DE1634365B2 - Vorrichtung zum herstellen eines mit einem schutzrohr ausgekleideten bohrlochs - Google Patents
Vorrichtung zum herstellen eines mit einem schutzrohr ausgekleideten bohrlochsInfo
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Description
Das Niederbringen eines Bohrloches, insbesondere in Lockergestein, macht es erforderlich, daß zum Auskleiden
des Bohrloches ein Schutzrohr mit vorgeschoben wird, wobei das Niederbringen des Bohrlochs meist
nur möglich ist, wenn mit Druckspülung, also mit Zuführen von Druckwasser zur Bohrstelle gearbeitet wird.
Bei einer bekannten Vorrichtung DT-AS 11 04 905
fließt das Wasser, soweit es nicht in den umgebenden Boden eindringt, an der Außenwand des Schutzrohres
zurück. Der Boden in der Umgebung des Schutzrohres wird also gestört, weil sich das Wasser entlang des
Schutzrohres schafft. Dies wirkt sich insbesondere dann ungünstig aus, wenn das Bohrloch dem Herstellen von
Erdankern dienen soll und bei gleichzeitigem, schrittweisen Ziehen des Schutzrohres ein flüssiger, später erhärtender
Baustoff, der unter hohem Druck eingepreßt werden sollte, bereits bei geringem Druck an der
Außenwand des Schutzrohres zurückfließt, weil der dichte Anschluß des Schutzrohres an den Boden nicht
mehr vorhanden ist. Auch muß bei diesen bekannten Vorrichtungen das Schutzrohr durch besondere Maßnahmen
nachgetrieben werden.
Bei einer anderen bekannten Vorrichtung ist das Schutzrohr während des Bohrvorganges fest mit dem
Bohrgestänge verbunden. Ein Nachteil dieser Vorrichtung besteht daher darin, daß alle Bewegungen von
Bohrgestänge und Schutzrohr wegen der festen Verbindung gemeinsam stattfinden müssen. Das Schutzrohr
setzt insbesondere der Drehbewegung einen großen Widerstand entgegen, so daß die'Bohrmaschine
diesem großen Drehmoment angepaßt werden muß. Dieses Erfordernis wirkt sich auf das Gewicht und die
Anschaffungskosten des Bohrhammers und die Betriebskosten ungünstig aus.
Die Erfindung hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Vorrichtung zum Herstellen eines mit einem Schutzrohr
ausgekleideten Bohrloches zu schaffen, bei der Schutzrohr und Bohrgestänge nicht fest miteinander verbunden
sind und bei der die Spülflüssigkeit innerhalb des Schutzrohres abgeführt werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung darin, daß ein der Bohrmaschine zugewandter
Teil des Bohrgestänges als Schlagstück ausgebildet ist, das in in einem Kopfstück des Schutzrohres kolbenartig
geführt ist und das mit einem Wulst versehen ist, dessen rinnenartige Ausnehmung dem abgerundeten
Rand des Kopfstücks entspricht.
Durch die erfindungsgemäß ausgebildete Vorrichtung ist es möglich, ein Schutzrohr beliebigen Durchmessers
einzutreiben, auf das allein die Vorschubkraft der Bohrmaschine und die Schlagkraft des Hammers
über das Schlagstück einwirken. Das Bohrwerkzeug kann dabei die Form einer exzentrischen Bohrkrone
haben, die vor dem Schutzrohr drehend und schlagend einen Hohlraum von ungefähr der äußeren Weite des
Schutzrohres freimacht. Es kann aber auch eine zentrische Bohrkrone mit einem Durchmesser wenig kleiner
als das Rohrinnere verwendet werden. Der hiermit freigemachte Hohlraum genügt zumeist, um den Widerstand
beim Eintreiben des Schutzrohres hinreichend herabzusetzen. Die Bohrkrone verdrängt zum Teil den
Boden und zerkleinert größere Steine und läßt eine Teilmenge des Bohrgutes in das Schutzrohr gelangen.
'5 Mittels Druckwasser, das durch das Hohlgestänge und
die Bohrkrone eingeführt wird, wird dieses Bohrgut rückläufig durch das Schutzrohrinnere ausgetragen.
Durch periodisches Zurückziehen des Bohrhammers und damit auch der Bohrkrone, kann das Spülgut ungehindert
aus dem Schutzrohr austreten, da das Schlagstück die Schutzrohröffnung freigibt. Während dieses
Vorganges kann die Drehbewegung der Bohrkrone fortgesetzt werden, wodurch das in das Schutzrohr gelangte
Bohrgut aufgewirbelt und seine Austragung begünstigt wird.
Da das Gestänge sich frei im Schutzrohr bewegt und das Schutzrohr nicht gedreht, sondern nur durch die
Vorschubkraft und die Schläge des Hammers gegen geringen Widerstand eingetrieben wird, ist der Verschleiß
an den Schutzrohren und dem Gestänge äußerst gering. Die Bohrkrone hat, je nach Bodenart, eine Standfestigkeit
von vielen hundert Bohrmetern, so daß deren Verschleißkosten nur einen geringen Bruchteil der Kosten
von verlorenen Rammspitzen oder Bohrkronen ausmachen. Erfahrungsgemäß sind auch der Kraftbedarf
und damit die Betriebsstoffkosten wesentlich kleiner als bei den bekannten Vorrichtungen. Zugleich ist
auch der Bohrfortschritt größer, so daß der spezifische Lohnaufwand kleiner ist.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt daran, daß der Durchmesser des Schutzrohres
den jeweiligen Erfordernissen leicht angepaßt werden kann, ferner aber auch darin, daß im Falle des
Auftretens von Festgestein nach Lockergestein, im Festgestein weitergebohrt werden kann, ohne das
Schutzrohr weiter mitzuführen.
Nachstehend ist die Erfindung an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher
beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine Vorrichtung gemäß der Erfindung in Längsansicht, teilweise geschnitten und
F i g. 2 ein Detail aus der Vorrichtung.
Ein Bohrgestänge 1, das mit einer axialen Bohrung 2 versehen ist, ist aus einzelnen Stücken zusammengesetzt, die mit Kupplungshülsen 3 miteinander verbunden sind. Am Ende des Bohrgestänges 1 ist im gezeigten Beispiel eine Vorbohrkrone 4 angebracht, oberhalb der eine Bohrkrone 5 mit dem Bohrgestänge fest verbunden ist. Die Bohrkrone 5 ist mit einem einseitigen
F i g. 2 ein Detail aus der Vorrichtung.
Ein Bohrgestänge 1, das mit einer axialen Bohrung 2 versehen ist, ist aus einzelnen Stücken zusammengesetzt, die mit Kupplungshülsen 3 miteinander verbunden sind. Am Ende des Bohrgestänges 1 ist im gezeigten Beispiel eine Vorbohrkrone 4 angebracht, oberhalb der eine Bohrkrone 5 mit dem Bohrgestänge fest verbunden ist. Die Bohrkrone 5 ist mit einem einseitigen
Flügel 6 ausgerüstet, so daß sie exzentrisch arbeitet. Zwischen dem Einsteckende 7 am oberen Ende des
Bohrgestänges 1 und einem Schlagstück 8, das ebenfalls mit dem Bohrgestänge 1 fest verbunden ist, ist ein Spülkopf
9 eingesetzt, der ;:um Zuführen von Spülwasser,
welches durch die Bohrung 2 des Bohrgestänges 1 bis zur Bohrkrone 5 gelangt und dort unter Druck austritt,
dient. Das Schlagstück 8 kann z. B. mittels zwei Kupplungshülsen 3, die davor- und dahintergesetzt sind, mit
dem Bohrgestänge 1 fest verbunden werden.
Ein Schutzrohr 10, das aus einzelnen Stücken besteht, wird zugleich mit dem Herstellen des Bohrloches hinter
der Bohrkrone 5 in das Erdreich nachgetrieben. Zu diesem Zweck ist das Schutzrohr 10 mit einem Kopfstück
11 ausgestattet, auf das sich das im Kopfstück 11 kolbenartig geführte Schlagstück 8 mit einem Wulst 12
aufsetzt, wobei in diesen Wulst 12 vorteilhaft die Ausnehmung 13 eingearbeitet ist, die dem Rand 14 des
Kopfstücks 11 entspricht.
Auf das Bohrgestänge 1 und damit die Bohrkronen 4, 5 werden von einem Druckluftbohrhammer sowohl die
Schlag- und Drehkraft, als auch der Vorschub und der Rückzug übertragen und da das Schlagstück 8 ebenfalls
mit dem Bohrgestänge 1 fest verbunden ist, macht dieses Schlagstück 8 alle diese Bewegungen mit. Es kann
also das Schlagstück 8 von dem Kopfstück 11 des Schutzrohres 10 taktgemäß abgehoben und mit Hilfe
der Spülflüssigkeit das Bohrgut ausgetragen werden ebenso wie durch das neuerliche Anpressen des Schlagstückes
8 das Schutzrohr 10 weiter eingetrieben wird.
Durch das taktgemäße Abheben des Schlagstücks 8 wird die obere öffnung des Schutzrohrs 10 zum Abführen
des Bohrgutes ebenfalls taktgemäß freigegeben.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
- Patentanspruch:Vorrichtung zum Herstellen eines mit einem Schutzrohr ausgekleideten Bohrloches mit Hilfe einer Bohrkrone, die durch ein Bohrgestänge mit einer schlagend und drehend arbeitenden Bohrmaschine verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein der Bohrmaschine zugewandter Teil des Bohrgestänges (1) als Schlagstück (8) ausgebildet ist, das in einem Kopfstück (11) des Schutzrohres (10) kolbenartig geführt ist und das mit einem Wulst (12) versehen ist, dessen rinnenartige Ausnehmung (13) dem abgerundeten Rand des Kopfstücks (11) entspricht.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DEG0046953 | 1966-05-24 | ||
| DEG0046953 | 1966-05-24 |
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1966
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