DE1768781U - Einfassung von laeufern und teppichen. - Google Patents
Einfassung von laeufern und teppichen.Info
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Classifications
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- A47G27/00—Floor fabrics; Fastenings therefor
- A47G27/02—Carpets; Stair runners; Bedside rugs; Foot mats
- A47G27/0243—Features of decorative rugs or carpets
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Landscapes
- Carpets (AREA)
Description
- Einfassung von Läufern und Teppichen.
- Die Neuerung bezieht sich auf Einfassungen von Läufern und Teppichen, insbesondere von solchen aus grobem Gewebe, z. B. aus Kokosfasern. Sisalhanf u. dgl., die vor allem dem Schutz der faserigen, abgeschnittenen Kanten von Läuferstücken dienen. üblicherweise bestehen derartige Einfassungen aus an-und umgenähten Bändern. Das Annähen derartiger Einfassungen ist schwierig und zeitraubend. Außerdem haben diese Einfassungen den Nachteil, daß sie stets stärker auftragen als die Teppiche und Läufer selbst und diese meistens etwas nach oben umbiegen. Infolgedessen bilden sie ein erhebliches Hemnis beim Gehen und geben zum Stolpern Anlaß. Als dem gleichen Grunde sind sie dann störend, wenn sie unter die Flügel von Türen reichen, da dann die Unterkanten der Türflügel an der Einfassung entlangstreifen und hierbei u. U. den Teppich oder Läufer mitnehmen, nach oben umknicken und so eine Quelle steten ärger erzeugen.
- Die geschilderten Umstände haben weiterhin zur Folge, daß die Einfassungen unansehnlich werden. rasch verschleißen und dann ihre Aufgabe, den Teppich am Ausfasern zu verhindern, nicht mehr erfüllen können. Bekanntlich müssen deshalb die bisherigen Einfassungen mehrfach während der Lebensdauer der Läufer und Teppiche erneuert werden.
- Das ist nicht nur lästige sondern es vermindert die Haltbarkeit der Teppichkanten.
- Die Neuerung zielt darauf ab, die vorgenannten Nachteile zu vermeiden. Sie besteht darin, daß die Einfassung von Läufern und Teppichen ein mit mindestens den faserigen Kant'n der Teppiche oder Läufer beidseitig innig verbundener Streifen aus einem natürlichen oder künstlichen, unter Druck-und Wärmeeinwirkung verformbaren, elastischen Werkstoff ist.
- Als Werkstoff für die Einfassungen kommen sowohl künstlicher und natürlicher Kautschuk als auch Kunstharze in Frage. Die Befestigung der Streifen an den einzufassenden Kanten ist sehr einfach. Die Kanten werden beiderseits mit Streifen der zu verfestigenden Masse, z.B. aus Kautschukmasse, belegt und danach, beispielsweise in einer entsprechenden Maschine, unter Druck und Hitze innig mit den hierbei verfestigten Streifen verbunden. Hierbei empfiehlt es sich, Hochfrequenzerwärmung vorzusehen, um eine rasche das Gewebe schonende Erwärmung zu erreichen.
- Neuerungsgemäß besitzen die Einfassungsstreifen im fertigen Zustande etwa die gleiche Stärke wie der eingefaßte Teppich oder Läufer. Damit ist ein wesentlicher Anlaß zur vorzeitigen Zerstörung der Einfassungen beseitigt. Die neuartigen Einfassungen verhindern ein Umknicken der Teppiche und setzen so die Gefahr des Stolperns auf ein Mindestmaß herab. Weitere Vorteile der Neuerung bestehen darin, daß sie einen normalerweise ausreichenden Gleitschutz für die Teppiche und Läufer darstellt, leicht abwaschbar ist und eine so große Haltbarkeit und Abriebfestigkeit besitzt, daß ein einmaliges Einfassen für die gesamte Lebensdauer des Teppichs oder Läufers genügt.
- Ebenso, wie die Stärke der Einfassung von der Dicke des einzufassenden Teppichs abhängig ist, bemißt sich auch die Breite der Einfassung nach der Art und Dicke des Teppiche. Es hat sich gezeigt, daß für leichtere, weniger dicke Teppiche,
ausreicht, während für grob gewebte Läufer z. B. aus Kokosfasern, eine Breite von maximal 25 mm erforderlich ist.z. B. aus Plüsch und aus Boucle, eine Breite von 10 mm völlig - Die Einfassungen können ohne Mühe durch entsprechende Einfärbung und itusterung der durch Druck und Sitze zu verfestigenden Streifen den Farben und Mustern der einzufassehden Teppiche angepaßt werden.
- Nachstehend wird anhand der schematischen Zeichnung die Neu-
erung an einem usführungsbeispiel erläutert. Der dargestellte Läufer 1 besteht aus Kokosfasern. Die an d : 4/ den Kanten 2 und 3'asern 4 sind durch eine Einfas- bunden, daß ein Auflösem des Gewebes unmöglich ist. Das Profil der Einfassung ist dabei so gestaltet, daß mindestens der äußere Rand etwa der Dicke des Teppichs entspricht. Anstelle des scharfkantigen, etwa rechteckigen Profils der Einfassung kann diese natürlich auch eine abgerundete oder abgeschrägte Querschnittsform besitzen.sung 5, die beispielsweise aus einer auivulkanisierten Kaut- schukmasse besteht, derart umfaßt und innig mit dieser ver- - Obgleich die neuerungsgemäße Einfassung eine, das Umknicken und Umrollen der Kanten verhindernde Steifigkeit besitzt, vermindert sie die Flexibilität und Zusammenrollbarkeit des Teppich selbst nicht. Im übrigen gibt die neuartige Einfassung für überstarke Sohubbeanspruchungen die Möglichkeit, ohne Gefahr des Einreißens und Zerfaserns den Teppich am Rande mittels Nägeln, Schrauben o. dgl. am Boden festzumachen.
Claims (6)
- S c h u t z a n s p r ü c h e 1. Einfassung von Läufern und Teppichen, insbesondere von
hanf dadurch gekennzeichnet, daß sie ein mit mindestens den faserigen Kanten der Teppiche oder Läufer beidseitig innig verbundener Streifen aus einem natürlichen oder künstlichen, unter Druck-und Wärmeeinwirkung verformbaren, elastischen Werkstoff ist.solchen aus grobem Gewebe, z. B. aus Kokosfasern, 3isal- t. > LD - 2. Einfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einfassungsstreifen aus künstlichem oder natürlichem Kautschuk besteht.
- 3. Einfassung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Einfassungsstreifen aus einem Kunstharz besteht.
- 4. Einfassung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Einfassungsstreifen im fertigen Zustande min-
Teppich oder Läufer besitzt.destens am Rande etwa die gleiche Stärke wie der eingefaßte ZD - 5. Einfassung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Einfassungsstreifen eine breite von wenigstens 10 mm und von höchstens 25 mm besitzt, wobei die geringsten Breiten für feinfaserige Teppiche aus Plüsch, Boucle u. dgl., die größeren Breiten für grobfaserige Teppiche aus Sisalhanf, Kokosfaser u. dgl. bestimmt sind.
- 6. Einfassung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet daß die Färbung und Musterung der Einfassungsstreifen der Farbe und dem Muster des eingefaßten Teppich angepaßt sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DEG17423U DE1768781U (de) | 1958-04-03 | 1958-04-03 | Einfassung von laeufern und teppichen. |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| DE1768781U true DE1768781U (de) | 1958-06-19 |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DEG17423U Expired DE1768781U (de) | 1958-04-03 | 1958-04-03 | Einfassung von laeufern und teppichen. |
Country Status (1)
| Country | Link |
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- 1958-04-03 DE DEG17423U patent/DE1768781U/de not_active Expired
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