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Zahnärztlicher Geräteständer Die vorliegende Erfindung bezieht sich
auf einen zahnärztlichen Geräte ständer mit darin in Ablagehülsen gehalterten Bohr-
und Sprtzhandstücken, der vom freien Ende eines am Fußboden angelenkten horizontalen
Schwenkhebels mittels einer vertikalen Achalagerung gehaltert ist.
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Bekannte derartige Geräte ständer sind meist mit einer Instrumentenablage
versehen und weieen oft weitere Bedienungeglieder, wie Klingeltaste, Spülbecherfülltaste
usw. auf. Die Handetücke, Instrumentenablage und Bedienungsglieder sind dabei so
am Geräteständer angeordnet, daß sie von einem durchschnittlich grossen Arzt in
einer der beiden Arbeitsweisen (sitzend oder stehend) gut erreichbar sind. Fiir
Ärzte, deren Körpergröße vom Durchschnitt abweicht oder die - wie es die Tätigkeit
eines Zahnarztes nach modernen Arbeitsatudien erfordert - abwechselnd etehend und
sitzend arbeiten, ist das Instrumentarium meist nicht ohne Anstrengung und nur unter
Störung des Arbeitsflusses erreichbar.
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Es sind auch Geräteständer der eingangs genannten Art bekannt, die
an einem gesonderten Tragarm höhenverstellbar eine Instrumentenablage und/oder einen
Köcher für die Ablagehülsen der HandstUcke tragen. Dadurch werden die Geräteständer
sperrig und unhandlioh und können deehalb nicht mshr ohne weiteres in modernen Praxisräumen
im schmalen Raum swischen Patientenstuhl und Praxiswand (bzw. einer Schrankwand
für Geräteaufbewahrung od. dgl.) aufgestellt werden.
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Diese Nachteile werden erfindungsgemäß dadurch vermieden, daß der
Schwenkhebel als Parallelogrammarm ausgebildet und mit einer
Gewichtsausgleichsvorrichtung
versehen ist. Dadurch wird erreicht, daß das Instrumentarium ohne Umbauarbeiten,
ohne daß der Ständer bei einer Höhenverstellung seine @chtung im Raum ändert und
ohne daß am Ständer selbst ein Tragarm z.B. für die Handstücke vorgesehen werden
mu$, in allen Arbeitsstellungen und auch für Ärzte verschiedener Körpergröße in
die günstigste Grifflage gebracht werden kann (inabesondere dann wichtig, wenn,
wie z.B. in Kliniken und größeren Praxen, an einem Dentalgerät verschiedene Ärzte
bzw. Studenten abwechselnd arbeiten).
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In den genannten modernen schmalen Praxisräumen wirken sich diese
Vorteile dann besondere günstig aus, wenn der Geräteständer einen langgestreckten,
im wesentlichen rechteckförmigen Grundriß hat und nahe seiner einen schmalen Grundrißseite
am Schwenkhebel angelenkt ist. Der Geräteständer mit seinem Instrumentarium ist
dann in diesem echmalen Raum leicht in alle Positionen zu bringen, in denen der
Arzt ihn bei seiner Arbeit seitlich vor bis direkt hinter dem Patienten benötigt.
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Optimale Verhältnisse bezüglich der Reichweite des auf dem Schwenkarm
drehbar befestigten Geräte ständers ergeben sich, wenn die Länge des Schwenkhebels
der Grundri#länge des Ständers entspricht. Beim Einschwenken in eine Parkstellung
befindet aich der Geräte ständer mit seiner Querschnittslängsausdehnung dann direkt
über dem Schwenkhebel, so daß in der Parketellung der geringst-mögliche Raum benötigt
wird; in dieses Fall befindet sich der Anlenkpunkt des Schwenkhebels im Parkraum,
vorzugsweise an dessen schmaler Seitenbegrenzung.
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Werden die Handstück-Ablagehülsen auf der Oberseite einer Ausbauchung
in der einen schmalen, der Anlenkstelle des Schwenkhebels gegenüberliegenden Seitenwand
des Ständers untergebracht, so behindern oder gefährden sie auch dann den Arzt nicht,
wenn er den Ständer nahe eu eich heranzieht, wobei sich z.B. bei sitzender Arbeitsweise
die Beine des Arztes unter der Außbauchung
des Geräteständers befinden.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung werden an Hand von vier Figuren
erläutert, die ein AusftUirungsbeispiel darstellen. Es veranschaulichen Fig. 1 den
erfindungsgemäßen Geräteständer in einer zahnärztlichen Praxis und die Fig. 2 -
4 drei Ausführungsformen für den den Geräteständer tragenden Schwenkhebel.
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Auf der vom Patienten aus gesehen rechten Seite des Behandlungsstuhles
1 mit der links angeordneten Stuhlspeifontäne 2, die ber den Tragarm 3 den Instrumententisch
4 trägt, befindet sich der zahnärztliche Geräteständer 5. Er ist bei 6 auf dem freien
Ende eines hohlen horizontalen Schwenkhebels 7 gelagert, der bei 8 am Fußboden der
zahnärztlichen Praxis angelenkt ist. Das Gelenk hat eine einstellbare Gelenkreibung.
Durch die Anlenkstelle bei 8, durch den hohlen Schwenkhebel 7 und durch die Lagerstelle
6 führen aus dem Fußboden die Anschlußleitungen (Wasser, elektrischer Strom, Gas,
Druckluft) zu den in nicht dargestellten Ablagehülsen herausziehbar gehalterten
Bohr- und Spritzenhandstücken 9. Die Lagerung bei 6 (ebenso wie bei 8) ist deshalb
als sog. Hohlzapfenlagerung ausgebildet: In den Schwenkhebel 7 ist der Hohlzapfen
10 (ein Rohr) senkrechtstehend eingelassen, der durch eine nicht gezeichnete Öffnung
in der Bodenplatte 11 des Geräteständers in die Zapfenführung 12 im Geräteständer
hineinragt. Damit der Ständer einerseits beim Herausziehen der Handstlicke nicht
mitbewegt wird und andererseits nicht zu schwergängig um eeine Schwenkachae 13 (die
mit der Zapfenachse zusaxinenfällt) schwenkbar ist, sind für die Lagerung Kunststofflager
verwendet. Der Geräteständer ist höhenverstellbar mittels eines Einstellringes auf
dem Zapfen gehalten. Es ist möglich, die Höhenverstellung einmalig auf die vom Arzt
gewünschte
Höhenlage vorzunehmen oder durch Verwendung eines Elektromotors
dem Arzt die Möglichkeit zu geben, den Ständer jeweils in eine gewUnschte Höhe zu
bringen. Wie in Fig. 4 angedeutet, ist der Schwenkhebel 7 selbst als Parallelogrammarm
(23) ausgebildet und erlaubt somit ohne weiteres die für die Jeweilige Behandlungsart
günstigste Höheneinstellung. Die Parkraumhöhe entspricht zweckmäßigerweise nur etwa
der Höhe des abgesenkten Geräteständers.
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Durch Schwenkung des Gerätes um die beiden Schwenkpunkte 6 und 8 können
die Handstücke jeweils in solche Lagen gebracht werden, in denen sie für die Hand
des Arztes leicht erreichbar und in denen sie auch gleichzeitig zum Mund des Patienten
hin ausgerichtet sind.
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Der Geräteständer 5 hat einen langgestreckten rechteckförmigen Grundriß
und im wesentlichen die Form eines aufrechtstehenden Quaders mit einer Ausbauchung
14 der einen Schmalseite 15. Im oberen Teil dieser Ausbauchung sind die Ablagehülsen
für die Handstück 9 gehaltert. Die vertikale Achslagerung 10 - 12 befindet sich
nahe der gegenüberliegenden schmalen Grundrißseite 16. Bei dieser Ausbildung und
Anordnung wirkt der Geräteständer zufolge seiner länglichen Form, der Schwenklagerung
an der einen Schmalseite und der Halterung der Instrumente an der anderen Schmalseite
selbst wie ein Schwenkarm. Auf Grund dieser speziellen Anordnung ist eine vielseitige
Einstellmöglichkeit iiir die Handstücke gegeben, wie sie - bei Verwendung von bekannten
säulenartigen Ständern - nur mit zwei Schwenkhebeln (und entsprechenden teueren
Hohlzayfenlagerungen) möglich wären.
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In der Fig. 1 liegt der Schwenkpunkt 8 des Schwenkhebels 7 unter der
Tischplatte 17 eines zahnärztlichen Wandechrankes 18.
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Die Lage des Schwenkpunktes und die Abmessungen dee Schwenkhebels
bzw. des Geräteständers sind so gewählt, daß beim Heranbringen des Geräte ständers
in Grifinähe für den Zahnarzt der Geräteständer auch gleichzeitig eine Lage einnimmt,
bei der die Hand stücke bereits in Richtung auf den Mund des Patienten
weisen
und daß der Schwenkarm und der Geräteständer unter die Tischplatte in eine Ruhestellung
gebracht werden können, wo sie gegen Beochädigung und Verstauben geschützt sind
(gestrichelte Stellung).
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Der Schwenkhebel 7 kann auch ale Schwenkhebelkette mit zwei horizontalen
gelenkig verbundenen Schwenkarmen 19, 20 außgebildet sein (Fig. 2) oder als Schwenkhebelkette
mit einem horizontalen Schwenkarm 21 und einem Parallelogrammarm 22 mit Federgewichtsausgleich
zur Höhenverstellung (Fig. 3) oder selbst als Parallelogrammarm 23 mit Pedergewichtsauagleich
(Fig. 4).
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Der Schwenkpunkt des Schwenkarmes kann - wie eingangs schon erwähnt
- auch unter der Fußstütze bzw. Beinauflage des Stuhles 1 liegen. In der Fig. 1
ist dieee Ausführung angedeutet.