DE1006761B - Anordnung bei Verkehrssignalanlagen zur mindestens zweiphasigen Regelung sich gefaehrdender Verkehrsstroeme - Google Patents
Anordnung bei Verkehrssignalanlagen zur mindestens zweiphasigen Regelung sich gefaehrdender VerkehrsstroemeInfo
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- G08G—TRAFFIC CONTROL SYSTEMS
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- G08G1/097—Supervising of traffic control systems, e.g. by giving an alarm if two crossing streets have green light simultaneously
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Description
DEUTSCHES
Verkehrssignalanlagen zur Regelung sich, gefährdender
Verkehrsströme werden so geplant, daß nur solche elektrischen Lichtsignale eingeschaltet werden
dürfen, die verkehrsmäßig zulässig sind. Die an Verkehrsknotenpunkten,
z. B. Kreuzungen, Sternpunkten oder Kreisen,, zusammenführenden Verkehrsströme,
die bei gleichzeitiger Freigabe sich wesentlich behindern oder. gefährden könnten, werden dabei in mindestens
zwei Verkehrsphasen nacheinander freigegeben.
Vom Standpunkt der Verkehrssicherheit aus sind im wesentlichen zwei Störungsfälle denkbar, die eine
Verkehrsgefährdung zur Folge haben können. Einmal können infolge einer Störung zwei oder mehr das
Signal »Freie Fahrt« betätigende (Grünlicht-) Stromkreise gleichzeitig eingeschaltet sein, die sich entsprechend der Planung gegenseitig ausschließen sollen.
Wenn beispielsweise beim Phasenwechsel für die zu sperrende Straßenrichtung das Fahrtsignal bestehenbleibt,
gleichzeitig aber für die bisher gesperrte Straße des anderen Verkehrsstroms ebenfalls die
Fahrt freigegeben wird, so können unübersehbare Schäden eintreten. Ein anderer häufig vorkommender
Störungsfall beruht auf Unterbrechungen der Signalstromkreise, beispielsweise infolge Durchbrennens
eines Lampenfadens; er ist besonders bedenklich, wenn dabei ein Haltesignal (Rotlicht) nicht aufleuchtet,
welches den Verkehrsfluß auf einer Straße mit Vorfahrt stoppen soll für die Zeit, während
welcher die Querrichtung das Fahrtsignal (Grünlicht) besitzt.
Gegen die zuletzt genannte Störung hat man sich schon dadurch gesichert, daß zwei Rotlampen parallel
geschaltet werden. Ebenso ist es bereits bekannt, zur Überwachung Schaltungsanordnungen zu verwenden,
die mittels Relais die Stromkreise, insbesondere die Lampenstromkreise, auf Stromunterbrechung dauernd
oder in periodischen Abständen überprüfen und beim Feststellen einer solchen Unterbrechung selbsttätig
mit Relais einen Strörungsmelder einschalten oder die gesamte Anlage abschalten bzw. auf gelbes Blinklicht
umschalten.
Solche auf Stromunterbrechungen infolge Durchbrennens von Lampen od. dgl. ansprechende Überwachungsanordnungen
sind jedoch nicht geeignet, die erstgenannten Störungsfälle zu erfassen, die nicht
darauf zurückzuführen sind, daß Signallampen erlöschen, sondern die damit zusammenhängen, daß infolge
mechanischer oder elektrischer Unstimmigkeiten Signale zur falschen Zeit aufleuchten, insbesondere
beim Phasenwechsel unverändert bestehenbleiben, so daß Verkehrsrichtungen, die einander ausschließen
sollen, gleichartige Signale, insbesondere das Fahrtsignal, bekommen.
Anordnung bei Verkehrssignalanlagen
zur mindestens zweiphasigen Regelung
sich gefährdender Verkehrsströme
Anmelder:
Siemens & Halske Aktiengesellschaft,
Siemens & Halske Aktiengesellschaft,
Berlin und München,
München 2, Wittelsbacherplatz 4
München 2, Wittelsbacherplatz 4
Dr.-Ing. Alfred Berghahn, Braunschweig,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
Um diese Störungen bei mit elektrischen Lichtsignalen ausgestatteten Verkehrssignalen zur mindestens
zweiphasigen Regelung sich gefährdender Verkehrsströme auszuschließen, geht die Erfindung· an
sich zwar ebenfalls von einer Anordnung aus,, bei der, wie bei den bekannten Signalanlagen, die Signallampen
durch Relais überwacht werden. Erfindungsgemäß sind jedoch die Kontakte der Überwachungsrelais von in verschiedenen Verkehrsrichtungen
gleichzeitig unzulässigen Signalen so geschaltet, daß sie beim gleichzeitigen Ansprechen ihrer Relais ein
Prüfrelais betätigen, welches eine Störungsmeldung auslöst und mindestens die betreffenden Signale
dauernd abschaltet oder durch ein blinkendes Signal ersetzt.
Die Anordnung kann so getroffen sein, daß sämtliche jeweils gleichzeitig zu betätigenden Kontakte
der Überwachungsrelais von gleichzeitig nicht zulässigen
Signalen als Arbeitskontakte ausgebildet sind und untereinander sowie mit dem Prüfrelais in
Reihe liegen. Statt dessen können die genannten Kontakte aber auch als Ruhekontakte ausgebildet werden
und untereinander sowie mit dem Prüfrelais parallel geschaltet sein.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung einiger in der Zeichnung dargestellter
Beispiele von Schaltungsanordnungen, bei welchen sämtliche Kontakte jeweils in der Stellung
gezeichnet sind, die sie bei Stromlosigkeit der zugehörigen Relais einnehmen. In Fig. 1 ist angenommen,
daß durch das über den zweipoligen Relaisschalter k an das Netz angeschlossene Steuergerät St drei verschiedene
Verkehrsströme geregelt werden, die sich gegenseitig gefährden, von denen also abwechselnd
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nacheinander immer nur ein einziger freigegeben werden darf. Mit Al, A2 und A3 sind die den genannten
Verkehrsströmen zugeordneten. Signallampen für »Freie Fahrt« (Grünlampen) bezeichnet. Nur
diese werden auf eine eventuell vorhandene, jedoch nicht erwünschte Gleichzeitigkeit überwacht, d. h.,
durch die Überwachungsschaltungsanordnung soll festgestellt werden, wenn zwei oder alle drei
Lampen Al, A2, A3 gleichzeitig aufleuchten, und dann der Gefahrenzustand gemeldet bzw. die ge- ίο
nannten Lampen abgeschaltet werden. In Reihe mit den Lampen Al, A2, A3 liegt jeweils ein Überwachungsreläis
P bzw. Q und R. Deren Arbeitskontakte pl, p2, ql bis q3 und rl bis r3 sind jeweils so
geschaltet, daß bei gleichzeitigem Ansprechen zweier Relais, d.h. wenn die Kontakte pl, ql oder p2, rl
oder q2, r2 oder q3,r3 gleichzeitig geschlossen sind,
ein Prüf relais K1 anspricht, welches im dargestellten Fall unmittelbar den zweipoligen Schalter k öffnet.
Das Prüf relais Kl könnte statt dessen aber auch mit seinen Kontakten ein Schaltschütz betätigen, über
welches das Steuergerät St an Spannung liegt. Das Prüf relais K1 könnte außerdem einen optischen oder
akustischen Störungsmelder betätigen, der in bekannter Weise vorübergehend oder bis zu einer von
Hand erfolgenden Abschaltung einschaltbar sein kann,. Gleichzeitig könnte auch eine Abschaltung der
Gelb- und Rotlampen erfolgen; wesentlich jedoch, ist, daß zumindest in der dargestellten Weise die außer
Tritt gefallenen Grünlampen - sämtlich abgeschaltet
und damit die einander gefährdenden Verkehrsströme gesperrt werden.
Sollten Fälle vorkommen, in denen laut Planung der Anlage die Grünzeit des einen Stromkreises in dem
gleichen Augenblick beginnt, in dem die des anderen Stromkreises beendet ist, so kann zwecks Verhinderung
von Fehlauslösung infolge etwas voneinander verschiedener Ansprech- bzw. Abfallzeiten der
Relais P, Q und R das Prüf relais Kl mit einer Ansprechverzögerung
versehen sein. Diese kann auch als zusätzliches und einstellbares Zeitschaltwerk ausgebildet
sein, mit dem man überwachen kann, ob bei Sonderfällen, etwa bei einer vielphasig geregelten
Anlage, die Grünzeiten langer gleichzeitig bestehenbleiben, als es der Planung nach zugelassen ist.
In den meisten Fällen wird es ausreichend sein, für die Überwachung der Zulässigkeit mehrerer Gruppen
von Signalen ein gemeinsames Prüfrelais vorzusehen, in dessen. Stromkreis die entsprechenden Kontakte der
Überwachungsrelais P, Q, R der einzelnen Signallampen Al bis A3 liegen. In Sonderfällen kann man
auch jeder Gruppe ein besonderes Relais zuordnen, das die Zulässigkeit prüft.
Wie Fig. 2 zeigt, können die Kontakter5 und p3
der Überwachungsrelais R und P auch parallel zueinander und zu dem in diesem Falle über einen
Widerstand W angeschlossenen Prüf relais K 2 geschaltet werden, wobei sie dann als Ruhekontakte ausgebildet
sind. Die Reihenschaltung ist jedoch vielseitiger verwendbar.
Fig. 3 zeigt ein Beispiel, bei dem die Überprüfung der Signale auf Zulässigkeit durch ein Ruhestromrelais
K3 erfolgt, das in dieser Schaltung gleichzeitig als Netzüberwachungsrelais verwendet werden kann.
Über die Wechselkontakte p 4 und r4 wird geprüft,
ob die entsprechenden Signale nicht gleichzeitig eingeschaltet sind, sondern immer nur eines dieser
Signale betätigt ist. Nur dann hält sich, das verzögert abfallende Relais K 3 entweder bei erregtem Relais R
und stromlosem Relais P über Leitung 1 oder bei erregtem Relais P und stromlosem Relais P über
Leitung 2. Sind beide Relais P und R angezogen oder abgefallen — das letzte würde auch bei Netzausfall
eintreten —, so fällt das Relais K 3 ab.
In allen Fällen kann man mit dem Ansprechen der Prüfrelais Kl bis K3 in an sich bekannter Weise eine
Fallklappe, eventuell auch ein Zählwerk oder einen Zeitschreiber zwecks leichterer Auffindbarkeit der
Ursache einer Abschaltung der Anlage verbinden.
Da nach dem Abschalten der Anlage alle Überwachungsrelais P, Q, R dem Sinne der Schaltungsanordnung
entsprechend stromlos werden, würden auch die Prüf relais Kl, K 2 oder K 3 wieder abfällen
und das Spiel von neuem beginnen. Das kann mit bekannten Schaltungsmitteln dadurch vermieden werden,
daß sich die Prüfrelais K über einen eigenen Kontakt oder auch mechanisch selbst halten. Man
kann auch die gesamte Anlage abschalten oder auf Gelbblinken umschalten, wobei auch bei wieder abgen
fallenem Prüf relais Kl, K 2 oder K 3 dieser Zustand
bis zu einem Eingriff von Hand, etwa nach Beseitigung der Störung, bestehenbleibt. Schließlich ist mit
einfachen schaltungstechnischen Hilfsmitteln auch die Abschaltung bzw. Umschaltung der Anlage auf
Gelbblinken jeweils nur während der Dauer der gestörten Verkehrsphase erzielbar, während die übrigen,
nicht gestörten Phasen unverändert weiterbetrieben werden können.
Claims (8)
1. Anordnung bei Verkehrssignalanlagen zur mindestens zweiphasigen Regelung sich gefährdender
Verkehrsströme durch elektrisch betriebene Lichtsignale, deren Signallampen durch Relais
überwacht werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakte (z.B. pl, ql bzw. p2, rl) der Überwachungsrelais
(P, Q, R) von in verschiedenen Verkehrs richtungen gleichzeitig unzulässigen
Signalen (Al bis A3) so geschaltet sind, daß sie bei gleichzeitigem Ansprechen ihrer Relais ein
Prüfrelais (Kl) betätigen, das eine Störungsmeldung auslöst und mindestens die betreffenden
Signale dauernd abschaltet oder durch ein blinkendes Signal ersetzt.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche jeweils gleichzeitig zu
betätigenden Kontakte (z.B. pl, ql) der Überwachungsrelais (z. B. P, Q) von gleichzeitig nicht
zulässigen Signalen (z.B. Al, A2) als Arbeitskontakte ausgebildet sind und untereinander sowie
mit dem Prüf relais (Kl) in Reihe liegen (Fig. 1).
3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche jeweils gleichzeitig zu
betätigenden Kontakte (z. B. p3, rS) der Überwachungsrelais (z. B. P, R) von gleichzeitig nicht
zulässigen Signalen (z.B. Al, A3) als Ruhekontakte ausgebildet und untereinander sowie mit
dem Prüf relais (K 2) parallel geschaltet sind (Fig. 2 in Verbindung mit Fig. 1).
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfrelais
eine Anzugs- und/oder eine Abfallverzögerung besitzen, die auch als einstellbares Zeitschaltwerk
ausgebildet sein kann.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Gruppen unabhängig voneinander zu überwachender Signale demselben Prüfrelais zugeordnet sind,
in dessen Stromkreis die Kontakte der Überwachungsrelais derselben. Gruppe in Reihe und die
Reihenschaltung der Kontakte verschiedener Gruppen parallel zueinander angeordnet sind.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfrelais
als sich beim Abschalten der überwachten Signale elektrisch oder mechanisch selbst haltende Relais
ausgebildet sind.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die durch das
Prüfrelais ausgelösten optischen und/oder akustisehen
Mittel zur Störungsmeldung vorübergehend oder bis zu einer durch Handeingriff erfolgenden
Abschaltung einschaltbar sind.
8. Anordnung nach einem dar Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß durch das
Prüfrelais eine Zählvorrichtung und/oder ein Zeitschreiber betätigbar ist.
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 555 705, 451 636;
britische Patentschrift Nr. 428 978; USA.-Patentschriften Nr. 1 900 723, 2 166 721.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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| DES38234A DE1006761B (de) | 1954-03-19 | 1954-03-19 | Anordnung bei Verkehrssignalanlagen zur mindestens zweiphasigen Regelung sich gefaehrdender Verkehrsstroeme |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1006761B true DE1006761B (de) | 1957-04-18 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1006761B (de) |
Cited By (5)
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1954
- 1954-03-19 DE DES38234A patent/DE1006761B/de active Pending
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