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DE1559665B2 - - Google Patents

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DE1559665B2
DE1559665B2 DE19511559665 DE1559665A DE1559665B2 DE 1559665 B2 DE1559665 B2 DE 1559665B2 DE 19511559665 DE19511559665 DE 19511559665 DE 1559665 A DE1559665 A DE 1559665A DE 1559665 B2 DE1559665 B2 DE 1559665B2
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DE
Germany
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jet
flow channel
flow
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spray
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DE19511559665
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English (en)
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DE1559665A1 (de
DE1559665C3 (de
Inventor
Eckhard 6230 Frankfurt Sperling
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
J Schmitz & Co 6230 Frankfurt
Original Assignee
J Schmitz & Co 6230 Frankfurt
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Publication date
Application filed by J Schmitz & Co 6230 Frankfurt filed Critical J Schmitz & Co 6230 Frankfurt
Priority to DE19511559665 priority Critical patent/DE1559665A1/de
Publication of DE1559665A1 publication Critical patent/DE1559665A1/de
Publication of DE1559665B2 publication Critical patent/DE1559665B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE1559665C3 publication Critical patent/DE1559665C3/de
Granted legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62CFIRE-FIGHTING
    • A62C31/00Delivery of fire-extinguishing material
    • A62C31/005Delivery of fire-extinguishing material using nozzles

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Nozzles (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Strahlrohr, insbesondere zur Abgabe von Feuerlöschmitteln, mit einem um eine Achse senkrecht zur Strahlrichtung drehbaren, einen vorzugsweise zylindrischen und glattwandigen Strömungskanal besitzenden Absperrorgan, z.B. Kugelküken, mittels dessen durch Umschaltung des Absperrorgans um 180° wahlweise ein Voll- oder ein Sprühstrahl erzeugt wird, wobei im Strömungskanal des Absperrorgans an diesem schwenkbar an mindestens einer senkrecht zur Strahlrichtung im Durchmesserbereich des ankommenden Strahls verlaufende Achse zwei Klappkörper gelagert sind, die unter dem Strömungsdruck in der Vollstrahlstellung des Absperrorgans nahezu gegeneinandergeschwenkt sind und den Strömungskanal im wesentlichen freigeben, und die sich in der Sprüh-
Strahlstellung mit ihren freien Kanten an die Wandung des Strömungskanals anschließen und dabei nur Teilströme durch Öffnungen durchtreten lassen.
Als Vollstrahl wird ein Strahl bezeichnet, der als gebündelter Strahl aus dem Strahlrohr austritt. Unter Sprühstrahl wird ein Strahl verstanden, bei dem der austretende Strahl in zweckdienlicher Form zerteilt wird.
Im Feuerlöschwesen verwendete Strahlrohre zur wahl weisen Abgabe von Löschmitteln als Voll- oder als Sprühstrahl werden als Mehrzweckstrahlrohre bezeichnet und sind in DIN 14 365, Blatt 2, genormt. Derartige Strahlrohre können beispielsweise aber auch für Beregnungszwecke verwendet werden.
Bei der Abgabe von Löschmitteln ist die Beschaffenheit sowohl des Vollstrahls als auch des Sprühstrahls von Bedeutung. Der Vollstrahl soll geschlossen sein und eine große Wurfweite ermöglichen. Der Sprühstrahl muß bei ausreichender Wurfweite eine möglichst große Wurfbreite (gleichmäßige Verteilung des Löschmittels über den Strahlquerschnitt senkrecht zur Strahlachse) besitzen. Mehrzweckstrahlrohre müssen auch bei Förderung von Schmutzwasser, das z. B. durch fadenförmige Feststoffe verunreinigt ist, betriebsfähig bleiben; eventuell auftretende Verstopfungen müssen durch kurzzeitiges Umschalten auf eine andere Strahlart beseitigt werden können. Alle genannten Anforderungen sollen möglichst gleichzeitig bei strömungstechnisch günstiger, möglichst verlustfreier Voll- und Sprühstrahlerzeugung erfüllt werden.
Bei einem bekannten Mehrzweckstrahlrohr der eingangs genannten Art (deutsche Auslegeschrift 1134 037) sind am Absperrorgan zwei um eine gemeinsame Achse schwenkbare Klappkörper gelagert, von denen jeder zur Erzeugung des Sprühstrahls eine Vielzahl von engen Durchtrittskanälen besitzt, welche schräg zur Mittelachse des Strömungskanals verlaufen. In Sprühstrahlstellung erzeugen diese Durchtrittskanäle Teilströme mit je einer Drallkomponente in bezug auf die Mittelachse des Strömungskanals, so daß die hinter den Klappkörpern austretenden Teilströme zusammen einen sogenannten Drehstrahl bilden. Ein Nachteil dieser bekannten Bauart eines Mehrzweckstrahlrohrs besteht darin, daß die engen Durchtrittskanäle durch Schmutzwasser leicht verstopft werden. Führt nun solches Schmutzwasser auch fadenförmige Feststoffe mit sich, die sich häufig jeweils in zwei einander benachbarten Durchtrittskanälen festsetzen, so können Schmutzstoffe dieser Art auch nicht durch vorübergehendes Umschalten des Strahlrohrs in die Vollstrahlstellung beseitigt werden und somit erfüllt das Strahlrohr nicht die Normforderung, auch bei Förderung von Schmutzwasser betriebsfähig zu bleiben.
Gemäß den am 3. 1. 1952 ausgelegten Unterlagen der deutschen Patentanmeldung W 1424 V/61 a ist auch eine Düse zur Erzeugung eines Drehstrahls, insbesondere für Feuerlöschzwecke, bekannt, bei der vor der Mündung eines sich konisch in der Strömungsrichtung verjüngenden Mundstücks eine Düsenscheibe eingebaut ist, in der zwei Leitschlitze angeordnet sind. Diese verlaufen vom Umfang oder nahe vom Umfang bis zur Mitte oder nahe zur Mitte der Düsenscheibe oder etwas darüber hinaus und sind schräg zur Strömungsrichtung gerichtet. Die durch die Düsen erzeugten Strahlen prallen auf die Innenwandung des Mundstücks auf. Dabei ergibt sich nach dem Austritt aus der Düsenmündung ein kegelförmiger Sprühstrahl. Dieser Strahl kann aber bei der bekannten Düse nicht auf einen unzerstäubten Vollstrahl umgeschaltet werden.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei einem Strahlrohr der eingangs genannten Art, das von Vollstrahl auf Sprühstrahl umzuschalten ist, zu vermeiden, daß es bei Förderung von Schmutzwasser, insbesondere solchem, das fadenförmige Feststoffe mit sich führt, betriebsunfähig wird.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Klappkörper auf ihrer dem ankommenden Strahl in Sprühstellung zugewandten Seite als Leitflächen ausgebildet sind, die in einem spitzen Winkel zur Mittelachse des Strömungskanals gegen den ankommenden Strahl von der Schwenkachse ausgehend spiegelsymmetrisch angestellt sind und nahe ihrer Schwenkachse mittels je eines etwa über die halbe Länge und parallel zu dieser verlaufenden Durchtrittsschlitzes je eine Schlitzdüse mit einer Strömungsrichtung für je einen von zwei Teilströmen bilden, die vor dem zugehörigen Durchtrittschlitz aus der Eintrittsrichtung der Gesamtströmung von der Leitfläche des dem jeweils anderen Schlitz zugehörigen Klappenkörpers zur Mitte des Strömungskanals hin zu dem zugehörigen Durchtrittsschlitz so abgelenkt werden, daß sie zur Sprühstrahlbildung auf die Wandung des Strömungskanals prallen.
Da in der Sprühstrahlstellung die zwei Klappkörper nur zwei Durchtrittsschlitze — je einen für je einen der zwei Teilströme — bilden, kann der Querschnitt jedes der Durchtrittschlitze so groß gewählt werden, daß er von Schmutzwasser, auch wenn es fadenförmige Feststoffe mit sich führt, nicht verstopft wird der durch vorübergehendes Umschalten auf Vollstrahl gereinigt wird.
In der Sprühstrahlstellung erteilen die zwei Schlitzdüsen der Strömung durch Umsetzung der Druckenergie in Geschwindigkeitsenergie eine zusätzliche Beschleunigung, durch die die Wurfweite des Sprühstrahls erhöht wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beginnen die Leitflächen in Sprühstrahlstellung des Absperrorgans an ihrem oder nahezu an ihrem stromauf gelegenen Ende mit einem in Strömungsrichtung gesehen, geringeren Anstellwinkel zur Mittelachse des Kanals, vorzugsweise nahezu achsparallel und gehen allmählich in einen größeren Anstellwinkel zu dieser Achse über und enden in einem solchen Winkel.
Diese Ausbildung der Leitflächen ist für eine möglichst verlustfreie Sprühstrahlerzeugung von großer Bedeutung, weil die mit einem geringeren Anstellwinkel beginnenden und in einen größeren Anstellwinkel übergehenden Leitflächen das anströmende Medium ohne nennenswerten Druckverlust allmählich aus seiner anfänglichen Strömungsrichtung zu den Durchtrittsschlitzen der Schlitzdüsen hin ablenken.
Vorzugsweise erstreckt sich jede der Leitflächen in der Sprühstrahlstellung in Richtung der an ihr entlanggeführten Strömung über eine Ebene hinaus, die durch die Mittelachse des Strömungskanals und die Schwenkachse der Klappkörper bestimmt wird. Dadurch ergibt sich eine strömungstechnisch günstige Führung der zwei Teilströme, in die der ankommende Strahl vor dem Versprühen aufgeteilt wird.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Er-
findung an Hand der Zeichnungen beispielsweise näher erläutert, und zwar zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch die gesamte Armatur mit dem die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erzeugung eines Sprühstrahls aufweisenden Absperrorgan in Sprühstrahlstellung,
F i g. 2 eine Seitenansicht der gesamten in F i g. 1 dargestellten Armatur,
F i g. 3 einen Schnitt durch das Absperrorgan und eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Sprühstrahlstellung,
F i g. 4 einen Schnitt durch die in F i g. 3 dargestellte Vorrichtung in Vollstrahlstellung,
Fig. 5.einen Schnitt durch das Absperrorgan und eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Sprühstrahlstellung sowie (in strichpunktierten Linien) in Vollstrahlstellung entsprechend der Linie 5-5 der F i g. 6,
F i g. 6 eine Seitenansicht der in F i g. 5 gezeigten Vorrichtung,
F i g. 7 einen Schnitt durch das Absperrorgan und eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Sprühstrahlstellung entsprechend der Linie 7-7 der F i g. 8,
F i g. 8 eine Seitenansicht der in F i g. 7 gezeigten Vorrichtung,
F i g. 9 einen Schnitt entsprechend der Linie 9-9 der Fig. 7.
Wie in F i g. 1 gezeigt, besteht die Armatur im wesentlichen aus einem Gehäuse 1, das an seinem einen Ende ein Zwischenstück 2 und an seinem anderen Ende ein Anschlußrohr 3 aufweist. Das eine Ende des Zwischenstückes 2 ist mittels eines Gewindes in das Gehäuse 1 eingeschraubt; das entgegengesetzte Ende trägt ein Gewinde zur Aufnahme einer nicht gezeigten Anschlußkupplung für den Wasserzulauf. Das ebenfalls in das Gehäuse eingeschraubte Anschlußrohr 3 geht in eine nicht gezeigte Düse und in ein nicht gezeigtes Mundstück über, aus dem das Löschmittel austritt. Das Löschmittel, z.B. Wasser, tritt in Richtung des Pfeiles 4 in die Armatur ein.
Innerhalb des Gehäuses 1 ist als Absperrorgan ein beispielsweise als Kugel ausgebildetes Küken 5 vorgesehen, das einen glattwandigen zylindrischen Strömungskanal 6 aufweist und mittels einer Kugeldichtung 7, eines Dichtungsdruckrings 8 und eines Flachdichtrings 9 gegen das Zwischenstück 2 abgedichtet ist. Das Kugelküken 5 ist auf einem Lagerstift 10, der z.B. mittels einer Schraube mit dem Gehäuse 1 fest verbunden ist und durch die Wandung des Gehäuses von unten in das Kugelküken eingreift, gegenüber dem Gehäuse schwenkbar gelagert. Die Längsachse des Lagerstiftes 10 verläuft durch die Kugelmitte. Ein Vierkant 11 greift von oben in eine entsprechende Ausnehmung des Kugelkükens 5 ein. Der Vierkant 11 ist fest mit einer Spindel 12 verbunden, die drehbar im Gehäuse 1 angeordnet ist und an ihrem oberen Ende einen Vierkant 13 trägt. Der Vierkant 13 ist mittels einer Senkschraube 14 mit einem Schalthebel 15 fest verbunden. Mittels eines in einer Ringnut der Spindel 12 angeordneten Rundschnurrings 16 ist diese gegen das Innere des Gehäuses 1 abgedichtet. Ein Gewindering 17 sichert die Spindel 12 gegen unbeabsichtigtes Herausziehen aus dem Gehäuse.
Das Kugelküken 5 kann mittels des Schalthebels 15 über den von oben in das Kugelküken eingreifenden Vierkant 11 um den Lagerstift 10 in drei verschiedene, in dem eingangs genannten Normblatt festgelegte Schaltstellungen gedreht werden:
a) In der Absperrstellung befindet sich der Schalthebel quer zur Richtung des Wasserzutritts (quer zur Pfeilrichtung 4),
b) in der Vollstrahlstellung weist der Schalthebel in die Richtung des Wasseraustritts (in Pfeilrichtung 4),
c) in der Sprühstrahlstellung weist der Schalthebel ίο in Richtung des Wasserzutritts (entgegen der Pfeilrichtung 4).
Innerhalb des kreisrunden, glattwandigen Strömungskanals 6 des Kugelkükens 5 sind zur Vollbzw. Sprühstrahlerzeugung zwei Leitflächen 19, 20 an einem eine Schwenkachse bildenden Lagerbolzen 25 schwenkbar angeordnet, der außermittig zur Schwenk- bzw. Drehachse des Kugelkükens 5, vorzugsweise in der Nähe eines Endes des Strömungskanals 6 verläuft, und dessen Enden oben und unten in die Wandung des Kugelkükens 5 eingreifen. Beide Leitflächen sind einander spiegelbildlich gleich und erscheinen in der Zeichenebene der F i g. 2 als Kreisabschnitte. Wie weiter unten noch ausgeführt wird, sind die Leitflächen 19, 20 jedoch wegen ihres Anas Stellwinkels zur Mittelachse des Strömungskanals 6 bzw. zur geometrischen Achse des in Pfeilrichtung 4 anströmenden Strahles in Wirklichkeit Flächen mit elliptischer Umfangslinie (vgl. F i g. 1). Jede der beiden Leitflächen 19, 20 liegt über eine Kreisbogenlänge von etwa 180° an der kreisrunden Innenwandung des Strömungskanals 6 an und erstreckt sich von der Wandung des Strömungskanals aus nach innen zum Lagerbolzen 25, auf dem jede der beiden Leitflächen 19, 20 mit etwa ihrer halben Breite schwenkbar gelagert ist. Beide Leitflächen 19, 20 sind nach Art eines Stangenscharniers zueinander angeordnet und wie die Elemente eines solchen Scharniers um den Lagerbolzen 25 gegeneinander schwenkbar. Jede der beiden Leitflächen setzt sich aus zwei Teilflächen zusammen, und zwar die Leitfläche 19 aus den Teilfächen 19 α und 19 b und die Leitfläche 20 aus den Teilflächen 20 α und 20 b. Die Teilfläche 19 a der Leitfläche 19 erstreckt sich von der Wandung des Strömungskanals aus nach innen bis nahe an den Lagerbolzen 25 heran, während die Teilfläche
19 b den Lagerbolzen 25 umgreift. Die Teilflächen
20 a und 20 b der Leitfläche 20 sind entsprechend ausgebildet und angeordnet. Mit anderen Worten: Die Teilflächen 19 α und 20 α weisen in der Nähe des Lagerbolzens 25 langgestreckte Ausnehmungen auf, so daß zwischen den Teilflächen 19 α und 20 b sowie 19 b und 20 α je ein länglicher, parallel zum Lagerbolzen 25 verlaufender Durchtrittsschlitz 23 bzw. 24 gebildet wird. Durch diese Schlitze tritt das strömende Medium hindurch, wenn sich die Vorrichtung in Sprühstrahlstellung befindet.
In Sprühstrahlstellung legen sich die Leitflächen 19, 20, wie in F i g. 3 gezeigt, dicht an der Wandung --. des Strömungskanals 6 an und stehen winklig zur Anströmrichtung 4 bzw. zur Mittelachse des Strömungskanals 6. Jede der beiden Leitflächen ist entgegen der Anströmrichtung 4 leicht konvex gekrümmt, d. h., der Anstellwinkel der angeströmten Oberfläche jeder der beiden Leitflächen ändert sich stetig. Vorzugsweise beginnen die Leitflächen 19, 20 bereits an dem in Strömungsrichtung 4 vorn gelegenen Ende des Strömungskanals 6, und zwar mit einem sehr geringen Anstellwinkel oder sogar achsparallel gegen-
über der geometrischen Achse des in Pfeilrichtung 4 anströmenden Mediums, und gehen erst allmählich, in Strömungsrichtung fortschreitend, in einen stetig größer werdenden Anstellwinkel über. Infolge der außermittigen Anordnung des Lagerbolzens 25 können die Leitflächen länger und strömungstechnisch günstiger gekrümmt ausgebildet werden als beispielsweise bei mittiger Anordnung des Lagerbolzens, z. B. auf der Achse des Lagerstiftes 10. Durch die Leitflächen wird der anströmende Strahl ohne nennenswerte ten Eintrittsstoß, d. h. mit entsprechend geringem Druckverlust, aus seiner Anströmrichtung zu den Durchtrittsschlitzen 23, 24 hin abgelenkt.
Infolge des Anstellwinkels der Leitflächen verengt sich der Strömungsquerschnitt, in Strömungsrichtung gesehen, stetig vom in Strömungsrichtung vorn gelegenen Ende des Strömungskanals 6 bis zu den Durchtrittsschlitzen 23, 24 hin, d. h., die Leitflächen 19, 20 und die Durchtrittsschlitze 23, 24 wirken gemeinsam wie zwei Schlitzdüsen. Demnach kann die Voll- und Sprühstrahlvorrichtung auch als auch zwei Schlitzdüsen 21, 22 bestehend beschrieben werden. Jede der beiden Schlitzdüsen 21, 22 wird gemeinsam von beiden Leitflächen 19, 20 und je einem Durchtrittsschlitz 23 bzw. 24 gebildet. Die Druckenergie des anströmenden Mediums wird stetig und fast verlustfrei in Geschwindigkeitsenergie umgewandelt. Weil die Durchtrittsschlitze 23, 24 beiderseits des Lagerbolzens 25 versetzt angeordnet und die Leitflächen 19, 20 zueinander geneigt sind, wird der anströmende Strahl in zwei Strahlhälften aufgeteilt, die, jeweils um den gleichen Winkelbetrag gegeneinander versetzt, nach dem Verlassen der Durchtrittsschlitze 23, 24 winklig auf die hinter den Schlitzdüsen 21, 22 gelegenen Wandung des Strömungskanals 6 aufprallen und von dieser in Richtung auf die Mittelachse des Strömungskanals reflektiert werden. Der in dieser Weise beeinflußte Strahl zerstäubt beim Verlassen des Strahlrohres als Sprühstrahl. Bei Drehung des Absperrorgans um 180° mittels des Schalthebels 15 werden die Leitflächen 19, 20 durch den Wasserdruck in die in F i g. 4 gezeigte Vollstrahlstellung eingeschwenkt und liegen in der Mitte des Strömungskanals 6 an einem von unten durch die Wandung des Kugelkükens 5 ein kurzes Stück in den Strömungskanal 6 vorragenden oberen Teil 10 a des Lagerstiftes 10 an. Zu diesem Zweck ist der obere, in den Strömungskanal 6 hineinragende Teil 10 a des Lagerstiftes 10 zu einem Anschlagstift abgeflacht. An den auf diese Weise gebildeten Seitenflächen, die vorzugsweise noch angeschrägt sein können, liegen die Leitflächen 19, 20 an. Der Strömungsquerschnitt ist somit für die Ausbildung eines Vollstrahles im wesentlichen freigegeben.
Die in F i g. 3 gezeigte Sprühstrahlstellung wird nach Drehung des Schalthebels 15 um 180° aus der Vollstrahlstellung erreicht. Dabei werden die Leitflächen 19, 20 im wesentlichen bereits durch die Drehbewegung des Kugelkükens 5 und damit der Leitflächen um den ortsfesten Lagerstift 10 bzw. dessen oberes in den Strömungskanal hineinragendes Ende 10 α in die in F i g. 3 gezeigte Sprühstrahlstellung auseinandergespreizt. Der Druck des in Pfeilrichtung 4 anströmenden Mediums wirkt bei der Spreizung der Leitflächen in die Sprühstrahlstellung im Unterschied zum Einschwenken der Leitflächen in die Vollstrahlstellung nur sekundär mit.
Die vorstehend beschriebene Ausführungsform der Voll- und Sprühstrahlvorrichtung kann in einfacher Weise durch Stanzen eines elliptischen Körpers aus einem handelsüblichen Stangenscharnier hergestellt werden, wobei lediglich die Schlitze an der Scharnierrolle zu den Durchtrittsschlitzen 23, 24 erweitert und die Leitflächen zur Erzielung des Anstellwinkels leicht abgebogen werden müssen.
In den F i g. 5 und 6 ist eine andere Ausführungsform der Vorrichtung dargestellt. Die Leitflächen
ίο dieser Ausführungsform sind gegossene Werkstücke, z. B. aus einer korrosionsbeständigen und weitgehend schlagfesten Aluminiumlegierung.
Zur Verbesserung der strömungstechnischen Eigenschaften der Vorrichtung und zur Verringerung der Verstopfungsgefahr bei Verwendung von Löschwasser, das z.B. durch fadenförmige Feststoffe verunreinigt ist, zeigt diese zweite Ausführungsform verschiedene Abweichungen von der vorstehend beschriebenen, ersten Ausführungsform.
ao Jede der beiden Leitflächen 19, 20 wird wiederum durch einen Körper mit elliptisch verlaufender Umfangslinie gebildet. Zur schwenkbaren Lagerung der Leitflächen ist jedoch nunmehr an Stelle des einstükkigen ungeteilten Lagerbolzens 25 ein geteilter Lagerbolzen als Schwenkachse vorgesehen, dessen Teile bzw. Abschnitte 25 α bzw. 25 b sich jeweils von der Wandung des Kükens 5 aus bis etwa in die Mitte des Strömungskanals 6 erstrecken. Jede der beiden Leitflächen 19, 20 weist im Bereich der Mittelachse des Strömungskanals 6 je eine langgestreckte Ausnehmung 28 bzw. 29 auf. Diese Ausnehmungen 28, 29 bilden gemeinsam eine langgestreckte, senkrecht zur Längsachse der Lagerbolzen 25 a, 25 b verlaufende zentrale Durchtrittsöffnung, die die Durchtrittsschlitze 23, 24, die parallel zur Längsachse des geteilten Lagerbolzens 25 a, 25 b verlaufen, miteinander verbindet. Diese von den Ausnehmungen 28, 29 gebildete zentrale Durchtrittsöffnung beseitigt jegliche Verstopfungsgefahr, wenn sich die Vorrichtung in Sprühstrahlstellung befindet.
Die Teilflächen 19 b und 20 b der Leitflächen 19 und 20 umgreifen bei dieser Ausführungsform nicht nur die Lagerbolzenteile 25 α bzw. 25 b, sondern erstrecken sich noch über die gemeinsame Längsachse der Lagerbolzenteile hinaus. Auf diese Weise wird eine strömungstechnisch besonders günstige Ausbildung der Leitflächen erreicht, d. h. durch die Verlängerung der Leitflächen deren düsenartige Gestalt verbessert.
Jede der beiden Leitflächen 19, 20 dieser Ausführungsform gemäß F i g. 5 und 6 besitzt auf ihrer in Sprühstrahlstellung angeströmten Oberfläche je eine Schulter 26 bzw. 27, die etwa mittig auf jeder Leitfläche angeordnet ist und sich vom Außenrand einer jeden Leitfläche nach innen etwa bis zur Mittelachse des Strömungskanals 6, und zwar senkrecht zur Längsachse der Durchtrittsschlitze 23, 24, erstreckt. Durch diese Schultern 26 bzw. 27 wird das in Pfeilrichtung 4 anströmende Medium strömungstechnisch besonders günstig in zwei Strahlhälften aufgeteilt.
In Vollstrahlstellung werden die Leitflächen 19, 20 ebenfalls vom Wasserdruck in die Mitte des Strömungskanals 6 gegen den oberen, in den Strömungskanal 6 hineinragenden und als Anschlagstift ausge- bildeten Teil 10 α des Lagerstiftes 10 eingeschwenkt (vgl. die strichpunktierte Darstellung in Fig. 5), so daß die Ausbildung eines Vollstrahles nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Umschaltung auf die
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Sprühstrahlstellung geschieht in der gleichen Art und Weise wie sie im Zusammenhang mit den F i g. 1 bis 4 beschrieben wurde.
Die F i g. 7, 8 und 9 zeigen eine weitere Ausführungsform der Voll- und Sprühstrahlvorrichtung. Die Leitflächen können in diesem Falle ebenfalls aus gegossenen Werkstücken bestehen.
Wie bei der in F i g. 1,2,3 und 4 gezeigten Ausführungsform, ist auch hier ein einteiliger Lagerbolzen 25 zur schwenkbaren Lagerung der Leitflächen 19, 20 vorgesehen. Die Leitflächen dieser Ausführungsform sind im wesentlichen wiederum wie die Leitflächen der Ausführungsform gemäß F i g. 5 und 6 ausgebildet, jedoch fehlt, wie der F i g. 8 zu entnehmen ist, die von den Ausnehmungen 28, 29 in den Leitflächen 19, 20 im Bereich der Mittelachse gebildete zentrale Durchtrittsöffnung. An Stelle dessen trägt jede der beiden Leitflächen 19, 20 im Bereich der Mittelachse des Strömungskanals 6 an ihrer in Sprühstrahlstellung angeströmten Vorderseite und an ihrer Rückseite ein gerundetes Staukörpersegment, z. B. je eine Kugelhälfte 30, 31. Diese Kugelhälften sind im Bereich der Mittelachse an den Leitflächen angegossen und zusammen mit den Leitflächen gegeneinander beweglich. Sie liegen dicht aneinander an und bilden gemeinsam einen kugelförmigen Staukörper, der im Bereich der Mittelachse des Strömungskanals 6 sehr günstige Strömungsverhältnisse schafft und die Anlagerung von im Löschwasser mitgeführten Schmutzresten und somit jede Verstopfung der erfindungsgemäßen Vorrichtung verhindert um jegliche Verstopfungsgefahr in Sprühstrahlstellung vollends auszuschließen, sind bei dieser Ausführungsform in Anlehnung an die erstgenannte Ausführungsform gemäß F i g. 1 bis 4 die Durchtrittsschlitze 23, 24 der Schlitzdüsen 21, 22 bis an die durch die Mittelachse des Strömungskanals 6 verlaufende senkrechte Ebene verlängert. Zu diesem Zweck weisen diejenigen Teile der den Staukörper bildenden Halbkugeln, die den Durchtrittsschlitzen 23, 24 benachbart sind, und die Teilflächen 19 α und 20 α der Leitflächen 19 und 20 dem Kugelumfang angepaßte, entsprechende Ausnehmungen auf. Die Ausnehmungen ergänzen sich derart, daß die Durchtrittsschlitze 23, 24 bis zu der genannten Mittelebene verlängert werden und nicht bereits beispielsweise am Kugelumfang enden. Während also die Durchtrittsschlitze 23, 24
ίο von der Wandung des Strömungskanals 6 aus zunächst parallel zum Lagerbolzen 25 nach innen verlaufen, sind sie in ihrem der Staukugel benachbarten Bereich etwas nach außen in Richtung auf die Innenwandung des Strömungskanals abgebogen.
In Vollstrahlstellung werden die Leitflächen 19, 20 wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen vom Wasserdruck in die Mitte des Strömungskanals 6 eingeschwenkt und liegen am oberen, zu einem Anschlagstift ausgebildeten Teil 10« des Lagerstiftes 10 an, wie in F i g. 5 strichpunktiert gezeigt ist. In dieser Stellung der Leitflächen 19, 20 kann das strömende Medium an beiden Seiten der eingeschwenkten Leitflächen vorbeifließen, ohne daß der Strahl beeinträchtigt oder die Widerstandszahl übermäßig beeinflußt wird. Es entsteht somit ein guter Vollstrahl. Die Leitflächen werden in gleicher Weise, wie im Zusammenhang mit der Ausführungsform gemäß F i g. 1 bis 4 beschrieben, in die Sprühstrahlstellung gespreizt.
In den F i g. 7 und 9 sind strichpunktierte Stromlinien 32 eingezeichnet, die die Strömungsverhältnisse innerhalb einer der Schlitzdüsen und im Strömungskanal 6 hinter den Schlitzdüsen darstellen. Abgesehen von den Besonderheiten der Kugelumströmung der Staukörpersegmente 30, 31 dieser Ausführungsform, ergeben sich bei den Ausführungsformen der Vorrichtung gemäß F i g. 1 bis 4 bzw. 5 und 6 ähnliche Strömungsbilder.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (10)

Patentansprüche:
1. Strahlrohr, insbesondere zur Abgabe von Feuerlöschmitteln, mit einem um eine Achse senkrecht zur Strahlrichtung drehbaren, einen vorzugsweise zylindrischen und glattwandigen Strömungskanal besitzenden Absperrorgan, z.B. Kugelküken, mittels dessen durch Umschaltung des Absperrorgans um 180° wahlweise ein Voll- oder ein Sprühstrahl erzeugt wird, wobei im Strömungskanal des Absperrorgans an diesem schwenkbar an mindestens einer senkrecht zur Strahlrichtung im Durchmesserbereich des ankommenden Strahls verlaufende Achse zwei Klappkörper gelagert sind, die unter dem Strömungsdruck in der Vollstrahlstellung des Absperrorgans nahezu gegeneinandergeschwenkt sind und den Strömungskanal im wesentlichen freigeben, und die sich in der Sprühstrahlstellung mit ihren freien Kanten an die Wandung des Strömungskanals anschließen und dabei nur Teilströme durch Öffnungen durchtreten lassen, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappkörper auf ihrer dem ankommenden Strahl in Sprühstellung zugewandten Seite als Leitflächen (19, 20) ausgebildet sind, die in einem spitzen Winkel zur Mittelachse des Strömungskanals (6) gegen den ankommenden Strahl von der Schwenkachse (25, 25 a, 25 b) ausgehend spiegelsymmetrisch angestellt sind und nahe ihrer Schwenkachse (25, 25 a, 25 b) mittels je eines etwa über die halbe Länge und parallel zu dieser verlaufenden Durchtrittsschlitzes (23, 24) je eine Schlitzdüse (21, 22) mit einer Strömungsrichtung für je einen von zwei Teilströmen bilden, die vor dem zugehörigen Durchtrittsschlitz (24, 23) aus der Eintrittsrichtung (4) der Gesamtströmung von der Leitfläche (19, 20) des dem jeweils an deren Schlitz (23, 24) zugehörigen Klappkörpers zur Mitte des Strömungskanals (6) hin zu dem zugehörigen Durchtrittsschlitz (24, 23) so abgelenkt werden, daß sie zur Sprühstrahlbildung auf die Wandung des Strömungskanals (6) prallen.
2. Strahlrohr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen (19, 20) in Sprühstrahlstellung des Absperrorgans (5) an dem oder nahezu an dem stromauf gelegenen Ende in einem, in Strömungsrichtung gesehen, geringeren Anstellwinkel zur Mittelachse des Kanals, vorzugsweise nahezu achsparallel, beginnen und allmählich in einen größeren Anstellwinkel zu dieser Achse übergehen und in einem solchen Winkel enden.
3. Strahlrohr nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich jede der Leitflächen (19, 20) in der Sprühstrahlstellung in Richtung der an ihr entlang geführten Strömung (bei 19 a, 20 a) über eine Ebene hinaus erstreckt, die durch die Mittelachse des Strömungskanals (6) und die Schwenkachse (25) der Klappkörper bestimmt wird.
4. Strahlrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Leitfläche (19, 20) zur Teilung des anströmenden Strahls in zwei Strahlhälften auf ihrer in Sprühstrahlstellung angeströmten Oberfläche eine etwa mittig angeordnete und senkrecht zum Durchtrittsschlitz (23, 24) beider Schlitzdüsen (21, 22) verlaufende Schulter (26, 27) besitzt.
5. Strahlrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede Leitfläche (19, 20) im Bereich der Mittelachse des Strömungskanals (6) je eine Ausnehmung (28, 29) besitzt, die zusammen mit der anderen Ausnehmung im Bereich der Mittelachse eine zwischen den Schlitzdüsen (21, 22) liegende und diese verbindende, zentrale Durchtrittsöffnung bildet.
6. Strahlrohr nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die die Schwenkachse bildende Lagerbolzen (25, 25 a, 25 b) für die Leitflächen (19, 20) außerhalb der durch den Kugelmittelpunkt verlaufenden senkrechten Mittelebene des Kugelkükens (5), vorzugsweise in der Nähe eines Endes des Strömungskanals (6), in dessen Wandung angeordnet sind.
7. Strahlrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jede der beiden Leitflächen (19, 20), mindestens deren (in Sprühstrahlstellung angeströmte) Vorderseite, nahe der Mittelachse des Strömungskanals (6) zu je einem gerundeten Staukörpersegment (30, 31), vorzugsweise zu einem halbkugelförmigen Körper, ausgebildet ist, wobei beide relativ zueinander bewegbaren und einander berührenden Staukörpersegmente (30, 31) im Bereich der Mittelachse gemeinsam einen Staukörper bilden.
8. Strahlrohr nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wandung des Strömungskanals (6) ein Anschlagstift (10 a) angeordnet ist, gegen den die bei Vollstrahlstellung in Strömungsrichtung (4) und in die Mitte des Strömungskanals eingeschwenkten Leitflächen (19, 20) anliegen.
9. Strahlrohr nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlagstift (10 a) fest mit einem Lagerstift (10) verbunden ist, der sich zur dreh- bzw. schwenkbaren Lagerung des Kugelkükens (5) durch dessen Wandung hindurch erstreckt und im Gehäuse (1) befestigt ist.
10. Strahlrohr nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlagstift (10 a) so ausgebildet ist, daß die Leitflächen (19, 20) bei Umschaltung von Voll- auf Sprühstrahlstellung mittels des Anschlagstiftes in die Sprühstrahlstellung spreizbar sind.
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