-
Die Erfindung betrifft eine Gefahrenmeldevorrichtung für Maschinenanlagen,
insbesondere für unbemannte Maschinenanlagen auf Schiffen, mit unterschiedlicher
Anzeige des Eintreffens, der erfolgten Quittierung und des Verschwindens von Störungen,
bei der zu einem Meldekontakt ein Relais in Reihe geschaltet ist, über dessen Umschaltkontakt
eine Signallampe im ungestörten Betrieb an eine Gleichspannungsquelle und bei einer
Störung über einen Blinkgeber an eine Gleichspannungsquelle geschaltet wird.
-
Es sind bereits Störungsmeldungseinrichtungen, insbesondere für Stronierzeugungs-
und Stromverteilungsanlagen, bekanntgeworden, bei denen das Eintreffen, die erfolgte
Quittierung und das Verschwinden einer Störung durch unterschiedliche optische Signale
angezeigt wird. Dabei können verschiedene Farben für eine verschiedenartige Meldungsabgabe
vorgesehen sein. Die Schaltung kann auch so getroffen sein, daß das Eintreffen und
gegebenenfalls das Verschwinden einer Meldung durch Blinken gekennzeichnet wird,
während nach dem Quittieren einer eingetroffenen Meldung das Lichtzeichen ruhig
leuchtet. Um den Wärter noch besonders aufmerksam zu machen, wird bei Eintreffen
einer Meldung eine Lautanzeige gegeben, die entweder durch den zugehörigen Quittungsschalter
oder für alle Meldestellen durch einen gemeinsamen Schalter abgestellt werden kann.
Bei dieser Ausführung ist ferner die Möglichkeit vorgesehen, das Eintreffen einer
Meldung durch eine andere Blinkfolge, z. B. durch eine schnellere Blinkfolge, zu
kennzeichnen als das Verschwinden einer Meldung. Da bei dieser Einrichtung nach
Verschwinden einer Meldung und nach erfolgtem Quittieren die Meldelampen erlöschen,
kann das Durchbrennen einer Lampe zu einem Versagen der Meldeeinrichtung führen.
-
Um dies zu vermeiden, ist es bekanntgeworden, zur Prüfung der Meldelampen
eine Lampenprüftaste vorzusehen, durch derenBetätigungsämtlicheMeldelampen über
eine gesonderte Lampenprüfschiene für die Dauer der Tastenbetätigung an Spannung
gelegt werden, so daß mit einem Blick etwa durchgebrannte Lampen feststellbar sind.
-
Zum überwachen physikalischer Größen ist auch eine Störungsmeldeeinrichtung,
insbesondere für die Anordnung in Schiffen, bekannt, bei der zur unterschiedlichen
Anzeige von unquittierten und quittierten Störungsmeldungen jeder überwachungsstelle
Signallampen zugeordnet sind, die durch Betätigung von Meldekontakten über Melde-
und Steuerrelais mit Arbeits- und Haltewicklungcn zum Ansprechen gebracht werden.
Die Melde- und Steuerrelais betätigen zusätzlich zu den Signallampen einen gemeinsamen,
besonders abschaltbaren Alarmgeber, z. B. eine Sirene. Zum Abschalten des Alarmgebers
und zum Quittieren sämtlicher eingegangener Meldungen dient je ein Taster.
Dabei sind die Kontakte der Melderelais mit den zugehörigen Steuerrelais in der
Weise zusammengeschaltet, daß sich mit nur zwei Relais und zwei Signallampen
je Meldestelle drei unterschiedliche Betriebszustände anzeigen lassen, nämlich
ungestörter Betrieb durch Dauerlicht einer ersten Signallampe, eine noch nicht quittierte
Störung durch Blinklicht einer zweiten Signallampe mit gleichzeitigem Ertönen einer
Sirene und eine quittierte Störung durch Blinklicht der ersten Lampe allein. Bei
dieser Einrichtung ist bei Verwendung t2 zweier Lampen pro überwachungsstelle eine
Einrichtung zum Prüfen der zweiten, im Normalbetrieb nicht aufleuchtenden Lampe
auf ihre Funktionsfähigkeit erforderlich.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache überprüfung
der Signallampen zu ermöglichen, ohne daß der während des ungestörten Betriebes
mit dem dauernden Aufleuchten der Signallampen verbundene hohe Energieverbrauch
oder ein wiederholtes Anlegen der Signallampen an eine Prüfspannung in Kauf genommen
werden muß. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Meldelampe
zusätzlich über eine Entkopplungsdiode an eine gegenüber der Spannung der Gleichspannungsquelle
herabgesetzte Spannung eines aus derselben Gleichspannungsquelle betriebenen Umrichters
angeschlossen ist.
-
Auf diese Weise kann mit einfachen Mitteln ein ungestörter Betrieb
durch schwaches Dauerlicht von Signallampen, eine noch nicht quittierte Störung
durch helles Blinklicht, eine bereits beendete, noch nicht quittierte Störung durch
Blinken mit schwachem Licht und eine quittierte Störung durch helles Dauerlicht
angezeigt werden. Dabei wird dem Bereitschaftspersonal der Grad der Gefährdung ohne
zusätzliche Spannungsquellen durch Art und Intensität der Melde- und Alarmsignale
angezeigt.
-
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel für eine Schaltungsanordnung
zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens gezeigt. Bei der dargestellten
Schaltungsanordnung einer Gefahrenmeldevorrichtung ist jeder zu überwachenden Stelle
eine Meldeeinrichtung Ml bzw. M2 zugeordnet. Zur Stromversorgung dient eine GleichspannungsquelleN1,
beispielsweise mit einer Spannung von 24 Volt. Bei jeder Meldeeinrichtung ist ein
MelderelaisMR in Reihe zu einem bei einer Störung betätigten KontaktMK an die beiden
Leitungspole + und - angeschaltet. Dieses Melderelais MR hat eine mit
1 bezeichnete Steuerwicklung. Bei der erfindungsgemäßen Anordnung hat das
Melderelais MR zwei Ankerruhelagen und ist noch mit einer zweiten Steuerwicklung
II versehen, die im Strompfad mit einem Quittiertaster 1 angeordnet ist.
Eine Meldelampe L 2 liegt über einen Umschaltkontakt mr 3 des Melderelais
MR und eine Entkopplungsdiode 2 an einer gegenüber der Spannung der Batterie
N 1 herabgesetzten Spannung eines Umrichters 4.
-
Der Verbindungspunkt der Meldelampe L2 mit der Entkopplungsdiode 2
ist über die Reihenschaltun- einer weiteren Entkopplungsdiode 3 und des bei
einer Störung betätigten Kontaktes MK an den positiven Leitungspol der Spannungsquelle
Nl angeschlossen. Darüber hinaus ist die Verbindungsleitung der SignallampeL2 mit
dem Gegenkontakta des Umschaltkontaktes nir3 über eine Entkopplungsdiode5 und einen
Schaltkontaktbl eines Blinkgebers BL mit dem negativen Leitungspol der SpannungsquelleN1
verbunden. Der BlinkgeberBL seinerseits ist an den positiven Leitungspol und an
den Gegenkontakt b des Umschaltkontaktes mr3 des Melderelais MR angeschlossen.
-
Im ungestörten Betrieb liegt die SignallampeL2 an der beispielsweise
6 bis 8 Volt betragenden Spannung des Umrichters 4. Sie brennt daher
mit schwachem Dauerlicht. Tritt in der zu überwachenden Anlage eine Störung auf,
so wird durch eine nicht dargestellte Vorrichtung der Meldekontakt MK geschlossen
und
die Wicklung 1 des Melderelais MR an Spannung gelegt, so daß dieses seinen
Kontakt mr3 zu dem Gegenkontakt b umlegt und damit die SignallampeL2 auf
den BlinkgeberBL umschaltet. Damit wird die Signallampe L 2 über den Meldekontakt
MK, die in Durchlaßrichtung beanspruchte Entkopplungsdiode 3, die Entkopplungsdiode
5 und den periodisch betätigten Kontakt b 1 an Spannung gelegt, so
daß die SignaHampe L2 mit hellem Licht blinkt.
-
Um das Melderelais MR durch den Quittiertaster 1 umschalten
zu können, ist die Wicklung 1
des Melderelais MR mit einem Kondensator
7 in Reihe geschaltet. Auf diese Weise fließt nur zum Umschalten Strom durch
das Melderelais MR. Dieses Relais MR ist so ausgebildet, daß es nach dem Umschalten
auch ohne Erregung seine Ruhestellungen im
beibehält.
-
Zum Quittieren der Störmeldung wird der Taster 1
kurzzeitig
betätigt, wodurch die Wicklung II des Melderelais MR erregt und sein Umschaltkonta
-mr3 auf den Gegenkontakt a umgeschaltet wird. Die Signallampe L Z liegt dann über
den Meldekontakt MK, die Entkopplungsdiode 3 und den Umschaltkontakt mr3
an der Spannung der Spannungsquelle N 1. Damit geht die Signallampe L 2 auf
helles Dauerlicht über.
-
Nach Behebung der Störung öffnet sich der Kontakt MK wieder, und die
Signallampe L 2 wird von der niedrigen Spannung des Umrichters 4 gespeist, so daß
sie mit schwachem Dauerlicht brennt. Durch die Dauerspeisung der Signallampe L2
mit herabgesetzter Spannung ist eine gute Kontrolle der Gefahrenmeldevorrichtung
bei kleinem Energieverbrauch möglich. Die Dauereinspeisung der Signallampe L2 macht
eine gesonderte Leuchtenprüftaste entbehrlich. Ferner ermöglicht die besondere Ausbildung
des Melderelais MR in Verbindung mit der in der Figur gezeigten Anschaltung der
Signallampe L2 eine einfache Gedächtnismeldung, wobei die Lampe mit verminderter
Spannung, z. B. 6 bis 8 Volt, blinkt.
-
Um eine Störung der zu überwachenden Anlage auch durch ein akustisches
Signal anzuzeigen, ist parallel zu dem Melderelais MR die Erregerwickluno,
1 eines Sirenenrelais S geschaltet, und zwar unter Zwischenfügen einer
Entkopplungsdiode 8.
Dieses Sirenenrelais S hat zwei Ankerruhelagen
und wird bei einer Störung mit dem Blinkgeber BL für die Signallampe L2 erregt.
Durch Schließen des Kontaktes s 2 wird die Sirene SJ über den Meldekontakt
MK an die Spannungsquelle N 1 geschaltet. Wird zum Quittieren der Taster
1 betätigt, so wird die Sirene abgeschaltet, da dann der Kontakt
9 öffnet. Die Sirene SJ kann auch schon bei noch bestehender, unquittierter
Störung durch einen Taster SS gesondert abgestellt werden, der die Wicklung
11 des Relais S an Spannung legt und damit den Schalters 2 öffnet.
Außerdem endet die Funktion der Sirene selbsttätig, wenn der Meldekontakt MU öffnet.
-
In vorteilhafter Weise ist im Strompfad der Sirene SJ für jede Meldestelle
ein Wahlschalter 10 mit Kontaktarm 11 und Konakten 12 bis 14 angeordnet,
die mit Eingängen 16, 17, 18 eines weiteren Blinkgebers 15 für eine
Flackerlichtlampe 19 und/oder eine zweite Sirene 20 verbunden sind. Der Blinkgeber
15 ist derart ausgebildet, daß dann, wenn an den Eingang 16
Spannung
gelegt wird, der Blinkgeber 15 seine Schaltkontakte 21, 22 in einem langsamen
Rhythmus öffnet und schließt. Daher wird beispielsweise die Flackerlichtlampe
19 über das Relais 23 und seinen Schaltkontakt 24 in einem langsamen
Rhythmus zu- und abgeschaltet. Eine Gleichspannung am Eingang des Blinkgebers
15 bewirkt eine mittlere und eine Gleichspannung am Eingang 18 eine
schnelle Schaltfolge der Kontakte 21, 22. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit,
einzelnen Meldestellen verschiedene Arten von Alarmsignalen zuzuordnen, so daß eine
gefährliche Störung mit schnellem Rhythmus, eine mittlere mit mittlerem und eine
weniger gefährliche Störung mit langsamem Blinkrhythmus gemeldet werden kann. Dabei
kann zur Meldung entweder die Flackerlichtlampe 19 oder die Sirene 20 dienen,
oder es können beide Anzeigevorrichtungen gemeinsam zur Anzeige einer Störung herangezogen
werden.
-
Durch die Art der gewählten Schaltung zeigen bei Ausfall der Gleichspannungsquelle
Nl die für die Flackerlichtanzeige benutzten Lampen 19 Dauersignal an und
melden dadurch den Versorgungsausfall der Störungsmeldeanlage. Deshalb wird die
Flackerlichtlampe 19 an eine gesonderte Spannungsquelle Q angeschlossen.
Das Flackerlicht bleibt auch nach dem Löschen der Sirenen 20 und SJ bis zum Ouitteren
und/oder bis zum Ende der Störung eingeschaltet.
-
Die Bauteile der Meldevorrichtung sind vorzugsweise in Flachbaurahmen
angeordnet, die in Pulte, Schränke od. dgl. eingesetzt werden. Die Signallampen
sind auf den einzelnen Flachbaugruppen aufgebaut.
-
Durch die Art der gewählten Schaltung wird auch sichergestellt, daß
sich bei kurzzeitigem Ausfall der Gleichspannungsquelle N 1 an dem jeweils
bestehenden Zustand der Meldeschaltung nichts ändert, da sich die Kondensatoren
7 über den Widerstand R nur über den geschlossenen Blinkkontakt
b 1 entladen können, der aber bei Ausfall der Speisespannung geöffnet ist.