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Klappstuhl, insbesondere für die Bestuhlung von Theatern, Kinos, Hörsälen
u. dergl.
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Die Erfindung bezieht sich auf Klappstühle, die insbesondere für Theater,
Kinos, Hörsäle oder dergl. bestimmt sind, insbesondere Klappstühle, bei denen das
Klappgelenk am hinteren Rand der Sitzplatte angeordnet ist.
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Klappstühle, bei denen das Klappgelenk am hinteren Rand der Sitzplatte
angeordnet ist, zeichnen sich durch eine geringe Bautiefe aus, so daß bei dem von
der Baupolizei für feste Bestuhlungen vorgeschriebenen Mindestreihenabstand von
80 cm eine bequeme Sitzstellung möglich ist. Die Erfindung hat sich die Aufgabe
gestellt, Möglichkeiten zu schaffen, mit einer Klappstuhlkonstruktion den verschiedensten
Anforderungen bei der-Herstellung-von Bestuhlungen zu genügen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine als selbständiges Konstruktionselement
ausgebildete Sitz-Lehneneinheit, die mit beliebigen Bein-oder Tragelementen kombiniert
werden kann.
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Vorzugsweise ist die Sit&Jjehneneinheit mit zwei etwa L-förmigen
Tragelementen versehen"mit deren waagerechten Schenkeln ein Scharnierschenkel des
am hinteren Rand des Klappsitzes angeordneten Sitzscharniers fest verbunden ist
und an derenaufwärts gerichteten Schenkeln die Rückenlehne befestigt ist, wobei
die Tragelemente aus einem Profilstahl, vorzugsweise Stahlrohr, bestehen.
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Die Tragelemente werden zweckmäßig mit ihrem oberen Ende an der Rückenlehne
vorbei nach vorn geführt und dienen hier als Armlehne bzw. Armlehnenträger. Bei
einer für viele Fälle besonders zweckmäßigen Konstruktion liegen die waagerechten
Schenkel der Tragelemente unmittelbar nebeneinander und mit geringem Abstand voneinander,
während die aufwärts gerichteten Schenkel nach oben divergieren. Bei dieser Konstruktion
kann das Sitzscharnier in der Mitte der Sitzhinterkante angeordnet sein, wobei der
freie Scharnierschenkel gleichzeitig als Verbindungselement für die waagerechten
Schenkel der Tragelemente dient. Als Einzelstuhl wird die Sitz-Leimeneinheit gemäß
der
Erfindung vorzugsweise mit einem einbeinigen Rohrfuß kombiniert,
wobei die Einheit auf einer Abwinklung am oberen Ende des Rohrfußes vorzugsweise
mittels der waagerechten Schenkel der Tragelemente befestigt ist, während am unteren
Ende des Rohrfußes geeignete Befestigungen oder Aufstellmittel vorgesehen sind.
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Ein Reihengestühl gemäß der Erfindung kann dadurch hergestellt werden,
daß als selbständige Konstruktionselemente ausgebildete Sitz-Lehneneinheiten auf
einem sich in Längsrichtung der Reihe erstreckenden Träger aufgesetzt sind, der
in geeigneten Abständen von entsprechenden Stützen getragen wird.
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Zur Erzielung eines besonders bequemen Sitzes können die einzelnen
Sitz-Lehneneinheiten in der Reihe schräg angeordnet sein, und zwar zweckmäßig so,
daß die Schrägstellung von der Mitte zu den Enden fortlaufend zunimmt.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht
und im nachstehenden im einzelnen an Hand der Zeichnung beschrieben.
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Fig. 1 zeigt eine seitliche Ansicht des erfindungsgemäßen Stuhles.
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Fig. 2 zeigt eine Ansicht von hinten.
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Fig. 3 gibt in vergrößertem Maßstab eine Seitenansicht des Scharniers
wieder.
Fig. 4 zeigt das Scharnier von vorn.
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Wie aus Fig. 1 ersichtlich, besteht der erfindungsgemäße Stuhl aus
dem Sitz 1, dem Schwenkscharnier 2, den Rückenlehnenhalterungen 3 und der Rückenlehne
4. Das Scharnier kann als einfaches Klappscharnier mit zwei plattenförmigen Scharnierschenkeln
5, 6 ausgebildet sein. Von diesen Scharnierschenkeln ist der eine 5 an der Unterseite
des Sitzes 1 befestigt, und zwar so, daß der Gelenkpunkt 7 an der Hinterkante des
Sitzes liegt. Der Sitz 1 selbst besteht in an sich bekannter Weise aus einer vorgepreßten
Holzplatte, vorzugsweise mit abgerundeter Hinterkante, auf die beispielsweise eine
Schaumgummiauflage aufgebracht werden kann, welche mit einem Kunststoff oder dergleichen
abgedeckt ist.
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An dem unteren waagerecht liegenden Scharnierschenkel 6 greift die
Halterung 3 für die Rückenlehne 4 an, die aus zwei Rohren besteht. Das untere Ende
dieser Rohre ist waagerecht nach vorn geführt und an der Unterseite des unteren
Scharnierschenkels 6, beispielsweise mit Hilfe von Schrauben 8 befestigt. Die Rohre
sind an der Rückseite der Rückenlehne Ast-förmig nach oben und seitlich an der Rückenlehne
vorbei nach vorn geführt. Sie enden in dem waagerechten oberen Abschnitt, auf dem
die Armlehnenbretter 9 befestigt sind. Die Führung und Ausbildung der Halterung
der Rückenlehne ist
selbstverständlich beliebig. So können beispielsweise
die seitlichen Armlehnen entfallen. Ebenso wäre es möglich, die nach oben führenden
Schenkel der Rückenlehnenhalterung der Unterkante der Rückenlehne folgend im Bogen
nach oben zu führen und die Rückenlehne von oben auf diese Halterung aufzusetzen.
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Wie insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht, trägt der untere Scharnierschenkel
6 an seinem vorderen Ende in Gestalt einer Gummiplatte 10 eine Pufferung für den
Sitz, die dessen Aufschlag beim Herunterklappen dämpft.
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Die untere Scharnierplatte ist über das Gelenk hinaus nach hinten
verlängert. Der obere Scharnierschenkel trägt im Gelenk selbst Anschläge 11, die
die Aufwärtsbewegung des Sitzes begrenzen. Um auch hier eine Dämpfung zu haben,
ist zwischen diesen Anschlägen und der genannten Verlängerung des unteren Scharnierschenkels
gleichfalls eine Gummidämpfung 12, vorzugsweise in Form einer Platte, vorgesehen.
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Der Scharnierbolzen steht seitlich über das Scharnier vor. Auf diesen
vorstehenden Enden sind Schraubendrehfedern angeordnet, die den Sitz normalerweise
in der Hochstellung halten. Von diesen Federn greift jeweils ein Schenkel an dem
feststehenden Stuhlteil und der andere Schenkel am Sitz an.
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Die bisher beschriebene Konstruktion bildet eine Sitzeinheit, die
mit jedem beliebigen Sitzgestell kombiniert werden kann. In der Zeichnung ist die
Kombination mit einem einzelnen Rohrfuß 15 dargestellt, der unten mit beliebigen
Befestigungsmitteln versehen werden kann, beispielsweise einer Platte 16 zum Anschrauben
auf den Boden. Bei Verwendung als verschieblicher Einzelstuhl ist es aber auch möglich,
diesen Rohrfuß in üblicher Weise mit einem Dreibein zu versehen. Weiter kann ein
Drehgelenk vorgesehen werden.
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Eine andere Möglichkeit bestünde darin, die Konstruktionseinheit auf
beliebige, quer zur Sitzreihe verlaufende Träger, beispielsweise Rohre, aufzusetzen.
Ebenso wäre es denkbar, den Stuhl ohne Fuß direkt auf eine Stufe entsprechender
Höhe aufzusetzen. Schließlich könnte die Sitzeinheit auch auf eine waagerechte Halterung
angesetzt werden, mit der der Stuhl in einer Wand oder dergleichen gehaltert werden
könnte.
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Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Stuhleinheit ist noch
darin zu sehen, daß sich mit ihm in einfachster Weise Reihengestühle herstellen
lassen. Zu diesem Zweck können nebeneinander Einzelstühle mit dem in der Zeichnung
dargestellten Rohrfuß verwendet werden.
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Es ist aber auch möglich, die vorstehend erwähnten Träger zu benutzen.
Da die Sitzeinheit selbst von dem Fuß unabhängig ist, können die Einzelstühle in
der
Reihe in beliebiger Weise angeordnet sein. So ist es beispielsweise
denkbar, den Stuhl schräg in der Reihe anzuordnen, wobei es in einfachster Weise
möglich ist, diese Schrägstellung von der Mitte einer Reihe aus zu den Enden hin
kontinuierlich stärker werden zu lassen, so daß jeder Sitz zum Blickpunkt hin die
gleiche Schrägstellung besitzt.