DE1634115C - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Stoßschutzeinrichtung für Schleusentore, insbesondere bei Seeschleusen
mit einem quer über die Schleusenkammer gespannten, höhenverstellbaren Fangglied, das mit
seinen Enden über Wagen, vertikal angeordnete, kippbare Balken und waagerecht angeordnete, geführte
Balken mit energievernichtenden Elementen verbunden ist, wobei die Wagen mit Hubwerken auf
den vertikalen Balken auf und ab bewegbar angeordnet sind.
Bei Schleusenanlagen ist es bekannt, vor den Schleusentoren und quer zu diesen Stoßschutzeinrichtungen
anzuordnen, die im wesentlichen aus einem an seinen Enden gleichförmig heb- und senkbaren
sowie in der Höhe einstellbaren Fangglied bestehen. Das Fangglied kann hierbei als Kette oder
Drahtseil ausgebildet sein, das mit seinen Enden an Führungen angeschlossen ist.
Bei einer bekannten, mit einem Fangglied ausgestatteten Stoßschutzeinrichtung dieser Art ist das
Fangglied mit seinen Enden an Wagen befestigt, und die Wagen sind auf etwa vertikal stehenden Balken
verfahrbar angeordnet. Die Balken sind hierbei als Wippen ausgebildet, die mit ihrem einen Ende auf
der Sohle der Schleusenkammer kippbar gelagert, mit ihrem anderen Ende an je einem waagerecht angeordneten
Balken angeschlossen sind. Diese Balken sind wiederum mit je einer Feder verbunden oder
hydraulisch abgefedert, wodurch die auf das Fangglied infolge des Anstoßens des Schiffes wirkende
Energie vernichtet wird. Um das Fangglied in der Schleusenkammer beliebig anheben bzw. senken zu
können, sind die Wagen über Seile mit Hubwerken verbunden und die Hubwerke im Schleusenmauerwerk
angeordnet. Zum Freigeben der Durchfahrt wird das Fangglied auf die Sohle der Schleusenkammer
abgelassen. Beim Anstoßen des Schiffes gegen das über die Schleusenkammer gespannte Fangglied
werden die vertikalen Balken, je nach Stärke des Stoßes, mehr oder weniger stark zur Mitte der
Schleusenkammer hingeneigt und die waagerecht angeordneten Balken dabei gegen die Kraft der
Federn gezogen. Zugleich werden beim Anstoßen des Schiffes gegen das Fangglied dessen Enden über feste
Kanten des Schleusenmauerwerks gezogen, wobei das Mauerwerk örtlich hoch beansprucht und der Verschleiß
des Fanggliedes beschleunigt werden. Es hat sich ferner herausgestellt, daß beim Anfahren des
Schiffes gegen das gespannte Fangglied dieses seine Wagen auf dem geneigten Balken hochzieht, wodurch
auch das Hubwerk in unerwünschter Weise beansprucht wird. Schließlich hat es sich ergeben, daß
die bekannte Stoßschutzeinrichtung nur für verhältnismäßig geringe Energien der anfahrenden Schiffe
gebaut werden kann, weil die Federn größeren Energien nicht standhalten können.
Es ist auch schon bekannt, die Enden eines Fanggliedcs
mit je einem Hydraulikzylinder direkt zu verbinden und die Hydraulikzylinder kardanisch an je
einem Gerüst zu lagern, das als Rollenwagen ausgebildet ist. Die Rollenwagen sind auf Schienen, die
im Schleuscnmauerwerk verankert sind und vom oberen Ende des Schleusenmauerwerks bis zur Sohle
der Schleusenkammer reichen, verfahrbar angeordnet. Bei dieser bekannten Stoßschutzeinrichtung ist
von Nachteil, daß die die Energie des Schiffes vernichtenden Elemente, d. h. die Hydraulikzylinder,
mit den dazugehörigen empfindlichen Armaturen und Aggregaten unter Wasser abgesenkt werden müssen,
was bei Anlagen im See- oder Brackwasserbereich zur Verschmutzung und Korrosion führt und damit
die Funktionsfähigkeit der Stoßschutzeinrichtung in Frage stellt.
Demgegenüber besteht die Aufgabe der Erfindung darin, die bekannten Stoßschutzeinrichtungen dahingehend
weiterzubilden, daß die Stoßschutzeinrichtung sowohl für große Energien der anfahrenden
ίο Schiffe geeignet ist, als auch ihre empfindlichen Teile^
vor Berührung mit dem Wasser geschützt sind.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die kippbaren Balken, bezogen auf die
Vertikale, quer zur Schleusenkammer gebogen oder geknickt ausgebildet und mit ihren oberen Enden
an den waagerechten oder etwa waagerechten Balken und mit ihren unteren Enden in Sohlennähe
jeweils dreh- und kippbar gelagert sind, und daß die Wagen zum Spannen des Fanggliedes, das durch
eine entsprechende Einstellung der vertikalen Balken durch die abgefederten Balken bewerkstelligt wird,
auf den Balken feststellbar sind.
Dadurch ist es möglich, größere auf das Fangglied wirkende Energien zu vernichten, ohne dabei
Gefahr zu laufen, daß Teile des Schleusenmauerwerks zerstört werden könnten. Ein weiterer Vorteil
der Erfindung besteht.darin, daß die gebogene Form der etwa vertikal angeordneten Balken einmal
das Absenken des Fanggliedes erleichtert und andererseits die freie Schleusendurchfahrt nicht beeinträchtigt.
Ferner haben die erfindungsgemäßen Maßnahmen den Vorteil, daß durch die gelenkige Halterung
des vertikalen Balkens in Sohlennähe der Schleusenkammer und an den geführten, waagerecht
angeordneten Balken die vertikalen Balken sich in
- die jeweilige Zugrichtung des Fanggliedes einstellen
können, so daß die Wagen die auf sie wirkenden Zugkräfte senkrecht auf die vertikalen Balken übertragen
können. Durch das Feststellen der Wagen an den vertikalen Balken wird zudem verhindert, daß
das Fangglied mit seinen Wagen während des Schiffsstoßes höhenverstellt wird. Schließlich hat die Stoßschutzeinrichtung
gemäß der Erfindung den Vorteil, daß sie ohne große Veränderungen mit geringem Kostenaufwand in bereits bestehende Schleusen eingebaut
werden kann.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist jeder Wagen mit zwei oder mehreren gefederten
Räderpaareri und mit je zwei Keilflächen versehen, wobei die Keilflächen des Wagens im gespannten Zustand
des Fanggliedes mit den diesen Keilflächen zugeordneten Keilflächen an den vertikal angeordneten
Balken kraftschlüssig verbunden sind.
Durch diese Maßnahmen ist ein Verschieben der Wagen auf den vertikalen Balken beim Anprall des
Schiffes durch das Fangglied ausgeschlossen, so daß infolge der beibehaltenen Höhe des gespannten
Fangglicdes auch die Bremskraft und der maximale Bremsweg des Schiffes beibehalten werden.
Um die Bremskraft und den maximalen Bremsweg unveränderlich zu halten, sind gemäß einem weiteren
Merkmal der Erfindung die Zylinderräume der Hydraulikzylinder über Leitungen mit in diesen eingebauten
Überdruckventilen verbunden, die durch Steuerglieder in Abhängigkeit von der Stellung des
Fanggliedes und damit der Wagen steuerbar sind. Die Steuerglieder können je nach Ausführung der Stoßschutzeinrichtung
elektrische, hydraulische oder
mechanische Steuerglieder sein, durch welche die Überdruckventile je nach Erfordernissen geöffnet
bzw. geschlossen werden können.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt und nachstehend
erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt, durch die Schleusenkammer nach der Schnittlinie H-II in F i g. 2,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Schleusenkammer,
F i g. 3 eine Teilansicht auf die Stoßschutzeinrichtung nach F i g. 1 im vergrößerten Maßstab,
F i g. 4 eine Draufsicht auf die Stoßschutzeinrichtung
nach Fig. 3,
F i g. 5 einen waagerechten Schnitt eines einen vertikalen Balken umschließenden Wagens nach der
Schnittlinie V-V in F i g. 3.
In einer Schleusenkammer 1 ist ein die Durchfahrtsstraße der Schleusenkammer absperrendes
Tor 2 vorgesehen und vor diesem Tor ein ein ankommendes Schiff 3 abbremsendes Fangglied 4 über
die Schleusenkammer 1 gespannt. Das Fangglied 4 kann aus einer Kette oder einem Drahtseil bestehen,
das mit seinen Enden über Wagen 5, vertikal oder etwa vertikal angeordnete, kippbare Balken 6 und
waagerecht angeordnete geführte Balken 7 mit den die Energie des Schiffes vernichtenden Elementen in
Form von Hydraulikzylindern 8 verbunden ist. Die Enden des Fanggliedes 4 sind an den Wagen 5 über
je eine gelenkig verbundene Traverse 9 angeschlossen und die Wagen 5 auf den Balken 6 verfahrbar und
an diesen Balken feststellbar angeordnet. Um das Verfahren der Wagen 5 auf den Balken 6 zu erleichtern,
sind die Wagen 5 mit Räderpaaren 10 und 11 versehen, von denen jeweils zwei Räderpaare 10,
nämlich die dem Fangglied 4 benachbarten, mit dem Wagen 5 starr und die dem Fangglied 4 entfernteren
Räderpaare 11 mit dem Wagen 5 gefedert verbunden sind. Jeder Wagen 5 weist, von oben gesehen, ein
rechteckförmiges Gerüst mit freiem Innenraum auf, wobei das Gerüst aus zwei Längsträgern 12 und 13
und zwei mit diesen verbundenen Querträgern 14 und 15 besteht. Der eine, dem Fangglied 4 abgekehrte Querträger 14 jedes Wagens 5 ist stärker ausgebildet
und trägt an seiner dem Fangglied 4 zugekehrten Seite Keilflächen 16, die der Feststellung des
Wagens 5 auf dem Balken 6 dienen. Der besseren Haftung des Wagens 5 am Balken 6 wegen sind auf
der diesen Keilflächen. 16 zugekehrten Seite des durch das freie Innere des Wagens 5 geführten Balkens
6 ebenfalls Keilflächen 17 auf diesen angebracht. Die Balken 6 werden von den Gerüsten der
Wagen 5 umschlossen und erstrecken sich von der Sohle 18 der Schleusenkammer 1 bis zum oberen
Ende der Schleusenmauer 19. Die Balken 6 sind zur Mitte der Schleusenkammer 1 etwas gebogen und
mit ihrem unteren Ende in Schleusennähe auf der Sohle 18 der Schleusenkammer und mit ihrem oberen
Ende in dem ihnen zugeordneten waagerechten und geführten Balken 7 drehbar und kippbar gelagert.
Die Lagerung auf der Sohle 18 der Schleusenkammer 1 wird von einer mit der Sohle 18 verbundenen
Kugelpfanne 20 und einem in dieser bewegbaren und mit dem unteren Ende des Balkens 6
verbundenen Kugelkopf 2! gebildet. Als Lagerung für das obere Ende jedes Balkens 6 ist je ein mit dem
ihm zugeordneten Balken 7 verbundenes Kugelgelenk 22 vorgesehen. Durch die Balken 7, die am oberen
Ende der Schleusenmauer 19 waagerecht geführt sind, werden die auf der Sohle 18 annähernd senkrecht
stehenden Balken 6 gehalten. Die den Kugelgelenken 22 abgekehrten Enden der waagerechten
Balken 7 sind mit den Kolbenstangen 23 der die Energie vernichtenden Hydraulikzylinder 8 verbunden.
Die Hydraulikzylinder8 sind auf dem oberen Ende der Schleusenmauer 19 in Stützböcken 24 kippbar
gelagert, Die Zylinderräume der Hydraulikzylinder 8 sind über in der Zeichnung nicht dargestellte
Leitungen und Überdruckventile miteinander verbunden und die Überdruckventile durch Steuerglieder
in Abhängigkeit der Stellung des Fanggliedes 4 steuerbar. Die Steuerglieder können dabei elektrische,
hydraulische oder mechanische Steuerglieder sein. Die waagerechten Balken 7 sind am oberen Ende
der Schleusenmauer 19 mittels Rollen 25 geführt, die sich über Stützböcke 26 an der Schleusenmauer abstützen.
In der Nähe der Kugelgelenke 22 ist auf jeden waagerechten Balken 7 ein Hubwerk 27 aufgesetzt,
dessen Seile 28 über Seiltrommeln 29 geführt und mit dem Wagen 5 verbunden sind. Die Wagen 5
können mittels der Hubwerke 27 stufenlos in beliebigen Abstand von der Sohle 18 verfahren werden, so
as daß das an ihnen hängende Fangglied 4 ebenfalls
beliebig höhenverstellt werden kann.
Die Wirkungsweise der Stoßschutzeinrichtung ist ; wie folgt:
Beim Verfahren der Wagen 5 auf den Balken 6 sind die Balken zur Mitte der Schleusenkammer 1 hingeneigt. Die Wagen 5 laufen, da das Fangglied 4 entspannt ist, mit den starren und gefederten Räderpaaren 10 und 11 auf den Balken 6. Hat das Fangglied 4 die vorgesehene Höhe erreicht, so werden die Balken 6 durch Zurückdrücken der Kolben der Hydraulikzylinder 8 zur Schleusenmauer 19 hingezogen und das Fangglied 4 dabei gespannt. Durch die während des Spannvorganges des Fanggliedes 4 entstehende große Horizontalkraft federn die Räderpaare 11 der Wagen 5 ein, so daß die Keilflächen 16 der WagenS auf die Keilflächen 17 des Balkens 6 zu liegen kommen. Durch die durch das Spannen entstandenen großen Kräfte werden die Wagen 5 mit den Balken 6 kraftschlüssig verriegelt. Wenn ein Schiff3 dann das quer über die Schleusenkammer 1 gespannte Fangglied 4 durch das Anfahren auf dieses Fangglied durchzieht, werden vorerst die Balken 6 mit ihrem größeren Widerstandsmoment in Richtung der Kraft des Fanggliedes 4 gestellt und die Balken 6 mit den auf ihnen sitzenden Wagen 5 sowie den waagerechten Balken 7 und die Kolbenstangen 23 zur Mitte der Schleusenkammer 1 hingezogen. Durch das Ziehen dieser Teile wird die Energie des Schiffes 3 vernichtet. Da die Zylinderräume der Hydraulikzylinder 8 über Leitungen und in diesen eingebauten Überdruckventilen verbunden sind und die Überdruckventile durch die Steuerglieder in Abhängigkeit der Höhe des Fanggliedes 4 gesteuert werden, ist die Bremskraft auf das Schiff bei jeder Stellung des Fanggliedes während des Durchgehens desselben gleich groß.
Beim Verfahren der Wagen 5 auf den Balken 6 sind die Balken zur Mitte der Schleusenkammer 1 hingeneigt. Die Wagen 5 laufen, da das Fangglied 4 entspannt ist, mit den starren und gefederten Räderpaaren 10 und 11 auf den Balken 6. Hat das Fangglied 4 die vorgesehene Höhe erreicht, so werden die Balken 6 durch Zurückdrücken der Kolben der Hydraulikzylinder 8 zur Schleusenmauer 19 hingezogen und das Fangglied 4 dabei gespannt. Durch die während des Spannvorganges des Fanggliedes 4 entstehende große Horizontalkraft federn die Räderpaare 11 der Wagen 5 ein, so daß die Keilflächen 16 der WagenS auf die Keilflächen 17 des Balkens 6 zu liegen kommen. Durch die durch das Spannen entstandenen großen Kräfte werden die Wagen 5 mit den Balken 6 kraftschlüssig verriegelt. Wenn ein Schiff3 dann das quer über die Schleusenkammer 1 gespannte Fangglied 4 durch das Anfahren auf dieses Fangglied durchzieht, werden vorerst die Balken 6 mit ihrem größeren Widerstandsmoment in Richtung der Kraft des Fanggliedes 4 gestellt und die Balken 6 mit den auf ihnen sitzenden Wagen 5 sowie den waagerechten Balken 7 und die Kolbenstangen 23 zur Mitte der Schleusenkammer 1 hingezogen. Durch das Ziehen dieser Teile wird die Energie des Schiffes 3 vernichtet. Da die Zylinderräume der Hydraulikzylinder 8 über Leitungen und in diesen eingebauten Überdruckventilen verbunden sind und die Überdruckventile durch die Steuerglieder in Abhängigkeit der Höhe des Fanggliedes 4 gesteuert werden, ist die Bremskraft auf das Schiff bei jeder Stellung des Fanggliedes während des Durchgehens desselben gleich groß.
Um das Fangglied 4 abzusenken, werden die Balken 6 wieder zur Mitte der Schleusenkammer 1 hingeneigt,
wobei durch die Kraft der gefederten Räderpaare Il die Keilflächen 16 und 17 voneinander
gelöst werden, so daß die Wagen 5 abgelassen werden können. Ist das Fangglied 4 mit den Wagen 5 in
der untersten Stellung der Schleusenkammer 1 ange-
langt, so werden die Balken 6 wieder zur Schleusenmauer 19 hingeneigt. Die Durchfahrt für das Schiff 3
ist jetzt frei. Um das Fangglied 4 wieder in die Betriebsstellung zu bringen, wird in umgekehrter Weise
verfahren.
Claims (5)
1. Stoßschutzvorrichtung für Schleusentore, insbesondere
für Tore von Seeschleusen, bestehend aus einem quer über eine Schleusenkammer spannbaren Fangglied, das mit seinen beiden
Enden an Wagen befestigt ist, welche auf quer zur Schleusenkammer kippbar gelagerten, etwa vertikal
stehenden Balken höhenverstellbar sind und die Balken oben mit in Höhe der Schleusenplattform
angeordneten, durch Hydraulikzylinder abgefederten, waagerechten oder etwa waagerechten Balken
verschiebbar in Verbindung stehen, dadurch gekennzeichnet, daß die kippbaren ao
Balken (6), bezogen auf die Vertikale, quer zur Schleusenkammer gebogen oder geknickt ausgebildet
und mit ihren oberen Enden an den waagerechten oder etwa waagerechten Balken (7)
und mit ihren unteren Enden in Sohlennähe jeweils dreh- und kippbar gelagert sind, und daß die
Wagen (5) zum Spannen des Fanggliedes (4), das durch eine entsprechende Einstellung der vertikalen
Balken (6) durch die abgefederten Balken
(7) bewerkstelligt wird, auf den Balken (6) feststellbar sind.
2. Stoßschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerungen für
die Balken (6) an den waagerechten Balken (7) als Kugelgelenke (22) und die Lagerungen in der
Nähe der Sohle der Schleusenkammer (1) als .Kugelpfannen (20) mit am jeweiligen Balken (6)
befestigtem Kugelkopf (21) ausgebildet sind.
3. Stoßschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Wagen (5) mit
zwei oder mehreren ungefederten und gefederten Räderpaaren (10,11) und zwei Keilflächen (16)
versehen ist, und daß die Keilflächen (16) jedes Wagens (5) im gespannten Zustand des Fanggliedes (4) mit diesen Keilflächen (16) zugeordneten
Keilflächen (17) an den Balken (6) kraftschlüssig verbunden sind.
4. Stoßschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zylinderräume der
Hydraulikzylinder (8) über Leitungen und Überdruckventile verbunden sind, die durch Steuerglieder
in Abhängigkeit von der Stellung des Fanggliedes (4) und damit der Wagen (5) steuerbar
sind.
5. Stoßschützvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf
den waagerechten Balken (7) die Hubwerke (27) für die Wagen (5) angeordnet sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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