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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Auf- und Abbewegen
von Fensterscheiben, insbesondere von Kraftfahrzeugen, mit wenigstens einem die
Fensterscheibe direkt oder indirekt tragenden Läufer, der zwei Paare von Rollen
und/oder Gleitkörpern aufweist, die paarweise an entgegengesetzt liegenden Flächen
einer Führungsschiene entlang bewegbar sind und von denen einigen zur Veränderung
ihrer Lage in bezug auf die Führungsschiene Verstelleinrichtungen zugeordnet sind.
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Bei einer bekannten Ausführungsform einer solchen Vorrichtung werden
zwei Paare von Rollen benutzt. Die zu einem Paar gehörenden Rollen liegen jeweils
auf unterschiedlichen Seiten einer Führungsschiene. Ein Verbinder ist an den Befestigungsmitteln
für die Rollen des ersten Rollenpaares angebracht und dient zugleich als Träger
für das weitere Rollenpaar. Die Rollen des zweiten Rollenpaares sind nicht unmittelbar
am Verbinder gelagert, sondern je an einem Arm. Das eine Ende jedes Armes ist am
Verbinder angelenkt. Das andere Ende jedes Armes trägt eine Rolle des zweiten Rollenpaares.
Jeder der beiden Arme steht unter Belastung einer Feder, die bestrebt ist, die von
ihm getragenen Rollen gegen die Lauffläche der Führungsschiene zu ziehen. Eine solche
Konstruktion ist aufwendig. Toleranzen in den Federkräften der benutzten Federn,
wie sie insbesondere im Gebrauch auftreten können, bewirken ein teilweises Aufheben
der Vorteile von zwei Rollenpaaren.
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Es ist ferner eine Vorrichtung zum Auf- und Abbewegen von Fensterscheiben
von Kraftfahrzeugen bekannt, bei der nur ein einziges, auf einem brückenartigen
Träger angeordnetes Rollenpaar vorhanden ist. Die beiden Rollen liegen auf ein und
derselben Seite an einer Führungsschiene an. Bei dieser Ausführungsform fehlen somit
sich mitbewegende Widerlager, die auftretende Kräfte an der jeweiligen Einwirkstelle
aufnehmen können. Auch sind hierbei mehrere Spiralfedern erforderlich, die darüber
hinaus kein gleichmäßiges Andrücken der Rollen an die Führungsschiene gewährleisten.
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Es ist auch eine Vorrichtung zum Auf- und Abbewegen von Fensterscheiben
von Kraftfahrzeugen bekannt, bei der zwar auf der einen Seite einer Führungsschiene
zwei Rollen vorgesehen sind, auf der gegenüberliegenden anderen Seite dagegen nur
eine einzige Rolle. Letztere liegt etwa in der Mitte zwischen den beiden anderen
Rollen. Damit ist ein großer Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Einzelrolle und
dem Mittelpunkt jeder Rolle des Rollenpaares vorhanden, wodurch ein durch auftretende
Kräfte hervorgerufenes Drehmoment groß wird. Die bei dieser Ausführungsform benutzte
Rolle kann verstellt werden. Zu diesem Zweck lagert sie auf einer exzentrisch angeordneten
Achse, deren eines Ende mit einer Schwinge zusammenwirkt, deren anderes Ende unter
der Einwirkung einer Zugfeder steht. Die Kombination zwischen dem Lager für die
Rolle und dem Exzenter ist ungünstig für die Laufeigenschaften der Rolle. Wollte
man diese Art der Verstellung der Rolle bei einer Ausführungsform mit zwei Paaren
von Rollen anwenden, dann müßten zwei Exzenter mit je einer Schwinge und je eine
Feder benutzt werden, was aufwendig ist.
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Schließlich ist auch eine Vorrichtung zum Auf-und Abbewegen von Fensterscheiben
von Kraftfahrzeugen bekanntgeworden, die zwar mit paarweise angeordneten Rollen
ausgerüstet ist, bei der aber Verstelleinrichtungen für die Rollen fehlen. Hier
sind lediglich Vorkehrungen getroffen, die ein Klappern der Rolle bei ihrer Bewegung
auf der Führungsschiene verhindern sollen. Zu diesem Zweck werden die nach ihrer
Herstellung zunächst geneigt zueinander angeordneten Achsen beim Anbringen der Rollen
auf die Führungsschiene aufgespreizt, derart, daß die Achsen nunmehr parallel zueinander
verlaufen. Ein Nachstellen, z. B. bei abgenutzten Rollen, ist mit diesen Mitteln
überhaupt nicht möglich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Vorrichtungen der eingangs
näher gekennzeichneten Art weiter zu verbessern, wobei insbesondere die angeführten
Nachteile bekannter Ausführungsformen beseitigt werden sollen. Dieses Ziel ist erfindungsgemäß
im wesentlichen dadurch erreicht, daß in an sich bekannter Weise ein Paar von auf
ein und derselben Seite der Führungsschiene liegenden Rollen und/oder Gleitkörpern
von einem brückenartigen Träger aufgenommen ist, der seinerseits über eine exzentrische
Lagerstelle am Läufer angeordnet und mit einer Verstelleinrichtung versehen ist.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung wird somit eine gemeinsame Ein- und Verstellung
der auf der einen Seite der Führungsschiene liegenden Roll- und/oder Gleitkörper
vorgenommen. Damit wird nicht nur der erforderliche Aufwand im Vergleich mit der
Einzeleinstellung reduziert, sondern auch für eine gleichmäßige Verstellung des
Roll- und/oder Gleitkörperpaares Sorge getragen. Vorteilhaft ist auch, daß auf der
einen Seite der Führungsschiene als Widerlager dienende Rollen oder Gleitkörper
angebracht sind, während auf der gegenüberliegenden anderen Seite die verstellbaren
Rollen und/oder Gleitkörper liegen, und zwar in einer solchen Anordnung, daß die
von den einstellbaren Rollen ausgehenden Kräfte auf kürzestem Wege zu den Widerlagern
geleitet werden. Durchgeführte Versuche haben gezeigt, daß durch diese Ausbildung
die Klappergeräusche beim Bewegen des Läufers auf ein Minimum herabgesetzt sind,
und zwar auch dann, wenn die Vorrichtung längere Zeit in Betrieb gewesen ist.
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Die exzentrische Lagerstelle des brückenartigen Trägers besteht zweckmäßig
aus einer in einem Durchbruch des Trägers angeordneten runden Scheibe, die außerhalb
ihrer Mitte von einem Lagerbolzen durchgriffen ist, dessen eines Ende mit einer
Grundplatte des Läufers und dessen anderes Ende mit einer Schwinge der Verstelleinxichtung
zusammenwirkt. Dabei ist die Scheibe mit der Schwinge der Verstelleinrichtung auf
Mitdrehen gekuppelt. Diese Kupplung der beiden genannten Teile kann in besonders
einfacher und wirtschaftlicher Weise dadurch erzielt werden, daß die Scheibe einen
aus ihrer Grundfläche herausgedrückten Vorsprung aufweist, der in eine Ausnehmung
der Schwinge eingreift. Ein solcher Vorsprung läßt sich direkt bei der Herstellung
der Scheibe erzeugen.
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Hinsichtlich der Ausbildung der Verstelleinrichtung ergeben sich mehrere
Möglichkeiten. Nach einem ersten Vorschlag der Erfindung ist ein selbständiges Arbeiten
der Verstelleinrichtung vorgesehen, d. h., ein etwa auftretender Verschleiß der
zusammenwirkenden Teile wird durch eine solche Verstelleinrichtung automatisch ausgeglichen.
In diesem Fall besteht die Verstelleinrichtung des Trägers in an sich bekannter
Weise aus einer drehbar gelagerten Schwinge, die durch eine Feder belastet ist,
deren zweites Ende an
einem ortsfesten Teil des Läufers befestigt
ist, wobei die Grundplatte des Läufers einen Halter trägt, der ein hakenartiges
Ende zum Einhaken des zweiten Endes der Feder aufweist. Die Feder belastet die Schwinge
und damit den brückenartigen Träger so, daß dessen Rollen od. dgl. stets in Anlage
an der Lauffläche der Führungsschiene gehalten werden.
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Bei einer zweiten Ausführungsform der Verstelleinrichtung wird demgegenüber
ein von Hand aus erfolgendes Ver- und Feststellen benutzt. Dies bedeutet, daß bei
dieser Ausführungsform von Zeit zu Zeit ein Nachregulieren der Ver- und Feststelleinrichtung
erfolgen muß. In diesem Falle besteht die Verstelleinrichtung aus einer Schwinge,
deren freies Ende eine Kulisse aufweist, die von einer Schraube durchgriffen wird,
deren Gewinde mit dem Gegengewinde einer Winkelstrebe zusammenwirkt. Durch Lösen
der Schraube kann die Verstellung des brückenartigen Trägers und der von ihm getragenen
Rolle der Gleitkörper erfolgen, so daß diese an der Lauffläche der Führungsschiene
anliegen. Ist die gewollte Lage erreicht, dann kann man die Schraube anziehen, und
die Schwinge mit dem brückenartigen Träger ist festgelegt.
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Sofern Gleitkörper an Stelle von Rollen verwendet werden, empfiehlt
es sich, den brückenartigen Träger laschenartige Vorsprünge aufweisen zu lassen,
auf denen je ein Gleitschuh angeordnet ist. Dabei kann jeder Gleitschuh durch Eigenelastizität
an einem laschenartigen Vorsprung gehalten werden. In einem anderen Ausführungsbeispiel
weist eine Grundplatte des Läufers einen mehrfach abgewinkelten Bereich mit Durchbrüchen
zum Eingriff von rückwärtigen Vorsprüngen der Gleitschuhe und mit Stützflächen für
diese Gleitschuhe auf.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 in schematischer Darstellung die Tür eines
Kraftfahrzeuges mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung zum Auf- und
Abbewegen der Fensterscheibe, in stark vereinfachter Darstellung, F i g. 2 den Schnitt
durch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung
zum Auf- und Abbewegen von Fensterscheiben gemäß der Linie II-II der F i g. 3, F
i g. 3 den Schnitt durch die Vorrichtung nach der F i g. 2, entlang der Linie III-III,
F i g. 4 den Schnitt durch die Vorrichtung gemäß der F i g. 2, entlang der Linie
IV-IV, F i g. 5 den Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung
zum Auf- und Abbewegen einer Fensterscheibe, entlang der Linie V-V der Fig.6, F
i g. 6 den Schnitt durch die Vorrichtung gemäß der F i g. 5, entlang der Linie VI-VI,
F i g. 7 den Schnitt durch die Vorrichtung nach der F i g. 5, entlang der Linie
VII-VII, F i g. 8 ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Auf- und Abbewegen von Fensterscheiben im Schnitt, entlang der Linie VIII-VIII
der F i g. 9, und F i g. 9 den Schnitt durch die Vorrichtung gemäß der F i g. 8,
entlang der Linie IX-IX der F i g. B.
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Es sei zunächst grundsätzlich vorausgeschickt, daß in den Figuren
der Zeichnungen nur diejenigen Teile einer Vorrichtung zum Auf- und Abbewegen der
Fensterscheibe eines Kraftfahrzeuges dargestellt sind, die für das Verständnis der
Erfindung Bedeutung haben. So ist insbesondere offengelassen, auf welche Weise die
Läufer bewegt werden. Dies kann über an sich bekannte starre oder auch biegsame
Übertragungselemente erfolgen, die entweder durch eine Handkurbel oder auch motorisch,
beispielsweise elektromotorisch, betätigt werden. Ferner ist in den Figuren der
Zeichnungen die allgemein gebräuchliche Absenksperre für die Fensterscheibe fortgelassen.
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Es muß ferner vorausgeschickt werden, daß es im Rahmen der Erfindung
durchaus möglich ist, ein und derselben Fensterscheibe nur einen einzigen oder mehrere,
beispielsweise zwei symmetrisch angeordnete Läufer zuzuordnen. Wieviel Läufer man
für eine Fensterscheibe verwenden will, hängt einmal von den Abmessungen der Fensterscheibe
und zum anderen auch von den Anbringungsmöglichkeiten der Teile in der Karosserie
ab.
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Die F i g. 1 der Zeichnungen soll lediglich veranschaulichen, wo beispielsweise
in einem Kraftfahrzeug die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auf-und Abbewegen einer
Fensterscheibe untergebracht werden kann. Als Ausführungsbeispiel ist dafür die
Tür eines Kraftfahrzeuges benutzt, und zwar zeigt das Ausführungsbeispiel die Tür
mit der Vorrichtung von der Innenseite der Karosserie her, wobei die Innenverkleidung
der Tür fortgenommen ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind für eine Fensterscheibe
zwei Läufer 12 und damit auch zwei Führungsschienen 11 vorgesehen. Die beiden Führungsschienen
sind - was konstruktionsbedingt ist - geneigt zur Senkrechten angeordnet. Eine solche
Anordnung ist jedoch keineswegs zwingend, vielmehr können die Führungsschienen 11
der Ausbildung des jeweiligen Kraftfahrzeuges entsprechend angeordnet werden. Ferner
ist bei der Ausführungsform nach der F i g. 1 von Bedeutung, daß die beiden Läufer
12 durch eine Querstrebe 13 untereinander verbunden sind, so daß ein verschiebbarer,
generell mit 10 bezeichneter Körper entsteht. Mit 14 sind Verstärkungslaschen
bezeichnet, die zwischen der Querstrebe 13 und jeweils einem Läufer vorgesehen sind.
In ausgezogenen Linien ist in der F i g. 1 die Lage der Läufer dargestellt, die
diese dann einnehmen, wenn die Fensterscheibe völlig geschlossen ist. In strichpunktierten
Linien ist dagegen die Lage der Läufer 12 bei abgesenkter Fensterscheibe
wiedergegeben, wobei der Einfachheit halber die Verstärkungslaschen 14 bei dieser
Stellung fortgelassen sind.
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Nachfolgend wird das Ausführungsbeispiel eines Läufers 12 gemäß den
F i g. 2 bis 4 der Zeichnungen näher beschrieben. Der Läufer 12 besitzt eine Grundplatte
15 von etwa rechteckiger Gestalt. Diese ist aus einem formhaltenden Werkstoff, beispielsweise
aus Metall, gefertigt. Wenn man die F i g. 2 der Zeichnung zugrunde legt, dann wird
durch die Führungsschiene 11 die Grundplatte 15 in einen linken und einen rechten
Bereich aufgeteilt. Im linken Bereich sind in weitem Abstand voneinander zwei drehbar
gelagerte Rollen 16 vorgesehen. An dieser Stelle sei eingefügt, daß bei allen Ausführungsbeispielen
die Rollen entweder aus Zinkdruckguß oder aus einem Kunststoff gefertigt sind, während
die Gleiter oder Gleitschuhe aus einem verschleißfesten und einen geringen Reibungskoeffizienten
aufweisenden Kunststoff, beispielsweise aus einem Polyamid, gefertigt sind.
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Zur Lagerung jeder Rolle 16 dient ein im Durchmesser mehrfach abgesetzter
Lagerbolzen 17, der in
seinen Endbereichen jeweils zu einem Kopf
geformt ist, wobei der eine Kopf mit der Grundplatte und der andere mit der Rolle
zusammenwirkt. Dabei ist beachtenswert, daß aus der Grundfläche der Grundplatte
15 kalottenartige Erhebungen 18 herausgedrückt sind, die der Lagerung der Lagerbolzen
17 dienen und zu ihrem freien Ende hin so dimensioniert und gestaltet sind, daß
sie in einen nicht näher bezeichneten Raum an der Seitenfläche der Rolle 16 eingreifen
können. An der Umfangsfläche der Rolle 16 ist eine im Querschnitt etwa V-förmige
Nut vorgesehen, die mit noch zu nennenden Teilen der Führungsschiene zusammenwirkt.
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Der gesamte Läufer ist mit Befestigungselementen 20 an der Fensterscheibe
21 befestigt. Allerdings liegt die Grundplatte mit ihrer Bodenfläche nicht unmittelbar
am Glas der Fensterscheibe 21 an, vielmehr ist eine gummiartige Platte
41 dazwischengelegt. Die beiden Befestigungselemente 20 sind etwa diagonal
auf der rechteckigen Grundplatte angeordnet.
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Auf der in F i g. 2 rechten Seite der Grundplatte sind ebenfalls zwei
mit der Führungsschiene 11 zusammenwirkende, drehbar gelagerte Rollen 22 vorgesehen,
jedoch sind diese nicht mit einer V-förmigen Nut versehen, sondern etwa konvex bzw.
halbkreisförmig abgerundet. Die beiden Rollen 22 liegen jeweils am Ende eines
brückenartigen Trägers 23, dessen Lage in noch zu schildernder Weise in bezug auf
die Führungsschiene 11 verändert werden kann, so daß damit auch eine Lageveränderung
der von ihm getragenen Rollen 22 stattfindet. Jede Rolle 22 wird von einem mit unterschiedlichen
Durchmesserbereichen versehenen Lagerbolzen 24 gehalten, dessen eines kopfartiges
Ende an dem brückenartigen Träger 23 und dessen anderes kopfartiges Ende an der
Außenseite der Rolle 22 anliegt (s. F i g. 3). Die Lagerung des brückenartigen Trägers
23 ist demgegenüber am besten aus den F i g. 2 und 4 zu erkennen. Die F i
g. 4 zeigt, daß ein Teil 42 aus der Grundfläche der Grundplatte 15 des Läufers herausgebogen
ist, und zwar in Richtung von der Fensterscheibe 21 fort. In diesem Bereich erfolgt
die Lagerung des brückenartigen Trägers 23, und zwar ist eine exzentrische Lagerung
gewählt, die wie folgt ausgebildet ist: In einem nicht näher bezeichneten Durchbruch
des brückenartigen Trägers 23 ist eine kreisrunde Scheibe 25 untergebracht, die
jedoch außermittig von einem Lagerbolzen 26 durchgriffen wird. Dessen eines kopfartiges
Ende legt sich an die Rückseite des hochgebogenen Teils 42 der Grundplatte
15 an, und dessen anderes Ende wirkt mit einer Schwinge 27 zusammen. Die
Scheibe 25 ist mit der Schwinge 27 auf Mitdrehen gekuppelt. Zu diesem Zweck ist
aus der Scheibe 25 ein in F i g. 2 sichtbarer warzenartiger Vorsprung 28 herausgedrückt,
der in eine nicht näher bezeichnete Ausnehmung der Schwinge 27 eingreift.
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Das sich verjüngende Ende der Schwinge 27 besitzt einen Durchbruch
43, in welchen das eine Ende einer als Zugfeder ausgebildeten Feder 29 eingehängt
ist. Das andere Ende dieser Feder ist in eine hakenartige Nase 45 eines an der Grundplatte
15 befestigten Halters 30 eingehängt. Bei dieser Ausführungsform handelt
es sich somit um eine automatisch wirkende Verstell- bzw. Nachstelleinrichtung,
denn durch die Feder 29 wird stets dafür gesorgt, daß die beiden Rollen 22 in Anlage
an der Lauffläche der Führungsschiene 11 verbleiben. Nachzutragen bleibt noch die
Ausbildung der benutzten Führungsschiene 11. Um diese zu erläutern, wird am besten
die F i g. 4 der Zeichnungen herangezogen. Danach ist die Führungsschiene 11 als
Profilschiene ausgebildet, deren einer sich geradlinig erstreckender Schenkel zur
Befestigung der Führungsschiene benutzt werden kann, während der winklig dazu angeordnete
zweite Schenkel, im Querschnitt gesehen, etwa V-förmige Gestalt aufweist. Wesentlich
ist, daß sowohl die Außenflächen als auch die Innenflächen des V-förmigen Profils
als Laufflächen benutzt werden. Denn die außenliegenden Laufflächen 39 der Führungsschiene
11 wirken jeweils mit der Nut 19 der Rollen 16 zusammen, während die innenliegenden
Laufflächen 40, wie am besten aus der F i g. 3 ersichtlich, mit Teilen der Rollen
22 zusammenwirken.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den F i g. 5 bis 7 der Zeichnung
sind diejenigen Teile des Läufers, die links von der Führungsschiene 11 liegen,
in der gleichen Art und Weise ausgebildet wie beim ersten Ausführungsbeispiel, so
daß hierzu keine näheren Erläuterungen gemacht zu werden brauchen. Der brückenartige
Träger ist nunmehr mit 23' bezeichnet. Seine beiden Enden sind zu laschenartigen
Vorsprüngen 33 ausgebildet, auf denen jeweils ein Gleitschuh 31 angebracht ist.
Da, wie schon eingangs gesagt, elastische Kunststoffe bei der Fertigung der Gleitschuhe
Verwendung finden, kann die Eigenelastizität der Gleitschuhe ausgenutzt werden,
um sie auf den laschenartigen Vorsprüngen 33 zu halten. Im übrigen wirken Bereiche
der Außenfläche der Gleitschuhe 31 mit den Laufflächen 40 der Führungsschiene
11 zusammen, wie dies am besten aus der F i g. 6 ersichtlich ist.
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Der brückenartige Träger 23' ist ebenfalls exzentrisch gelagert. Hierzu
dient wiederum eine von ihm aufgenommene Scheibe 25, die außerhalb ihrer Mitte von
Teilen eines Lagerbolzens 26 durchgriffen wird. Dieser Lagerbolzen wirkt wiederum
mit einer jetzt mit 32 bezeichneten Schwinge zusammen. Allerdings ist nunmehr keine
automatisch wirkende Verstelleinrichtung benutzt, sondern eine solche, die bei Bedarf
von Hand aus eingestellt werden muß. Um dieses zu ermöglichen, ist das dem Läufer
abgekehrte Ende der Schwinge 32 verbreitert und dort mit einer Kulisse 34 versehen,
die als bogenförmig gekrümmter Schlitz ausgebildet ist und von einer Schraube 35
durchgriffen wird. Die Schraube 35 wirkt mit einem nicht näher bezeichneten Gewinde
einer Winkelstrebe 36 zusammen, die sich teilweise an der Unterfläche des Teils
42 der Grundplatte 15 und teilweise an der einen Seitenfläche der Schwinge 32 abstützt.
Durch Festziehen der Schraube 35 können die Schwinge 32 und der brückenartige Träger
23' über den Exzenter in die gewünschte Lage eingestellt werden, nachdem vorher
die Schraube 35 gelockert wurde. Nach Einstellen der gewünschten Lage kann dann
ein erneutes Anziehen der Schraube 35 und damit ein Festlegen der Schwinge 32 erfolgen.
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Die Ausführungsform gemäß den F i g. 8 und 9 der Zeichnungen unterscheidet
sich zunächst von den bisher beschriebenen dadurch, daß sie eine in ihren Breitenabmessungen
wesentlich schmaler gehaltene Grundplatte 15' aufweist. Dies ist dadurch möglich,
daß bei der Ausführungsform nach den F i g. 8 und 9 überhaupt keineRollkörper,sondern
nur noch verhältnismäßig flache Gleitschuhe 31 Verwendung finden.
Der
brückenartige Träger 23' sowie die Schwinge 32 und die damit zusammenwirkenden Teile
haben die Ausbildung gemäß den F i g. 5 bis 7 der Zeichnung, so daß hierauf verwiesen
werden kann. Abweichend von den bisherigen Ausführungsbeispielen ist ferner, daß
die beiden Befestigungselemente 20 für den Läufer 12 an der Fensterscheibe 21 nunmehr
oberhalb und unterhalb des brückenartigen Trägers 23', also auf einer Seite der
Führungsschiene 11 liegen.
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Die Grundplatte 15' hat einen generell mit 37 bezeichneten, mehrfach
abgewinkelten Bereich, dessen Querschnittsform am besten aus der F i g. 9 ersichtlich
ist. In dem mittleren Teil des mehrfach abgewinkelten Bereiches 37 sind nicht näher
bezeichnete Durchbrüche vorgesehen, in welche jeweils ein rückwärtiger Vorsprung
44 eines Gleitschuhes 38 eingreift. Der vordere Teil des Gleitschuhes 38 ist (vgl.
dazu die F i g. 9) im Querschnitt wiederum V-förmig gestaltet, und seine Innenseiten
legen sich an die Lauffläche 39 der Führungsschiene 11 an. Wie die F i g. 9 weiter
erkennen läßt, stützen sich die rückwärtigen Flächen der Gleitkörper 38 an den Innenwandungen
des abgewinkelten Bereiches 37 der Grundplatte 15' ab.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise
Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind
noch mancherlei andere Ausführungen und Anordnungen möglich. So kann insbesondere
ein gegenseitiger Austausch der einzelnen Rollen bzw. Gleitkörper erfolgen. Ferner
ist es möglich, die Versteileinrichtung anders zu gestalten, beispielsweise in der
Art, daß ein anderes exzentrisches Lager für den brückenartigen Träger 23 bzw. 23'
benutzt wird. So könnte z. B. ein unrunden Querschnitt aufweisender Lagerbolzen
26 beim exzentrischen Lager Verwendung finden.