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DE1088423B - Dreiseitiger aus Pappe, Wellpappe, Filz, Textilien, Kunststoff od. dgl. faltbarer Kantenschutz - Google Patents

Dreiseitiger aus Pappe, Wellpappe, Filz, Textilien, Kunststoff od. dgl. faltbarer Kantenschutz

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DE1088423B
DE1088423B DEL26160A DEL0026160A DE1088423B DE 1088423 B DE1088423 B DE 1088423B DE L26160 A DEL26160 A DE L26160A DE L0026160 A DEL0026160 A DE L0026160A DE 1088423 B DE1088423 B DE 1088423B
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DE
Germany
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edge
outside
folded
folding
edge protection
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Pending
Application number
DEL26160A
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English (en)
Inventor
Juergen Walter Langheck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JUERGEN WALTER LANGHECK
Original Assignee
JUERGEN WALTER LANGHECK
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Publication date
Application filed by JUERGEN WALTER LANGHECK filed Critical JUERGEN WALTER LANGHECK
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Pending legal-status Critical Current

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Buffer Packaging (AREA)

Description

  • Dreiseitiger aus Pappe, Wellpappe, Filz, Textilien, Kunststoff od. dgl. faltbare Kantenschutz Beim Versand von vielen Gegenständen, Geräten, Möbeln jeder Art, Kühlschränken, Maschinen od. dgl. ist darauf zu achten, daß sämtliche Ecken und Kanten entsprechend geschützt sind. Die bekannten Ausführungen eines derartigen Kantenschutzes bestehen z. B. aus einer mehrfach gefalteten Pappe od. dgl., so daß ein räumlicher Hohlwinkel bzw. eine hohle Pyramide gebildet wird. Der Nachteil besteht jedoch darin, daß der Kantenschutz aufklappt, also keinen bleibenden Kohlwinkel bildet oder besondere Vorkehrungen, wie z. B. ein Verkleben oder Heften der einzelnen Teile, zu treffen sind, wenn dies vermieden werden soll.
  • Der Gegenstand der Erfindung bezieht sich nun auf einen dreiseitigen Kantenschutz, der die Form einer hohlen Pyramide aufweist und in größerer oder kleinerer Ausführung für die verschiedensten Zwecke verwendet werden kann. Je nach Bedarf besteht er aus mehrfach gefalteter Pappe, insbesondere aus Wellpappe, oder aus Papier, Filz, Textilien, Kunststoff, Watte od. dgl. oder aus irgendeiner Kombination derartiger Werkstoffe und ist auf einfache Art und Weise durch Falten aus einem angenähert rechteckigen Zuschnitt herzustellen.
  • Erfindungsgemäß ist der Zuschnitt in eine Anzahl von dreieckförmigen Teilflächen unterteilt, die im Gebrauchszustand des Kantenschutzes Außenseiten, Innenseiten, Anschlußlappen und Innenlappen bilden.
  • Die mehrfach nach innen gefalteten und aufeinandergeklappten Teilflächen werden in der Gebrauchsstellung lediglich durch gegenseitiges Verklemmen zusam mengehalten. Dabei hat der gefaltete Kantenschutz eine Wandstärke, die ein Mehrfaches der Stärke des Zuschnittes beträgt. Außerdem sind seine durch die Wandstärke und durch das Falten entstehenden drei Basisstirnkanten von Falzen abgedeckt und abgeschlossen.
  • Die Innenseiten des Kantenschutzes nach der Erfindung werden also durch gegenseitiges Sichfestklemmen selbsttätig in ihrer Lage festgehalten. Die Verwendung von besonderen Befestigungsmitteln zum Zusammenhalten, wie z. B. von Klebstoff, Heftklammern u. dgl., fällt vollständig weg. Ein besonderer Vorzug des Kantenschutzes besteht auch darin, daß er in aufgeklapptem, noch ungefaltetem Zustand, also als fertig gestanzter Zuschnitt, räumlich sehr wenig Platz beansprucht und leicht aufzubewahren ist. Vor seiner Verwendung ist er lediglich zusammenzufalten und ineinanderzuklappen. Zu diesem Zweck sind die Faltlinien entsprechend vorgeritzt, so daß seine Herstellung schnell und einfach vor sich geht.
  • Die Einzelheiten des Gegenstandes der Erfindung sind dem in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel zu entnehmen. Hierbei zeigt Fig. 1 die Grundfläche des Kantenschutzes, Fig. 2 eine perspektivische Ansicht während der Herstellung des Kantenschutzes und Fig. 3 eine perspektivische Ansicht deg fertigen Kantenschutzes Die im wesentlichen rechteckförmige Grundfläche des Kantenschutzes besteht aus einer Anzahl von dreied<förmigen gleichschenkeligen Teilflächen mit senkrecht aufeinanderstehenden Schenkelkanten. Die späteren Außenseiten des Kantenschutzes sind mit 1, 2 und 3 bezeichnet, wobei sich an die beiden Schenkelkanten der Außenseite 1 die Außenseiten 2 bzw. 3 anschließen. Die späteren Innenseiten tragen die Bezugszeichen 4, 5 und 6, die mit ihren Diagonalkanten mit den Diagonalkanten der Außenseiten 1, 2 und 3 zusammenhängen. Jeweils eine der Schenkelkanten der Innenseiten 4 und 5 ist zusammenhängend mit dreieckförmigen Anschluß lappen 7 und 8, außerdem die zweite Schenkelkante der Außenseite 2 mit dem Anschlußlappen 9. Die Anschlußlappen 7, 8 und 9 stehen außerdem mit ihren Diagonalkanten mit dreieckfönnigen Innenlappen 10, 11 und 12 im Zusammenhang.
  • Durch entsprechende vorgeritzte Faltlinien sind sowohl die Seiten als auch die diagonalen Grundlinien der einzelnen dreieckförmigen Teilflächen voneinander getrennt und zum Falten vorbereitet.
  • Zwischen dem Anschluß lappen 7 und dem Innenlappen 10 ist der diagonal verlaufende Einfachfalz 13 angeordnet. Dieser besteht aus zwei parallel zueinander verlaufenden Faltlinien, deren Abstand voneinander der Wandstärke bzw. der Dicke des verwendeten Werkstoffes entspricht. Ein derartiger diagonal verlaufender Einfachfalz 14 ist auch zwischen dem Anschlußlappen 8 und dem Innenlappen 11 vorgesehen.
  • Ein weiterer diagonaler Einfachfalz 15 befindet sich zwischen dem Anschlußlappen 9 und dem Innenlappen 12.
  • Auf die gleiche Weise sind ferner die Innenseite 4 und der Anschlußlappen 7 entlang ihren zusammenhängenden Schenkelkanten durch einen Zweifachfalz 16 voneinander getrennt. Die beiden parallelen Faltlinien dieses Falzes haben einen Abstand voneinander, welcher der doppelten Wandstärke des verwendeten Werkstoffes entspricht. Ein Zweifachfalz 17 der gleichen Art ist auch zwischen der Innenseite 5 und dem Anschlußlappen 8.
  • Außerdem sind diagonal verlaufende Dreifachfalze vorgesehen, so der Dreifachfalz 19 zwischen der Außenseite 1 und der Innenseite 4, ferner der Dreifachfalz 20 zwischen der Außenseite 2 und der Innen seite 5 sowie der Dreifachfalz 21 zwischen der Außenseite 3 und der Innenseite 6. Die Faltlinien dieser Dreifachfalze haben einen Abstand voneinander, welcher der dreifachen Wandstärke des verwendeten Werkstoffes entspricht.
  • Die aneinanderliegenden Schenkelkanten der Außenseite 1 und der Außenseite 2 stehen durch die Faltkante 22 miteinander in Verbindung. Zwischen der anderen Schenkellsante der Außenseite 1 und einer der Schenkelkanten der Außenseite 3 ist die Faltkante 23, und zwischen der anderen Schenkelkante der Außenseite 2 und dem Anschlußlappen 9 liegt die Faltkante 24 in Verlängerung der Faltkante 23. Die anderen Schenkelkanten der Außenseite 3 und des Anschlußlappens 9 sind durch den Schlitz 18 in Verlängerung der Faltkante 22 voneinander getrennt.
  • Entsprechend Fig. 1 liegt ferner eine Schenkelkante der Innenseite 4 außen als Außenkante 25. In gleicher Weise hat daran anschließend der Anschlußlappen 7 die Außenkante 26, während die Schenkelkanten des Innenlappens 10 die Außenkanten 27 und 28 sind. Desgleichen haben die Innenseite 5 die Außenkante 29, der Anschluß lappen 8 die Außenkante30 und der Innenlappert 11 die Außenkanten 31 und 32.
  • Genauso hat ferner die Innenseite 6 die beiden Außenkanten 33 und 34, während an den Schlitz 18 die Außenkante 35 der Außenseite 3 angrenzt. Dasselbe ist bezüglich des Innenlappens 12 der Fall, der die beiden Außenkanten 36 und 37 aufweist, während der Anschlußlappen 9 an dem Schlitz 18 die Außenkante38 hat.
  • Aus der Grundfläche nach Fig. 1 ist im übrigen auch zu ersehen, daß einerseits der Anschlußlappen 7 und der Innenlappen 10 sowie andererseits der Anschlußlappen8 und der Innenlappen 11 etwas kleiner gehalten sind als die übrigen dreieckförmigen Teilflächen, so daß die einander gegenüberliegenden Außenkanten 28 und 32 im Abstand voneinander parrallel zueinander verlaufen. Diese Verkürzung ist notwendig, um trotz mehrfacher Faltung die einzelnen Teilflächen ineinanderklappen zu könnten. Aus demselben Grunde sind auch zusätzliche kleineAussparungen 39 und 40 beim Zusammentreffen der verschiedenen Fälze 13, 16, 19 und 14, 17, 20 vorgesehen, während weitere kleine Aussparungen 41 und 42 außen beim Zusammentreffen der Fälle 15 und 21 liegen.
  • Eine Aussparung 43 liegt ferner außen an dem Falz 20.
  • Die Herstellung des Kantenschutzes aus der entsprechend vorgestanzten mld vorgeritzten Grundfläche geht wie folgt vor sich: Zunächst wird der Innenlappen 10 um den Einfachfalz 13 umgeklappt und an den Außenlappen 7 angelegt. Der letztere wird um den Zweifachfalz 16 gefaltet, so daß der Innenlappen 10 auf der Innenseite 4 zu liegen kommt. Auf die gleiche Weise wird der Innenlappen 11 um den Einfachfalz 14 geklappt und an den Anschlußlappen 8 angelegt. Darauf folgt die Faltung um den Zweifachfalz 17 bis zur Anlage an die Innenseite 5. Des weiteren wird der Innenlappen 12 durch Faltung um den Einfachfalz 15 an den Anschlußlappen9 angelegt.
  • Daraufhin wird die Außenseite 1 um die Faltkante 22 senkrecht abgebogen. Dasselbe geschieht mit dem Anschlußlappen 9 um die Faltkante 24. In dieser Stellung verläuft die Außenkante 38 entlang der Faltkante 23, um welche die Außenseite 3 an den nun hochstehenden Anschluß lappen 9 durch Umklappen außen angelehnt wird.
  • Diese Zwischenstellung ist in Fig. 2 perspektivisch dargestellt. Die Rückwand des halbfertigen Kantenschutzes bildet dabei die Außenseite 1 mit daran anschließendem diagonalem Dreifachfalz 19 und dem angeklappten Anschlußlappen 7. Die Grundfläche bildet in dieser Stellung die Außenkante 2 mit daran anschließendem Dreifachfalz 20 und dem angelegten Anschlußlappen 8. Die senkrecht davon abstehende Se?-tenfläche wird innen von dem angeklappten Innenlappen 12 gebildet, während außen die Außenseite 3 anliegt und die Innenseite 6 mit dem Dreifachfalz21 noch absteht.
  • Daraufhin wird zunächst der Dreifachfalz 21 mm den Zweifachfalz 15 gelegt, so daß die Innenseite 6 auf den Innenlappen 12 zu liegen kommt. Die eine Außenkante 34 der Innenseite6 verläuft nun ebenso wie die Außenkante 36 des Innenlappens 12 an der Faltkante 24 entlang, und die andere Außenkante33 der Innenseite 6 liegt parallel zu der Außenkante 37 des Innenlappens 12 und derFaltkante 23, ohne jedoch wegen der Stärke des Dreifachfalzes 21 bis an die Faltkante 23 heranzureichen, wobei der dadurch entstehende Abstand zwischen der Außenkante 33 und der Faltkante 23 der Wandstärke der Teilflächen 4, 7 und 10 entspricht, wie weiter unten beschrieben ist.
  • Nach dem Anlegen der Innenseite 6 wird der Anschlußlappen 8 mit der Innenseite 5 um den Dreifachfalz 20 umgelegt, so daß der Anschlußlappen 8 auf die Außenseite 2 zu liegen kommt. Dabei liegen dieAußenkanten 29, 30 und 31 parallel aufeinander entlang der Außenkante 34 der angelegten Innenseite 6 und wegen der mehrfachen Wandstärke des Werkstoffes etwas höher als die Außenkante 34. Infolge der mehrfachell Wandstärke ist somit die Innenseite 6 in der eingeklappten Lage der Innenseite 5 durch die Außenkantee 29, 30 und 31 gesichert und kann nicht mehr aufklappen. Der Zweifachfalz 17 verläuft jetzt entlang der Faltkante 22.
  • In gleicher Weise wird daran anschließend der Anschlußlappen 7 mit der Innenseite 4 um den Dreifachfalz 19 gefaltet und an die Außenseite 1 angelegt. Dies bedeutet, daß der Zweifachfalz 16 auf die Innenseite 5 entlang des Zweifachfalzes 17 zu liegen kommt, denn die Schenkelkanten des Anschlußlappens 7 sind entsprechend der Wandstärke kürzer gehalten. Dadurch wird die Innenseite 5 gegen ein Lösen gesichert, weil der Zweifachfalz 16 dies verhindert.
  • Durch das Ineinanderklappen liegen ferner die Außenkanten25, 26 und 27 auf gleicher Höhe und verlaufen parallel zu der Faltkante 23. Der Abstand der Außenkante 33 der Innenseite 6 von der Faltkante 23 entspricht der Wandstärke der mit ihren Außenkanten 25, 26 und 27 anliegenden Teilflächen 4, 7 und 10. Durch das Umlegen um den Dreifachfalzl9 gelangen die zuletzt genannten Außenkanten in die durch den genannten Abstand gebildete flache Nut, so daß die Außenkante 33 vor die Innenseite 4 entlang von deren Außenkante 25 zu liegen kommt und dadurch ein Lösen der Innenseite 4 verhindert.
  • Die Fig.3 zeigt den fertigen Kantenschutz, der außen aus den nicht sichtbaren Außenseiten 1, 2 und 3 und innen aus den sichtbaren Innenseiten4, 5 und 6 besteht. Die außen sichtbare Wandstärke des Kantenschutzes entspricht der Breite der Dreifachfalze 19, 20 und 21, die zugleich auch die diagonal verlaufenden geschlossenen Basisstirnkanten des Kantenschutzes bilden. Die bereits weiter oben genannten Aussparungen 39 bis 43 sind erforderlich, um das schräge Auslaufen der Basisstirnkanten an ihren zusammenstoßenden, die äußeren drei Ecken des gefalteten Kantenschutzes bildenden Enden zu ermöglichen.
  • In der zusammengeklappten Gebrauchslage bilden somit die Faltkanten22, 23 und 24 außen das räumliche Winkelkreuz des Kantenschutzes. Die Innenseite 6 wird durch eine Schenkelkante der Innenseite 5 festgehalten, während die Innenseite 4 die Lage der Innenseite 5 sichert und die Außenkante 33 der Innenseite 6 das Festhalten der Innenseite 4 bewirkt. Ein selbsttätiges Lösen oder Lockern des Kantenschutzes kann infolgedessen nicht stattfinden, so daß ein festes räumliches Gebilde nach Art einer hohlen Pyramide entsteht, das bequem auf jede räumliche Kante eines Gegenstandes oder Gerätes aufsteckbar ist und wegen der mehrfachen Wandstärke des verwendeten WerL-stoffes einen wirksamen Kantenschutz bildet.
  • I-'ATENTANSPKOCHE: 1. Dreiseitiger, die Form einer hohlen Pyramide aufweisender, aus einem angenähert rechteckigen Zuschnitt aus Pappe, Wellpappe, Filz, Textilien, Kunststoff oder dergleichen faltbarer Kantenschutz, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem in eine Anzahl von dreieckförmigen, im Gebrauchszustand des Kantenschutzes Außenseiten (1, 2, 3), Innenseiten (4, 5, 6), Anschlußlappen (7, 8, 9) und Innenlappen (10, 11, 12) bildenden Teilflächen unterteilten Zuschnitt herstellbar ist, wobei die mehrfach nach innen gefalteten und aufeinandergeklappten Teilflächen in der Gebrauchsstellung des Kantenschutzes lediglich durch gegenseitiges Verklemmen gehalten sind, der gefaltete Kantenschutz eine ein Mehrfaches der Stärke des Zuschnittes betragende Wandstärke hat und seine durch die Wandstärke und durch das Falten entstehenden drei Basisstirnkanten von Falzen abgedeckt und abgeschlossen sind.

Claims (1)

  1. 2. Kantenschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilflächen teils mittels Einfachfalze (13, 14, 15), teils mittels Zweifachfalze (16, 17) und teils mittels Dreifachfalze (19, 20, 21) miteinander verbunden sind, wobei alle Falze aus parallel zueinander verlaufenden Faltlinien bestehen, deren gegenseitiger Abstand jeweils das Einfache, bzw. Zweifache, bzw. Dreifache der Stärke des verwendeten Werkstoffes beträgt.
    3. Kantenschutz nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß nach aufeinanderfolgendem Falten und Zusammenklappen, nämlich um die Einfachfalze (14 bzw. 13), anschließend um die Zweifachfalze (17 bzw. 16) und schließlich um die Dreifachfalze (20 bzw. 19), die Innenseite (5) bzw. die Innenseite (4) unter Einschluß des umgeklappten Innenlappens (11) bzw. des Innenlappens (10) und des Anschlußlappens (8) bzw. des Anschlußlappens (7) auf die Außenseite (2) bzw. die Außenseite (1) und die Innenseite (6) den Anschlußlappen (9) und den an diesen angeklappten Innenlappen (12) umfassend auf die Außenseite (3) klappbar sind.
    4. Kantenschutz nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die im ungefalteten Zustand des Kantenschutzes einander gegenüberliegenden Außenkanten (35 bzw. 38) der Außenseite (3) bzw. des Anschlußlappens (9) mittels eines Schlitzes (18) voneinander getrennt sind, so daß die Außenseite (1) nach deren Falten um die Faltkante (22) senkrecht zur Außenseite (2), die Außenseite (3) nach deren Falten um die Faltkante (23) senkrecht zur Außenseite (1) sowie der Anschlußlappen (9) nach dessen Falten um die Faltkante (24) senkrecht zur Außenseite (2) stehen, wobei die Faltkanten (22, 23, 24) das räumliche Winkelkreuz des Kantenschutzes bilden.
    5. Kantenschutz nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die eingefaltete Innenseite (6) mittels der eingefalteten Innenseite (5) in ihrer Lage festgehalten ist, die eingefaltete Innenseite (4) die Lage der Innenseite (5) sichert und die der Innenseite (4) zugekehrte Außenkante (33) der eingefalteten Innenseite (6) in einem Abstand von der Faltkante (23) verläuft, der der Stärke des Dreifachfalzes (19) entspricht, wobei die eingefaltete Innenseite (4) mit ihrer Außenkante (25) in die so gebildete flache Nut zwischen der Außenkante (33) und der Faltkante (23) eingreift und dadurch die Innenseite (4) in ihrer Lage festhält.
    6. Kantenschutz nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Breiten der drei durch die pyramidenförmige, räumliche Hohlwinkelform entstehenden Basisstirnkanten den Breiten der sie abdeckenden Dreifachfalze (19, 20, 21) entsprechen und im Zuschnitt Aussparungen (39, 40, 41, 42, 43) vorgesehen sind, die den schrägen Auslauf der Basisstirnkanten an ihren zusammenstoßenden, die äußeren Ecken des gefalteten Kantenschutzes darstellenden Enden ermöglichen.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 383 410; USA.-Patentschriften Nr. 1 283 079, 1 998 515, 2 226 601, 2 324 031, 2 728 451; Zeitschrift »Emballages«, Januar 1955, S. 18.
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