DE1611794C - Verwendung eines Faserstabes zum Auftragen von Flüssigkeiten und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Verwendung eines Faserstabes zum Auftragen von Flüssigkeiten und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verwendung eines aus einem Stababschnitt bestehenden Faserstabes mit
wenigstens einem darin eingebetteten als Luftkanal dienenden Schlauch von geringem Lumen und mit
einer den Stab umschließenden, den eingelegten Schlauch in seiner Lage sichernden Folie aus Papier
oder Kunststoff, nach Patent 1461603. Nach diesem Patent ist der Faserstab zur Verwendung bei
Filzschreibern bestimmt. Dabei verhindert die Folie aus Papier oder Kunststoff in vorteilhafter Weise
einen unmittelbaren Kontakt des Faserstabes mit dem Kunststoffmaterial aus dem das Gehäuse des
Filzschreibers besteht. Sie hält den Faserstab zusammen und versteift ihn, damit er gegen Verformung
oder Ausfasern gesichert und vor allem der in ihn eingebettete den Luftdurchtrittskanal bildende
Schlauchkörper sicher in seiner Lage gehalten wird.
Die Herstellung dieses Faserstabes erfolgt dadurch, daß ein fortlaufender Schlauch oder auch mehrere
solcher Schläuche in zweckentsprechender Verteilung in den im kontinuierlichen Betrieb in der üblichen
Weise hergestellten Strang aus dem Fasermaterial eingebettet, auf den derart mit dem Schlauchkörper
versehenen Strang die ihn umhüllende Folie, zum Beispiel aus Acetylzellulose, aufgebracht und anschließend
der mit dieser Umhüllung versehene Strang in Stababschnitte von zweckentsprechener
Länge zerschnitten wird.
Dieser Herstellungsprozeß verläuft in einem Arbeitsgang und wird mittels einer Formatgarnitur
auf einer schnellaufenden Maschine mit großer Arbeitsgeschwindigkeit und dementsprechender
Leistung durchgeführt.
Es wurde nun gefunden, daß die Verwendungsmöglichkeiten eines solchen Faserstabes, der rund
oder gegebenenfalls auch vom runden Querschnitt abweichend profiliert sein kann, nicht nur auf den
in dem genannten Patent angegebenen Zweck als Einlagekörper für Filzschreiber beschränkt sind.
Erfindungsgemäß wird nämlich die Verwendung des eingangs genannten Faserstabes als flüssigkeitsspeichernder
Einlagekörper in dem dichten Gehäuse von Vorrichtungen zum Auftragen von darin gespeicherter
Flüssigkeit vorgesehen.
Danach kann der genannte Faserstab unter Erzielung der grundsätzlich gleichen Vorteile wie bei
ίο der Verwendung für Filzschreiber auch für zahlreiche
andere Zwecke eingesetzt werden, bei denen das Problem auftritt, einen in einem dichten Gehäuse
untergebrachten mit einer Flüssigkeit, die aus dem Gehäuse fortlaufend an einem Ende des Faserstabes
is entnommen wird, getränkten und damit einen Speicher
für diese Flüssigkeit bildenden Faserstab so auszubilden, daß das Entstehen eines Unterdrucks in
dem Gehäuse als Folge der Entnahme von Flüssigkeit aus diesem verhindert wird. Auf diese Weise
lassen sich durch Anwendung des in dem genannten Patent beschriebenen Prinzips neue Vorrichtungen für
vielfältige Verwendungsmöglichkeiten schaffen, die dem grundsätzlichen Zweck dienen, mittels der aus
einem dichten Gehäuse vorspringenden Spitze des Faserstabes in dem Faserstabkörper gespeicherte Flüssigkeiten
auf Flächen aufzustreichen bzw. aufzubringen. Als Beispiele für solche Vorrichtungen sind solche,
mittels deren eine Reinigungsflüssigkeit auf Flächen, z. B. auf die von Kleidern und anderen Textilstoffen
aufgetragen werden können, ferner zum Auftragen von Öl, wie z. B. Uhrmacheröl, auf die mit öl zu
versehenen Teile von Uhrwerken, zum Auftragen von pharmazeutischen Flüssigkeiten auf Flächen des
menschlichen Körpers, beispielsweise zwecks Entfernung von Warzen, von Aluminiumsulfatlösung auf
beim Rasieren verletzte, blutende Stellen und zahlreiche andere zu erwähnen.
Selbstverständlich ist jeweils das Fasermaterial, aus welchem der Stab besteht, den Eigenschaften der
in dem Faserstab zu speichernden Flüssigkeiten anzupassen, d. h., es kann an Stelle von Zelluloseacetat, das
sich besonders für wässerige Lösungen eignet, als Fasermaterial auch ein solches aus beispielsweise
Polyamid-, Polyolefin-, Viskose oder Poly-acrylnitrilfasern
verwendet werden. Eine von dem, aus den Fasermaterial hergestellten Faserstab zu erfüllende
Bedingung ist in jedem Falle, daß er befähigt ist, die Flüssigkeit zu absorbieren, ohne daß die Fasern
quellen.
In allen diesen Fällen ergibt die Ausbildung des Faserstabes nach dem Prinzip des genannten Patents,
nämlich die Einbettung eines oder mehrerer Schläuche von geringem Lumen in den Stabkörper,
der seinerseits durch eine seinen unmittelbaren Kontakt mit der Innenwandung des den Faserkörper
bildenden Gehäuse verhindernde Folie aus zweckentsprechend zu wählenden Werkstoff, zweckmäßig
einen Kunststoff, wie Acetylzellulose oder einen anderen in Folienform verbringbaren Kunststoff mit
entsprechenden Eigenschaften umschlossen ist, die Vorteile der Sicherheit gegen eine Verstopfung des
durch den eingebetteten Schlauch gebildeten in seiner Lage gesicherten Luftkanals, einer Versteifung des
Faserstabes, die die Handhabung der Filzkörper-
abschnitte, insbesondere deren Einbringen in die sie aufnehmenden Gehäuse nach ihrer Tränkung erleichtert
beziehungsweise vereinfacht, ferner der Verhinderung des Kontaktes zwischen dem Faserstab,
und damit der Flüssigkeit, mit der er getränkt ist, und den Innenwandungen des Gehäuses, bei außerordentlich
einfacher vollmechanischer Herstellung dieses Faserstabes.
Die Längen der einzelnen Abschnitte der mit dem oder den eingebetteten Schläuchen versehenen und
von der Folie umschlossenen Faserstäbe, ebenso wie auch deren Durchmesser sowie ihre Durchlässigkeit
beziehungsweise Dichte können in einfacher Weise durch im Zuge des Herstellungsprozesses zu treffende
Maßnahmen dem jeweiligen Verwendungszweck angepaßt werden.
Faserstäbe die für die oben angegebene erfindungsgemäße Verwendung vorgesehen sind, werden vorzugsweise
derart hergestellt, daß auf den in bekannter Weise in kontinuierlichem Betrieb hergestellten
Faserstrang vor dessen Einführung in eine Fonnatkammer
zunächst ebenfalls kontinuierlich der in diesen einzubettende Schlauchkörper und auf diesen
ein Folienstreifen aufgelegt wird, der in der Formatkammer um den Strang herumgelegt wird, worauf
dessen Ränder unter Bildung einer Naht in sich überlappender Weise verklebt werden.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Zeichnungen
näher erläutert.
F i g. 1 zeigt in schematischer Seitenansicht den Gesamtablauf des Herstellungsverfahrens;
Fig. 2 und 3 veranschaulichen in perspektivischer
Darstellung das Umhüllen des Faserstabes mit der Folie und den fertigen Faserstababschnitt.
Das in der üblichen Weise in Form eines Ballens 2 aus einer kontinuierlich in Schichten aufeinandergelegten
Bahn vorliegende Fasermaterial durchläuft in der bei der Herstellung von Zigarettenfiltern üblichen
Weise zunächst einen Luftausbreiter 3 und wird anschließend über eine Führungswalze 4 zwischen
Walzenpaaren 5 und 6 von gleichem Durchmesser hindurchgeführt, deren zweites 6 mit größerer Geschwindigkeit
läuft als das erste 5, so daß durch die Beschleunigungswirkung die Fasern des Stranges getrennt
und leicht gestreckt werden.
Anschließend durchläuft der Strang den Sprühkasten?, in welchem die Fasern mittels des Sprührades 8 mit einem Weichmacher besprüht werden, und wird hierauf über das Walzenpaar 9 unter einem Einlauffinger 10 hindurch geführt. Unter dieser wird
Anschließend durchläuft der Strang den Sprühkasten?, in welchem die Fasern mittels des Sprührades 8 mit einem Weichmacher besprüht werden, und wird hierauf über das Walzenpaar 9 unter einem Einlauffinger 10 hindurch geführt. Unter dieser wird
ίο gleichzeitig von einer Vorratsspule der in den Faserstrang
einzubettende Schlauch eingeführt, und außerdem von einer Vorratsspule 11 ein Streifen 12
aus der Umhüllungsfolie, beispielsweise Zelluloseacetatfolie, geleitet Der Streifen 12 wird in der anschließenden
Formatkammer 13 in der in F i g. 2 und 3 dargestellten Weise um den Acetatstrang gehüllt,
nachdem mittels der schematisch dargestellten Vorrichtung 15 gegebenenfalls auf die eine Seite der
Folie eine dünne Lösung des Folienmaterials, z. B.
des Zelluloseacetats, in Azeton aufgetragen worden ist, durch welche die Verklebung der Umhüllung
unter Bildung der Naht 16 erfolgt. Durch die thermische Einwirkung eines Heizkörpers 17, der einen Teil
der Formatkammer bildet, wird die Naht geschlossen, worauf der Stab in der üblichen Weise durch ein
rotierendes Messer 18 in Abschnitte der gewünschten Länge geschnitten wird.
Wenn das verwendete Folienmaterial ein solches ist, das durch Wärmeeinwirkung verschweißbar ist,
ist das Auftragen der verklebenden Lösung selbstverständlich überflüssig.
Der Titer der Faser wird jeweils den Erfordernissen des Einzelfalles entsprechend gewählt, z. B. so, daß
der Gesamttiter des Stranges größenordnungsgemäß 35 000 Denier beträgt. Der Außendurchmesser des
eingelegten Schlauches aus Polyvinylchlorid kann z. B. 1 mm bei einem Innendurchmesser von 0,5 mm
betragen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Verwendung eines aus einem Stababschnitt bestehenden Faserstabes mit wenigstens einem
darin eingebetteten, als Luftkanal dienenden Schlauch von geringem Lumen und mit einer den
Stab umschließenden, den eingelegten Schlauch in seiner Lage sichernden Folie aus Papier oder
Kunststoff, nach Patent 1461603, als flüssigkeitsspeichernder
Einlagekörper in dem dichten Gehäuse von Vorrichtungen zum Auftragen darin gespeicherter Flüssigkeiten.
2. Verfahren zur Herstellung von Faserstäben nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
auf den in bekannter Weise in kontinuierlichem Betrieb hergestellten Faserstrang vor dessen Einführung
in eine Formatkammer (13) zunächst ebenfalls kontinuierlich der in diesen einzubettende
Schlauchkörper und auf diesen ein Folienstreifen (12) aufgelegt wird, der in der
Formatkammer (13) um den Strang herumgelegt wird, worauf dessen Ränder unter Bildung einer
Naht (16) in sich überlappender Weise verklebt werden.
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