DE1529050B - Gasventil mit Sicherheitsvorrichtung - Google Patents
Gasventil mit SicherheitsvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gasventil mit einem axial beweglichen, in Schließrichtung federnd vorgespannten
Schließkörper, welcher durch eine nur in einer Richtung auf ihn einwirkende Betätigungsstange
vom Ventilsitz abhebbar ist und durch eine Zündsicherungseinrichtung beim Vorhandensein einer
Flamme offengehalten bzw. beim Fehlen der Flamme geschlossen wird, sowie mit einer Sperre, die das
erneute Öffnen des Ventils nach einem vorübergehenden Schließen erst gestattet, wenn die Zündsicherungseinrichtung
zuvor abgefallen ist.
Bei einem aus der deutschen Patentschrift 1124 443 bekannten Gasventil ist der Schließkörper
über eine lösbare Mitnahmekupplung mit einem am Anker der Zündsicherungseinrichtung vorgesehenen,
den einen Kupplungsteil tragenden Stift verbunden, welcher mit einem hakenförmigen Mitnehmer versehen
ist, der hinter eine als Anschlag wirkende in einen Schlitz des Schließkörpers eingelegte haarnadelförmige
Spreizfeder greift. Der Mitnehmer wird durch Verdrehen des Schließkörpers außer Eingriff
gebracht.
Ferner ist aus der britischen Patentschrift 941 416 in Verbindung mit einem Gasventil mit axial beweglichem
und von einem Drehknopf über eine Kurvenscheibe betätigtem Schließkörper eine den Einstellknopf
gegen Verdrehen sichernde Sperre bekannt, die nach einem vorübergehenden Schließen des Sicherheitsventils
ein Drehen des Einstellknopfes erst zuläßt, wenn die Zündsicherungseinrichtung stromlos
geworden und abgefallen ist. Auch hier ist gewährleistet, daß nach einem fälschlichen, vorübergehenden
Schließen des Hauptgasventils und dem hierdurch bedingten Erlöschen der Zündflamme ein neuer
Zündversuch erst unternommen werden kann, wenn die infolge ihrer Wärmeträgheit auch nach dem Erlöschen
der Flamme noch eine Weile angesprochen bleibende Zündsicherungseinrichtung abgefallen ist.
Vom genannten Stand der Technik ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Aufbau der
Wiedereinschaltsperre zu vereinfachen und zugleich eine Sperre zu schaffen, die nicht an das Vorhandensein
eines drehbaren Einstellmittels gebunden ist und zur Auslösung der Sperre keiner Drehung des Schließkörpers
bedarf. Die Erfindung geht hierzu einen Weg, der nicht nur hinsichtlich des Aufbaus der Sperre
selbst, sondern auch hinsichtlich der Betätigung des Ventils von der bekannten Anordnung völlig verschieden
ist. Sie verwendet nämlich eine Anordnung, bei der der Schließkörper durch die Betätigungsstange
unmittelbar vom Ventilsitz abgehoben und dabei der bewegliche Teil der Zündsicherungseinrichtung in
Arbeitsstellung gebracht wird, wie dies an sich bekannt ist (vgl. z. B. deutsches Patent 857 182).
Die Erfindung besteht darin, daß der Schließkörper durch einen mit dem beweglichen Teil der
Zündsicherungseinrichtung verbundenen Stift verschiebbar geführt und beim Öffnen des Ventils mittels
der Betätigungsstange zwischen ortsfest gelagerte Spreizfedern eindrückbar ist, die bei geschlossenem
Ventil und angesprochener Zündsicherungseinrichtung in den Öffnungsweg des Schließkörpers ragen
und erst beim Abfallen der Zündsicherungseinrichtung durch mit deren beweglichem Teil verbundene
Mittel aus dem Öffnungsweg herausbewegt werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist der Stift mit einem Bund versehen, an dessen Mantelfläche die Spreizfedern bei abgefallener Zündsicherungseinrichtung
anliegen. Als Spreizfedern können zwei oder mehrere einseitig an der Zündsicherungseinrichtung
befestigte und sich in Achsrichtung erstreckende Rastfedern verwendet werden, deren
abgewinkelte freie Enden hinter Teilen, z. B. Vorsprüngen, oder in Ausnehmungen des Schließkörpers
einrasten. Der Bund weist zweckmäßig in Richtung auf das freie Ende der Rastfedern abgeschrägte Auflaufflächen
auf. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung trägt der Schließkörper einen hohlzylindrischen
Ansatz, der auf dem Stift geführt und an seinem dem Schließkörper abgewandten Ende mit einer Verdikkung,
Vorsprüngen oder Ausnehmungen versehen ist, hinter die bei geöffnetem Ventil die Rastfedern greifen.
Die bei geschlossenem Ventil, aber noch angesprochener Zündsicherungseinrichtung, unter den
Boden des Schließkörperansatzes fassenden und damit das willkürliche Öffnen des Ventils verhindernden
Rastfedern, werden beim Abfall der Zündsicherurigseinrichtung durch die abgeschrägten Flächen
des zusammen mit dem Anker und dem Führungsstift bewegten Bundes auseinandergedrückt und liegen
dann an den zylindrischen Außenflächen des Bundes an. Bei einem späteren Eindrücken der Betätigungsstange
und Öffnen des Ventils können die Rastfederenden über den unteren Teil des Schließkörperansatzes
hinweggleiten und hinter den Vorsprüngen oder in die Ausnehmungen dieses Ansatzes einrasten.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Zur Erläuterung
" " der Erfindung wird im folgenden auf die Zeichnungen
Bezug genommen. Hierin zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform
des Gasventils in der Ruhestellung und die
F i g. 2 bis 4 die beweglichen Teile des Ventils in verschiedenen anderen Betriebslagen.
In F i g. 1 erkennt man die drei Leitungsanschlüsse des Ventilgehäuses 1, nämlich den Einlaß 2, den
Auslaß 4 zum Hauptbrenner und den Auslaß 5 zum Zündbrenner. Zwischen Einlaß und Auslaß befindet
sich eine Trennwand 3, die nach oben und unten hin zu je einem Ventilsitz 38 bzw. 36 ausgearbeitet ist. In
die zwischen den beiden Sitzflächen 36 und 38 befindliche Kammer 37 mündet die zum Zündbrenner
führende Leitung 5. Der mit dem Ventilsitz 36 zusammenarbeitende Schließkörper 6 ist nach unten
hin hülsenförmig verlängert und trägt an seinem unteren Ende eine Verdickung bzw. einen Bund 16,
der zusammen mit den beiden am Gehäuse der Zündsicherungseinrichtung 11 befestigten - Rastfedern 15
eine Rastvorrichtung für den Schließkörper 6 bildet. Der hülsenförmige Teil 26 ist auf dem mit dem Anker
der Zündsicherungseinrichtung verbundenen Stift 10 geführt und stützt sich mit seinem unteren Ende an
dem Bund 14 des Stiftes 10 ab. Eine sich mit ihrem unteren Ende gegen das Gehäuse der Zündsicherungseinrichtung
11 legende Schraubenfeder 12 drückt einen Federteller 13 nach oben gegen die
Unterkante des Bundes 14 und dient gleichzeitig als unteres Federwiderlager für die Schließfeder 7, welche
den Schließkörper 6 nach oben in die Schließlage drückt. Die Zündsicherungseinrichtung 11 ist in einen
Gehäuseansatz eingeschraubt und in bekannter Weise an ein im Bereich der Zündflamme angeordnetes
Thermoelement od. dgl. angeschlossen. Die freien Enden 25 der beiden Rastfedern 15 ragen durch zwei
Ausnehmungen im Federteller 13 hindurch und liegen
in F i g. 1 an der äußeren Mantelfläche des Bundes 14 an. Sie sind hakenförmig abgewinkelt und radial
nach innen vorgespannt.
Zur Bedienung des Ventils sind zwei Druckknöpfe
28 und 29 vorgesehen, von denen der Druckknopf 29 auf die Betätigungsstange 19 einwirkt und der Druckknopf
28 auf die Auslösestange 18. Beide Druckknöpfe und Stangen stehen unter der Kraft je einer
Rückstellfeder 21 bzw. 22, die sich entweder am Ventilgehäuse 1 oder an einem Teil eines das Ventil
tragenden Gerätes abstützen und die Druckknöpfe samt Stangen in Richtung auf die Frontplatte 27
drücken. Auf der Betätigungsstange 19 ist der Schließkörper 8 für das zum Hauptbrenner führende
Ventil 8/38 zwischen zwei Anschlägen 23 und 24 verschiebbar
gelagert und durch eine Feder 30 in Richtung auf den unteren Federring 24 vorgespannt. Je
ein Dichtungsring 31 bzw. 32 aus elastischem Material sorgt für eine einwandfreie Abdichtung der Ventilsitze.
Die Feder 30 drückt ferner einen O-Ring 33 in den kegelförmig ausgebildeten Raum zwischen
Schließkörper 8 und Betätigungsstange 19, so daß für eine einwandfreie Abdichtung der Durchführung der
Betätigungsstange 19 durch den Schließkörper 8 gesorgt ist.
In der aus F i g. 1 ersichtlichen Ruhestellung ist das Sicherheits- oder Einlaßventil 6/36 geschlossen.
Der Durchlaß von dem durch die beiden Ventilsitze 36 und 38 begrenzten Raum 37 zur Anschlußleitung 4
zum Hauptbrenner ist offen.
Zur Inbetriebnahme des Brenners wird die Taste
29 und mit ihr die Betätigungsstange 19 in Richtung auf das Gehäuseinnere gedrückt. Sobald der Schließkörper
8 am Ventilsitz 38 und etwa gleichzeitig das untere Ende der Betätigungsstange 19 am Schließkörper
6 anliegt, wird beim weiteren Einwärtsdrücken des Druckknopfes 29 einerseits der Schließkörper 8
auf der Betätigungsstange 19 gegen die Kraft der Feder 30 verschoben und andererseits durch das
untere Ende der Betätigungsstange 19 der Schließkörper 6 vom Ventilsitz 36 abgehoben. Dabei gleiten
die oberen Enden 25 der Rastfedern 15 vom Außenmantel des Bundes 14 auf die Außenfläche des Ansatzes
16, der über den Bund 14 und den Stift 10 den Anker der Zündsicherungseinrichtung an deren Magnetkern
andrückt. Sobald der Anker am Magnetkern anliegt, befinden sich die beweglichen Teile in
der aus F i g. 2 ersichtlichen Lage. Die freien Enden der Rastfedern 15 sind hinter den Ansatz 16 eingerastet.
Das Ventil 6/36 ist geöffnet, so daß vom Einlaß 2 Gas über die Leitung 5 zum Zündbrenner
fließen und dort entzündet werden kann. Das in der Leitung zum Hauptbrenner liegende Ventil 8/38 ist
geschlossen. Sobald die Zündflamme das Thermoelement genügend erwärmt hat und ein ausreichender
Strom durch die Wicklung der Zündsicherungseinrichtung 11 fließt, hält deren Magnetfeld den
Anker und den an diesem befestigten Stift 10 angezogen, so daß nunmehr der Druckknopf 29 losgelassen
werden und unter der Kraft der Feder 22 in seine Ruhelage zurückkehren kann. Diese Stellung
ist aus F i g. 3 ersichtlich. Jetzt ist sowohl das Sicherheitsventil 6/36 als auch das zum Hauptbrenner führende
Ventil 8/38 geöffnet.
Wird die Taste 29 versehentlich bereits vor ausreichender Erwärmung des Thermoelements losgelassen,
so drückt die Feder 12 den Federteller 13 und über diesen und den Bund 14 auch den Schließkörper
6 nach oben und schließt das Sicherheitsventil 6/36. Die Kraft der Feder 12 ist derart bemessen,
daß sie die Rastkraft der Federn 15 überwinden kann. Soll aus der in F i g. 3 gezeigten normalen Betriebslage
das Ventil von Hand geschlossen werden, so wird der Druckknopf 28 eingedrückt und schwenkt
mit seinem unteren Ende den Hebel 34 im Gegenuhrzeigersinn. Der Hebel 34 ist durch eine in der
Zeichnung nicht dargestellte, beispielsweise seine
ίο Achse umschlingende Torsionsfeder, derart im Uhrzeigersinn
vorgespannt, daß sein linker Hebelarm ständig am unteren Ende der Auslösestange 18 anliegt.
Durch das Schwenken des Hebels 34 wird der Schließkörper 6 aus der Rast herausgedrückt und von
der Feder 7 nach oben bewegt, so daß das Sicherheitsventil 6/36 schließt. Infolge der Wärmeträgheit des
Thermoelements liefert dieses auch nach Erlöschen der Zündflamme während der Abkühlzeit einen
Strom an die Zündsicherungseinrichtung, der aus-
ao reicht, den Anker gegen die Kraft der Feder 12 angezogen zu halten. In dieser Lage ist das Gasventil in
F i g. 4 dargestellt. Sobald das Thermoelement hinreichend abgekühlt ist und der Stromfluß durch die
Zündsicherungseinrichtung aufhört bzw. nicht mehr groß genug ist, um dent Anker gegen die Kraft der
Feder 12 an den Magnetkern zu ziehen, drückt die Feder 12 über den Federteller 13 und den Bund 14
den Stift 10 nach oben, wobei die abgeschrägten
..C Flächen 35 des Bundes. 14 die Federn 15 so weit auseinanderdrücken,
bis die abgewinkelten Endteile 25, wie in F i g. 1 gezeigt, am äußeren Umfang des Bundes
14 anliegen. Das Ventil befindet sich dann wieder in der Ruhestellung.
Aus F i g. 4 ist ersichtlich, daß in der Zeit zwischen dem willkürlichen Schließen des Ventils 6/36 durch
Betätigung der Auslösestange 18 und dem Abfall der Zündsicherungseinrichtung 11 der Schließkörper 6
nicht vom Ventilsitz 36 abgehoben werden kann, weil die Enden 25 der Rastfedern 15 unter den Boden 39
des Ansatzes fassen und somit das Verschieben des Schließkörpers 6 mittels der Betätigungsstange 19
verhindern. Es ist also nicht möglich, daß bei erloschener Zündflamme aber noch nicht abgefallener
Zündsicherung das Hauptventil erneut geöffnet und ein neuer Zündversuch unternommen wird. Erst wenn
die Zündsicherung abfällt und der Bund 14 bei seiner
Bewegung nach oben die Federn 15 so weit nach außen drückt, daß diese nicht mehr unter dem Boden
des Ansatzes 16 liegen, kann der Schließkörper 6 mit Hilfe der Betätigungsstange 19 erneut vom Ventilsitz
36 abgehoben und auf diese Weise der Gasfluß zum Zündbrenner freigegeben werden.
Claims (12)
1. Gasventil mit einem axial beweglichen, in Schließrichtung federnd vorgespannten Schließkörper, welcher durch eine nur in einer Richtung
auf ihn einwirkende Betätigungsstange vom Ventilsitz abhebbar ist und durch eine Zündsicherungseinrichtung
beim Vorhandensein einer Flamme offengehalten bzw. beim Fehlen der Flamme geschlossen wird, sowie mit einer Sperre,
die das erneute Öffnen des Ventils nach einem vorübergehenden Schließen erst gestattet, wenn
die Zündsicherungseinrichtung zuvor abgefallen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schließkörper (6) durch einen mit dem beweglichen Teil der Zündsicherungseinrichtung (11)
verbundenen Stift (10) verschiebbar geführt und beim Öffnen des Ventils (6/36) mittels der Betätigungsstange
(19) zwischen ortsfest gelagerte Spreizfedern (15) eindrückbar ist, die bei geschlossenem
Ventil und angesprochener Zünd-Sicherungseinrichtung in den Öffnungsweg des Schließkörpers ragen und erst beim Abfallen der
Zündsicherungseinrichtung durch mit deren beweglichem Teil verbundene Mittel (14) aus dem
Öffnungsweg herausbewegt werden.
2. Gasventil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (10) mit einem Bund
(14) versehen ist, an dessen Mantelfläche die Spreizfedern (15) bei abgefallener Zündsicherungseinrichtung
anliegen.
3. Gasventil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizfedern (15) zwei
oder mehrere, vorzugsweise einseitig an der Zündsicherungseinrichtung (11) befestigte und sich in
Achsrichtung erstreckende Rastfedern (15) sind, deren abgewinkelte freie Enden (25) hinter Teilen,
z. B. Vorsprüngen, oder in Ausnehmungen des Schließkörpers (6) einrasten.
4. Gasventil nach Anspruch 2 und1 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Bund (14) in Richtung auf das freie Ende (25) der Rastfedern (15) abgeschrägte
Auflaufflächen (35) aufweist.
5. Gasventil nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließkörper (6) einen
hohlzylindrischen Ansatz (26) aufweist, der auf/
dem Stift (10) geführt und an seinem dem" · Schließkörper (6) abgewandten Ende mit einer
Verdickung (16), Vorsprüngen oder Ausnehmungen versehen ist, hinter die bei geöffnetem Ventil
(6, 36) die Rastfedern (15) greifen.
6. Gasventil nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließkörper
(6) sich bei geöffnetem Ventil (6/36) und angesprochener Zündsicherungseinrichtung (11)
gegen den Bund (14) des Stiftes (10) abstützt und von den Rastfedern (15) festgehalten wird und
daß zum willkürlichen Schließen des Ventils ein von einer Auslösestange (18) oder einem Auslösehebel
betätigbarer Abwurfhebel (34) den Schließkörper aus den Rastfedern herausdrückt.
7. Gasventil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem Schließkörper (6)
abgewandten Seite des Bundes (14) sich ein unter der Vorspannung einer den Stift (10) samt Anker
vom Magnetkern der Zündsicherungseinrichtung (11) wegdrückenden Feder (12) stehender Federteller
(13) abstützt, der als Widerlager für die Schließfeder (7) des Schließkörpers (6) dient und
durch den die Rastfedern (15) hindurchragen.
8. Gasventil nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser
des Bundes (14) gleich dem des ihm zugewandten Teiles (16) des Schließkörperansatzes (26) ist.
9. Gasventil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslösestange
(18) bzw. der Auslösehebel in Richtung auf ihre (seine) Ruhelage federnd (21) vorgespannt ist.
10. Gasventil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsstange
(19) in Richtung auf, ihre Ruhelage federnd (22) vorgespannt ist und beim Loslassen
unabhängig von der Stellung des Ventils (6/36) in diese Ruhelage zurückkehrt.
11. Gasventil nach einem der Ansprüche 1 bis 10 mit einer thermoelektrischen Zündsicherungseinrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß bei abgefallener Zündsicherungseinrichtung (11) und durch Federkraft (12) in Schließrichtung des
Ventils (6/36) bewegtem Anker mit Stift (10) und Bund (14) der zura"Eindrücken des Schließkörperansatzes
(16) in die Rastfedern (15) erforderliche Hub der Betätigungsstange (19) kleiner oder
höchstens gleich dem zum Andrücken des Ankers an den Magnetkern der Zündsicherungseinrichtung
erforderlichen Hub ist.
12. Gasventil nach Anspruch 11, bei dem auf der Betätigungsstange ein zweiter Schließkörper,
der in entgegengesetzter Richtung zum ersten Schließkörper öffnet, zwischen zwei Anschlägen
verschiebbar und in Richtung auf den dem zugehörigen Ventilsitz benachbarten Anschlag federnd
vorgespannt ist und wobei der zweite Schließkörper in der Leitung zum Hauptbrenner
liegt, während der Raum zwischen den beiden Ventilen mit der Leitung zum Zündbrenner in
Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß der zum Schließen des zweiten Ventils (8/38) erforderliche
Hub der Betätigungsstange (19) kleiner ist als der zum Eindrücken des Schließkörperansatzes
(16) in die Rastfedern (15) erforderliche Hub.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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