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Die Erfindung bezieht sich auf einen Schlitzlochkartenbehälter als
Auswählvorrichtung mit einer Bodenplatte und zwei Lochrastertafeln zum Führen von
den Schlitzlochkartenstapel durchsetzenden Selektionsnadeln und mit einer die ausgewählten
Schlitzlochkarten aufnehmenden, mit Gleitfüßen zur Höhenverstellung versehenen Stützvorrichtung,
nach Patent 12 84 667, wobei die Bodenplatte zum Freilegen von Griffausnehmungen
für die Höhenverstellung von einem Rahmen und die Stützvorrichtung von einer in
ihrer höchsten Stellung an den Unterkanten der Lochrastertafeln anliegenden Kartenstützplatte
gebildet ist.
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Bei diesem Schlitzlochkartenbehälter nach dem Hauptpatent ist nicht
nur die von einer Kartenstützplatte gebildete Stützvorrichtung mit Gleitfüßen versehen;
weitere Gleitfüße in Gestalt von Nocken sind zusätzlich auf einem Zwischenboden
vorgesehen, der auf der Bodenplatte verschiebbar geführt ist. Diese Nocken haben
in gleicher Weise wie die Gleitfüße der Kartenstützplatte schräge Anlaufflächen,
so daß beim Verschieben des Zwischenbodens die Anlaufflächen von Gleitfüßen und
Nocken aufeinandergleiten. Dadurch wird die Kartenstützplatte beim Auswählvorgang
in der Höhe nach oben oder unten verstellt.
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Der Zwischenboden mit den Nocken vergrößert jedoch die Bauhöhe des
Schlitzlochkartenbehälters nicht unerheblich. Außerdem bedeutet der Zwischenboden
mit den zusätzlichen Nocken einen wesentlichen Konstruktionsaufwand, der den Schlitzlochkartenbehälter
erheblich verteuert, ganz abgesehen davon, daß hierdurch auch das Gewicht des Schlitzlochkartenbehälters
verhältnismäßig groß ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den Schlitzlochkartenbehälter
nach dem Hauptpatent mit den weiteren, eingangs im ersten Absatz erläuterten Merkmalen
derart auszubilden, daß bei erheblich einfacherer Herstellung insbesondere die Bauhöhe
des Schlitzlochkartenbehälters wesentlich herab- , gesetzt wird.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung in vorteilhafter Weise dadurch
gelöst, daß die Griffausnehmungen in der Kartenstützplatte vorgesehen sind, die
über ihre Gleitfüße unmittelbar auf der rahmenartigen Bodenplatte verschiebbar gelagert
ist, in welcher zur Höhenverstellbarkeit der Kartenstützplatte Lochungen zum Einrasten
der die Verstellhöhe bestimmenden Gleitfüße angeordnet sind.
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Durch diese Maßnahmen wird durch Wegfall des Zwischenbodens mit seinen
Nocken die Herstellung des Schlitzlochkartenbehälters bei geringstmöglichem Aufwand
gewährleistet und durch das Absenken der Kartenstützplatte unmittelbar bis auf die
rahmenartige Bodenplatte die für einen Schlitzlochkartenbehälter notwendige Bauhöhe
auf ein kleinstmögliches Mindestmaß beschränkt.
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Die Bauhöhe läßt sich besonders gering halten, wenn der gegenseitige
Abstand der übereinander angeordneten und quer zur Fallhöhe verlaufenden Reihen
von Lochungen in den Lochrastertafeln und Schlitzlochkarten zur Markierung von Merkmalsbegriffen
oder Zeichen und damit die Steghöhe zwischen zwei übereinanderliegenden und zur
Markierung dienenden Lochungen gegenüber den üblichen Schlitzlochkarten verringert
wird. Dadurch kann auch der zur Auf- und Abwärtsbewegung der Kartenstützplatte benötigte
Weg bzw. die Höhe der Gleitfüße und die Tiefe der Lochungen in der Bodenplatte entsprechend
gering sein, so daß durch diese Maßnahmen eine weitere Verminderung der Bauhöhe
des Schlitzlochkartenbehälters möglich ist.
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i In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt F i g.1 eine schaubildliche Draufsicht auf einen teilweise
dargestellten Schlitzlochkartenbehälter mit einer Kartenstützplatte auf einer rahmenförmigen
Bodenplatte, F i g. 2 einen Querschnitt durch den Schlitzlochkartenbehälter nach
F i g.1 im Bereich der Kartenstützplatte und deren Gleitfüße, F i g. 3 eine schaubildliche
Draufsicht auf den vollständigen Schlitzlochkartenbehälter nach den F i g. 1 und
2.
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Bei dem Schlitzlochkartenbehälter nach F i g.1 ist lediglich eine
als Lochrastertafel 1 ausgebildete Stirnwand sowie eine Seitenwand 8 angedeutet,
wogegen die Bodenplatte 2 vollständig dargestellt ist. In der Bodenplatte 2 sind
drei von an sich vorhandenen vier Rasterlochungen 3 zu sehen, denen auf der Unterseite
einer verschiebbaren Kartenstützplatte 5 je ein Gleitfuß 4 zugeordnet ist. Die Gleitfüße
4 rasten zum Absenken der Kartenstützplatte 5 in die vier Lochungen 3 der Bodenplatte
ein. Die Kartenstützplatte 5 weist zwei Griffausnehmungen 6 auf, die zum Verschieben
der Kartenstützplatte dienen und die demgemäß gegenüber der Bodenplatte 2 um den
Verschiebeweg kürzer ist. Die Gleitfüße sind vorzugsweise halbkugelig ausgebildet,
so daß eine einwandfreie Verschiebung und Einrastung gewährleistet ist. Hierzu ist
noch notwendig, daß jede Rasterlochung von einer Kalotte oder zylindrischen Bohrung
in der Bodenplatte 2 gebildet wird. Haben die Gleitfüße 4 halbzylindrische Form
mit einer Zylinderachse quer zur Bewegungsrichtung der Kartenstützplatte 5, dann
kann die Form der Lochungen in der Bodenplatte 2 zur Aufnahme der Gleitfüße 4 auch
viereckig sein. Die Griffausnehmungen 6 in der Kartenstützplatte 5 sind von außerhalb
des SchlitzlochkartenbehäIters, und zwar von unten her zu erreichen, da die Bodenplatte
2 des Schlitzlochkartenbehälters rahmenförmig gestaltet ist und damit eine für das
Verschieben der Kartenstützplatte 5 ausreichende Öffnung 7 aufweist.
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Die Schlitzlochkarten werden parallel zur nur teilweise dargestellten
Rasterlochplatte 1 auf die Kartenstützplatte 5 aufgestellt. Zur Erläuterung
der Wirkungsweise wird auf die Darstellung nach F i g. 2 verwiesen.
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Zum Einführen der Selektionsnadeln in die den gesuchten Merkmalsbegriffen
entsprechenden Lochmarkierungen der Schlitzlochkarten müssen natürlich die Gleitfüße
4 außer Eingriff mit den Lochungen 3 der Bodenplatte und die Kartenstützplatte 5
angehoben sein, damit die Kartenstützplatte an der Unterkante der Lochrastertafel
l anliegt und deren Lochungen genau mit den Lochungen der Schlitzlochkarten fluchten
bzw. jeweils in einer Höhe liegen. Durch Verschieben der Kartenstützplatte in F
i g. 1 nach links mit Hilfe der Griffausnehmungen 6 (F i g.1) rasten die Gleitfüße
4 der der durch die Vorder- und Hinterwand 26 des Schlitzlochkartenbehälters geführten
Kartenstützplatte 5 in die Rasterlochungen 3 der Bodenplatte 2 ein. Damit liegt
dann die Kartenstützplatte 5 auf der Bodenplatte 2 des Schlitzlochkartenbehälters
auf, und die selektierten Schlitzlochkarten können nach unten fallen, da die
Markierungslochungen
in den jeweils gesuchten Schlitzlochkarten nach oben verlängert sind.
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Die Vorder- und Hinterwand 26 des Schlitzlochkartenbehälters weist
jeweils einen viereckigen Ausschnitt auf, so daß die dahinterliegenden Lochrastertafeln
1 und 23 von außen zugänglich sind. Zwischen einer festangebrachten Lochrastertafel
und der Vorder- oder Rückwand 26 kann auch hier ein Zwischenraum zur Einführung
von Vorsteckkarten vorgesehen sein. Eine Lochrastertafel23 ist verschiebbar angebracht,
so daß bei nicht aufgefülltem Schlitzlochkartenbehälter die Schlitzlochkarten immer
aneinandergeschoben werden können, um eine Schräglage zu vermeiden. Auf diese Weise
ist immer gewährleistet, daß die Selektionsnadeln einwandfrei eingeführt werden
können, auch wenn die Markierungslochungen in den Lochrastertafeln und Schlitzlochkarten
relativ klein sind.
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Um ein Durchbiegen der Selektionsnadeln beim Einführen zu verhindern,
kann es vorteilhaft sein, wenn zwischen den jeweils an der rahmenartigen Vorder-
und der Rückwand 26 festangebrachten Lochrastertafeln 1 noch eine zusätzliche Lochrastertafel
23 im Innern des Schlitzlochkartenbehälters angebracht wird, wie dieses aus der
Gesamtansicht des Schlitzlochkartenbehälters gemäß F i g. 3 hervorgeht.
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Infolge der rahmenartigen Ausbildung der Vorder-und Hinterwand 26
des Schlitzlochkartenbehälters kann je nach Bedarf entweder von der einen oder der
anderen Seite her selektiert werden. Wenigstens eine der beiden Seitenwände 8 kann,
wie in F i g. 3 gezeigt ist, am unteren Rand eine sich nahezu über die gesamte Länge
des Schlitzlochkartenbehälters erstreckende Öffnung 9 aufweisen, um die in den Schlitzlochkartenbehälter
eingestellten Schlitzlochkarten in vorteilhafter Weise nach dem Selektionsvorgang
mit längs des Schlitzlochkartenstapels geführtem Finger beschädigungsfrei lockern
zu können.
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An den Seitenflächen 8 ist auch hier jeweils oben eine Tragstütze
27 und 28 angebracht, um den Schlitzlochkartenbehälter in gleicher Weise wie den
nach dem Hauptpatent in eine Hängeregistraturvorrichtung einhängen zu können.