DE1634365C2 - Vorrichtung zum Herstellen eines mit einem Schutzrohr ausgekleideten Bohrlochs - Google Patents
Vorrichtung zum Herstellen eines mit einem Schutzrohr ausgekleideten BohrlochsInfo
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Description
Das Niederbringen eines Bohrloches, insbesondere M1
in Lockergestein, macht es erforderlich, daß zum Auskleiden des Bohrloches ein Schutzrohr mit vorgeschoben
wird, wobei das Niederbringen des Bohrlochs meist nur möglich ist, wenn mit Druckspülung, also mit Zuführen
vor Druckwasser zur Bohrstelle gearbeitet wird. 2:>
Bei einer bekannten Vorrichtung DT-AS Il 04 905
fließt das Wasser, soweit es nicht in den umgebenden Boden eindringt, an der Außenwand des Schutzrohres
zurück. Der Boden in der Umgebung des Schutzrohres wird also gestört, weil sich öas Wasser Wege entlang des 3«
Schutzrohres schafft. Dies wirkt sich insbesondere dann ungünstig aus, wenn das Bohrloch dem Herstellen von
Erdankern dienen soll und bei gleichzeitigem, schrittweisen Ziehen des Schutzrohres ein flüssiger, später erhärtender
Baustoff, der unter hohem Druck eingepreßt werden sollte, bereits bei geringem Druck an der
Außenwand des Schutzrohres zurückfließt, weil der dichte Anschluß des Schutzrohres an den Boden nicht
mehr vorhanden ist. Auch muß bei diesen bekannten Vorrichtungen das Schutzrohr durch besondere Maß· 4"
nahmen nachgetrieben werden.
Bei einer anderen bekannten Vorrichtung ist das Schutzrohr während des Bohrvorganges fest mit dem
Bohrgestänge verbunden. Ein Nachteil diener Vorrichtung besteht daher darin, daß alle Bewegungen von
Bohrgestänge und Schutzrohr wegen der festen Ver bindung gemeinsam stattfinden müssen. Das Schutz
rohr setzt insbesondere der Drehbewegung einen großen Widerstand entgegen, so daß die Bohrmaschine
diesem großen Drehmoment angepaßt werden muß. Dieses Erfordernis wirkt sich auf das Gewicht und die
Anschaffungskosten des Bohrhammers und die Betriebskosten ungünstig aus.
Die Erfindung hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Vorrichtung
zum Herstellen eines mit einem Schutzrohr ausgekleideten Bohrloches zu schaffen, bei der Schutzrohr
und Bohrgestänge nicht fest miteinander verbunden sind und bei der die Spülflüssigkeit innerhalb des
Schutzrohres abgeführt werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung darin, daß ein der Bohrmaschine zugewandter
Teil des Bohrgestänges als Schlagsiück ausgebildet ist, das in in einem Kopfstück des Schutzrohres kolbenartig
geführt ist und das mit einem Wulst versehen ist, dessen rinnenartige Ausnehmung dem abgerundeten
Rand des Kopfstücks entspricht.
Durch die erfindungsgemäß ausgebildete Vorrichtung ist es möglich, ein Schutzrohr beliebigen Durchmcssers
einzutreiben, auf das allein die Vorschubkraft der Bohrmaschine und die Schlagkraft des Hammers
über das Schlagstock einwirken. Das Bohrwerkzeug kann dabei die Form einer exzentrischen Bohrkrone
haben, die vor dem Schutzrohr drehend und schlagend einen Hohlraum von ungefähr der äußeren Weite des
Schutzrohres freimacht Es kann aber auch eine zcntrische
Bohrkrone mit einein Durchmesser wenig kleiner als das Rohrinnere verwendet werden. Der hiermit freigemachte
Hohlraum genügt zumeist, um den Widerstand beim Eintreiben des Schutzrohrcs hinreichend
herabzusetzen. Die Bohrkrone verdrängt zum Teil den Boden und zerkleinert größere Steine und läßt eine
Teilmenge des Bohrgutes in das Schutzrohr gelangen. Mittels Druckwasser, das durch das Hohlgestänge und
die Bohrkrone eingeführt wird, wird dieses Bohrgut rückläufig durch das Schutzrohrinnere ausgetragen.
Durch periodisches Zurückziehen des Bohrhammers und damit auch der Bohrkrone, kann das Spülgut ungehindert
aus dem Schutzrohr austreten, da das Schlug siück die Schutzrohröffnung freigibt. Während dieses
Vorganges kann die Drehbewegung der Bohrkrone fortgesetzt werden, wodurch das in das Schutzrohr gelangte
Bohrgut aufgewirbelt und seine Austragung be gunstigt wird.
Da das Gestänge sich frei im Schutzrohr bewegt und das Schutzrohr nicht gedreht, sondern nur durch die
Vorschubkraft und die Schläge des Hammers gegen geringen Widerstand eingetrieben wird, ist der Verschleiß
an den Schutzrohren und dem Gestänge äußerst gering. Die Bohrkrone hat, je nach Bodenart eine Standfestigkeit
von vielen hundert Bohrmetern, so daß deren Verschleißkosten nur einen geringen Bruchteil der Kosten
von verlorenen Rammspitzen oder Bohrkronen ausmachen. Erfahrungsgemäß sind auch der Kraftbedarf
und damit die Betriebsstoffkosten wesentlich kleiner als bei den bekannten Vorrichtungen. Zugleich ist
auch der Bohrfortschritt größer, so daß der spezifische
Lohnaufwand kleiner ist.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt daran, daß der Durchmesser des Schutzrohres
den jeweiligen Erfordernissen leicht angepaßt werden kann, ferner aber auch darin, daß im Falle des
Auftretens von Festgestein nach Lockergestein, im Festgestein weitergebohrt werden kann, ohne das
Schutzrohr weiter mitzuführen.
Nachstehend ist die Erfindung an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher
beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine Vorrichtung gemäß der Erfindung in Längsansicht, teilweise geschnitten und
F i g. 2 ein Detail aus der Vorrichtung.
Ein Bohrgestänge 1, das mit einer axialen Bohrung 2 versehen ist, ist aus einzelnen Stücken zusammengesetzt,
die mit Kupplungshülsen 3 miteinander verbunden sind. Am Ende des Bohrgestänges 1 ist im gezeigten
Beispiel eine Vorbohrkrone 4 angebracht, oberhalb der eine Bohrkrone 5 mit dem Bohrgestänge 1 fest verbunden
ist. Die Bohrkrone 5 ist mit einem einseitigen Flügel 6 ausgerüstet, so daß sie exzentrisch arbeitet.
Zwischen dem Einsteckende 7 am oberen Ende des Bohrgestänges I und einem Schlagstück 8, das ebenfalls
mit dem Bohrgestänge 1 fest verbunden ist, ist ein Spülkopf 9 eingesetzt, der zum Zuführen von Spülwasser,
welches durch die Bohrung 2 des Bohrgestänges 1 bis zur Bohrkrone 5 gelangt und dort unter Druck austritt,
dient. Das Schlagstück 8 kann z. B. mittels zwei Kupplungshülsen 3, die davor- i:-id dahintergesetzt sind, mit
dem Bohrgestänge 1 fest verbunden werden.
Ein Schutzrohr 10, das aus einzelnen Stücken bestehi.
wird zugleich mit dem Herstellen des Bohrloches hinter der Bohrkrone 5 in das Erdreich nachgetrieben. Zu diesem
Zweck ist das Schutzrohr 10 mit einem Kopfstück 11 ausgestattet, auf das sich das im Kopfstück 11 kolbenarlig
geführte Schlagstück 8 mil einem Wulst 12 aufsetzt, wobei in diesem Wulst 12 vorteilhaft die Ausnehmung
13 eingearbeitet ist. die dem Rand 14 des Kopfstücks 11 entspricht.
Auf das Bohrgestänge 1 und damit die Bohrkronen 4. 5 werden von einem Druckluftbohrhammer sowohl die
Schlag- und Drehkraft, als auch der Vorschub und der Rückzug übertragen und da das Schlagstock 8 ebenfalls
mit dem Bohrgestänge 1 fest verbunden ist, macht dieses Schlagstück 8 alle diese Bewegungen mit. Es kann
also das Schlagstück 8 von dem Kopfstück 11 des Schutzrohres 10 taktgemäß abgehoben und mit Hufe
der Spülflüssigkeit das Bohrgut ausgetragen werden ebenso wie durch das neuerliche Anpressen des Schlagstückes 8 das Schutzrohr 10 weiter eingetrieben wird.
Durch das taktgemäße Abheben des Schlugslücks 8 wird die obere Öffnung des Schutzrohr 10 zum Abführen
des Bohrgutes ebenfalls taktgemäß freigegeben.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
- Patentanspruch:Vorrichtung zum Herstellen eines mit einem Schutzrohr ausgekleideten Bohrloches mit Hilic einer Bohrkrone, die durch ein Bohrgestange mil einer schlagend und drehend arbeitenden Bohrmaschine verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein der Bohrmaschine zugewandter Teil des Bahrgestänges (I) als Schlagstück (8) ausgebildet ist, das in einem Kopfstück (11) des Schulzrohres (10) kolbenartig geführt ist und das mit einem Wulst (12) versehen ist, dessen rinnenartige Ausnehmung (13) dem abgerundeten Rand des Kopfstücks (11) entspricht. '5
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