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"Grifflasche für Behälterdeckel mit einem durch Schwächungslinien
begrenzten Aufreißstreifen" Die Erfindung betrifft eine Grifflasche für Behälterdekel
mit einem durch Schwächungslinien begrenzten Aufreißstreifen, an dessen Startabschnitt
mittels eines Nietes der Aufreißlaschenkörper befestigt ist, welcher aus einem langgestreckten,
steifen und flachen Laschenteil besteht, der mit seinem einen Ende am Startabschnitt
befestigt ist und am anderen Ende einen Griffabschnitt aufweist.
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Es sind seit langem Behälterdeckel mit einem durch Schwächungslinien
begrenzten Aufreißstreifen bekannt, bei dem am Startabschnitt des Äufreißstreifens
eine Grifflasche befestigt ist, mit welcher der Aufreißstreifen zum Öffnen zunächst
aufgebrochen und dann abgerissen werden kann. Die Befestigung der Grifflasche am
Startabschnitt des Aufreißstreifens kann dabei mittels Schweißen oder Löten oder
mit Hilfe eines Niets erfolgen, wobei häufig der Niet aus dem Deckelblech selbst
herausgeformt ist.
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Bei einem bekannten Behälter dieser Ärt ist mittels eines Niet es
am Startabschnitt eine schellenförmige Halterung starr befestigt, in der schwenkbar
ein ringförmiges Griffelement angeordnet ist. Normalerweise ist der ringförmige
Griffabsohnitt
auf den durch Kerblinien begrenzten Äufreißstreifen
umgeklappt, wobei der Startabschnitt nahe der einen Deckelkante liegt, so daß zum
Aufbrechen der Griffabschnltt erfaßt und nach außen geschwenkt und über den Nahtbereich
des Behälters giebelförmig abgeschwenkt werden kann, um eine erhöhte Aufbrechkraft
aufzubringen, mit der der Startabschnitt anfänglich zum Einreißen gebracht wird.
Danach kann mit Hilfe des Griffabschnittes der Aufreißstreifen vollständig von dem
Deckel abgerissen werden. In diesem Falle kann der Griffabschnitt wegen seiner Schwenkbarkeit
leicht erfaßt werden, so daß es keine Schwierigkeiten bereitet, mit der erforderlichen
Anfangskraft das Aufbrechen zu bewirken. Hierbei besteht jedoch die Gefahr, daß
vor dem Gebrauch des Griffabschnittes dieser selbsttätig sich vom Deckelblech abhebt
und in Konflikt mit Fremdkörpern oder dgl. während des Rillen und Verschließens
und während der späteren Handhabung der Dose gelangen kann, was zu einer Störung
der häufig automatischen Vorgänge beim Verschließen und Verpacken oder aber zu einem
vorzeitigen Aufbrechen des Behälters führen kann.
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In anderen bekannten Fällen ist die Grifflasche starr mittels Niet
auf der Deckelfläche befestigt, sdaß die zuvor beschriebenen Nachteile nicht auftreten
können. Bei dieser Anordnung ist es allerdings außerordentlich schwierig, die Grifflasche
sicher zu erfassen, um die relativ hohe anfängliche Aufbrechkraft auf den Startabschnitt
des Aufreißstreifens aufbringen zu können.
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Ss ist hierbei praktisch nur möglich, mit Hilfe des Fingernagels ein
wenig unter die Grifflasche zu greifen und zu versuchen, mit der Fingerkuppe die
Kraft aufzubringen Srst wenn der anfängliche Aufbrechvorgang beendet ist, kann die
Grifflasche soweit hochgeschwenkt
werden, daß sie sicher mit den
Fingern erfaßt werden kann.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung einerseits die Vorteile
eines sicheren Erfassens der Grifflasche aufrechtzuerhalten und andererseits die
Gefahr zu bannen, daß bei einem Behälterdeckel der in Frage stehenden Art die Grifflasche
vorzeitig aus ihrer festen Anlage auf dem Deckelblech aufsteigt und in Konfliokt
mit umliegenden festen Gegenständen gelangt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß am Griffabschnitt
ein - vorzugsweise elastisch - biegbarer Aufreißring undrehbar so befestigt ist,
daß er normalerweise den langgestreckten Laschenkörper umgibt und flach auf dem
Deckel fest aufliegt. Bei dieser Anordnung dient der Aufreißring der Grifflasche
nicht als Aufbrechhebel über den die erforderliche Aufbrechkraft unmittelbar auf
die Grifflasche übertragen wird.
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Der eigentliche Hebel wird durch die Grifflasche selbst gebildet,
welche in sich starr ausgezildet ist. Dagegen erleichtert der Aufreißring das Erfassen
der Grifflasche vor dem Aufbrechen. Der aufbiegbare Aufreißring kann dabei soweit
hochgebogen werden, und zwar mit relativ geringer Kraft, daß er im hochgebogenen
Zustand sicher erfaßt werden kann, so daß es keine Schwierigkeiten bereitet, über
den hochgebogenen Griffring nunmehr die erforderliche Aufbrechkraft auf die Grifflasche
auf zubringen. Zum Aufrichten des ausbiegbaren Griffringes genügt es, unter den
Ring mit dem Fingernagel zu fassen, da zum Aufbiegen keine nennenswerte Kraft erforderlich
ist. Auf der anderen Seite
reicht aber die Formbeständigkeit des
Griffringes selbst dann aus, wenn er elastisch aufbiegbar ist, um zu verhindern,
daß sich der Griffring selbsttätig oder ungewollt aufrichten und damit in Konflikt
mit Fremdkörpern oder fremden Gegenständen gelangen kann. Davon abgesehen, läßt
sich die Kontruktion nach der Erfindung wesentlich leichter als die bekanncen Anordnungen
mit schwenkbarem Griffring herstellen, dakeine Schwenkverbindung zwischen fester
Grifflasche und biegbarem Griffring erforderlich ist, vielmehr das Hochstellen des
Griffringes durch Verformung des Griffringes erreicht wird. Der Griffring selber
ist seinerseits starr an dem Griffende der Grifflasche befestigt.
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Vorteilhafterweise weist der Aufreißring an seinem Befestigungsbereich
zwei zum Ringinneren vorspringende Finger auf, die zwischen Längsbördelwrändern
und einer Mittelrippe des Lappens aufgenommen sind. Hierdurch wird eine sichere
Halterung des Griffringes am Grifflaschenende gewährleistet und vermieden, daß bei
zu kleiner Befestigungstläche des Griffringes sich dieser doch bei Einwirkung von
außen ungewollt aufstellen kann.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen an
mehreren Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf eine an ihrem oberen Ende durch einen
Dosendeckel der leicht zu öffnenden Art geschlossene Dose mit einer Grifflasche
gemäß der vorliegenden Erfindung.
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Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht der Anordnung nach Fig.
1 in teilweise geöffnetem Zustand.
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Fig. 3 ist ein vergrößerter, senkrechter Schnitt durch die Anordnung
nach Figur 1, wobei der Schnitt entlang der Schnittlinie 3-3 nach Figur 1 geführt
ist.
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Fig. 4 zeigt die Grifflasche mit dem Griffring in Draufsicht in größerem
Maßstabe, und zwar in Ansicht von unten entsprechend den Pfeilen 4-4 nach Figur
3.
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Fig. 5 gibt in ähnlicher Darstellung wie in Figur 4 ein abgewandeltes
Ausführungsbeispiel einer Grifflasche nach der Erfindung wieder.
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Fig. 6 zeigt einen Querschnitt durch die Grifflasche entlang der Schnittlinie
6-6 in Fig. 5.
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Fig. 7 zeigt einen Aussohniltaus einem Längsschnitt entlang der Schnittlinie
7-7 der Fig. 5.
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Fig. 8 ist schließlich ein vergrößert er senkrechter Teilschnitt durch
eine Grifflasche, bei der der Aufreißring in Gestalt eines aufbiegbaren Metallringes
nur am Griff ende der Grifflasche befestigt ist.
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In den Fig. 1, 2 und 3 ist eine Dose der leicht zu öffnenden Art gezeigt,
die mit 10 bezeichnet ist. Se weist einen üblichen am unteren Ende geschlossenen
Dosenrumpf 11 auf, dessen oberes Ende durch einen leicht zu öffnenden Deckel 12
geschlossen ist der beispielsweise auf dem Dosenrumpf 11 mittels Doppelfalz -naht
13
befestigt ist.
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Der Dosendeckel 12 besitzt eine vertiefte Fläche 14 mit einem entfernbaren
Aufreißstreifen 15, der durch Schwächungs-oder Kerblinien 16 begrenzt ist. An dem
Aufreißstreifen ist eine mit diesem aus einem Stück bestehende Grifflasche 18 mittels
Niet 17 befestigt, so daß das Aufbrechen und Abreißen des Aufreißstreifens längs
der Schwächungslinien 16 erleichtert wird.
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Die Form und Umrißgestalt des Aufreißstreifens kann in verschiedenster
Form vorgesehen sein und bildet nicht Xeil der vorliegenden erfindung. Die Nietverbindung
zwischen Aufreißstreifen 15 und Grifflasche oder Aufreißlappen 18 ist ebenfalls
bekannt und nicht Gegenstand der vorlietenden Erfindung.
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Bis auf einige Abweichungen besitzt der Aufreißlappen 18 die übliche
Form. Wie am deutlichsten aus Fig. 2 zu ersehen ist, ist der Endquerschnitt kanalförmig
gestaltet, wobei sein kanalförmiger Mittelteil 20 eine nach unten vorstehende Rippe
21 bildet. Die einander gegenüberliegenden Ränder 22 des kanalartigen Mittelteiles
20 sind mit ihren Außenkanten 23 nach Innen zurdckgebogen. Am Vorderende des Aufreißlapnens
18 ist der Kanal 20 für den Kopf des Nietes 17 verbreitert. Das entgegengesetzte
Ende des Aufreißlappens 18 besitzt eine nach rückwärts gebogene Kante 24. Der Kanal
20 bildet im Zusammenwirken mit den zurückgebogenen Endteilen 23 und 24 eine solche
Versteifung
des Aufreißlappens 18, daß er, der vorzugsweise aus
Blech gebildet ist, als Stab angesehen werden kann.
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Erfindungsgemäß ist der Aufreißlappen 18 mit einem Aufreißring versehen,
der aus einer dichten Anlage zur Deckelfläche 14 in eine mehr aufrechte Stellung
schwenkbar ist, in der er bequem erfaßt werden kann. In der einfachsten Ausführungsform
der Erfindung wird ein 14etalldrahtring 25 (Fig.8) für diesen Zweck verwendet. Der
nach rückwärts eingebogene Randteil 24 umfaßt einen Zwischenteil des Aufreißringes
25, wodurch dieser am Aufreißlappen 18 gehalten wird. Der Reibungsschluß zwischen
dem zurückgebogenen Randteil 24 und dem Reißring 25 ist ausreichend, den Aufreißring
25 normalerweise in diX ter Anlage auf der Oberfläche eines Dosendeckels 12 zu halten.
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Die Fig. 3 und 4 zeigen eine abgeänderte Ausführungsform einer Aufreißlappenanordnung
mit einem am Aufreißlappen 18 befestigten Plastikaufreißring 26. Dieser besitzt
im wesentlichen Kreisform, mit Ausnahme eines kurzen abgeflachten Abschnittes 27
seines Umfanges. Falls erwünscht, kann der Aufreißring 26 im wesentlichen auf seinem
ganzen Umfang kreisförmigen Querschnitt aufweisen und mit dem Aufreißlappen, durch
eine Sinrollung an diesem, die der Form 24 in Fig. 1 entspricht, verbunden werden.
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Die Reibung des eingerollten Ilappenendes am Plastikring 26 verhindert
auch in diesem Falle dessen unerwünschtes Aufrichten.
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Nattirlich muß der Aufreißring 26 so am Aufreißlappen befestigt sein,
daß die erforderliche Aufreißkraft mittels des AuCreißringes
26
am Aufreißlappen auch ausgeübt werden kann.
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Die Fig. 3 und 5 zeigen den Aufreißring 26 in dichter Anlage an dem
Dosendeckel 12. M Wie aus Fig. 4 zu ersehen ist, ist der Aufreißring 26 so groß,
daß er den Aufreißlappen 18 vollständig umgibt. Infolgedessen kann der Aufreißring
26 unmittelbar dicht auf dem Dosendeckel 12 anliegen und trotzdem leicht in eine
Stellung angehoben werden, in der er leicht mit den Fingern erfaßbar ist, wie das
Fig. 3 in strichpunktierten Linien zeigt.
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Auch wenn der Aufreißlappen 18 eine starke Verbindung mit dem Aufreißring
26 hat, so ist, wenn dieser aus einem Stoffe, wie einem geeigneten Plastikstoff
besteht, er doch für ein leichtes Anheben hinreichend biegsam. Ist er erst-angehoben,
dann können die Finger leicht zwecks Ausführung der erforderlichen Aufreißkraft
am Aufreißstreifen 18 in den Ring eingeschoben werden.
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Die Kombination Aufreißring 26 und Aufreißlappen 18 ergibt eine Aufreißlappenanordnung,
die die Anwendung eines größeren Kraftaufwandes für das Öffnen der Dose als bisher
ermöglicht.
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In den ig. 5, 6 und 7 ist eine leicht abgeänderte Ausführungsform
der Erfindung dargestellt, bei der am Aufreißlappen 18 ein etwas anders gestalteter
Aufreißring 31 befestigt ist. Dieser unterscheidet sich von dem Aufreißring 26 durch
einen abgeflachten hinteren Abschnitt 32 und eine an diesen anschließende Hufeisenform
33. Der flache Endabschnitt 32 weist einen sich nach vorn erstreckenden Streifen
34 auf, der in die Arme 30 gegabelt ist, die auf gegenüberliegenden Seiten der nach
unten eingedrückten Rippe 21 des Aufreißlappens 18 liegen. Die Gabelarme 30 sind
durch die zurückgebogenen Kanten 23 auf der Unterseite des Aufreißlappens 18 festgeklemmt,
wie das Fig. 6 zeigt. Damit
die nach rückwärts gebogene Kante 24
des Aufreißlappens 18 nicht über den Umriß des Aufreißringes 31 hinausragt, greift
sie durch einen Längsschlitz 36 in dem abgeflachten Endteil 32 des Aufreißringes
31, wie das die Fig. 6 und 7 zeigen.
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Die Kombination Aufreißlappen 18 und Aufreißring 31 sind in der gleichen
Weise, wie das oben im Zusammenhang mit der aus Aufreißlappen 18 und Aufreißring
26 bestehenden Ausführung beschrieben ist. Auch kann natürlich der Aufreißring 31
in seiner Nichtgebrauchslage dicht an dem Dosendeckel 12 anliegen.
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Natürlich können Aufreißlappen und Aufreißring auch aus einem Stück
bestehen. Sei es aus einem Stück Metall oder einem geeigneten biegsamen Stoffe,
wie Plastik. In jedem Falle ist die Verbindung zwischen Aufreißlappen und Aufreißring
hinreichend flexibel, um ein leichtes Abheben des Aufreißringes in die Lage zu ermöglichen,
in der er mit den Fingern so erfaßt werden kann, daß diese die erforderliche Aufreißkraft
an dem Aufreißlappen ausüben können.
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Die Vorteile einer Aufreißlappenanordnung gemäß vorliegender Erfindung
gegenüber den einfachen Aufreißlappenausbildungen liegen auf der Hand. Sie bietet
alle Vorteile, die eine Aufreißlappenanordnung an sich besitzt, einschließlich seiner
gedrängten Einlagerung in eine Vertiefung des Dosendeckels. Auch leuchtet ein, daß
die Möglichkeit einer Verletzung der Finger durch Rutschen am Aufreißlappen ausgeschlossen
ist.
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Auch läßt sich eine solche erfindungsgemäße Kombination aus Aufreißring
und Aufreißlappen besser erfassen und ergibt für die Aufwendung der erforderlichen
Kraft am Aufreißlappen einen größeren Halt bei geringerer Anstrengung.
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Geringe Abweichungen von den hierüber beschriebenen Ausführungen sind
in Einzelheiten innerhalb des Erfindungsgedankens möglich.