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DE1238335B - Hydraulische Fernsteuereinrichtung - Google Patents

Hydraulische Fernsteuereinrichtung

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Publication number
DE1238335B
DE1238335B DE1958G0025535 DEG0025535A DE1238335B DE 1238335 B DE1238335 B DE 1238335B DE 1958G0025535 DE1958G0025535 DE 1958G0025535 DE G0025535 A DEG0025535 A DE G0025535A DE 1238335 B DE1238335 B DE 1238335B
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DE
Germany
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pressure
valve
line
remote control
control device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE1958G0025535
Other languages
English (en)
Inventor
Jean Louis Gratzmuller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Description

DEUTSCHES W7TW> PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
DeutscheKl.: 60-30
Nummer: 1 238 335
Aktenzeichen: G 255351 a/60
1 238 335 Anmeldetag: 22. Oktober 1958
Auslegetag: 6. April 1967
Die Erfindung bezieht sich auf eine hydraulische Fernsteuereinrichtung mit einer Druckflüssigkeitsquelle, einer die Druckflüssigkeit zu einem Druckzylinder führenden Zuleitung, einer an die Zuleitung angeschlossenen Ableitung, einem die Zuleitung steuernden und durch eine Feder in die Schließstellung gedrückten Einlaßventil sowie einem durch eine Feder in die Schließstellung gedrückten Ablaßventil.
Bei der Steuerung von hydraulischen Kraftvorrichtungen ist es oft notwendig, hydraulische Relais einzubauen, weil die Steuerorgane entweder keinen ausreichenden Durchflußquerschnitt besitzen oder weil sie von der Kraftvorrichtung zu weit entfernt liegen und es von Bedeutung ist, daß keine zu großen Flüssigkeitsmengen bewegt werden müssen.
Die bisher bekannten hydraulischen Relais haben den schwerwiegenden Nachteil, daß sie beim Auslösen der gesteuerten Vorgänge mit bedeutenden Verzögerungen arbeiten. Bei bestimmten Anwendungsarten sind solche Verzögerungen unzulässig. Das ist besonders dann der Fall, wenn es sich um die Steuerung des Öffnens eines elektrischen Abschalters durch Entleeren seiner Steuervorrichtung handelt.
Diese Bedingung ist mit Schiebersteuerungen nicht zu erfüllen, da ein Schieber, um dicht zu schließen, eine Uberdeckung braucht. Beim Öffnen entsteht also ein Totweg, durch den eine zeitliche Verzögerung entsteht. Bei bekannten hydraulischen Relais liegen zwischen dem hydraulischen Steuerbefehl für das Öffnen zwei Arbeitsgänge: Das Abschließen der Druckmittelzuleitung und das nachfolgende Öffnen der Ableitung. Diese Aufeinanderfolge bringt für das Relais selbst bei günstigster Konstruktion eine funktionell bedingte Ansprechzeit mit sich.
Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden und damit eine Fernsteuereinrichtung mit hydraulischen Relais zu schaffen, die auf den hydraulischen Steuerbefehl ohne Totzeit anspricht und ein sofortiges Entleeren der Kraftvorrichtung ohne Totzeit bewirkt und diesem Entleeren keinerlei Widerstand entgegensetzt, der die Beschleunigung des gesteuerten Organs unter der Einwirkung des Entleerungsdruckes verzögern könnte.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Einlaßventil und das Ablaßventil durch je einen Kolben entgegen der Federwirkung geöffnet werden können, dessen eine Seite dem Druck in der Zuleitung ausgesetzt ist und dessen andere Seite vermittels eines Steuerventils entweder an einen Auslaß oder, zwecks Öffnens des Einlaßventils unter gleichzeitigem Schließen des Ablaßventils, an die Druckflüssigkeitsquelle anschließbar ist, wobei Drosselmit-Hydraulische Fernsteuereinrichtung
Anmelder:
Jean Louis Gratzmuller,
Neuilly-sur-Seine, Seine (Frankreich)
Vertreter:
Dipl.-Ing. R. Müller-Börner
und Dipl.-Ing. H. H. Wey, Patentanwälte,
Berlin 33, Podbielskiallee 68
Als erfinder benannt:
Jean Louis Gratzmuller,
Neuilly-sur-Seine, Seine (Frankreich)
Beanspruchte Priorität:
Frankreich vom 23. Oktober 1957 (750 028) - -
tel vorgesehen sind, die einen Druckabfall zwischen der Quelle und dem das Einlaßventil steuernden Kolben erzeugen, so daß die bei geschlossenem Ablaßventil an beiden Seiten dieses Kolbens herrschenden Drücke nur dann ausgeglichen sind, wenn durch das offene Einlaßventil keine Druckflüssigkeit mehr strömt.
Das Einlaßventil schließt sich also, sobald das Arbeitsgerät mit Druckflüssigkeit gefüllt ist, unter der Einwirkung seiner Rückstellfeder.
Es versteht sich, daß unter diesen Bedingungen durch plötzliches Einv/irken auf den in der Steuerleitung herrschenden Druck, z. B. indem diese Leitung mit der Druckflüssigkeitsquelle oder mit dem Entleerungsbehälter verbunden wird, das Arbeitsgerät ohne jede Totzeit gefüllt oder entleert werden kann, da die Übertragungsgeschwindigkeit des Steuerbefehls zwischen dem den in der Steuerleitung herrschenden Druck bestimmenden Organ und dem Arbeitsgerät nur durch die Schallgeschwindigkeit in der Flüssigkeit begrenzt ist.
Dadurch, daß zur Speisung des Arbeitsgerätes und zur Speisung der Steuerleitung der Vorrichtung dieselbe Druckflüssigkeitsquelle benutzt wird, wird die Abdichtung der hydraulischen Betätigungsvorrichtungen der Ventile vereinfacht.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung wird das Ablaßventil von einem Kolben gesteuert, der
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einen größeren Durchmesser hat als der Sitz des Ventils, damit dieses, sobald die Steuerleitung mit dem Auslaß in Verbindung gebracht wird, sich sofort durch den Druck der zu entleerenden Flüssigkeit öffnet. S
Das Ablaßventil und der Kolben seiner hydraulischen Betätigungsvorrichtung kann aus ein und demselben Werkstück von allgemein zylindrischer Form bestehen, das in einer gemeinsamen Bohrung verschiebbar ist.
Im übrigen besteht, wenn die hydraulische Betätigungsvorrichtung des Arbeitsgeräts in einer gewissen Höhe oberhalb der Steuerorgane angeordnet ist, die Gefahr, daß die in der Zuleitung enthaltene Flüssigkeitssäule bei Ruhestellung der hydraulischen Betätigungsvorrichtung beim Auftreten des geringsten Druckabfalls ausfließt. Das gleiche geschieht im Fall einer Wärmeausdehnung der zwischen der hydraulischen Betätigungsvorrichtung und dem Ablaßventil enthaltenen Flüssigkeitssäule.
Um diesen Nachteil zu vermeiden, enthält die erfindungsgemäße Vorrichtung bei einer Ausführungsform geeignete Mittel, um die Speiseleitung ständig mit Flüssigkeit gefüllt zu halten. Zu diesem Zweck ist der zwischen dem Einlaßventil und dem Arbeitsgerät liegende Abschnitt der Zuleitung über ein Druckminderventil mit dem vor dem Einlaßventil liegenden Abschnitt der Zuleitung verbunden. Da das Ablaßventil mit Hilfe einer Feder ständig auf seinen Sitz gedrückt wird, so ist, wenn die hydraulische Kraftvorrichtung des Arbeitsgerätes nicht betätigt wird, die Zuleitung ständig mit unter geringem Druck stehender Flüssigkeit gefüllt. Zum Schutz des Druckminderventils vor Verschleißerscheinungen ist vor dem Druckminderventil vorzugsweise eine Durchflußbegrenzung eingebaut.
Ein Kugelrückschlagventil verhindert das Zurückfließen der unter hohem Druck stehenden Flüssigkeit von der Zuleitung in Richtung auf das Druckminderventil, wobei in dem Druckminderventil vorzugsweise ein Höchstdruckventil eingebaut ist.
Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der hydraulischen Fernsteuereinrichtung nach der Erfindung und
F i g. 2 den Hauptabschnitt der Einrichtung nach F i g. 1 in vergrößertem Maßstab, der außerdem ein Druckausgleichssystem hinzugefügt worden ist.
Die in F i g. 1 dargestellte Einrichtung nach der Erfindung soll abwechselnd die Speisung eines Arbeitsgerätes U mit Druckflüssigkeit, z. B. Öl, aus einer Druckflüssigkeitsquelle S, und die Entleerung des Arbeitsgerätes U auslösen. Dazu ist das Arbeitsgerät U einerseits über eine Zuleitung 1,11,12, in deren Verlauf sich ein normalerweise elastisch gegen seinen Sitz gedrücktes Einlaßventil CA befindet, mit der Druckflüssigkeitsquelle S und andererseits über eine Leitung 12,14, in deren Verlauf im dargestellten Beispiel ein normalerweise ebenfalls gegen seinen Sitz gedrücktes Ablaßventil CP angeordnet ist, mit dem Entleerungsbehälter 15 verbunden. Das Einlaßventil CA wird von einer hydraulischen Betätigungsvorrichtung gesteuert, deren Kolben VA das Einlaßventil unmittelbar öffnet, und das Ablaßventil CP wird von einer hydraulischen Betätigungsvorrichtung gesteuert, deren Kolben VP mit dem Ablaßventil CP
aus einem Stück hergestellt ist. Die Zylinder der beiden hydraulischen Betätigungsvorrichtungen sind mit einer gemeinsamen Steuerleitung 3 verbunden. Ein Steuerventil 4, z. B. ein Dreiwegehahn, ermöglicht es, die gemeinsame Leitung 3 über eine Leitung 7 wahlweise mit einer Druckflüssigkeitsquelle, die in der vorliegenden Ausführungsform wiederum die Druckflüssigkeitsquelle S ist, und mit einem Auslaß 5 zu verbinden. Die Auslässe 5 und 14 münden in den Betriebsbehälter 15.
Das dargestellte Arbeitsgerät U ist eine einfach wirkende hydraulische Kraftvorrichtung, deren Kolben 8 mit dem Druck einer gegen die in die Kraftvorrichtung eingelassenen Druckflüssigkeit wirkenden Feder 9 beaufschlagt ist. Die Zuleitung zwischen dem Einlaßventil CA und dem Arbeitsgerät U ist in zwei Abschnitte 11 und 12 aufgeteilt, die durch eine Kammer 13 unterbrochen sind, in der sich das Ablaßventil CP befindet. Die beiden Zuleitungsabschnitte 11 und 12 stehen ständig miteinander in Verbindung. Der Abschnitt 12 bildet gleichzeitig einen Abschnitt der Auslaßleitung, die von dem Ablaßventil CP gesteuert wird, dessen Sitz an der öffnung des anderen, mit dem Entleerungsbehälter 15 verbundenen Abschnitts 14 der Ableitung liegt.
Das Einlaßventil CA besteht aus einem mittels einer Feder 16 auf seinen Sitz gedrückten Kolben. Das Einlaßventil CA ist so ausgebildet, daß der Flüssigkeitsdruck, wenn es geöffnet ist, auf seine beiden Flächen wirkt. Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Kolben in seinem hinteren, mit Hilfe von radial angeordneten Löchern 18 mit der Einlaßleiiung 1 in Verbindung stehenden Abschnitt hohl. Bezüglich der Wirkung der Druckflüssigkeit befindet sich dieses Ventil, sofern es geöffnet ist, also im Gleichgewicht.
Der Flüssigkeitszufluß zu dem Einlaßventil erfolgt über eine Düse oder eine Drosselöffnung 19, die während der Zuflußdauer das Verringern und Regulieren des Druckes der in das Arbeitsgerät strömenden Flüssigkeit bezweckt.
Das Öffnen des Einlaßventils CA wird entgegen der Wirkung der Rückstellfeder 16 durch den Kolben VA bewirkt, der unmittelbar auf das Einlaßventil CA einwirkt. Das Ablaßventil CP wird durch eine Feder 21 in Richtung auf seinen Sitz gedrückt. Es besteht aus einem Kolben, der in einer Bohrung verschiebbar ist, gegen die er nicht abgedichtet zu werden braucht, da während des Zuflusses und des Vorhandenseins von Flüssigkeit im Arbeitsgerät auf beiden Seiten des Kolbens genau der gleiche Druck, und zwar der Druck der Druckflüssigkeitsquelle S, herrscht.
Während dieser Zeit wird das Ablaßventil CP nicht nur durch die Wirkung der Feder 21 auf seinen Sitz gedrückt, sondern auch dadurch, daß die Druckflüssigkeit auf die Fläche des Kolbens, an der sich die Feder befindet, einen höheren Druck ausübt als auf die ringförmige gegenüberliegende Fläche des Kolbens, da der den Auslaß 14 verschließende Mittenabschnitt des Ablaßventils diesem Druck nicht ausgesetzt ist.
Die Steuervorrichtung nach der Erfindung arbeitet in folgender Weise: Wenn angenommen wird, daß sich das Arbeitsgerät in Ruhestellung befindet, so ist das Ablaßventil CP durch die Feder 21 auf seinen Sitz gedrückt, die aus zwei Abschnitten 12 und 14 zusammengesetzte Ableitung mit nicht unter Druck
stehendem oder höchstens einen dem Druck der Höhenlage des Betriebsbehälters 15 entsprechenden Druck aufweisendem Öl gefüllt. Der Abschnitt 11 der Zuleitung hinter dem Einlaßventil CA ist ebenfalls mit nicht unter Druck stehendem oder nur einen geringen Druck aufweisendem Öl gefüllt. Schließlich befindet sich das Steuerventil 4 in der Stellung II, und die Steuerleitung 3 sowie der Auslaß 5 sind ebenfalls mit keinem oder nur schwachen Druck aufweisendem öl gefüllt. Das Einlaßventil CA wird natürlich durch seine Feder 16 und durch die Einwirkung des Flüssigkeitsdruckes aus der Quelle 5 auf seinen Sitz gedrückt.
Zum Betätigen des Arbeitsgerätes U bringt man das Steuerventil 4 in die Stellung I. In der Steuerleitung 3 baut sich der Flüssigkeitsdruck auf und verstärkt die Wirkung der Rückholfeder 21 des Ablaßventils, wodurch dieses stark auf seinen Sitz gedrückt gehalten wird, wo es sich bereits befand. Der Flüssigkeitsdruck wirkt gleichfalls auf den Kolben VA des Einlaßventils CA und bewirkt dessen Öffnen entgegen der Kraft seiner Rückholfeder 16. Es gibt also keine Totzeit zwischen dem Zeitpunkt, da man das Steuerventil 4 aus der Stellung II in die Stellung I bringt, und dem Zeitpunkt, da das Einlaßventil CA sich öffnet, sowie dem Zeitpunkt, da das Arbeitsgerät betätigt wird, weil bei Beginn des Vorganges alle Leitungen und Ventile bereits mit Öl gefüllt waren. Die theoretische Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt des Betätigens des Steuerventils und dem Zeitpunkt des Betätigungsbeginns des Arbeitsgerätes U ist gleich der Zeitspanne, die der Schall zum Durcheilen der zwischen den beiden Geräten (Einlaßventil und Arbeitsgerät) liegenden Flüssigkeitssäule benötigt. Die Druckflüssigkeit wird demzufolge also über die Zuleitung 1,11,12 plötzlich in das Arbeitsgerät U eingelassen. Wenn der Kolben 8 des Arbeitsgerätes U durch die Druckflüssigkeit gegen die Einwirkung seiner Rückholfeder 9 bis zu seinem Hubende zurückgedrückt worden ist, findet keine Druckflüssigkeitsströmung und folglich an der Drosselöffnung 19 kein Druckabfall mehr statt, so daß der in der Druckflüssigkeitsquelle S herrschende Flüssigkeitsdruck auf beiden Seiten des Kolbens VA des Einlaßventils herrscht und die Feder 16 das Einlaßventil CA schließt. Solange der Flüssigkeitsdruck in der Zuleitung 3 beibehalten wird, bleiben das Ablaßventil CP geschlossen und das Arbeitsgerät U unter Druck.
Zum Erzeugen eines Druckabfalls im Arbeitsgerät U genügt es, das Steuerventil 4 in die Stellung II zu bringen. Die Zuleitung 3 wird plötzlich über die Leitung 5 mit dem Entleerungsbehälter in Verbindung gebracht, und der Druck hinter dem Ablaßventil CP fällt plötzlich ab. Der noch auf die ringförmige Fläche in der Kammer 13 wirkende starke Druck hebt das Ablaßventil von seinem Sitz ab, wodurch das Arbeitsgerät schlagartig mit dem Entleerungsbehälter 15 in Verbindung gebracht wird. Der dynamische Druck der aus dem Arbeitsgerät entweichenden Flüssigkeit hält das Ablaßventil CP weit geöffnet. Wenn das Entleeren des Arbeitsgerätes U beendet ist, schließt sich das Ablaßventil CP wieder unter der Einwirkung der Rückstellfeder 21. Es ist klar, daß das Einlaßventil CA unter der Einwirkung der Feder 16 und des in der Quelle S herrschenden Flüssigkeitsdruckes während der gesamten Entleerungsdauer und danach geschlossen geblieben ist.
Die Fernsteuereinrichtung befindet sich jetzt wieder in ihrer vorstehend beschriebenen Ausgangsstellung.
In F i g. 2 ist eine Einrichtung dargestellt, bei der eine einzige Sjeuerleitung die Speisung oder Entleerung mehrerer Arbeitskreise 12 a, 12 b, 12 c von mehreren Zuleitungen la, lb, lc, Id steuert. Außerdem hat man im dargestellten Beispiel der bestehenden Einrichtung aus verschiedenen Gründen, und zwar zum Ausgleich eines eventuellen Druckabfalls, insbesondere durch unvollständige Abdichtung des Ablaßventils CP, zum Ausgleich der thermischen Volumenverringerungen der Flüssigkeit und zum Ausgleich des im Arbeitsgerät oder in der Ableitung in der Nähe des Arbeitsgerätes am Schluß der Entleerung unter Einwirkung der von der aus dem Arbeitsgerät ausströmenden Flüssigkeit angenommenen Geschwindigkeit gegebenenfalls entstehenden Teilvakuums eine selbsttätige Druckausgleichsvorrichtung hinzugefügt.
Diese Druckausgleichsvorrichtung enthält eine vor der Drosselöffnung 19 von der Speiseleitung 1 abgezweigte und im dargestellten Beispiel hinter dem Einlaßventil erneut in die Zuleitungll einmündende Leitung 25. In dieser Leitung sind hintereinander eine Verbrauchssperre 26, ein Druckminderventil 30 mit dem Höchstdruckventil 27 und ein Kugelrückschlagventil 28 angeordnet. Die Verbrauchssperre 26 besteht bei der dargestellten Ausführungsform aus einer Reihe von hinter- und gegeneinander versetzt angeordneten geeichten Öffnungen. Das Ventil 27 besteht aus einer in Strömungsrichtung durch eine Feder 31 auf ihren Sitz gedrückten Kugel, die durch einen mit einer in einem Zylinder 34 verschiebbaren Platte 33 fest in Verbindung stehenden Schaft 32 von ihrem Sitz abgehoben werden kann. Das Druckminderventil 30 enthält außerdem noch einen rohrförmigen Entleerungskern 35, der von der ringförmigen elastischen Membran 36 des Druckminderventils getragen wird. Die mit einem Dichtungsring versehene obere Fläche der Platte 33 dient dem unteren Rand des ein Ventil bildenden Kerns 35 als ebener Sitz. Eine Feder 37 drückt den Kern 35 in Richtung auf die Platte 33. Der oberhalb der Membran 36 vorhandene Raum steht über eine in die Ablaßleitung 14 einmündende Leitung 39 mit dem Entleerungsbehälter 15 (s. Fig. 1) in Verbindung. Der Zylinder 34 steht über eine Leitung 41 mit dem Kugelrückschlagventil 28 in Verbindung, das eine Rückholfeder 42 besitzt. Der Hub der Platte 33 wird in Richtung auf die Membran 36 durch eine Schulter 43 begrenzt, damit das Druckminderventil mit dem Entleerungsbehälter in Verbindung gebracht werden kann. Die Feder 37 bestimmt den Betriebsdruck des Druckminderventils. Wenn sich die Platte 33 mit der Schulter 43 in Berührung befindet, kann die Flüssigkeit von der einen Seite auf die andere Seite der Platte 33 gelangen, indem sie durch in dieser Platte vorhandene Kanäle 44 hindurchströmt.
Die Arbeitsweise dieser Druckausgleichsvorrichtung ist folgende: Wenn das Arbeitsgerät entleert worden ist, wird jeder Flüssigkeitsabfluß durch das Ablaßventil CP in Richtung auf den Entleerungsbehälter sofort durch einen Flüssigkeitszufluß ausgeglichen, der über folgenden Weg in die Leitungll gelangt: Drackausgleichsleitung 25, Ventil 27, das durch die Feder 37 des Druckminderventils geöffnet ist, da der Flüssigkeitsabfluß den Druck in den Leitungen 11 und 41 und folglich in dem Zylinder 34

Claims (7)

hat abfallen lassen, Zylinder 34, Leitung 41 und das Kugelrückschlagventil 28, das sich unter dem Druck der zugelassenen Druckflüssigkeit öffnet. Jedes am Ende des Entleerungsvorganges entstandene Teilvakuum füllt sich mit Hilfe dieser Druckausgleichsvorrichtung selbsttätig auf. Bei einem entstehenden Überdruck, beispielsweise infolge einer fehlerhaften Abdichtung des Ventils 27, durch das dann die Druckausgleichsleitung 25 ständig fördert, oder infolge der fehlerhaften Abdichtung des Kugelrückschlagventils 28 wird das Druckminderventil nicht beschädigt, da der Kern 23 unter Einwirkung dieses Uberdruckes hochgeführt wird und die Platte 33 mitnimmt, da die untere Fläche der Platte 33 größer ist als ihre ringförmige Fläche um den Sitz des Kernes 35 des Druckminderventils herum, bis die Platte 33 gegen die Schulter 43 zum Tragen kommt, worauf der Flüssigkeitsdruck durch die Kanäle 44 hindurch weiter auf die Membran 36 und auf die ringförmige Fläche des Kernes außerhalb seines Sitzes einwirkt. Der Kern 35 wird weiter hochgeführt und hebt sich von seinem von der nach oben durch die Schulter 43 zurückgehaltenen Platte 33 getragenen Sitz ab, wobei schließlich die überschüssige Druckflüssigkeit durch die Bohrung des rohrförmigen Kernes 35 und über die Leitung 39 in die Ablaßleitung 14 entweicht. Die Verbrauchssperre 26 hat den Zweck, das Ventil 27, insbesondere vor Verschleißerscheinungen seines Sitzes zu schützen. Im vorstehenden wurde angenommen, daß der Vorgang ursprünglich von Hand mit Hilfe des Steuerventils 4 ausgelöst wurde, jedoch wird in Wirklichkeit dieses Auslösen im allgemeinen durch ein selbsttätiges Gerät, wie einen elektrisch betriebenen Schieber, der beispielsweise auf ein vorbestimmtes Signal anspricht, ausgeführt. Im übrigen macht die besondere Bauweise des Ablaßventils aus diesem eine Sicherheitsvorrichtung nach Art eines Sicherheitsventils. Tatsächlich wird im Fall eines übermäßigen Druckes im Arbeitsgerät bei Entleerungsstellung der Betätigungsvorrichtung unter der Auswirkung einer Wärmedehnung der Flüssigkeit das Ablaßventil durch den die zulässige Druckgrenze überschreitenden Überdruck entgegen der Wirkung seiner geeichten Rückstellfeder vorübergehend zurückgedrückt und bleibt für die Dauer des Überdruckes geöffnet. Es sei bemerkt, daß die Einrichtung des Einlaßventils CA der hydraulischen Fernsteuereinrichtung nach der Erfindung, sofern die Steuerleitung unter Druck steht, das Halten des Arbeitsgerätes in betätigter Stellung unter einem dem Druck in der Steuerleitung ähnlichen Druck bewirkt. Patentansprüche:
1. Hydraulische Fernsteuereinrichtung mit einer Druckflüssigkeitsquelle, einer die Druckflüssigkeit zu einem Druckzylinder führenden Zu-
leitung, einer an die Zuleitung angeschlossenen Ableitung, einem die Zuleitung steuernden und durch eine Feder in die Schließstellung gedrückten Einlaßventil sowie einem durch eine Feder in die Schließstellung gedrückten Ablaßventil, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlaßventil (CA) und das Ablaßventil (CP) durch je einen Kolben (VA bzw. VP) entgegen der Federwirkung geöffnet werden können, dessen eine Seite dem Druck in der Zuleitung (1,11,12) ausgesetzt ist und dessen andere Seite vermittels eines Steuerventils (4) entweder an einen Auslaß (5) oder, zwecks Öffnens des Einlaßventils unter gleichzeitigem Schließen des Ablaßventils, an die Druckflüssigkeitsquelle (S) anschließbar ist, wobei Drosselmittel (19) vorgesehen sind, die einen Druckabfall zwischen der Quelle (S) und dem das Einlaßventil steuernden Kolben (VA) erzeugen, so daß die bei geschlossenem Ablaßventil (CP) an beiden Seiten dieses Kolbens (VA) herrschenden Drücke nur dann ausgeglichen sind, wenn durch das offene Einlaßventil keine Druckflüssigkeit mehr strömt.
2. Fernsteuereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der das Ablaßventil (CP) steuernde Kolben (VP) ein mit dem Ablaßventil aus einem Stück bestehender Differentialkolben ist, dessen dem Druck in der Zuleitung ausgesetzte Fläche kleiner als die dem Druck der Quelle (S) ausgesetzte Fläche ist.
3. Fernsteuereinrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der das Einlaßventil (CA) steuernde Kolben (VP) auf seiner dem Druck in der Zuleitung ausgesetzten Fläche eine mit dem Einlaßventil (CA) in Berührung kommende Stange trägt.
4. Fernsteuereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die das Einlaßventil (CA) mit dem Arbeitsgerät (U) verbindenden Leitungsabschnitte (11,12) der Zuleitung (1,11,12) über ein Druckminderventil (30) mit einem vor dem Einlaßventil (CA) liegenden Abschnitt (1) der Zuleitung (1,11,12) verbunden sind.
5. Fernsteuereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Druckminderventil (30) eine Verbrauchssperre (26) angeordnet ist.
6. Fernsteuereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß hinter dem Druckminderventil (30) ein Kugelrückschlagventil (28) angeordnet ist.
7. Fernsteuereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckminderventil (30) ein eingebautes Höchstdruckventil (27) enthält.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Französische Patentschrift Nr. 1 007 845;
USA.-Patentschriften Nr. 2 391 035, 2 669 096.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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