DE1584035C - Scharnier fur zusammenlegbare Behal - Google Patents
Scharnier fur zusammenlegbare BehalInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Scharnier für zusammenlegbare Behälter, dessen eine Hälfte, z. B. als
Teil einer umlegbaren Wand, aus einer etwa halbkreisförmig gerollten Hülse besteht und dessen andere
Hälfte zur Führung der Hülse als Teil einer Profilschiene ausgebildet ist, die einen am Ende eines gekrümmten
Steges angeordneten, als Scharnierachse dienenden und in die Hülse eingreifenden zylinderförmigen
Wulst aufweist, wobei die beiden Scharnierhälften durch Bewegen senkrecht zur Scharnierachse
voneinander lösbar sind.
Scharniere dieser Art, deren Länge der Länge einer Seitenwand eines Behälters entspricht, sind so gestaltet,
daß ein Lageransatz der inneren Scharnierhälfte als Hohlkörper mit nach außen offenem Schlitz
ausgebildet und an seiner Außenfläche mit einem radialen Steg versehen ist, der mit der zugeordneten
Seitenwand eines zusammenlegbaren Behälters durch eine zur Scharnierachse gleichmittige, bogenförmige
Abkröpfung verbunden ist, die in der Offenstellung des Scharniers die Endkante eines hülsenförmigen
Lageransatzes der äußeren Scharnierhälfte übergreift (deutsche Patentschrift 956 838). Die innere Scharnierhälfte
ist federnd ausgebildet, so daß die Seitenwand in einer zur Scharnier-Längsachse senkrechten
Richtung parallel zum Boden bzw. Deckel des Behälters vom äußeren Scharnierteil gelöst werden
kann. Abgesehen davon, daß es schwierig ist, den Lageransatz des inneren Scharnierteils derart federnd
auszubilden, daß er aus dem äußeren Scharnierteil herausgenommen werden kann, springt der innere
Scharnierteil, wenn er ausreichend federnd ausgebildet ist, aus dem äußeren Scharnierteil heraus, wenn
seine aufgestellte Seitenwand durch Druckkräfte von außen her beeinflußt wird. Hinzu kommt aber weiterhin,
daß sich in dem zwischen dem Lageransatz des inneren Scharnierteils und der bogenförmigen Abkröpfung
gebildeten Raum Staub und Schmutz sammelt, der beim Aufstellen der Seitenwände durch den
äußeren Scharnierteil zusammengepreßt wird, so daß solche Scharniere entweder festfressen oder ständig
gereinigt werden müssen.
Es sind auch zusammenlegbare Behälter bekannt, die gegenüber Profilschienen verschwenkbare umlegbare
Wände aufweisen (deutsches Gebrauchsmuster 1 684 604, schweizerische Patentschrift 337 771). Die
einen Scharnierhälften bestehen aus Profilen, welche mindestens zwei quer zu ihren Rückenflächen angeordnete
Ansätze aufweisen, von denen mindestens einer an seinem freien Ende eine dem benachbarten
Schenkel zugewandte Kröpfung und jede einem dieser Profilteile zugeordnete Seitenwand längs einer Kante
einen abgebogenen Teil aufweist, der die andere Scliarnicrhälfte darstellt, wobei diese Teile je mit
einer Kröpfung der Profilschiene zusammenwirken. Die Montage solcher Behälter ist einfach, da jede mit
einem abgebogenen Teil, nämlich einer Halbrollierung,
versehene Seitenwand lediglich in Längsrichtung der entsprechenden Profilschienc zwischen benachbarte
Ansätze eingeschoben zu werden braucht und dann gegen Verschieben zu sichern ist, was beispielsweise
durch Behälterecken bewirkt werden kann. Nachteilig ist jedoch, daß die Eckverbindung
der Rahmenteil·; eines Behälters erst nach Einschicben
der Wände in die Profilschienen hergestellt werden kann, was insbesondere bei größeren, zusammenlegbaren
Behältern umständlich ist. Hinzu kommt aber, daß eine einer solchen Profilschiene zugeordnete
Seitenwand nach Entfernen der Eckverbindungen dann nicht mehr herausgenommen werden kann,
wenn das zwei Behälter-Wandteile verbindende Scharnier beispielsweise durch Sturz des Behälters eingebeult
ist.
Als Lager für Fenster sind ähnliche Scharniere von einer Länge bekannt, die der Höhe bzw. der Breite
der Fenster entsprechen, und deren innere Scharnierteile durch kombinierte Bewegungen in die äußeren
ίο eingesetzt bzw. von diesen gelöst werden können,
(USA.-Patentschriften 2 302 661 und 2 365 378). Sie weisen aber auch, werden sie als Scharniere für zusammenlegbare
Behälter benutzt, den Nachteil auf, daß Staub und Schmutz, die zwischen die Scharnierteile
gelangen, nach einer gewissen Zeit zum Fressen der Scharniere führen, so daß ein Ausbau nicht zu
vermeiden ist. Um ein unbeabsichtigtes Lösen solcher Fensterscharniere zu verhindern, sind am äußeren
Scharnierteil lösbar festgelegte Sicherungsmittel vorgesehen, die aus profilierten Streifen einer Länge, die
der Fensterhöhe bzw. Fensterbreite entspricht, bestehen und auch als Führungsmittel für den inneren
Scharnierteil dienen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Scharniere der eingangs zuerst genannten Art so weiterzubilden,
daß deren Teile, nachdem Beschädigungen aufgetreten sind, einfacher wieder voneinander gelöst
werden können, als es bisher möglich war, und es soll darüber hinaus erreicht werden, daß die eine Scharnierhälfte
gegenüber der anderen Scharnierhälfte gegen Bewegung in Richtung der Scharnierachse durch
Teile gesichert wird, die dem Lagern beider Scharnierhälften dienen. Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch, daß, ausgehend von dem eingangs zuerst genannten Scharnier, der Steg und/oder
die Hülse mindestens eine Ausnehmung aufweist und daß die eine Scharnierhälfte mit einem Sicherungsmittel
versehen ist, das in die Ausnehmung der anderen Scharnierhälfte eingreift. Nunmehr ist es nicht
mehr notwendig, eine der Scharnierhälften federnd auszubilden, oder wenn beide Scharnierhälften mehr
oder minder starr ausgebildet sind, diese in Richtung der Scharnier-Längsachse zwecks Zusammenfügen
bzw. Lösen zu bewegen, wie dies bei Behälterscharnieren bekannt war. Es wird auch verhindert, daß
die Scharniere festfressen bzw. ständig gereinigt werden müssen.
Beide Scharnierhälften können mindestens je eine Ausnehmung aufweisen, durch die eine die Scharnierachse
des Scharniers umfassende Klammer od. dgl. hindurchgreift. Eine andere Möglichkeit besteht darin,
an der die Hülse enthaltenden Scharnierhälfte ein im Querschnitt nasenartig ausgebildetes Formstück festzulegen,
das durch eine in der anderen Scharnierhälfte vorgesehene Ausnehmung hindurchgreift. Eine besonders
zweckmäßige Lösung besteht darin, an der als Profilschiene ausgebildeten Scharnierhälfte mindestens
ein ihre Schlitzlänge örtlich vergrößerndes Blech, Formstück od. dgl. festzulegen, welches mit
einem Lappen in die Ausnehmung der anderen Scharnierhälfte eingreift. Diese Lösung ist deswegen besonders
zweckmäßig, weil das Blech, Formstück od. dgl. an einem Bchällerteil festgelegt ist, das auf Grund seiner
Gestaltung stabiler ist als die andere Scliarnicrhälfte, so daß dem Festlegen dieses Bleches, Formstücke
od. dgl. dienende Niete zwecks Lösen des Bleches, Formstücks od. dgl. ohne Schwierigkeiten bzw. Nachteile
für den Behälter abgeschlagen werden können.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend schematisch erläutert. Die
Fig. 1 bis 3 zeigen drei Ausführungsbeispiele der Erfindung im Querschnitt.
Das in F i g. 1 dargestellte Scharnier für einen zusammenlegbaren Behälter besteht aus einer als Profilschiene
ausgebildeten Scharnierhälfte 1, die sich senkrecht zur Zeichenebene erstreckt und aus einer in
die Profilschiene längs eingeschobenen, als umlegbare Seitenwand ausgebildeten Scharnierhälfte 2. Die Profilschiene,
etwa U-förmigen Querschnitts, weist zwischen ihren Schenkeln 3 und 4 zwei Stege 5 und 6
auf, von denen der Steg 5 an seinem Ende als Wulst 7 ausgebildet ist. Die beiden Stege 5 und 6 bilden einen
Schlitz 8 zur Aufnahme einer halbkreisförmigen Hülse 9 an der Seitenwand. Die Tiefe und Breite des
Schlitzes 8 und die Hülse 9 sind so bemessen, daß ein Umlegen der Seitenwand in Richtung des Pfeiles 10
in die Horizontale möglich ist und daß die Seitenwand von der Profilschiene nur dann gelöst werden kann,
wenn sie sich im wesentlichen in der in F i g. 1 dargestellten Lage befindet. Der Steg 5 der Profilschiene
ist mit einer Ausnehmung 11 versehen, die den Schlitz 8 nach oben hin freilegt. Die Seitenwand weist
eine Ausnehmung 12 auf, die in Höhe der Ausnehmung 11 liegt, wenn sich die beiden Scharnierhälften
1, 2 in der in F i g. 1 dargestellten Lage befinden. Diese Ausnehmungen 11,12 sind so ausgebildet, daß
eine Klammer 13 durch diese Ausnehmungen und den Schlitz 8 hindurch sowohl den Wulst 7 als auch die
bei 14 endende Hülse 9 umfassen kann. Dann läßt sich die Seitenwand weder von der Profilschiene
lösen, noch ihr gegenüber in Richtung der Scharnier-Längsachse verschieben. Die Klammer 13 kann aus
einem Draht, aus einem Blech od. dgl. bestehen, sie kann auch eine andere Form als die dargestellte aufweisen.
Fig. 1 zeigt weiterhin, daß die Seitenwand im Bereich ihrer Hülse 9 eine Aussparung 15 aufweist,
um den Schlitz 8 nicht vergrößern zu müssen, was allerdings auch dadurch erfolgen kann, daß der
Steg 6 eine Aussparung aufweist, die der Gestaltung der Klammer 13 angepaßt ist. Zweckmäßiger ist jedoch
die in F i g. 1 dargestellte Lösung, weil man dann die an sich bekannte Profilschiene nur mit einer
Ausnehmung 11 zu versehen braucht.
Im Falle des Ausführungsbeispiels 2 wird auch ausgegangen von einer an sich bekannten Profilschiene.
Der Steg 5 dieser Profilschiene ist ebenfalls mit einer Ausnehmung 11' versehen. Die Länge
der Hülse der Seitenwand wurde etwas größer bemessen als die Länge der Hülse 9 der Seitenwand
gemäß Fig. 1, weil auch dann noch ein Einsetzen bzw. Lösen der beiden Scharnierhälften voneinander
in.Richtung des Doppelpfeiles 16 möglich ist. An der Seitenwand ist ein im Querschnitt nasenartig ausgebildetes
Formstück 17 angenietet, das durch die Ausnehmung 11' hindurchgreift und das Lösen der beiden
Scharnierhälften 1, 2 voneinander verhindert. Sollen die beiden Scharnierhälften voneinander gelöst werden,
dann ist lediglich das Formstück 17 nach Lösen von Nieten 18 zu entfernen.
Eine besonders zweckmäßige Lösung veranschaulicht Fig. 3. Die Profilschiene weist nur einen Steg5
auf, während die abgewickelte Länge der Hülse 9' gegenüber dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 vergrößert
wurde, so daß bekannte Scitenwändc verwendet werden können. Die als Seitenwand ausgebildete
Schainierhälfte 2' kann also durch Bewegen in Richtung
des Doppelpfeiles 19 mit der Profilschiene in und außer Eingriff gebracht werden. Der bei der
Profilschiene gemäß F i g. 1 und 2 vorhandene Steg 6 ist hier ersetzt durch ein Blech 20, welches durch
einen Niet 21 an der Profilschiene festgelegt ist. Das Blech 20 wird also erst nach Einhängen der Seitenwand
festgelegt und durch Abschlagen des Nietes 21 gelöst, wenn die Seitenwand entfernt werden soll. Um
ein Verschieben der Seitenwand dieses Ausführungsbeispiels in Richtung der Scharnierachse gegenüber.
der Profilschiene zu vermeiden, ist die Hülse mit einer Ausnehmung 22 versehen, in die ein hochgedrückter
Lappen 23 des Bleches 20 einfaßt.
Selbstverständlich ist es zweckmäßig, die Seitenwand mindestens an zwei Stellen oder mehreren Stellen
gegenüber der Profilschiene zu sichern. Es lassen sich ohne Schwierigkeiten weitere Möglichkeiten aufzeichnen,
nachdem das Wesen der Erfindung an Hand der Ausführungsbeispiele erläutert wurde Dadurch,
daß die Profilschienen eine Ausnehmung 11 bzw. 11' aufweisen bzw. nur ein oder mehrere Bleche
an Stelle eines zweiten Steges vorgesehen sind, kann sich im Schlitz 8 kein Staub bzw. Schmutz ansammeln,
bzw. es kann dieser im Falle der Fig. 3 ohne Schwierigkeiten entfernt werden, obwohl hier die Profilschiene
keine Ausnehmung aufweist. Es wird somit eine erhebliche Verbesserung bekannter Behälterscharniere
erreicht.
Claims (4)
1. Scharnier für zusammenlegbare Behälter, dessen eine Hälfte, z. B. als Teil einer umlegbaren
Wand, aus einer etwa halbkreisförmig gerollten Hülse besteht und dessen andere Hälfte zur Führung
der Hülse als Teil einer Profilschiene ausgebildet ist, die einen am Ende eines gekrümmten
Steges angeordneten, als Scharnierachse dienenden und in die Hülse eingreifenden, zylindrischen
Wulst aufweist, wobei die beiden Scharnierhälften durch Bewegen senkrecht zur Scharnierachse voneinander
lösbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (5) und/oder die Hülse
(9, 9') mindestens eine Ausnehmung (11,11'; 12, 22) aufweist, und daß die eine Scharnierhälfte (2
bzw. 1') mit einem Sicherungsmittel verschen ist, das in die Ausnehmung (11,11'; 22) der anderen
Scharnierhälfte (1 bzw. 2') eingreift.
2. Scharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß beide Scharnierhälften (1, 2) mindestens je eine Ausnehmung (11. 12) aufweisen,
durch die eine die Schamierachse des Scharniers umfassende Klammer (13) od. dgl. hindurchgreift.
3. Scharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der die Hülse (9) enthaltenden
Scharnierhälfte (2) ein im Querschnitt nasenartig ausgebildetes Formstück (17) festgelegt ist,
das durch eine in der anderen Scharnierhälfte (1) vorgesehene Ausnehmung (H') hindurchgreift.
4. Scharnier nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß an der als Profilschionc ausgebildeten
Scharnierhälfte(l') mindestens ein ihre Schlitzlänge örtlich vergrößerndes Blech (20)
Formstück od. dgl. festgelegt ist, welches mit einem Lappen (23) in die Ausnehmung (22) der
anderen Scharnierhälfte (2') eingreift.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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