DE1559665B2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Strahlrohr, insbesondere zur Abgabe von Feuerlöschmitteln, mit
einem um eine Achse senkrecht zur Strahlrichtung drehbaren, einen vorzugsweise zylindrischen und
glattwandigen Strömungskanal besitzenden Absperrorgan, z.B. Kugelküken, mittels dessen durch Umschaltung
des Absperrorgans um 180° wahlweise ein Voll- oder ein Sprühstrahl erzeugt wird, wobei im
Strömungskanal des Absperrorgans an diesem schwenkbar an mindestens einer senkrecht zur
Strahlrichtung im Durchmesserbereich des ankommenden Strahls verlaufende Achse zwei Klappkörper
gelagert sind, die unter dem Strömungsdruck in der Vollstrahlstellung des Absperrorgans nahezu gegeneinandergeschwenkt
sind und den Strömungskanal im wesentlichen freigeben, und die sich in der Sprüh-
Strahlstellung mit ihren freien Kanten an die Wandung des Strömungskanals anschließen und dabei
nur Teilströme durch Öffnungen durchtreten lassen.
Als Vollstrahl wird ein Strahl bezeichnet, der als gebündelter Strahl aus dem Strahlrohr austritt. Unter
Sprühstrahl wird ein Strahl verstanden, bei dem der austretende Strahl in zweckdienlicher Form zerteilt
wird.
Im Feuerlöschwesen verwendete Strahlrohre zur wahl weisen Abgabe von Löschmitteln als Voll- oder
als Sprühstrahl werden als Mehrzweckstrahlrohre bezeichnet und sind in DIN 14 365, Blatt 2, genormt.
Derartige Strahlrohre können beispielsweise aber auch für Beregnungszwecke verwendet werden.
Bei der Abgabe von Löschmitteln ist die Beschaffenheit sowohl des Vollstrahls als auch des Sprühstrahls
von Bedeutung. Der Vollstrahl soll geschlossen sein und eine große Wurfweite ermöglichen. Der
Sprühstrahl muß bei ausreichender Wurfweite eine möglichst große Wurfbreite (gleichmäßige Verteilung
des Löschmittels über den Strahlquerschnitt senkrecht zur Strahlachse) besitzen. Mehrzweckstrahlrohre
müssen auch bei Förderung von Schmutzwasser, das z. B. durch fadenförmige Feststoffe verunreinigt
ist, betriebsfähig bleiben; eventuell auftretende Verstopfungen müssen durch kurzzeitiges Umschalten
auf eine andere Strahlart beseitigt werden können. Alle genannten Anforderungen sollen möglichst
gleichzeitig bei strömungstechnisch günstiger, möglichst verlustfreier Voll- und Sprühstrahlerzeugung
erfüllt werden.
Bei einem bekannten Mehrzweckstrahlrohr der eingangs genannten Art (deutsche Auslegeschrift
1134 037) sind am Absperrorgan zwei um eine gemeinsame
Achse schwenkbare Klappkörper gelagert, von denen jeder zur Erzeugung des Sprühstrahls eine
Vielzahl von engen Durchtrittskanälen besitzt, welche schräg zur Mittelachse des Strömungskanals
verlaufen. In Sprühstrahlstellung erzeugen diese Durchtrittskanäle Teilströme mit je einer Drallkomponente
in bezug auf die Mittelachse des Strömungskanals, so daß die hinter den Klappkörpern austretenden
Teilströme zusammen einen sogenannten Drehstrahl bilden. Ein Nachteil dieser bekannten
Bauart eines Mehrzweckstrahlrohrs besteht darin, daß die engen Durchtrittskanäle durch Schmutzwasser
leicht verstopft werden. Führt nun solches Schmutzwasser auch fadenförmige Feststoffe mit
sich, die sich häufig jeweils in zwei einander benachbarten Durchtrittskanälen festsetzen, so können
Schmutzstoffe dieser Art auch nicht durch vorübergehendes Umschalten des Strahlrohrs in die Vollstrahlstellung
beseitigt werden und somit erfüllt das Strahlrohr nicht die Normforderung, auch bei Förderung
von Schmutzwasser betriebsfähig zu bleiben.
Gemäß den am 3. 1. 1952 ausgelegten Unterlagen der deutschen Patentanmeldung W 1424 V/61 a ist
auch eine Düse zur Erzeugung eines Drehstrahls, insbesondere für Feuerlöschzwecke, bekannt, bei der
vor der Mündung eines sich konisch in der Strömungsrichtung verjüngenden Mundstücks eine Düsenscheibe
eingebaut ist, in der zwei Leitschlitze angeordnet sind. Diese verlaufen vom Umfang oder
nahe vom Umfang bis zur Mitte oder nahe zur Mitte der Düsenscheibe oder etwas darüber hinaus und
sind schräg zur Strömungsrichtung gerichtet. Die durch die Düsen erzeugten Strahlen prallen auf die
Innenwandung des Mundstücks auf. Dabei ergibt sich nach dem Austritt aus der Düsenmündung ein
kegelförmiger Sprühstrahl. Dieser Strahl kann aber bei der bekannten Düse nicht auf einen unzerstäubten
Vollstrahl umgeschaltet werden.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei einem Strahlrohr der eingangs genannten
Art, das von Vollstrahl auf Sprühstrahl umzuschalten ist, zu vermeiden, daß es bei Förderung von
Schmutzwasser, insbesondere solchem, das fadenförmige Feststoffe mit sich führt, betriebsunfähig wird.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch
gelöst, daß die Klappkörper auf ihrer dem ankommenden Strahl in Sprühstellung zugewandten Seite
als Leitflächen ausgebildet sind, die in einem spitzen Winkel zur Mittelachse des Strömungskanals gegen
den ankommenden Strahl von der Schwenkachse ausgehend spiegelsymmetrisch angestellt sind und
nahe ihrer Schwenkachse mittels je eines etwa über die halbe Länge und parallel zu dieser verlaufenden
Durchtrittsschlitzes je eine Schlitzdüse mit einer Strömungsrichtung für je einen von zwei Teilströmen bilden,
die vor dem zugehörigen Durchtrittschlitz aus der Eintrittsrichtung der Gesamtströmung von der
Leitfläche des dem jeweils anderen Schlitz zugehörigen Klappenkörpers zur Mitte des Strömungskanals
hin zu dem zugehörigen Durchtrittsschlitz so abgelenkt werden, daß sie zur Sprühstrahlbildung auf die
Wandung des Strömungskanals prallen.
Da in der Sprühstrahlstellung die zwei Klappkörper nur zwei Durchtrittsschlitze — je einen für je
einen der zwei Teilströme — bilden, kann der Querschnitt jedes der Durchtrittschlitze so groß gewählt
werden, daß er von Schmutzwasser, auch wenn es fadenförmige Feststoffe mit sich führt, nicht verstopft
wird der durch vorübergehendes Umschalten auf Vollstrahl gereinigt wird.
In der Sprühstrahlstellung erteilen die zwei Schlitzdüsen der Strömung durch Umsetzung der
Druckenergie in Geschwindigkeitsenergie eine zusätzliche Beschleunigung, durch die die Wurfweite
des Sprühstrahls erhöht wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beginnen die Leitflächen in Sprühstrahlstellung
des Absperrorgans an ihrem oder nahezu an ihrem stromauf gelegenen Ende mit einem in Strömungsrichtung gesehen, geringeren Anstellwinkel zur Mittelachse
des Kanals, vorzugsweise nahezu achsparallel und gehen allmählich in einen größeren Anstellwinkel
zu dieser Achse über und enden in einem solchen Winkel.
Diese Ausbildung der Leitflächen ist für eine möglichst verlustfreie Sprühstrahlerzeugung von großer
Bedeutung, weil die mit einem geringeren Anstellwinkel beginnenden und in einen größeren Anstellwinkel
übergehenden Leitflächen das anströmende Medium ohne nennenswerten Druckverlust allmählich
aus seiner anfänglichen Strömungsrichtung zu den Durchtrittsschlitzen der Schlitzdüsen hin ablenken.
Vorzugsweise erstreckt sich jede der Leitflächen in der Sprühstrahlstellung in Richtung der an ihr entlanggeführten
Strömung über eine Ebene hinaus, die durch die Mittelachse des Strömungskanals und die
Schwenkachse der Klappkörper bestimmt wird. Dadurch ergibt sich eine strömungstechnisch günstige
Führung der zwei Teilströme, in die der ankommende Strahl vor dem Versprühen aufgeteilt wird.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Er-
findung an Hand der Zeichnungen beispielsweise näher erläutert, und zwar zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch die gesamte Armatur mit dem die erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Erzeugung eines Sprühstrahls aufweisenden Absperrorgan in Sprühstrahlstellung,
F i g. 2 eine Seitenansicht der gesamten in F i g. 1 dargestellten Armatur,
F i g. 3 einen Schnitt durch das Absperrorgan und eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in Sprühstrahlstellung,
F i g. 4 einen Schnitt durch die in F i g. 3 dargestellte Vorrichtung in Vollstrahlstellung,
Fig. 5.einen Schnitt durch das Absperrorgan und
eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Sprühstrahlstellung sowie (in strichpunktierten
Linien) in Vollstrahlstellung entsprechend der Linie 5-5 der F i g. 6,
F i g. 6 eine Seitenansicht der in F i g. 5 gezeigten Vorrichtung,
F i g. 7 einen Schnitt durch das Absperrorgan und eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in Sprühstrahlstellung entsprechend der Linie 7-7 der F i g. 8,
F i g. 8 eine Seitenansicht der in F i g. 7 gezeigten Vorrichtung,
F i g. 9 einen Schnitt entsprechend der Linie 9-9 der Fig. 7.
Wie in F i g. 1 gezeigt, besteht die Armatur im wesentlichen aus einem Gehäuse 1, das an seinem einen
Ende ein Zwischenstück 2 und an seinem anderen Ende ein Anschlußrohr 3 aufweist. Das eine Ende
des Zwischenstückes 2 ist mittels eines Gewindes in das Gehäuse 1 eingeschraubt; das entgegengesetzte
Ende trägt ein Gewinde zur Aufnahme einer nicht gezeigten Anschlußkupplung für den Wasserzulauf.
Das ebenfalls in das Gehäuse eingeschraubte Anschlußrohr 3 geht in eine nicht gezeigte Düse und in
ein nicht gezeigtes Mundstück über, aus dem das Löschmittel austritt. Das Löschmittel, z.B. Wasser,
tritt in Richtung des Pfeiles 4 in die Armatur ein.
Innerhalb des Gehäuses 1 ist als Absperrorgan ein beispielsweise als Kugel ausgebildetes Küken 5 vorgesehen,
das einen glattwandigen zylindrischen Strömungskanal 6 aufweist und mittels einer Kugeldichtung
7, eines Dichtungsdruckrings 8 und eines Flachdichtrings 9 gegen das Zwischenstück 2 abgedichtet
ist. Das Kugelküken 5 ist auf einem Lagerstift 10, der z.B. mittels einer Schraube mit dem Gehäuse 1 fest
verbunden ist und durch die Wandung des Gehäuses von unten in das Kugelküken eingreift, gegenüber
dem Gehäuse schwenkbar gelagert. Die Längsachse des Lagerstiftes 10 verläuft durch die Kugelmitte.
Ein Vierkant 11 greift von oben in eine entsprechende Ausnehmung des Kugelkükens 5 ein. Der
Vierkant 11 ist fest mit einer Spindel 12 verbunden, die drehbar im Gehäuse 1 angeordnet ist und an ihrem
oberen Ende einen Vierkant 13 trägt. Der Vierkant 13 ist mittels einer Senkschraube 14 mit einem
Schalthebel 15 fest verbunden. Mittels eines in einer Ringnut der Spindel 12 angeordneten Rundschnurrings
16 ist diese gegen das Innere des Gehäuses 1 abgedichtet. Ein Gewindering 17 sichert die Spindel
12 gegen unbeabsichtigtes Herausziehen aus dem Gehäuse.
Das Kugelküken 5 kann mittels des Schalthebels 15 über den von oben in das Kugelküken eingreifenden
Vierkant 11 um den Lagerstift 10 in drei verschiedene, in dem eingangs genannten Normblatt festgelegte
Schaltstellungen gedreht werden:
a) In der Absperrstellung befindet sich der Schalthebel quer zur Richtung des Wasserzutritts
(quer zur Pfeilrichtung 4),
b) in der Vollstrahlstellung weist der Schalthebel in die Richtung des Wasseraustritts (in Pfeilrichtung
4),
c) in der Sprühstrahlstellung weist der Schalthebel ίο in Richtung des Wasserzutritts (entgegen der
Pfeilrichtung 4).
Innerhalb des kreisrunden, glattwandigen Strömungskanals 6 des Kugelkükens 5 sind zur Vollbzw.
Sprühstrahlerzeugung zwei Leitflächen 19, 20 an einem eine Schwenkachse bildenden Lagerbolzen
25 schwenkbar angeordnet, der außermittig zur Schwenk- bzw. Drehachse des Kugelkükens 5, vorzugsweise
in der Nähe eines Endes des Strömungskanals 6 verläuft, und dessen Enden oben und unten in
die Wandung des Kugelkükens 5 eingreifen. Beide Leitflächen sind einander spiegelbildlich gleich und
erscheinen in der Zeichenebene der F i g. 2 als Kreisabschnitte. Wie weiter unten noch ausgeführt wird,
sind die Leitflächen 19, 20 jedoch wegen ihres Anas Stellwinkels zur Mittelachse des Strömungskanals 6
bzw. zur geometrischen Achse des in Pfeilrichtung 4 anströmenden Strahles in Wirklichkeit Flächen mit
elliptischer Umfangslinie (vgl. F i g. 1). Jede der beiden Leitflächen 19, 20 liegt über eine Kreisbogenlänge
von etwa 180° an der kreisrunden Innenwandung des Strömungskanals 6 an und erstreckt sich
von der Wandung des Strömungskanals aus nach innen zum Lagerbolzen 25, auf dem jede der beiden
Leitflächen 19, 20 mit etwa ihrer halben Breite schwenkbar gelagert ist. Beide Leitflächen 19, 20 sind
nach Art eines Stangenscharniers zueinander angeordnet und wie die Elemente eines solchen Scharniers
um den Lagerbolzen 25 gegeneinander schwenkbar. Jede der beiden Leitflächen setzt sich aus zwei
Teilflächen zusammen, und zwar die Leitfläche 19 aus den Teilfächen 19 α und 19 b und die Leitfläche
20 aus den Teilflächen 20 α und 20 b. Die Teilfläche
19 a der Leitfläche 19 erstreckt sich von der Wandung des Strömungskanals aus nach innen bis nahe
an den Lagerbolzen 25 heran, während die Teilfläche
19 b den Lagerbolzen 25 umgreift. Die Teilflächen
20 a und 20 b der Leitfläche 20 sind entsprechend ausgebildet und angeordnet. Mit anderen Worten:
Die Teilflächen 19 α und 20 α weisen in der Nähe des Lagerbolzens 25 langgestreckte Ausnehmungen auf,
so daß zwischen den Teilflächen 19 α und 20 b sowie 19 b und 20 α je ein länglicher, parallel zum Lagerbolzen
25 verlaufender Durchtrittsschlitz 23 bzw. 24 gebildet wird. Durch diese Schlitze tritt das strömende
Medium hindurch, wenn sich die Vorrichtung in Sprühstrahlstellung befindet.
In Sprühstrahlstellung legen sich die Leitflächen 19, 20, wie in F i g. 3 gezeigt, dicht an der Wandung --.
des Strömungskanals 6 an und stehen winklig zur Anströmrichtung 4 bzw. zur Mittelachse des Strömungskanals
6. Jede der beiden Leitflächen ist entgegen der Anströmrichtung 4 leicht konvex gekrümmt,
d. h., der Anstellwinkel der angeströmten Oberfläche jeder der beiden Leitflächen ändert sich stetig. Vorzugsweise
beginnen die Leitflächen 19, 20 bereits an dem in Strömungsrichtung 4 vorn gelegenen Ende
des Strömungskanals 6, und zwar mit einem sehr geringen Anstellwinkel oder sogar achsparallel gegen-
über der geometrischen Achse des in Pfeilrichtung 4 anströmenden Mediums, und gehen erst allmählich,
in Strömungsrichtung fortschreitend, in einen stetig größer werdenden Anstellwinkel über. Infolge der
außermittigen Anordnung des Lagerbolzens 25 können die Leitflächen länger und strömungstechnisch
günstiger gekrümmt ausgebildet werden als beispielsweise bei mittiger Anordnung des Lagerbolzens, z. B.
auf der Achse des Lagerstiftes 10. Durch die Leitflächen wird der anströmende Strahl ohne nennenswerte
ten Eintrittsstoß, d. h. mit entsprechend geringem Druckverlust, aus seiner Anströmrichtung zu den
Durchtrittsschlitzen 23, 24 hin abgelenkt.
Infolge des Anstellwinkels der Leitflächen verengt sich der Strömungsquerschnitt, in Strömungsrichtung
gesehen, stetig vom in Strömungsrichtung vorn gelegenen Ende des Strömungskanals 6 bis zu den
Durchtrittsschlitzen 23, 24 hin, d. h., die Leitflächen 19, 20 und die Durchtrittsschlitze 23, 24 wirken gemeinsam
wie zwei Schlitzdüsen. Demnach kann die Voll- und Sprühstrahlvorrichtung auch als auch zwei
Schlitzdüsen 21, 22 bestehend beschrieben werden. Jede der beiden Schlitzdüsen 21, 22 wird gemeinsam
von beiden Leitflächen 19, 20 und je einem Durchtrittsschlitz 23 bzw. 24 gebildet. Die Druckenergie
des anströmenden Mediums wird stetig und fast verlustfrei in Geschwindigkeitsenergie umgewandelt.
Weil die Durchtrittsschlitze 23, 24 beiderseits des Lagerbolzens 25 versetzt angeordnet und die Leitflächen
19, 20 zueinander geneigt sind, wird der anströmende Strahl in zwei Strahlhälften aufgeteilt, die, jeweils
um den gleichen Winkelbetrag gegeneinander versetzt, nach dem Verlassen der Durchtrittsschlitze
23, 24 winklig auf die hinter den Schlitzdüsen 21, 22 gelegenen Wandung des Strömungskanals 6 aufprallen
und von dieser in Richtung auf die Mittelachse des Strömungskanals reflektiert werden. Der in dieser
Weise beeinflußte Strahl zerstäubt beim Verlassen des Strahlrohres als Sprühstrahl. Bei Drehung
des Absperrorgans um 180° mittels des Schalthebels 15 werden die Leitflächen 19, 20 durch den Wasserdruck
in die in F i g. 4 gezeigte Vollstrahlstellung eingeschwenkt und liegen in der Mitte des Strömungskanals
6 an einem von unten durch die Wandung des Kugelkükens 5 ein kurzes Stück in den Strömungskanal
6 vorragenden oberen Teil 10 a des Lagerstiftes 10 an. Zu diesem Zweck ist der obere, in den Strömungskanal
6 hineinragende Teil 10 a des Lagerstiftes 10 zu einem Anschlagstift abgeflacht. An den auf
diese Weise gebildeten Seitenflächen, die vorzugsweise noch angeschrägt sein können, liegen die Leitflächen
19, 20 an. Der Strömungsquerschnitt ist somit für die Ausbildung eines Vollstrahles im wesentlichen
freigegeben.
Die in F i g. 3 gezeigte Sprühstrahlstellung wird nach Drehung des Schalthebels 15 um 180° aus der
Vollstrahlstellung erreicht. Dabei werden die Leitflächen 19, 20 im wesentlichen bereits durch die Drehbewegung
des Kugelkükens 5 und damit der Leitflächen um den ortsfesten Lagerstift 10 bzw. dessen
oberes in den Strömungskanal hineinragendes Ende 10 α in die in F i g. 3 gezeigte Sprühstrahlstellung
auseinandergespreizt. Der Druck des in Pfeilrichtung 4 anströmenden Mediums wirkt bei der Spreizung
der Leitflächen in die Sprühstrahlstellung im Unterschied zum Einschwenken der Leitflächen in
die Vollstrahlstellung nur sekundär mit.
Die vorstehend beschriebene Ausführungsform der Voll- und Sprühstrahlvorrichtung kann in einfacher
Weise durch Stanzen eines elliptischen Körpers aus einem handelsüblichen Stangenscharnier hergestellt
werden, wobei lediglich die Schlitze an der Scharnierrolle zu den Durchtrittsschlitzen 23, 24 erweitert
und die Leitflächen zur Erzielung des Anstellwinkels leicht abgebogen werden müssen.
In den F i g. 5 und 6 ist eine andere Ausführungsform der Vorrichtung dargestellt. Die Leitflächen
ίο dieser Ausführungsform sind gegossene Werkstücke,
z. B. aus einer korrosionsbeständigen und weitgehend schlagfesten Aluminiumlegierung.
Zur Verbesserung der strömungstechnischen Eigenschaften der Vorrichtung und zur Verringerung
der Verstopfungsgefahr bei Verwendung von Löschwasser, das z.B. durch fadenförmige Feststoffe verunreinigt
ist, zeigt diese zweite Ausführungsform verschiedene Abweichungen von der vorstehend beschriebenen,
ersten Ausführungsform.
ao Jede der beiden Leitflächen 19, 20 wird wiederum
durch einen Körper mit elliptisch verlaufender Umfangslinie gebildet. Zur schwenkbaren Lagerung der
Leitflächen ist jedoch nunmehr an Stelle des einstükkigen ungeteilten Lagerbolzens 25 ein geteilter
Lagerbolzen als Schwenkachse vorgesehen, dessen Teile bzw. Abschnitte 25 α bzw. 25 b sich jeweils von
der Wandung des Kükens 5 aus bis etwa in die Mitte des Strömungskanals 6 erstrecken. Jede der beiden
Leitflächen 19, 20 weist im Bereich der Mittelachse des Strömungskanals 6 je eine langgestreckte Ausnehmung
28 bzw. 29 auf. Diese Ausnehmungen 28, 29 bilden gemeinsam eine langgestreckte, senkrecht
zur Längsachse der Lagerbolzen 25 a, 25 b verlaufende zentrale Durchtrittsöffnung, die die Durchtrittsschlitze
23, 24, die parallel zur Längsachse des geteilten Lagerbolzens 25 a, 25 b verlaufen, miteinander
verbindet. Diese von den Ausnehmungen 28, 29 gebildete zentrale Durchtrittsöffnung beseitigt jegliche
Verstopfungsgefahr, wenn sich die Vorrichtung in Sprühstrahlstellung befindet.
Die Teilflächen 19 b und 20 b der Leitflächen 19 und 20 umgreifen bei dieser Ausführungsform nicht
nur die Lagerbolzenteile 25 α bzw. 25 b, sondern erstrecken sich noch über die gemeinsame Längsachse
der Lagerbolzenteile hinaus. Auf diese Weise wird eine strömungstechnisch besonders günstige Ausbildung
der Leitflächen erreicht, d. h. durch die Verlängerung der Leitflächen deren düsenartige Gestalt verbessert.
Jede der beiden Leitflächen 19, 20 dieser Ausführungsform gemäß F i g. 5 und 6 besitzt auf ihrer in
Sprühstrahlstellung angeströmten Oberfläche je eine Schulter 26 bzw. 27, die etwa mittig auf jeder Leitfläche
angeordnet ist und sich vom Außenrand einer jeden Leitfläche nach innen etwa bis zur Mittelachse
des Strömungskanals 6, und zwar senkrecht zur Längsachse der Durchtrittsschlitze 23, 24, erstreckt.
Durch diese Schultern 26 bzw. 27 wird das in Pfeilrichtung 4 anströmende Medium strömungstechnisch
besonders günstig in zwei Strahlhälften aufgeteilt.
In Vollstrahlstellung werden die Leitflächen 19, 20 ebenfalls vom Wasserdruck in die Mitte des Strömungskanals
6 gegen den oberen, in den Strömungskanal 6 hineinragenden und als Anschlagstift ausge-
bildeten Teil 10 α des Lagerstiftes 10 eingeschwenkt (vgl. die strichpunktierte Darstellung in Fig. 5), so
daß die Ausbildung eines Vollstrahles nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Umschaltung auf die
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Sprühstrahlstellung geschieht in der gleichen Art und Weise wie sie im Zusammenhang mit den F i g. 1 bis 4
beschrieben wurde.
Die F i g. 7, 8 und 9 zeigen eine weitere Ausführungsform
der Voll- und Sprühstrahlvorrichtung. Die Leitflächen können in diesem Falle ebenfalls aus gegossenen
Werkstücken bestehen.
Wie bei der in F i g. 1,2,3 und 4 gezeigten Ausführungsform,
ist auch hier ein einteiliger Lagerbolzen 25 zur schwenkbaren Lagerung der Leitflächen 19,
20 vorgesehen. Die Leitflächen dieser Ausführungsform sind im wesentlichen wiederum wie die Leitflächen
der Ausführungsform gemäß F i g. 5 und 6 ausgebildet, jedoch fehlt, wie der F i g. 8 zu entnehmen
ist, die von den Ausnehmungen 28, 29 in den Leitflächen 19, 20 im Bereich der Mittelachse gebildete
zentrale Durchtrittsöffnung. An Stelle dessen trägt jede der beiden Leitflächen 19, 20 im Bereich der
Mittelachse des Strömungskanals 6 an ihrer in Sprühstrahlstellung angeströmten Vorderseite und an ihrer
Rückseite ein gerundetes Staukörpersegment, z. B. je eine Kugelhälfte 30, 31. Diese Kugelhälften sind im
Bereich der Mittelachse an den Leitflächen angegossen und zusammen mit den Leitflächen gegeneinander
beweglich. Sie liegen dicht aneinander an und bilden gemeinsam einen kugelförmigen Staukörper,
der im Bereich der Mittelachse des Strömungskanals 6 sehr günstige Strömungsverhältnisse schafft
und die Anlagerung von im Löschwasser mitgeführten Schmutzresten und somit jede Verstopfung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung verhindert um jegliche Verstopfungsgefahr in Sprühstrahlstellung vollends
auszuschließen, sind bei dieser Ausführungsform in Anlehnung an die erstgenannte Ausführungsform gemäß F i g. 1 bis 4 die Durchtrittsschlitze 23,
24 der Schlitzdüsen 21, 22 bis an die durch die Mittelachse des Strömungskanals 6 verlaufende senkrechte
Ebene verlängert. Zu diesem Zweck weisen diejenigen Teile der den Staukörper bildenden Halbkugeln,
die den Durchtrittsschlitzen 23, 24 benachbart sind, und die Teilflächen 19 α und 20 α der Leitflächen
19 und 20 dem Kugelumfang angepaßte, entsprechende Ausnehmungen auf. Die Ausnehmungen
ergänzen sich derart, daß die Durchtrittsschlitze 23, 24 bis zu der genannten Mittelebene verlängert werden
und nicht bereits beispielsweise am Kugelumfang enden. Während also die Durchtrittsschlitze 23, 24
ίο von der Wandung des Strömungskanals 6 aus zunächst
parallel zum Lagerbolzen 25 nach innen verlaufen, sind sie in ihrem der Staukugel benachbarten
Bereich etwas nach außen in Richtung auf die Innenwandung des Strömungskanals abgebogen.
In Vollstrahlstellung werden die Leitflächen 19, 20 wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen
vom Wasserdruck in die Mitte des Strömungskanals 6 eingeschwenkt und liegen am oberen,
zu einem Anschlagstift ausgebildeten Teil 10« des Lagerstiftes 10 an, wie in F i g. 5 strichpunktiert gezeigt
ist. In dieser Stellung der Leitflächen 19, 20 kann das strömende Medium an beiden Seiten der
eingeschwenkten Leitflächen vorbeifließen, ohne daß der Strahl beeinträchtigt oder die Widerstandszahl
übermäßig beeinflußt wird. Es entsteht somit ein guter Vollstrahl. Die Leitflächen werden in gleicher
Weise, wie im Zusammenhang mit der Ausführungsform gemäß F i g. 1 bis 4 beschrieben, in die Sprühstrahlstellung
gespreizt.
In den F i g. 7 und 9 sind strichpunktierte Stromlinien 32 eingezeichnet, die die Strömungsverhältnisse
innerhalb einer der Schlitzdüsen und im Strömungskanal 6 hinter den Schlitzdüsen darstellen. Abgesehen
von den Besonderheiten der Kugelumströmung der Staukörpersegmente 30, 31 dieser Ausführungsform, ergeben sich bei den Ausführungsformen der
Vorrichtung gemäß F i g. 1 bis 4 bzw. 5 und 6 ähnliche Strömungsbilder.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Strahlrohr, insbesondere zur Abgabe von Feuerlöschmitteln, mit einem um eine Achse
senkrecht zur Strahlrichtung drehbaren, einen vorzugsweise zylindrischen und glattwandigen
Strömungskanal besitzenden Absperrorgan, z.B. Kugelküken, mittels dessen durch Umschaltung
des Absperrorgans um 180° wahlweise ein Voll- oder ein Sprühstrahl erzeugt wird, wobei im Strömungskanal
des Absperrorgans an diesem schwenkbar an mindestens einer senkrecht zur Strahlrichtung im Durchmesserbereich des ankommenden
Strahls verlaufende Achse zwei Klappkörper gelagert sind, die unter dem Strömungsdruck
in der Vollstrahlstellung des Absperrorgans nahezu gegeneinandergeschwenkt sind und den Strömungskanal im wesentlichen
freigeben, und die sich in der Sprühstrahlstellung mit ihren freien Kanten an die Wandung des
Strömungskanals anschließen und dabei nur Teilströme durch Öffnungen durchtreten lassen, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappkörper
auf ihrer dem ankommenden Strahl in Sprühstellung zugewandten Seite als Leitflächen
(19, 20) ausgebildet sind, die in einem spitzen Winkel zur Mittelachse des Strömungskanals (6)
gegen den ankommenden Strahl von der Schwenkachse (25, 25 a, 25 b) ausgehend spiegelsymmetrisch
angestellt sind und nahe ihrer Schwenkachse (25, 25 a, 25 b) mittels je eines
etwa über die halbe Länge und parallel zu dieser verlaufenden Durchtrittsschlitzes (23, 24) je eine
Schlitzdüse (21, 22) mit einer Strömungsrichtung für je einen von zwei Teilströmen bilden, die vor
dem zugehörigen Durchtrittsschlitz (24, 23) aus der Eintrittsrichtung (4) der Gesamtströmung
von der Leitfläche (19, 20) des dem jeweils an deren Schlitz (23, 24) zugehörigen Klappkörpers
zur Mitte des Strömungskanals (6) hin zu dem zugehörigen Durchtrittsschlitz (24, 23) so abgelenkt
werden, daß sie zur Sprühstrahlbildung auf die Wandung des Strömungskanals (6) prallen.
2. Strahlrohr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen (19, 20) in
Sprühstrahlstellung des Absperrorgans (5) an dem oder nahezu an dem stromauf gelegenen
Ende in einem, in Strömungsrichtung gesehen, geringeren Anstellwinkel zur Mittelachse des Kanals,
vorzugsweise nahezu achsparallel, beginnen und allmählich in einen größeren Anstellwinkel
zu dieser Achse übergehen und in einem solchen Winkel enden.
3. Strahlrohr nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich jede der Leitflächen
(19, 20) in der Sprühstrahlstellung in Richtung der an ihr entlang geführten Strömung (bei 19 a,
20 a) über eine Ebene hinaus erstreckt, die durch die Mittelachse des Strömungskanals (6) und die
Schwenkachse (25) der Klappkörper bestimmt wird.
4. Strahlrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Leitfläche (19, 20) zur Teilung des anströmenden Strahls in zwei Strahlhälften auf ihrer
in Sprühstrahlstellung angeströmten Oberfläche eine etwa mittig angeordnete und senkrecht zum
Durchtrittsschlitz (23, 24) beider Schlitzdüsen (21, 22) verlaufende Schulter (26, 27) besitzt.
5. Strahlrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede Leitfläche
(19, 20) im Bereich der Mittelachse des Strömungskanals (6) je eine Ausnehmung (28,
29) besitzt, die zusammen mit der anderen Ausnehmung im Bereich der Mittelachse eine zwischen
den Schlitzdüsen (21, 22) liegende und diese verbindende, zentrale Durchtrittsöffnung
bildet.
6. Strahlrohr nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die die Schwenkachse
bildende Lagerbolzen (25, 25 a, 25 b) für die Leitflächen (19, 20) außerhalb der durch den Kugelmittelpunkt
verlaufenden senkrechten Mittelebene des Kugelkükens (5), vorzugsweise in der Nähe eines Endes des Strömungskanals (6), in
dessen Wandung angeordnet sind.
7. Strahlrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jede der beiden
Leitflächen (19, 20), mindestens deren (in Sprühstrahlstellung angeströmte) Vorderseite,
nahe der Mittelachse des Strömungskanals (6) zu je einem gerundeten Staukörpersegment (30, 31),
vorzugsweise zu einem halbkugelförmigen Körper, ausgebildet ist, wobei beide relativ zueinander
bewegbaren und einander berührenden Staukörpersegmente (30, 31) im Bereich der Mittelachse
gemeinsam einen Staukörper bilden.
8. Strahlrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Wandung des Strömungskanals (6) ein Anschlagstift (10 a) angeordnet ist, gegen den die bei Vollstrahlstellung
in Strömungsrichtung (4) und in die Mitte des Strömungskanals eingeschwenkten Leitflächen (19, 20) anliegen.
9. Strahlrohr nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlagstift (10 a) fest
mit einem Lagerstift (10) verbunden ist, der sich zur dreh- bzw. schwenkbaren Lagerung des Kugelkükens
(5) durch dessen Wandung hindurch erstreckt und im Gehäuse (1) befestigt ist.
10. Strahlrohr nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlagstift
(10 a) so ausgebildet ist, daß die Leitflächen (19, 20) bei Umschaltung von Voll- auf Sprühstrahlstellung
mittels des Anschlagstiftes in die Sprühstrahlstellung spreizbar sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19511559665 DE1559665A1 (de) | 1951-01-28 | 1951-01-28 | Strahlrohr |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19511559665 DE1559665A1 (de) | 1951-01-28 | 1951-01-28 | Strahlrohr |
| DESC037588 | 1965-08-20 |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1559665A1 DE1559665A1 (de) | 1970-02-12 |
| DE1559665B2 true DE1559665B2 (de) | 1974-04-25 |
| DE1559665C3 DE1559665C3 (de) | 1974-11-28 |
Family
ID=25753010
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19511559665 Granted DE1559665A1 (de) | 1951-01-28 | 1951-01-28 | Strahlrohr |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1559665A1 (de) |
Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB8724973D0 (en) * | 1987-10-24 | 1987-11-25 | Bp Oil Ltd | Fire fighting |
-
1951
- 1951-01-28 DE DE19511559665 patent/DE1559665A1/de active Granted
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE1559665A1 (de) | 1970-02-12 |
| DE1559665C3 (de) | 1974-11-28 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) |