DE1612774U - Verschluss fuer das einschiebeende von allseitig geschlossenen schutzkaestan auf kreissaegen, insbesondere grubenholz - blockspaltmaschinen - Google Patents
Verschluss fuer das einschiebeende von allseitig geschlossenen schutzkaestan auf kreissaegen, insbesondere grubenholz - blockspaltmaschinenInfo
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Verschluss tür das Einschiebeende von allseitig , eeseniossenen soliutir&sten aur Besondere uru&enhoY z-ö iockspaiTinasc mnen. blatt zur Verhinderung von Unfällen ringsherum abgedeckt sein.Bei Grubenholz-Blockspaltmaschinen muss das Kreissäge- - Die zur Abdeckung vorgesehenen Schutzkästen müssen auf der Ein-und Austrittsseite für das zu bearbeitende Grubenholz jeweils einen Verschluss haben, der die Stirnseite des Schutzkastens in seiner gesamten lichten Breite abdeckt, so dass man nicht mit der Hand hineingreifen kann. Dieser Verschluss muss so eingerichtet sein, dass das Einschieben des Grubenholzes bzw. sein Austritt möglich ist, und dass der Verschluss nach dem Durchlauf des Grubenholzes wieder in seine Ausgangsschliesstellung selbsttätig zurückkehrt Derartige Verschlüsse hat man bisher in einfacher Weise als hängende Abschlussklappe ausgeführt.
- Nach der Neuerung wird der Verschluss auf der Einschiebeseite dadurch verbessert, dass die Abdeckung aus mehreren Einzelklappen verschiedener Länge besteht, die einzeln pendelnd am Stirnrand des Schutzkastens aufgehängt sind.
- Zweckmässig werden die Einzelklappen auf einer gemeinsamen
einander gestaffelt angeordnet, wobei mindestens die längste Klappe die gesamte lichte Breite des Schutzkastens abdeckt und dem Sägeblatt zunächst gelagert ist. Die längste Klappe steht unter der Wirkung einer Rückstellkraft, z. B. dem Eigen-Welle gelagert und ausserdem in ihrer Länge abgestuft hinter- u seits gleichzeitig durch die angehobene Klappe einen Druck auf den zu spaltenden Grubenstempel auszuüben ; falls das Eigengewicht nicht ausreichen sollte, ist ein zusätzliches vorzusehen, oder eine Feder anzuordnen. Die Klappen werden vorteilhafterweise gegen ein Zurückpendeln über die Vertikale hinaus gesichert, z. B. mittels Anschlägen, und der unteregewicht, sofern dieses"a gewicht, sofern dieses gross genug ist, um einerseits die Klappe in ihre vertikale Lage zurückzuführen und um andrer- Grubenstempel auf einem Teil seiner Länge eingebuchtet und x zweckmässig mit scharfkantigen Fangzähnen besetzt oder selbst keilförmig zugeschätit ausgebildet.Rand wird entsprechend der etwa zylindrischen Oberfläche der 1 - Zur Erläuterung der Neuerung ist in den Figuren 1 und 2
zeigen : Fig. 1 eine Ansicht in Vorschubrichtung mit teilweise im Schnitt dargestellten Teilen und Fig. 2 eine Seitenansicht.ein Ausführungsbeispiel schematisch dargestellt. Im einzelnen - Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine Blockspaltmaschine, auf welcher Grubenholz mittels eines Kreissägeblattes gespalten werden soll. Diese Blockspaltmaschine haben eine Zuführungsrinne 1, in welcher der strichpunktiert angedeutete Grubenstempel 2 in Richtung des Pfeiles 3 gegen das nicht dargestellte Kreissägeblatt vorgeschoben wird.
- Das Kreissägeblatt ist in einem Schutzkasten 4 angeordnet der aus einem Rahmen 5 mit parallel zur Vorschubrichtung aufgesetzten Wänden 6 nach den Seiten abgeschlossen ist. Den oberen Abschluss bildet eine Kappe 7 und den unteren Abschluss die Zuführungsrinne 1. Die Einlaufstirnseite des Schutzkastens trägt den Verschluss nach der Neuerung.
- In Lagern 8 und 9, die z. B. auf den Rahmenteilen 5 be-
Auf der Welle sind drehbar einzelne Büchsen angeordnet. An der mittleren Büchse 11 ist eine Klappe 12 befestigt. An den beiden Buchsen 13 und 14 sitzt die Klappe 15 und schliesslich an den beiden äusseren Büchsen 16 und 17 die Klappe 18. Die Breite aller einzelnen Klappen entspricht etwa der lichten Breite B des Schutzkastenrahmens. Die Klappen haben verschiedene Länge und sind, wie aus Fig. 2 ersichtlich, hintereinander gestaffelt angeordnet und zwar so, dass die längste Klappe 18 dem Sägeblatt am nächsten liegt, Wird der Grubenstempel 2 in Pfeilrichtung 3 gegen das Sägeblatt vorgeschoben, und hat er die in Fig. 2 dargestellte Stärke s, so wird er mit seiner vorderen Stirn lediglich die Klappe 18 anheben und diese in die in Fig. 2 strichpunktiert eingetragene Lage in den Schutzkasten einschwenken. Die kürzeren Klappen 12 und 15 bleiben in der vertikalen Ruhelage hängen. Hat der Grubenstempel eine grössere Stärke, so wird er auch eine oder beide kürzeren Klappen 12 und 15 mitausschwenken. Im allgemeinen wird man aber die Klappe 12 so einrichten, dass sie bei dem stärksten, auf der Spaltmaschine zu verarbeitenden Grubenstempel nicht oder nur wenig aus der Vertikalen eingeschwenkt wird und so stets noch als Rückschlagsicherung wirksam sein kann. Genügt die Anordnung von drei Klappen nicht, so kann ohne weiteres eine weitere Klappe in der gleis chen Weise vorgesehen werden.festigt sein können, ist eine durchgehende Welle 10 gelagert. 71 Gewicht 19, durch welches sie auf den zu schneidenden Grubenstempel aufgedruckt wird, wodurch das Schneiden günstig beeinflusst ist. An den Büchsen auf der Welle 10 sind Anschläge 20 vorgesehen, die ein Zurückschlagen der Klappe entgegen der Vorschubrichtung 3 über die vertikale Ruhelage hinaus, verhindern. Bei dem dargestellten Ausfdhrungsbeispiel sind diese Anschläge an einer der Klappen angebracht und zwar an der längsten Klappe, so dass die übrigen Klappen 18 und 15. trotzdem rückwärts über die Vertikale herauspendeln könnten.Die längste Klappe 18 trägt an ihrem unteren Ende ein t. 2 - Will man dieses verhindern, was u. U. zweckmässig ist, um die Sicherheit des Abfangens von Rückstössen des Grubenstempels zu erhöhen, so kann man auch an diesen Klappen entspre-
chende Anschläge vorsehen, oder sie an der kürzesten Klappe 12 anordnet, wodurch dann, da diese Klappe 12 aussen liegt, auch die längeren Klappen 15 und 18 gesichert sind. Der untere Rand der Klappen ist zur Anpassung an die Rundform der Grubenstempel eingebuchtet ausgeführt, wobei die KrUmmungsradietX der Ausbuchtungen 21, 22 und 23 der einzel- kann, wie in Fig. 1 dargestellt, mit scharfkantigen Zähnen besetzt sein.nen Klappen 18, 15 und 12 abgestuft von der längsten Klappe 18 zu den nachfolgenden Klappen grösser werden. Der untere Ramd - Die Klappen 12,15 und 18 sind bei dem Ausfürungsbeispiel zur einfacheren Darstellung bis zu ihrem oberen Befestigungsrande an den Büchsen als ebene Platten durchgeführt.
- Bei der praktischen Ausführung wird man die Platten zweckmässig etwas abkröpfen, so dass Rückstösse von dem Grubenstempel 2 möglichst zentral auf die Welle 10 übertragen werden. Es Ist auch zweckmässig, die Klappen 12,15 und 18 so nahe als möglich aneinander zu rücken.
- Bei dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungbeispiel haben die Klappen 12,15 und 18 gleiche Breite und zwar nehmen sie die gesamte lichte Breite B des Schutz kastenrahmens ein. Ohne an dem Prinzip der Neuerung etwas zu ändern, kann man auch mit Einzelklappen arbeiten, die den Raum zwischen den Rahmenträger 5 in Form von vertikalen Längsstreifen ausfüllen. Es würde dann die längste Klappe 18 an der Büchse 11 deren Länge aufweisen müssen, die Klappe 15 musse aus zwei Streifen bestehen, deren Breite der Länge der Büchsen 13 und 14 entspricht und die an diesen befestigt sind und schliesslich die Klappe 12 durch zwei Streifen an den Büchsen 16 und 17 gebildet sein.
Schutzansprache
Claims (1)
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S c hut z ans p r ü ehe. ........ =. =...... 1.) Um eine horizontale Achse pendelnd aufgehängter Verschluss für das Einschiebeende von allseitig geschlossenen Schutzkästen an Kreissägen, insbesondere Grubenholz-Blockspaltmaschinen mit Zuführungsrinne, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung aus mehreren Einzelklappen (12,15, 18) verschiedener Länge besteht.2. ) Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelklappen auf einer gemeinsamen Welle (10) gelagert sind 3. ) Verschluss nach Ansprüchen l und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelklappen, von denen mindestens die längste Einzelklappe (18) die lichte Breite (B) des Schutzkastens längste Klappe dem Sägeblatt am nächsten steht.abdeckt, derart hintereinander gestaffelt sind, dass die C : 5 4. ) Verschluss nach Ansppüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die längste Klappe (18) unter der Wirkung einer Rückstellkraft, z. B. Eigengewicht, Zusatzgewicht (19) oder Feder steht.5. ) Verschluss nach Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappen gegen ein Rückpendeln, über die Vertikale hinaus, gesichert sind (Anschläge 20).6.) Verschluss nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Rand der Einzelklappen eine Einbuchtung (2$, 22, 23) aufweist.7. ) Verschluss nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Rand der Einzelklappen mit scharfkantigen Fangzähnen oder dergleichen besetzt ist.
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| DE1950N0000540 DE1612774U (de) | 1950-08-09 | 1950-08-09 | Verschluss fuer das einschiebeende von allseitig geschlossenen schutzkaestan auf kreissaegen, insbesondere grubenholz - blockspaltmaschinen |
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ID=29758300
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1950
- 1950-08-09 DE DE1950N0000540 patent/DE1612774U/de not_active Expired
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