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DE1239030B - Abschirmung gegen ionisierende Strahlung - Google Patents

Abschirmung gegen ionisierende Strahlung

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Publication number
DE1239030B
DE1239030B DE1962G0034109 DEG0034109A DE1239030B DE 1239030 B DE1239030 B DE 1239030B DE 1962G0034109 DE1962G0034109 DE 1962G0034109 DE G0034109 A DEG0034109 A DE G0034109A DE 1239030 B DE1239030 B DE 1239030B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
layer
amalgam
lead
base layer
fabric
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE1962G0034109
Other languages
English (en)
Inventor
Jan V Weinberger
August G Luisada
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GENTEX CORP
Gentex Corp Carbondale
Original Assignee
GENTEX CORP
Gentex Corp Carbondale
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by GENTEX CORP, Gentex Corp Carbondale filed Critical GENTEX CORP
Priority to DE1962G0034109 priority Critical patent/DE1239030B/de
Publication of DE1239030B publication Critical patent/DE1239030B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21FPROTECTION AGAINST X-RADIATION, GAMMA RADIATION, CORPUSCULAR RADIATION OR PARTICLE BOMBARDMENT; TREATING RADIOACTIVELY CONTAMINATED MATERIAL; DECONTAMINATION ARRANGEMENTS THEREFOR
    • G21F3/00Shielding characterised by its physical form, e.g. granules, or shape of the material
    • G21F3/02Clothing

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • High Energy & Nuclear Physics (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

  • Abschirmung gegen ionisierende Strahlung Die Erfindung betrifft eine Abschirmung gegen ionisierende Strahlung.
  • Es ist bekannt, daß Blei der Durchdringung durch eine ionisierende Strahlung von tieferem Energieniveau Widerstand leistet. Bleiplatten sind jedoch zur Herstellung einer Schutzkleidung nicht geeignet, da sie nicht nur schwierig in die gewünschte Form zu bringen, sondern auch außerordentlich schwer sind.
  • Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Abschirmung gegen ionisierende Strahlung zu schaffen, die gegen die schädliche Strahlungswirkung schützt und gleichzeitig biegsam ist, so daß sie in die Form eines Kleidungsstückes gebracht werden kann, und die ferner während langer Zeit hitzebeständig ist.
  • Es sind bereits Abschirmungen gegen ionisierende Strahlung bekannt, die aus einer Grundschicht aus biegsamem oder formbarem Material und aus einer Schicht aus Blei oder Blei enthaltenden Gemischen bestehen. Es ist auch bekannt, Blei oder Uran oder Quecksilber oder deren Salze als Absorptionsmittel gegen Röntgen- oder Radiumstrahlen zu verwenden, wobei die verwendeten Metalle vorzugsweise in Form von Metallpulver künstlichem Kautschuk zugesetzt werden sollen. Neu ist jedoch die Verwendung von Bleiamalgan für die Bildung solcher Abschirmungen.
  • Gegenstand der Erfindung ist demgemäß eine Abschirmung gegen ionisierende Strahlung aus einer Grundschicht aus hitzebeständigem Gewebe, Kunststoff oder ähnlichem biegsamem Material und einer Schicht aus einem Bleiamalgam enthaltenden Gemisch von Stoffen, die unter Zwischenschaltung eines Klebstoffes auf der Grundschicht aufgebracht ist.
  • Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Abschirmung wird beispielsweise ein Teig aus einer gummiartigen Masse eines Amalgams aus im wesentlichen gleichen Teilen Blei und Quecksilber haftend auf eine Trägerfläche aufgebracht. Der Träger besteht vorzugsweise aus einem wärmebeständigen Material, z. B. einem Wärmeschutztuch.
  • Man kann auch heißes schmelzflüssiges Blei auf Trägerflächen aufspritzen, die aus einem hitzebeständigen Tuch mit gebürsteten Flächen bestehen. Das so behandelte Tuch wird in Quecksilber eingetaucht, um die Bleibeschichtung zu erweichen und die Strahlungsfestigkeit des Tuches zu verbessern. Nachdem das überschüssige Quecksilber aus dem Tuch herausgequetscht worden ist, werden dünne Stoffschichten auf den beschichteten Flächen des hitzebeständigen Tuches befestigt. Die Stoffschichten können mit einer Schicht aus einem Gemisch eines Materials wie das als Neopren bekannte polymerisierte L-ehlorbutadien und Blei abgedeckt werden.
  • In den Zeichnungen sind beispielsweise Ausführungsformen einer Abschirmung nach der Erfindung dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abschirmung im Schnitt, F i g. 2 ein Webdiagramm, welches die Art und Weise zeigt, in welcher die mittlere hitzebeständige Schicht der in F i g. 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abschirmung gegen ionisierende Strahlung gebildet wird, F i g. 3 eine Schnittansicht der mittleren hitzebeständigen Schicht der in F i g. 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abschirmung nach dem Bürsten ihrer Oberflächen, F i g. 4 eine Teilansicht der erfindungsgemäßen Abschirmung, welche eine Anordnung zeigt, die für das Zusammenhalten der Schichten der Abschirmung verwendet werden kann, F i g. 5 eine Teilansicht der erfindungsgemäßen Abschirmung, welche eine andere Anordnung für das Zusammenhalten der Schichten der Abschirmung zeigt, F i g. 6 eine graphische Darstellung, welche die Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Abschirmung gegen Durchdringung durch Strahlung bezogen auf das gleiche Bleigewicht zeigt, F i g. 7 eine Teilansicht im Schnitt einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abschirmung, F i g. 8 eine Teilansicht im Schnitt, welche eine Art und Weise zeigt, in welcher die erfindungsgemäße Abschirmung einem Trägergebilde einverleibt werden kann, F i g. 9 eine Teilansicht im Schnitt, welche eine andere Art und Weise zur Bildung von Taschen für die Aufnahme von Längen der erfindungsgemäßen Strahlungsabschirmung zeigt.
  • Die in F i g. 1 bis 5 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Strahlungsabschirmung ist allgemein mit 10 bezeichnet und weist eine Mittelschicht 12 aus einem hitzebeständigen Gewebe auf.
  • Wie in der vorgenannten Patentschrift beschrieben und mit Einzelheiten in F i g. 2 gezeigt, weist die Mittelschicht 12 eine Vielzahl von groben Schußfäden 14 auf, welche durch sich überschneidende Bindegewebe 16,18 und 20 zusammengebunden sind. Die groben Schußfäden 14 bestehen hauptsächlich aus einem Material, welches vom festen Zustand durch Wärmezufuhr unmittelbar in den gasförmigen Zustand übergeht. Für diesen Zweck geeignete Materialien sind Acrylfasern, beispielsweise eine Chemiefaser, welche durch Mischpolymerisation von 4011/o Acrylnitril und 60ƒ/o Vinylchlorid hergestellt wird, oder eine Chemiefaser, die hauptsächlich aus Polyacrylnitril hergestellt ist. Diese Acrylfasern sind in Form von feinen Stapelfasern vorhanden, zwischen denen sich tierische Fasern, beispielsweise Wollfasern, oder ein Material, wie Acetatfasern und Polyamidfasern, befinden, um das Brechen der Acrylfasern zu verhindern und das Schrumpfen derselben unter Wärme zu verringern. Die Bindegewebe 16, 18 und 20 werden aus Garnen gebildet, die hauptsächlich aus anorganischen, unbrennbaren Fasern, wie Glasfasern oder Metall, hergestellt sind. Vorzugsweise werden Glasfasern verwendet und diese Fasern mit einer Faser aus einem Material wie verseiftes Acetat verzwirnt, um die Webeigenschaften der Fasern zu verbessern. Obwohl die Bindegewebe 16,18 und 20 hauptsächlich aus Glasfasergarnen hergestellt sind, wie in F i g. 2 gezeigt, werden die äußeren Schußgarne 22 und 24 aus einem bürstbaren Material gebildet, beispielsweise aus einer Mischung von Angorahaar und feiner Wolle. Die vorangehend beschriebene innere Schicht 12 ist eine abgeänderte Form des in der USA-Patentschrift 2 884 018 gezeigten und beschriebenen Materials. Bei dem in der genannten Patentschrift gezeigten Gewebe sind nur die unteren Schußgarne 24 aus bürstbaren Garnen. Bei der abgeänderten Form des Gewebes, das für die erfindungsgemäßen Zwecke verwendet wird, werden auch die oberen Schußgarne 22 durch ein bürstbares Material gebildet, um das Aufbringen einer Bleibeschichtung, die nachstehend näher beschrieben wird, auf beide Flächen des Gewebes 12 zu erleichtern mit dem Ziel, einen größeren Oberflächenbereich des gebürsteten Materials für die bessere Haftung der Bleiteilchen zu erhalten. Vorzugsweise wird in der Schicht 12 Boroxyd zur Bildung einer Neutronenfalle verwendet. Dieses Boroxyd kann sich in Alkohol in Lösung befinden oder die Form einer Suspension eines feinverteilten Pulvers in Wasser haben.
  • Nachdem die hitzebeständige Schicht 12 der beschriebenen Form für die erfindungsgemäße Abschirmung in der vorangehend beschriebenen Weise gebildet worden ist, werden beide Flächen der Schicht 12 gebürstet, um die jeweiligen Florf'äden 26 und 28 von den Schußgarnschichten 22 und 24 anzuheben, wie in F i g. 3 gezeigt. Nachdem dies mit einer beliebigen geeigneten bekannten Bürstmaschine geschehen ist, werden die Flächen der hitzebeständigen Schicht 12 mit Bleischichten 30 und 32 überzogen. Dies geschieht dadurch, daß zuerst die eine Fläche der Schicht und dann die andere gespritzt wird. Das aufzutragende Metall kann in bekannter Weise einer Spritzpistole als Draht oder in Pulverform zugeführt werden. Das Metall wird in einer Acetylen-Sauerstoff- oder Wasserstoff-Sauerstoff-Flamme geschmolzen und in feinverteilter Form durch einen Luftstrahl ausgeblasen. Das ausgeblasene Material besteht aus halbgeschmolzenen Teilchen, welche die Flächen der Schicht 12 beaufschlagen, um haftende Überzüge 30 und 32 zu bilden. Die Florfäden 26 und 28 erleichtern den Vorgang des haftenden Aufbringens der Metallüberzüge 30 und 32 auf die Flächen der Schicht 12. Die Überzüge 30 und 32 haben beispielsweise je eine Dicke von 1,25 mm und ergeben den gleichen Schutz wie eine 3,5 mm dicke Bleiplatte unter gegebenen Umständen, ohne daß jedoch dadurch die Schicht 12 starr gemacht wird.
  • Wie ersichtlich, bildet die Schicht 12, die eine hohe Hitzebeständigkeit hat, eine ausgezeichnete Grundschicht für die Aufnahme der Überzüge 30 und 32. Die Schicht 12 verhindert die Weiterleitung der Wärme des heißen geschmolzenen Materials von der einen Fläche der Schicht zur anderen. Daher kann, nachdem der Überzug auf die eine Fläche der Schicht 12 aufgebracht worden ist, das heiße geschmolzene Material auf die andere Fläche ohne die Gefahr aufgespritzt werden, daß die Schicht 12 zerstört wird, und ohne die Gefahr, daß der vorher auf die andere Fläche der Schicht 12 aufgebrachte Überzug schmilzt, was durch die Hitzebeständigkeit der Schicht 12 als solche ermöglicht wird.
  • Es wurde festgestellt, daß, wenn die auf die Flächen der Schicht 12 aufgebrachten Überzüge 30 und 32 erhärten, diese die Neigung haben, starr oder spröde zu werden, so daß sie abgeschält werden können. Nachdem die Überzüge 30 und 32 auf die Flächen der Schicht 12 in der vorangehend beschriebenen Weise aufgebracht worden sind, wird die beschichtete Schicht 12 während eines Zeitraums von etwa 1 Stunde in Quecksilber gelegt. Durch dieses Einlegen der beschichteten Schicht 12 in Quecksilber werden die Überzüge 30 und 32 erweicht, da das Quecksilber mit dem bereits auf die Flächen der Schicht 12 aufgebrachten Blei ein Amalgam bildet. Während durch das Einlegen der beschichteten Schicht 12 in Quecksilber die Überzüge 30 und 32 erweicht werden, verliert gleichzeitig das Material der Überzüge etwas von seinem Haftvermögen.
  • Sodann werden verhältnismäßig dünne Gewebeschichten 34 und 36 auf die Flächen der mit den beschriebenen Überzügen versehenen Schicht 12 durch beliebige geeignete Mittel befestigt. Für das Zusammenhalten der Schichten der erfindungsgemäßen Abschirmung können ebenfalls beliebige geeignete Mittel verwendet werden. Bei einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abschirmung werden, wie in F i g. 1 und 4 gezeigt, Durchnähfäden 42 zum Festhalten der äußeren Gewebeschichten 34 und 36 verwendet. Wie ersichtlich, durchlochen die Stiche 42 die Metallschichten 30 und 32, so daß sie Öffnungen bilden, durch welche eine Strahlung austreten kann. Um einen solchen Strahlungsaustritt zu verhindern, werden Längen eines geeigneten Klebstreifens 44 mit einem Überzug 46 aus Blei oder Bleiamalgam auf die Reihen von Durchnäh- oder Heftfäden aufgebracht. Diese bleibeschichteten Längen der Streifen verhindern wirksam das Lecken einer Strahlung durch die Abschirmung.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abschirmung wird dieses um seinen Umfang herum durch eine Naht 48 geheftet (F i g. 5). Es können jedoch auch beliebige andere geeignete Mittel zur Befestigung der Gewebe 34 und 36 angewendet werden. Die Gewebe 34 und 36 können aus einem beliebigen herkömmlichen textilen Material, wie z. B. Baumwolle od. dgl., gewebt werden.
  • Nach dem Aufbringen der dünnen Gewebeschichten 34 und 36 werden beliebige bekannte Mittel zum Aufbringen von Außenbeschichtungen 38 und 40 auf das Gebilde verwendet. Erfindungsgemäß können die Außenbeschichtungen beispielsweise aus einem Gemisch, enthaltend etwa 50 Volumprozent Blei und Neopren, gebildet werden. Diese Außenbeschichtungen 38 und 40 aus einem Blei- und Neoprengemisch haften an den Außenflächen der dünnen Gewebeschichten 34 und 36. Nach dem Aufbringen dieser Außenbeschichtungen 38 und 40 ist die erfindungsgemäßeAbschirmung gegen ionisierende Strahlung fertig und in einer Form vorhanden, welche besonders zur Herstellung von Kleidungsstücken u. dgl. sowie von Abschirmungen geeignet ist, welche zum Schutz der verschiedenen Teile des menschlichen Körpers gegen die schädlichen Strahlungswirkungen im Verlauf einer Strahlungsbehandlung verwendet werden oder als Vorhänge oder Kleidungsstücke in Bereichen, in welchen das Bedienungspersonal in der Nähe von Strahlungsquellen arbeitet.
  • In F i g. 6 sind die Ergebnisse eines durchgeführten Versuches mit einer Probe der erfindungsgemäßen Abschirmung gegen ionisierende Strahlung gezeigt. In der Abszisse sind die Megaelektronenvolt aufgetragen, während in der Ordinate die äquivalente Bleiabschirmung in Millimeter aufgetragen ist. Die Kurve A stellt die Strahlenabschirmungswirkung der erfindungsgemäßen Abschirmung gegen ionisierende Strahlung dar. Der untere Teil der Kurve wurde durch die Verwendung einer Röntgenstrahlenquelle bestimmt, während der obere Bereich der Kurve unter Verwendung von Kobalt 60 als Strahlungsquelle bestimmt wurde. Die Kurve B stellt die Strahlungsfestigkeit einer Bleiplatte dar, deren Gewicht das Äquivalent der geprüften Probe der erfindungsgemäßen Abschirmung ist. Aus einem Vergleich der beiden Kurven ergibt sich sofort die Überlegenheit der erfindungsgemäßen Abschirmung im höheren Strahlungsbereich gegenüber einer Bleiprobe, deren Gewicht der erfindungsgemäßen Probe äquivalent ist.
  • Bei der in F i g. 7 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abschirmung gegen ionisierende Strahlung, die allgemein mit 50 bezeichnet ist, ist eine Trägergrundschicht 52 vorgesehen, welche das vorangehend erwähnte Wärmeschutztuch, eine Asbest-Glas-Schicht, ein Aluminiumgitter oder irgendeine andere mehr oder weniger biegsame Stützschicht sein kann. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung wird zuerst auf die eine Fläche oder auf beide Flächen des Trägers 52 eine Schicht bzw. mehrere Schichten 54 eines klebstoffhaltigen synthetischen Gummis, wie Neopren oder ein anderer Kunststoff, aufgebracht, wobei die Schichten auf den Träger 52 durch beliebige geeignete Mittel, beispielsweise durch eine Auftragmaschine bekannter Art, aufgetragen werden können. Dieser Neoprenklebstoff kann beispielsweise hergestellt werden aus 100 Gewichtsteilen eines synthetischen Gummis, wie Neopren, 10 Gewichtsteilen Zinkoxyd, 4 Gewichtsteilen Magnesiumoxyd, 10 Gewichtsteilen Antimontrioxyd, 40 Gewichtsteilen Aluminiumoxyd, 1 Gewichtsteil eines geeigneten Beschleunigers und 21/2 Gewichtsteilen eines Oxydationsschutzmittels. Dieses Gemisch wird in bekannter Weise dadurch hergestellt, daß es in einer Gummimühle gemischt und in 400 Gewichtsteilen Toluol gelöst wird. Die erhaltene Masse kann leicht auf die Fläche des Trägers mit Hilfe eines Messers oder einer Rakel oder durch Walzen aufgetragen werden.
  • Nachdem die Neoprenklebstoffschicht 54 auf den Träger 52 aufgebracht worden ist, wird als nächstes eine Schicht aus Bleiamalgam 56 auf den Klebstoff aufgetragen. Ein Verfahren zur Herstellung dieses Amalgams besteht darin, 100 Gewichtsteile Blei mit 100 Gewichtsteilen Quecksilber bei einer Temperatur von etwa 150° C zu mischen und dieses Gemisch zur Bildung eines Amalgams abkühlen zu lassen. Nachdem dies geschehen ist, wird das Amalgam in einen Sack gebracht und in einer Presse gequetscht, um eine Quecksilbermenge auszuquetschen, die annähernd gleich 50 Teilen des ursprünglichen Gemisches ist. Die im Sack verbliebene feste Masse wird in eine Kugelmühle gebracht und mit Neoprenklebstoff der vorangehend beschriebenen Art gemischt. Es werden etwa 3 Teile Klebstoffestkörper auf etwa 100 Teile Amalgamfestkörper verwendet. Nachdem dies geschehen ist, wird das vorher abgequetschte Quecksilber verwendet und dem Amalgam-Klebstoffgemisch in Form feiner Tröpfchen dadurch einverleibt, daß das Quecksilber durch eine feine öffnung unter Druck gequetscht und das Amalgam-Klebstoffgemisch beim Einmischen der Tröpfchen gerührt wird.
  • Nachdem das Amalgam- und Klebstoffgemisch in der beschriebenen Weise gebildet worden ist, kann es leicht auf die Neopren-Klebstoffbeschichtung 54 mit der gewünschten Zahl von Schichten zur Bildung einer Amalgamlage 56 von der gewünschten Dicke aufgetragen werden. Nach dem Auftragen des Amalgams 56 auf die Neopren-Klebstoffschicht 54 werden Schichten des Neoprenklebstoffs auf das Amalgam 56 zur Bildung einer Neopren-Klebstoffschicht 58 aufgebracht. Diese Arbeitsvorgänge können, wenn gewünscht, auf beiden Flächen des Trägers 52 durchgeführt werden. Nach dem Abschluß dieser Arbeitsvorgänge wird das Ganze in herkömmlicher Weise gehärtet.
  • Es wurde festgestellt, daß ein Amalgam, das aus gleichen Teilen Blei und Quecksilber hergestellt ist, wirksamer als Abschirmung gegen ionisierende Strahlung ist als ein weniger Quecksilber enthaltendes Amalgam. Das vorangehend beschriebene Verfahren zur Einverleibung des Blei- und Quecksilberamalgams in den Klebstoff hat den weiteren Vorteil, daß die Wanderung von Quecksilber in die unteren Teile der Lage bzw. des Trägers nach einer Lagerungszeit des Gebildes verhindert wird, d. h., der Neoprenklebstoff verhindert, daß einzelne Quecksilbertröpfchen in die Masse wandern. Obwohl vorangehend die Masse als eine Neoprenbasis enthaltend beschrieben wurde, kann auch ein Phenolharz-Kunststoff oder eine Silikon-Gummimasse mit einem hohen Grad an Hitzebeständigkeit verwendet werden.
  • Bei der in F i g. 7 gezeigten Ausführungsform kann die Abschirmung 50 mit einem Trägertuch 60 od. dgl. in der folgenden Weise vereinigt werden. Beispielsweise kann auf das Neopren 58 vor dem Vulkanisieren ein Streifen 62 aus einem kräftigen Tuch zur Bildung einer Falte 64 in diesem aufgeklebt werden. Zur Befestigung der Streifen 62 auf dem Trägertuch 60 kann eine Heftung 66 vorgesehen werden. Auf diese Weise ist es nicht erforderlich, daß die Stiche durch die Amalgamschicht 56 geführt werden. Ferner kann ein Streifen 68 aus einem kräftigen Material auf die Kante der Abschirmung 50 so aufgebracht werden, daß eine Schleife 70 erhalten wird. Die Schleife 70 kann durch Heftungen 72 am Trägertuch 60 befestigt werden. Diese Art der Vereinigung der Abschirmung mit einem Trägertuch hat den wesentlichen Vorteil, daß die Notwendigkeit vermieden wird, Stiche durch die Amalgamschicht zu führen, durch welche der Wirkungsgrad der Abschirmung für den Schutz gegen ionisierende Strahlung beeinträchtigt würde.
  • Wie sich aus F i g. 8 ergibt, können Streifen 74 auf voneinander in Abstand befindliche Trägertücher 76 und 78 durch beliebige geeignete Mittel, beispielsweise durch Heftungen 80, zur Bildung einer Vielzahl von Taschen befestigt werden, die allgemein mit 82 bezeichnet sind und zur Aufnahme von Längsstreifen 84 der Abschirmung dienen. Wie ersichtlich, erstrecken sich bei der in F i g. 8 gezeigten Ausführungsform die Streifen 74 diagonal zwischen den Schichten 76 und 78, so daß die Ränder benachbarter Längsstreifen 84 einander übergreifen, um zu verhindern, daß Lücken oder Zwischenräume im Gebilde vorhanden sind, durch welche eine ionisierende Strahlung hindurchtreten könnte.
  • F i g. 9 zeigt eine andere Anordnung zur Bildung von Taschen, die allgemein mit 86 bezeichnet sind. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung sind hinterlegte Schuß- bzw. Füllfäden 88 vorgesehen, die diagonal zwischen einer unteren, allgemein mit 90 bezeichneten Lage und einer oberen, allgemein mit 92 bezeichneten Lage verlaufen. Nachdem die hinterlegten Fäden bzw. Garne die obere Lage erreicht haben, werden sie mit dieser über eine ausreichende Strecke verwebt, um sie in ihrer Lage zu halten. Jedes hinterlegte Garn bildet dann eine Schleife 94, welche zur unteren Lage 90 zurückgeführt und in diese eingewebt wird, bis der nächste Diagonalfaden vorgesehen werden muß. Nachdem dies geschehen ist, werden die Schleifen 94 durch beliebige bekannte Mittel aufgeschnitten. Die Taschen 86 sind wieder mit Längsstreifen 84 der Abschirmung in überlappender Anordnung gefüllt. Die Längsstreifen 84 bestehen aus Schichten 54, 56 und 58, entsprechend den in F i g. 7 dargestellten, welche von einem faserhaltigen Träger 96 getragen werden.
  • Aus den beschriebenen Abschirmtüchern können Kleidungsstücke beliebiger Art hergestellt werden, oder es können Abschirmungen beliebiger gewünschter Form und Gestalt gebildet werden.
  • Hierbei ist zu erwähnen, daß infolge des Volumens der Schicht 12 aus hitzebeständigem Tuch die Schichten 30 und 32 aus Blei sich gegeneinander etwas verschieben können, wodurch dem erfindungsgemäßen Material ein hoher Grad an Biegsamkeit verliehen wird. Gleichzeitig liefern die Schichten 30 und 32 den gleichen Grad an Schutz gegen Strahlung wie eine verhältnismäßig starre Platte von einer größeren Dicke und einem größeren Gewicht als die kombinierten Schichten 30 und 32. Die gebürsteten Florfäden 26 und 28 ergeben den größtmöglichen Oberflächenbereich, an dem die aufgespritzte Bleibeschichtung haften kann.

Claims (7)

  1. Patentansprüche: 1. Abschirmung gegen ionisierende Strahlung aus einer Grundschicht aus Gewebe, Gummi oder einem anderen biegsamen Material und einer Schicht aus einem Stoff, der die ionisierende Strahlung nicht durchläßt, gekennzeichnet d u r c h eine Grundschicht (12, 52) aus hitzebeständigem Gewebe, Kunststoff od. dgl. biegsamem Material und eine Schicht (30, 32, 56) aus einem Bleiamalgam enthaltenden Gemisch von Stoffen, die unter Zwischenschaltung eines Klebstoffes (54) auf der Grundschicht aufgebracht ist.
  2. 2. Abschirmung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine auf der Amalgamschicht aufliegende Schutzschicht (38, 40, 58) aus gummiartigem Material.
  3. 3. Abschirmung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf der mit Bleiamalgam versehenen Grundschicht bzw. der Schutzschicht Tuchstreifen (62, 68) unter Faltenbildung aufgeklebt sind, die mit den Falten (64, 70) an einem Tragetuch (60) befestigt sind.
  4. 4. Abschirmung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Längsstreifen (84) aus der mit Bleiamalgam versehenen Grundschicht in schräger Lage und sich mit den Rändern überlappend zwischen zwei Trägertüchern (76, 78) in einzelnen Taschen (82) angeordnet sind, welche durch Streifen (74) gebildet sind, die diagonal zwischen den Trägertüchern (76, 78) verlaufen und an ihnen befestigt sind.
  5. 5. Abschirmung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Amalgam im wesentlichen gleiche Teile Blei und Quecksilber enthält.
  6. 6. Abschirmung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundschicht zur Hauptsache aus einem Acrylnitrilpolymerengarn besteht.
  7. 7. Verfahren zur Herstellung einer Abschirmung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß gegenüberliegende Flächen einer Gewebegrundschicht gebürstet werden, um die Florfäden aufzurichten, und daß auf die Flächen Bleiamalgamschichten aufgebracht werden. B. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf das Grundgewebe zunächst Bleischichten aufgebracht werden, das so beschichtete Grundgewebe mit Quecksilber zur Bildung eines Amalgams behandelt und das überschüssige Quecksilber aus dem Amalgam wieder entfernt wird. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegeschrift Nr. 1002 631; deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1697 280; französische Patentschrift Nr. 1197 335; USA.-Patentschrift Nr. 2 441945; H. R ö mp p, »Chemie-Lexikon«, 2 Aufl., 1950, Bd. I, S. 46/47.
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