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DE1390476U - - Google Patents

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Publication number
DE1390476U
DE1390476U DENDAT1390476D DE1390476DU DE1390476U DE 1390476 U DE1390476 U DE 1390476U DE NDAT1390476 D DENDAT1390476 D DE NDAT1390476D DE 1390476D U DE1390476D U DE 1390476DU DE 1390476 U DE1390476 U DE 1390476U
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DE
Germany
Prior art keywords
insole
fabric
cork
celluloid
support
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DENDAT1390476D
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English (en)
Publication of DE1390476U publication Critical patent/DE1390476U/de
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  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description

  • Mehrteilige Brandsohle.
  • Die Neuerung bezieht sich auf solche mehrteilige Brandsohlen, die im Vorderteil oder gänzlich aus Kork oder Kunstkork bestehen, gegebenenfalls im hinteren Teil durch Leder oder ähnliche Stoffe verstärkt oder nur aus diesem Material gefertigt sind. Solche Brandschlen haben auf der Fuß- (Lauf-) seite einen Stoffüberzug und auf der Zwickseite (d. h. der dem Fuß abgekehrten seite) eine mit Zelluloidmasse getränkte Auflage aus Gewebe, die das Zusammenschieben des Korks beim Zwicken und Tragen der Schuhe verhindert. Ein etwaiges Zusammenschieben der Brmdaohlenspitze beim Spitzendrücken ist durch Aufsteppen oder Aufkleben einer Lederplatte o.dgl. an dieser Stelle verhindert.
  • Es hat sich nun gezeigt, daß die auf der Zwickseite befindliche Auflage aus Textilgewebe durch die Durchtränkung mittels Zelluloidmasse die erstrebte hohe Biegsamkeit beeinträchtigt. Es wird daher als das Wesen der neuen sohle die Anordnung einer flanellartigen und mit einem solchen Befestigungsmittel festgehaltenen Auflage angesehen, daß die erstrebte weitgetriebene Schmiegsamkeit der Brandsohle auch wirklich eintritt. Hierzu ist die flanellartige Auflage vorteilhaft mit Gummilösung
    an der Korkplatte befestigt. Die Spitze der Brandsohle,
    u
    die wegen der grösseren Haltbarkeit und der an ihr auftretenden grösseren Beanspruchung widerstandsfähiger sein muß, ist mit einer sich an die Flanellauflage ansetzenden, aus zelluloidgetränktem Gewebe gefertigten Auflage versehen.
  • Eine beispielsweise Ausführucgsform der neuen Sohle ist beigefügt. Danach besteht diese in ihrem vorderen Teil in an sich bekannter Weise aus einer Korkplatte und in ihrem rückwärtigen Teil aus einer mit der Korkplatte innig verbundenen) z. B. vernähten Lederplatte. Auf der Fuß- (Lauf-) seite trägt die Korkplatte in üblicher Weise einen Überzug aus Textilgewebe, der durch einen wasserunlöslichen Klebstoff festgehalten ist. Auf der Zwickseite hat der aus Kork bestehende Teil der Sohle-anders als bisher-eine Auflage aus einem flanellartigen Gewebe, das durch Gummilösung festgehalten ist, an der Spitze der Sohle aber ein Stück freiläßt. Dieser freie Teil ist durch eine Auflage aus zelluloidgetränktem Gewebe verstärkt.
  • Vorteilhaft ist die Brandsohle an den Kanten durchgesteppt.
  • Weil nunmehr der die Hauptbelastung durch das Körpergewicht aufnehmende Teil der Brandsohle aus einer sehr schmiegsamen Auflage auf derselben besteht und diese Schmiegsamkeit auch durch deren Befestigungsmittel (Gummilösung) gewahrt wird, ist das mit der Brandsohle versehene Schuhwerk in hohem Maße biegsam. Nur der Teil, der die grössere Beanspruchung erfährt, nämlich die Spitze der Brandsohle, erhält eine widerstandsfähigere Bewehrung durch die Auflage mittels zelluloidgetränktem Gewebe.

Claims (5)

  1. S c h u t z a n s p r ü c h e : 1. ) Brandsohle, die mindestens im vorderen Teil aus Kork oder Kunstkork besteht und auf der Fuß- (Lauf-) seite eine Auflage aus Textilgewebe aufweist, gekennzeichnet durch eine aus schmiegsamem stoff bestehende Auflage, die durch ein die Schmiegsamkeit wahrendes Befestigunsmittel auf der Zwickseite der Brandsohle festge- halten ist.
  2. 2. ) Brandsohle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage aus einem lanellartigen Stoff besteht und als Befestigungsmittel Gummilösung verwendet ist.
  3. 3. ) Brandsohle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Auflage lediglich über einen Teil der Korkplatte der Brandsohle erstreckt und die freigelassene Spitze durch eine mit Zelluloid getränkte Gewebeauflage ausgefüllt und somit verstärkt ist.
  4. 4. ) Brandsohle nach Anspruch 12 dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage aus flanellartigem Stoff und diejenige aus zelluloidgetränktem Gewebe mit der Sohle an den Kanten versteppt sind.
  5. 5. ) Brandsohle wie Modell.
DENDAT1390476D Active DE1390476U (de)

Publications (1)

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