DE1561888B - Vorrichtung zum Befestigen von Flach material, insbesondere Papierbahnen, auf der um eine horizontale Achse schwenkba ren, rechteckigen Platte eines Mehrzweck tisches - Google Patents
Vorrichtung zum Befestigen von Flach material, insbesondere Papierbahnen, auf der um eine horizontale Achse schwenkba ren, rechteckigen Platte eines Mehrzweck tischesInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Befestigen von Flachmaterial, insbesondere
Papierbahnen, auf der um eine horizontale Achse schwenkbaren, rechteckigen Platte eines Mehrzwecktisches.
Bei der Erfindung handelt es sich also darum, einen Mehrzwecktisch, wie er vielfach bekannt ist,
für einen weiteren Zweck brauchbar zu machen.
Aus der deutschen Patentschrift 940 690 ist ein Reißbrett mit Nuten und einer teilweise geneigt verlaufenden
Oberfläche bekannt, das zum Aufspannen von Papierbögen, aber für keinen anderen Zweck
brauchbar ist. Gleiches gilt von einem Reißbrett, wie es in der österreichischen Patentschrift 55 011 beschrieben
ist. Dieses Reißbrett ist mit Nuten und zwei stationär befestigten Drahtbügeln versehen, die zum
Aufspannen von Papierbögen gut geeignet sind, die Verwendbarkeit des Brettes zu einem anderen Zweck,
auch wenn es als Tisch gestaltet wäre, jedoch ausschließt. Ebenso liegt es bei der Unterlegplatte nach
der deutschen Gebrauchsmusterschrift 1692371, die
an drei Rändern mit umgebogenen Kanten zur Aufnahme stationär gelagerter Bügel ausgerüstet ist,
wobei jedoch die Bügel die Verwendung für irgendeinen anderen Zweck, also beispielsweise die Verwendung
als Lesetisch, als Krankentisch oder als neben einem Sessel aufstellbaren Tisch zur Aufnahme
von Flaschen und Gläsern nicht ermöglichen, auch wenn es sich bei dieser bekannten Platte um eine
Tischplatte handeln würde.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art zu schaffen,
welche die übrigen Anwendbarkeiten des Mehrzwecktisches nicht beeinträchtigt. Zur Lösung dieser
Aufgabe sieht die Erfindung einen federnden Drahtbügel vor, der mit zwei parallelen Schenkeln über die
ihnen zugeordneten Kanten der Tischplatte greift und an seinen beiden anderen Schenkeln mit Kröpfungen
versehen ist, die unter die Tischplatte greifen. Dieser Drahtbügel kann mit wenigen Griffen an der Tischplatte
angebracht und ebenso leicht wieder abgenommen werden und erfüllt daher den Zweck, auf den die
Erfindung abzielt. An der Tischplatte selbst brauchen keinerlei bauliche Veränderungen vorgenommen zu
werden. Sie ist daher nach Abnehmen des Drahtbügels für alle übrigen Zwecke nach wie vor
brauchbar.
In der bevorzugten Ausführung hat der Drahtbügel im Klemmbereich einen flachen rechteckigen
Querschnitt, so daß sich eine verhältnismäßig große Klemmfläche ergibt. Außerdem kann die untere
Längsseite des Bügels beim Abziehen einer Papierbahn dann zugleich als Abreißkante dienen.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels des
näheren erläutert. In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 ein fahrbares Tablett mit einem erfindungsgemäßen Klemmrahmen,
F i g. 2 eine vergrößerte Darstellung der Befestigungsseite des Tabletts nach Fig. 1,
F i g. 3 das Tablett nach F i g. 1 mit aufgeklemmter Lochplatte,
F i g. 4 die perspektivische Darstellung eines Tabletts gemäß Fig. 1 mit dem erfindungsgemäßen
Klemmrahmen und einer Papierrolle und
Fig. 5 die perspektivische Darstellung eines Papierrollenhalters nach der Erfindung.
Das in F i g. 1 dargestellte fahrbare Tablett besteht aus einem Kreuzfuß 6 mit Rollen 7, von dem aus sich ein Stahlrohr 8 erstreckt, in dem höhenverstellbar mittels einer Schraube 9 die Stütze 10 des Tabletts 11 geführt ist. Nach Lösen einer Stellschraube 12 kann
Das in F i g. 1 dargestellte fahrbare Tablett besteht aus einem Kreuzfuß 6 mit Rollen 7, von dem aus sich ein Stahlrohr 8 erstreckt, in dem höhenverstellbar mittels einer Schraube 9 die Stütze 10 des Tabletts 11 geführt ist. Nach Lösen einer Stellschraube 12 kann
ίο das Tablett 11 in bekannter Weise um seine horizontale
Längsachse verschwenkt und dabei gegenüber der Horizontalen geneigt werden.
Um auf der Stellfläche des Tabletts 11 beispielsweise eine Lochplatte 13 für Werkzeuge 14 oder
auch eine Magnetplatte (nicht dargestellt) befestigen zu können, ist das Tablett mit einem erfindungsgemäßen
federnden Klemmrahmen 15 versehen. Der Klemmrahmen 15 ist aus Draht gefertigt und liegt
mit seinen Längsseiten auf der Stellfläche des Tabletts 11, während seine Schmalseiten 17 teilweise hinter
dem Tablett 11 liegen und Kröpfungen 18 besitzen, die den federnden Klemmrahmen in bezug auf das
Tablett 11 festlegen. Zur Aufnahme einer Papierrolle 20, deren Bahn unter den federnd auf dem Tablett
liegenden Längsseiten 16 des Klemmrahmens 15 abgezogen wird, können der. Klemmrahmen und/oder
das Tablett einen Haltebügel 19 aufweisen, dessen freie Enden etwa axial in das offene Innere der
Papierrolle 20 eingreifen. Dabei kann der Haltebügel 19 gemäß Fig. 5 so beschaffen sein, daß er klauenartig
den Tablettholm 21 übergreift, auf dem das Tablett 11 verschwenkbar gelagert ist. Vorzugsweise
besitzen die Längsseiten 16 des Klemmrahmens einen flachen Rechteckquerschnitt (F i g. 2), so daß sich
eine verhältnismäßig große Klemmfläche ergibt und die untere Längsseite beim Abziehen einer Papierbahn
zugleich als Abreißkante dient.
Mit dem erfindungsgemäßen Klemmrahmen gelingt es, die gebräuchlichen Flachmaterialien in einfächer
Weise auf einem geneigten Tablett oder Tisch zu befestigen, wobei die Auflagefläche keine Beschädigung
oder Beeinträchtigung ihrer übrigen Gebrauchszwecke erfährt, da der Klemmrahmen durch
Spreizen seiner Schmalseiten 17 ohne weiteres abgenommen werden kann.
Claims (2)
1. Vorrichtung zum Befestigen von Flachmaterial, insbesondere Papierbahnen, auf der um eine
horizontale Achse schwenkbaren, rechteckigen Platte eines Mehrzwecktisches, dadurch gekennzeichnet,
daß sie aus einem federnden Drahtbügel (15) besteht, der mit zwei parallelen
Schenkeln über die ihnen zugeordneten Kanten der Tischplatte greift und an seinen beiden anderen
Schenkeln mit Kröpfungen versehen ist, die unter die Tischplatte greifen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Drahtbügel im Klemmbereich
einen flachen rechteckigen Querschnitt hat.
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