es als Schaber zur Bautfernung angetrockneter Fremdkörper vom Boden verwendet werden soll. Das schneidförmige vordere Ende stellt man am besten aus einem verschleißfesten Werkstoff wie z. B. einem Stück Stahlblech her. Handgriff und seine Verlängerung bilden zur Erzielung einer ausreichenden Festigkeit am zweckmäßigsten ein einziges Stück. Man kann es wie bisher aus festem Holz herstellen oder auch aus Kunststoff, der zwar den Preis eines Handfegers nach der Neuerung etwas höher setzt, der aber besonders geeignet ist, den Besen gut sauber ZU halten und ihm ein stets freundliches Aussehen zu geben.
  • Bei einem Handfeger nach der Neuerung ist die Befestigung des Borstenholzes und seine Verdrehung um die Maschinenschraube so bequem und handlich, daß jeder schon bei geringer Abnutzung oder Seitwärtsbiegung der Borsten das Borstenholz um 1800 verdrehen und dann durch Anziehen der Flügelmutter wieder fest mit der Verlängerung des Handgriffes verbinden wird. Ein Handfeger nach der Neuerung behält daher praktisch immer sein ursprüngliches, gutes Aussehen.
  • Dabei ist es unwichtig, ob die Borsten in durchgehenden Bohrungen des Borstenholzes sitzen und auf der Rückseite mit Draht zusammengehalten sind, oder ob sie nur in Sacklöcher eingekittet sind, da ja die Rückseite des Borstenholzes von der Verlängerung des Handgriffes zum größten Teil oder gar vollständig abgedeckt wird. Auch ein Lockern von Handgriff und Sorstenholz ist nicht zu befürchten, da die breite Flügelschraube immer und bequem für eine feste Verbindung zwischen Borstenholz und Verlängerung des Handgriffes Sorge trägt.
  • Die Zeichnung gibt einen Handfeger nach der Neuerung beispielsweise wieder, und zwar zeigt : Fig. 1 einen Handfeger nach der Neuerung von der Seite gesehen, Fig. 2 den gleichen Handfeger von vorn gesehen.
  • Es ist 1 das Borstenholz mit den Borsten 2. Durch die Mitte des Borstenholzes geht eine Maschinenschraube 3 mit flachem Rundkopf 4 und Flügelmutter 5. Die Flügelmutter drückt auf eine Verlängerung 6 des Handgriffes 7, die im Ausführungen beispiel noch ein wenig das vordere Ende 8 des Borstenholzes überragt und dort in eine Schneide 9 ausläuft.
  • Der Vierkantteil 10 der Maschinenschraube 3 sitzt stramm im Borstenholz 1 und verhindert mit Sicherheit die Verdrehung der Maschinenschraube beim Anziehen der Flügelmutter 5. Die Bohrung 11 in der Verlängerung 6 des Handgriffes 7 ist rein zylindrisch, so daß das Borstenholz 11 geführt durch den zylindrischen Teil 3 der Maschinenschraube) ungehindert um 1800 verschwenkt werden kann. schutzansprüche:

Claims (1)

  1. S c h u t z a n s p r ü c h e 1. Handfeger, dadurch gekennzeichnet, daß sein Handgriff (7) über die Mitte des Borstenholzee (1) verlängert ist und mit dem Borstenholz allein durch eine Naschinenschraube (3, 4) mit Flügelmutter (5) verbunden ist.
    2. Handfeger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Xaschinenschraube (5) durch die Mitte des Borstenholzes (1) hindurchgeht und die Flügelschraube auf der Rückseite der Griffverlängerung (6) anliegt* 3. Handfeger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
    Verlängerung (6) des Handgriffes (7) die ganze Rückseite des Boratenholzes überdeckt.
    4. Handfeger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Ende der Griffverlängerung (6) das vordere Ende (8) des Borstenholzes (1) überragt und in eine Schneide ausläuft.
    5. Handfeger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneide (9) aus einem verschleißfesten Werkstoff besteht.
    6. Bandfeger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnete daß der Handgriff (7) und seine Verlängerung (6) ein einziges Stück bilden. 7. Handfeger nach Anspruch (6), dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (7) und seine Verlängerung (6) aus Kunststoff hergestellt sind.
DE1959P0014612 1959-03-24 1959-03-24 Handfeger. Expired DE1790039U (de)

Priority Applications (1)

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DE1959P0014612 DE1790039U (de) 1959-03-24 1959-03-24 Handfeger.

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DE1959P0014612 DE1790039U (de) 1959-03-24 1959-03-24 Handfeger.

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1790039U true DE1790039U (de) 1959-06-11

Family

ID=32886139

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE1959P0014612 Expired DE1790039U (de) 1959-03-24 1959-03-24 Handfeger.

Country Status (1)

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