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Schneidvorrichtung für Leichtbetonblöcke Die Erfindung betrifft eine
Schneidvorrichtung für Leichtbetonblöcke, bei der diese auf einem in Längsrippen
unterteilten Schneidboden ruhen, zwischen denen Schneiddrähte durchführbar sind,
die mit dem einen Ende an einem oberhalb des Blocks laufenden Wagen und mit dem
anderen Ende jeweils an einem an der Rippenunterseite gleitend anliegenden Schneiddrahthalter
befestigt sind, den der Wagen beim Lauf über den Block hinter sich herzieht.
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Bei bekannten Schneidvorrichtungen dieser Gattung müssen die Schneiddrahthalter
nach dem Einbringen eines ungeschnittenen Betonblocks in die Vorrichtung jeweils
von Hand unter den richtigen Schlitz des Schneidbodens eingeführt werden, was mühsam
und zeitraubend ist, Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist bei der erfindungsgemäßen
Schneidvorrichtung der genannten Gattung an beiden Enden der Schneidvorrichtung
in Verlängerung des Schneidbodens je ein diesem entsprechend gerippter Auslaufboden
für die einzelnen Schneiddrahthalter angeordnet. Bei der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung
zieht der die oberen Enden der Schneiddrähte tragende Wagen die Schneiddrahthalter
am Ende jedes Schneidvorgangs unter einen der Auslaufböden. Die Schneiddrahthalter
bleiben unter diesem Auslaufboden, während der Schneidboden zusammen mit dem zerschnittenen
Block entfernt und ein Schneidboden mit einem neuen Block in die Vorrichtung eingeführt
wird. Sobald der neue Schneidboden seine. festgesetzte Stellung innerhalb der Schneidvorrichtung
erreicht hat, kann ohne Verzögerung mit dem Zerschneiden des auf ihm ruhenden Blocks
begonnen werden, indem man den Wagen in entgegengesetzter Richtung bewegt wie bei
dem vorangegangenen Schneidvorgang.
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Die Auslaufböden können ortsfest angeordnet sein; in diesem Fall ist
das Einführen des Schneidbodens mit dem zu zerschneidenden Block in die Vorrichtung
beispielsweise von der Seite her jedoch schwierig, da zwischen dem Schneidboden
und den Auslaufböden ein möglichst geringes Spiel eingehalten werden muß. Gemäß
einer Weiterbildung der Erfindung ist deshalb vorgesehen, daß der Schneidboden auf
einem aus Längsträgern und Rollen bestehenden Gestell in Längsrichtung seiner Rippen
durch die Schneidvorrichtung hindurchbewegbar ist und die Auslaufböden mit den Schneiddrähten
aus der Bahn des Schneidbodens herausschwenkbar sind.
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Wenn der Schneidboden mit dein unzerschnittenen Betonblock in Längsrichtung
seiner Rippen in die erfindungsgemäße Vorrichtung geschoben wird, ist es schwierig,
von vornherein sicherzustellen, daß der Schneidboden genau in eine Stellung gelangt,
bei der seine Rippen mit den Rippen der beiden Auslaufböden fluchten. Ein genaues
Fluchten der Rippen ist aber Voraussetzung für den Beginn des Schneidvorgangs. Deshalb
ist es zweckmäßig, gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung vorzusehen, daß das
Gestell quer zur Längsrichtung des Schneidbodens verschiebbar ist und daß für die
Begrenzung der Querverschiebung des Gestells ein mit dem Schneidboden zusammenwirkender
Anschlag vorgesehen ist.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen
an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht
einer erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung, F i g. 2 eine Draufsicht des in F i
g.1 linken Teils der Vorrichtung, F i g. 3 einen lotrechten Querschnitt durch die
Vorrichtung und F i g. 4 eine perspektivische Ansicht des in F i g.1 linken Teils
der Vorrichtung, schräg von oben gesehen.
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Das dargestellte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfaßt zwei parallele, waagerechte Längsschienen 1, die auf portalartigen Stützen
2 ruhen. Auf den Schienen 1 läuft ein
Wagen 3. Für den Antrieb des
Wagens 3 dienen an ihm befestigte Ketten 4, die über Kettenräder 5 und
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an den beiden Enden der Schienen 1 laufen. Die Kettenräder 5 werden von
einem Elektromotor 7 über ein Getriebe 8 angetrieben.
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An einem Querträger 9 des Wagens 3 sind in Abständen die oberen Enden
mehrerer Schneiddrähte 10 befestigt; beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind
sechs Schneiddrähte vorgesehen. Die unteren Enden der Schneiddrähte 10 sind einzeln
an kufenartigen Schneiddrahthaltern 11 befestigt. In der aus F i g.1 ersichtlichen
Stellung des Wagens 3 sind die Schneiddrahthalter 11 von einem insgesamt mit 12
bezeichneten Auslaufboden gehalten. Der Auslaufboden 12 umfaßt gemäß F i g. 2 und
4 mehrere Längsrippen 13, die im Abstand parallel zueinander über Abstandsstücke
14 an einem Rahmen 15 befestigt sind. Die Schneiddrähte 10 erstrecken sich
jeweils zwischen zwei Längsrippen 13 des Auslaufbodens 12 hindurch, und die
Schneiddrahthalter 11 liegen an der Unterseite der Längsrippen an. Damit die Schneiddrahthalter
11 sich nicht infolge ihres Eigengewichts von dem Auslaufboden 12 entfernen, wenn
dieser nach oben geschwenkt wird, sind unter den Längsrippen 13 des Auslaufbodens
Gummistreifen 16 vorgesehen, auf denen die Schneiddrahthalter mit einer gewissen
Reibung gleiten.
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Der Auslaufboden 12 ist an Armen 17 aufgehängt, die
jeweils auf einem ortsfesten Gelenkzapfen 18 in einer senkrechten Längsebene
der Vorrichtung schwenkbar gelagert sind. An jedem Arm 17 greift im Abstand von
seinem Gelenkzapfen 18 die Kolbenstange 19 eines an einem ortsfesten Bauteil
aasgelenkten Druckluftzylinders 20 an. Die Druckluftzylinder 20 dienen
dazu, den Auslaufboden 12 aus seiner in den Zeichnungen dargestellten Lage
nach oben zu schwenken, damit ein insgesamt mit 21 bezeichneter Schneidboden, auf
dem ein zu zerschneidender Leichtbetonblock 22 ruht, derart in die Schneidvorrichtung
eingefahren werden kann, daß er die aus den Zeichnungen ersichtliche Stellung einnimmt.
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Der Schneidboden 21 umfaßt mehrere Längsrippen 23, die in der abgesenkten
Stellung des Auslaufbodens 12 mit dessen Längsrippen 13 genau fluchten.
Die Längsrippen 23 des Schneidbodens 21 sind ebenfalls über Abstandsstücke
24 an einem Rahmen 25 befestigt. Der Rahmen 25 ist auf Rollen 26 in Längsrichtung
der Schneidvorrichtung geführt. Die Rollen 26 sind auf einem Gestell mit Längsträgern
27 gelagert, das seinerseits auf Rollen 28 quer zur Längsrichtung der Vorrichtung
beweglich ist. An dem Gestell greifen zwei im Längsabstand angeordnete pneumatische
Kolben-Zylinder-Einheiten 29 an, die sich jeweils an einer der Stützen 2 abstützen.
Die Bewegung des Gestells quer zur Längsrichtung der Vorrichtung ist durch mehrere
in Längsabständen angeordnete Anschläge 30 begrenzt. Die Anschläge 30 sind derart
eingestellt, daß die Längsrippen 23 des Schneidbodens 21 genau mit den Längsrippen
13 der beiden abgesenkten Auslaufböden 12 fluchten, wenn der Schneidboden gemäß
F i g. 3 an den Anschlägen anliegt.
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Auf der in F i g.1 rechten Seite der Schneidvorrichtung ist ein weiterer,
ebenfalls mit 12 bezeichneter Auslaufboden vorgesehen, der mit dem Auslaufboden
12 auf der linken Seite der Vorrichtung identisch ist und sich in gleicher Weise
für das Ein- und Ausfahren des Schneidbodens 21 nach oben schwenken läßt.
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Die Wirkungsweise der im vorstehenden beschriebenen Schneidvorrichtung
ist die folgende: Der zu zerschneidende Leichtbetonblock wird beispielsweise von
der in F i g.1 linken Stirnseite her auf einem Schneidboden in die Vorrichtung eingefahren,
wobei der linke Auslaufboden nach oben geschwenkt ist. Der Schneidboden bildet den
Boden der für das Gießen des Leichtbetonblocks verwendeten Form, deren Seitenwände
vor dem Einfahren des Schneidbodens abgenommen worden sind. Die Schlitze zwischen
den Längsrippen des Schneidbodens sind mit Paraffin oder einer dünnen Folie aus
Kunststoff, Papier od. dgl. abgedichtet, damit der Beton während des Gießens nicht
zwischen den Längsrippen austreten kann.
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Nach dem Einfahren des Schneidbodens mit dem Leichtbetonblock werden
beide Auslaufböden in die dargestellte Lage abgesenkt. Wenn nun der Wagen 3 in F
i g.1 nach rechts gezogen wird, gleiten die Schneiddrahthalter unter den Rippen
des linken Auslaufbodens hinweg und gelangen unter die Rippen des Schneidbodens,
während die Schneiddrähte in den Leichtbetonblock eindringen. Der Wagen 3 wird nach
rechts bewegt, bis der Leichtbetonblock 22 vollständig durchschnitten ist; darüber
hinaus wird die Bewegung des Wagens noch so weit fortgesetzt, bis die Schneiddrähte
den Schneidboden verlassen haben und die Schneiddrahthalter unter die Rippen des
rechten Auslaufbodens gelangt sind.
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Für das Ausfahren des geschnittenen Leichtbetonblocks und das Einfahren
eines neuen Blocks werden die beiden Auslaufböden nun nach oben geschwenkt. Dabei
behalten die Schneiddrahthalter ihre Stellung in bezug auf den rechten Auslaufboden
bei, so daß die Schneidvorrichtung nach dem erneuten Herunterschwenken der Auslaufböden
sofort für den nächsten Schneidvorgang bereit ist, sofern der nächste Leichtbetonblock
in der gleichen Weise zerschnitten werden soll wie der vorangegangene.