DE1460298C - Maschine zum Chemisch Reinigen von Tex tilgut - Google Patents
Maschine zum Chemisch Reinigen von Tex tilgutInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Chemisch-Reinigen von Textilgut, mit einer unter
Vakuum betreibbaren Waschkammer, in der eine drehbar gelagerte und regulierbar beheizbare, perforierte
Trommel angeordnet ist, und mit einer Pumpe, die sowohl mit dem oberen als auch mit dem unteren
Teil der Waschkammer und mit mindestens zwei Lösungsmittelbehältern mit je zwei Leitungen verbunden
ist.
Bei Maschinen zum Chemisch-Reinigen ist die Zeitdauer, die für einen Reinigungszyklus erforderlich ist,
von großer Bedeutung, da sie die Leistung der Maschine bestimmt. Ein kurzer Arbeitszyklus ist besonders bei
durch Münzeinwurf betätigten Trockenreinigungsmaschinen wünschenswert, da sich hierdurch nicht
nur eine größere Verdienstmöglichkeit erzielen läßt, sondern auch ein größerer Anreiz für die Kunden
besteht. In den vergangenen Jahren wurden wesentliche Fortschritte bei der Verkürzung der Dauer des
Trockenreinigungszyklus durch die Einführung neuer niedrigsiedender Lösungsmittel erzielt. Beispielsweise
hat die Verwendung des Fluorkohlenstoffbasis-Lösungsmittels die Zeit zum Entfernen des Lösungsmittels
auf 7 Minuten gegenüber den herkömmlichen 30 Minuten herabgesetzt, die zum Entfernen der
Perchloräthylen-Lösungsmittel erforderlich ist, welche gewöhnlich beim Chemisch-Reinigen verwendet
werden. Bei der Verwendung solcher niedrigsiedender Lösungsmittel besteht jedoch ein wesentlicher Nachteil
insofern, als ihre Kosten mehrere Male höher als die der herkömmlichen Perchloräthylen-Lösungsmittel
sind. Aus diesem Grunde können diese neuen Lösungsmittel wegen des hohen Lösungsmittelverlustes
nicht in wirtschaftlicher Weise bei den vorhandenen Maschinen zum Chemisch-Reinigen
benutzt werden.
Es ist bereits bekannt, die Dauer des Reinigungsvorgangs durch Verwendungeinerregulierbar beheizbaren,
drehbaren Trommel und Anwendung eines Vakuums zur Trocknung möglichst gering zu halten, wobei in
der bekannten Anordnung bereits eine Pumpe verwendet wird, die sowohl mit dem oberen als auch mit
dem unteren Teil der Waschkammer und mit mindestens zwei Lösungsmittelbehältern mit je zwei
Leitungen verbunden ist (österreichische Patentschrift 66 773). In dieser Anordnung wird jedoch das
Vakuum nur während der Trocknung des Textilguts angewandt und lediglich zu dem Zweck, die Trocknung
des Textilguts zu beschleunigen und nicht wie in der erfindungsgemäßen Anordnung bereits vor
Einleitung des Lösungsmittels in die Waschkammer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, durch die besondere Ausbildung des Lösungsmittelumlaufs
den Lösungsmittelverlust auf einem möglichst niedrigen Wert zu halten.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß in den Leitungen zwischen der Pumpe und den
Lösungsmittelbehältern ein Luftabscheider angeordnet ist, von dem das flüssige Lösungsmittel durch
die eine Leitung in den Lösungsmittelbehälter führbar ist, und daß von dem Luftabscheider durch die andere
Leitung das gasförmige Lösungsmittel-Luft-Gemisch aus dem Luftabscheider in den mit der Atmosphäre
verbundenen kühlbaren Lösungsmittelbehälter überführbar ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Lösungsmittelbehälter als Kammern eines durch eine
Zwischenwand geteilten Gesamtbehälters ausgebildet, und es sind eine Leitung, durch welche die dem
Lösungsmittelbehälter entsprechende, nicht gekühlte Kammer mit einer Destillationsblase verbunden ist,
und eine Leitung zur Rückführung des durch Destillation gereinigten Lösungsmittels vorgesehen.
Die Verwendung eines Vakuums in der Waschtrommel ist ebenfalls aus der österreichischen Patentschrift
207 352 bekannt, gemäß welcher ein gewisser Unterdruck durch die Strömungswirkung des in die
ίο Trommel zugeführten Strömungsmediums erzeugt
wird, wozu eine besondere Ausbildung der Ladetür erforderlich ist. Im Gegensatz dazu ist die erfindungsgemäße
Maschine nicht an eine spezielle Trommelformgebung gebunden, ohne deshalb einen größeren
Aufwand zu erfordern, da die Pumpe zur Erzeugung des Vakuums auch die Förderung des Lösungsmittels
übernimmt.
Ferner ist die Verwendung einer perforierten drehbaren Trommel in der Waschkammer aus der deutsehen
Auslegeschrift 1 111 134 und die Verwendung von drei Drehzahlstufen aus der deutschen Auslegeschrift
1 022 546 bekannt.
Die Erfindung wird anschließend an Hand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der
Zeichnung beschrieben. Es zeigt die dargestellte Figur eine schematische Darstellung einer bevorzugten
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Maschine zum Chemisch-Reinigen.
Die Waschkammer 1 ist mit einer abgedichteten, nicht dargestellten Vordertüre versehen und nimmt
drehbar eine perforierte Trommel 2 auf.
Die Lösungsmittelbehälter 22,23 der Maschine werden durch einen in zwei Kammern unterteilten
Gesamtbehälter 21 gebildet, wobei diese durch eine Zwischenwand 24 voneinander getrennt sind, deren
unterer Teü durch eine Doppelwand mit einer Luftkammer zur besseren Wärmeisolierung gebildet wird.
Die Zwischenwand 24 ist mit kleinen Öffnungen 25 versehen, die einen Überlauf aus dem kalten Lösungsmittelbehälter
22 in den warmen Lösungsmittelbehälter 23 und den Austritt von Dämpfen in umgekehrter
Richtung ermöglichen; der Lösungsmittelbehälter 22 weist eine zur Außenluft offene Luftauslaßöffnung
26 auf. Um die Lösungsmitteldämpfe an der Luftauslaßöffnung 26 zurückzuhalten, ist an
dieser eine Kühlschlange 27 vorgesehen. Eine weitere Kühlschlange 28 befindet sich im unteren Teil des
kalten Lösungsmittelbehälters 22, um die dort eintretenden Lösungsmitteldämpfe wirksam zu kondensieren.
Die Pumpe 29 ist mit einer Flüssigkeitsringabdichtung versehen und ist zur Förderung von Flüssigkeiten,
Dämpfen und Luft in beliebigen Anteilen sowie zur Erzeugung eines Vakuums geeignet; sie
dient ferner zum Kondensieren der Lösungsmitteldämpfe.
Mit dem Auslaß der Pumpe 29 ist ein Luftabscheider 30 verbunden, der ein Schwimmerventil 31
aufweist und so ausgebildet ist, daß in der untersten Stellung des Schwimmers die aus dem Lösungsmittel
frei werdende Luft über eine Leitung 32 in den kalten Lösungsmittelbehälter 22 gelangen kann, worauf nach
der Kondensation und der Rückgewinnung von durch die Luft mitgeführten Lösungsmitteldämpfen die
Luft durch die Luftauslaßöffnung 26 in die Außenluft austreten kann.
Die Verbindung zwischen dem Gesamtbehälter 21 und der Waschkammer 1 besteht aus ,einer Leitung 45,
die für die Zufuhr von Lösungsmittel zum Waschgut dient, welche durch ein Ventil 38 geregelt wird.
Dieses Ventil 38 ist mit einem Vakuumschalter versehen, welcher das Einleiten des Lösungsmittels in
die Waschkammer zu Beginn des Arbeitszyklus verzögert, bis die Pumpe in der Waschkammer einen
Unterdruck erzeugt hat. Dies stellt einen wichtigen Sicherheitsfaktor dar, um ein gefährliches Lecken bei
einer beschädigten Türdichtung zu verhindern.
Die Saugseite der Pumpe 29 hat zwei Verbindungen mit der Waschkammer 1, nämlich über eine Leitung
46, in der sich ein Ventil 40 befindet und die mit dem oberen Teil der Waschkammer 1 verbunden ist und
dazu dient, Lösungsmitteldämpfe zur Pumpe 29 zu leiten, und eine Leitung 47, die an den unteren Teil
der Waschkammer 1 angeschlossen ist und in der sich ein Ventil 42 befindet, welches die Aufgabe hat,
einen Lösungsmittelspiegel in der Waschkammer 1 aufrechtzuerhalten, während ein Ventil 41 zum
vollständigen Entleeren der Waschkammer 1 dient. Wahlweise kann in der Leitung 47 ein Filter 50 vorge-'T\
sehen sein, durch weiches feste Gegenstände, z. B. ^ Knöpfe zurückgehalten werden.
Die Auslaßseite der Pumpe 29 ist mit dem Luftabscheider 30 über eine Leitung 49 verbunden. Aus
dem Luftabscheider 30 wird die Luft über die Leitung 32 dem kalten Lösungsmittelbehälter 22
zugeführt, während das Lösungsmittel über eine Leitung 33 entweder dem kalten Lösungsmittelbehälter
22 oder dem warmen Lösungsmittelbehälter 23 je nach der Steuerung durch Ventile 34 und 35 zugeführt
wird.
Eine Leitung 48 und Ventile 36 und 37, welche die Saugseite der Pumpe 29 mit den Lösungsmittelbehältern
22, 23 verbinden, dienen dazu, das kalte Lösungsmittel zuzuführen, das durch die Pumpe 29
mit dem heißen Lösungsmitteldampf vermischt werden soll, der aus der Waschkammer 1 während
des Trocknungszyklus abgezogen wird, wodurch eine wirksame Kondensation und Rückgewinnung des
Lösungsmitteldampfes ermöglicht wird.
Ein an der Waschkammer angebrachtes Ventil 43 hat die wichtige Aufgabe der Rückgewinnung des
, J Lösungsmitteldampfes, der am Ende des Trocknungszyklus in der Waschkammer verbleibt. Durch dieses
Ventil 43, das eine kleine Öffnung aufweist, tritt Außenluft langsam in den oberen Teil der Waschkammer
1 ein, während die Pumpe 29 den Lösungsmitteldampf aus dem unteren Teil der Waschkammer
1 bei im Stillstand befindlicher Trommel 2 absaugt. Die leichtere durch das Ventil 43 eintretende
Luft wirkt als Kolben, der den schwereren Lösungsmitteldampf in die Pumpe 29 schiebt, in welcher
dieser mit dem kalten Lösungsmittel vermischt wird, um seine vollständige Kondensation herbeizuführen.
Ein an der Waschkammer 1 angebrachtes Ventil 44 dient zur Beseitigung des Vakuums vor dem Öffnen
der vorderen Türe der Waschkammer 1.
Eine Destillationsblase 51 dient zur Reinigung des verwendeten Lösungsmittels durch Destillation. Die
Destillationsblase 51 weist ein Schwimmerventil zur Regelung der Einströmung des Lösungsmittels aus
dem Lösungsmittelbehälter 23 über eine Leitung 52 und ein Ventil 39 auf. In der Destillationsblase 51
wird das Lösungsmittel durch Wärmezufuhr verdampft. Über eine Leitung 53 gelangt der Lösungsmitteldampf
in einen Wärmetauscher 54, in welchem er durch die Wirkung der Wasserkühlschlangen 55
kondensiert und zum Lösungsmittelbehälter 23 zurückgeführt wird.
Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Maschine zum Chemisch-Reinigen ist wie folgt. Das Waschgut
wird in die Trommel 2 gelegt, die Türe der Waschkammer 1 geschlossen und die Pumpe 29 zum Erzeugen
eines Unterdrucks in der Waschkammer 1 in Gang gesetzt. Bei einem bestimmten Unterdruck öff^
net ein Vakuumschalter das elektromagnetisch betätigbare Ventil 38, so daß Lösungsmittel in die
Waschkammer 1 eintreten kann, und es wird die Waschperiode eingeleitet. Während der Waschperiode
wird die Trommel 2 mit der Umwälzdrehzahl angetrieben und ein ständiger Umlauf des Lösungsmittels
aufrechterhalten, welches die Waschkam'mer 1 über das Ventil 42 verläßt, wobei ein niedriger Lösungsmittelspiegel
in der Waschkammer aufrechterhalten wird. Vom Ventil 42 aus fließt das Lösungsmittel
durch das Filter 50, tritt in die Pumpe 29 ein, von der es über den Luftabscheider 30, die Leitung 33
und das Ventil 35 zum Gesamtbehälter 21 zurückgeführt wird, während vorhandener Lösungsmitteldampf
oder durch das Lösungsmittel mitgeführte Luft durch das Schwimmerventil 31 und die Leitung 32
in den kalten Lösungsmittelbehälter 22 zurückgeführt wird, in welchem der Lösungsmitteldampf kondensiert
und wiedergewonnen wird, während die Luft durch die Luftauslaßöffnung 26 austritt.
Hierauf folgt die Ableitungsperiode, während weleher
das Lösungsmittel aus der Waschkammer 1 durch das Ventil 41 abgeleitet und die Trommel 2
mit der Verteilungsdrehzahl angetrieben wird, was die Verteilung des Waschgutes zur Folge hat. Das
Ventil 38 ist während dieser Periode geschlossen, und das abgeleitete Lösungsmittel wird durch die Pumpe
29 dem Gesamtbehälter 21 in der vorangehend beschriebenen Weise zurückgeführt.
Die nächste Periode ist die Schleuderperiode, während welcher der Hauptteil des durch das Waschgut
absorbierten Lösungsmittels durch die Fliehkraft infolge der schnellen Drehung der Trommel 2 extrahiert
wird. Das sich auf diese Weise sammelnde Lösungsmittel wird durch die Pumpe 29 in den Gesamtbehälter
21 in der vorangehend beschriebenen Weise zurückgefördert.
Hierauf folgt die Trocknungsperiode, während welcher die Trommel 2 mit der Umwälzdrehzahl angetrieben
wird, welche während kurzer Intervalle durch die Verteilungsdrehzahl unterbrochen werden kann.
Während dieser Periode erzeugt die Pumpe 29 ein Vakuum in der Waschkammer 1, und eine Heizeinrichtung
3 wird eingeschaltet, wodurch ein Temperatur- und Druckzustand erzeugt wird, bei welchem
das Lösungsmittel aus dem Waschgut absiedet. Während dieser Periode wird der Pumpe 29 kaltes Lösungsmittel
aus dem kalten Lösungsmittelbehälter 22 über das Ventil 36 und die Leitung 48 zur Bildung
der Flüssigkeitsringabdichtung zugeführt, und wird durch dieses kalte Lösungsmittel beim Vermischen
mit dem heißen Lösungsmitteldampf innerhalb der Pumpe 29 dieser aus der Waschkammer 1 stammende
Lösungsmitteldampf sehr wirksam kondensiert.
Nach Beendigung des Trockenzyklus ist die nächste Stufe die Rückgewinnung des in der Waschkammer
1 verbliebenen Niederdruck-Lösungsmitteldampfes. Dies geschieht dadurch, daß die Drehung
der Trommel 2 zum Stillstand gebracht wird und die Luft langsam durch das Ventil 43 eintritt, während
der Lösungsmitteldampf durch die Pumpe 29 über das Ventil 41 abgesaugt und in der Pumpe 29 durch
Vermischen mit dem über das Ventil 36 und die Leitung 48 zugeführten kalten flüssigen Lösungsmittel
kondensiert wird.
Nach Beendigung dieses Reinigungsvorgangs wird das Ventil 44 geöffnet und dadurch das Vakuum in
der Waschkammer 1 aufgehoben. Hierauf kann die Türe der Waschkammer 1 zur Entnahme des chemischgereinigten
Textilgutes geöffnet werden.
Claims (2)
1. Maschine zum Chemisch-Reinigen von Textilgut, mit einer unter Vakuum betreibbaren
Waschkammer, in der eine drehbar gelagerte und regulierbar beheizbare, perforierte Trommel angeordnet
ist, und mit einer Pumpe, die sowohl mit dem oberen als auch mit dem unteren Teil der
Waschkammer und mit mindestens zwei Lösungs- ao mittelbehältern mit je zwei Leitungen verbunden
ist, dadurch gekennzeichnet, daß in den Leitungen (32, 33, 49) zwischen der Pumpe (29)
und den Lösungsmittelbehältern (22,23) ein Luftabscheider (30) angeordnet ist, von dem das
flüssige Lösungsmittel durch die eine Leitung (33) in den Lösungsmittelbehälter (23) führbar ist,
und daß von dem Luftabscheider (30) durch die andere Leitung (32) das gasförmige Lösungsmittel-Luft-Gemisch
aus dem Luftabscheider (30) in den mit der Atmosphäre verbundenen kühlbaren Lösungsmittelbehälter (22) überführbar ist.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösungsmittelbehälter (22, 23)
als Kammern eines durch eine Zwischenwand (24) geteilten Gesamtbehälters (21) ausgebildet sind
und daß eine Leitung (52), durch welche die dem Lösungsmittelbehälter (23) entsprechende, nicht
gekühlte Kammer mit einer Destillationsblase (51) verbunden ist, und eine Leitung (53) zur Rückführung
des durch Destillation gereinigten Lösungsmittels vorgesehen sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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