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Fotografische Kamera Die Erfindung betrifft eine fotografische Kamera
mit einer Handhabe zum Betätigen des Verschlusses und Transportieren des Filmes
durch einen Bedienungsvorgang.
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Eine Rollfilmkamera dieser Art ist bereits bekanntgeworden. Als Handhabe
dient hierbei ein Hebel, welcher bei Betätigung den Verschluß auslöst und eine oder
mehrere Federn spannt, die ihrerseits über Hebel, einseitig wirkende Kupplungen
und Seilzüge die Filmaufwickelspule um konstante Beträge verdrehen und den Verschluß
spannen, sobald die Handhabe wieder freigegeben ist. Diese Anordnung ist sehr aufwendig
bezüglich der Zahl der erforderlichen Teile und des für sie benötigten Einbauraumes
und daher für moderne Kameras nicht brauchbar. Außerdem wird bei dieser Anordnung
der Film bei jedem Bildschritt um ein größeres Stück transportiert entsprechend
dem wachsenden Wickeldurchmesser an der Filmaufwickelspule, welche immer um den
gleichen Winkelweg gedreht wird. Auch aus diesem Grund entspricht diese Kamera den
heutigen Verhältnissen nicht mehr.
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Es ist auch schon eine Kamera bekannt, bei der die Handhabe als mit
einer eine Schraubenkurve umfassenden Filmtransportwelle zusammenwirkende Achse
ausgebildet ist. Diese Vorrichtung hat den Nachteil, daß die Handhabe um etwa die
Länge der Filmspule aus der Kamera herausragt, wodurch sie nicht in einer herkömmlichen
Bereitschaftstasche unterzubringen ist, und daß die Handhabe nur zum Filmtransport
und gegebenenfalls zum Spannen des Verschlusses dient.
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Schließlich ist eine Kamera mit einer Handhabe bekanntgeworden, die
konzentrisch zum Objektiv bewegbar ist und durch welche beim ersten Hub der Verschluß
ausgelöst und beim zweiten Hub der Film transporiert wird. Hier sind also Verschlußauslösung
und Filmtransport nicht durch einen Handgriff zu bewerkstelligen. An dieser Kamera
ist außerdem nicht ohne weiteres zu erkennen, welcher Schalthub der nächstfolgende
ist, so daß ein Benutzer in dem Glauben, erst den den Filmtransport bewirkenden
Schalthub vornehmen zu müssen, versehentlich bereits den die Verschlußauslösung
verursachenden Schalthub vornehmen kann.
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Zur Vermeidung der Nachteile dieser bekannten Anordnung wird für eine
Kamera der eingangs genannten Art gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß die Handhabe
in an sich bekannter Weise als mit einer eine Schraubenkurve umfassenden Filmtransportwelle
zusammenwirkende Auslöseachse ausgebildet ist, daß die Auslöseachse aus zwei ineinanderschiebbaren
Teilen besteht, deren äußerer als Antriebswelle ausgebildet ist und eine Mulde umfaßt,
in welcher im Ruhezustand das Ende eines mit dem Verschlußauslöser zusammenwirkenden
Hebels liegt, und daß die Schraubenkurve an ihrem einen Ende einen zur Auslöseachse
parallelen Fortsatz aufweist. Nach einem Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß
die Schraubenkurve und ihr axialer Fortsatz als Nutkurven ausgebildet sind, in die
eine Antriebsnocke der Antriebsachse eingreift, und daß die Filmtransportwelle als
Hohlwelle ausgebildet ist, an deren Innenzylinder die schraubenförmige Nutkurve
vorgesehen ist, und daß die Antriebswelle in der Hohlwelle unter Drehung der Hohlwelle
axial verschiebbar ist. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Hohlwelle im Innern des
ebenfalls als Hohlwelle ausgebildeten Perforrades angeordnet ist und mit diesem
über eine nur in Filmfortschaltrichtung wirksame Klinkenkupplung in Mitnahmeverbindung
steht. Nach einem anderen Merkmal der Erfindung wird vorgeschlagen, daß bei Verschiebung
der Antriebswelle in Auslöserichtung über den aus der Mulde gleitenden Hebel die
Verschlußauslösung bewirkt wird und während des Verschlußablaufes die Antriebsnocke
im axialen Teil der Nutkurve verläuft. Erfindungsgemäß ist weiterhin der in der
Antriebswelle angeordnete, als Verlängerungsachse dienende Teil der Auslöseachse
über eine Stift-Schlitz-Verbindung gegenüber der Antriebswelle verschiebbar und
verdrehbar, wobei der Schlitz einen axial verlaufenden Teil und an dessen Enden
je einen in Richtung des Innenumfangs der Antriebswelle verlaufenden Teil umfaßt.
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Obgleich nach der Erfindung durch eine Handhabe in einem Hub der Verschluß
ausgelöst und der Film transportiert und gegebenenfalls auch der Verschluß wieder
gespannt und das Filmzählwerk betätigt werden kann, wird für die Vorrichtung im
wesentlichen nur der innerhalb des Perforrades vorhandene Raum zum Einbau benötigt.
Dabei ragt die
Handhabe im Ruhezustand nicht mehr aus dem Kamerakörper
heraus als dies andere herkömmliche Handhaben für die Verschlußauslösung oder den
Filmtransport auch tun.
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Die Erfindung wird an Hand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Kamerabetätigungsvorrichtung und F
i g. 2 Teile der Anordnung nach F i g. 1. in vergrößertem Maßstab.
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In F i g. 1 sind das Kameragehäuse mit 1, eine schematisch dargestellte
Filmvorratspatrone mit 2, der zu transportierende Film mit 3, ein Verschlußauslöser
für einen nicht dargestellten, an sich bekannten Automatverschluß mit 4 und ein
den Filmtransport bewirkendes Perforrad mit 5 bezeichnet. Das Perforrad 5 ist als
Hohlwelle ausgebildet, in welcher eine Antriebswelle 6 angeordnet ist. Diese ist
wiederum als Hohlwelle ausgebildet, in der eine Verlängerungsachse 7 geführt ist.
Am Ende der Verlängerungsachse 7 ist ein Bedienungsknopf 8 angebracht, der eine
kreisringzylinderförmige Ausnehmung 9 hat, die über den aus dem Gehäuse 1 vorstehenden
Teil der Antriebswelle 6 schiebbar ist.
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Im Innern der Antriebswelle 6 ist eine gerade Nut 10, welche am oberen
und unteren Ende je eine in Richtung des Innenumfangs der Antriebswelle 6 verlaufende
Quernut 10a, 10b umfaßt, vorgesehen. In dieser Nut 10 ist ein Stift 11 der Verlängerungsachse
7 geführt. Zwischen dem Boden 7a der Verlängerungsachse 7 und dem Boden
6 a der Antriebswelle 6 liegt eine Druckfeder 12, die bestrebt ist, die Verlängerungsachse
7 entgegen der Richtung des Pfeiles 13 in die Gebrauchsstellung zu schieben. Durch
Drehen im Uhrzeigersinn kann der Stift 11 aus der Quernut 10a in die gerade Nut
10 gebracht werden. Wird dann der Bedienungsknopf 8 in Richtung des Pfeiles 13 bis
zum Anschlag geschoben und entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, so wird die Verlängerungsachse
7 durch die Quernut 10b, in welcher sich der Stift 11 dann befindet, in der eingezogene
Ruhestellung gehalten. Um die Verlängerungsachse 7 in die Gebrauchsstellung zu bringen,
muß der Bedienungsknopf 8 im Uhrzeigersinn verdreht werden, so daß der Stift 11
unter der Wirkung der Feder 12, die beim Einschieben gespannt wird, entgegen der
Richtung des Pfeiles 13 in der Nut 10 gleitet und anschließend entgegen dem Uhrzeigersinn
geschwenkt wird, wodurch die Verlängerungsachse über Stift 11 und Quernut
10 a mit der Antriebswelle 6 starr verriegelt ist.
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Die Antriebswelle 6 umfaßt eine Mulde 6b und einen Antriebsnocken
6c. In der Mulde 6b liegt im Ruhezustand das Ende 14a eines im Gehäuse drehbar gelagerten,
unter der Wirkung einer Feder 15 sich an einem gehäusefesten Anschlag 16 abstützenden,
zweiarmigen Hebel 14, der im Ruhezustand auf dem Auslöser 4 fest aufliegt. Wird
nun der Bedienungsknopf aus der in F i g. 1 gezeigten Gebrauchslage in Richtung
des Pfeiles 13 gedrückt, so wird das Ende 14a aus der Mulde 6b verdrängt, wodurch
der Hebel 14 in Richtung des Pfeiles 17 verschwenkt und damit der Auslöser 4 in
Richtung des Pfeiles 18 gedrückt wird. Damit ist der Verschluß ausgelöst.
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Der Antriebsnocken 6c steht im Eingriff mit einer im Innern einer
Hohlwelle 25 vorgesehenen Hutkurve 19, deren erster Teil axial verläuft und deren
daran anschließender Teil als Wendel ausgebildet ist. An seinem oberen Ende weist
das Perforrad 5 eine einseitig wirkende bekannte und nicht näher dargestellte Sperrverzahnung
20 auf, in die eine Sperrklinke 21 eingreift. An seinem unteren Ende ist ebenfalls
eine einseitig wirkende Verzahnung 23 vorgesehen, die mit einem federnden Treibnocken
24, die an der Hohlwelle 25 gelagert ist, zusammenwirkt. Die im Innern des Perforrades
5 angeordnete Hohlwelle 25 ist also über die Teile 23, 24 mit dem Perforrad 5 in
und außer Eingriff bringbar, während die Hohlwelle 25 mit der Antriebswelle 6 über
Antriebsnocken 6 c und Nutkurve 19 und eine Druckfeder 26 in Wirkverbindung steht.
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Der erste, axial verlaufende Teil der Nutkurve 19 ist so lang, daß
beim Durchdrücken des Bedienungsknopfes 8 in Richtung des Pfeiles 13 der Verschluß
ausgelöst und abgelaufen ist, bis der Antriebsnocken 6c in den gewendelten Teil
der Nutkurve 19 gelangt. Bei weiterem Durchdrücken des Bedienungsknopfes 8 und damit
der Verlängerungsachse 7 und der Antriebsachse 6 werden über den Antriebsnocken
6c und die gewendelte Nutkurve 19 die Hohlwelle 25 und hierbei über die Teile 23,
24 das Perforrad 5 im Uhrzeigersinn gedreht, so daß der Film 3 um einen Bildschritt
weitertransportiert wird. Die einseitig wirkende Sperre 20, 21 sperrt das Perforrad
5 in dieser Drehrichtung nicht. Beim Durchdrücken des Bedienungsknopfes 8 wird die
Feder 26 gespannt.
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Wird nach völligem Durchdrücken des Bedienungsknopfes 8 dieser wieder
freigegeben, so kann sich das Perforrad 5 nicht entgegen der Filmtransportrichtung
drehen, weil es daran durch die Sperre 20, 21 gehindert wird. Die gespannte Feder
26 sucht aber die Antriebswelle 6 entgegen der Richtung des Pfeiles 13 zu bewegen,
wodurch über Antriebsnocken 6 c und den wendelförmigen Teil der Nut 19 die Hohlwelle
25 entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht wird. Dabei hebt sich der Treibnocken 24 vom
Zahn 23 ab. Da er als Feder ausgebildet ist, legt er sich an der Kante des Perforrades
5 an und wird über den kurvenförmigen Teil 23a der Zähne 23 bei den nächstfolgenden
Zähnen 23 so weit nach unten gedrückt, daß er an diesen unten vorbeigleiten kann.
Da sich der wendelförmige Teil der Nutkurve 19 über 270° erstreckt, bleibt der federnde
Treibnocken 24 unmittelbar hinter der axialen Kante des vierten, nicht sichtbaren
Zahnes 23 stehen, wenn die Antriebswelle 6 in ihre Ausgangslage zurückgekehrt ist.
Bei einer erneuten Betätigung des Bedienungsknopfes 8 wird dann erneut der Verschluß
ausgelöst und anschließend das Perforrad 5 um 270° im Uhrzeigersinn gedreht. Wird
die Kamera nicht mehr benutzt, so wird die Verlängerungsachse 7 in bereits beschriebener
Weise eingeschoben.
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Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel
beschränkt. So können mit dem Perforrad 5 in an sich bekannter Weise Zahnräder verbunden
sein, die ein Bildzählwerk weiterschalten. Ebensogut könnte aber auch das Bildzählwerk
über ein mittelbar vom Perforrad 5 über den Film angetriebenes weiteres Perforrad
geschaltet werden, Bei Verwendung von Spannverschlüssen könnte die Spannbewegung
des Verschlusses ebenfalls von der Bewegung des Perforrades 5 oder von der der Hohlwelle
25 über Zahnräder oder Schaltklinken abgeleitet werden. Bei Anwendung auf
Kameras
für unperforierten Rollfilm könnte das Perforrad als Stechrad ausgebildet sein,
wobei zwischen der vom Stechrad angetriebenen Aufwickelspule und dem Stechrad eine
Friktion vorgesehen sein müßte. Besonders vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Anordnung
aber zweifellos bei Kameras mit einer Filmaufnahmepatrone, in die der belichtete
Film eingeschoben wird.