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DE1756355C - Kratzerförderer-Umkehrstation - Google Patents

Kratzerförderer-Umkehrstation

Info

Publication number
DE1756355C
DE1756355C DE1756355C DE 1756355 C DE1756355 C DE 1756355C DE 1756355 C DE1756355 C DE 1756355C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing side
chain
bearing
reversing station
drum
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Auf Nichtnennung Antrag
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kloeckner Werke AG
Original Assignee
Kloeckner Werke AG
Publication date

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Description

Die Erfindung betrifft eine Kratzerförderer-Umkehrstation mit einer als Montageeinheit einstückig zur Stationsstirnseite hin auszubauenden, auswechselbaren Kettensterntrommel, die stirnseitig durch eine Steckverbindung mit der Abtriebswelle eines an der Stationsseite angeordneten Antriebs kuppelbar ist und die an ihren beiden Trommelenden in den Gehäuseseitenwangen in gleicher Weise unter Zwischenschaltung von Wälzlagern und ringförmig ausgebildeten, den großen Montage- bzw. Lageröffnungen der beiden zueinander parallelen Gehäuseseitenwangen zugeordneten Lagergehäusen gelagert ist.
Die Kettensterntrommel kann mit einem Kettenstern (bei Mittelkettenförderern) oder mit mehreren, insbesondere zwei, seitlichen Kettensternen (Doppelkettenförderer) versehen sein. Das Getriebe mit zugeordnetem, insbesondere angeflanschtem Motor (elektrisch, hydraulisch, pneumatisch) kann rechts- oder linksseitig der Umkehrstation angebracht sein, ebenso sind Umkehrstationen mit zu beiden Seiten angeordneten Getrieben üblich.
Bei Kratzerförderern sind die Kettensterne starken Beanspruchungen und einem größeren Verschleiß unterworfen. Es ist daher üblich, die Kettensterne einschließlich der sie tragenden Kettensterntrommeln in der Umkehrstation auswechselbar anzuordnen bzw. zu lagern, wozu auch eine trennbare Verbindung zwischen Kettensterntrommel und dem Getriebe gehört. Es ist erwünscht, daß während des Auswechselns einer Kettensterntrommel das Getriebe mit den Gehäuseseitenwangen der Umkehrstation verbunden bleibt.
Bei einer bekannten Bauart (österreichische Patentschrift 176 792) ist ein an eine Gehäuseseitenwange angeflanschtes Getriebe vorgesehen. Ein in die Kettensterntrommel eingeschraubter Wellenstummel reicht in das Getriebe hinein. In beiden Gehäuseseitenwangen der Umkehrstation sind Schildlagerzapfen gelagert, die mit Hohlzapfen und darauf angeordneten Wälzlagern in stirnseitige Ausnehmungen der Kettensterntrommel eingreifen. Erst nach dem Abbauen des Getriebes und dem Ausbauen der Schildlagerzapfen kann die Kettensterntrommel aus der Umkehrstation herausgezogen werden. Dieser Auswechselvorgang ist unter Berücksichtigung der schwierigen Untertageverhältnisse kompliziert.
Bei einer weiteren bekannten Bauart (deutsche Patentschrift 1 198 733) sind in kantig profilierte Axialausnehmungen einer längsgeteilten Kettensterntrommel kantig ausgebildete Wellenstümpfe eingesteckt, die zu an beiden Gehäuseseitenwangen gelagerten und befestigten Getrieben gehören, die je einen Motor aufweisen. Bei Verzicht auf das Abbauen der Getriebe und Herausziehen der Wellenstümpfe muß die längsgeteilte Kettensterntrommel innerhalb der Umkehrstation zerlegt bzw. zusammengebaut werden. Man kann allerdings auch jedes Getriebe abbauen und zurückziehen, um die Kettensterntrommel freizulegen. Auch hier ist mithin der Auswechselungsvorgang noch kompliziert und zeitaufwendig.
Bekannt sind außerdem auch Bauarten, bei welchen die in genutete bzw. gezahnte Axialausnehmungen einer längsgeteilten Kettensterntrommel eingeschobenen Wellenstümpfe des Getriebes bzw. des Lagerzapfens eines Blindlagers (an Stelle eines zweiten Getriebes) mit ihren Wälzlagern in zur Rückseite der Umkehrstation in ihrer ganzen Höhe offenen Lagerausnehmungen der Gehäuseseitenwangen eingesetzt sind. Das Getriebe und das Blindlager und ebenso die geteilte Kettensterntrommel können nach dem Lösen ihrer Befestigungs- und Verbindungsschrauben zur Stationsrückseite hin ausgebaut bzw. über die offenen Umfangsseiten der Lagerausnehmungen und die Ausschnitte der Gehäuseseitenwangen herausgezogen werden. Trotz dieser stirnseitig offenen Lagerausnehmungen in den Gehäuseseitenwangen ist es, wie bei der zuvor beschriebenen bekannten Bauart, erforderlich, entweder die längsgeteilte Kettensterntrommel vorzusehen und auseinanderzubauen oder es sind das Getriebe sowie das Blindlager auszubauen und die Zapfen in Richtung der Achse der Kettensterntrommel aus letzterer herauszuziehen.
Bekannt sind ferner Antriebsstationen, bei welchen dem Außendurchmesser der Kettensterne entsprechende Montageöffnungen in den Gehäuseseitenwangen der Umkehrstation vorgesehen sind, die entsprechend große Mittel zur Lagerung aufnehmen. Es wird hier die gesamte Kettensterntrommel durch die vorgenannten Lagerausnehmungen axial ein- oder ausgebaut, wozu die Trennung des Getriebes von der Gehäuseseitenwange der Umkehrstation notwendig ist. Auch diese Montage ist kompliziert und aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die mit Antrieb ausgerüstete Kratzerförderer-Umkehrstation so auszubilden, daß eine mit fester Lagerachse versehene, eine ungeteilte Montageeinheit bildende und dabei möglichst axial länger als der Abstand der Gehäuseseitenwände der Umkehrstation bemessene Kettensterntrommel bei mit der Gehäuseseitenwand verbunden bleibendem Getriebe des Antriebs schnell und unkompliziert von der Stationsstirnseite aus ein- bzw. ausgebaut bzw. ausgewechselt werden kann und daß bei dieser quer zur Achse erfolgenden Ein- und Ausbaubewegung der Kettensterntrommel deren Achse sofort mit dem Antriebsteil gekuppelt oder von diesem getrennt wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Kettensterntrommel an jedem Ende mit einem durch die Lagerbereiche der Wälzlager nach außen gerichtet hindurchtretenden, überstehenden, mehrkantig profilierten Kupplungsflachzapfen versehen ist, wobei diese durch eine Querbewegung in genauer Kupplungsstellung entlang von in den Gehäuseseitenwangen vorgesehenen längsgerichteten verschließbaren Einführungsschlitzen bis in die Lageröffnungen einschiebbar sind und der jeweilige antriebsseitige Kupplungsflachzapfen in eine entsprechende stirnseitige Kupplungsquernut der im Bereich der Gehäuseseitenwange endenden Abtriebswelle einschiebbar ist.
Das Besondere bei der Bauart nach der Erfindung besteht in der eigenartigen und vorteilhaften Art der Kupplung einer eine Einheit bildenden Kettensterntrommel mit einer Abtriebswelle eines angebauten Getriebes, wobei das Getriebe während der Auswechselung der Kettensterntrommel angebaut bleiben kann und trotzdem eine Zerlegung der Kettensterntrommel überflüssig gemacht ist. Es handelt sich um eine besondere Merkmalskombination, wobei es auf die an den Enden der Kettensterntrommel auskragend angeordneten Kupplungsflachzapfen ankommt, die sich während der Maßnahmen bei der Auswechse- lungsarbeit in verhältnismäßig niedrigen Einführungsschlitzen der Gehäuseseitenwangen in einer solchen Stellung halten lassen, daß mit Beendigung der Querverschiebung sofort die Kupplung innerhalb einer Kupplungsquernut des Abtriebszapfens des Getriebes eintritt und die Anlage somit schnell und ohne komplizierte Arbeiten wieder betriebsbereit ist.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, daß die an den Gehäuseseitenwangen vorgesehenen Verschlußmittel aus an der Innenseite der Gehäuseseitenwangen befestigten Halbringen bestehen, welche die Wälzlager mindestens auf einem Teil der axialen Länge im Sinne von Tragringen umschließen. Hierbei ist es weiterhin zweckmäßig, wenn die abnehmbaren Hälfen der Tragringe mit leistenartigen Ansätzen versehen sind, die in die Einführungsschlitze eingreifen. Diese Halbringe bilden im Lagerbereich der Kettensterntrommel wenig Raum erfordernde Verstärkungen der Gehäuseseitenwangen. Die Halbringe übernehmen die Zentrierung der Wälzlager. Infolge der Teilung gewährleisten sie die einfache Durchführung der geschilderten Auswechselungsarbeit bezüglich der Kettensterntrommel.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung sollen die Lagerringe der Wälzlager mit kegelartig verjüngten stirnseitigen Abschnitten in entsprechende kegelartige Ringausnehmungen endseitig der Kettensterntrommel angeordneter Kettensterne eingreifen. Die als Pendellager ausgebildeten Wälzlager sind hierbei derart sicher und gut zwischen Kettenstern und dem Ende der Kettensterntrommel eingepaßt, daß sie während der Querverschiebung bei den Montagearbeiten sicher gehalten und geführt werden.
In der Zeichnung ist die Kratzerförderer-Umkehrstation nach der Erfindung beispielsweise veranschaulicht. Es zeigt
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung - teils im Schnitt - einige der wesentlichen Bauteile der Umkehrstation vor dem Zusammenbau,
Fig. 2 ist ein Vertikalschnitt gemäß Linie II-II der Fig. 1 bei eingebauter Kettensterntrommel.
Beim Ausführungsbeispiel mit einseitig angeordnetem Antrieb ist das Getriebegehäuse 1 eines zweistufigen Getriebes an der Gehäuseseitenwange 2 der Umkehrstation lösbar befestigt, z.B. verschraubt. Der zugehörige Antriebsmotor ist nicht gezeichnet.
Die Gehäuseseitenwange 2 der Umkehrstation ist über das Bodenblech 3 und weitere Querstreben bzw. Versteifungen 4 mit der zweiten Gehäuseseitenwange 5 verbunden.
In beiden Gehäuseseitenwangen 2 und 5 sind Lageröffnungen 6 vorgesehen, die untereinander gleich groß sind. In die Lageröffnung 6 der Gehäuseseitenwange 2 greift ein zum Getriebegehäuse 1 gehörender Zentrierflansch 13 mit seinem bundartig verstärkten Ende 15 ein. Die Lageröffnung 6 in der Gehäuseseitenwange 5 dient zur Lagerung des Abschlußdeckels 7. Es könnte aber auch hier das Getriebegehäuse 1 befestigt werden. Von beiden Lageröffnungen 6 gehen Einführungsschlitze 8 aus. Diese Einführungsschlitze sind horizontal gerichtet und münden stirnseitig der Gehäuseseitenwangen. Die Höhe der Einführungsschlitze ist möglichst gering bemessen; sie ist wesentlich kleiner als der Durchmesser der Lageröffnungen 6.
Die im Getriebe vorgesehene Abtriebswelle 9 ist im Getriebegehäuse 1 in den beiden Wälzlagern 10 und 11 gelagert. Das Wälzlager 11 befindet sich im Deckel 12 des Getriebegehäuses. Der Außenring des Wälzlagers 10 ist im Getriebegehäuse mittels des Zentrierflansches 13 festgelegt, der über den Kragen 14 mit dem Getriebegehäuse verbunden sein kann.
Das innere Ende der Abtriebswelle 9 besitzt eine Kupplungsquernut 16. Die Breite der Kupplungsquernut 16 entspricht etwa der Höhe des in den Gehäuseseitenwangen 2 bzw. 5 vorgesehenen Einführungsschlitzes 8. Auch der die Abtriebswelle umschließende Zentrierflansch 13 besitzt einen Ausschnitt 13'. In gleicher Weise kann das Getriebegehäuse 1 einen gegebenenfalls verschließbaren Ausschnitt erhalten. Sämtliche Ausschnitte korrespondieren mit den Einführungsschlitzen 8.
An den Innenseiten der Gehäuseseitenwangen 2 und 5 sind quer zur Richtung der Einführungsschlitze 8 vertikal geteilte Tragringe vorgesehen. Es bilden damit zwei Halbringe 17, 17' einen Trag- oder Lagerring. Der Innendurchmesser jedes Tragringes entspricht dem Durchmesser der Lageröffnung 6. Von jedem Tragring ist der hintere Halbring 17 an der Gehäuseseitenwange 2 bzw. 5 befestigt. Der vordere Halbring 17' ist lösbar, insbesondere mittels Schrauben, befestigt. Der vordere Halbring 17' besitzt einen leistenartigen Ansatz 18, der in der Größe dem jeweiligen Einführungsschlitz 8 entspricht. Die beiden Halbringe 17' einschließlich Ansätze 18 bilden somit Verschlußmittel der Lageröffnungen 6 und der Einführungsschlitze 8. In Fig. 1 ist nur der im Bereich der Gehäuseseitenwange 2 befestigte hintere Halbring gezeichnet. Der dargestellte Halbring 17' ist der vordere Halbring zur Gehäuseseitenwange 5.
Die in der Umkehrstation zu lagernde Kettensterntrommel 20 besitzt einen hohlzylindrischen Mittelteil, auf welchem nahe den Endbereichen zwei vollständige Kettensterne 23 befestigt, insbesondere angeschweißt, sind. Die axiale Länge des hohlzylindrischen Mittelteils der Kettensterntrommel entspricht im wesentlichen dem Seitenabstand der Gehäuseseitenwangen 2, 5 der Umkehrstation. Der Mittelteil besitzt etwa größere axiale Länge, und an den Innenseiten der Gehäuseseitenwangen 2, 5 sind ober- und unterhalb der Einführungsschlitze 8 längsnutenartige Abflachungen bzw. Ausnehmungen 8' vorgesehen. Beide Stirnseiten der Kettensterntrommel besitzen außerdem axial vorstehende, als Kupplungsflachzapfen 22 ausgebildete Achsenden, die durch die Lageröffnungen 6 der Gehäuseseitenwangen 2, 5 hindurchreichen. Die Kupplungsflachzapfen 22 können auch quergeteilt sein, derart, daß Klauen entstehen. Die Größe der Kupplungsflachzapfen 22 entspricht derjenigen der Kupplungsquernut im Stirnende der Abtriebswelle 9.
Auf abgesetzten Endabschnitten der Kettensterntrommel 20 sind als Pendellager ausgebildete Wälzlager 21 angeordnet und jeweils von Lagerringen 19 umschlossen. Der Außendurchmesser der Lagerringe 19 entspricht dem Innendurchmesser der Lageröffnungen 6 bzw. dem der aus den Halbringen 17, 17' gebildeten Tragringe.
Bei der Ausrüstung der Kettensterntrommel mit seitlichen Kettensternen 23 sind die Lagerringe 19 mit kegelartig verjüngten stirnseitigen Abschnitten versehen, die in entsprechende kegelartige Ringausnehmungen der Kettensterne 23 eingreifen.
Zum Zwecke des Einbaus oder des Ausbaus der Kettensterntrommel 20 sind die Halbringe 17' abge- nommen. Die Kettensterntrommel kann dann quer zu ihrer Achse bewegt werden, wobei sich die an den Achsenden vorgesehenen Kupplungsflachzapfen 22 in den Einführungsschlitzen 8 führen. Diese Querverschiebung der Kettensterntrommel erstreckt sich bis in den stirnseitigen Bereich der Abtriebswelle 9 des Getriebes. Die Kettensterntrommel wird somit als Einheit einschließlich der Wälzlager in die Umkehrstation eingeschoben und sofort mit der Abtriebswelle des Getriebes gekuppelt. Der Betriebszustand ist gesichert, sobald die Halbringe 17 aufgesetzt sind. Die Kettensterntrommel ist dann ausschließlich in den Gehäuseseitenwangen bzw. den dort befestigten Tragringen gelagert. Das Ausbauen der Kettensterntrommel erfolgt in der gleichen einfachen Weise in umgekehrter Reihenfolge.

Claims (4)

1. Kratzerförderer-Umkehrstation mit einer als Montageeinheit einstückig zur Stationsstirnseite hin auszubauenden auswechselbaren Kettensterntrommel, die stirnseitig durch eine Steckverbindung mit der Abtriebswelle eines an der Stationsseite angeordneten Antriebs kuppelbar ist und die an ihren beiden Trommelenden in den Gehäuseseitenwangen in gleicher Weise unter Zwischenschaltung von Wälzlagern und ringförmig ausgebildeten, den großen Montage- bzw. Lageröffnungen der beiden zueinander parallelen Gehäuseseitenwangen zugeordneten Lagergehäusen gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kettensterntrommel (20) an jedem Ende mit einem durch die Lagerbereiche der Wälzlager (21) nach außen gerichtet hindurchtretenden, überstehenden, mehrkantig profilierten Kupplungsflachzapfen (22) versehen ist, wobei diese durch eine Querbewegung in genauer Kupplungsstellung entlang von in den Gehäuseseitenwangen (2, 5) vorgesehenen längsgerichteten verschließbaren Einführungsschlitzen (8) bis in die Lageröffnungen (6) einschiebbar sind und der jeweilige antriebsseitige Kupplungsflachzapfen in eine entsprechende stirnseitige Kupplungsquernut (16) der im Bereich der Gehäuseseitenwange endenden Abtriebswelle (9) einschiebbar ist.
2. Kratzerförderer-Umkehrstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die an den Gehäuseseitenwangen (2, 5) vorgesehenen Verschlußmittel aus an der Innenseite der Gehäuseseitenwangen befestigten Halbringen (17, 17') bestehen, welche die Wälzlager (21) mindestens auf einem Teil der axialen Länge im Sinne von Tragringen umschließen.
3. Kratzerförderer-Umkehrstation nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die abnehmbaren Hälften (17') der Tragringe mit leistenartigen Ansätzen (18) versehen sind, die in die Einführschlitze (8) eingreifen.
4. Kratzerförderer-Umkehrstation nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerringe (19) der Wälzlager (21) mit kegelartig verjüngten stirnseitigen Abschnitten in entsprechende kegelartige Ringausnehmungen endseitig der Kettensterntrommel (20) angeordneter Kettensterne (23) eingreifen.

Family

ID=

Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT176792B (de) 1950-04-29 1953-11-25 Max Ing Bassner Kettenantrieb für Doppelkettenkratzförderer od. dgl.
DE1198733B (de) 1964-07-09 1965-08-12 Concordia Bergbau Ag Antriebstrommel fuer Kettenfoerderer

Patent Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT176792B (de) 1950-04-29 1953-11-25 Max Ing Bassner Kettenantrieb für Doppelkettenkratzförderer od. dgl.
DE1198733B (de) 1964-07-09 1965-08-12 Concordia Bergbau Ag Antriebstrommel fuer Kettenfoerderer

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